Einzelbild herunterladen
 
  

Stegerwald gegen Lohnfenfung

Löhne sollen nicht weiter abgebaut werden

Zu der Notiz in einer großen Berliner Tageszeitung, wonach in Aussicht genommen sein soll, die Laufdauer der Lohntarifverträge für bestimmte Gewerie durch Berordnung über den 30. April 1932 hinaus zu verlängern, weist, das Reichsarbeitsministerium darauf hin, daß eine solche Maßnahme sich offenbar schon deshalb er= übrigt, weil die Parteien, wie schon jetzt mit Sicherheit anzu­nehmen ist, von der Kündigungsbefugnis der Lohntarifverträge zum 30 April nur ausnahmsweise Gebrauch machen merden(?) Ein solches Verhalten entspricht auch der Auffassung des Reichsarbeitsministeriums.

Nach der erheblichen Senfung der Löhne und Gehälter durch die Bierte Notverordnung erscheint eine erneute allgemeine Herabsehung nicht tragbar und bei der ste'genden Bedeutung des Binnenmarktes für die deutsche Wirtschaft auch nicht wünschenswert..

Berechtigt erscheint lediglich in einzelnen Berufszweigen die An­paffung der bisher gegenüber dem allgemeinen Lohnfstand noch überhöhten Löhne und Gehälter.(!) Bei der gegenwärtigen Lage Deutschlands sollte jede vermeid. are Beunruhigung durch Tarif­fündigungen unterbleiben. Soweit Aenderungen erforderlich find, sollten die Verhandlungen der Beteiligten baldigst eingeleitet werden, um auch von der Lohnseite her

die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Belebung zu schaffen.

Im übrigen find in der letzten Zeit vereinzelte 3weifel ge äußert worden, ob nicht Tarifverträge, die zu ihrem Ablauf der Kündigung bedürfen, auch wenn diese nicht erfolgt, gleichwohl auf Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 mit dem 30. April 1932 von selbst ablaufen. Diese 3weifel sind, wie das Reichsarbeits­ministerium, weiter mitteilt, nach Wortlaut und 3med der frag­lichen Vorschrift der Notverordnung nicht berechtigt. Danach laufen Tarifverträge nur dann ohne Kündigung mit dem 30. April 1932 ab, menn fie nicht auf längere Dauer abgeschlossen sind. Auf längere Dauer" nämlich für unbestimmte Zeit. find aber auch folche Tarifverträge abgeschlossen, die nach ihrem Inhalt zum Ab­lauf der Kündigung bedürfen.

-

"

erfreuen. Rebner ging näher auf die bevorstehenden Wahlen ein, bie durch die Eiserne Front" zum Siege der arbeitenden Klasse und zur Bernichtung der faschistischen Gefahr geführt werden müssen

Mit der Erwartung. daß alle noch abseitsstehenden Arbeits folleginnen und Kollegen recht bald den Weg zur Hammerschaft finden, ging die eindrucksvolle Zusammenkunft auseinander. Großer Gympathie und Nachfrage erfreuten sich die von der örtlichen Kampfleitung herausgebrachten Hammerschaftsabzeichen.

Arbeitsdienst und Landsiedlung.

Eines foll durch das andere gefördert werden.

Die Frage einer engeren Verbindung von freiwilligen Arbeits­dienst und ländlicher Siedlung war Gegenstand einer Aussprache, zu der das Reichsarbeitsministerium außer den betei. ligten Ressorts Vertreter der Landeskulturämter und der Landes. arbeitsämter aus dem Often des Reiches sowie einzelne Persönlich feiten aus der Praris der Siedlung und des Arbeitsdienstes geladen hatte.

