Der Parteibuchbeamte.
Er will nicht so genannt werden.
Einen Strafbefehl über 100 Mart, der wegen seiner Begründung fast humoristisch wirft, erhielt jüngst der verantwortliche Redakteur unseres Gothaer Parteiblattes zugestellt. Wie aus dem Wortlaut des Schriftstückes hervorgeht, ist diese Justizaktion deswegen erfolgt, weil in einem Artikel des Gothaer ,, Bolksfreund" dem Nazibürgermeister Marschler der Stadt Ohrbruf vorgeworfen worden ist, er sei ein Parteibuch beamter.
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Das Wort Parteibuchbeamter" ist eine Erfindung der Nazioten und soll bekanntlich diejenigen Personen treffen, die ohne besondere berufliche Vorkenntnisse auf Grund ihrer öffentlichen Tätigkeit eine Beamtenstelle erhalten haben. Diese Definition trifft aber nicht nur auf den Regierungsrat Hitler , sondern genau so auf den Bürgermeister Marschler zu, der von Haus aus Handlungsgehilfe war und feinerlei Beamten laufbahn im Verwaltungsdienst aufzuweisen hatte, als er von den Nazis zum Bürgermeister von Ohrdruf gemacht wurde. Daß sich dieser Marschler nunmehr durch die seinem eigenen Wörterbuch entnommene Bezeichnung ,, Parteibuchbeamter" getroffen fühlt, ist ein schlechter Wiz. Kein Witz ist jedoch, daß ein Gericht auf eine solche Anzeige eines Getränkten hin, ohne den Angeschuldigten auch nur zu hören, einen Strafbefehl losläßt.
Selbstverständlich hat der betreffende Redakteur gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben, und nunmehr wird sich in öffentlicher Gerichtsverhandlung zeigen, ob der Gebrauch des Wortes ,, Parteibuchbeamter" ein Sonderrecht der Nazipresse ist.
Die Börse ist verstimmt. Weichende Kurse bei völliger Geschäftslähmung. Die Börse eröffnete heute nach den scharfen Kursrüd hängen der letzten Tage wiederum sehr schwach. Eine ganze Anzahl Momente traf zusammen, um die lähmende Geschäftsunlust aufrechtzuerhalten. Zunächst spielte die politische Unsicherheit, die mit der heutigen Eröffnung des Preußischen Landtages verbunden ist, eine große Rolle und die ungeklärte Lage im Reiche, besonders die noch nicht getroffenen Ergänzungen für das Reichskabinett verstimmten allgemein. Es tommt hinzu, daß völlige Unflarheit über das starke Angebot von Auslandsware besteht, und vielfach wird die Ansicht vertreten, daß es sich hierbei um Kofferware", also um über die Grenze geschmuggelte Wertpapiere handle.
Der Rentenmarkt war allgemein unsicher. Pfandbriefe lagen im Durchschnitt etwa ½ Proz. schwächer als gestern, während die Kommunalwerte sich im ganzen behaupten konnten. Die Kurs= verluste am Rentenmarkt sind seit dieser Wiederaufnahme der Börse nach den Pfingstfeiertagen recht erheblich und überschreiten im Durchschnitt 10 Proz.
Kabinett Renfin fast unverändert.
Nur drei Minister ersetzt.
Brüffel, 24. Mai.( Eigenbericht.) Das neue Kabinett des bisherigen Ministerpräsidenten Renkin ist am Montag von dem belgischen König ernannt worden. Der Ministerpräsident übernimmt zugleich das Amt des Finanzministers. Außenminister bleibt der liberale Abgeordnete Symans. Dem Kabinett, das sich fast ausschließlich aus fatholischen Konser vativen und liberalen Flamen zusammensett, gehören auch je ein flämischer und wallonischer Vertreter der christlichen Gewerkschaften an. Insgesamt wurden von Renkin aus seinem bisherigen Kabinett drei Minister ausgewechselt.
„ Deffentlichkeit".
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Pastor Cremers Geheimfonten
Die unrechtmäßige Verwendung von Wohlfahrtsgeldern
Jm Devaheim- Prozeß befaßte man sich heute zu Beginn der Berhandlung zunächst mit den Vorwürfen der Unklage gegen Pastor Cremer hinsichtlich der unrechtmäßigen Berwendung von Wohlfahrtsgeldern der Hilfskaffe gemeinnühiger Wohlfahrtseinrichtungen.
