2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 191.
Die Lokalfrage.
Sonntag, den 16. August 1896.
13. Jahrg.
Kreisen der Parteigenossen eine berechtigte Opposition hervor- Ausflügler viel mehr vertheilt und die Lokale gemieden werden, gerufen. Mit recht ist hervorgehoben, daß dadurch den Arbeitern welche für die Arbeiterschaft erobert werden sollen. Aus den Kreisen der Berliner Parteigenossen geht uns die die Möglichkeit benommen wird, sich einen bestimmten Kunst- Ein dauernder Boykott wird in erster Linie von der Elitefolgende Anregung zu: genuß zu verschaffen, der bei manchem erfreulicherweise geradezu truppe der organisirten Parteigenossen gehalten. Die Bestim Die Agitationstommission für die Provinz Brandenburg zum Bedürfniß geworden ist. Und wir, die wir uns rühmen, mungen, welche sie sich dazu stellt, müssen so gewählt werden, fordert in ihrem Aufruf betreffend die Parteikonferenz für Berlin auf dem Standpunkt zu stehen, daß das beste, was in der Kunst daß die von unseren Gegnern so gefürchtete Waffe des Boykotts und die Provinz Brandenburg speziell die Genossen Berlins und geboten wird, auch den Arbeitern zugänglich gemacht werden wirkungsvoll bleibt und nicht zu einem Spielzeug herabfintt. der nächstgelegenen Wahlkreise ganz besonders auf, die Lokal- muß, hindern ihn zugleich daran, dies Bedürfniß zu be- Von diesem Gesichtspunkte aus find die Vorschläge bezüglich frage" in den zwecks Stellungnahme zur Konferenz stattfindenden friedigen. Eine andere Regelung, die solchen mehr als be- der Lokalfrage gemacht. Es wird den Parteigenossen dadurch eine be Versammlungen einer eingehenden Besprechung zu unterziehen. rechtigten Wünschen Rechnung trägt, ist auch hier zur dringenden stimmte Richtschnur gegeben, nach der sie handeln können; andererseits Durch die besondere Behandlung dieser Frage auf der Konferenz Nothwendigkeit geworden. sind die gemachten Vorschläge auf die Betheiligung großer Massen glaubt die Kommission lediglich dem allseitigen Drängen der Geder Arbeiterschaft berechnet, weil sie deren berechtigten Bedürf noffen, denen der bisherige Zustand bezüglich der Lokale als unnissen entgegenkommen. Etwas Neues ist in den gemachten erquicklich und unhaltbar erscheint, entsprechen zu sollen, Vorschlägen nicht enthalten. Wir gingen dabei nur von respektive ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Neudem Gesichtspunkt aus, die Motive der auf dem Berliner Parteiregelung der Lokalfrage vorzunehmen. Wir sind mit diesen tag gefaßten Resolution, die ja leider bei der Verhängung des Genossen der Ansicht, daß die Lokalfrage, namentlich in der UmBoykotts wenig beachtet wird, den Parteigenossen wieder in Gr gegend von Berlin , in ihrer gegenwärtigen Behandlung unhaltinnerung zu bringen. Da das Bedürfniß einer zweckdienlicheren bar ist. Wir werden deshalb an dieser Stelle den Genossen Behandlung der Frage des Boykotts in weiten Kreisen der unsere Ansicht unterbreiten, wie eine Neuregelung vorzunehmen Parteigenossen vorhanden ist, so wird es eine sehr verdienstvolle ist; dadurch ist Gelegenheit geboten, in den stattfindenden VerArbeit sein, wenn in der Lokalfrage" der Anfang dazu gemacht sammlungen zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen.
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Nach den Beschlüssen des Berliner Parteitages fann der Boykott mit Aussicht auf Erfolg nur in den Fällen in Vorschlag gebracht werden, wo es sich um Fragen handelt, an denen weite Arbeiterkreise mit tiefgehendem Intereffe betheiligt sind, insbesondere auch um Zurückweisung von Bestrebungen, welche eine politische Schädigung der Arbeiterklasse bezwecken. Wie bei anderen Boykotts so ist auch in der„ Lokalfrage" er heblich von den gefaßten Beschlüssen abgewichen.
