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«£« unter Umstünden ihre Empörung auf andere Weise, alz es geschehe» sei. zum Ausdruck bringe» müssen. Die Veröffentlichung der Mohm.Briefe sei erst im März d. I. erfolgt. Der erhöhte Ehrenschutz hätte den Angeklaglen die Möglichkeit gegeben, aus ander« Weise sich Genugtuung zu- verschaffen, um so mehr, als auf Grund der Notverordnung Bußen bis zu 10000» M. vorgesehen seien. Selbst wenn sie glaubten, auf den legalen Weg verzichten zu können, so hätten die Angeklagten nicht den Reichstag als Ort für ihre Revanche wählen dürfen. Der Reichstag   ist für Millionen Deutscher ein Heilig» tum. Er trägt die Inschrift:Dem deutschen Volke". Er ist ein neutraler Ort. Hier üben die Vertreter des Volkes souverän die gesetzgeberische Tätigkeit aus. Er ist nicht dos Haus der Nationalsozialisten, wo ste vom Hausrecht trieb rauch machen dürfen. Deshalb mutzte es geahndet werden, wenn die Angeklagten mittelalterliche Methoden an einen Qrt tragen, der nicht ihr Parteihaus ist. Abgeordneter S t r a ß e r mußt« freigesprochen werden, d a d e r Strafantrag wegen Beleidigung nicht vor Ablauf von 2 4 Stunden g e st e l l t worden war. somit die Es» nehmigung zur Aufhebung der Immunität durch den Reichstag   er- forderlich wurde. Es war gegen ihn nur Strafantrag wegen ge- meinfchaftlicher Körperverletzung gestellt. Diese Anklag« ist jedoch fallengelassen worden. Sämtliche Angeklaglen wurden auf freien Fuß gesetzt, da Hast- befehle gegen sie nicht vorlagen. Die Verurteilten legen Berufung ein. Die von dem Schnellschöffengericht verurteilten Reichstags- abgeordneten Heines, Stegmann und Weitzel wollen gegen das Urteil Berufung einlegen. Nationalsozialistischer Krakeel vor dem Kriminal- gerichtsgebäude. Während der Gerichtsverhandlung wegen des Reichstags- zwifchenfalls im Kriminalgericht zogen gegen 13 Uhr etwa 3 0 Nationalsozialisten singend in zusonmrengeballler Form die Reihe rioroer Straße entlang bis zum Kriminalgcrichtsgebäude. Hier schritt die Polizei ein, zerstreute die Ansammlung und ver- haftete 22 Personen, die sämtlich der Abteilung l im Polizeipräsidium zugeführt wurden. Nach dem Lleberfall die Verleumdung! Aozihehe gegen Or. Motz. Genosse Dr. Helmut Klotz schreibt: Um von der abgrundtiefen Gemeinheit ihrer drei heute ver» urtellten Reichstagsabgeordneten abzulenken(die Mehrzahl der Attentäter hat sich in bekannter Feigheit um die Verantwortung zu drücken verstanden), versuchen die Nationalsozialisten, mich mit Dreck zu bewerfen. Es behauptet heute derAngriff" unter anderem, ich sei vor Jahr und Tagwegen Unterschlagung au« der NSDAP  , ausgeschlossen" worden und sei..dann im Irrenhaus interniert gewesen". Ich habe heute demAngriff" unter Berufung auf den Z 11 des Presiegcsetzes folgende Berichtigung zugehen lasten: I. Es ist unwahr, daß ich aus der NSDAP  , wegen Unter- schlagung ausgeschlossen worden bin; wahr ist vielmehr, daß ich niemals aus der NSDAP  , ausgefchtosten worden bm. weder wegen Unterschlagung noch aus sonst irgendeinem Grunde. ? Es ist unwahr, daß ich im Irrenhaus intermete gewesen bin: wahr ist vielmehr, daß ich niemals weder im Irrenhaus noch sonstwie in nervenärztlicher Behandlung mich befunden habe. _ Helmut Klotz." Polizei im Reichstag. 