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Beilage

Freitag, 6. Mai 1932

Aenderung der Unfallversicherung.

Unternehmer gegen Beteiligung der Arbeiter.

Die Berufsgenossenschaften in Sachsen haben in Verbindung mit dem Landesausschuß sächsischer Arbeitgeberverbände dem Reiche= arbeitsminister eine Entschließung übermittelt, in der sie ihre Be­denken gegen die geplante Aenderung der Unfallversicherung äußern, deren Verwaltung ausschließlich in den Händen der Unternehmer liegt.

Die Herren in Sachsen meinen, es liege keine Veranlassung vor. auf dem Wege einer Notverordnung eine Teilreform gerade bei der bestbewährten Unfallverhütung überſtürzt vorzunehmen Die verdächtige Eile lasse die Absicht erkennen, den Arbeitgebern die Möglichkeit des Widerstandes zu nehmen, sie lasse aber auch den begründeten Verdacht(!) auftauchen, daß hier wieder einmal

PD. 44. Abteilung

Am 3. Mai ist unser langjähriges Mitglied

Fritz Meersbach Oranienstraße 199

verstorben.

Wir werden ihm ein ehrendes An­gedenken bewahren.

Die Einäicherung findet am Sonn­abend, dem 7 Mat, mittags um 12 Uhr. im Krematorium Baumschulenwe statt. Rege Beteiligung erwartet der Abteilungsvorstand.

Aparte

Gewerkschaften gegebene politisch bedingte versprechen auf often Frühjahrsmäntel. Kostüme

der Arbeitgeber eingelöst werden sollen.

Die seitherige Regelung habe den Versicherten genügend Recht der Einwirkung auf die Gestaltung der Unfallverhütung gegeben Die vom Reichsarbeitsministerium beabsichtigten Maßnahmen führ= ten lediglich zu einer Vermehrung der Verwaltung und damit selbsttätig zu einer Steigerung der Verwaltungskosten in den Be­rufsgenossenschaften".

Haben die Herrschaften derart begründeten Anlaß zu der Be­fürchtung, Arbeitnehmervertreter könnten ihnen in die Karten sehen bei ihrem Unfallversicherungsbetrieb?

Gewerkschaften und Nazis.

Abwehrausschuß der Chriftlich- Evangelischen.

Führende evangelische Mitglieder der christlichen Gewerkschaften befaßten sich am 3. Mai mit der politischen Lage, wie sie durch den Ausfall der preußischen Landtagswahl für den evangelischen Teil der christlich- nationalen Arbeitnehmerbewegung entstanden ist. Einmütig waren die verschiedenen Parteien angehörenden Arbeiter­führer der Ansicht, daß die sozialreaktionären Strömungen im Natio­nalsozialismus und seine Feindschaft gegen jede wirklich selbständige Gewerkschaftsbewegung die schärfste Aufmerksamkeit und Abwehr

erfordern.

Es wurde ein Ausschuß eingesetzt, der einen geschlossenen poli­tischen Einsatz der evangelischen Arbeiterschaft für die Durchsetzung christlichsozialer Grundsäge in der praktischen Politik anbahnen soll. Er wird binnen kurzem die Ergebnisse seiner Arbeit in einem Aufruf an die evangelische Arbeiterschaft bekannt geben.

Dem Ausschuß gehören u. a. Behrens und Baltrusch an.

Verpflichtung zu Schadenersatz.

Bei Schädigung durch übermäßige Ausbeutung. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz. menn er durch übermäßige Ausbeutung zu Schaden gekommen ist? Mit dieser Frage hatte sich das Reichsarbeitsgericht am 4. April zu beschäftigen.

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Bei einer Parfümeriefirma in Berlin deren Namen fehlt in dem uns vorliegenden Bericht war der Kläger als Angestell­ter und Vertreter beschäftigt. Die Vertreter wurden von der Firma nach Strich und Faden ausgenügt und hatten nur geringen Ver­dienst.

Am 31. Oktober fündigte die Beklagte dem Kläger das Arbeits­verhältnis. Gegen diese Kündigung erhob der Kläger Einspruch. Gleichzeitig flagte er auf Fest stellung, daß die Beklagte ver­pflichtet sei, ihm allen Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden sei, daß er sich ein Bruchleiden zugezogen hat. Die Krankheit habe er sich nur durch das Tragen der schweren Koffer und durch die übermäßige Ausbeutung von der Firma zugezogen. Die beklagte Firma lehnt die Schadenersatzansprüche des Klägers ab und erklärt, daß die anderen Arbeitnehmer dieselben schweren Arbeiten ver­richten müßten und auch nicht dabei frank würden. Das Arbeits= gericht hat den Klageanspruch abgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeits­gericht Berlin die Beklagte verurteilt, dem Kläger die Hälfte des Schadens zu ersetzen, der ihm daraus entstanden ist, daß er infolge des Tragens der schweren Soffer an einem Bruch­leiden erkrankte. Durch die überanstrengende Tätigkeit habe sich der Kläger ein Leiden zugezogen, für das die Beklagte zu haften habe.

Die gegen das Urteil von der Beklagten eingelegte Revision murde vom Reichsarbeitsgericht als völlig unbegründet verworfen. Das Gericht schloß sich der vorinstanzlichen Entscheidung an und legte der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf.( RAG. 9/32.)

Stillegungen im Harz .

Goslar , 6. Mai.

Das Hüttenwerk Ofer und das hiesige Rammels= berger Bergwerk sollen auf Beschluß der Preußag stillgelegt werden. Die vorhandenen Bestände an Material sollen aufgearbeitet werden, so daß bei der Stillegung eine plögliche Arbeitseinstellung nicht erfolgen wird.

Die Rammelsberg- Grube beschäftigt zur Zeit etma 260 Ar­beiter und Angestellte. Falls das Bergwerk zum Erliegen kommt, würde dies nach einiger Zeit die Stillegung auch der Kupfer= hütte in Ofer und der Bleihütte in Herzog Julius= Hütte bedeuten. Diese Werke haben zusammen etwa 1000 bis 1200 Beschäftigte. Grube und Hütten gehören zu den Unterharzer Berg- und Hüttenwerken, an denen die Preußag und der braun­schweigische Staat beteiligt find.

Ebenso ist für das Bergwerk Wohlfahrt des Erzberg wertes Bad Grund Stillegung zum 30. Juni beantragt. Mit der Stillegung wird die gesamte Belegschaft, bestehend aus acht Angestellten und 260 Arbeitern, entlassen. Die Be­triebsanlagen sollen jedoch unterhalten werden, so daß später die Wiederaufnahme des Betriebs möglich ist.

Bergarbeiterteilstreif in England.

London , 6. Mai.

Von den Belegschaften der Kohlenbergwerke in der englischen Grafschaft Fifeshire befinden sich 5000 Bergarbeiter im Streif. Am Donnerstag schlossen sich weitere 500 Mann dem Streit an.

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