Versammlungen.
Anfänglich wurde der Boykott verhängt, um die Wirthe durch Entziehung der Arbeiterkundschaft zur Hergabe ihrer Säle zu Versammlungen zu zwingen. Das ist zweifellos eine Frage, wird. Unhaltbar erscheint uns auf die Dauer der Zustand, daß an der alle Arbeiterkreise mit tiefgehendem Interesse betheiligt die Berliner Arbeiterschaft auf eine ganze Anzahl Ausflugsorte find; allmälig hat man aber bei Verhängung des Boykotts der Umgegend verzichten soll, weil dort der Arbeiterschaft weder nebenher eine Reihe anderer Fragen eingeflochten, an denen zuein Lokal noch Saal zur Verfügung steht. Als solche Orte nächst nur einzelne Berufsgruppen betheiligt sind. Die Kellner, Die Delegirten zur Gewerkschaftskommission, welche werden in der Lokalliste für Berlin und Umgegend verzeichnet: Bivil- Berufsmusiker und Tanzmaitres haben bestimmte Forde sich am Freitag in der Annenstr. 16 versammelt hatten, nahmen Alt- Glienicke, Gosen, Neu- Zittau, Wernsdorf, Groß- Lichterfelde , rungen aufgestellt, die bei der Hergabe von Lokalen den Wirthen den Rechenschaftsbericht des Kassirers, Genossen Millarg, Mariendorf , Südende, Marienfelde , Teltow , Tempelhof , Trebbin , zur Bedingung gemacht werden, für deren Durchführung also vom ersten Halbjahr 1896 entgegen. Vor Eintritt in die TagesZehlendorf, Königs- Wusterhausen 2c. In einer ganzen Reihe die gesammte Arbeiterschaft in Anspruch genommen wird. Die ordnung wurde die Zulassung bürgerlicher Berichterstatter eranderer Orte stehen nur Restaurants oder kleinere Lokale ohne Forderungen der in Frage kommenden Berufsgruppen haben örtert und ein Antrag, sie wegen der vielen tendenziösen EntSommergarten zur Verfügung, während die größeren Vergnügungs- ficher ebenso ihre Berechtigung, als die der Arbeiter anderer stellungen von den Versammlungen der Gewerkschaftskommisfion lokale für die Arbeiterschaft gesperrt sind. Gewertschaften, nur frägt es sich, ob bei Verweigerung derselben auszuschließen, abgelehnt. Aus dem Bericht Millarg's ist folgendes Aber die Lokalliste läßt uns über manche Orte der Berliner stetig der Boykott zu verhängen ist. hervorzuheben. Die Gesammteinnahme einschließlich des Bes Umgegend überhaupt im Zweifel. Da kommen wir eines Wir meinen, daß hier die in Frage kommenden Berufs- ftandes vom 12. Januar 1896 mit 1166,08 m. betrug Sonntags an der Alten Fischerhütte" bei Schlachtensee vorbei. genossenschaften ebenso wie andere Organisationen zunächst die bis zum 20. Juli 127 998,89 M. Davon waren Hineingehen? In der Lokalliste finden wir nichts darüber ver- Wahrnehmung ihrer Interessen aus eigener Kraft anzuftreben 20. Juli noch 494,31 m. vorhanden. Der Markenverkauf merkt, der Ort ist gar nicht benannt. Gewiß war man der haben, daß sie auf demselben Wege des wirthschaftlichen Kampfes brachte 677,25 M. ein, die in der Gesammteinnahme enthalten Ansicht, daß bei der geringen Arbeiter bevölkerung größere gleich anderen Gewerkschaften ihren Forderungen Nachachtung sind. Außerdem vermittelte das Bureau der Kommission einen Lokale nicht benöthigt werden und giebt sie daher still- verschaffen. Wo solche Aktionen unternommen werden, haben Liftenumfat von 82 307,07 M. Nach Millarg's Schägung find schweigend frei. Also hinein, ein Verstoß liegt nicht sie in der gleichen Weise die Solidarität der Gesammt- Arbeiter im fraglichen Halbjahr in der Berliner Gewerkschaftsbewegung darin, fonft müßte es in der Lokalliste vermerkt schaft zu beanspruchen. Aber nicht jeder Konflikt mit einem über 600 000 Mart