Das Reichsarbeitsministerium nimmt ferner, ohne damit der arbeitsgerichtlichen Entscheidung im Einzelfalle oorgreifen zu wollen, an, daß Kündigungen von Lohn- und Gehaltstarifverträgen, In der Aussprache wurde insbesondere gefordert, daß der Ar die vor dem Infrafttreten der Notverordnung, also vor dem 9. De- beitsdienst den besonderen Bedürfnissen der ländlichen Siedlung durch zember 1931, ausgesprochen und später nicht wiederholt wur- Vereinfachung des Förderungsverfahrens und durch Erweiterung den, mit Rücksicht auf die durch die Borschriften der Notverord der Förderungsmöglichkeiten angepakt werde. nung grundlegend veränderte Lage nicht mehr als wirffam angefehen werden tönnen, falls nicht besondere Um stände, wie die Tatsache, daß der Tarifvertrag nur einmal jährlich gekündigt werden fann, ausnahmsweise eine andere Auffassung bedingen.

Arbeitsbeschaffung.

Forderungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes .

Der vom 16. bis 18. März 1932 in Bern tagende Aus­fchuß des Internationalen Gewerkschaftsbundes hat nach einem Bericht Leiparts über die Wirtschaftslage folgende Resolution gefaßt:

Mehr als 25 Millionen Arbeitslose in der Welt sind der furcht­bare Beweis für die Tatsache, daß der Kapitalismus nicht imstande ist, einen Ausweg aus der durch ihn verschuldeten Wirt­schaftsfrise zu finden.

Produktion und Umsatz find in nie dagewesenem Maße zu fammengeschrumpft, Kreditkrise und Währungsverfall haben die 3er reißung der weltwirtschaftlichen Bindungen beschleunigt. 3ollfrieg herrscht an Stelle der notwendigen handelspolitischen Abrüstung, Pro­teftionismus in all seinen Formen verschärft das Tempo der Wirt­schaftsdrosselung.

Die Anarchie des tapitalistischen Systems endete im Chaos der Krise, deren politische Begleiterscheinungen die Freiheit der Arbeiter­tlaffe bedrohen.

Seit mehr als 10 Jahren hat der JGB. die Forderungen auf­gestellt und vertreten, deren Erfüllung die ungeheure Notlage der Welt verhindert hätte; in den wirtschaftspolitischen Richtlinien, zuletzt im Züricher Programm 1931, find diese Forderungen flar formuliert. Im Namen seiner 14 Millionen Mitglieder und für die 25 Mil lionen Arbeitslosen in der Welt fordert der IGB., daß endlich die Folgerungen aus dem Bersagen der fapitalistischen Wirtschaft ger zogen werden und leid on doing in reconsent der Umbau der Wirtschaft

erfolgt, ohne den es keinen Ausweg aus der Krise gibt.

Im Vordergrunde der sofortigen Maßnahmen zur Krisenbefämpfung muß Arbeitsbeschaffung für das Mil lionenheer der Erwerbslosen stehen. Der JGB. verlangt mit allem Nachdruck, daß die vorhandenen Kreditmöglichkeiten nicht mehr für Rüftungszwede und die Subventionierung fehlrationali fierter und bantrotter Birtschaftsbetriebe verschleudert, sondern zur Finanzierung großzügiger Arbeitsbeschaffung verwendet werden. Gleichzeitig muß endlich die Konsequenz aus der Tatsache ge­zogen werden, daß die vorhandene Arbeit in der Welt nicht mehr

Aus der Praxis der Betriebsstillegungen

Bom Deutschen Bekleidungsarbeiter- Berband wird geschrieben:

uns

,, Die Betriebsstillegungs- Berordnung sollte ursprünglich den Charakter eines Schußes für die Arbeitnehmer bar­stellen. Wie dieser Schuh wahrgenommen wird, sei der Deffentlich­feit hiermit unterbreitet.

