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Schöffenamte berufen wurden, ist unter der Republik der Prozentsatz der Arbeiterschöffen(die auch erst feit Be- stehen der Republik für Verdienstausfall entschädigt werden) ständig gewachsen und wenigstens in den großen Industrie- bezirken auf 30 Proz. und mehr gesttegeru Leider aber ist unter den heutigen Verhältnissen die wachsende Zahl der Ar- bester- und Angestelltenschöffen nicht immer gleichbedeutend mit einer Republikanisierung der Rechtspflege. So kam es z. B. im Bezirk Halle vor. daß Roziverleumder trotz klar er- wissener Schuld vom Schöffengericht freigesprochen wurden und zwar nicht von den Berufsrichtern, sondern von den Schöffen, die Kommunisten waren! Die schwerste Gefahr aber droht zur Zest der Rechts- pflege von der n a t i o n a l f y z i a l i st i f ch e n Hetze. Durch unerhörten Terrorismus suchen die Naziblätter systematisch Richter und Staatsanwälte einzuschüchtern, die überhaupt einen Nazi zu verurteilen wagen. �Seitdem die Notoerord­nung dieser Hetzpresse ihr Einschüchterungshandwerk erschwert hat, wird es von den nationalsozialistischen Abgeordneten in .Meinen Anfragen" systematisch fortgesetzt. So konnte sich der preußische Landtagsabgeordnete Kube z. B. unterstehen, in der Kleinen Anfrage Nr. 2921 die Unterbringung eines bei den Nazis besonders unbeliebten Staatsanwaltsauf Staats- kosten und auf längere Zeit in einem Sanatorium" zu ver- langen. Zahlreiche nähere Angaben über diesen Terror findet man in dem sehr instruktiven BuchIustizdämmerung", er- schienen im Volksfunk-Verlag G. m. b. H., Berlin SW 68. Die zahllosen wüsten Angriffe der Nazis auf die Justiz beweisen immerhin eines: es ist ihnen nicht gelungen, die Justiz so zu ihrem Werkzeug zu machen, wie das Vorbcdin- gung für eine faschistische Herrschaft ist. In Italien ist der Faschismus dadurch ins Kraut geschossen, daß die Staats- anwälte die faschistischen Bluttaten grundsätzlich nicht ver- f o l g t e n. die Gerichte sie grundsätzlich nicht bestraften. Darauf zielt auch der Kampf der Nationalsozialisten in Preußen ab. Würde es ihnen gelingen, die preußische Re- gierung und damit die preußische Justiz in ihre Hände zu bekommen, dann würde wahrhaft die Justizgefesselt" werden. Dann wäre es mit der richterlichen Unabhängigkeit vorbei. Dann würde jeder Staatsanwalt, der einen national- sozialistischen Mordbuben unter Anklage stellte, sofort ge- schaßt werden, und wo dies doch etwa geschähe, würde kein Richter mehr wagen können, den sonnenklar überführten nationalsozialistischen Angeklagten zu bestrafen. Der Kampf um Preußen ist deshalb auch ein Kampf u m d i e I u st i z. Die großen Errungenschaften der Republik auf dem Gebiet des Strafvollzuges, wie der Straf- vollzug in Stufen, die bedingte Strafaussetzung, die umfang- reiche Gnadenpraxis usw., sie würden natürlich gleichfalls von den Nationalsozialisten sofort beseitigt werden. Weiß doch ihre Presse nichts anderes darüber zu vermelden, als daß die modernen StrafanstaltenLuxushotels für Verbrecher" feien. Sie wollen zurück zur msttslallerlichen Grausamkeit und Barbarei. Der Gedanke, daß der Staat, wie das heute im großen Stil versucht wjrd. den Verbrecher zu bessern und zu"«'r ziehen habe, findet in diesen blutumnsbglten und gsWaltanbetenden Gehirnen keinerlei Eingang. DasKöpfe- roysn" ist ihr unfehlbares Rezept in der Kriminalpolitik genau wie in der Polstik überhaupt. Eine Naziherrschaft in Preußen PSr« daher gleichbedeutend mit einem Rückfall in die Justizbarbarei des Mitelalters Der Kampf gegen Hitlqr sst daher ein Kampf für Recht und Gerechtigkeit!