3u den Vorfällen am 12. Mai. Von Paul Lob». Daß staatliche Machtorgane gegen Abgeordnete in Parka» menten vorgehen, wird imnier einen peinlichen Eindruck in der Oeffentlichkeit erwecken. Man setzt von den Männern, die als Auserwählte die Gesetze für das Land bestimmen, als selbstverständlich voraus, daß sie sich selbst nicht in einer Weise gegen gesetzliche Vorschriften vergehen, die ein ge» waltsames Einschreiten nötig macht. Man hat den Abgeord- neten im einzelnen wie die Volksvertretung im ganzen in ollen modernen Staaten mit besonderen Sicherungen um- geben, die eine etwaige unbegründete Einwirkung der staot- lichen Gewalten unmöglich machen sollen. Die Polizeihoheit geht im Parlament an den Präsidenten über, und erst aus seine Aufsordening können polizelliche Maßnahmen im Hause der Voltsvertretung getroffen werden. Trotzdem sind in letzter Zeit die Fälle, in denen es zum Eingreifen von Polizei in den Volksvertretun- gen kam, häufiger geworden, auch in außerdeutschen Parla- menten. Aus der Geschichte des Reichstags liegen zwei solche Fälle vor. die sich in dem Jahre 1924 bei der Be» ratung der DoweS'Gesctze und im Jahre 1929 bei der Be> sprechung von Zusammenstößen anläßlich der Maifeier er­eigneten. Die Maßnahmen wurden beide Male gegen kam- munistische Abgeordnete ergriffen und zufällig von anderen amtierenden Präsidenten verfügt. Beide Male gaben schwere Verstöße im Sitzungssaal des Reichstages zu den Eingriffen Anlaß. Was die Vorfälle am 12. Mai herbeiführte, waren Vorkommnisse im Gebäude des Reichstages außerhalb des Sitzungssaales, und deshalb bestreiten einige Parteien dem Präsidenten das Recht zur Anwendung der sitzungspolizeilichen Ordnm'gsmaßncchmen, nitmlich des Aus» schlusses der Abgeordneten von den weiteren Verhandlungen. Sie stützen sich dabei auf die Tatsache, daß solche Strafen noch niemals ausgesprochen wurden auf Grund von Vor» kammnissen, die sich außerhalb des Sitzungssaales zugetragen haben. Damit haben sie recht solche Ausschreitungen sind innerhalb des Reichstagsgebäudes eben noch nicht vorge» kommen. Aber daß sie deshalb ohne Folgen auf die Be- telligung der Gewalttäte? an den Sitzungen des Reichstages bleiben sollen, ist ein praktisch unhaltbarer Zustand. Ich habe den Opponenten vor Augen geführt, was geschehen soll, wenn der Präsident vor der Tür des Sitzungssaales von einem Abgeordneten geohrfeigt wird- Nach ihrer Rechtsauffassung kann er
Rollkommando Heines.
WEITZEL �srnm. Hönes Oer Mann saß allein am Tisch." ,Aha, da fühltet ihr euch natürlich provoziert."
Freidenker für Gewiffensfreiheit. Gegen die Knebelung der Verbände.
