Volksfront gegen Hitler- Barone!
Oeffentliche Kundgebungen am Mittwoch, dem 15. Juni, 20 Uhr
in der ,, Neuen Welt", Neukölln, Hasenheide 108 in den Spichern- Sälen, Spichernstr. 3 im Saalbau Friedrichshain, Am Friedrichshain in den Pharus- Sälen, Müllerstr. 142 Redner: Clara Bohm- Schuch , E. Hamburger, Franz Künstler, Paula Kurgass, Carl Litke, Toni Sender , Fr. Stampfer, Mathilde Wurm Gestaltet diese Kundgebungen zu einer gewaltigen Abrechnung mit der Hitler- Reaktion!
beitslosen und bei den Sozialrentnern, bei den Kriegsbeschädigten und bei den Wohlfahrtsempfängern durchgeführt zu werden, nicht aber bei den hohen Gehältern und Pensionen, bei den Kapitalisten und den Großagrariern.
Die bitterste Enttäuschung aber bringt die Notverordnung den breiten Massen mit dem, was sie nicht enthält. Sie legt ihnen nicht nur Steuern von unerhörter Brutalität auf, sie
Notverordnung gegen Krisenopfer.
Ungeheuerliche Abstriche am Sozialetat.
führt nicht nur einen Sozialabbau auf der ganzen Linie durch, öffentlicht wurde, gliedert sich in vier Hauptabschnitte. Die
fie macht auch
alle Hoffnung auf Arbeitsbeschaffung zunichte! Es gibt keine Anleihe für Arbeitsbeschaffung, es gibt keine staatliche Förderung des Wohnungsbaus, es gibt keine Erweiterung des Straßenbauprogramms! Nichts von all den Plänen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften, des Reichswirtschaftsrats und der Regierung Brüning, die 600 000 Menschen Arbeit verschaffen wollten, soll durchgeführt werden. Diese 600 000 werden jetzt mit leeren Versprechungen abgespeist und werden vergeblich auf Arbeit warten. Denn Arbeitsbeschaffung hätte vielleicht wie ein Rückfall in den Staatssozialismus ausgesehen, und das wollte die Regierung Papen unter allen Umständen vermeiden.
Diese erste Notverordnung des Kabinetts der Barone ist noch viel schlimmer als das, was Brüning geplant hatte. Brüning wollte wenigstens feine Zerschlagung der Arbeitslosenversicherung, teine Verkürzung der Unterstützung von 20 auf 6 Wochen und keine Einführung der Bedürftigkeitsprüfung. Er wollte feinen Abbau bei den Sägen der Wohlfahrtspflege und bei den Renten der Kriegsbeschädigten. Brüning wollte auch keine Wiedereinführung der Salzsteuer, feine Beseitigung der Umsatzsteuerfreigrenze und feine Halbierung der Aufbringungslast. Eine solche Notverordnung fonnte nur von einer Regierung erlassen werden, die glaubt, überhaupt feine Rücksicht mehr auf die Massen des Boltes nehmen zu müssen.
Die politische Notverordnung, die die Aufhebung des SA. - Berbots und des Uniformverbots bringen soll, ist noch nicht erlassen. Es heißt, daß sich da doch einige Schwierig teiten eingestellt haben. Deswegen soll aber nicht gestattet sein, die Zusammenhänge zu verdunkeln. Sobald die Nazis in ihren neuen Motverordnungsjaden auftauchen, mird man sich dessen erinnern, was zusammen mit der Aufhebung des S2.- Berbots an neuen voltsfeindlichen Maßnahmen über die Massen gekommen ist.
Das Bolf muß zahlen, wenn die GA. marschiert!
Bayern hält am Uniformverbot fest.
Süddeutschland entschlossen gegen G.- Terror.
München , 14. Juni. ( Eigenbericht.)