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Oer schießwütige Amtsgerichtsrai. Siaatsanwaltsthast Trier entschuldigt ihn mit ß 51. Der Amtsgerichtexat S i d o n- T r i« r, der in der Nacht zum 27. Oktober 1931 in die Wohnung eines Sekretärs der freien Ge- werkschaften Schüsse abgegeben hat, ist, wie dos Amtsgericht mitteilt, entsprechend einem Antrag der Staatsanwaltschaft außer Ber- folgung gesetzt worden, well sich Zweisel an seiner Schuld ergeben hätten. Die Einstellung des Verfahrens erfolgt auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens, in dem gesagt wird, Sidon habe unter Einwirkung des Alkohols in einem Rauschzustand gehandelt, wodurch die Voraussetzung des§ 51 gegeben wäre. Dos Disziplinar» uenohren werde jedoch weiterbetrieben. Ein Richter, der im alkoholischen Rauschzustand schießt und weiß, daß der Schuß sich gegen einen politischen Gegner richtet, verdient «ine schwerere Strafe als jeder andere Pistolenheld. Die Trierer Staatsanwallschajt aber setzt ihn außer Verfolgung Wir glauben nicht, daß dadurch das Ansehen des deutschen Richterstandes erhöht wird- Insofern erscheint es angebracht, daß der Justizminister weitere Maßnahmen ergreift. <KA.-Banden verzehren Osthilse. GutsSesther lassen sichstützen" und süttem Banden durch! Breslau . 13. April.(Eigenbericht.) Dutzende von nationalsozialistischen Guts- b e s i tz e r n haben während des Reichspräsidentenkampfes den SA.- Propagandastllrmen in Stärke bis zu läi) Mann in Schlesien wochenlang Unterkunst und Verpflegung gewährt, obwohl sich ihre Betriebe im Sicherungsverfahren befinden. Dazu stallt die Landstelle Oppeln jetzt fest, daß im Bereich der Provinz Oberschlesien die von den notleidenden Naziagrariern für solche parteipolitischen Zwecke ausgewendeten Leistungen der ba- treffenden Betriebe an Lebensmitteln, Brennmaterialien, Licht, Ge- spanndiensten usw. nunmehr genau fe st gestellt, und dem Eigentümer des Gutes mit. den ortsüblichen Preisen in Rechnung gesetzt werden. Der Gegenwert für diese Auf- Wendungen wird den Gutsbesitzern bereits im Monat April von dem. Geldbetrage abgezogen, der ihnen für ihren persön» liehen Bedarf monatlich van der Landstelle bei Einleitung des Gicherungsverf-chrens zugebilligt war. Hoffentlich findet das entschiedene Vorqehen der Landstell« Oppeln in weiteren Teilen Preußens eifrig« Nachahmung. Schließ- lich sind die Mittel der Osthilse, zu deren Ausbringung alle Steuerzahler beitragen müssen, für ander« Zwecke bestimAtt als zur Durchfüttsrung von Hitler-Banden!

Eine Nazilüge zerstört. Oer Schwindel von sozialdemokratischen Aufsichts aisianiiemen geplatzt.- Oer Verleumder gestäupt.- Das Gericht versagt.

Die verbotene LudapesterNepszava ", das soz'.aldemokratljche Zentralorgan, kann infolge Aushebung des Verbot» wieber er» schein«».

Es ist eins der beliebtesten demagogischen Mittel der futter- krippensüchtigen Rechtsparteien, der Sozialdemokratie Bonzentum und Futterkrippenwesen vorzuwerfen. In diesen Vorwürfen gefiel sich auch derVorstoß", eine im Verlage derDeutschen All- gemeinen Zeitung" erscheinendeWochenschrift für die deutsche Zukunft", ein nationalsozialistisch orientiertes Organ. In der Nummer 4 des 2. Jahrgangs dieser Wochenschrift ließ der Herausgeber Max Fischer aus der Feder eines Pfeudo- nyms«Peter van Lehr" einen Artikel erscheinen:Bonzen u n d i h r E i n k o m m e n". Es wurde darin der Sozialdemokra- tischen Partei innere Korruption vorgeworfen. Zum Be- weise dafür heißt es weiter: Da verdient Genosse Wissell jährlich 25 000 M. allein als Aufsichtsrat der Preußischen Bergwerks- und Hütten A.