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Wer terrorisiert?

Sugenberg- Presse unterschlägt deutschnationale Notschreie. Hugenberg   schreit laut nach dem Reichskommissar für Preußen, der dem marristischen Sput sofort ein Ende macht".

Im Lande schreien seine Leute nach etwas ganz anderem, nämlich nach Schutz gegen den nationalsozialisti ichen Wahlterror!

In der Pommerschen Tagespost" entrüstet sich Freiherr von Bothmer über ,, Wahlterror gegen rechts", über

,, unerhörte nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen". Er flagt: Kein Nazi ist zu sehen in den Versammlungen der Eisernen Front. Die S2. wird nur angesetzt zur Störung deutsch­nationaler Versammlungen, zu denen sie mit Lastautos heran­

transportiert wird."

In der Berliner   Hugenberg- Bresse werden diese Notschreie der Hugenberger aus dem Lande unterschlagen. Ist man da schon unter nationalsozialistischer Vorzenjur? In einem Schreiben der Gauleitung Groß- Berlin der NSDAP  .

Spießbürger Deutschlands,

wahrt Eure heiligsten Güter!"

KEINE ZERSPLITTERUNG!

bni

Wäfft allem is liftu 28

DIE ZIELBEWUSSTEN KANARIEN ZÜCHTER

DEUTSCHLANDS

Jedem seine eigene Splitterpartei!

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Attentat auf Dr. Luther vor Gericht

Die Angeklagten Dr. Roosen und Kertscher frühere Mitglieder der NSDAP  .

Vor dem erweiterten Schöffengericht Berlin- Mitte   stehen heute die Attentäter Dr. Roosen und kertscher. Kertscher hat am 9. April auf dem Anhalter Bahnhof   auf den Reichsbanf­präsident Dr. Luther im Augenblid, als er im Begriff stand, nach Basel   zu fahren, einen Schuß abgegeben, der Dr. Luther am Arm verlegte, Dr. Rosen hat seinem komplizen den Revolver in die Hand gedrückt. Beide haben sich heute zu ver­antworten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Berstoß gegen die Notverordnung über Waffenbesitz. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Dr. Majur, die Angeklagten lassen sich verteidigen von den Rechtsanwälten Dr. Klee, Dr. Jolenberg, Dr. Liebes und Dr. Walter Jaffee, der als Nebenfläger zugelassen ist. Reichsbankpräsident Dr. Luther wird vom Rechtsanwalt Dr. Westlick vertreten.

Dr. Roosen, ein hagerer Mensch von 59 Jahren mit grau­meliertem Kopfhaar und Schnurrbart, gibt sich sehr temperament­voll, gefällt sich in Belehrungen des Gerichts und ist auf Beifall des Publikums erpicht. Selbst sein Mitangeklagter fann mitunter über die lächerlichen Ausfälle des Herrn von Roosen sein Lächeln nur mit Mühe unterdrücken. Roosen erklärt, daß er in Buenos Aires   geboren wurde, ein deutsches Gymnasium besucht, beim Kammergericht in Hamburg   seinen Referendar, beim Ober­landesgericht seinen Assessor gemacht hat und bis 1926 der Anwaltskammer in Hamburg   angehörte. Eine regelrechte Anwalts. praris hat er aber bereits seit 1908, als er nach Berlin   übersiedelte, nicht ausgeübt. Er hat sich in der Hauptsache in Finanz­geschäften betätigt, bereits vor dem Kriege an einer 50- Mil­lionen- Sache des Fürsten   Schaumburg- Lippe   soviel verdient, daß er hinterher vier bis fünf Jahre nichts zu tun brauchte und seinen wissenschaftlichen und literarischen Interessen nachgehen konnte. Seine Komödie ,, Europäisches Konzert" wurde in Berlin   wie auch in anderen deutschen   Großstädten mit Erfolg aufgeführt. Während des Krieges wurde er schon im Jahre 1914 durch einen Kolben­schlag friegsuntauglich, er wurde mit Egerzieren von Refruten be­ſchäftigt und nahm ſpäter als Offizier ſeinen Abschied aus dem Heere. Sein Vermögen hat er während des Krieges verloren, er unterhielt in Berlin   eine Rechtsberatungsstelle, hatte eine umfang reiche Finanzierungspraxis und ging im Jahre 1930 nach London  , um hier ein Honorar in einer Millionenaufwertungsfache einzu­kassieren. Nach seiner Rückkehr aus London   hielt er sich in der Hauptsache in München   auf,

schloß sich den Nationalsozialisten an und wurde Mitglied des Bundes Nationalsozialistischer Juristen und des Bundes Nationalsozialistischer Landwirte.

