Zwischen die Stühle!
Nugenberg „Glänzend habe ich mich placiert!"
Billiger Zustiztarif für Nazis. Gemeinste Ebert-Beschimpfung kostet nur 500 Mark.
Es ist in Moabit fast zur Erfahrungstatsache geworden: Das Urteil der ersten Instanz in politischen Prozessen gegen Nazis wird in der zweiten Instanz entweder gemildert oder aufgehoben. Die An- geklagten nehmen deshalb die erste Verhandlung gar nicht mehr be- sonders ernst und die Vorderrichter zucken über das Geschick, das ihren Urteilen zuteil wird, die Achseln. Das werden sie zweifelsohne auch hinsichtlich der Strafmilderung für den Redakteur des nationalsozialistischen„Roten Adlers", Sag«, tun, der wegen ge- meinster Beschimpfung von Ebert zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt worden war und in der zweiten Verhandlung bloß mit einer Geldstrafe von 500 M. davonkam.
Ueber die erste Verhandlung haben wir seinerzeit ausführlich berichtet. Der„Rote Adler", das eingegangene Naziblatt für den Gau Brandenburg. Halle einen Bericht über einen Prozeß gegen den Naziwanderredner Metzger mit der Ueberfchrift„Der Massen- mörder" versehen und von Ebert behauptet, er habe durch seine Beteiligung im Munitionsstreik tausende deutscher Arbeiter auf seinem Gewisien. Der Staatsanwalt hatte gegen Sage einen Monat Gefängnis beantragt: Das Gericht hatte ihn bloß wegen fahrlässiger Beleidigung zu der oben erwähnten Geldstraf« verurteilt. In der gestrigen Berufungsverhandlung beschränkten sich Staats- anwalt und Angeklagter auf die Berufung gegen das Strafmaß. Der Angeklagte Sage führte zu seiner Verteidigung an. daß der Artikel in seiner Abwesenheit in Satz gegeben worden sei und er ihn erst zu Gesicht bekommen habe, als das Blatt bereits verschickt war. Er habe gegen den Artikel Einspruch erhoben und sei, weil er mit ihm
nicht einverstanden war, aus der Redaktion des„Roten Adlers" ausgeschieden. Der Staatsanwalt verharrte bei seinem Antrag auf einen Monat Gefängnis. Wohin würde das führen, erklärte er, wenn es zur Regel würde, daß die verantwortlichen Redakteure sich auf diese Weise von ihrer Verantwortung drücken wollten. Das Gericht milderte die Geldstrafe von 1000 M. auf 500 M. herab mit folgender Begründung: Bei der Strafzumesiung sei zu berücksichtigen gewesen erstens der Grad der Fahrlässigkeit und zweitens die Folgen der Tat. Der Angeklagte hat eine ziemlich grobe Fahrlässigkeit begangen. Wenn er auch stark überlastet war, so hatte er dafür sorgen müssen, daß ihm die Ueberschrift und Inhalt des Artikels telephonisch mitgeteilt werde, anderseits war als wahr zu unterstellen, daß er nach Einsicht in dem zur Anklage stehenden Artikel freiwillig aus der Redaktion ausgeschieden ist, weil er sich mit ihm nicht einverstanden erklären wollte. Was die Folgen der Tat betrifft, so liegt auf der Hand, daß wenn der Angeklagte der Täter gewesen wäre, er energisch bestraft werden müßte. Dem Reichspräsidenten Ebert ist hier das Schlimmste vorgeworfen worden, was W.erhanpt einem Deutschen vorgeworfen werden kann. Durch die Fahrlässigkeit des Angeklagten ist das pv - lllische Urteil der Leser vergiftet worden, sie haben eine ganz falsch« Auffassung von dem erhalten, was in Wirklichkeit vorgelegen hat. Da der Angeklagte bloß ein Gehalt von 250 M. bezieht, so erschienen 500 M. Geldstrafe angemessen. Aso wenn durch die fahrlässige Schuld eines„unverantwortlichen Nazi-Lerantwortlichen" einem verstorbenen Reichspräsidenten der Vorwurf des Landesverrats in taufenden Zeitungsexemplaren ver- breitet wird, so kostet das bloß 500 M.
