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Vermischtes.

zu erregen, deshalb sei doch nicht die Berbreitung der Bibel auf den Tarif bezug habenben Befugnissen ausgestattet. Die etwas fleineren Grieshof. Auf dem Schwarzwald   ift es vor allen ber strafbar. Nicht die Schrift selbst trage die Schuld am Grwecken Kaufleute sollen nach eigenem Ermessen als einzelne Reichstags- Abgeordnete des Kreises, der Fürst von unzüchtiger Gedanken, sondern nur die unzüchtige Phantasie des dem Gewerbegericht eine Rückäußerung zugehen lassen, Fürstenberg, sowie Herr Kromer von Freiburg  , die den Lesers. Wer ohne üble Gedanken die Preisliste lese, tönne oder auch überhaupt nicht antworten. Die Kaufleute der nieder- Enteignungsprozeß im großen Maßstabe treiben; und diese feinen sittlichen Aufstoß daran nehmen. Das Gericht erkannte sten Konfektion werden zum großen Theil den Tarif als für sie Herren sind keine Juden. Herr Kromer pflanzt auf dem größten deshalb auf Freisprechung. vollständig undurchführbar ignoriren, die anderen ablehnend ant- Theil des bisherigen Acker- und Weidefeldes jetzt Wald an. Im Um Kautionsschwindeleien handelte es sich in der Betrugs: worten; ein Theil der besseren Konfektionäre wird den Zarif vergangenen Jahre wurden 243 000 und dieses Jahr 203 000 Fichtenstämme gefeßt. Auf diese Weise wird der Holzreichthum anklage, welche gestern vor dem Schöffengericht gegen den früheren unter Vorbehalt akzeptiren. Kriminalbeamten Windell verhandelt wurde. Der Angeklagte Das redliche Bemühen des Einigungsamts, die troftlofen des Schwarzwaldes wohl vermehrt, aber der Biehbestand wird hat nach seinem Ausscheiden aus dem Dienste ein Privat- Detektiv- Arbeitsverhältnisse in der Herren- und Knaben- Konfektion bedeutend verringert, die Ernährung der Bevölkerung immer Bureau in Verbindung mit Stellenvermittelung eröffnet. Er soll wenigstens etwas zu beffern, scheint also vergeblich gewesen zu mehr erschwert. Wir gerathen nach und nach in schlesische nun nach und nach eine ganze Anzahl Stellensuchender in sein, denn nur ein Theil der Groß- Konfektionäre, und auch dieser Zustände." seinem eigenen Geschäft angestellt und ihnen kleinere Beträge Aber das Verhalten der Herren ist natürlich. nur unter Vorbehalt, hat sich für Annahme des Tarifs erklärt. Nachdem als Kaution abgenommen haben. Er bestritt zwar im Termine mit die Sozialpolitik der Regierung wieder vollständig in die Sphäre Entschiedenheit, daß er unredlich verfahren habe, der Staats- des Unternehmerbedürfnisses eingeschwenkt ist, wie es fich u. a. anwalt hielt aber fechs Betrugsfälle für erwiesen und beantragte durch den Abgang des Ministers v. Berlepsch kundgab, der dem Fünffirchen, 30. Juli. Heute Vormittag explodirten hierfür eine Gesammtstrafe von neun Monaten Gefängniß: Ronfektionsarbeiterstreit amtlich seine Sympathie erklärte, werkskörper. Theile von Sprengtörpern flogen bis auf die Der Gerichtshof hielt die Schuld des Angeklagten nur in zwei wittern die Engros Ronfektionäre wieder Morgenluft. Sie Straße. Bahlreiche Leute wurden verlegt, auch sollen einige amtlich seine Sympathie erklärte, plöblich in einem Geschäftsladen Raketen und Feuer­Fällen für dargethan und erkannte hierfür auf zwei Monate fühlen sich wieder als Herren der Situation. Auf der ganzen Menschenleben zum Opfer gefallen fein. Gefängniß. Für eine Beleidigung, die der Angeklagte einem Linie der Sozialpolitik ist ja Stumm Trumpf! feiner Angestellten zugefügt, traf ihn außerdem noch eine Geld­Lübeck, 30. Juli. Infolge Selbstentzündung steht strafe von 15 M. Zur Lage der Verkehrsbediensteten. Aus Plauen   ein bedeutendes Kohlenlager der städtischen Gasanstalt Er kam, sah und siegte. Am 