Der Universitätsskandal.
Die Rationalsozialisten fordern Entfernung der jüdischen
Studenten.
Am Donnerstagnachmittag erflärte eine Vertretung der nationalsozialistischen Studentenschaft dem Reffor, daß sie sich den Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ruhe und Sicherheit in der Universität nicht fügen fönnten, es sei denn, daß die jüdischen Studenten aus der Berliner Universität verschwinden würden. Der Universitätsreffor mies diese Forderung zurüd, er versuchte den Nationalsozialiffen flarzumachen, wie unmöglich dies fel. Er machte ihnen flar, daß die Gefahr bestehe, daß die Universität mährend des ganzen Semesters geschlossen merde.
Mit dieser Erklärung haben die nationalsozialistischen Studenten gezeigt, daß die Zmischenfälle in der Universität durch ihre Schuld entstanden find. Sie gaben sich felbft als die Angreifer bekannt und find als Terroristen entlarnt. Das sind die Schützlinge der Regierung Schleicher- Papen - Gayl!
Es muß ermartet werden, daß die preußische Regierung den Derfuch dieses finfteten mittelalterlichen Terrorismus mit den entfchiedensten Mitteln entgegenfritt.
Reichsgericht und Zeitungsverbote.
Der 4. Giraffenat entscheidet in der nächsten Woche. Köln , 30. Juni.
Die Kölnische Boltszeitung weiß heute zu melden, daß die Entscheidung über die Dom Reichsinnenminister beantragten Jeitungsverbote vom 4. Straffenat des Reichsgerichts unter Leitung des Senatspräsidenten Dr. Bünger, der früher fächsischer Juftizminister war, gefällt werden wird. Die Berhandlungen follen Dienstag oder Mittwoch nächster Woche stattfinden. Der Senat hat auch darüber zu entscheiden, ob mündlich verhandelt merden soll oder ob der Spruch auf Grund der schriftlichen Anträge des Reichsinnenminifters und des preußischen Innenministers ergeht. Wie das Blatt meiter berichtet, wird im Falle einer
Ordnung muß sein!
3) pp
Gayl
Notverord
Das Prinzip der Ordnung verlangt, daß bei 3hnen allein nicht Ordnung walten darf, während ringsum Unordnung herrscht!"
Die Armee des Dritten Reichs.
mündlichen Berhandlung Miniſterialdirektor Dr. Badi den An- Der neue Judenzins.- Die Arbeitspflichtigen unter Ausnahmezustand. - Von
trag Preußens vertreten.
Unter der Ueberschrift Notwendige Bemerkungen" schreibt die Bayerische Staatszeitung ", daß die Verlautbarung des Reichskabinetts zur Mittwoch- Rotverordnung eine in ungewohnter Form gehaltene ausgesprochen unfreundliche Auslassung gegen die Länder und besonders gegen Bayern darstelle und zudem eine unbegreifliche Verkehrung aller Begriffe vornehme, über die man nur staunen fönne. Man müsse aufs tiefste bedauern, daß sich die zuständigen Stellen im Reichsinnenministerium zu einer folchen Darstellung der gegebenen Verhältnisse hätten bestimmen
laffen.
Die ganze Verlautbarung leje fich mie eine einzige Gnt fchuldigung vor den eigentlichen Urhebern der ganzen Maß nahmen und eine ängstliche Berteidigung gegen die Angriffe, die wegen der angeblich zögernden Haltung des Reichs fabinetts gegen die rebellischen" Länder an die breffe des Reichs innenministers gerichtet worden seien.
Gegenüber der Darstellung, daß einige Länderregierungen ab= geneigt gewesen seien, ihre allgemeinen Umzugs- und Uniformperbote aufzuheben, bemerft das genannte Blatt, das Reichsinnenminifterium müßte missen, daß die Länder, die die Pläne der Reichsregies rung grundsäglich als falsch bezeichnet hätten, nahezu neun Zehntel des ganzen Reiches darstellten. Der Berfuch, die Berantwortung für die öffentliche Ruhe und Ordnung trog der stärksten Einschränkungen ihrer Polizeihoheit den ändern zu zufchieben, sei ein Vorgehen, das die Länder einmütig ablehnen pürden. Die Verantwortung für alles Blut, das im Reich nach der Beseitigung der allgemeinen Umzugs- und UniformDerbote der Länder fließen werde, treffe voll und ganz die Reichs regierung und niemals die Länder, deren fürsorgliche Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit rüdfichtslos beseitigt worden feien.