Hitler demaskiert flch. Die Sprache des Bürgerkrieges. Der braunschweigische Regierungsrat Hitler erläßt eine Erklärung, in der er von einem„V e r h a f t u n g s- und Beschlagnahmerummel" und von„Ver- fassungsbrüchen des herrschenden Systems" spricht. Die Konzentrierung der SA. sei erfolgt:„um bei der gesteigerten Hetzkampagne ihrer Gegner das wehrlose Ab- schlachten einzelner auf der Straße gehen- derSA.-und SS. - Männerdurchdie Genossen der Partei des Herrn Ministers Severing, des Reichsbanners, der Eisernen Front und auch der ihnen Wesens- und wahlocrverwandten Kommune zu verhindern." Die bekannten dummen Ausreden! Der Ton macht die Musik. Hitler scheint durch die sichere Niederlage so über- reizt, daß er alle Beherrschung verloren hat. Denn der Ton dieser Verlautbarung ist nicht nur total übergeschnappt, es ist vor allem der Ton eines Mannes, der den Bürger- krieg will und sich schon mitten im Bürger- krieg sieht! Diese Erklärung ist die beste Rechtfertigung des preu- ßischen Vorgehens! Wir geben den Wortlaut dieser Erklä- rung, deren größenwahnsinnige Sprache alles über Hitler sagt: „Das preußische Innenministerium hat den uns schon seit län- gerem bekannten Plan eines Ueberfalls auf die national- sozialistische Bewegung nunmehr ausgeführt. Der nach altem Rezept ausgezogene Verhaftungs- und Beschlag- nahmerummel soll der Oeffentlichteit die Meinung suggerieren, die Nationalsozialistische Partei und ihre Organisationen beabsichtig- ten, ungesetzliche Maßnahmen in einem Augenblick zu ergreifen, da die legale Entwicklung ihr ohnedies bereits die Stellung der stärksten Partei Deutschlands gegeben hat. Der preußische Innenminister Dr. h. c. Severing weiß, daß die legale Machtergreifung durch die NSDAP , nur noch eine Frage der Zeit ist. Der völlig« Verfall der SPD. des Herrn Ministers Severing ist durch die Reichspräsiden- tenwahl einwandfrei festgestellt. Run soll diese Polizeiaktion in letzter Minute eine neue Handhabe sein, auf dem Wege weite- rer. Ungesetzlich keiten und Verfassungsbrüche das herrschende System noch einmal zu retten. Minister Severing sieht den Beweis für die von ihm der NSDAP , unterstellten gesetzwidrigen Absichten in der am Tage der Reichspräsidentenwahl ersolgten Zusammenhaltung der S A. in ihren Vereinslokalen. Er teilt dabei der erstaunten Oesfent- lichteit mit. daß die Erhebungen seiner wachsamen Polizei ergeben hätten, daß diese Verfügung geraume Zeit vorher von der wA.- Führung ausgegeben worden sei. Das Haltlose, ja Absurde dieser neuen preußischen Polizeiaktion ergibt sich allein schon aus folgenden Feststellungen: 1. Die NSDAP , hat noch bei jeder bisherigen Wahl am Wahl- tage bzw. schon in der Nacht vorher ihre SA. - und Vertrauensleute zusammengezogen, weil diese die gesamte Wahlarbeit in der Nacht zum Wahltage und am Wahltage selbst durchzuführen haben. 