umgesetzt worden. Von den stattgehabten sein. Ebenso in Wannsee . Wohin sollen wir gehen, wohin einzelnen Wirth darf dazu benutzt werden, die gesammte Arbeiter- Lohnbewegungen wurden 27 als gut, 16 als theilweis gut, 10 nicht? Die Lokalliste schweigt sich darüber aus und derjenige, schaft mobil zu machen. Das führt zur Korruption in den be- als zu ungunsten verlaufen bezeichnet. Drei Lohnbewegungen welcher der Aufforderung, sich strikte nach der Lokalliste zu treffenden Gewerkschaften selbst; sie verlassen sich schließlich nur haben ihren Abschluß noch nicht erreicht. Es müsse richten, nachkommen will, weiß beim besten Willen nicht, wie er auf andere und lähmen dadurch ihre eigene Kraft. Nebenbei ausgesprochen werden, meinte Millarg, daß öfter die handeln soll. Sind an solchen Orten keine Arbeiter und ist werden noch Geschäftspraktiken großgezogen, die sicher nicht Situation nicht richtig verstanden worden sei und deshalb somit kein Bedürfniß nach Bersammlungslokalen vorhanden, so im Interesse der Arbeiterschaft liegen. Hierzu rechnen der Erfolg ausbleiben mußte. Bei einer großen Zahl von Gesollte man alle Lokale freigeben, damit jeder Zweifel vermieden wir beispielsweise den Tanzmaitre Verein Solidarität", werkschaften ließen die Abrechnungen viel zu wünschen übrig; - wird. Jede andere Regelung führt zur Spielerei. der in erster Linie ein geschäftliches Unternehmen dar- häufig werde der Fehler gemacht, daß bei Lohnbewegungen nicht
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Es muß hierbei immer wieder hervorgehoben werden, daß stellt. Daß bei den Zivil Berufsmusikern Mitglieder von Anfang an Revisoren damit betraut werden, sich ständig über der Boykott zur erfolgreichen Anwendung vor allem auf große aus gleichen Gründen dem Verein vielfach beitreten, ist den Stand der Dinge zu unterrichten. Besonders sei dies bei Maffen, auf möglichst breite Schichten berechnet sein muß, diese schon des öfteren in den eigenen Reihen gegeißelt worden und den Gewerkschaften von nöthen, wo zwei verschieden organisirte müffen feine Nothwendigkeit und Erfprießlichkeit einsehen. Bei den muß deshalb als bekannt vorausgefeßt werden. Die Angelegen Richtungen einen gemeinsamen Kampf führen; so manchem erbärmlichen Berliner Wohnungsverhältnissen ist es Lebensbedürfniß heiten dieser Gruppen müssen deshalb bei der Verhängung des nachträglichen„ Stant" tönnte dadurch vorgebeugt werden. die Arbeiterschaft, am Sonntag mit Frau und Kindern Ausflüge in Boykotts ausscheiden. Redner ersucht darum, daß doch möglichst mit den Resten aufs die Umgegend zu machen, um sich dort zu erholen. Es kann dem Getrennt davon werden bei der Verhängung des Boykotts geräumt werden möge. Er nahm dann Anlaß, zu rügen, daß erholungsbedürftigen Arbeiter dann nicht zugemuthet werden, sich über einzelne Lokale noch andere Vorkommnisse herangezogen. fich Leute fänden, die sich von bürgerlichen Reportern ausin fleinen Kneipen herumzudrücken. Dem Bedürfniß der großen In Velten sollte erst fürzlich versucht werden, den Boytott zu horchen ließen. So habe die" Post" am 6. Auguft BahlenMasse der arbeitenden Bevölkerung entspricht es also, wenn man verhängen, weil die Wirthe die Bergnügungssteuer auf ihre material aus dem Bericht der Kommission gebracht, nachdem ihr möglichst Gelegenheit giebt, ben Drang nach Erholung be: Gäfte abzuwälzen versuchten. Solche und ähnliche Gründe haben derfelbe erft kurz vorher an die Delegirten verschickt ge friedigen zu können. Das geschieht aber feineswegs, wenn