-G. usw. zu seinen übrigen Bezügen, die nicht viel weniger ausmachen... D r. H e r tz. Aussichtsrat der Preu- ßischen Industrie-Werke. A.-G., der Deutschen Werke A.-G. und der Vereinigten Industrieunternehmen A.-G., tut es nicht unter 36 000 M. Der Oberpräsident N o s t e, Aufsichtsrat der Luftverkehrs A.-G., nicht unter 32000 M. So kann der ehe- maiigs Reichskommissar für Zivilgefangene und Flüchtlinge, Ge- nasse Daniel Stückle n, noch heute sein Ministerialgehalt neben den Gebühren als Aufsichtsrat bei den Vereinigten Aluminiumwerken A.-G., Lautawerke, in Empfang nehmen. Aehn- liches wurde auch von anderen führenden Sozialdemokraten be- hauptet. Und abschließend sagte der Artikel: Sie predigen ösfent- lich den Sozialismus, suchen"aber heimlich ihre politische Macht- ftellung auszunutzen, um als Parasiten des Staats und der Wirtschaft sich ein möglichst großesarbeitsfreies Ein- kommen aus Mehrwert" zu sichern. Als Antwort auf diese Ehrabschneiderei erfolgten von fast samt- lichen Verleumdeten Berichtigungen. Der Angeklagte brachte sie aber erst nach Androhung eines Strafantrags mit Glossierungen. Wissell. Hertz, Roske und S t ü ck l e n stellten darauf Strafantrag wegen formaler Beleidigung und übler Nachrede. In der gestrigen Verhandlung vor dem Schnellschöffengericht Mille erhob Staatsanwaltschaftsrat Dr. Fischer auf Grund der Notoerordnung öffentliche Anklage gegen den Herausgeber desVorstoß", Max Fischer. Die als Nebenkläger zugelassenen und persönlich erschienenen Kläger, Wissell, Hertz, Noske und Stücklen , waren durch Rechtsanwalt Otto Landeberg vertreten. Der Angeklagte Max Fischer erklärte, der Artikel enthalte überhaupt keine Beleidigungen, derVorstoß" diene der aufbauenden Politik der nichtmarxistischen Parteien, ihm sei es nur darum zu tun gewesen, die zwei Gesichter der Sozialdemokra- tischen Partei aufzudecken. Im übrigen habe er g ü t g l ä u b i g ge- handelt. Das Vtaterial sei ihm von einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt worden, der ihm bereits des öfteren einwand- freies sozialdemokratisches Material geliefert habe. Als die Berichti- gungen gekommen seien, habe er den Mitarbeiter aufgefordert, Ve- lege für die Richtigkeit seiner Behauptungen beizubringen: das sei nicht geschehen: er müsse deshalb fein Bedauern darüber aus- drücken, daß der Artikel in dieser Form erschienen ist. Die Nebenkläger Isselker es kratz dieser Erklärung des Wg?' klagten für nokwcvdlg, durch fldllche Aussägen ein für allemal der Ehrabschneiderei ein Ende zu machen. So erklärte Noske, daß er als vom Handelemlnlfkerlum bestelltes klufflchksralsmilglied der Oyfiosrkehrs A.�S. keinen Pfennig bekomme. Wissell. daß er als staatlich bestelltes Avfsichksralsmilglied der P r e u ß a g. d. h. der Preußischen Bergwerks- und hüllen A.-G sage und schreibe 250 Ist. erhalle, die er ebenso wie das Aufsichts- ralsmilgliedgehali von der Viag, der Bereinigten Zndustrievnter- vehmungen A..G restlos für sozialpolitische Zwecke abgebe. Er habe auch von sich aus beantragt, ihm nur die