Ein Wäsche- Detailgeschäft, das eine eigene Nah stube besaß, in der 17 Berfonen beschäftigt wurden, stellte einen Antrag auf Betriebsabbruch. Die Firma beabsichtigt, ihre Nähwerkstatt aufzugeben, da sie durch 3 mischenmeister und Heim arbeiterinnen die Oberhemden billiger hergestellt erhält. Der Antrag der Firma führte zu Berhandlungen, an denen auch ein Vertreter unserer Organisation teilnahm. Der Antrag der Firma mar zu spät gestellt und zwar insofern, als ihr Mietvertrag am 31. März 1932 abläuft, die Sperrfrist aber bis zum 11. April läuft. Die Firma erflärte sich bereit, die zur Entlassung kommenden Näherinnen für die Zeit vom 1. bis 11. April als Heimarbeiter rinnen zu beschäftigen. Unser Bertreter widersprach dem, indem er darauf hinwies, daß die Näherinnen selbst eine Nähmaschine besigen, andererseits auch die Räumlichkeiten in ihrer Häuslichkeit viel zu beengt sind, um Heimarbeit verrichten zu fönnen.

Der Antrag der Firma wurde mit Schreiben vom 16. März 1932 vom Oberpräsidenten genehmigt und hat folgen den Wortlaut:

,, Bei der festgestellten Sachlage erscheint eine Abkürzung der

Bom Reichsarbeitsministerium wurde zum Ausdrud gebracht, daß es diese Forderungen unterstüße, soweit dies im Rahinen ber zunächst verfügbaren Mittel durchführbar erscheint. Das Reihs­arbeitsministerium wird die hiernach erforderlichen Maßnahmen be schleunigt in die Wege leiten.

Ist das eine Antwort?

Was leiftet das Internationale Arbeitsamt?

Im Oberhaus wandte Lord Lovat sich gegen die hohen Kosten für das Internationale Arbeitsamt. Er fragte die Regie­rung, welche Vorteile England bisher eigentlich durch diese Einrichtung gehabt habe. Der Regierungsvertrefer beantwortete die Frage mit dem Hinweis auf die moralische Berpflichtung Englands, den Völkerbund als Friedens.

ausreicht, um alle Arbeiter und Angestellten voll zu beschäftigen. organisation zu unterſtügen. Der englische Beitrag für dieses Bürn Rationalisierung und Krise 3mingen gebieterisch,

die 40- Stunden- bzw. die 5- Tage- Woche als Höchstdauer der Urbeitszeit in allen Betrieben und allen Ländern

endlich gesetzlich durchzuführen.

Zugleich mit diesen unmittelbaren Maßnahmen zur Linderung der Krise muß damit begonnen werden, die Wirtschaft umzubauen. Die letzten Jahre laffen eindeutig erkennen, daß die Entwicklung in der Welt zur Formierung großer in sich geschlossener Wirtschafts­einheiten führt. Besonders dringlich ist die Aufgabe,

Europa als Wirtschaftseinheit zu organisieren,

unbeschadet ob und wann andere Teile der Welt sich zu planmäßiger Wirtschaftsführung zusammenfinden.

Diese großen Wirtschaftsgebiete dürfen nicht zu neuen Hoch burgen für den Monopolkapitalismus werden. Aufgabe der Arbeiter­flaffe ist es, sie mit ihrem ganzen Einfluß zu Planfeldernge. regelter Produktion unter dem Gesichtspunkt der Bedarfs­bedung zu gestalten. Mit der Umformung der Gesamtwirtschaft, die das Gefüge der Welt neu entwickelt, muß daher die Erweiterung des Einfluffes der öffentlichen Hand auf allen wichtigen Gebieten des Wirtschaftslebens parallel gehen.

Der IGB wiederholteindringlich die wichtigsten internationalen Forderungen des Tages Blan mäßige Rohstoffgewinnung- planmäßige Güterverteilung Blan­wirtschaft im Kreditwesen durch Vereinheitlichung des Notenbank mefens Regelung des Geldwesens durch Schaffung einer einheit lidhen internationalen Währung schärfste Aufsicht über Banten und Börsen durch demokratische Kontrollämter Brechung der fapitalistischen Monopolgewalten durch schärffte Monopolkontrolle.