Der Borsigende gab einen furzen Ueberblick über die Gründung der Hilfskasse, der vom Reichsarbeitsministerium die Gelder für die verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen überwiesen wurden. Pastor Cremer, der Mitglied des Aufsichtsrates der Hilfskasse war, soll nun nach der Anklage im April 1924 auf einem Briefbogen des Centralausschusses für Innere Mission die Hike aufgefordert haben. für den Centralausschuß
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zwei Geheimfonten„ A“ und„ B" über 150 000 und 30 000 Mark einzurichten, ohne daß der CA. davon Kenntnis gehabt haben soll.
Tatsächlich wurden die Geheimkonten eingerichtet mit dem Vermerk: Post und Auskunft nur an D. Cremer." Nach der Anklage soll Cremer als Schatzmeister des CA. zu einer solchen Verfügung über Wohlfahrtsgelder nicht berechtigt gewesen sein, vielmehr sei dies lediglich Sache des Leiters der Wohlfahrtsabteilung des CA., des Pastors D. Steinweg, gewesen. Von diesen Konten soll Cremer nicht unerhebliche Beträge, wie die Anklage behauptet, für sich selbst verwendet haben, außerdem seien diese Geheimkonten bei Revisionen nicht vorgelegt worden. Cremer: In der Evangelischen Kirche ist es selbstverständlich, daß fedem Pfarrer in größeren Gemeinden Fonds für persönliche Unterstützungszwecke zur Verfügung stehen, ohne daß diese Gelder durch die Kirchenbücher gehen. Ebenso haben die evangelischen Kirchenbehörden Mittel, um in dringendsten Notfällen zu helfen.
Diejenigen, die im Dienste der Inneren Mission standen, waren von diesen Fonds ausgeschlossen. Da aber auch in den CA. aus den Kreisen der Arbeiter der Inneren Mission immer wieder persönliche Bitten um Unterstützung herantraten, habe ich auch für
den CA. einen solchen Dispositionsfonds geschaffen, und zwar habe id diese Verfügung allein getroffen, weil Pastor Steinweg damals beurlaubt war. beurlaubt war. Nach seiner Rückkehr habe ich mit ihm darüber gesprochen. Wäre er nicht damit einverstanden gewesen, dann hätte er diesen Fonds ohne weiteres auflösen fönnen. Vors.: Die Einrichtung von schwarzen Fonds ist ja allgemein üblich, das gibt es bei jeder Kompagnie und bei jeder Schwadron, aber die Verwendung der Gelder muß klar sein. Staatsanwalt Dr. Eichholz: Es handelte sich doch hier um Mittel des Reiches für die Wohlfahrtsverbände. Eventuell müssen wir die betreffenden Beamten des Reichsarbeitsministeriums darüber hören, für welche Zwecke das Reich die Gelder gab. Cremer: Die Zinsen dieser Zuschüsse für die freie Wohlfahrtspflege standen den Spitzenverbänden zur freien Verfügung. Beisitzer, Landgerichtsrat Simon: Nach dem Statut der Hilfskasse durften aber nicht Sie über diese Gelder verfügen, sondern nur die Geschäftsführung. Staatsanwalt: Wozu wurde denn überhaupt ein Geheimkonto eingerichtet? Cremer: Damit die Zinsen nicht durch die Bücher des CA. gingen."
Zu diesem Kompler äußerte sich auch kurz der Sachverständige, Bücherrevisor Grade. Nach seinen Feststellungen bestand beim Bankhaus Rambaum u. Co., das sich die Hilfskasse für ihre Bankgeschäfte angegliedert hatte, für Pastor Cremer ein Konto 1 und 2, ein Auto tonto, ein hypothefentonto und ein laufen= des Konto, ferner bei der Hilfskasse selbst ein Konto 2, ein Autotonto, ein Hypothekenkonto und ein laufendes Konto. Ferner bestanden bei der Hika für den CA. die Geheimkonten A und B, ferner Siedlungs-, Grundstücks- und Dispositionskonten. Bei der Durchsicht der Kontoauszüge hätten sich verschiedene unflarheiten ergeben. Die Erörterungen hierüber wurden aber ausgesetzt und zunächst in der Vernehmung Pastor Cremers fortgefahren, dem der Vorsitzende weiter vorhielt, daß er 5000 M., die vom C2. auf Dispositionskonto eingezahlt worden waren, auf sein eigenes Konto bei Rambaum u. Co. übertragen und darüber für eigene Zwecke verfügt habe.