In diese Zeit fällt seine Bekanntschaft mit Kertscher. Ich habe", erklärt Dr. Roosen ,,, meine Aufgabe darin gesehen, den National­sozialisten ein Finanzprogramm vorzulegen, das die Lösung der deutschen   Wirtschaftsnöte ermöglichen sollte. Als wir, Kretscher und ich, uns davon überzeugt hatten, daß wir fein Verständnis zu finden vermochten, traten mir aus der Partei am 19. Ottober 1931 aus."

Vier Fragen.

Das 3K. auf dem Wege zum Geständnis. Wir haben gestern hier an das 3K. der KPD. folgende vier Fragen gerichtet:

an die Reichsleitung in München   vom 3. Juni 1932 werden folgende örtlicher Organisationen der KPD  . mit den entsprechenden fozial­1. 3ft es wahr, daß das 3. der KPD  . Berhandlungen demokratischen Organisationen verboten hat?

Vorschläge für Uebergangsbestimmungen nach der Machtergreifung im Reiche" gemacht:

Die Scheidelinie für Dauerverbote von Zeitungen im Bereich Groß- Berlin wäre links von der DAZ." zu ziehen. Unter Vorzenfur wird das Erscheinen widerruflich gestattet: Duz.", Scherl- Preffe, Kreuzzeitung  , Deutsche Tageszeitung", Tägliche Rundschau".

Unzensuriert: Angriff", Deutsche Zeitung", Berliner Börsen- Zeitung". Die näheren Ausführungsbestimmungen erläßt das Gaupreffeamt( Pg. Hinkel)."

Die Hugenberg- Bresse in Berlin   scheint sich schon auf die Vor­zensur durch den Pg. Hinkel würdig vorzubereiten!

anstaltung gemeinsamer Demonftrationen erklärt hat? 2. Ist es wahr, daß sich das zk. der KPD. gegen die Ver­

3. Ist es wahr, daß das 3k. der KPD  . die kommunistischen  Betriebsräte eines großen Unternehmens gerüffelt hat, weil sie einen Aufruf unterschrieben, der sich nur gegen Papen und die Nazis wendet, aber nicht gegen die Sozialdemokratie?

4. Ist es wahr, daß das 3k. der KPD.   trotz allen verlogenen Einheitsfrontgefchreis daran festhält, daß der Hauptstoß gegen die Sozialdemokratie zu richten sei?

Das ZK. der KPD.   stammelt heute in der ,, Roten Fahne" eine halbe und verlegene Antwort.

Es erklärt, daß sich unsere Fragen auf ein von ihm erlassenes

Lokal- Anzeiger gegen Schmidt- Hannover Rundschreiben stüßen, behauptet aber, wir hätten diefes Rund­

Schlechte Regie bei Hugenberg  .

Hugenbergs Lokal Anzeiger" fühlt sich berufen, Hitler gegen die Anklage in Schuß zu nehmen, er habe von vornherein die Papen  - Regierung toleriert. Das Blatt nennt die neue Beweis­führung der Zentrumspartei schwa ch".

Indessen konnte man noch vor wenigen Tagen im eigentlichen Leibblatt Hugenbergs, im ,, Ta 9", folgenden Bericht über eine Rede des Reichstagsabgeordneten Schmidt Hannover, eines der engsten Bertrauensleute Hugenbergs, lesen:

,, Der Redner beschäftigte sich dann ausführlich mit der NSDAP  . und erklärte, fie stehe auf Grund besonderer Abmachungen der Regierung Papen   erheblich näher als die DNVP., denn sie habe dieser Regierung Tole­rierung zugesagt und dafür die Aufhebung des Uniform­verbotes und die Auflösung des Reichstages erhalten. Schmidt sagte dabei wörtlich: Ich fordere die Führung der NSDAP  . hierdurch auf, den Gegenbeweis hierfür anzutreten."

Die Nationalsozialisten beschränken sich auf 2bleugmungen, die mit wüsten Beschimpfungen gespickt sind. Wenn aber vom Zentrum neue, schlüssige Beweise für die von Hugenbergs rechter Hand ebenfalls kategorisch behauptete Tolerierung Papens durch Hitler   erbracht werden, dann ist Hugenbergs Presse trampshaft be­müht, den Wert dieser Beweisführung zu entkräften.