unserer Ansicht nach bei der Verhängung des Boykotts einfach wefen sei. Der Zeitungsbericht enthalte sogar Denunziationen. viele Orte der Umgegend vollständig boykottirt, und in anderen auszufcheiden. Unsere Ansichten nach dieser Richtung zusammen- Den Leuten, welche sich über die Lattik der Gewerk Orten die bestgelegenften Vergnügungslokale abgesperrt werden. gefaßt, unterbreiten wir den Genossen folgende Vorschläge: schaften und ähnliches Bescheid haben wollten, müßten einfach In Grünau , einem von Arbeitern vielbesuchten Ausflugsort, find Der Boykott fann den Lokalbefizern gegenüber nur in An- die Wege gewiesen werden. Den Musikinstrumentenarbeitern beispielsweise einige an der staubigen Chauffee gelegene Lokale frei, wendung gebracht werden, um sie zur Hergabe ihrer Lokale zu fei ein Darlehn von 10000 m. vermittelt worden und er, Willarg, während die herrlich am See liegenden Lokale mit großen Bersammlungen zu veranlassen, soweit sie ihre Botale zu dem habe ihnen aus eigener Initiative die gerade verfügbaren Gelder Gärten gesperrt sind; ähnlich an vielen anderen Orten. Das Zweck auch anderen Gruppen und Parteien zur Verfügung der Kommission vorschußweise gegeben. Jetzt sei nun in find offenbar Mißstände, die dazu führen, daß die gesammte stellen. Jeder Boykott aus anderen Gründen ist unzulässig. der bürgerlichen Preffe zu lesen, er hätte den MusikinstrumentenArbeiterschaft nicht mehr die verhängten Boykotts so unterstützt, In allen Ausflugsorten der Berliner Umgegend ist dem Bearbeitern Gelder vorenthalten, die für sie eingelaufen seien. daß sie erfolgreich durchgeführt werden können. Deshalb machen dürfniß der großen Maffe der Berliner Arbeiter insoweit In Wirklichkeit handele es sich im die Erstattung bes wir die Erfahrung, wir können es hier offen aussprechen, daß Rechnung zu tragen, daß wenigstens ein oder zwei der be- Vorschusses. Millarg rügte unter anderm auch die Art, wie gesperrte, große Bergnügungslokale der Umgegend an Sonntagen deutenden Sommerlokale für den Verkehr freigehalten werden; die genannten Arbeiter in den Ausstand hineingegangen sind. Ihr von Arbeitern start besetzt sind; sie tehren sich nicht an den in den Orten, wo feine oder nur eine geringe Arbeiterschaft an- Delegirter Wust row vertheidigte sie dagegen und beantragte, die Boykott, weil man es nicht verstanden hat, ihrem berechtigten fäffig, soweit also kein Bedürfniß nach größeren Lokalen vor- erwähnte Geldangelegenheit dem Ausschuß zur Prüfung zu unter Bedürfniß entgegenzukommen. handen ist, werden sämmtliche Lokale für den Verkehr frei- breiten.( Der Antrag wurde später afzeptirt.) Buchbinder Jost Dies auf die Verhältnisse in Berlin angewandt, wollen wir gehalten. Dadurch wird der Boykott in anderen Orten, wo er als Revisor erklärte betreffs der Abrechnung, daß alles in gleich noch einiges hervorheben. Jahrelang hat der Boykott für die Arbeiterschaft von weit größerer Bedeutung ist, viel Ordnung sei und daß sich die in einer früheren Sizung von über gewiffe Konzertlokale, vor allem der„ Philharmonie", in den wirkungsvoller geführt werden können, weil sich der Strom der Gärtner aufgestellten Behauptungen als unwahr er
Die Menschenrechte.
Einen Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte nennt ber Heidelberger Professor Georg Jellinet eine Arbeit seiner Feder über die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.*) Die Schrift ist zwar schmächtig aber inhaltreich und sehr interessant, fie bietet manches Anregende und Belehrende.