7. Mai hatte er fie kennen i. V. berichtet das" Sächsische Tageblatt":" Am 22. Juli in Brand. Die Feuerwehr und zahlreiche Arbeitskräfte find gelernt, am 8. Mai verlobte er sich mit ihr, am 9. Mai bestellte abends, als der letzte Wagen der elektrischen Straßenbahn vom er das Aufgebot und am 10. Mai borgte er fie um 400 m. an. oberen Bahnhof abfuhr, entgleifte er während der vollen Fahrt bemüht, eine weitere Ausdehnung des Feuers zu verhindern. Budapest  , 30. Juli. Die hiesige neuerbaute Zentral- Markt­Der Kellner Paul Breitkrenz war es, der in dieser bei der Kurve am Wettiner Hof. Der Wagen fuhr auf das schnellen Weise verfuhr. Er war erst furz vorher aus dem Trottoir, warf den Wagenführer Büttner ab und erdrückte ihn, halle   steht in Flammen. Gefängnisse gekommen und wollte nun ein ehrbarer Ehemann so daß Büttner sofort eine Leiche war; einem Fabrgast gelang und Restaurateur werden. Er sagte zu seiner Braut, es, abzuspringen. Es ist nach unseren Informationen nicht fönne, er wolle zu einer Brauerei gehen, um sich Kredit und das Unglück herbeigeführt hat. Die Wagenführer haben einen daß er im Hause Schönebergerstr. 4 ein geeignetes Lokal miethen genau festzustellen, ob Fahrlässigkeit oder ein anderer Umstand Geld zu verschaffen. Da er erfahren hatte, daß seine Braut ein sehr anstrengenden Dienst. Früh puntt 6 Uhr müssen die­Sparfaffenbuch über 800 m. besaß, so bat er sie, mit ihm zur felben antreten; abends wird es 11 Uhr und auch später, ehe Brauerei zu gehen und dort daffelbe zu hinterlegen. Die Braut dieselben abtreten können, das sind also täglich, Wochen­war einverstanden. Dem Brauereidirektor wurde mitgetheilt, und Sonntags 17 Stunden Dienst, und was für welche Pläne das Paar hatte und dem Angeklagten wurde er: Dienst; jeder 11. Tag ist frei. Damit nun die Leute widert, daß er einen Kredit von 600 M. erhalten solle, sobald nicht unzufrieden werden, wozu nach Lage der Sache und nach er im Besize der Konzession sei. Um die erste Einrichtung an- Ansicht der Betriebsleitung ja auch gar kein Anlaß vorliegt, schaffen zu können, zahlte der Direktor der Braut die 800 m. dürfen dieselben das Volksblatt" nicht lesen oder wenigstens gegen Hinterlegung des Sparkassenbuchs aus. Von diesem Betrage nicht sehen lassen, da sie sonst entlassen würden. Der Stadt­händigte die Braut ihrem Verlobten 400 M. aus. Von dieser gemeinderath hat mit der Straßenbahn- Gesellschaft einen Vertrag Zeit an ließ der Angeklagte sich zuerst selten, dann gar nicht mehr abgeschlossen, in welchem jedes Tüpfelchen festgesetzt ist, nur sehen. Als der anberaumte Hochzeitstag erschienen war, blieb nicht, wie lange die Gesellschaft ihre An der Bräutigam fern. Dieser hatte wieder eine Stelle als Kellner gestellten ausbeuten darf. angenommen. Seine Braut hielt sich für betrogen und zeigte den müdeten Wagenführer einmal sich eine Fahrlässigkeit zu schulden Angeklagten an. Im Termine erklärte der Angeklagte sein auf, fommen lassen, weffen Schuld ist das?" fälliges Verhalten dahin, daß er der Vorstrafen wegen die nach­gesuchte Konzession nicht erhalten konnte, er sei aber von der besten Absicht beseelt gewesen und betrachte sich immer noch als Verlobter des Mädchens. Die Zeugin war in diesem Punkte etwas unsicher. Der Staatsanwalt traute dem Angeklagten eine redliche Absicht nicht zu, er beantragte gegen ihn eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren, 5 Jahre Ehr verlust und 150 M. Geldstrafe. Der Gerichtshof folgte aber den Ausführungen des Bertheidigers, Rechtsanwalt Marcuse, hielt die Möglichkeit, daß der Angeklagte dennoch im guten Glauben gehandelt, nicht für ausgeschlossen und fällte deshalb ein frei­sprechendes Urtheil.

