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Nr.321 49. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Das Vorbild des dritten Reichs.

Goziale Zustände im Musterlande des Faschismus.

Die Nationalsozialisten sind in ihrer Agitation so großzügig",| jedem das zu versprechen, was er sich münscht. Sie können auch im gegenwärtigen Wahlkampf ihren Stimmenfang forthegen, meil fie in Deutschland bis jetzt noch in feinem bedeutenden Staatsmejen zur Regierung gelangt und dadurch in die Verlegenheit geraten find, ihre Versprechungen zu erfüllen und Farbe zu bekennen. Aber selbst dort, wo die Nazis das Regierungsschiff steuern, haben sie sich nur als Arbeiterfeinde einen Namen gemacht. Die, Er­sparnisse", mit denen die Nazis in den von ihnen regierten Ländchen oder Städtchen aufwarten, sind, wenn sie sich bei näherer Prüfung überhaupt als tatsächlich herausstellen, zum ganz erheblichen Teil auf Kosten der Arbeiterschaft

gemacht worden. Es sei nur daran erinnert, daß beispielsweise der frühere braunschweigische Naziminister Franzen furz nachdem er zu regieren begonnen hatte, den Abbau der übertariflichen Zu­schläge für das Personal des Landestheaters verfügte, der in Höhe Don 7 Proz. für außerordentliche Leistungen gezahlt wurde. Im Haushaltsplan für das Jahr 1931 wurden für das fleine Land Braunschweig 100 Arbeiter von insgesamt 700 Arbeitern ein gefpart", d. h. abgebaut. Für diese unpopulären Maßnahmen machen die Nazis gar zu gern das System" verantwortlich, dessen Erbe fie angetreten haben.

Es gibt aber

ein flaffisches Land des Faschismus,

Stalien, das von den Braunhäuslern in jeder Beziehung zu fo­pieren versucht wird und das ihnen auch als Vorbild gilt, mas Hitler selbst am 22. Mai 1930 in einem Gespräch mit Otto Straßer zugegeben hat. Es ist darum äußerst lohnend, die deutschen Ar­beiter mit den Lebensbedingungen der Arbeiterschaft in diesem ,, Musterland" befanntzumachen und sie dadurch einen Blick in die Zukunft tun zu lassen, die verschiedene Leute in Deutschland schon fo nahe wähnen.

In der Nummer 3 des Berliner Lofalanzeigers", also einem Blatt des jetzt zwar oftmals arg mißhandelten deutschnationalen Bundesbruders der Nazis, berichtete der römische Berichterstatter Dr. Eberlein u. a. folgende interessante Einzelheiten: Die durchschnittliche Arbeitslofenunterstützung beträgt in Italien 40 Pf. pro Tag.

war die Unterstützung der Arbeitslosen in Italien zu Beginn des Jahres 1931 mit 1% bis 3% Lire, das find 33 bis 77 Pf. täglich, angegeben. Der Preis für ein Kilogramm Brot betrug aber zur gleichen Zeit 2,20 Lire oder rund 45% Pf.

In einem Kr. gezeichneten Bericht des Hamburger Fremden­blatts" vom 4. September 1931, in dem die tägliche Arbeitslosen­unterstügung mit 27 bis 82 Pf. angegeben wurde, hieß es:

,, Wichtig ist, daß zur Zeit nur ein Biertel aller Ar beitslosen Unterstügung bezieht, da von der Arbeits­lofenversicherung verschiedene Kategorien von Arbeitern ausge­nommen sind, wie z. B. die landwirtschaftlichen Arbeiter, Heim arbeiter, festangestellte Arbeiter im Dienste des Staates, der Pro­vinz und Gemeinden, Hauspersonale usw."