Franzosen war; Lafayette selbst erklärt dafür die den Ver- Artikel 4. Die Freiheit besteht in der Vollmacht alles bas faffungen der souveränen Einzelstaaten vorausgeschickten bills of zu thun, was feinem anderen schadet; auch die Ausübung der rights, deren Säße wahrscheinlich auch den Verfassern der natürlichen Rechte jedes Menschen hat keine anderen Grenzen Cahiers( siehe unten) bekannt waren. als diejenigen, welche den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuß der nämlichen Rechte sicher stellen. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz festgestellt werden.
Artikel 5. Das Gesetz darf nur die gesellschaftsschädlichen Handlungen verbieten. Alles, was nicht durch das Gesetz ver boten ist, darf nicht verhindert werden und niemand kann zu etwas gezwungen werden, was das Gesetz nicht gebietet.
Artikel 6. Das Gesetz ist der Ausdruck des Gesammtwillens.
Der in Philadelphia lagende Kongreß der zum Abfall von England entschlossenen amerikanischen Kolonien forderte am 15. Mai 1776 diese einzelnen Mitgliederstaaten auf, sich Verfassungen zu geben. Von den 18 ursprünglich die Union bildenden Staaten Den Inhalt der Schrift bildet der unseres Erachtens in der kamen 11 dieser Aufforderung vor Ausbruch der französischen Haupsache gelungene Nachweis, daß die am 26. August 1789 ver- Revolution nach. Es waren dies; Virginien , Pennsylvanien, fündigten Rechte des Menschen und Bürgers nicht im Contract social Maryland , Nord- Carolina, Vermont , Massachusetts , NewRousseau's ihre Unterlage haben, sondern vielmehr den bills of rights Hampshire , welche besondere bills of rigths in ihre Ver- Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihr Verder Einzelstaaten der Nordamerikanischen Union nachgebildet find. faffungen aufnahmen, während solche in denen von New- Jersey , treter zusammenzutreten zur Feststellung des Gesetzes. Es muß Durchschlagend ist namentlich der 5. Abschnitt der Jellinek'schen Süd- Carolina, New- York und Georgia fehlen. Zwei, Arbeit, in welchem der Text der französischen Deklaration" ab- Connecticut und Rhode Island verliehen ihren Kolonialcharten für alle gleich fein, mag es schüßen oder strafen. gedruckt und die entsprechenden Säße aus den amerikanischen von 1662 und 1663 die Eigenschaft von Verfassungen, natürlich zuzulassen zu allen Würden, Stellen und öffentlichen Aemtern Bürger, vor Gesetze gleich, sind gleichermaßen bills of rights gleich daneben gesetzt sind, so daß man auf mohl mit Tilgung aller der Elemente, welche an die abgethane nach Maßgabe ihrer Fähigkeit und ohne jeden anderen Untereinen Blick den engen Busammenhang beider unmittelbar er- Souveränetät Englands erinnerten, da gewiß jene Charten solche schieb. als den ihrer Tugenden und Talente.
faffen tann.
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Die zuweilen angenommene Beeinflussung der franzöfifchen Erklärung der Menschenrechte durch die Amendements( Busatz anträge) zur Verfassung der Nordamerikanischen Union ist des wegen hinfällig, weil diese lettere erst nach der Deklaration zu stande tameu. Wohl kaum aber ist abzuweisen, daß ein Abschnitt der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 vielen Franzosen recht wohl bekannt war.
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Derselbe lautet:
Andeutungen enthalten haben.
Bekannt wurden diese Verfassungen sehr bald, schon 1778 erschien eine„ dem Herrn Doktor Franklin" gewidmete Ueber segung derselben in der Schweiz ; eine zweite von Franklin veranlaßte 1788.
Wir denken, manchem Leser ist es nicht unerwünscht, einmal den Wortlaut der französischen Menschenrechte vor Augen gestellt zu bekommen. Deshalb sezen wir eine möglichst finngetreue Ueberfehung hierher.