Soziale Nebersicht.

Der Entscheid der Engros- Ausbeuter der Berliner  Herren- und Knabenkonfektion über den Versuch des Einigungs­amtes, durch einen Minimaltarif eine gewisse Ordnung in dieser Industrie zu schaffen, ist so ausgefallen wie zu erwarten war. In einer Versammlung der Großkonfektionäre, die am Mittwoch im Hamburger Hof" abgehalten wurde, ging es nach einem Be­richte der bürgerlichen Presse so zu:

Wenn nun die über­

Da mit der Einführung der elektrischen Bahnen, beziehentlich der Umwandlung der Pferdebahnen in solche, jetzt in vielen Städten begonnen und zu diesem Zweck mit den Berkehrsgesells schaften neue Verträge abgeschlossen werden, ist der Zeitpunkt günstig, um den Gemeindebehörden die Nothwendigkeit klar zu machen, daß in die Verträge Bestimmungen fommen, wonach die Gesellschaften ihre Angestellten nicht über eine bestimmte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigen dürfen. In Berlin   ist ein dahin­gehender Antrag von der städtischen Verkehrsdeputation gut­geheißen worden.

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Montreal  ( Kanada  ), 30. Juli. Eine Feuer3 brunst Der Schaden wird auf 200 000 Dollars geschäzt. der für 1897 geplanten internationalen Ausstellung gehörten. erftörte heute Morgen einen großen Theil der Gebäude, die zu

Briefkasten der Redaktion.

Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Babl)

anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde fällt em Freitag und Sonn­abend dieser Woche aus.

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Emilie S. 14. Da fann

Sch., Zittan. Liebknecht's Rede finden Sie im St. Galler  Protokoll, das blos 25 Pf. foftet. Sehr zu empfehlen ist die Schrift von Plechanoff: Anarchismus und Sozialismus( 40 Pf.) 100. C. O. Alter Abonnent. Das sicherste ist, wenn Sie in einer amerikanischen Zeitung ein dementsprechendes Inserat aufgeben. Wenden Sie sich an folgende Adresse: Re­battion of New Yorker Bolts Zeitung", 184 William Street, New- York, City- Nord- Amerika. Das Juferat muß allerdings bezahlt werden, dürfte indessen nicht allzu theuer sein. Sperling. Eine Beleidigungsklage hätte Aussicht auf Er­ folg.  -W. S. 100, F. M. Ja.- Ein alter 48er. Der betreffende soll bei der Alters- Versicherungsanstalt, Klosterftr. 41, den Antrag auf Invaliditäts- und Altersrente stellen. Ihnen auch die Obers Postdirektion nicht helfen. C. R., Forsterstraße. Nein. A. K. 101. Steht in Ihrem Vertrage nichts Entgegen­stehendes, so genügt eine angemessene Zeit, innerhalb deren Sie bem Wirth und Miethslustigen die Wohnung zeigen müssen. Was als angemessen zu erachten ist, hat im Streitfall der Richter auf Klage des Vermiethers zu entscheiden. Die von Ihnen bezeichnete Zeit ist angemessen. 2. 96. Ohne ge nauere Darlegung, von wem die Erbschaft herrührt, wer Erb­laffer ist, wann die Erbschaft angefallen ist und wann die Unterstützungen geleistet sind, nicht zu beantworten.- Die Stadt Köln   hat die Errichtung einer gemeinsamen M. K. Ihr Unfall scheint nicht der Versicherung zu unters Krankenkasse für die städtischen Arbeiter beschloffen, liegen. Ein versicherungspflichtiger Unfall muß in irgend einem ferner ist sie aus den Bau- Berufsgenossenschaften ausgeschieden Zusammenhang mit dem Betriebe stehen. Das wird bei einem und hat ihre gesammte Bau- Unfallversicherung auf Unfall, der auf dem Wege von der Fabrik nach Hause sich erz eigene Rechnung übernommen. Die Zahl der städtischen Ar- eignet, nur in feltenen Fällen angenommen, z. B. wenn das beiter Kölns   beträgt etwa 1100. Arbeitsgeräth, das der Arbeiter zwecks Vornahme einer Reparatur im Hause und dergleichen mitnahm, den Unfall verursachte. Der Anspruch auf Unfallrente ist bei der Berufsgenossen­schaft, der die betreffende Fabrit angehört, anzumelden. Deliesch- Reinickendorf. Darüber, wann der Hauswirth die

Es wäre zwar Aufgabe vor allem des Staates, der Aus­beutung der Verkehrsbediensteten einen Riegel vorzuschieben; da aber die Arbeitsbedingungen der Bediensteten der Staatsbahnen bekanntlich alles eher als einwandsfrei sind, so wird sich der Staat, zumal während der Aera Stumm, natürlich hüten, die Sache in Angriff zu nehmen.