Günther Stein gab im ,, Berliner Tageblatt" vom 12. Januar Million. Industriearbeiter in Italien , die den faschistischen Gewerk­1932 den Durchschnittsstundenlohn von mehr als einer schaften angehören müssen, mit 41 Pfennig an, was bei einer 178stündigen Beschäftigung im Monat

"

einen Brutto- Monatsverdienst von 73 M. ausmacht. Dabei meist Günther Stein an amtlichen Zahlen nach, daß die Lebensweise in Italien feineswegs billiger ist als bei uns. Nicht uninteressant ist das Beispiel von der Vermeidung einer Fabrikpleite in Italien , das die rechtsbürgerliche Weferzeitung" Dom 3. März 1931 zum besten gab. Nach diesem Bericht befand fich die älteste Filzhutfabrik Italiens D. Berti A.-G. in Boghera : Pavia ( Lombardei ) schon seit Jahren in einer schweren Krise. Da fam plöglich auf irgendeine geheimnisvolle Art ein Beschluß der Eigentümer und Gläubiger somie der Beamten und Arbeiter des Betriebes zustande, wonach die Aktionäre ein Jahr lang auf ihre Dividenden verzichteten, die Obligationsgläubiger auf jeden 3ins aus ihren Darlehen, die Arbeiter und Beamten aber verpflichteten fich, 20 Tage umfonft zu arbeiten.

Den deutschen Aktionären, Generaldirektoren und anderen Schwerverdienern dürfte im Dritten Reich ein solcher Beschluß ebenso leicht fallen wie ihren italienischen Kollegen, wenn die SA. für das Ruhigbleiben der Arbeiterschaft sorgt.

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Wie die Lohnfestsetzung in Italien überhaupt erfolgt, dafür nur ein Beispiel. Am 19. November 1930 beschloß der ita­Bediensteten der öffentlichen Verwaltung. Am 21. November 1930 lienische Ministerrat eine Gehaltstürzung von 12 Prozent für die schrieb das Regierungsblatt Popolo d'Italia", es müßten auch Fabritarbeiterinnen freuen sich wie Kinder, wenn sie es bei Die Arbeiterlöhne gesenkt werden. Am 28. November 1930 ständiger Beschäftigung monatlich auf einen Verdienst von 30 M. beschlossen die faschistischen Gewerkschaften, ohne ihre Mitglieder zu bringen. Als vornehme Dame gilt z. B. eine Stenotypistin, die ein befragen, eine Kürzung der Angestelltengehälter je nach ihrer Höhe Monatsgehalt von 150 m. hat. Ein möbliertes Zimmer, um 8 bis 10 Prozent, sowie der Löhne der Hafenarbeiter um 10 dessen Ausstattung aus einem Eisenbett, einer Kommode und höch bis 12 Prozent. stens noch einem Schrank besteht, das nur Steinfußboden hat und Mussolinis gibt es selbstverständlich nicht, denn sowohl für Ein Ankämpfen gegen diese Notverordnungen nicht heizbar ist, fostet nach Dr. Eberlein die Kleinigkeit von 70 M. Streits als auch für Streitversuche sind schmere Frei monatlich. Der Berichterstatter des Berliner Lokalanzeiger" heitsstrafen fomie 3wangsarbeitslosigkeit vorgefehen. schreibt über diese Zustände in Italien wörtlich:

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Man weiß oft nicht, was größer ist: die Bedürfnis. Tofigteit des Armen in Italien oder die Selbstverständ liteit, mit der er uns unbegreifliche Entbehrungen erträgt. hat man gar nichts, so geht man halt aufs Feld und rupst fich ein bißchen Grün aus. Ungezählten dienen Schlupf winkel, die ich nicht beschreiben möchte, als Schlafstätte."

In der Ausgabe der gleichen Zeitung vom 6. Dezember 1931

Ueber die Verhältnisse in neuerer Zeit liegen ebenfalls authenti­sche Berichte vor. So schrieb z. B. Capoferri, der Borsigende aller faschistischen Verbände von Industriearbeitern in der Provinz Mailand, im ,, Il Lavoro Fascista" vom 12. Februar 1932:

Im Jahre 1926 betrug der durchschnittliche Stundenlohn des gelernten Arbeiters in der Industrie 4 Lire; nach den überein­getommenen Lohnherabsehungen in den Jahren 1927, 1928 und 1930 sollte er heute 3,6 Lire betragen. Der durchschnittliche

