Rundfunk der Woche
Erziehung zur Selbstbesinnung
Die weitaus größte Zahl aller Rundfunkhörer in Deutschland bevorzugt musikalische Sendungen; man fann ,, populäre musikalische Sendungen" sagen, wenn man sich bewußt bleibt, daß der Begriff ,, volkstümlich" je nach dem Geistes- und Bildungsniveau des einzelnen Hörers ein anderer ist. Der musikalisch Empfängliche wird ebenso wie der musikalisch Gebildete z. B. eine Oper von Mozart als volkstümlich empfinden, selbst wenn er sie zum ersten Male hört. Mozarts Stil haftet ihm von anderen Kompofitionen her im Ohr; die klare musikalische Sprache erscheint ihm leicht verständlich, weil er befähigt ist, ihren Gefühlsgehalt zu erleben. Dieser Hörer lauscht der Musik mit konzentrierter Aufmerksamkeit. Er nimmt sie nicht als Begleitung zu häuslichen Verrichtungen und Gesprächen hin, die dröhnend darüber hinschreien darf und doch dabei kaum bewußt wahrgenommen wird, er genießt sie am sorgsam abgestimmten Apparat, dessen Lautstärke der Akustik des Zimmers gemäß abgestimmt wurde. Doch leider scheint diese Hörfultur noch nicht allzuweit verbreitet zu sein, und
musikalische Sendungen von sehr viel geringerer Qualität finden den meisten Beifall,
eben weil sie keine Konzentration des Hörers erfordern.
Es ist an dieser Stelle schon oft gesagt worden, daß Erzie hung zum Musikhören durch den Rundfunk durchaus möglich ist; leider wird sie nicht geübt. So wird Beethovens Adagio aus der pathetischen Sonate für Klavier in einer schmalzigen Celloübertragung zum Kaffeeklatsch serviert; seine Sinfonien liefern diesen Hörern dann, in Ermangelung eines unterhaltenden Programms, das unentbehrlich gewordene abendliche Rundfunkgeräusch. Es scheint mir außer Zweifel zu stehen, daß heute die Rundfunkmusik viele Menschen geradezu vom Musikhören forterzieht. Wer Gelegenheit hat, öfter an öffentlichen volkstümlichen Veranstaltungen teilzunehmen, bei denen auch Musikdarbietungen geboten werden, dürfte diese Ansicht teilen; derselbe Menschenkreis, der vor wenigen Jahren noch sich selbstverständlich schweigend, wenn vielleicht auch nicht immer aufmerksam während der Musikausübung verhielt, schwagt dabei heute ebenso selbstverständlich und unbekümmert drauf los. Bei jenen, deren Verständnis für Musik nie geweckt wurde sie stellen die Mehrzahl der Unmusikalischen" ist durch den Rundfunk auch der Respekt vor dem Musikhandwerk verschwunden; Musik ist ja so leicht herzustellen: ein Griff am Schaltbrett genügt. Eine große Kulturmission an dieser von äußeren und inneren Krisen zerrütteten Generation hat der Rundfunk versäumt, als er auf die so dankbare und segensreiche Mufiferziehung verzichtete. Denn mit dieser Erziehung wäre es ihm möglich gewesen, an Menschen heranzukommen, die sonst keiner Erziehung zugänglich find, und die hier mit dem Musikhören noch etwas anderes, allgemeineres gelernt hätten: stille sein, besinnlich zuhören. Das Leben freist heute so lärmend und so wild an der Oberfläche, daß vielen die Fähigkeit abhanden gekommen ist, die Zusammenhänge und Triebfräfte in der Tiefe zu erforschen, ja sogar das Bewußtsein, daß es solche Zusammenhänge und Kräfte überhaupt gibt. Musikhören löst Selbstbesinnung aus, also das, was den in der Hegjagd von Zerstreuung, Arbeit, Sorgen wirbelnden Menschen am meisten fehlt. Es gibt dem Menschen Halt in sich, lehrt ihn in Tiefen, nicht nur in eigene Tiefen schauen. Musikerleben ist nicht unklare Gefühlsduselei, sondern höchste, unbewußte Konzentration mie jedes wahre Kunsterleben, wie jedes starke Erleben überhaupt; gefühlsseliges Hindämmern ist der Ausdrud kleiner Seelen. Die Musikerziehung an dieser Generation, an den Erwachsenen, ist vom Rundfunk versäumt worden. Selbstverständlich würden auch heute viele Erwachsene gern, sehr gern sogar gute Darbietungen
Saargebiet etwa 60 000 Arbeitslose. Wie im Ruhrgebiet gibt es auch hier immer mehr Feierschichten, und noch immer werden Bergs arbeiter abgebaut. Seit Ende Juli 1931 ist die Belegschaftszahl von 52.000 auf 47 000 gefallen. Die Leistung von 481 Rilogramm pro Kopf und Schicht bei lebernahme der Saargruben ist auf rund 1000 Kilogramm gestiegen.