Hälfte des GeHalls, das ihm als Reichsfchllchter zukomme, zu zahlen. Dr. h e r tz erklärte unter seinem Eide, daß er als Ausstchisrats- Mitglied der Deutschen Znduskriewerke in Spandau und der Deutschen Werke in Siel je 500 Ist. und als Aufsichtsralsmitglied der Viag 351 2 Zst. erhalte. Alle diese Gelder werden von ihm restlos zu sozialen und polilitchen Zwecken abge­führt. Die Aufsichtsralstanliemen in den Spandauer und Kieler werken seien auf seinen Antrag herabgesetzt worden. Zm übrigen werden Aufsichlsratsmitglieder in diesen Werken von sämtlichen Parteien bestimmt. Stücklen erklärte schließlich, daß er eine Pensiou über­haupt nicht beziehe, daß er ans sein Gehalt als Reichs­kommissar aus freien Stücken verzichtet habe und nur 500 Iii. als Aufwandsentschädigung erhalle. Sein Zahresgeholt als Aussichralsmitglied des Läutewerks in höhe von 4000 W. führe er restlos zu sozialen und politischen Zwecken ab. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Fischer erachtete sowohl den Tat- bestand der f o r m a l e n Beleidigung als auch den Tatbestand der üblen Nachrede als gegeben-, er brandmarkte die Hand« lungsweise des Angeklagten als gewissenlos und leicht- fertig, sprach ihm den guten Glauben ab und beantragte vier Monate Gefängnis und 1000 M. Buße. Rechtsanwalt Otto Landsberg machte kein Hehl aus seiner Entrüstung darüber, daß der Angeklagte unter mihbräuchlickier Be- rusung aus das Pressegesetz einen schmutzigen Verleumder decke. Die Tatsache, daß der Angeklagte schließlich die Berichtigungen gebrocht habe, ändere nichts an seiner Strafwürdigkeit. Er habe nichts getan, um sich von der Richtigkeit des ihm zur Verfügung gestellten Materials zu überzeugen, obgleich es eine Kleinigkeit gewesen wäre. Dos Gericht verurleiite den Angeklagten nur wegen formaler Beleidigung aus§ lS5 zu 500 AI. Gcldslrase! In der Urteilsbegründung hieß es u. a.: Der Artikel hebe Sozialdemokraten vorgeworfen, daß sie kraft ihrer Zuge- Hörigkeit zur Partei zu A e m t e r n kommen. Eine üble Nach­rede wäre nur dann gegeben, wenn den Persönlichkeiten vorge- worfen würde, daß sie sich in eigennütziger Weise um solche Posten bemüht hätten. Das sei aber nicht der Fall. Es wisse ja ein jeder, daß sie auf die Posten gestellt werden. ohne gefragt zu werden. Dagegen hat das Gericht in den AusdrückenB o n z e n" undParasit« n" eine Ehren- k r ä n k u n g der Nebenkläger erblickt. Bei der Strafzumessung war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte sich in gutem Glauben befunden habe, das gehe auch aus dem sonstigen Inhalt der Zeit- schrift hervor, die sich einer sachlichen Kampfesweise hingibt. Don Nebenklägern ist P u b l i k a t i o n s b e f u g n i s imVorstoß". imV o r w ä r t s", imHannoverschen Kurier", in der Chemnitzer V o l k s st i m m e" und imH a l l e s ch e n Volksblatt" zugesprochen. Das Urteil, noch mehr seine Begründung, sind vollkommen un- verständlich. Die einzige Erklärung für jenes wie für diese ist. daß die Lorufsrichter in diesem Falle den Vorsitz führte der Univöt- sitätsrichtar, Landgerichtsdirekto? Marcard poii den SchöffM überstimmt worden sein müssen Die Staatsanwaltschaft wird Berufung einlegen die zweite Instanz dürfte dieses unhaltbare Urteil zu revidieren haben. Oder ist da» wirklich so. wie der Reichskanzler a. D. Marx gesagt hat: Es hat keinen Zweck, wegen Beleidigungen vor einem deutschen Gericht zu klagen! Um endlich Abhilfe zu schaffen, ist durch Notverordnung die Möglichkeit geschaffen worden, die Ehrabschneider im Schnelloer- fahren zur Verantwortung zu ziehen. Was hilft aber dos Schnell- verfahren, wenn die Gerichte versagen!

Sie Schrelkensnachi von langewiefen. putschalarm in Thüringen. Reichsbanner als Hilfspolizei?