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Sämmtliche Redner versicherten, daß sie mit ihren Ar­beitern vollständig einig seien und daß diese keinerlei Aende­Das Kapital und die Sonntagsruhe. Mit seiner Bitte rungen des jetzigen Berhältnisses wünschten; ein Mindest um Sonntagsruhe ist, wie in Hamburg   in einer öffentlichen lohntarif wäre nur im stande, Streitigkeiten und Zwiftigkeiten Versammlung des Verbandes der Fabrikarbeiter mitgetheilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorzurufen. Im wurde, ein Portier der Aktienbrauerei abgewiesen worden, Wohnung zwecks Weitervermiethung besichtigen lassen darf, ent­übrigen sei der Zarif undurchführbar. Die Mannigfaltigkeit und obgleich er in den 29 oder 30 Jahren, wo er dort in scheidet in erster Reihe der Inhalt des Miethsvertrages. Ent­die vielfachen Aenderungen in der Art der Waare beim Saison- Stelle ist, noch teinen freien Zag gehabt habe. hält der Miethsvertrag eine besondere Bereinbarung nicht, so ist wechsel machten eine Festlegung der Preise unmöglich. Die dadurch Dabei ist noch zu beachten, daß der Portier von früh 4 begie Wohnung zu angemessener Zeit zur Besichtigung zu stellen. entstehenden Unklarheiten müßten nothwendigerweise zu Diffe- ziehentlich 5 Uhr bis abends 6 Uhr auf dem Posten sein muß. Welche Tageszeit als angemessen zu erachten ist, entscheidet im renzen führen. Als vollständig unannehmbar bezeichnet wurde In der betreffenden Versammlung wurde in betreff der Streitfall der Richter auf Klage des Miethers oder Vermiethers hin. bie allgemeine Beftimmung: Abzüge sind unstatthaft." Woran Sonntagsruhe überhaupt das Verhalten der Aktiengesellschaften P. B. 8. Militaria. Daß Sie bei der nächsten Stellung solle sich der Konfektionär halten, wenn der Arbeiter einen Rock gerügt. genommen werden, ist nicht unwahrscheinlich. P. K. 1. Nein. mit angebranntem Kragen, falsch eingesetzter Tasche und Ueber das Bauernlegen auf dem Schwarzwald   wurde 2. Eine Tage für Hebeammen existirt nicht. 6-12 M. für den ähnlichem abliefere? Es wurde auch konstatirt, daß von einem dem Offenburger Volksfreund" aus Triberg   geschrieben: Beistand bei der Entbindung und 1-2 M. noch für jeden großen Theil der hiesigen Firmen weit höhere Preise für die niederste Nach der letzten Nummer des Echo vom Wald" hat Rentier ferneren Besuch werden als angemeffen erachtet. Wette 100. Ronfektion bezahlt werden, als jene im Tarif festgelegten. Die Ver- Kromer aus Freiburg   in turger Beit vier öfe angetauft; 1. Ja. 2. Keine. 3. Durch 2. erledigt. 2. 3. Zur Kranken­fammlung faßte feinen gemeinsamen Beschluß bezüglich der auf der Gemarkung von Schönwald   den Blindenhof mit 200 versicherung nicht, zur Invaliditätsversicherung nach richtiger Stellungnahine zum Tarif; auch die offizielle Vertretung der Morgen und den Herrenwälderhof mit 180 Morgen, auf Nohr Ansicht: ja. H. B., Nur Crefeld  . Kaufmannschaft, die Siebener Kommission, wurde mit keinerlei bacher Gemarkung den Galgenhof mit 200 Morgen und den soweit der betreffende Erbe seines Vaters geworden ist.

