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Unterwelt.

Chikagos Unterweltgebieter Sind nicht von höhrer Ethik frei. Man schießt sich gegenseitig nieder, Doch petzt man's nicht der Polizei. Die Nazis und die Kommunisten Sind ebenfalls durchaus gewillt, Mit einer Ethik sich zu brüsten, Die nur für sie alleine gilt.

Mit Schlägen wird von Nazibanden Die KPD. - Fraktion traktiert. Die ist dann damit einverstanden, Daß ja dem Täter nichts passiert. Viel lieber mit zerfetzten Händen Das Blut sich aus dem Antliz wischen, Als daß sie es dem Staate gönnten, In diesen Streit sich einzumischen. Die Nazis lassen sich das schmecken. Es gibt nichts Schönres auf der Welt, Als einen Gegner zuzudecken,

Der nichts von den Gerichten hält.

Hans Bauer.

Geschäft ist Geschäft.

Auch das Geld der Dummen ist zu brauchen!

Nach diesem Grundsay handelt die schwerindustrielle ,, Deutsche Allgemeine Zeitung", von der bekannt ist, daß sie mit Geldern der Reichsbahn ausgehalten wird. Sie verschickt Rundschreiben an solche, die nicht alle werden, mit dem dreisten Versuch, aus dem Zusammenbruch der bürgerlichen Parteien und dem Wahlsieg der sozialistischen" Hitler- Bartei für sich Kapital zu schlagen. Wörtlich biedert sie sich so bei den

Umworbenen an:

Der Kurs geht rechts. Das Ergebnis der Breußenwahlen hat gezeigt, daß das größte deutsche Land eine nationale Regierung will. Die übrigen Länderwahlen meisen denselben Weg. Die Herr. schaft der Sozialdemokratie ist beendet. Der Weg zum nationalen Staate ist frei.

Jetzt muß der Aufbau beginnen. In den nächsten Wochen kommt es mehr denn je darauf an, Sonderwünsche ein zelner Parteien zurückzustellen unter dem Willen, eine starke und aktionsfähige Rechtsregierung zu schaffen. Der lange Rampf, den die ,, Deutsche Allgemeine Zeitung" für eine einige Rechte immer geführt hat, muß jezt das lang ersehnte und notwendige Er­gebnis haben. Kein Blatt ist berufener dazu, Wegweiser bei den politischen Entscheidungen der kommenden Wochen zu sein, als die DAB.", die unbeirrbar das Ziel, das jezt verwirk­licht werden soll, verfolgt hat.

Die Anlage ist ganz richtig: Das Schwerfapital läßt durch die ,, DA3." die Politif der Nazis betreiben. Hinterher aber sucht das subventionierte Organ den Nazis die Abonnenten zugunsten der Kapitalisten wegzufangen. Eine feine Brüder­schaft, in der Zat!

Der Kapitän verläßt das Schiff.

Hingmann wird unter den Scheinwerfer gestellt. Der Geschäftsführer der volksparteilichen Reichs­tagsfraktion und Führer der volksparteilichen Jugend ,, Hindenburgbund", Ernst Hingmann- Bremen, ein ehe­maliger Marineoffizier, hat vor kurzem ganz plößlich seinen maliger Marineoffizier, hat vor furzem ganz plöglich seinen Austritt aus der Volkspartei und seinen Uebertritt zu Hugenberg vollzogen. Der Aufforderung, nun auch sein Mandat niederzulegen, hat dieser Kapitän jedoch nicht entsprochen.

Darauf veröffentlicht die Kreisleitung der Volks­partei( Weser- Ems ) jezt eine Erklärung, die für den Mili­taristen Hingmann und seinesgleichen besonders nüßlich zu lesen ist. In der Erklärung heißt es:

Herr Hingmann hat 36 Stunden vor der Entscheidung, als seine Partei in einem schweren Kampf gegen rechts und links stand, seine Partei verlaffen...

Es steht fest, daß Herr Hinzmann mehrere Reichstagsabge­ordnete der Deutschen Volkspartei zu bestimmen versucht hat, denselben Schritt zu tun wie er, und ihre Stel­lungnahme sofort ber Deffentlichkeit bekannt3u geben. Einer dieser Abgeordneten hatte diese Aufforderung er­halten, ehe der Parteiführer den Brief über den Austritt Hintz­manns in der Hand haben konnte.

