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Der neue Arbeitsdienst.

Bedenkliche und gefährliche Bestimmungen.

Die Ausführungsvorschriften des Reichsarbeits-| Die Vorsitzenden der Arbeitsämter entscheiden über die Förderung ministeriums zur Verordnung über den Freiwilligen Ar- des einzelnen Arbeitsdienstwilligen. Die Bezirkskommissare sind an beitsdienst vom 16. Juli sind am Freitag im Reichsanzeiger er- die Weisungen des Reichskommissars gebunden, d. h. Beschwer schienen. Man kann sich nunmehr ein Bild machen über die Neu- den gibt es nicht. Wer zum Arbeitsdienst zugelassen gestaltung des Arbeitsdienstes, über die in den letzten Wochen so wird, bestimmt der Reichskommissar durch nähere Anordnungen, die viel geredet und geschrieben wurde. Die neuen Bestimmungen ent- noch zu erlassen sind. halten recht bedenkliche Stellen. Das gilt vor allem in der Frage der Arbeitszeit. Im wesentlichen bieten die neuen Ausführungsvorschriften folgendes Bild:

nur in solchen Fällen angewendet werden, wo es zur Aufrecht­erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit erforderlich er­scheint. Es wird auch nicht an die Aufhebung der Unabdingbarkeit der Tarifverträge und die Ersetzung durch Werktarife gedacht, son­dern man will rein verwaltungsmäßig darauf hin= wirken, daß die Tarifparteien der Lage der einzelnen Werte mehr als bisher Rechnung tragen, wobei man dem größten Wert darauf legt, daß sich die Parteien selbst ohne behördliche Einwirkung verständigen."

Also gesegliche Maßnahmen werden nicht vorbereitet. Will man den Nationalsozialisten ersparen, sich zu demaskieren? Aber der Sachbearbeiter für das Schlichtungswesen im Reichs­arbeitsministerium ist abgebaut, ohne daß man bisher etwas von den Gründen gehört hätte, die zu dieser Maßregelung Anlaß ge= geben haben, noch von der Ernennung eines Nachfolgers. Die Beseitigung des Schlichtungswesens erfolgt ,, rein verwaltungsmäßig", aber deshalb nicht weniger tatsächlich.

Und was nun die von den Unternehmern immer wieder ver= langte Auflockerung der Tarifverträge" betrifft, so wird auch sie rein verwaltungsmäßig" durchgeführt. Wir möchten aber schon heute das Reichsarbeitsministerium und die Unternehmer darauf aufmerksam machen, daß sie damit keine reine Freude erleben wer­den. Vielfach haben sich die Arbeiter und Angestellten etwas zu ſehr auf die Schlichtungsinstanzen verlassen. Künftig werden sie er­fahren, daß sie sich nur auf die Gewerkschaften verlassen fönnen. Und wenn die Unternehmer glauben sollten, die Gewerk­Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen, so werden sie bald ge= wahr werden, wie sehr sie sich verrechnet haben. Die Unternehmer wollen nicht Schlichtung, um vom Tarifvertrag loszukommen. So wird der Kampf entscheiden.

Die Arbeitsdienstwilligen sind gegen Krankheit und Unfallversichert. Aus der Krantenversicherung erhalten sie aber fein Krankengeld, sondern nur Krantenpflege, gegebenenfalls Als Förderung wird für Arbeiten pro Kopf ein Be Krankenhauspflege. Von der Entrichtung des Arzneifostenbeitrages trag von höchstens 2 Mart wochentäglich bis zur Dauer von und der Krankenscheingebühr sind sie befreit. Soweit sie vor ihrem 20 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren gewährt. Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst pflichtversichert Bei volkswirtschaftlich wertvollen" Arbeiten kann die Förderungs- waren, haben sie Anspruch auch auf Familienkrankenpflege. Ver­dauer bis zu 40 Wochen verlängert werden. Soweit eine Arbeit befferungen bringt auch die Neuregelung hinsichtlich der Unfall nach ihrer Beschaffenheit ihrem Umfang oder in sonstigen Voraus- versicherung. Diese ist auch auf Unfälle bei Sport- und bei Dienst fetzungen als Notstandsarbeit durchgeführt werden kann, darf sie leistungen im Arbeitslager ausgedehnt. Für Arbeitsdienstwillige, nicht im Wege des Freiwilligen Arbeitsdienstes gefördert werden. die vorher in der Arbeitslosenversicherung oder Krisenfürsorge oder Der Charakter der Freiwilligkeit des Dienstes bleibt erhalten. als Wohlfahrtserwerbslose in der öffentlichen Fürsorge unter­Die Förderungszeit wird dem Arbeitsdienstwilligen aufſt üht wurden, ist Vorsorge getroffen, daß die Anwartschafschaften wären nicht mehr imstande, ohne Schlichtungsinstanzen die die Unterstütungsdauer in der Arbeitslosenversicherung ten in der Invaliden, Angestellten- und inappschaftlichen Ben und in der Krisenfürsorge nicht angerechnet. Das ist wesentlich; fionsversicherung aufrechterhalten werden wie bei den Ar­denn danach bleibt der Unterstügungsanspruch er- beitslosen. halten. Das ist eine bessere Regelung, als sie bisher bestand. Ein böser Punkt in den Ausführungsvorschriften ist der§ 23. Er besagt: Auf die im freiwilligen Arbeitsdienst Beschäftigten Gefahrenschutz und Arbeitsbeschränkung für Frauen Jugendliche und die Bestimmungen über die Durchführung