Das Verbrechen der Lehrersfrau
Frau Ziehm weiß von nichts- alle schwindeln"
Wenn all die Vorhaltungen, die der Vorsitzende der wegen Mordes angeklagten Lehrers frau 3iehm machte, ihre Richtig feit haben sollten, so hat man es hier mit einem fast dämonischen Weibe zu tun, mit einem Menschen, der aller Hemmungen bar, nur seinen Trieben lebte. Ihre Verteidigung ist so ungeschickt wie nur möglich. Auf einen knappen Saz gebracht lautet sie: Alle, die über sie ungünstiges bekunden, schwindeln.
Ihr erster Verlobter war ein Lehrer. Die Angeklagte behauptet, ihr Bater habe das Verlöbnis gelöst, als der Verlobte sie vernachläffigte. Er soll die Dinge anders dargestellt haben. Natürlich fagt er die unwahrheit.
Frau Ziehm hatte ihn bei seiner vorgesetzten Behörde in der schlimmsten Weise angeschwärzt.
Noch war das Berlöbnis nicht gelöst, als die Angeklagte im Alter von 20 Jahren eine Liebschaft mit dem Vater ihrer zwei Musikschülerinnen anfing. Es war der Abdecker W. in der Nähe von Potsdam . Er soll ihr versprochen haben, sich von seiner Frau scheiden zu lassen und sie zu heiraten. Als er sich nicht scheiden Der Freispruch eines Stahlhelmreferendars. ließ, schickte das damalige Fräulein Ladewig anonyme Briefe Gründe sind wohlfeil wie Brombeeren, so läßt Shakespeare an seine Frau, in denen sie ihn schlecht machte. Sie verdrehte zur seinen Falstaff fagen. So denkt auch manches Gericht, wenn es den selben Zeit den Kopf ihrem jungen Musiktschüler B., fragte ihn, ob er bereit sei, für sie sein Leben zu lassen, und bat ihn, festzustellen. Freispruch des Rechtsparteilers zu begründen gilt. In dem am Rhein gelegenen Städtchen Rheinbrohl hatte sich vor kurzem wann Frau W. allein zu Hause sei. Sie entwendete ihm einen folgendes zugetragen: Im Anschluß an ein Saufgelage waren drei Dolch, borgte bei seinem Freunde einen Revolver und schoß dem Stahlhelm nahestehende Referendare unter gröhlendem Gesang auf die Frau ihres Geliebten. Den Schuß, den sie zufällig auf sich felbst abgefeuert hatte, stellt sie vor Gericht als Selbstmord des Stahlhelmliedes nach dem Bahnhof gezogen. Unterwegs rempelten sie eine von der Wanderfahrt zurückkehrende Radfahrergruppe versuch dar. Damals schrieb sie aber aus dem Krankenhaus an der SAJ. in ,, gehobener Stimmung" an. Dem Gruppenführer der ihre Mutter:„ Es war ein unglücklicher Zufall, meine SAJ. gelang es durch seine Besonnenheit, einen ernsten Zusammen- Stunde hat noch nicht geschlagen." Ihre Mutter behauptete, sie stoß zu vermeiden, aber nicht ohne daß die Stahlhelmreferendare hätte ihr eine Flasche Salzsäure abgenommen, sie war für Frau W. sich in wüsten Beschimpfungen gegen die Republik bestimmt. Frau Ziehm kann sich all dessen nicht mehr entsinnen; ergingen. In diesen Beschimpfungen tat sich besonders der Referen- schildert aber die Dinge so, daß nicht sie sich an W. gehängt, sondern er sie noch dann verfolgt habe, als sie bereits mit dem Lehrer dar Augustin hervor. In erster Instanz wurde der Schimpfbold auf Grund des Re- Weißhaupt verheiratet war. Die Ehe habe sich sehr unglücklich publitschutzgesetzes zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Aber die Große Straffammer beim Amtsgericht
Neuwied hob dieses Urteil auf mit folgender Begründung: Die Beschimpfung der Staatsform durch den Referendar sei zwar erfolgt, aber sie sei nicht öffentlich!. gewesen. Zwar habe sich der Vorfall auf offener Straße und inmitten einer größeren Menschengruppe abgespielt. Aber diese Gruppe, die Radfahrergruppe der SAI., sei durch den Zusammenstoß zu einer ,, Einheit" geworden, und daß noch weitere Personen die Beschimpfung der Republik gehört hätten, sei nicht festgestellt. Daher liege keine ,, Deffentlichkeit" vor.