Sonntag, 10. Juli 1932

Stundenlohn ist aber auf 2,76 Lire gesunken, was eine Herab­fegung um 13 Proz. bedeutet, also mehr als beschlossen wurde. Dasselbe fann auch von den Arbeitern in der Woll- und anderen Textilindustrien behauptet werden. Dort war der durch schnittliche Tagelohn einer Arbeiterin ungefähr 17,10 Lire, er ist aber um 40 Proz. gefallen an Stelle der beschlossenen 30 Proz. Auf einer Konferenz der Gewerkschaftsvertreter der Provinz Rom, am 10. April 1932 in Rom , erklärte der Provinzsekretär Bifami, Mitglied des Parlaments, folgendes:

..Unsere Arbeiter erkannten die Schwierigkeiten der Gegen­mart und forderten deswegen keine Verbesserung ihrer Arbeits­perhältnisse, aber fie fönnen es nicht verstehen, daß es unmöglich sein sollte, den Kollektivverträgen Geltung zu verschaffen. Biele Arbeiter müssen 15 Wochen lang auf Auszahlung ihrer Löhne marten."

Dafür, daß dieses Vorbild" in Deutschland nicht in die Tat umgesetzt wird, werden die vorwärtsstrebenden Arbeiter, Ange­stellten und Beamten nicht nur am 31. Juli durch ihre Stimm­abgabe sorgen, sondern auch nachdem durch ihr Eintreten für die Forderungen von Pariei und Gewerkschaften an Staat und Wirt­fchaft.

Wie stehts mit der Sperrfrist?

36 Tage Sperrfrist bei 36 Unterstützungstagen.

In dem Eifer des Abbaues der Leistungen der Arbeitslosen morben oder aber man wollte an Stelle der Sperrfrist den glatten versicherung ist entweder an die Sperrfrist überhaupt nicht gedacht Entzug der Arbeitslosenunterſtügung setzen.

Die Bezugszeit in der Arbeitslosenversicherung ist verkürzt, ohne daß gleichzeitig auch die Vorschriften über die Aus­Der gefeßliche Anspruch auf Arbeitslosenunterstügung besteht nur perrung von der Unterstüßung geändert worden sind. noch für insgesamt 36 Tage. Jeder weitere Bezug ist nicht mehr, wie früher, zwingendes, eintlagbares Recht, sondern nur noch eine Unterstützung nach Feststellung der Hilfsbedürftigkeit. Die Dauer der Sperrfrist beträgt nach wie vor in der Regel 36 I age ohne Rücksicht auf die Verkürzung der Bezugszeit. Benn also ein Arbeitsloser Sperrfrist bekommt, was in der Praxis oft ohne eigentliches Verschulden der Fall ist, so ist trotz Beitrags­zahlung fein Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung voff­tommen erloschen.

Bei Hilfsbedürftigkeit fann er wohl noch etwas he­fommen, aber ein Recht fann er nicht mehr geltend machen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, zumal jezt bei den niedrigen Sätzen die heute bei weitem jegliche Leistungen. Jedem Beitragszahler müßte Leistungen überhaupt in feinem Verhältnis mehr zu den hohen Bei­tragszahlungen stehen. Die Beitragszahlungen überwiegen mindestens eine Unterstügungssumme garantiert werden, die er auf alle Fälle bekommt, wenn er arbeitslos ist.

Mit dem Wesen der Sozialversicherung ist es unvereinbar, einem Menschen, der jahrelang gefeßlich zur Beitrags­8ahlung gezwungen mar, selbst bei verschuldetem Berlust der Arbeitsstelle überhaupt feinen Rechtsanspruch mehr ein­zuräumen.

Richt sozialreaktionär?

Gin Rechtfertigungsversuch der Unternehmer. Der Arbeitgeber", die Zeitschrift der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, gab in einer Betrachtung Bom Tage" zu, daß die Eingriffe, die die Notverordnung vom 14. Juni 1932 in die Höhe, der Renten und Unterstützungen vornimmt, sicher von allen Teilen des Volkes, insbesondere von den Versicherten und Arbeits­

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