Herr Hingmann hat noch bis in die letzte Zeit in verschiedenen Barteiversammlungen und auf der Hindenburgfundgebung der Deut schen Volkspartei in der Union in Bremen am 10. März d. I. die Deutschnationale Bolkspartel und besonders ihren Führer Herrn Hugenberg, den letzteren, indem er ihn als den größten politischen Schädling bezeichnete, auf das fchärffte angegriffen. Jezt tritt Herr Hingmann zu e ben dieser Partei über, bie, wie er früher aus geführt hat, in entscheidender Stunde zusammen brechen werde.( Auffaz Hingmanns im Schwäbischen Merkur".) Man weiß nicht, wem man mehr Glück wünschen soll: dem Hugenberg zu dem Zuwachs oder dem hin mann zu dem Mothafen, in den er als Kapitän eines finten den Schiffes geflüchtet ist, nachdem er das Schiff selbst im Stiche ließ!

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Die Rechnung vom Kaiserhof

Hitlers eidesstattliche" Versicherung/ Raiserhofrechnung vor dem Landgericht I

Die 15. Zivilfammer des Landgerichts I verhandelte heute in Sachen Welt am Montag" gegen Hitler , Goebbels und das Ham­burger Bürgerschaftsmitglied Ahrens. Die Welt am Montag" hatte eine einstweilige Verfügung beantragt auf Unter lassung der Behauptung, daß die in der Welt am Montag" ver­öffentliche Darstellung,

Hitler habe im Kaiserhof für 12 Zimmer, die er und fein engerer Stab im Laufe von 10 Tagen bewohnt habe, und für Belöffi­gung 4000 Mark bezahlt,

eine Lüge sei Für die Welt am Montag" war Rechtsanwalt

Dr. Prell erschienen, für die Beklagten Rechtsanwalt Dr. 3 ar

nad. Der Klagevertreter führte aus:

Die ,, Welt am Montag" hat am 4 April d. I. eine Rechnung in Höhe von 4048 m. veröffentlicht, die Adolf Hitler im Hotel Kaiserhof" für Logis und Beköstigung bezahlt hatte. Dieser Ver­öffentlichung hat die Welt am Montag" eine Betrachtung bei­gefügt, in der sie zum Ausdruck brachte, daß es ein Widerspruch sei, wenn der Führer einer Partei für sich und seinen Stab derartige hohe Summen verausgabe, während er in der Deffentlichteit für Sparsamkeit eintrete und Führern anderer Parteien ihren angeblich großen Aufwand zum Vorwurf mache. Diese Ber­öffentlichung der Welt am Montag" bat Hunderte von Dementis zur Folge gehabt. Von diesen zahllosen Dementis interessieren im Augenblick nur drei: Das Dementi des Bölkischen Beobachters", dessen Herausgeber Hitler ist, das Dementi des Angriff". als dessen Herausgeber Goebbels zeichnet, und das vom Hamburger Bürger­schaftsmitglied Ahrens unterschriebene Flugblatt. In diesen Dementis wurde erklärt, die Behauptung der Welt am Montag" fei eine frech fabrizierte 2üge". Hitler habe nicht Luruszimmer im 1. Stod, fondern bescheidene Zimmer im 4. Stock bewohnt. In Berbindung mit diesen Erklärungen hat auch eine

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eidesstattliche Versicherung von Hifler

eine große Rolle gespielt. Die eidesstattliche Versicherung hat zu einer einstweiligen Verfügung gegen ein Nürnberger Blatt( gemeint ist die Fränkische Tagespost") geführt. Die eidesstattliche Versicherung er­hält in diesem Prozeß eine Bedeutung insofern, als sie sich mit ihrer Spitze auch gegen die Klägerin richtet.

Hitler hat erklärt: es sei unrichtig, daß er für sich für den zehntägigen Aufenthalt im Raiserhof den Betrag von 4000 Mart gezahlt habe; etwas Aehnliches ist auch nie behauptet worden. Es war die Rede von Hitler und seinem Stabe. Es wäre ab­furd gewesen, zu sagen, Hitler habe die 4000 Mart für sich allein bezahlt. Ferner hat Hitler erklärt, wahr sei vielmehr, daß die Rech­nung eine Fälschung darstelle, wegen der bereits Klage erhoben fei. Das letztere ist nicht richtig. Die Welt am Montag ist nicht ver­flagt worden, eben aus diesem Grunde hat die Welt am Montag" sich gezwungen gesehen, von sich aus Klage zu erheben.