Zu dieser Begründung ist nichts weiter zu sagen, als daß sie den Versuch darstellt, durch Verdrehung flarer Begriffe, eine Gesetzesvorschrift in ihr Gegenteil umzubiegen. Mit Recht und Rechtsempfinden hat eine derartige gewundene Rabulistit nichts zu tun. Es wäre zu wünschen, daß über diese seltsame Auslegung des Begriffs der Deffentlichkeit eine Entscheidung des Reichsgerichts durch die Staatsanwaltschaft herbeigeführt wird.
An den Justiz minister muß die Frage gerichtet werden, ob er diese sauberen Referendare noch weiter im Vorberei= tungsdienst zu behalten gedenkt.
Trauerfeier für Lobkowicz.
In der Kapelle des St. Hildegard Krankenhauses am Reichskanzlerplay fand heute vormittag unter starter Beteiligung die Einsegnung der Leiche des beim Avus- Rennen am Sonntag tödlich verunglückten Fürsten Lobkowicz statt. Der Sarg war unter einer Fülle von Blumen und umgeben von zahlreichen Kranzspenden aufgebahrt. Neben den nächsten Angehörigen, der Mutter und der Schwester des Berunglückten, sowie sonstiger Verwandter nahmen an der Trauerfeier viele bekannte Persönlichkeiten des Autosports teil. Pater Ehring zelebrierte die Messe und segnete die Leiche ein. Im Laufe des heutigen Tages wird der Sarg in die Heimat des Fürsten , nach Schloß Horin in der Tschechoflowatei, übergeführt, wo die Beifeßung in der Familiengruft der Fürsten Lobkowicz erfolgen wird.
gestaltet. Noch war sie aber mit ihn nicht geschieden, als sie bereits intime Beziehungen zu einem Oberförster aufnahm und die Scheidung war noch nicht rechtskräftig, als sie ein Heirats injerat aufgab. Durch dieses Inserat fand sie den Lehrer
Zugkatastrophe in Ostchina.
40 Zote, über 100 Berletzte.
Charbin, 24. Mai. ( Reuter.) Bei einem Eisenbahnunglück in der Nähe von Japlonja an dem öftlichen Teil der Ost chinesischen Eisenbahn 40 Personen getötet und mehr als hundert verletzt worden. Wie verlautet, handelt es sich um einen 3 usammenstoß zwischen einem Güterzug und einem von Flüchtlingen besetzten Güterzug.
Erklärung.