2. Die nationalsozialistische Parteileitung hat insbesondere aber auch deshalb die SA. - und SS. -Männer an allen Wahltagen zu- sainmengefaßt. um bei der gesteigerten Hetzkampagne ihrer Gegner das wehrlose Abschlachten einzelner auf der Straße gehender SA. - und SS. - Männer durch die Genossen der Partei des Herrn Ministers Ssve- ring.' des Reichsbanners, der Eisernen Front und auch der ihnen wesen»- und w a h l v e r w a n d t e n Kommune zu oerhindern. Durch dies« Parteien sind erst in den letzten Wochen vierzig meiner Kameraden, die ihnen einzeln waffenlos in die Hände fielen, getötet worden. Tausend« wurken verletzt! Diese Maßnahme der Zusammenhaltung unserer SA. - Männer zu ihrem Schutz vor dem roten Unter- Menschentum war um so nötiger, als«s bekannllich der Polizei des Ministers Seoenng. sehr zum Unterschied ihrer sonstigen akt'- vistifchen Findigkeit, nicht gelungen ist, auch nur einen Bruchteil dieser Verbrechen aufzuklären oder gar der Täter habhaft zu werden. 3. Don der geplanten Zusammenhaltung der SA. ° und SS.- Männer in ihren Vereinslpkalen wurde— um von mir voraus- gesehenen Manövern amtlicher und nichtamtlicher Stellen beizeiten vorzubeugen— in meinem Auftrag das R e i ch s i n n e n m i n i st e- rium durch meinen Stabschef in Kenntnis gesetzt. Stabs- chef Röhm teilte dies« beabsichtigte Maßnahme dem Vertreter des Retchsinnenministeriums eine Woche vorher amtlich mit. Ein Einspruch dagegen wurde nicht erhoben. 4. Die Richtigkeit dieser Mahnahme hat sich im übrigen da- durch erwiesen, daß am letzten Wahltage den sozialdemokratischen und kommunistischen Mordal sichten weniger Leute alz sonst zum Opfer fielen und die Polizeibehörden von einem im ganzen Reich wider Erwarten ruhigen Verlauf der Wahlhandlung zu berichten wußten. Bezüglich der anderen ins einzelne gehenden öffentlichen Bc- schuldigungen des Hern Severing gegen die NSDAP , habe ich sofort durch meine Partei dien st stellen Erhebungen vor- n e h m e n l a s s e n. In den bisher untersuchten Fällen hat sich bereits die völlige Halllosigkeit der Severingschen Unterstellungen ergeben. Im Laufe des Freitag ist mit dem Abschluß unserer Fest- stellungen zu rechnen. Ich werde dann durch meinen Stabs- chef der Oeffentlichkeit den Beweis liefern, daß es sich bei dem Vorgehen des Herrn Severing um ein Angstmanöver handelt, das die SPD . vor der nun einmal notwendig gewordenen Abrechnung durch das deutsche Volk bei den bevorstehenden Wahlen retten soll. Auch diese Aktion wird ebenso in ihrem Ausgange die un- bedingte Gesetzlichkeit der nationalsozialistischen Partei und ihrer Handlungen erweisen, wie umgekehrt den wirklichen Hintergedanken dieses polizeilichen Kunstgriffes enthüllen. Das W a h l ni a u ö v e r des Herrn Severing wird feine Parket nicht vor der kommenden Niederlage retten, gez. Adolf Hitler ." So spricht nur jemand, der„um Sein oder Nichtsein würfelt"! Das ist der Mann, der am 10. April noch einmal nach der Macht greifen will, um seine Vürgerkriegsbanden loslassen zu können. Nun aber Schluß damit!
Bundeskonferenz des Reichsbanners. Der Bundesvorstand des Reichsbanner» und die Sekretäre aller Gaue sind am Donnerstag und Freitag in Berlin zu einer Be- fprechung, die die Richtlinien für die kommenden Wahlarbeitcn fest- legen sollen, zusammengekommen.
Skandal um den Rew-Forker„Ober". Wie„New Aar! American" meldet, sind die Bankkonten der Gattin des New-Vorker Oberbürgermeisters Walker auf Grund behördlichen Einschreitens oorlÄrfig gesperrt worden.