In mehreren der Cahiers( Hefte, b. i. Aufzeichnungen der Anliegen und Beschwerden, welche den Wolfsvertretern bei Gin berufung des Etats généraux von ihren Auftraggebern mit gegeben wurden), namentlich in dem der Bailliage von Wir halten die nachfolgenden Wahrheiten für in sich über- Nemours und in dem des dritten Standes der Stadt Paris zeugend nämlich, daß alle Menschen gleich geboren sind, daß sie wird eine bestimmt feftgelegte Aufzeichnung der Rechte vervon ihrem Schöpfer mit gewiffen unveräußerlichen Rechten aus- langt. Am 11. Juli 1789 ftellte Lafayette den ausdrücklichen gestattet sind, daß zu diesen Leben, Freiheit und das Streben Antrag, eine solche Erklärung der Rechte in Zusammenhang nach Glückseligkeit gehören, daß, um diese Rechte zu sichern, mit der Verfassung zu verkünden. Regierungen unter den Menschen eingesetzt sind, die ihre ge rechten Befugnisse von der Einwilligung der Regierten ableiten; daß, so oft eine Regierungsform gegen diefe Biele zerstörend wirkt, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzu schaffen, eine neue Regierung einzusetzen und sie auf solche Grundfäße zu bauen und deren Gewalten derart zu ordnen, wie es ihm zu seinem Glück und seiner Zweckmäßigkeit am sichersten erscheint." Die Anflänge an die Erklärung der Menschenrechte sind unverkennbar, wenn auch dieser Satz nicht das Vorbild der Heft 8 des 1. Bandes der von den beiden Heidelberger Artikel 8. Das Prinzip jeder Souveränetät ruht im Wesen Hochschullehrern Jellinek und Meyer herausgegebenen Staats in der Nation. Reine Körperschaft, teine einzelne Berson tann und völkerrechtlichen Abhandlungen, die bei Dunder und Hum- Autorität ausüben, es sei denn, daß sie ausdrücklich dazu be blot in Leipzig erscheinen. Preis 1,40 m. rufen ist.
Artikel 1. Die Menschen werden geboren und bleiben frei und rechtsgleich. Die sozialen Unterschiede können nur begründet werden auf Nüglichkeit für die Allgemeinheit.
Artikel 2. Der Zweck jedes politischen Gemeinwesens ist die Erhaltung der natürlichen und nicht vorgeschriebenen Menschenrechte. Diese Rechte find die Freiheit, das Eigenthum, die Sicherheit und der Widerstand gegen Unterdrückung.
dem
Alle
Artikel 7. Kein Mensch kann angeklagt, ergriffen oder ver haftet werden, außer in den durch Gesez vorgeschriebenen Fällen Diejenigen, welche willkürliche Befehle anregen, erlassen oder zur Ausführung bringen lassen, müssen bestraft werden; aber jeder Bürger, welcher kraft des Gesezes vorgeladen oder ergriffen wird, muß unverzüglich Folge leisten, durch Widerstand macht er sich straffällig.
Artikel 8. Das Gesetz darf nur unbedingt nothwendige Strafen festsetzen und niemand kann bestraft werden, außer auf grund eines bestehenden und vorher für das betreffende Bergehen angekündigten und gefeßmäßig angewendeten Gesetzes.
Artikel 9. Jedermann gilt nach vorläufiger Annahme für unschuldig, bis er für straffällig erklärt( gesetzmäßig vers urtheilt) worden ist; wenn durch Urtheil für unerläßlich erkannt worden ist, ihn zu verhaften, ist jede Härte, welche nicht nothwendig ist, um sich seiner Person zu versichern, durch das Gesetz streng verboten.
Artikel 10. Niemand darf bezüglich seiner Ansichten und Meinungen, selbst der religiösen, beunruhigt werden, vorausgefeßt, daß deren Bethätigung die durch das Gesez geschaffene öffentliche Ordnung nicht stört.
Artikel 11. Der freie Austausch von Meinungen und Ge danken ist eins der kostbarsten Rechte des Menschen; also taun jeder Bürger frei reden, schreiben, brucken, vorbehaltlich der Ver antwortung für den in den durch Gesez bestimmten Fällen des Mißbrauchs dieser Freiheit.
Artikel 12. Die Gewährleistung der Menschen und Bürger rechte fordert eine öffentliche Gewalt. Diese Gewalt wird aber