Die französische Bergwerksverwaltung legt offenbar wenig Wert darauf, die französische Schulpolitik im Saargebiet zu unterſtüßen. Den Saarbergleuten ist eine Prüfung ihres Beschwertematerials zugesagt worden.
dieser Art entgegennehmen; doch populär würden sie in dieser Altersklasse nur noch schwer werden. Man hat sich hier bereits auf das, was man gern" hört, eingestellt. Die musikalischen Bildungsversuche von Funk stunde und Deutscher Welle haben obwohl einige wenige Sendungen darunter beinahe wirklich volkstümlich waren den Glauben bei diesen Hörern zerstreut, daß solche Darbietungen wirklich allgemeinverständlich sein könnten. Die Generation von morgen, die heute Halberwachsenen, sieht Krisenverordnung schafft Familienkrisen
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die Dinge anders an. Vielfach ist hier schon die musikalische Bildung durch die Schule besser gewesen; das Ohr besitzt bereits eine gewisse Aufnahmefähigkeit für musikalische Formen. Aber selbst wenn diese Vorbildung fehlt, dürfte es möglich sein, an diese Generation heranzukommen, schon weil leider diese Generation heute sehr viel Zeit hat. Viele Jugendliche sind nicht nur arbeitslos, sie sind gar nicht zur Arbeit zugelassen. Der Rundfunk ist eins der wenigen Mittel, das zu ihrer geistigen Anregung jederzeit zur Verfügung steht; er ist das Mittel, das sicher am häufigsten benutzt wird.
Gerade diesen jungen Menschen gegenüber ist die kulturelle Verantwortung des Rundfunks riesengroß.
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Eine Serie brauchbarer Jugendgespräche über praktische Tagesfragen und eine Serie ziemlich unbrauchbarer über literarische Angelegenheiten erschöpfen die Verpflichtungen keinesfalls. Alles. was der Rundfunk bietet, formt die geistige Atmosphäre oder formt sie nicht. Der junge für viele dieser Jugendlichen Arbeitslose steht in einer Wirklichkeit voll Elend und Not; leider findet er nicht immer den Weg in eine proletarische Gemeinschaft, die ihm inneren Halt gibt. So greift er, solange er noch eine ge= wisse Selbstsicherheit oder Ehrgeiz hat, nach Möglichkeiten zur Bildung, zur Fortbildung. Befriedigen diese ihn, erfüllen sie einen wesentlichen Teil seiner leeren Zeit, so ist er gerettet. Dieser starke Ausdruck sagt nicht zuviel; denn erst der Verlust der eigenen Bersönlichkeit ist Untergang im Chaos. Der Rundfunk könnte viele davor bewahren, könnte sie vom Schlagwort, von der oberflächlichen, unbefriedigt lassenden zerstreuung zurückführen zum geistigen Bemußtsein.
Es mag manchem sonderbar erscheinen, daß ich diese Feststellun gen gerade in Verbindung mit einer Mahnung zur Musikerziehung mache. Ich glaube allerdings, daß es im Grunde gar nicht darauf ankommt, auf welchem Gebiet solche Erziehung einsetzt; sie wird sich immer ins Allgemeine auswirken. Die Musikerziehung aber scheint mir die nächst liegende Möglichkeit, die nächstliegende Aufgabe für den Rundfunk zu sein. Richtig gehandhabt, wird sie die größte Erfüllung bringen. Selbstverständlich soll hier nicht einer lehr haften Unterweisung das Wort geredet werden; diese würde genau das Gegenteil erreichen, würde abschrecken, statt anziehen. Musikerziehung kann sehr unterhaltend betrieben werden; Schallplatten sollen sie schmüden, Klavierbeispiele das Ohr aufnahmefähig machen, begeisterte, an das Wesen der Kunstwerke herangehende, das Wesen der Kunstwerke dem Hörer zuführende Worte die Musikillustrationen ergänzen. Solche Vorträge würden vielen gefallen, würden viele Hörer anlocken, sie wahrhaft, weil unbewußt, bilden.