Reichsgericht! Skandalöser Freispruch der Stahlhelmführer bestätigt. Leipzig , 17. März. Unter Verwerfung der von der örtlichen Staatsanwaltschaft ein- gelegten Revision hat das Reichsgericht heute das Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts I Berlin bestätigt, durch das die Bundesführer des Stahlhelms, Franz Scldte und Oberstleutnant a. D. Due st erborg, sowie der verantwortliche Redakteur der Zeitschrist„Stahlhelm ", Wilhelm Kleipau, am 1. Dezember v. I. von der Anklage des Vergehens gegen das Republikschutzgesetz freigesprochen worden waren. Das Strafverfahren ging auf einen am Gedenktag der Reichs- gründung, dem 18. Januar o. I., in der Stahlhelm-Zeitung ver- öffentlichten Aufruf der beiden Bundesführer unter dem Titel „Kampf dem Zwischenreich" zurück, in dem es hieß, das deutsche Volk lebe seit dreizehn Jahren im undeutschen Zwischen reich des bismarckfeindlichen Marxis- mus, das die völkischen, sittlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen der deutschen Nation vollständig zu zerstören drohe. In diesen Ausführungen hatte das Schöffengericht Berlin-Mitte eine Verächtlichmachung der verfassungsmäßig festgestellten republi- konischen Staatsform im Sinne des Republikschutzgesstzes erblickt und die drei Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt, während das Berufungsgericht auf Grund entgegengesetzter Beweiswllrdigung zu feinem jetzt vom Reichsgericht bestätigten F r ei f p r u ch gelangt war. Es folgte dabei den Aussagen der Angeklagten, daß sich der Aufruf nicht gegen die deutsche Republik, sondern nur gegen die zur Herrschaft gelangte marxistische Wcltan- schauung richte und daß es ihnen(den Angeklagten) fern- gelegen habe, etwa zum Ausdruck zu bringen, daß die von ihnen ge- rügten Zustände auf die verfassungsmäßig festgestellte Staatsform
Goethe-Fesiipiele bei Kroll. „Prometheus " und„pandora". Dr. Leyhausen, Spezialist für akademische Rhetorik, führt mit Schauspielern und Enthusiasten den G o e t h e s ch e n„Pro- m e t h« u s" und die„P a n d o r a" auf. Die Besucher dieser Fest- spiele waren nicht zahlreich. Die Konzentration auf den hohen Ge- dankenschwung wird schwierig, sowohl den Darstellern auf der Lühne wie den Zuhörern, die erstaunt sind, well die Mittel der erlisten Künstler und Dilettanten nicht ausreichen. Doch die Andacht der Wenigen ist groß.__ H. H.
« zurückzuführen feien. Eine Verächllichmachung mußte unter diesen Umständen nach Auffassung des Berufungsgerichts schon um des- willen entfallen, weil die Herrschaft des Marxismus nicht notwendig mit der republikanischen Staatsform verbunden fei. Der Aufruf fei aber auch nicht geeignet gewesen, bei seinen Lesern die Vorstellung hervorzurufen, daß die durch den Marxismus verursachten Zu- stände irgendwie ihre Wurzel in der gegenwärtigen Staatsform hätten. Diese Feststellungen erachtete auch das Reichsgericht als für sich bindend und gelangte zu der Ucberzeugung. daß durch sie ohne Rechtsirrtum auch die Annahme des bedingten Vorsatzes einer Bc- leidigung der gegenwärtigen Staatsform ausgeschlossen sei. Der Senat sah sich daher auch nicht veranlaßt, auf die vom Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Everling, geäußerten Zweifel an der Rechtsgültig- keit des Republikschutzgesstzes einzugehen, dessen Verfassungsmäßig- kell übrigens schon hinreichend bejaht worden sei.
Kommunistische Schamlosigkeit. Sie drängen sich zur Beisetzung ihrer Opfer. Magdeburg . 17 März.(Eigenbericht.) In P ö m m e l t e, Kreis Calbe(Provinz Sachsen ) fand am Witt- wochnachmittag die Beisetzung des Schufoführers des Reichsbanners Heinrich Paasch und dessen Freund Gustav Schneidewind statt, die zwei Tage vor dem ersten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl auf offener Straße nach einem Wortgefecht von dem Kommunisten Ernst Franke erschossen worden waren. Obwohl der Mörder Franke Mitglied der„Roten Hilfe" ist, waren die K o in m u n i st e» aus Gommern und Schönebeck mit fliegenden Sowjet- f a h n e n nach Pömmelte gekommen, um an der Beisetzung der beiden Opfer kommunistischer Bluthctze teilzunehmen. Ehe der große Trauerzug, den vor allem das Reichsbanner bildete, den Friedhof erreicht hatte, hatten sich die Kommunisten bereits des Sarges mit der Leiche des Genossen Schneidewtnd bemächtigt, so daß die Landjägerei ein Magdeburger Schupokommando alarmieren mußte, um die ordnungsgemäße Beisetzung zu sichern. Als Kamerad P ö tz o n g im Auftrag des Reichsbanners feine Trauerrede beendet hatte, bestieg ein k o m m u n i st l s ch e r Redner den Grabhügel. um für die kommunistische Partei eine Erklärung abzugeben. Von einem Landjäger wurde cr im Auftrage der Angehörigen der Totcn vom Grabe gewiesen. Die 150 nach Pönimelte kommandierten Koni- munistcn wurden darauf von der Magdeburger Schutzpolizei vom Friedhof gebracht, so daß dann die Trauerfeier nach einer kurzen Gedenkrede des Gauführers Willc-Magdeburg in würdiger Weife beendet werden konnte.