Das Hungersystem. spalio
Die neue Arbeitslosenversicherung".
In Orten mit niedrigeren Lebenshaltungsfoften find im allgemeinen die Löhne und Gehälter auch ntebriger. Der Arbeiter und Angestellte zahlt also auch einen entsprechend niedrigeren Beitrag und erhält dementsprechend eine niedrigere Unterstügung. Die Notverordnung bestraft ihn aber nochmals, indem sie ihn nicht nur entsprechend seinem niedrigeren Einkommen eine niedrigere Unterftüßung gewährt, sondern darüber hinaus nochmals seine Unterstügung herableßt, wenn er in einer Ortsklasse wohnt mit mehr oder weniger als 10 000 Einwohnern.
In der Arbeitslosenversicherung ist bei der Neuregelung in ganz finnloser Weise zurüdgegriffen worden auf das Ortstlaffen in stem, das für Beamte gilt und das seinerzeit errechnet wurde auf Grund der Durchschnittsmieten. Ein Arbeitsloser also, der in Berlin arbeitete, aber außerhalb von Berlin wohnt. wird bei der Unterstützung um 1 bis 2 Gruppen herabgestuft, obwohl er dieselben Beiträge gezahlt hat wie der in Berlin Bohnende, und obwohl seine Lebenshaltungstoffen feines wegs niedriger sind. Die Sinnlosigkeit dieses ganzen Systems geht auch daraus hervor, daß bei den Beamten das Ortsklassensystem nur für die Mietszuschläge maßgebend ist, nicht aber für das Grundgehalt. Hier aber wird die Unterstüßung, mit der der Arbeitslose seinen gesamten Unterhalt bestreiten soll, danach berechnet. Berordnung über Höhe der Arbeitslosenunterstützung und über Durchführung öffentlicher Arbeiten.
Zur untenstehenden Tabelle bemerken mir noch erläuternd, daß zur Sonderklasse und zur Ortsklasse A außer Berlin nur einige Großstädte gehören. Alle übrigen Städte gehören in die Ortsflaffen B bis E.
Lohn Plaffe
Die Unterstügung beträgt wöchentlich: in Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A
in Orten der Ortsklasse B bis E
mit mehr als 10 000 Einwohnern
ohne
mit 1
mit mit mit mit 2 3 4 5
mit 6 od. mehr
ohne
RM.
mit mit mit mit mit mit 6 1' 2 3 4 5 od mehr zuschlagsberechtigten Angehörigen RM RM RM RM RM. RM. RM.RM. 6,60 6,60 5,10 6,60 6,60 6,60 6,60 6,60 6,60 10,50 10,50 6,- 7,50 9,10,50 10,50 10,50 10,50 12,60 12,60 6,- 7,50 9,- 10,50 10,50 10,50 10,50 ( 15,60 15,60) ( 14,40 14,40)
ohne
mit 10 000 Einpohnern und weniger mit mit mit mit mit mit 6 2 3 4 5 od.mehr
Hm.| RM. RM RM RM. 4,50 5,70 5,70 5,70 5,70 4,50 5,70 6,90 8,10 8,10 5,10 6,60 8,10 9,60 9,60
17,40 19,20]
VIII
8,40 10,20 12,13,80 15,60 17,40 17,407,20 9,- 10,80 12,60 14,40 16,2016,20 ( 16,2018,-) 9,90 12,30 14,70 17,10 19,50 21,90 24,30 8,40 10,20 12,- 13,80 15,60 17,40 19,20
IX
RM. RM RM. RM. RM 5,10 6,60 6,60 6,60 6,60 7,50 9, 10,50 10,50 7,20 9, 10,80 12,60 12,60
6,-
-
R.M. RM. 5,70 5,70 8,10 8,10 9,60 9,60 ( 12,- 12,- 6,- 7,50 9,10,50 12,-13,50 13,50 13,50 15,- 7,20 9, 10,80 12,60 14,40 16,20 18,- 7,20 9, 10,80 12,60 14,40 16,20 18,- 8,40 10,20 12,- 13,80 15,60 17,40 19,20 8,40 10,20 12,13,80 15,60 17,40 19,20 Bom 27. Juni ab treten die neuen Abzüge in Kraft und ergreifen auch laufende Unterstügungsfälle. Doch dürfen bisher höhere Unterstützungen unter Umständen, die noch näher bestimmt noch bis zum 23. Juli 1932 weitergezahlt werden.