Die bevorstehende Aufhebung des Verbots der Hitlerschen Privatarme e und gleichzeitig des Uniformverbots durch Verordnung des Reichspräsidenten stellt die Regierun gen der süddeutschen Länder vor schwere Entscheidungen. Allem Anschein nach sind sie nicht gewillt, das politische Leben und vor allem die Straße dem S.- Terror wieder auszuliefern. Es ist deshalb damit zu rechnen, daß die süddeutschen Länder unter Berufung auf ihre Polizeihoheit zwar nichts gegen die Aufhebung des SA. und SS. - Verbots unternehmen werden, dafür aber aus ihrer verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit für Ruhe und Ordnung in ihren Staaten das Uniformverbot aufrecht erhalten. Bayern insbesondere wird darauf verweisen, daß sein Uniformverbot bereits seit Juni 1931 bestand, das sich nicht gegen eine bestimmte politische Partei wandte, sondern generelle Gültigkeit hatte. In diesem Umfange wird auch nach Erlaß der neuen Notverordnung der bayerische Polizeiminister und mit ihm seine Kollegen von Württemberg und Baden den in diesen Ländern vor dem 13. April bestehenden Zustand wieder herstellen. Die Bayerische Boltspartei Korrespondenz schreibt zu der bevorstehenden Berordnung des Reichspräsidenten : ,, Diese Maßnahmen zeigen die neue Reichsregierung in ihrer vollendeten Abhängigkeit von den Wünschen der Rationalsozialistischen Partei. Dies ist der Preis, der mit Hitler für seine tolerierende Haltung in der Geburtsstunde des Kabinetts Bapen- Schleicher vereinbart worden ist. Dieses Zurück meichen auf der ganzen Linie vor den Nationalsozialisten überrascht nicht, nachdem man sich längst zuvor der Freiheit des Handelns so vollkommen begeben hatte. Es wird den neuen Männern der Reichsregierung noch stärker und noch peinlicher zum Bewußtsein tommen, was es heißt, sich an eine revolutionäre Bewegung verkauft zu haben. Das Kompromiß mit Gegnern des bestehenden Staates zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wie weit schon die Erschütterung staatlichen Denkens in Deutschland gediehen ist."
Erhöhung der Holzzölle.
Für die agrarischen Papenheimer. Gleichzeitig mit der neuen Notverordnung wurden nach dem Versprechen des Reichsernährungsministers Freiherrn von Braun auf der Tagung des Landwirtschaftsrats die Holzzölle erhöht. Soweit nur Handelsverträge dadurch nicht offen gebrochen würden, erfolgten Zollerhöhungen auf das Doppelte bis Dreieinhalbfache. Die Erhöhungen gelten für alles Welchholz zum Bauen( auch Brennholz, Fournier- und Möbelhois). Die Reichsregierung will alle noch befiehenden zollpolitischen Bindungen fo bald wie möglich 3u befeitigen verfuchen.
Die erste Notverordnung der Papen- Regierung, die gestern verersten beiden Abschnitte befassen sich mit der Arbeitslosenhilfe, der Sozialversicherung und der Reichsversorgung. Die beiden Kapitel enthalten einschneidendste Maßnahmen gegen Sozialrentner und
Arbeitslose.
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Die Invaliden, Angestellten und fchaftliche Pensionsversicherung wird die Leistungen ganz allgemein auf den Stand von 1927 zurücksetzen. Jm Durchschnitt ergibt sich eine Rentenkürzung auch bei den Unfallrenten um 15 Proz.
In der Invalidenversicherung werden die alten Renten um 6 Mart, bei den Witwen um 5 Mart und bei den Waisen um 4 mart je Monat gekürzt, und bei den neuen Renten wird der Grundbetrag um 7 Mart je Monat abgebaut. Der Anteil der Witwen- und Waisenrenten an der Hauptrente bisher sechs Sehntel wird auf fünf Zehntel bzw. vier Zehntel gekürzt. Auch die Versorgung der Kriegsopfer ist schtver gedrosselt worden.
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Ledige und finderlofe Kriegsbeschädigte mit einer Erwerbsfähigkeit bis zu 50 Pro3. werden in ihrem Rentenbezug um 20 Proz. abgebaut. Hierdurch sollen 45 Millionen Mart pro Jahr eingespart werden. Um den geschädigten Kriegsopfern die Berufung gegen zu barte Drosselungsmaßnahmen zu verleiden, wird diese durch Einführung einer Berwaltungsgebühr außerordentlich verteuert und damit für viele praftisch unmöglich gemacht.
520 Millionen werden den Arbeitslofen gestrichen.
Das Kernstück dieser neuen Notverordnung ist der ungeheuerliche rechnet mit einem Durchschnittssag von 5,95 Millionen Arbeitslosen im Jahr. Bei der bisherigen Regelung müßten zu Unterstützungszwecken 3557 Millionen Mark aufgebracht werden, und zwar: 984 Mill. Mark für die Arbeitslosenversicherung( Alu)
Raub an den Unterstützungssätzen der Erwerbslojen. Die Regierung
1288 1290
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Krisenunterstügung( Kru) Wohlfahrtsunterstügung( Bolu ). Die Notverordnung drosselt die Unterstütungs. Teistungen in der Alu um durchschnittlich 23 Proz. und führt die Bedürftigkeitsprüfung bereits nach sechs Wochen(!) bisher nach zwanzig Wochen ein, was praktisch einer Beseitigung der Versiche rungseinrichtung gleichkommt. Hierdurch werden 188 Millionen Mark eingespart.
In der Krisenunterstügung wird unbeschränkt die Be dürftigkeitsprüfung eingeführt, ferner werden die Unterstügungsleistungen um durchschnittlich 10 Broz. geſentt. Die Einsparung beträgt hier 117 millionen Mark.