Rechtsanwalt Dr. 3arnac bestritt in seiner Erwiderung die passive Legitimation der Beklagten Hitler und Goebbels . Hitler sei zwar Herausgeber des Bölkischen Beobachters", habe aber mehr zu tun, als sämtliche Artikel zu lesen, das sei Aufgabe des verantwort lichen Schriftleiters. Das gleiche wie von Hitler gelte auch für Goebbels . Während des Reichspräsidentenwahlkampfes haben beide sich größtenteils außerhalb aufgehalten. Sie haben schon aus diesem Grunde von den Dementis ihrer Blätter feine Renntnis haben

fönnen.

In sachlicher Hinsicht sei folgendes zu sagen: Die von der Welt Fälschung vor. Er sei bereit, unter Beweis zu stellen, daß die ver­am Montag" veröffentlichte Rechnung stelle tatsächlich eine öffentlichte Rechnung nicht von zuständiger Stelle ausgestellt worden sei.

dem Betrage felbst zu, der in der Rechnung angegeben war. Deffen Richtigkeit bestreitet er nicht!

Er erklärt, der Artikel der Welt am Montag" habe durch seine Schlagzeile So lebt Hitler ", den Anschein zu erwecken versucht, daß dieser 4080 m. für sich allein verwendet habe. Nur so ganz nebenbei sei im Artikel erwähnt, daß er die Summe für sich und seinen Stab bezahlt habe. Der Leser habe aber es so auffassen müssen, als sei sie voll und ganz für Hitler verbraucht worden. Daß dem so sei, beweise schon Hitlers eidesstattliche Versicherung.

Bors.: In der eidesstattlichen Versicherung steht aber auch, daß die ,, Welt am Montag" bereits verklagt ſei.

bereits mit der Klage beauftragt und hatte den klageſchriftsatz ver­

R- A. Zarnad: Ja. Der Rechtsanwalt Lütgebrune war

fertigt. Vors.: Die Klage war aber noch nicht erhoben!

Zarnad versucht wieder sich mit einem ,, arischen" Kniff heraus­zureden: Der Jurist weiß, daß die Klageerhebung erst mit deren Buſtellung an den Gegner geschehen sei. Der Laie könne das eine Anklage wegen falscher eidesstattlicher Ver­aber nicht wissen. Im übrigen möge man doch gegen Hitler sicherung erheben.

Was den Beklagten Ahrens betreffe, so habe er sich

in seinem Flugblatt auf Hitlers eidesstaatliche Bersicherung bezogen, er habe keinen Grund gehabt, an deren Richtigkeit zu zweifeln; fie fei ja von seinem Führer abgegeben worden.

Im übrigen liege eine Gefahr der Wiederholung der Behauptung, die Darstellung der Welt am Montag" fet eine Lüge, im Augen­blick nicht mehr vor, da ja der Wahlkampf bereits beendet sei.

Rechtsanwalt Dr. Prell erwidert auf diese rabulistisch­talmudistischen Ausführungen des nationalsozialistischen Anwalts: Die Auslaffungen des Gegners find in feiner Weise sachlicher Natur gewesen. Er hat sich bloß darauf beschränkt, dafür zu plädieren, daß Hitler in der Hize des Wahlkampfs ver= sehentlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, weil er die Behauptung der Klägerin falsch verstanden hat. Was den großen Aufwand Hitlers betreffe, so sei hier nicht der Ort zu prüfen, ob dieser Aufwand wirklich über­mäßig groß war oder nicht. Worum es sich in diesem Augenblick handelt, ist, ob der Vorwurf der Lüge zu Recht erhoben worden ist. Es ist zu entscheiden,

ob selbst im Wahlkampf jemand Lügner genannt werden darf, wenn seine Behauptung wahr ist;

dafür, daß sie wahr ist, soll der Beweis angetreten werden. Wegen der Zuständigkeit der Beklagten ist zu sagen, daß wenn sich jemand als Herausgeber bezeichnet, er mit seiner Person für die Veröffentlichungen einzutreten hat, besonders wenn es sich um Artikel von politischer Bedeutung handelt. Die hier in Frage fommenden Veröffentlichung beschäftigt sich ja aber sogar mit der Person des Herausgebers. Der Einwand, Hitler fei zur fraglichen Zeit in der Luft geflogen, sei belanglos. Er habe ja ungeachtet der Luftreise seine eidesstattliche Versicherung ab­geben fönnen. Was die Wiederholungsgefahr betreffe, so bestehe fie so lange, als die Beklagten nicht zugegeben haben, daß die Be­hauptung des Blattes der Wahrheit entspreche.