Die Deutschnationalen   wissen offenbar selbst nicht, unter der zielbewußten Führung" Hugenbergs, was sie wollen. Ihre Angst vor Hitlers   Niederlage, die ihre eigene Niederlage wäre, ist anscheinend größer als alle anderen Erwägungen,

Angriff bleibt verboten. Das Reichsgericht hat am 5. Juli be­schlossen, die Beschwerde des Angriff" gegen das Verbot auf Kosten des Beschwerdeführers zurück zuweisen. In der Begründung zu dieser Entscheidung wird das Verbot, das am 25. Juni vom Ber liner Bolizeipräsidenten verfügt worden war, als gerechtfertigt bezeichnet.

schreiben gefälscht".

Warum veröffentlicht das 3k. der KPD  . dieses Rundschreiben

nicht?

Der F. A.

Reichstommiffar Syrup erläutert den Freiwilligen Arbeitsdienst

dienst ernannte Präsident Dr. Syrup von der Reichsanstalt für Der soeben zum Reichskommissar für den freiwilligen Arbeits. Arbeitsnachweis und Arbeitslosenversicherung hat heute mittag vor der Presse den bereits bekannten Inhalt der Neuregelung erläutert. Syrup betonte dabei nachdrücklich, daß der freie Arbeits­markt und die freien Arbeiter

durch den freiwilligen Arbeitsdienst in feiner Weise geschädigt werden sollen.

Der freiwillige Arbeitsdienst werde unbedingt nur zusäßliche und dabei volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten ausführen. Für solche großen Arbeiten, wie z. B. Kunst- und Autostraßenbau tomme solche großen Arbeiten, wie z. B. Kunst- und Autostraßenbau tomme FA. gar nicht in Frage, sondern nur für Dorfwege und Verbin

Die Freiheitsplatte

enthaltend: Marsch der Eifernen Front, Rot­gardiffenmarsch, Internationale( Preis 1,50 m.), erscheint Ende dieser Woche. Bestellungen nimmt jetzt schon entgegen: Deutscher   Arbeiterfängerbund, Berlin   S. 14, Wallstr. 58; Buchhandlung 3. H. W. Die Nachf., Berlin   SW. 68, Lindenstr. 3; Buchhandlung des ADGB.  , Infelffr. 6a. Isbain

Der Vorsitzende verliest eine Erklärung, die die beiden Angeklagten dem Braunen Hause in München   wegen ihres Aus­tritts überfandt hatten. Es heißt darin, die Nationalsozialistische Partei hat den Augenblick verpaßt, um die Macht zu ergreifen, fie hat ihre geschichtliche Aufgabe nicht erfüllt, die deutsche   Wirtschaft zu rekonstruieren, sie hat ihren Mitgliedern die Treue nicht gehalten, fie hat sich unfähig gezeigt usw. Der Angefiagte Dr. Roosen bittet den Vorsitzenden, festzustellen, daß dieses Schriftstück auf An forderung der Polizei vom Braunen Hause übersandt worden sei, während er sich mit der bloßen Erklärung begnügt habe, daß er aus der Partei ausgeschieden sei. Ich lege besonderen Wert darauf, festzustellen, daß ich gegen die antisemitische Klausel bin, ich fann mir von feiner Partei vorschreiben lassen, mit wem ich vertehren darf.

Was hat nun Dr. Roosen nach seinem Austritt aus der NSDAP  . unternommen? Ich habe, erklärt er, ein Währungs­programm ausgearbeitet, habe es wissenschaftlich fundiert, bin wie ein Affe in ganz Deutschland   herumgeklettert, neun Monate bin ich im Auto herumgesaust, es gibt niemand, den ich nicht auf­gesucht hätte, ich habe das Programm in Thesen den zuständigen Stellen überreicht,

ich habe die lehten drei Jahre nichts anderes gemacht als 2n­griffsattaden gegen die Reichsbant.

Es folgt die Vernehmung des Angeklagten Werner Kertscher. Er ist in Thüringen   geboren, hat in Altenburg   die Realschule besucht, in Dresden   die Technische Hochschule, in Jena   die Universität, hat kein Abschlußeramen gemacht und sich mit Währungsfragen beschäftigt.

Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses tommt es zu heftigen Auftritten, als der Angeklagte Dr. Roosen einen Haftent­Iaffungsantrag stellt. Oberstaatsanwalt Sturm widerspricht dem Haftentlassungsantrage allein schon wegen der zu erwartenden hohen Strafe, das Gericht lehnt die Haftentlaſſung ab. Während der Beratungspause führt der Angeklagte Dr. Roosen laute Reden, weil der Justizwachtmeister ihn pflichtgemäß daran hindert, Ber­fonen aus dem Publikum anzusprechen. Nach Wiedereintritt in die Berbandlung, bringt er wegen des Verhaltens des Justizwacht­meisters in überlauter Weise eine Beschwerde vor. Er wird in die Schranken zurückgewiesen.