In Bielefeld   fand«in« Tagung de» Deutschen Frei- denkcrverbandes statt, au der der Vorstand, die Kontroll» kommission, der Beirat und die Bezlrkssekretäre teilnahmen. Die Tagung nahm zu der Notverordnung vom 4. Mai, die dl« Auf- lösung derAottlosenverbände" verfügt, Stellung uNd faßte einstimmig nachstehende Entschließung: Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten   vom 4. Mai 1332 sind die kommunistischen   Gottloseiwerbände ousglöst worden. Gegen diesen neuesten Handstreich im Rahmen der verhängnisvollen Notverordnungspraxis erhebt der Deutsche Freidenkcrverbond den allerschärf st en Protest. Erneut wird mit dieser Notverordnung ein Vorstoß gegen staatsbürgerliche Rechte unternommen, ein Eingriff in hi« verfassungsmäßig gewährleistet« politische med weltan schau- liehe Gewissensfreiheit veriibt. Deswegen j ordern wir alle.chui ö.e m Baden hex Demo» tra t'» sichenden Volksgenossen auf, sich diesem Protest anzu- Wietzen   und sich auch durch ihre subjektive Stellungnahme zu der kommumststchen Bewegung in dieser Frage grundsätzlicher Erwägungen nicht beernflussen zu lassen Der Deutsche Freidenkervevband hat stets den jetzt der Auf- fosung verfallenen Organisationen in schärfster Kampfesstellung
gegenübergestanden. Er fühlt sich auch jetzt zu keiner Sym- pathiekundgebung ihnen gegenüber veranlaßt. Wir erblicken nur ein taktisches Manöver der Reichsregierung darin, daß sie den kommunistischen   Charakter der von der Nötverordnung betroffenen Verbände in den Bordergrund stellt. In Wirtlichkeit gehen die Pläne der hinter der Reichsregierung siehenden christlichen Kirche dahin, mit Hilfe des Staatsapparates die gesamte Freidcnkerbewegung z u vernichten und jede antireligiöse und anti kirchliche Propaganda unmöglich zu »rächen. Di« erste Etappe war die Notverordnung vom 28. März 1931, die zweite das jetzige Verbot. Planmäßig steuert man aus weiter« Gewaltmaßnahmcn zu. Damit soll der Mastenabwandenmg aus der Kirche Einhalt ge- boten werden. Damit hofft man die K r i t i k a n d e n Z u st ä n d e n innerhalb der christlichen Kirche zu drosseln. Da- mit denkt man seve? freiheitliche Möllen  ' und.Handeln ersticken zu Tomrert/'''''' Dtes«n"kuktü'rreakii'onären Plänen muß ein ent- schtedenes Paroli geboten werden. Darum ist e» elementarste staut»- bürgerliche Pflicht, den aus einseitiger kirchlicher Interessenpolitik ent­springenden Maßnahmen der Reichsregierunz schärfsten Protest entgegenzusetzen."
das Ergebnis der Beleidigungsklage abwarten, rrn übrigen muß er den Abgevrdneten, der den körperlichen Angriff vsr- übte, nicht nur im Sitzungssaal dulden, sondern ihm auch das Wort erteilen. Ich habe gefragt, ob die Herren die gleiche Haltung einnehmen würden, wenn etwa ein deutsch  » nationaler Parteiführer außerhalb des Sitzungssaales von einem Linksabgeordnetcn überfallen würde, ob sie in Ge» meinfchaft mit dem Uebeltäter die Beratungen im Sitzungs- faal fortsetzen würden. Die Unmöglichkeit solcher Zustände mußte auch den Opponenten einleuchten. Sie beschränkten sich dann darauf, zu behaupten, es fehle eben die recht- liche Handhabe, denn die Ordnungsparagraphen der Geschäftsordnung bezögen sich lediglich auf den Sitzungssaal, und das Hausrecht des Präsidenten kann nicht über diese Maßnahme ausgedehnt werden. Dabei ist doch übersehen worden, daß der 8 19 der Geschäftsordnung, der die Auf- gaben des Präsidenten umschreibt, ausdrücklich sagt: Der Präsident regelt die Geschäfte des Reichstages. Er hat die Würde und die Rechte des Reichstages zu wahren und sein« Ar- bellen zu fördern, besonders die Verhandlungen gerecht und unpar- teiisch zu leiten und die Ordnung im Hause zu Hand- Hab c n. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen." Ohne irgendwelche E in schränkung wird dem Präsidenten die Aufgabe und die Pflicht zugewiesen. die Ordnung im Hause zu handhaben, und zwar geschieht das auf Grund der Verfassungsbestimmung im Artikel 28. welche lautet:Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude   aus." War es bisher nötig, die Ordnungsmaßnahmen nur im Sitzungssaal zu ergreifen, so deshalb, weil sich haarsträubende Verstöße außechalb des Saales noch nicht ereignet haben. In dem Augenblick ober, in dem sie vorkommen, kann das Haus- sie unmöglich ertragen, und so wird die Abwehrmaßnahme zur Selbstverständlichkeit. Andernfalls könnten sich sa die Vorsälle nach drei Tagen wiederholen, und dann würde wohl jeder- mann einsehen, daß die Ordnung im Hause mit allen Mitteln aufrechterhalten werden muß. Zu diesen Mitteln gehört, wenn die eigenen Organe nicht ausreichen,, die staatliche Polizei. Ich haste zuerst angenommen, daß dieses polizeiliche. Eingreifen sich auch diesmal unauffällig durch Zipilbeamte bewerkstelligen ließe, ohne den Fortgang der-Sitzung zu gefährden. Diese Absicht war von dem Augenblick an unmöglich, als ich er» fuhr, daß bei der Ermittlung des Tatbestandes de» ersten llebersälles der von Beamten des Reichstags begleitete Journalist ein zweites Mal überfallen und dadurch die Er- mittlung unmöglich gemacht wurde. Bon diesem Augenblick an war es unzweffelhaft, daß die stärkeren Kräfte der Po»
lizei zur Feststellung des Tatbestandes und zur Sicherung aller Täter eingesetzt, und daß die der Teilnahme lieber- führten von den weiteren Sitzungen des Reichstags ausge- schloffen werden mußten, wenn der Fortgang der Beratun- gen gesichert und der Wiederholung solcher Borkommniffe vorgebeugt werden sollte. De? Fortgang der Beratung ist verhindert worden durch die Weigerung der Abgeordneten, sich aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Damit war nun eine Lage geschaffen, in der an einer ruhigen Forfführung der Verhandlungen nach kurzen Unterbrechungen nicht mehr zu denken war. Der zweite Ueberfall auf einen Gastodes Reichstages, die Behin- derung der Ermittlung und die Renitenz der gerügten Ab- geordneten haben die sofortige Erledigung der noch aus- stehenden Arbeit des Reichstages verhindert. Sie wird auch später nur möglich sein, wenn alle Abgeordneten sich den Gesetzen der parla- mentarischen Arbeiten fügen anders nicht!
Atteniatsgerüchie um Groener Zn einem Teil der Presse werden Gerüchte von einem angeb- lichen Aitentatsplan auf Groener wiedergegeben. Diese Gerüchte kursieren In Berliner   politischen Kreisen bereit» seit Tagen. ohne daß sie bisher eine Bestätigung gefunden haben. Sie sind wahrscheinlich auf die Nachricht zurückzuführen, daß zu Beginn dcr Woche mehrere junge Leute verhaftet worden sein sollen, von denen e» heißt, daß sie sich an dem Personenwagen de, Minister» zu schassen gemacht haben. Aber auch die Bestätigung diese« Gerüchtes läßt bisher noch auf sich warten.
Einladungen für Laufanne. Tie britische   Regierung hat in ihrem eigenen Namen sowie im Namen Teutschlands, Frankreichs  , Italiens  , Japans   und Belgiens   den Regierungen der Tschccho» slowakei  , Rumäniens  , Tüdslawiens, Polens  , Griechen­ lands  , Portugals  , der Britischen   Dominions und Indiens  die Einladung zur Lausanner Konferenz für den 16. Juni übermittelt. Ter Text der Einladung ist sehr kurz und erwähnt das britische   Programm für die Konferenz, das Gegenstand von Unterhandlungen zwischen den erstgenannten sechs Mächten war. nicht.
ver Reichstagsabgeordnete Prof. Sohl ist, wie schon gemeldet, an BauchfelleMzündnng erkrankt. Sein Zustand wird setzt als besorgniserregend bezeichnet. Im hessischen RaziblattN®.-Kurier" teilt sein Herausgeber, der Abg. Lenz, mit, daß die Zeitung am 1. Juni ihr E»» scheinen«in stellt.