-

Mehr als je ist es heute die Pflicht aller Arbeiterorganisationen, diese unbedingt notwendigen Forderungen im Intereffe der inter­nationalen Gefamilösung solidarisch und ohne Rücksichtnahme auf die zeitweisen engeren Intereffen eines einzelnen Landes mit allem Nachdruck zu verfechten.

Für die nach Ablauf der Sperrfrist stattfindenden Entlassungen der 17 gemerblichen Arbeitnehmer ist eine Genehmigung auf Grund der angeführten Berordnung nicht erforderlich. Ich weise jedoch darauf hin, daß diese Maßnahme bei mir erneut anzu­zeigen ist, sofern sie nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Sperrfrist getroffen fein sollte.

Die sechswöchige Sperrfrist läuft vom 29. Februar( Tag des Eingangs des obenbezeichneten Antrages) bis zum 11. April ein Schließlich..."

Dieser Entscheid geht zunächst dahin, daß eine Berkürzung der Sperrfrist nicht angängig ist. Diese Auffassung teilen mir grund­fäglich; denn die Firma hat ja ihren Mietvertrag schon lange vorher gefündigt und konnte dementsprechend ihren Antrag auf Betriebsabbruch beizeiten stellen, um nicht in Berzug zu geraten. Warum aber der Herr Oberpräsident bzw. sein Bertreter aus diefer Nachlässigkeit der Firma den ständig im Be trieb arbeitenden Näherinnen zumutet, Heimarbeit zu ver richten, ist sein Geheimnis! Wir wissen zwar nicht, ob das Ober­präsidium bereit wäre, den in Frage tommenden Näherinnen Ar­beitsräume und Nähmaschinen für die Heimarbeit zur Berfügung zu stellen.

Der Entscheid stellt eine bürokratische Weisheit dar, die erst wieder im arbeitsgerichtlichen Verfahren geflärt werden muß, wenn sich die Firma nicht dazu bereitfindet, den Näherinnen die 11 Tage zu bezahlen. Aufgabe des Sparfommissars wäre es, zu verhüten, daß eine Behörde der anderen Nüsse zu fnaden gibt.

in ber Berordnung betr. Maßnahmen gegenüber Betriebs: Die Hammerschaft der Reichsdruckerei.

abbrüchen und Stillegung vom 8. November 1920( RGBI. S. 1901) mit den Zusäßen der Verordnung über Betriebsstillegung und Arbeitsstreckung vom 15. Oftober 1923( RGBI. S. 983) festgelegten, im vorliegenden Falle geltenden fechswöchigen Sperrfrist für die zum 31. biefes Monats benachrichtigte Entlassung von 17 Ar­beitern nicht angängig, zumal es möglich sein dürfte, die zu Entlassenen bis zum Ablauf der Sperrfrist in der Heimarbeit zu

beschäftigen.

Eine sehr gut besuchte Versammlung der Hammerschaft der Reichsbruderei am 22. März beschäftigte sich mit dem weiteren Aus­bau und der Vervollständigung der Hammerschaft. In einem ein­stündigen Referat veranschaulichte Genoffe Heidemann das Wirken und die Aufgaben der Hammerschaften, welche, taum ges

schaffen, sich schon in vielen Großbetrieben eines regen Anwachfens

belaufe fich jezt auf 54 000 Pfund. Der Direktor des Büros be fomme ein Gehalt von 90 000 Schweizer Franken und außerdem noch eine Repräsentationszulage von 30 000 Franken.

*

Es ist nicht die Schuld des Internationalen Arbeitsamts, daß England bis heute noch nicht einmal das Washingtoner Achtstunden­tagab kommen ratifiziert und so den Regierungen der übrigen Industrieländer, auch Deutschland , die Gelegenheit gegeben hat, fich auf die Quertreibereien in England zu berufen, um unter Bor­behalt oder überhaupt nicht zu ratifizieren. Das ist nur ein Bei fpiel, allerdings ein marfantes Beispiel dafür, wie wenig die Tätig feit des Internationalen Arbeitsamts unterſtügt wird. Die Rüd fichten auf die privatfapitalistischen Interessen des Unternehmertums find überall weit größer als die Rücksicht auf Leben und Gesundheit der großen Masse der Arbeitnehmer.