Eiferne Front läßt sich nicht provozieren. Der Raziaufmarsch in Dessau .
Deffau, 30. Juni( Eigenbericht.) Am 2. und 3. Juli sollen in Dessau 20000 uniformierte auswärtige S- 2eute aufmarschieren. Dem Dessauer Oberbürgermeister murde von dem Raziministerpräsidenten für die beiben Tage das Kommando über die städtische Bolizei entzogen und dem Razitommandeur die Landespolizei übergeben. Die Leitung der S. darf in den Straßen einen Ordnungsdienst versehen.
Die Leitung der Eisernen Front hat anfäßlich des S.- Treffens in einem Aufruf die Parole ausgegeben: Fenster zu und Straßen leer. Alle Angehörige der Arbeiterbewegung merden aufgefordert, fich unbedingt von Zusammenstößen fernzuhalten. Die Verant mortung für den Schuh der der Arbeiterschaft gehörenden Gebäude ist in einer besonderen Unterredung mit den Polizeibehörden der Bolizei auferlegt worden.
Deutscher Bericht über Lausanne .
Mon erwartet neue Borschläge.
Der Reichstanzler, der Reichsfinanzminister und Staats Jefretär von Bülow werden in Fortsetzung der heutigen Befprechungen morgen vormittag, 9 Uhr, dem Borsitzenden der Konferenz, Macdonald einen Besuch abstatten. Am heutigen Abend finden keine weiteren Berhandlungen mehr statt. Die Bemühungen zur Schaffung eines mit den deutschen Bedürfniffen in Einflang stehenden neuen Borschlages find bisher nicht zum bióluk gelangt
Die bisher vorliegenden Boriläge der Gegenfeite waren nicht geeignet, das Ziel einer definifinen Regelung zu erreichen. Nachrichten, die von einem deutschen Angebot in irgend einer Form wiffen wollen, find unzutreffend.
Scheintrije in Ungarn . Ministerpräsident Graf Rarely hat dem Reichsverweser die Demission des Kabinetts angeboten, der die Demission nicht angenommen und den Grafen Karoly ersucht hat, auch meiterhin zu bleiben, was Raroly zugesagt hat.
äußeren und inneren Feinden.
fommt er selbstverständlich nicht zur Anwendung.
Der von Herrn Hiert aufgestellte Organisationsplan des Arbeitsheeres sieht so aus: An der Spize soll ein Reichsminister für Arbeitsdienst stehen. Das Reichsbrei bis vier Generalinspektoren fontrolliert werden. Jede Inspektion gebiet wird in 30 Inspektionsbezirke eingeteilt, die von ist in 10 bis 15 Arbeitsgruppen eingeteilt, von denen jede wieder 10 bis 15 Arbeitsabteilungen umfaßt.
Schon seit Monaten werben non der nationalsozialistischen| die der Nationalsozialistischen Bartei angehören oder ihr nahestehen, Barteileitung umfassende Vorbereitungen für die Umgestaltung des freiwilligen Arbeitsdienstes in einen Arbeitsdienst zwang getroffen. In Versammlungen und in der Presse sind Einzelheiten darüber mitgeteilt worden, wie der Arbeitszwang aussehen soll. In Siegen hat Mandersbach erzählt, daß dort bereits Unterkunftsder nationalsozialistische Landtagsabgeordnete räume für die Unterbringung von 8000 Mann vorgesehen seien. Im Gau Ost marf der Nazipartei unterrichtet ein vertrauliches Schreiben darüber, daß allein für diesen Bezirk 4500 Dffiziere, Leutnants, Feldmebel und unter. offiziere gebraucht werden. Menn man bisher annehmen mochte, daß die Nationalsozialisten sich auf dem Ummege über den freiwilligen oder den zwangsweisen Arbeitsdienst die vielen Mil fostet haben, so verfolgen sie über diesen Sonderzmed hinaus noch lionen zahlen lassen wollten, die ihre neue Uniformen ges fehr viel meitergreifende Bläne.