X 11,70 14,40 17,10 19,80 22,50 25,20 27,90 9,90 12,30 14,70 17,10 19,50 21,90 24,30 XI
Ein Arbeitsloser ohne zuschlagsberechtigte Angehörige der untersten Lohntlasse soll mit 5.10 Mart in der Woche sein Leben fristen. Hat er einen, zwei, drei, vier, fünf, sechs oder mehr zuschlags berechtigte Angehörige, dann bekommt er für alle zusammen 1% Mt. mehr, also 6,60 Mart in der Woche. Im höchsten Falle in der OrtsClasse A. Arbeitslose an Orten mit nicht mehr als 10 000 Einmohnern bekommen wöchentlich 4,50 Mart für sich und für sämtliche Ange hörige, ob einen, sechs oder noch mehr, einen Zuschlag von 1,20 Mr., zusammen also höchstens 5,70 Mart.
In den drei höchsten Lohnstufen erhalten die Arbeitslosen, die für die Arbeitslosenversicherung Beiträge geleistet haben, 11,70 Mark und für jeden zuschlagsberechtigten Angehörigen, bis zu fechs, je 2,70 Mart mehr; eine Familie mit fünf oder mehr Kindern 27,90 Mark in der Woche.
In Orten der Ortstlasse B bis E mit mehr als 10 000 Gine mohnern, gehen die Unterstützungsfäge der drei höchsten Lohntlassen um 1,80 bis 3,60 Mart zurück, in den Orten unter 10 000 Einwohner um 3,30 bis zu 8,70 Mart in den beiden höchsten Lohntlassen, betragen also 8,40 Mart ohne zuschlagsberechtigte Angehörige und bis zu 19,20 mart für Familien mit sechs und mehr zuschlagsberechtigte Angehörige.
"
Damit jedem Arbeitslosen zum Bewußtsein fomunt, daß er nicht mehr in einem Wohlfahrtsstaat lebt, darf er fein Schlem merleben bei diesen Sägen nur 3-6 Tage lang führen. Dann mind nachgeprüft, ob er im Sinne der Krisenfürsorge hilfsbe. dürftig ist. Ist er hilfsbedürftig, erhält er weiter Unterstügung.
werden
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520 Millionen Mart werden den Arbeitslosen abgespart,
davon 188 Millionen Mart allein in der Arbeitslosenversicherung.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden um durch schnittlich 23 Proz. gekürzt, die Säge der Krisenunterstützung um durchschnittlich 10 Proz. Hier werden 188 Millionen Mark ge= spart. Bei der Wohlfahrtsunterstützung, deren Säge um 15 Proz. gesenkt wurden, werden 67 Millionen gespart.
Es ist unmöglich, in einigen Sägen die Wirkungen dieser Spar maßnahmen auf die von ihr Betroffenen in materieller und fultyreller Beziehung zu schildern. Gefezesmacher, die mit dem Rechen. stift derartige Ersparnisse vornehmen, müßten gezwungen sein, zuvor die Probe aufs Exempel zu machen, indem sie selber mit solchen Unterstützungen auch nur sechs Wochen lang vegetieren müßten. Sie wären dabei allerdings noch stark im Vorteil, da sie für Wäsche und Kleidung keine Aufwendungen zu machen hätten. Die Arbeitslosen aber müssen von den Unterstügungsfäßen der Arbeitslosenperficherung, für die fie Beiträge leisteten, Wohnung, Kleidung und nahrung beftreifen. Wie das ist für fte ein großes tätsel, belfen Lösung man ihnen überläßt.
Kampf diesem Bungersystem!
Tagung des ADB.
Zu seinem 10 jährigen Bestehen.
Anfäßlich des zehnjährigen Bestehens des Allgemeinen Deut schen Beamtenbundes trat am 18. Juni sein Bundesausschuß zusammen, um sich nach einleitenden Referaten des Bundesvor. figenden Faltenberg und bes Reichstagsabgeordneten .Dr. Bölter in eingehenden Beratungen mit den jüngsten Not verordnungen in Preußen und im Reich zu befassen.