Zu einem Zusammenstoß zwischen Angeklagten und Vorsitzenden tommt es auch, als Roosen die Tat selbst schildern soll. Er besteht darauf, eine von ihm verfaßte Niederschrift zu verlesen, es geht aus ihr hervor, daß von vorn­herein die Absicht bestanden habe, Dr. Luther nur leicht zu verletzten. Der Angeklagte Rertscher bestätigt das. preußische Notverordnung über Waffenbesig will Dr. Roosen nicht gefannt haben. Er habe sich, wie er erklärt, über die Berechtigung Waffen zu führen, bei dem heute als Zeugen geladenen Polizei­oberwachtmeister Pallas erkundigt.

Die

dungen der Dörfer miteinander, wo fein Material, sondern nur Arbeitsbedarf besteht und wo eine Verbilligung auch durch die Heranziehung der Bauern zu Spanndiensten erreicht werden könne.

Von einseitig politischen Bestrebungen im Sinne der GA. ist dem Reichskommissar bisher nichts befannt geworden und er mill fie auch fünftig nicht zulassen. Bloß im Anfang, erzählt Dr. Syrup, habe es in einzelnen Lagern politische Meinungsverschiedenheiten gegeben, die aber dadurch verschwunden seien, daß die Betreffenden kommen zuſammen. abwanderten. Sonst aber schmelze in den Lagern die Jugend voll­

Was die Führer anbelangt, so sollen sie aus der Masse her­auswachsen, und dann auch über die 40 Wochen der Höchstdauer des FA. in Winterlagern zusammengefaßt werden.

Von der Veröffentlichung jenes eigenartigen Ausschreibens, das für die Arbeiten im Heilsberger Dreied Scharmeister( Hauptleute), ferner gewesene Oberleutnants usw. fuchte, ist dem Reichskommiſſar gleichfalls nichts bekannt. Ebenso wenig von einer Absicht, die FA.­Jugend einheitlich zu befleiden. Bisher habe man die Bekleidung genommen, wo man sie gut und billig bekam, zum Teil sei sie auch geschenkt worden. Von einer Vorschußzahlung für Bekleidung sei

feine Rede.

Rube entschuldigt sich.

Und Landtagspräsident Kerri?

Die Pressestelle des Berliner   Polizeipräsidiums bestätigt die Meldung eines Berliner   Abendblattes, wonach der national­sozialistische Fraktionsvorsitzende Rube mwegen des hundsgemeinen nationalsozialistischen Antrags im Preußischen Landtag ein Ent fchuldigungsschreiben an ben Polizeivizepräsidenten

Dr. Weiß und dessen Frau gerichtet hat.

Wird sich auch der Landtagspräsident Kerri ent­schuldigen, der diesen gemeinen Antrag ohne Beanstandung zugelassen hatte? Er kann sich doch nicht darauf herausreden, daß er den

Antrag vorher nicht gesehen habe!

Strafanträge im Devaheim- Prozeß.

Drei Jahre Gefängnis für Pastor Cremer. Nach einer dreiffündigen Anklagerede beantragte Staatsanwalt­schaftsrat Dr. Eichholz gegen die Angeklagten im Devaheim- Prozeß folgende Strafen: Gegen Pastor Cremer wegen fortgesetzter Un­freue zum Schaden von Devaheim und Zentralausschuß eine Gesamt­strafe von 3 Jahren Gefängnis, wegen fortgesetter Untreue die gleiche Strafe gegen Claufen. Gegen Wilhelm 3eppel wegen fortgesetter Untreue, Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Bilanzverschleierung zwei Jahre sechs Monate Gefängnis. Gegen Cremer jun. wegen fort­gesetzter Untreue und Betruges acht Monate Gefängnis, gegen Paul Jeppel vier Monate Gefängnis. Gegen ods wegen Betruges drei Monate Gefängnis Für den Pastor Müller beantragte der Staatsanwalt Freispruch wegen mangelnden Beweises. Außerdem beantragte er fofortigen Haftbefehl wegen Fluchtverdacht und Verdunkelungsgefahr gegen den Angeklagten Claufen.

Südamerikafahrten des Luftschiffs Graf Zeppelin". Im August werden die Verkehrsfahrten nach Südamerika   mieder aufgenommen. Sie finden im Abstand von 14 Tagen an folgenden Tagen statt: 15. Auguft, 29. August, 12. September und 10. Oktober.