Menschenerziehung fängt mit der Erziehung zum Freuen, zum verinnerlichten Genießen an.
Es ist kein Wunder, daß heute viele Menschen diese Fähigkeiten verlernt haben, Der Rundfunk könnte sie in vielen wieder wecken. nicht nur durch Musikerziehung, doch mohl am stärksten durch fie. Selbstverständlich ist sie nur ein kleines Teilgebiet des weiten geisti gen Bezirks, der noch auf die wahre Rundfuntfultur martet. Es tommt weniger auf unmittelbar zweckhafte, als auf sinnvolle Programmgestaltung an. Sie ist, gerade heute, und besonders für die jungen Menschen, die im allgemeinen einen außerordentlich sicheren Instinkt für echt und unecht haben, unerläßlich.
Tes.
Der Artikel 7 der letzten Krisenverordnung vom Mai vergangenen Jahres bestimmt, daß die Krisenunterstützung auch dann teilweise oder ganz zu versagen ist, soweit die persönlichen Verhältnisse des Arbeitslosen die Annahme rechtfertigen, daß er einer Unterſtüßung nicht bedarf. Mit diesem Abschnitt der Verordnung wird nun in der Praxis allerhand Unfug getrieben, so daß es an der Zeit ist, hier energisch Front zu machen.
Die Artikel 3 bis 5 bestimmen, daß das Einkommen des Arbeitslosen selbst und das von Familienangehörigen angerechnet merden muß unter Berücksichtigung einer gewissen Freigrenze. Im Ant= Artikel 6 wird dann genau umrissen, was unter dem Begriff.. gehörige" zu verstehen ist. Auch die Verordnung anerkennt hier die Grenzen, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogen sind, nämlich, daß nur Verwandte auf- und absteigender Linie zum Unterhalt verpflichtet sind und mithin nur deren Einkommen bei der Feststellung der Bedürftigkeit in Frage kommt.
Nun argumentieren unzählige Arbeitsämter fälschlicherweise, weil noch ein Artikel 7 hinter den begrenzenden Artikel 6 hintangesezt ist, muß wahllos auch das Einkommen aller übrigen Angehörigen, die mit dem Arbeitslosen zusammenwohnen, auch für die Bedürftigkeit herangezogen werden. Schwager und Schwägerin, Schwester und Bruder, sagen gewisse Aemter, müssen für die Gutmütigkeit, einen arbeitslosen Verwandten aufgenommen zu haben, nun erst recht bestraft werden. Verdient z. B. jemand 38 Mark die Woche und hat er die Unvorsichtigkeit begangen, den Bruder seiner Frau in der Küche schlafen zu lassen, weil der arbeitslose Schwager seine Miete nicht mehr zahlen konnte, so muß er auf Anordnung des Arbeitsamtes über alle Grenzen des Bürgerlichen Gesetzbuches hinweg im Falle einer finderlosen Ehe den Schwager voll= fommen ernähren. Das Amt zahlt einfach keine Krisen= unterstügung, weil die Verhältnisse" es nicht zulassen. Bei Geschwistern, ja sogar bei Waisen, die sich gegenseitig unterstützen, verfahren die Aemter ebenso.
Das ist gemeingefährlicher Unsinn und auch durch den Tert der Verordnung gar nicht bedingt. Hoffentlich werden die verantwort lichen Instanzen hier sofort einschreiten und den Arbeitsämtern flar machen, daß auch sie das Bürgerliche Gesetzbuch nicht willkürlich ändern können.
Verstoß gegen die Betriebsratspflicht
Durch RGO. Agitation.
Dürfen RGO.- Betriebsratmitglieder in staatlichen Betrieben die Belegschaften ,, revolutionieren" oder können sie deswegen fristlos entlassen werden? Mit dieser Rechtslage, die für die Betriebsratsmitglieder von prinzipieller Bedeutung ist, beschäftigte sich zum erstenmal das Reichsarbeitsgericht.