In einer einstimmig angenommenen Entschließung protestiert der Bundesausschuß des ADB. nachdrücklichst gegen die abermalige Belastung und Kürzung der Beamtengehälter und Berforgungsbezüge, durch die für die unteren und mittleren Gruppen eine nachgerade unerträgliche Lage geschaffen ist.
Die neue Notverordnung des Reidys mit ihrer völligen Scho nung, ja teilweisen Entlastung des Besizes, mit ihrem weitgehenden Abbau der Sozialpolitit, mit einer einseitigen Belastung der arbets tenden Schichten, tann von der freigewerkschaftlichen Beamtenschaft
nur als
eine Tat schlimmffer Sozialreaffion beurteilt werden. Die selbst in ihrer materiellen und sozialen. Lage aufs schwerste beeinträchtigte Beamtenschaft erklärt, daß sie nicht fänger gewillt ist, sich zum Objekt einer solchen Politit machen zu laffen, einer Politit, die auf der anderen Seite durdy fortgesetzte Bollerhöhungen, durch Subventionen, Kredite und sonstige Liebesgaben anderen Boltskreisen und Berufsständen trog der Finanznot Hunderte von Millionen aus öffentlichen Mitteln zuwendet.
In weilen Kreisen der Beamten und Pensionäre hat die Auswirtung dieser Maßnahmen eine Stimmung erzeugt, aus der sich zwangsläufig eine Stärkung radikalistischer, staatsfeindlicher Tendenzen entwickeln muß. Diese Entwicklung liegt weder im Intereffe der Bolksgesamtheit noch der Beamtenschaft.
Der Bundesausschuß erklärt, daß der ADB., seine Verbände und seine Mitglieder auch fünftig einem System Rampf an
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fagen, das, in einseitiger Wahrung von Klasseninteressen, tros amtlicher Beteuerungen über die berechtigten Forderungen der auf Grund der Weimarer Verfassung dem Staatsganzen verpflichteten Beamtenschaft zur Tagesordnung übergeht. Bugleich fordert der Bundesqusschuß die Kollegen auf, durch attive Mitarbeit in der Einheitsfront aller Schaffenden mitzuhelfen an der Herbeiführung gesunder Berhältnisse in Staat und Wirtschaft.
In einer zweiten Entschließung, die nach einem Refe rat des Leiters der Organisationsabteilung 2. Kunze angenommen wurde, lenkt der Bundesausschuß des ADB. die Aufmerksamkeit der Beamtenschaft auf die mit dem Anwachsen der politischen und wirtschaftlichen Reaktion immer offener zutage tretenden
Angriffe auf die Vereinigungsfreiheit der Beamten. Ueberall, wo die Nationalsozialistische Partei bisher zur Regierungsmacht gelangte, sind von ihr die schwersten Angriffe auf die in der Berfassung garantierte Bereinigungsfreiheit unternommen worden. Gegen diese Angriffe auf die Vereinigungsfreiheit protestiert der ADB. mit aller Entschiedenheit. Er fordert die freiheitlich gesinnte Beamtenfchaft auf, gemeinsam mit der ge wertschaftlich organisierten Arbeiter und Angestelltenschaft zur Verteidigung ihrer Staatsbürgerrechte den schärfften Kampf gegen alle Gegner der republikanischen Reichsper. fassung und der Vereinigungsfreiheit zu führen.
10 Jahre ROK.
Der Reichsverband Deutscher Kommunalbeamten.
Der am 17. Juni 1922 in Leipzig gegründete Reichsverband Deutscher Kommunalbeamten gehört dem Gesamtnerband als Reichsfachgruppe an und dem Allgemeinen Deutschen Beamtenbund als Beamtenorganisation. In der zum zehnjährigen Bestehen der Organisation am Freitag im Haufe des Gesamtverbandes peranstalteten Zusammenkunft der Vertreter des RDK. und der befreundeten Berbände gab Gillmeister einen Rückblic auf die Verhältniffe, die zum Austritt aus dem Komba " und damit aus dem Deutschen Beamtenbund und zur Schaffung einer eigenen Organisation der Beamten auf freigewerkschaftlicher Grundlage führten. Insbesondere war es die durch den Eisenbahnerstreit aufgeworfene Frage des Streifrechts der Beamten, die zu einer Scheidung der Geifter führte. Die freigewerkschaftliche Kommunalbeamtenschaft will in enger Verbindung mit den kommunalen Arbeitern und Angestellten wirken. Dem Kapitalismus als gemeinsamem Gegner ist eine gemeinsame Abwehr. und An griffsfront gegenüberzustellen. Die bisherigen Erfolge stellen den besten Dant dar für die Tätigkeit der Funktionäre des Berbandes.