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Vors. zu R.-A. 3arnad: Können Sie das Original der Rechnung vorlegen? 3arnad: Nein, im Augenblick bin ich dazu nicht in der Lage.

Damit die Parteien ihre Argumente schriftlich niederlegen fönnen, wird ein neuer Termin anberaumt. Der Anregung Entscheidung dem Gericht zu überlassen, widerspricht R.-M. des Vorsitzenden, auf Grund der neu einzureichenden Schriftfäße die Dr. Brell. Eine nochmalige öffentliche Verhandlung sei erwünscht. Er habe noch vieles vorzutragen, wolle im Augenblick Die Verhandlung wird darauf vertagt.

Nachdem dieser anscheinend arische" Dreh von dem Rechts- aber unterlassen, es zu tun. anwalt Zarnack vorgetragen worden war, wendete er sich

des Sachverhaltes die leidige Frage der Sommerwege

Autotod des Staatsanwalts. | pielen, die bereits mehr als einen Unglücksfall verursacht haben.

Oberamisanwalt Brehm unter Anflage.

erlebt heute den Was wird mit den Beelitzer Heilstätten?

Das Schöffengericht Potsdam erlebt heute den seltenen Fall, daß ein Oberamtsanwalt sich wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten hat. Der Oberamtsanwalt Brehm soll während einer Uebungsfahrt zwischen Rathenow und Nauen in der Nähe von Rhinsmühlen den Tod des Staatsanwaltschaftsrats Lettner schuldhaft verursacht haben. Brehm behauptet, daß die Lettner schuldhaft verursacht haben. Brehm behauptet, daß die Hauptschuld an dem Unglücksfall dem schlechten Zustand des Weges und auch dem Umstand zuzuschreiben sei, daß der Polizei­hauptwachtmeister Wendler plötzlich den Wagen gebremst habe. Das Gericht wird zu prüfen haben, ob diese Einwendungen richtig find. An dem Unglückstag befanden sich in dem Wagen außer dem angeklagten Oberamtsanwalt die Staatsanwälte Lettner und Dr. Wolff, die Amtsgerichtsräte Forster und Dr. Kron Dr. Wolff, die Amtsgerichtsräte Förster und Dr. Kron heim, die einander beim Steuern ablösten, und der Polizeihaust­wachtmeister Wendler, der als Sachverständiger die ersten fünf wachtmeister Wendler, der als Sachverständiger die ersten fünf zu beraten hatte. Die Staatsanwälte und Richter gehörten sämtlich zu dem Verkehrsdezernat. Für den Oberamtsanwalt Brehm war es ungefähr die achte Uebungsfahrt; seinen Führerschein besaß er bereits seit dem 30. Mai 1929. Er hatte aber verhältnismäßig felten Gelegenheit gehabt, ein Auto zu steuern. Die Fahrt, die gegen 12 Uhr von Berlin losging, wickelte sich anfangs glatt ab. Die Kronheim hatten jeder je 45 Minuten gesteuert, hinter Branden burg übernahm Oberamtsanwalt Brehm das Steuerrad. Er fuhr auf freier Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Kilo­meter. In der Nähe von Rhinsmühlen bemerkte er am Fuße eines Gefälles einen schwarzen Gegenstand, von dem er nicht wußte, ob er in Bewegung war oder nicht. Ohne die Geschwindigkeit zu verringern, nahm er den Wagen start nach rechts, verspürte eine Wagen nach rechts ins Schleudern kommen würde, nahm aber doch nicht Gas weg. Plötzlich tam der Wagen tatsächlich ins Schleudern und überschlug sich im nächsten Augenblic die rechten Räder waren auf den Sommerweg geraten. Staatsanwaltschaftsrat Lettner erlitt einen Schädelbruch, Dr. Kronheim und Wolff mehr oder minder schwere Berlegungen. Oberamtsanwalt Brehm be hauptet nun unter anderem, daß die Geschwindigkeit des Wagens nicht mehr als 45 Kilometer betragen habe.