Die um 15 Proz. gesenkten Wohlfahrtssäge werden als Höchstsätze(!!) eingeführt, womit weitere 67 Millionen auf Kosten der Arbeitslosen eingespart werden. In der kommunalen Wohlfahrtsunterstützung werden durch den bereits erwähnten 15prozentigen Abbau der Unterstützungsleistungen 148 Millionen Mart erspart.
Nachdem also insgesamt 520 Miffionen zu Lasten der Strifenopfer eingespart wurden, verbleibt noch ein Aufwand für die Arbeitslosenunterstützung von 3,03 Milliarden Mart, dem an Deckungsmitteln 2,63 Milliarden gegenüberstehen. Die Deckungsmittel setzen sich wie folgt zusammen:
1. Die Beiträge aus der Alu
1083 Mill. M.
2. Der von den Gemeinden aufzubringende Betrag 680 3. Reichszuschuß.
Die Beschäftigtensteuer.
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Das danach verbleibende Defizit von rund 400 mil Itonen wird durch eine neue Beschäftigtensteuer gedeckt. Diese Steuer, die als ,, Abgabe zur Arbeitslosenhilfe" bezeichnet wird, trifft alle Lohn- und Gehaltsempfänger, also auch die Beamten. Die 2bgabe beträgt bei einem Arbeitseinfommen bis zu 125 Mart monatlich 1,5 Broz, bis zu 300 Mart monatlich 2,5 Proz. Bei einem Einkommen zwischen 300 und 700 Mart monatlich beträgt die Abgabe für die ersten 300 Mart 2,5 Broz, für die weiteren Beträge 5,75 Braz. Hier ist der Teil des Arbeits entgeltes, der bei der Berechnung des Beitrages zur Arbeitslojen versicherung nicht berücksichtigt wird, mit der Höhe dieses Beitrages ( 3,25 Proz.) zur Abgabe mit herangezogen worden. Bei Arbeits einkommen zwischen 700. und 3000 Mart monatlich beträgt die Abgabe von den ganzen Bezügen 5,75 Broz. Wenn das Arbeitsentgelt im Monat 3000 Mart übersteigt, beträgt die Abgabe 6,5 Broz. Diese neue Beschäftigtensteuer bringt also zufägliche Belastung in der Form, daß die bei der bisherigen Krisenlohnsteuer erhaltene Freigrenze bis zu 1500 mart Lohneinfommen im Jahr wegfällt. Sämtliche übrigen Beschäftigten werden gegenüber der Krisenlohnsteuer mit anderthalb Prozent mehr belastet, und die Beamten, die infolge der mehrfachen Beamtengehaltsfürzungen von der Krisenlohnsteuer befreit waren, werden jezt gleichfalls mit anderthalb Prozent zufäßlich belastet.
Die Krisensteuer der Veranlagten, zu denen neben den Lohnempfängern über 16000 Mark im Jahr die Einkommensbezieher aus freien Berufen, Rapitalvermögen, Hausbesitz und Gewerbebetrieb gehören, wird nur insoweit herangezogen, als statt der bisher vorgesehenen letzten Ratenzahlung im Oktober 1932 noch eine 3weite Ratenzahlung ohne die erhöhten anderthalb Prozent im Januar 1933 tritt.
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Salzsteuer und Umsatzsteuer.
Zum Ausgleich des Haushalts für das Rechnungsjahr 1932, der auf der Ausgaben und Einnahmenseite mit 8,2 Milliarden Mart bilanziert, wird die Salaste u er, die im Jahre 1926 durch das Steuermilderungsgesetz wieder abgeschafft worden war, neu eingeführt. Die Steuer ist außerordentlich hoch und beträgt 12 Pf. pro Kilo. Man errechnet für das laufende Etatsjahr einen Steuereingang von 40 Millionen und für ein ganzes Jahr Einnahmen in Höhe von 70 Millionen Mart .
Bei der Umsagste u er wird die Freigrenze, die jetzt 5000 Mark beträgt, beseitigt. Diese Freigrenze wurde im Jahre 1931 eingeführt, da seinerzeit bei einer Umfagsteuer von 0,85 Pro3. die veranschlagte Einnahme von 40 Millionen den Arbeitsaufwand nicht lohnte. Nach der im Dezember erfolgten Heraussetzung der umsagsteuer auf 2 Proz
wird eine Mehreinnahme aus der Umsatzsteuer im Betrage von 120 bis 150 Millionen Mark erwartet.
Durch diese Mehreinnahmen hofft man, die Steuerausfälle, die bei der Umsatzsteuer infolge der fortschreitenden Wirtschaftsschrumpfung eingetreten sind, auszugleichen.