Der Sachbearbeiter der nationalfozialistischen Parteileitung für den Arbeitsdienst ist der Reichstagsabgeordnete Oberst a. D. Hierl. Bor einigen Tagen hat er einiges darüber im Rundfunk gesagt, und wenn auch die Nachricht, daß Sierl als Reichsfommissar für den Arbeitsdienst in Aussicht genommen worden sei, dementiert worden ist, so fann damit die Tatsache nicht beftritten werden, daß er felbft
fich für den fommenden Mann hält. Die Deffentlichfeit hat deshalb das stärkste Interesse daran zu wissen, mie Oberst Hier sich den fünftigen Arbeitsdienst por= stellt. Bar er im Rundfunk noch recht zurückhaltend, so hat er sich ausführlicher darüber bereits am 23. Mai 1932 auf einer Veranstaltung der Reichsarbeitsgemeinschaft für deutsche Arbeitsdienstpflicht in Berlin geäußert. Er selbst spricht von einem Arbeits heer". Der Arbeitsdienst, der zwei Jahre zu betragen hätte, soll zwischen dem 17. und 30. Lebensjahre liegen.
Die Einberufung des Arbeitsdienstpflichtigen soll nach vorheriger ärztlicher Musterung und Prüfung der Gesuche um Zurücstellung oder Befreiung durch die Erfagbehörden erfolgen, die aus Vertretern des Arbeitsdienstes und der Verwaltungsbehörden zusammengefeßt find
Die zweijährige Dienstpflicht gilt allerdings nur, wie im alten preußischen Heere, für die Proleten.
Aerzte, Ingenieure, Technifer und Angehörige sonstiger Berufe", alfo alles, was zu„ Besiz und Bildung" gehört, soll nur ein Jahr praktisch, das zweite Jahr aber als Spezialisten abdienen". Es gibt allerdings noch eine meitere Ausnahme. Sören mir:
,, Der deutsche Arbeitsdienst ist eine Ehrenpflicht der deutschen Bolfsgenossen. Angehörige des jüdischen Boltes haben mit dieser deutschen Angelegenheit nichts zu tun. Den Kindern Israels wird dieses vermutlich gar nicht unangenehm sein. Allerdings hätten sie, ebenso wie die übrigen deutschen Staatsangehörigen, die megen förperlicher Untauglichkeit oder auf Grund besonderer bürgerlicher Berhältnisse von der Ableistung der Arbeitsdienstpflicht befreit werden, eine Arbeitssteuer zu entrichten, die so zu bemessen märe, daß die Befreiung vom Arbeitsdienst nicht als befonderer Vorteil empfunden wird. Ich denke an einen 3uschlag zur Einkommensteuer in Höhe von 10 Proz. der Steuer. Diese Arbeitssteuer wäre bis zum 50. Lebensjahr zu entrichten."
Es fehlte nur noch, daß nach diesem Judenzins auch noch die anderen mittelalterlichen Abgaben eingeführt werden, wie das Wegegeld, das Aschenmonopol, das Rinderfuttergeld, den Wachszins, und damit auch kein Zweifel an der Wiederkehr der feudalen zu stände bestehe, auch noch das Recht auf die erste Nacht.
Mag der Judenzins nur scherzhaft gemeint sein, so find die nationalsozialistischen Pläne auf Beseitigung aller staats. laffen viel ernsthafter zu nehmen. Wörtlich erklärt Herr Hierl: bürgerlichen und sozialen Rechte der arbeitenden
..Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen über Tarif, Arbeitszeit ufw. finden bei dem Arbeitsdienst natürlich feine Verwendung.. Der Arbeitspflichtige erhält feinen Cohn, sondern Unterkunft, volle Berpflegung, Kleidung, Wäsche und ein tägliches Taschengeld von 30 bis 50 Pfennig. Die durch Liberalismus und Margis mus bestimmte materialistische Auffassung, die je de Arbeit unter dem Gesichtswinkel des Geldverdienens betrachtet, muß aus den Köpfen verschwinden."
Das Geldverdienen soll also weiter das Vorrecht des Rapitals und seiner nationalsozialistischen Schildhalter bleiben. Der Gesichts. mintel " gilt nur, solange es sich um Arbeiter handelt. Beim Groß grundbesis, bei der Schwerindustrie, bei den vielen Großverdienern,
Jede Inspektion foll durchschnittlich 30 000 Mann start fein, fo daß also das ganze Arbeitsheer 900 000 Mann befragen foll. Die oberen Kommandobehörden haben selbstverständlich ihre Stäbe mit Rommandeuren, Gehilfen, Aerzten, Kaffenverwaltern und aussehen: Ranzleiperfonal. Die unterfte Arbeitsabteilung soll so
1 Führer, 1 Stellvertreter, 1 Verwalter, 1 Quartiermeister, 1 Sportmart, 15 Truppenführer, 1 Heilgehilfe, 20 Bormänner, 4 Spielleute, 170 Reichsarbeiter( zuf. 215 Röpfe).