Gefängnis für Versicherungsschwindel. Staatsanwaltschaftsräte Lettner und Wolff und Amtsgerichtsrat

Das Urteil im Prozeß Edinger.

In dem Prozeß gegen das Ehepaar Edinger wegen der bestell­ten Einbrüche in die Wohnung in der Leibnizstraße verkündete das Schöffengericht Charlottenburg folgendes Urteil:

Frau Margarete Edinger und der Kriminalbeamte a. D

Personal zunächst vorsorglich zum 1. Oktober gefündigt. Bandesversicherungsanstalt und somit der Invalidenversicherung Die bekannten Beeliger Lungenheilstätten , die der unterstehen, sind in die Gefahr geraten, zum 1. Oktober ge­schlossen zu werden. Von zuständiger Stelle hören wir, daß die Landesversicherungsanstalt sich angesichts der schlechten finan­ziellen Lage hat entschließen müssen, das Personal der Heilstätten, etwa 400 Angestellte und Arbeiter, zunächst vor­forglich zum 1. Oftober zu fündigen. Damit soll aber nicht gesagt werden, daß die Schließung tatsächlich zum 1. Oktober erfolgen muß und wird, und man glaubt, daß sich die Schließung vermeiden lassen wird, besonders dann, wenn durch die Notver­ordnung oder durch die Hilfe des Reichs eine finanzielle Erleichte­rung eintritt. Zur Zeit ist die Anstalt, die 1500 Kranke aufnehmen tann, nur mit 600 Kranken belegt.

3m Kraftwerf West tödlich verunglückt!

Im Hafen des Kraftwerkes West in Siemensstadt ereig­nete sich heute vormittag ein tödlicher Unfall. Der 31 Jahre alte Maler Kurt Grohmann aus der Thomasstr. 26 war an den Hafenanlagen mit Arbeiten beschäftigt, die er von einem Kahn aus vornehmen mußte. Als G. später anlegen wollte, um auszusteigen, verfor er das Gleichgewicht und stürzte ins Wasser. Der Ver­unglückte erlitt einen Herzschlag und ging sofort unter. Die Leiche wurde von der Feuerwehr bald geborgen und ins Spandauer Schauhaus gebracht.

Erich Rouvel wurden wegen versuchten Versicherungsbetrugs gewiffe Unruhe im Steuerrad, hatte auch das Gefühl, daß der Schiffsfatastrophe an der Amerika - Rüfte

resp. Beihilfe dazu zu je sieben Monaten Gefängnis perurteilt. Die Einbrecher, die Angeklagten Karl Danz und Bruno Nierzwi di murben zu Strafen von vier bzw. sechs Monaten Gefängnis perurteilt. Der Angeklagte Schi­fowski wurde freigesprochen. Auch der Börsenmakler Edinger wurde von der Anklage des versuchten Versicherungsbetrugs freige frochen, da, wie der Borsitzende diesen Freispruch begründete, in der Hauptverhandlung Tatsachen bewiesen wurden, die, wenn sie schon füher befannt gewesen wären, einer Anklageerhebung im Wege gestanden hätten. Während die Frage der Bewährungsfrist bei den einzelnen Angeklagten noch nachgeprüft werden wird, lehnte das Gericht eine Bewährungsfrist für Frau Edinger ausdrücklich ab.

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9000 Tonnen Dampfer untergegangen

New York , 27. Mai. Nach einem Funkspruch vom Küstendampfer ,, Chat­tanooga" ist dieser bei dichtem Nebel zwischen Block Island und Long Island mit dem 9000- Tonnen­Dampfer Grecian" zusammengestoßen. Die Das Gericht tagt in der Nähe der Unglücksstelle und wird auch Grecian" ist sofort untergegangen, die ,, Chatta. einen Lokaltermin vornehmen. Eine größere Bahl von Sachverstän- nooga" nimmt die Ueberlebenden auf. An der Rettung bigen und außerordentlich viele Autoverfehrsinteressenten nehmen der Schiffbrüchigen beteiligten sich auch Boote des an den Verhandlungen teil. Eine große Rolle wird bei Erörterung| Dampfers ,, City of Birmingham".

PR