Der Arbeiter R. war Vorsitzender des Betriebsrats bei einer Bahnmeisterei in Berlin . Im August 1931 hat R. eine Belegschaftsversammlung im Aufenthaltsraum des Bahnhofs in Berlin - Reinidendorf einberufen. In dieser Versammlung hat der Betriebsratsvorsitzende Propaganda für die ,, Revolutionäre Gemertschaftsopposition" und für Sowjetrußland gemacht. Auch hat er eine Sammlung für Rußlanddelegationen veranstaltet.
Jugendtreffen des 30A. in Frankfurt a. d. D. Kläger entschieden. Es hat erflärt, würde man der Beflagten bas wegen dieser Pflichtverletzung die Mitgliedschaft im Betriebsrat ab
Zum dritten Male trifft sich die brandenburgische, medlen burgische und grenzmärkische Jugend des Zentralverbandes der Angestellten zu einem großen Jugendtag, der an den Pfingsttagen in Frankfurt a. d. Oder stattfindet. Festliche, unterhaltende
und sportliche Veranstaltungen werden allen Jugendtagsteilnehmern frohe Stunden bereiten. Die Deffentlichkeit wird aus dem Aufmarsch der freien Angestelltenjugend die Anschauung gewinnen, daß heute schon große Teile der kaufmännischen Lehrlinge und jugendlichen Angestellten sich zum freigemertschaftlichen Gedanken bekennen. Eine in Verbindung mit dem Jugendtag durchzuführende Gaujugendaussprache wird Stellung nehmen zur Frage der Gegenwart und zur Jugendarbeit des 3dA.
Biele hundert junge Mitglieder des 3dA. werden aus den Städten der Laufig, der Grenzmark und der Ostmark, beider Mecklen= burg, dem Regierungsbezirk Stralsund , aber nicht zuletzt aus Berlin zusammenkommen, um ein Bekenntnis zu der Organi= sation, die ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen vertritt, abzulegen. Sie werden in der alten Handelsstadt des Ostens mit Fahnen und Wimpeln aufmarschieren, um zu befunden, daß die junge Angestelltengeneration bereit ist, mitzuwirken am Bau einer neuen großen Gesellschaft.
Angestelltenjugend! Auf nach Frankfurt a. d. Oder!
Löst Wirtschaftskrise Lehrverträge? Eine einzige Berliner Baufirma hat 53 Lehrlinge entlassen. Die Kläger E. und 52 Genossen waren bei der beklagten Firma Hoch- und Tiefbau A. G, Berlin , Karlstr. 2, auf schriftlichen Lehrvertrag hin als Maurerlehrlinge beschäftigt. Als Mitte des Jahres 1931 die Bautätigkeit infolge der schlechten wirtschaftlichen Konjunktur aufhörte, stellte auch die beklagte Firma ihre Hochbautätigkeit ein. Da aber die Beklagte noch ein Tiefbaugeschäft betreibt, war für sie die Aussicht vorhanden, durch ein Vergleichsverfahren ihre Verhältnisse regeln zu können. Es wurde zur Abwendung des Konturfes ein gerichtliches Bergleichsverfahren über das Vermögen der Beklagten eröffnet. Das Gericht ermächtigte auf Grund des Paragraph 29 der Vergleichsordnung die Beklagte auch zur Kündigung der Lehrverträge. Auf Grund dieser Ermächtigung fündigte die Beklagte das Lehrver
Die Reichsbahndirektion beantragte beim Arbeitsgericht, ihm zuerkennen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Berlin haben die Reichsbahndirektion mit ihrem Antrag abgemiesen.
Das Landesarbeitsgericht in Berlin hat zugunsten der Recht zur fristlofen Kündigung der Kläger zusprechen, so würde dies die Kündigungsmöglichkeit von Tausenden von Maurerlehrlingen in Berlin bedeuten. Denn die meisten Bauunternehmer erklärten, daß fie infolge der Wirtschaftskrise ihre Betriebe ſtillegen Reichsarbeitsgericht kam zur Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils
und die Arbeitnehmer und Lehrlinge entlassen müßten.