Das fefte Gerippe der Organisation des Arbeitsdienstes soll das Stammpersonal bilden. Die Führer des Arbeitsdienstes müffen tatfräftige Persönlichteiten sein, die verstehen, sich ihren Untergebenen gegenüber unbedingt durchzusehen und schärffte 3ucht und Ordnung aufrechtzuhalten." Das Stammpersonal soll sich aus verabschiedeten Beamten und Offizieren, Versorgungsanwärtern der Wehrmacht und Landespolizei und Angehörigen freier Berufe, besonders der Landwirtschaft und Technik zusammensezen. Jeder Berfuch einer Sabotage des Arbeitsdienstes soll rücksichtslos unterdrückt merden. In dem nationalsozialistischen Gesezent. murf zur Einführung der allgemeinen Arbeitsdienstpflicht heißt es darüber:
§ 16: Wer sich der Arbeitsdienstpflicht vorfählich und rechtsmidrig entzogen hat oder wer der Einberufung zum Arbeitsdienst Dorsäglich und rechtswidrig nicht Folge leistet, mird nach der vom Reichstanzler zu erlaffenden Strafrechtsordnung des deutschen Arbeitsdienstes bestraft.
§ 19: Um Tage ihrer Mufferung sind die zur Musterung Berufenen Angehörige des deutschen Arbeitsdienstes und unterstehen den für diefen geltenden Gefehen und Bestimmungen,
§ 30: Wer es unternimmt, in der Deffentlichkeit in Wort, Schrift, Bild oder in anderer Weise den deutschen Arbeitsdienst verächtlich zu machen oder sonst herabzumürdigen, wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft.
Wer einen Arbeitsdienstpflichtigen aufreizt, der Einberufung zum Arbeitsdienst nicht Folge zu leisten, oder mer einen Angehörigen des Arbeitsdienstes aufreizt, eine Widerseglichkeit, Ge horsamspermeigerung, Meuterei oder Wertschädigung( Sabotage) zu begehen, wird mit Zuchthaus bestraft.
Damit nicht genug, follen für schmerbestrafte oder besonders midersätzliche Arbeitsdienstpflichtige eigene Besserungsabteilungen" gebildet werden. Die Arbeitssoldaten dürfen sich parteipolitisch nicht betätigen, für sie sollen dieselben Bestimmungen mie für die Wehrmacht Anwendung finden, das Wahlrecht wird ihnen also entzogen. Dem Vorgesetzten muß selbstperständlich Strafgewalt nach den Bestimmungen einer Dienststrafordnung zugebilligt werden." Für schwere Vergehen und Verbrechen ist, wie wir noch erfahren, bereits eine besondere Straf rechts- und Strafgerichtsordnung für den Arbeitsdienst bereits entworfen.
sehen.„ Mit Anschlägen äußerer und innerer Feinde zur Störung des Wertes ist zu rechnen", erklärt der Oberst Hierl zum
So also soll die Armee des Driffen Reiches aus
Schluß. Gegen den inneren Feind das Zuchthaus und die braune
Armee, gegen den äußeren Feind ein neuer frisch- fröhlicher Welt
frieg!
Revision Saphengst vom Reichsgericht verworfen. Der dritte Straffenat des Reichsgerichts hat am Donnerstag die Revision des Elektrotechnifers und Schriftstellers Alfred Kaphengst gegen das Urteil des Schwurgerichtes Altona vom 23. Januar 1932 ver morfen. Raphengst mar megen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Sprengstoffgefeß bei ben Oldenburger Bombenattentaten zu drei Jahren 3 u chthaus verurteilt worden.
Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Rußland und China ? Außenfommissariat, Koslowski, den Vorschlag unterbreitet, einen Der chinesische Delegierte Bang hat den Leiter der Ostabteilung im russisch- chinesischen nichtangriffs paft abzuschließen und da mit die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Län dern mieber herzustellen.