Auskehr bei Bergmann.
Betriebsabbruch oder Stillegung?
Die Berliner Betriebe der Firma Bergmann Elektrizitätsmerfe in der See und Hennigsdorfer Straße sollen voll ständig, und das Metall und Kabel mert fomie die Reparaturwerkstätte in Rosenthal teilweise stillgelegt werden. Zwischen der Betriebsvertretung und der Firma besteht ein Streit darüber, ob diese Betriebseinschränkungen als Stillegung ober Betriebsabbruch anzusehen sind.
Bei Betriebsabbrüchen muß die Firma bis zur Entlassung der Belegschaft eine fechs mo dhige Sperrfrist einhalten, bei Stillegungen dagegen eine pierwöchige. Die Firma Bergmann ist der Auffassung, daß nicht nur die für fie günstigeren Stillegungsvorschriften in Frage tämen, fondern daß ihr auch unbedingt das Recht eingeräumt werden müsse, bereits vor dem Ablauf der geseglichen Sperrfrist Entlassungen vorzunehmen.
Der Oberpräsident der Mark Brandenburg hat entgegen der Auffassung des Betriebsrats und der Gewerkschaften nur das Borliegen einer Stillegung anerkannt, die Berkürzung der Sperrfristen jedoch abgelehnt. Gegen die Entscheidung des Oberpräsidenten, daß es sich nur um eine Betriebsstillegung handele, haben die Gewerkschaften Beschwerde eingelegt. Durch die gänzliche Stillegung der Berliner Werte tommen 1000 Mann zur Entlassung und durch die Teilstillegung in Rosenthal 300 Mann, insgesamt werden also 1300 Arbeiter entlassen.
In der letzten Betriebsversammlung, die zu den Stillegungsverhandlungen Stellung nahm, vertraten die kommunisti schen Mitglieder des Betriebsrats so unsinnige Ansichten, daß sich jeder vernünftige Versammlungsteilnehmer fragen mußte, ob diese Berufsrevolutionäre noch ihre fünf Sinne beisammen haben. Während die ,, reformistischen" Betriebsräte erklärten, daß sie alles daran setzen werden, um noch eine Abfindung für die Entlassenen zu ermirfen, faselten die kommunistischen Mitglieder des Betriebsrat von der Notwendigkeit der Bildung eines Einheitsausschusses, der Entlassung aller Werksdirektoren, der Beschlagnahme des Aktienfapitals der Firma durch den Einheitsausschuß usw.
Die Betriebsversammlung lehnte gegen acht Stimmen eine Entschließung mit diesen Forderungen" ab. Die freien Gewerkschaften wurden verpflichtet, weiter im Einvernehmen mit den verant
wortungsbewußten Betriebsräten für die Wahrnehmung der Intereffen der Belegschaft zu sorgen.
Einigung in den Berliner Brauereien.
Der Tariffonflitt in den Berliner Brauereien ist jetzt endgültig beigelegt. Die leßten Berhandlungen mit dem Verein Berliner Brauereien führten zu einer Verbesserung der Urlaubsbedingungen. Bei den über zehn Jahre im Dienst befindlichen Arbeitern soll bei Kurzarbeit fein geringerer Urlaub als bisher gewährt werden. Zu einer längeren Manteltarifdauer als bis zum 31. Januar 1933 erklärten fich die Brauunternehmer allerdings nicht bereit. Diese Tarifdauer ist insofern ein Kuriofum, als die Kürzung des Urlaubs in der Form, wie sie jetzt vereinbart worden ist, erst nach dem 1. April 1933 in Kraft treten fall. Bei den Nachverhandlungen wurde auch der Lohntarif unvĕrändert bis zum 31. Januar 1938 verlängert.