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Herrn Nuhn, Schönleinstr. 15, zu Verband aller in der ſeinem heutigen je und ein brefac Metall- Industrie beschäft.

Geburtstage

Glückwünsche donnerndes Hoch!

Achtung!

C. M.

Arbeiter

Berlins   und Umgegend. Todes- Anzeige.

Am 28. Juli starb unser Mitglied der Schlosser

Zentral- Krankenkasse Oswald Grieshaber.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Freitag,

den 31. Juli, nachmittags 5 Uhr, vom Krankenhaus Am Urban nach dem Emmaus- Kirchhof in Rixdorf statt.

Am 28. Juli ftarb unser Mitglied der Mechaniker

der Buchbinder. Verwaltungsstelle Berlin  . Den Mitgliedern zur Nachricht, daß bie Krankenmeldungen vom heutigen Tage bei dem 2. Kassirer, Kollegen 2. Schlopper, Blumenftr. 48, Bernhard Hense. 3 Tr., erfolgen. Sonntag bleibt Ehre seinem Andenken! die Kasse geschlossen. Die Nachträge zur Geschäftsordnung sind vom Sonn- Die Beerdigung findet am Freitag, abend ab in den Zahlstellen sowie im den 31. Juli, nachmittags 5 Uhr, von Kaffenlokal in Empfang zu nehmen. der Leichenhalle des Thomas- Friedhofs in der Hermannstraße aus statt. Um 27/2 Die Ortsverwaltung. rege Betheiligung bittet 249/2

Zentral- Kranken- u. Sterbekasse

der Tischler ut.

( Verwaltung Berlin   A.) Montag, den 3. August, abends 8 Uhr,

Mitglieder- Versammlung

bei Herrn Ro II, Adalbertstraße 21. Tagesordnung:

1. Raffenbericht vom 2. Quartal. 2. Verschiedene Kaffenangelegenheiten. Die Sprechstunden d. Bevollmächtigten und Kassirers fallen an diesem Tage aus. Um zahlreiches Erscheinen ersucht 185/7 Die Ortsverwaltung.

Orts- Krankenkasse

des Maurergewerbes. Den Bewerbern um die vakante Stelle

in unserem Bureau zur geft. Nachricht,

Der Vorstand.

Todes- Anzeige.

Allen Parteigenossen zur Nachricht, daß am Dienstag, den 28. d. Mts., unfer_alter bewährter Parteigenosse

August Schulz

nach anderthalbjährigem schwerem, durch einen Unfall herbeigeführten Leiden verschieden ist. Schulz war einer von den Genoffen, die unter dem Sozialisten­gesetz ihre Pflicht treu erfüllt haben. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet Sonntag, den

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Freie Kranken- u. Begräbniß-| fasse der Schuhmacher 142 Müllerstraße 142. Freie Kranken- u. Begräbniß- Feldschlößchen

und Berufsgenossen Berlins  .

Sonntag, den 2. August, nachmittags Telephon: Amt Moabit   1213. 4 Uhr, findet die Beerdigung des ver storbenen Mitgliedes

Hermann Coblenz

von der Leichenhalle der tgl. Charitee

aus nach dem Charitee- Kirchhof, Müller

straße, statt.

2946a

Um zahlreiche Betheiligung ersucht Der Vorstand. Allen Verwandten, Freunden und Bekannten hierdurch die traurige Nach­richt, daß mir mein geliebter Mann, unser guter Bruder, Schwager u. Onkel, ber Tischler Hermann Thomas am 28. d. Mts., nachm. 4 Uhr 40 Min. durch den Tod entrissen wurde. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 1. Auguft, nachm. 5 Uhr, von der Halle des Friedhofes der Freireligiösen Ges meinde, Pappel- Allee, aus statt. Die trauernde Wittwe Henriette Thomas.

Danksagung. SALE Allen Verwandten und Bekannten sagen wir unsern herzlichen Dank für die rege Theilnahme am Grabe unseres

Täglich:

Konzert, Theater. Spezialitäten Vorstellung. Nachtigall u. Nichte.

Sonntags: Großer Ball. Mittwochs: Tanzkränzchen.

Theodor Boltz, Defonom.

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Der Vorstand. 14. Berl. Reichstags- Wahlkreises. Pichelswerder. Frühstücks- Haltestelle. Bei Stremfern zum Farbig- und Kantenmachen sucht

daß dieselbe vergeben ist. 29496