Auf dem Gebiet der Aufbringungsumlage( Reparationsbelastung) tritt eine 50 prozentige Senkung der dem Industriebankgesetz vom 31. März 1931 rund 200 Millionen 3ahlungen ein. Für das laufende Rechnungsjahr hätten nach erhoben werden müssen, von denen 80 Millionen Mart auf den Reichshaushalt, 90 Millionen Mark auf die Osthilfe und 30 Mil
lionen Mark auf gewerbliche Kredite entfallen sollten.
Die Höhe der Aufbringungsumlage wird durch die Nofverordnung auf 100 millionen Mart herabgefeht, womit der Indusitie und in erster Linie den großen Betrieben ein Steuergeschenk von 100 Millionen Mart in den Schoß geworfen wird!
Arbeitsbeschaffung ohne Finanzierung.
Die von Brüning geplante Prämienanleihe wird in ber Notverordnung nicht erwähnt. Die in dem vierten Rapilel behandelte Arbeitsbeschaffung sieht eine Anzahl Pläne vor, deren Finanzierung völlig in der Luft schwebt. Die einzig positiven Bestimmungen, die in diesem Abschnitt enthalten sind, gelten für bie Wohnungsreparaturen und Wohnungsteilungen, wo die Reichsregierung die zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehen durch Zuschüsse verbilligen und ferner Bürgschaften aus derartigen Darlehen übernehmen will. Außerdem wird bei der Arbeitsbeschaffung die Planung von Straßenbauten, Wasserbauten und Meliorationen erwähnt, ohne daß aber hier Richt linien für die Finanzierung gegeben werden. Auf alle Fälle soll der freiwillige Arbeitsdienst zu diesen Arbeiten in größerem Umfange herangezogen werden. Für den freiwilligen Arbeitsdienst hat die Regierung in den Etatsentwurf für 1932 20 Millionen und für die landwirtschaftliche Siedlung 50 Millionen Mark neu eingestellt. Für die Finanzierung eines wirksamen Arbeitsbeschaffungsprogramms tommen diese Beträge natürlich nicht in Frage.
Pfändung von Lohn für Kirchensteuer.
Um das Aufkommen aus der Kirchensteuer zu sichern, sieht die Notverordnung durch eine Aenderung der Reichsabgabenordnung vor, daß der Arbeits- und Dienstlohn unbeschränkt pfändbar ist, soweit es sich um die Beitreibung direkter persönlicher Steuern aus den lezten drei Monaten handelt. Durch die Rechtsprechung wurde bisher die Auffassung vertreten, daß auch bei der Beitreibung direkter Steuern der Arbeits- und Dienstlohn nur insoweit pfändbar fei, als er die Pfändungsgrenze übersteige.
Rechtspflege und Berwaltung.
Eine zweite Rotoerordnung sieht Einschränkungen und Reformen auf dem Gebiet der Rechtspflege und Berwaltung vor. Sie bestimmt im wesentlichen, daß in der Strafrechtspflege in Zukunft gegen jedes Urteil des Amtsrichters oder des Schöffengerichts nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung oder die Revision, zulässig sei. In allen Sachen, in denen das Rechtsmittel der Berujung gegeben ist, in denen also. der Sachverhalt selbst zweimal vom Gericht untersucht werden fann, soll das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme nach seinem freien Ermessen bestimmen.
In Privattlagesachen tritt, sofern nicht das Armenrecht bewilligt ist, das Gericht erst in Tätigkeit, wenn ein Vorschuß ge zahlt worden ist. Die Pfändungsgrenze bei Löhnen und Gehältern Pro3- wird von 195 auf 165 mart ermäßigt. Schließlich werden noch die Jahresgebühren für Patente für das zehnte und achtzehnte Patent Jahr durchschnittlich um 25 Proz. gefentt.
Lohnabbau und Kurzarbeit in ihrem Lebensstandard außerordent Während sämtliche Arbeitnehmer, die sdjon durch mehrfachen lich geschädigt wurden, mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden, verschont die neue Notverordnung die besitende Klasse mit diesen erhöhten Lasten.
sächsischen Zentrumspartei hat befchloffen, in allen drei sächsischen Brüning Spitzenkandidat in Sachsen . Der Landesvorstand der Wahlfreifen Listen aufzustellen, die an die Reichsliste der Zentrums partei angeschlossen werden. Reichskanzler a. D. Dr. Brüning foll gebeten werden, die Spizenkandidatur in den drei sächsischen Wahlfreifen zu übernehmen.
Das neue Memeldirektorium Dr. Schreiber, Sziegaud und Walgahn hat vom Landtag ein Vertrauensvotum mit 19 Stimmen der Landwirtschaftspartei und der Volkspartei erhalten. Die Sozialdemokraten und die Litauer enthielten sich der Stimme; die drei Kommunisten stimmten dagegen.