Die Lederfabrik Hirschberg, vorm. Heinrich Koch u. Co. in Hirschberg ( Saale), ersucht uns um Aufnahme folgender Berichtigung:
Sie bringen in Ihrer Zeitung Nr. 206 vom 3. Mai 1932 in einem Artikel ,, Durchs Hatentre uzums Brotgebracht!" eine Nachricht aus Weimar , die sich auch mit den Verhältnissen bei unserer Firma beschäftigt. Sie schreiben: der großen Lederfabrik in Hirschberg an der Saale find in letzter Zeit mehrfach große Aufträge verloren gegangen, weil auf dem gelieferten Leder mit Kreide geschmierte Hafenkreuze zu finden waren. Das ist nicht wahr. Es ist uns auch keinerlei Beschwerde darüber zugegangen, daß auf unsere Ware Hatenfreuze aufgemalt gewesen wären. Unwahr ist ferner Ihre Behauptung, daß Auslandsvertreter unsere Firma verlassen hätten, ohne Aufträge zu erteilen, nachdem sie in dem Betrieb bemerkten, daß überall die Wände mit Hakenkreuzen beschmiert waren. Es war weder ein Auslandsvertreter bei uns,
Ziehm. Von seinen beiden Kindern aus erster Ehe spricht fie nicht anders als von den Kinderchen, sie seien ihr sehr an das Herz gewachsen gewesen. Der Borsigende hält ihr vor, daß der kleine Hansgeorg bereits schon früher einmal an einem verdächtigen Darmfartarrh erfrankt sei, während sie immer von Herzkrämpfen gesprochen habe, daß ein anderes Mal der Verdacht ausgesprochen worden sei, sie habe den Jungen absichtlich nur ganz leicht gefleidet bei großer Kälte gehen lassen, damit er krank werde; daß sie den Ausspruch getan habe, es wäre besser gewesen, wenn feine Kinder da wären; daß sie zum Vater der Kinder gelegentlich einer Auseinandersetzung gesagt habe: Deine Lausejöhren, es tommt noch ganz anders, es fommt noch zur Katastrophe; daß sie den auf geweckten Hansgeorg blöde genannt, und erklärt habe, das Kind ftinte ihr entgegen, wenn sie ins Zimmer fomme. Die Angeklagte bestreitet das alles oder fann sich dessen nicht entsinnen. Sie leugnet auch, daß das Kind eingeschüchtert gewesen sei, es habe ihr nach den Augen gesehen. Bei Erörterung
des Feuertodes des kleinen Heinz
meint der Vorsitzende zur Angeklagten, man habe die Vermutung gehabt, daß sie dabei die Hand im Spiel gehabt habe.„ Aus= geschlossen", sagt Frau Ziehm. Am Tage unmittelbar nach der Beerdigung des Kleinen war sie äußerst angeregt, hat, angeblich um den Mann aus seiner gedrückten Stimmung zu bringen, den Bunten Abend im Radio angehört und dabei laut gelacht. Ihre Schwägerin hat ihr auf den Kopf zugesagt: Du machst auf mich den Eindruck, als wärest du froh gewesen, wenn auch der Hans umgekommen wäre.
Eine dunkle Rolle spielt ein Testament des Ehemanns, das er während einer Krankheit aufgesetzt hatte. Die Angeklagte war von ihm als Erbin eingesetzt. Als er das Testament zurückhaben wollte, sagte sie ihm, sie habe es nicht mehr. Nach ihrer Verhaftung fand
er es unter ihrer Matraze.
Frau Ladewig, die Mutter, hat ihre Tochter in der Boruntersuchung schwer belastet. Sie versucht jetzt, abzumildern. Sie hätte ihrer Tochter Else hundertmal gesagt, es wäre besser, wenn die Kinder nicht dagewesen wären; sie hätte ihr aber gut zugeredet, fie folle mit dem Jungen nicht so schroff umgehen, sie möge gütig und geduldig sein.
noch sind und waren die Wände überall mit Hakenkreuzen beschmiert, noch dulden wir im Betrieb Hakenkreuze oder sonstige politische Abzeichen."
Wir würden bedauern, wenn die uns aus sonst zuverlässiger Quelle in Weimar zugegangenen Informationen sich als unrichtig herausstellen sollten.
Todessturz vom Bahnsteig.
In den heutigen Vormittagsstunden kam die 53 Jahre alte Frau Erna Neumann aus der Hoffmannstraße 19 in Adlershof auf tragische Weise ums Leben. Frau N. wartete auf dem Bahnsteig in Adlershof auf einen nach Berlin fahrenden Zug. Plötzlich erlitt fie einen Schwäche anfall und stürzte auf die Gleise. Im selben Augenblick fuhr der Borortzug ein. Der Lokomotivführer versuchte mit allen Mitteln zu bremsen, bei der kurzen Entfernung konnte er den Zug aber nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen. Die Unglückliche wurde überfahren und auf der Stelle getötet.
Tagung sozialistischer Kommunalpolitiker.
Am 26. Mai findet in Berlin eine gemeinsame Tagung des Kommunalpolitischen Beirats der Partei und des Reichsausschusses für Kommunalpolitik statt. Ein Finanzfachmann wird über das Thema„ Die Kommunen unter der Herrschaft der Notverordnungen" sprechen.
Weiter werden die so wichtigen Gegenwartsfragen der Gemeinwirtschaft und die Angelegenheiten der öffentlichen Geldinstitute behandelt werden. Der Beirat wird am 25. Mai interne und organi satorische Fragen besprechen.