Unternehmungen, die auf Erwerb gerichtet sind, können nach

der Berordnung vom 16. Juli dann Träger der Arbeit fein, finden die Vorschriften über Arbeitszeit, Sonntagsruhe. Das neue System in Preußen part"..

wenn die Ergebnisse ausschließlich oder überwiegend der Allgemein­heit zugute kommen. Hier ist ein gefährlicher Punkt.

Die Mittel, die das Reich und die Reichsanstalt für Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung dem Freiwilligen Ar­ beitsdienst zur Verfügung stellen, verwaltet der Reichsfommissar. Die Entscheidung darüber, welche Mittel die Reichsanstalt zur Verfügung stellt, trifft der Präsident dieser Anstalt. Hier bleibt eine Unflarheit. Soll die Reichsanstalt Ersparnisse zur Ver­fügung stellen oder andere Gelder? Ersparnisse sind doch jetzt, wenn die Unterstützung während des Freiwilligen Arbeitsdienstes lediglich ruht, nicht mehr zu machen. Auf der anderen Seite bieint

aber der Präsident der Reichsanstalt nach wie vor an den Haus halt gebunden. Ueber diesen dunklen Punkt muß baldigst Klarheit geschaffen werden.

und

dieser Vorschriften Anwendung, die bei einer gleichartigen Beschäfti­gung im Arbeitsverhältnis gelten würden. Hierbei sind Boden­verbesserungsarbeiten und Arbeiten zur Herrichtung von Siedlungss und Kleingartenland in jedem Fall als landwirtschaftliche Arbeiten anzusehen. Das bedeutet praktisch nichts anderes als die Möglichkeit einer zwölfstündigen Arbeitszeit. Nach oben zieht man, da die meisten Arbeiten des Arbeitsdienstes als landwirtschaftliche Arbeiten angesehen werden können, in der Arbeitszeit so gut wie keine Grenze. Heißt das die Arbeitslosigkeit eindämmen?

Arbeitsdienstwillige, die bei volkswirtschaftlich wertvollen Ar­beiten beschäftigt werden, können wie bisher verzinsliche Gut­schriften für Siedlungszwede im Reichsschuldbuch in Höhe von 1,50 Mark wochentäglich erhalten.

Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare sollen Perso­nen, Vereinigungen und Einrichtungen, die besondere Erfahrungen im freiwilligen Arbeitsdienst haben, zur beratenden Mit= wirtung heranziehen. Auf Deutsch : ein eigentlicher Beirat Am Montag spricht im Rundfunk der Staatssekretär im wird also nicht gebildet. Ob eine Arbeit im freiwilligen Arbeits- Reichsarbeitsministerium Dr. Grieser über die neuen Bestim­dienst ausgeführt werden kann, bestimmen die Bezirkskommissare. mungen für den freiwilligen Arbeitsdienst.

Sturmerprobte Gewerkschaft.

Die Bauarbeiter in der Krise.

Keine Gewerkschaft ist von der Krise so schwer betroffen| bindlichkeit der Bauarbeiterföhne nach der von der Notverordnung worden wie die der Bauarbeiter. Das Jahrbuch des veranlaßten Neuregelung ablehnte. Deutschen Baugewerksbundes für 1931, das joeben herausgekommen ist, verdient daher besondere Be­achtung.

Mit 72,9 Proz. Arbeitsloser überschritt der Bau­gewerksbund die Schwelle des Jahres 1931. Selbst in der Hoch­faison der Bautätigkeit war im vergangenen Jahr nicht einmal die Hälfte der Bauarbeiter beschäftigt. Mit 55,3 Proz. Ende Juni mar der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit erreicht, und am Ende des Berichtsjahres waren 84,4 Pro3. aller Mitglieder erwerbslos. Das neue Jahr brachte feine Besserung. Im Gegenteil:

in den ersten Monaten 1932 überstieg die Arbeitslosenziffer fogar 90 Proz.

trog

und noch im Juli dieses Jahres waren 77,6 Proz. aller Bau­arbeiter erwerbslos! Was der Baugewertsbund froß schwerster Krise an Unterstützung, Rechtshilfe und unermüdlicher Tätigkeit besonders auch in der Frage der Arbeitsbeschaffung geleistet hat, ist ein Ruhmesblatt für den Verband und ein überzeugen­der Beweis für den Wert gewerkschaftlicher Verbundenheit wie für die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Organisation.