Gegen das Urteil hat die Beklagte Revision eingelegt, um in dieser Rechtsfrage eine grundsägliche Entscheidung herbeizuführen. Das Reichsarbeitsgericht hob das vorinstanzliche Urteil auf und wies die Sache zur nochmaligen Prüfung an das Landesarbeitsgericht zurüd. Die Kosten des Rechtsstreits bleiben im Endurteil vorbehalten.( RAG. 672/32.)
Aus dem Saargebiet.
Klagen der Bergarbeiter.
Nachdem die Gewerkschaftsvertreter erst am Mittwoch eine längere Besprechung mit der Regierungskommission hatten, wurde jetzt ein Schreiben an den französischen Arbeitsminister gerichtet, um auf die Lage der Saarbergarbeiter aufmerksam zu machen und um Abhilfe zu ersuchen. Einschließlich der Saargänger zählt das
Staats
陶
Theater
Montag, den 25. April Staatsoper Unter den Linden
20 Uhr
Ein Maskenball
Staatl.Schauspielhaus
endarmenmark 20 Uhr
Die endlose Straße
Kein Kartenverkaut
VOIKSDühne
Theater am Bülowolatz Uhi
Kamrad Kasper
Staatl. Schiller- Theater
× Uhr
Die gegen das Urteil eingelegte Revision hatte Erfolg. Das und beschloß, daß der Kläger R. nicht mehr Mitglied des Betriebsrats sein kann, weil er gegen die Betriebsratspflicht gröblich verstoßzen habe.
Wer die Arbeitnehmer der Reichsbahn oder anderer staatlicher Betriebe zu revolutionärem Kampf auffordert, wie es der RGO.. Betriebsratsvorsitzende getan hat, beschwöre große Gefahr für Ruhe und Sicherheit im Eisenbahnverfehr herauf. In den Handlungen des Betriebsratsvorsitzenden R. liegt eine schwere Pflichtverlegung in seinem Amt vor, die seine Entlassung notwendig machte.
80. Abt. Frauenabend. Heute bei Gramatike, Cranach Ecke Canovastraße. Ernstes und Heiteres. Vortragende Friedel Hall.
Verantwortl. für die Redaktion: Rich. Bernstein, Berlin ; Anzeigen: Th. Glocke, Berlin . Verlag: Borwärts Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts Buch. druckerei und Verlagsanstalt Paul Singer& Co. Berlin SW 68. Lindenstr. 3. Sierzu 1 Beilage.
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Fünf im Käsewagen" mit Ehrlich. Halmay, Morgan. Theimer. Söneland usw.
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Theater der Schauspieler
der Kündigungsfrist.
Die Kläger führen aus, daß mangels einer geschlichen Kündigungsfrist für die Lehrverträge das Gericht zu der Ermächtigung nicht befugt gewesen sei. Die Kläger haben beantragt, die Beklagte zu verurteilen, das Lehrverhältnis mit ihnen bis zum Ablauf des Lehrvertrages fortzufeßen
Die Beklagte hat ausgeführt daß m entsprechender Anwendung der Rechtsprechung über die fristlofe Kündigung von Lehrverträgen im Falle des Konfursverfahrens die fristlose Kündigung der Lehrnerträge der Kläger wirksam sei, und hat Abweifung der Kläger beantragt.
Nähe Schlesisch.Bahnh.
5u.815, Stgs.2, 5, 815 U. Tel.: E 7 Weichsel 4031 DerVogelhändler Rose- Theater Große Frankfurter Straße 13:
el. Weichse;-7 3428.15 Uhr
Montag, 25. April Theater
GROSSES
8 Uhr
AUS
SCHAUSPIELHAUS
DIE
SCHONE
HELENA
Theater
a. Nollendorfplatz
Pallas 7051
Nur noch wenige Tage! 814 Uhi, Stg. 414 Uhr
Traum einer Nacht
HAUS VATERLAND
KURFÜRST 7460
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Fergnügungs Restaurant
Berlins
BETRIEB
KEMPINSKI
8 Uhr
Sigs. 44 Uhr kl. Pr. Vor Sonnen- Zirkus Aimee
Volksvorstellung desWestens 81, Uhr CASINO- THEATER 81. Uhy
Kein öffentl. Kartenverkauf
Die
8¼ Uhr
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Noort, Reinmar Ditter. Baumann, Heyer Anfang 19.30 Uhr
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