Wie die RGO. Einheitsfront macht. Sie fällt den graphischen Hilfearbeitern in den Rücken.
Bei der Kündigungsaftion der Hilfsarbeiter im Berliner Buch drudgewerbe hat sich das fonderbare Schauspiel gezeigt, daß von den revolutionären und stets von ,, Rampf" triefenden kommunistischen RGD.- Unbetern die die Kündigung nicht eingereicht wurde! Bon dem freigewerkschaftlich organisierten Hilfspersonal ist die Kündigung in allen dafür ausersehenen Betrieben rest. los durchgeführt worden.
Sollten nun die RGO.- Strategen etwa die Parole der., Roten Fahne" vom Freitag, 17. Juni, befolgen und den Buchdruckunter. nehmern ein ,, blutrünftiges Ultimatum" stellen? Damit bleibt dann aber noch immer für die RGD. Strategen bestehen, daß sie die ein= heitliche Kündigungsaftion durchbrochen haben, das nun, revolutionärer Mut" oder einfach Feigheit ist, wird und den graphischen Hilfsarbeitern in den Rücken gefallen sind. Ob die Arbeiterschaft entscheiden.
Die graphische Hilfsarbeiterschaft wird sich durch eine derartige ,, Einheitsfront" nicht von ihrem gerechten Kampf um die Erhaltung der reichstariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beeinflussen laffen. Sie hat das auch gar nicht notwendig, denn die RGO. ist im graphischen Gewerbe viel zu bedeutungslos.
Nur die Anweisungen des Verbandes der graphischen Hilfsarbeiter und-arbeiterinnen find zu befolgen!
Der Reichsferienvertrag für die Töpfer.
Nicht für verbindlich erklärt.
Der seit dem 28. November 1924 für die Töpfer bestehende Reichsferienvertrag war von den Unternehmern zum 31. Dezember 1931 gefündigt worden. Durch die Notverordnung wurde dieser Bertrag bis zum 30. April 1932 verlängert. Die Reichsfachgruppenleitung der Töpfer und Fliesenleger im Deutschen Baugewerksbund versuchte auf dem Verhandlungswege wieder zu einem Ferien. vertrag zu kommen. Da die Unternehmer Berhandlungen ablehnten, rief sie den Schlichter an.
In einer Berhandlung vor dem Sonderschlichter Dr. Fried. länder wurde der Ferienvertrag wieder in Kraft gesetzt, mit der Kürzung der Ferien um ½ Proz. Die Unternehmer lehnten den Spruch ab, die Fachgruppenleitung beantragte die Berbindlichkeit.
Der neue Reichsarbeitsminister hat nun seiner sozialfeindlichen Einstellung dadurch Ausdruck verliehen, indem er den Vertrag nicht für verbindlich erklärt hat. Der Minister ist also offenbar der Meinung, daß Arbeitnehmer feine Ferien brauchen.
Freie Gewerffchafts- Jugend Berlin
Morgen, Montag, 20. Juni: Jugendgruppe des Deutschen Baugewertsbundes, Maurer : Bauabend im Jugendheim Doffeftraße, Zimmer Glafer: Bauabend im Jugendheim Großbeerenstr. 96.
Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Morgen, Montag, finden folgende Veranstaltungen ftatt: Webbing: Jugendheim Turiner Ede Seeftraße. Schallplattenabend: Arbeiter dichtung und Arbeitermusit. Leiterin: Kohlmorgen. Nordost II: Jugendheim Schönlanter Str. 11. Bortrag: Marg und Engels, zwei Arbeiterführer". Refe. rent: Dr. Schütte. Weißenfee: Jugendheim Pistoriusstr. 24. Bortrag: ,, Er. leniffe einer Amerikarene". Referent: Beigelt. Brig : Städtisches Sugend. heim( Rathaus). Alt.Berliner Abend. - Leban: Sugendheim Sobrecht. Ede Sanderstraße. Einer fragt und alle antworten. Spiele im Freien: Ab 19 Uhr auf dem Dominicus- Spielplag in Schöneberg und ab 18 Uhr im Lichtenberger Dominicus- Sportplag in Schöneberg . Sand. und Fußballer, Leichtathleten: ab 18% Uhr auf dem
Stadion.
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