Der Stahlhelm" hat dieje Antwort" aufgegriffen und feiner unmaßgeblichen Meinung dahin Ausdruck gegeben, für Deutsch land sei bei seiner großen Arbeitslosigkeit die einzig richtige Spars methode, aus dem Internationalen Arbeitsamt auszutreten

Was das Internationale Arbeitsamt auf dem Gebiete der fozialen Gesezgebung, auf dem der wissenschaftlichen Forschung und nicht gulegt auf humanitarem Gebiet leistet, das läßt sich allerdings nicht in Mart und Pfennig berechnen. Für die Gegner der Arbeiters fchaft mag es überhaupt nichts wert sein, was das Internationale. Arbeitsam: leistet. Um so höher schlägt die Arbeiterschaft jeden. Bersuch an ihre Arbeitskraft in jeder Weise zu schüßen, ihr Mensch tum zu würdigen und ihr Kulturniveau zu erhöhen.

Schiedsspruch für Küfer .

Koblenz , 23. März.

Im Weinhandel des Mofelbezirts herrscht seit Oftober ein tarifloser Zustand. Jezt ist vom Schlichter ein Schiedsspruch dahin gehend gefällt worden, daß in Zukunft der Spizenwochen­lohn für Küfer und erfahrene Kellerarbeiter 30.60 Mart, für Hilfsarbeiter 24,70 Mart und für Arbeiterinnen 16,10 Mart beträgt.

Für die Löhne im Weinbau besteht noch kein Tarif. Verhand lungen haben bisher noch zu feinem Ergebnis geführt.

Streit gegen Massenkündigungen.

3m nordwestböhmischen Kohlenrevier.

Prag , 24. März.( Eigenbericht.) Im nordwestböhmischen Kohlenrenier ist wegen Maffen fündigungen ein Streit ausgebrochen. Am Donnerstag zogen demonstrierende Bergarbeiter mit Frauen und Kin dern durch die Straßen von Brüd und erzmangen die Arbeits. einstellung in zwei staatlichen und mehreren privaten Kohlenschächten. Bisher wird in 12 Schachten gestreift.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Seute, 19% Uhr, tagen bie Gruppen: Güden: Jugendheim Waffertor­ftraße 9. Ein Streifzug duich. das Berliner Naturschukgebiet." Rentöllu: Jugendheim Treptower Str. 96. Wir find auf Osterfahrt. sermannplag: Jugendheim Sanderstr. 11, Ede Sobrechtstraße. Wir sind auf Fahrt. Jugendgruppe des Zentralverbandes der Schuhmacher: Besuch des Märtischen Museums. Die Teilnehmer treffen sich pünktlich 10% Uhr am Museum, Köllnischer Bart( nahe Baisenbrüde). Flughafen: Wir sind auf Fahrt. Morgen, Sonnabend, find folgende Veranstaltungen: Süden: Wir gehen auf Osterfahrt. Jugendgruppe des Deutschen Bekleidungsarbeiter- Ber bandes: Osterwanderung nach Budow( Märkische Schweiz). Jugendgruppe des Gesamtverbandes, Fachgruppe Gärtnerei und Binderei: Fahrt nach Freien. walde

1

Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Unfer Singetteis übt am Sonnabend von 20-22 Uhr im Jugendheim Silfiter Str. 4.

Berantwortlich für Politit: Bictor Schiff; Wirtschutt: G. Klingelhäfer; Gewerkschaftsbemegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilomsti; Lotales. und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Borwärts.Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin GW. 68 Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen.

Schöne weiße Zähne: Chlorodontise!