Schreckliche Dinge haben sich, wie die Rechtspresse zu berichten wußte, im thüringischen Waldstädtchen Langewiesen in der Nacht vom 13. auf den 14. April zugetragen. Bewaffnetes Reichsbanner wurde vom Bürgermeister W o r ch mobilisiert und als Hilfspolizei herangezogen. Es terrorisierte die friedliche Bevölkerung auf das fürchterlichste. Daß derschuldige" Bürgermeister aus seinem Amte entfernt werden muß, das versteht sich für die Rechtspresse von selbst, genügt ihr aber nicht. Denn jetzt endlich hat sie den kosldqren Beweis in Händen, daß das Reichsbanner«ine militärisch« Organi- sation ist und ausgelöst werden muß. Der wirkliche Tatbestand ergibt sich aus einem ausführlichen Bericht des Bürgermeisters Worch, dem folgendes zu entnehmen ist. Am Abend des 13. April wurde der Bürgermeister vom Landrat angerufen und mit der Mitteilung überrascht: Durch Funkspruch der Relchsregierung wird miigekeilt, daß die SA. in dieser Nacht eine» Putsch veranstaltet." Auf diese Nachricht hin oeranlaßte der Bürgermeister das Erforderlich», um die am Ort befindlichen Waffe» itt Sicherheit und seinebewaffnete Macht" auf volle Gefechtsstärke zu bringen. Da die Polizisten nicht sofort erreichbar waren, bat der Bürgermeister den Stadtkämmerer telophonisch, zwei oder drei zuverlässige Leute zur Bewachung des Rathauses mitzubringen. Bald darauf erschien der Stadtkämmerer mit zwei Leuten, die der Bürgermeister mit Jagdgewehren bewaffnet vor das Haus stellte, nachdem er sie durch Handschlag verpslichlet und angeordnet hatte, daß sie nur auf Befehl schießen dürften. Mittlerweile wurden zwei nationalsozialistische Führer vorgeführt, aber gleich wieder freigelassen. Nachdem sich 2 bis 3 Polizeibeaint« eingsiunden hatten, entließ der Bürgermeister auch die beiden Hilfspolizisten.. Bürgermeister Worch gehört dem Reichsbanner nicht an. Ob die beiden Hilfspolizisten Reichsbannerlcufz waren oder nicht, wußte er nicht: er hat sich gar nicht darum gekümmert. Das ist die wahre Geschichte der Schreckensnacht von Lange- wiesen, in der glücklicherweife keine Person zu Schaden gekommen ist. Jetzt aber soll Zur Rache der Bürgermeister geschlachtet werden, gegen den man ein Verfahren im Dienstweg« eingeleitet hat! Man beschuldigt ihn, gegen den schon längst eine reaktionär« Hetze im Gange ist, die Meldung des Landrats falsch ausgelegt zu haben, da darin angeblich nur von einem Putsch, nicht aber vvtt einem Putsch der SA. die Rede gewesen sei. Wer aber hätte in der Nacht nach dem Verbot anders putschen sollen als die SA.? Ein« ander» Frage aber ist die: Wie kam der Landrat dazu,

einen angeblichen Alarm der Relchsregierung, der einen SA.-Putsch ankündigte, an die untergeordneten Stellen weiterzugeben? Die Sache erklärt sich recht eigentümlich. Ein Funkspruch der Regierung, der in etwas getarnter Form die vollzogene Auflösung der SA. meldete und um entsprechende Iftoßnahmen der Landeobehördeu ersuchlc, war falsch ver- slandeu worden. Daß der Bürgermeister von Langcwiesen an diesem Mißver- ständnis unschuldig ist, versteht sich von selbst. Da ihm in be- ftimmtestsr Form mitgeteilt worden war, die Reichsregierung erwarte in dieser Nacht einen SA.-P'.ttsch, so hätte er pflichtver. gössen gehandelt, wenn er nicht sofort in seinem Amtsbereich die entsprechenden Gegenmaßnahmen getroffen hätte. Wer aber jetzt nicht einsieht, daß das Reichsbanner ein« staatsgesährliche Organisation ist, die sofort mit Stumpf und Stil ausgerottet werden muß. dem ist nicht zu helfen, zum mindesten ist er nichl würdig, Leser desPerl. Lokal-Anzeigers" zu sein. Cm GA.-E><Qdirat. Stürmische Vsbaste im Sonncbcrgcr Stadtrat. Sonueberg(Thüringens 13. April. Bei der Beratung des Stadtrats über einen n o t i o- nalsoziali(tischen Antrag, in dem gegen das Verbot der SA. und SS. seierlichec Protest eingelegt und von der Reichsregierung sofortige Zurücknahme des Verbotes ge- fordert wird, kam es vorgestern zu so schweren Beschimpfungen, daß der Vorsitzende sich den streitenden Parteien gegenüber nicht wehr verständlich machen konnte und die Sitzung unterbrach. A's er den Saal verlassen hatte, ging der Streit zwischen den Nationalsozialisten und der Linken weiter. Nach einem beleidigenden Zuruf stürzte der Natwnalsozialist Sauer zu den Sitzplätzen der Linken, worauf es zu einem heftigen Handgemenge Zwischen den Gegnern kam. Auch ein Teil des Publikums nahm daran teil. P o- ltzei drang in den Saal, spreng über Tische und Stühle hinweg und drängte die Streitenden auseinander. Eins halbe Stunde später wurde die Sitzung in Abwesenheit der Sozialdemokraten und Kommunisten von neuem»röftnet und der nationalsozialistische Protest einstimmig angenommen. Für den aus- gettelsnen nalionalsozialistiichen Stadtrat Maß wurde der Stelloer. treter Dr. Siedel zum ersten Vorsitzenden und der gleichfalls nalioe nalsozialistische Stadtrat Schreppel zum Stellvertreter gewählt.