Allein an Arbeitslosenunterstützung zahlte die Bundeshauptkasse im Jahre 1931: 6,7 millionen Mark, an Streitunterstützung wurden 1,13 Millionen und an Krankenunter­stützung 795 000 Mart ausgegeben, daneben für Invalidenunter­stügung 1,3 Millionen und in Sterbefällen 585 000 Mart. Dazu kommen noch kleinere Unterſtügungssparten wie Rechtsschutzsachen mit 75 000 Mart und Wanderunterſtügungen mit 67 000 Mark. Was mit den

jozialen Ausgaben von rund 10 Millionen Mark sowohl für den einzelnen als auch für das Gesamtwohl frisenmildernd geleistet worden ist, das darf man allen denen, die heute die Ge­merkschaften nicht genug schmähen können, und auch den Herren in den Regierungsstuben zu gründlichem Nachdenken empfehlen.

Am Beginn des Jahres 1931 steht das Wiedererwachen tarifvertragsfeindlicher Ideen im Unternehmer­lager. Diese Ideen wirkten auch in Regierungsfreise ansteckend. Im Frühjahr 1931 wurde der Reichstarifvertrag erneuert, der für die Einzelarbeitsverträge für rund 650 000 Arbeiter grund­legend ist. Bei der damit verbundenen Lohnregelung mußte ein Abbau um etwas über 10 Pro 3. gegenüber dem Stand von Dezember 1930 hingenommen werden. Die Widerstandskraft der Bauarbeiter war durch den enormen Rückgang der Bautätigkeit ge­schwächt; auch hatte die Lohnabbaumelle schon lange vorher alle anderen Berufe erfaßt, und schließlich war dieser erste Lohnabsturz auch

eine Auswirkung der Hitlerwahlen

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vom September 1930. Trotzdem gelang die Abwehr so mancher zuge= muteten Schädigung. Die für viele Berufe vorbildlichen Lehr lings und Ferienbestimmungen sind wenn auch etwas verschlechtert erhalten worden. Trotz der Ungunst der Berhältnisse war der Widerstand des Bundes start und zäh. Mit wirtschaftlichen Mitteln konnte er nicht gebrochen werden. Dazu bedurfte es erst politischer Maßnahmen. Aber auch bei den Berhandlungen um die Neusestsehung und Errechnung der Regelung der nach der Vierten Notverordnung geltenden Löhne gelang es dem Bund, manchen Einbruch in den Lohn abzumehren. Der Beweis dafür liegt darin, daß das Reichsarbeitsministerium auch die Ber

nzählig sind die Maßnahmen und Schritte, die der Bundes­vorstand auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung unter nommen hat. Schlimm, daß seine Mahnungen und Forderungen nur wenig Gehör fanden. Bei der Verbesserung und Durchführung des Bauarbeiterschutes wirkte der Bund an erster Stelle. Trotz erheblicher Schrumpfung der Bautätigkeit konnten durch die Arbeit der Bundesfunktionäre im Jahre 1931 insgesamt 1275 Ber­stöße gegen Unfallverhütungsvorschriften abgestellt werden.

5163 Betriebsvertretungen,

darunter Tausende von Baudelegierten, vertraten im Organisations­gebiet des Bundes die bezirklichen Interessen seiner Mitglieder. Daß dies nicht immer reibungslos abging, zeigt die Zahl der Klagen gegen Entlassung, die 241 betrug. Viele hundert Funktionäre sind in den Sozialversicherungstörperschaften und in den Arbeitsgerichten tätig, und schier Legion ist die Zahl der Prozeßvertretungen, die der Bund seinen Mitgliedern vor den Arbeitsgerichten ſtellte.

Trotz schärfster Sparmaßnahmen wurde auch im Krisenjahr 1931 die Schulungs- und Bildungsarbeit weiter geför dert. In der ADGB. - Schule in Bernau wurden, um nur ein Beispiel herauszugreifen, zwei Parallelkurse für Funktionäre, in bundeseigenen Schulheim am Werlsee sieben Funktionärturse und ein Prozeßvertreterturfus abgehalten.

Die Mitgliederbewegung

litt naturgemäß unter der wirtschaftlichen Bedrängnis. Infolge der tatastrophalen Beschäftigungsmöglichkeit ist ein bedauerlicher Mit­gliederverlust eingetreten. Die Mitgliederzahl verringerte sich um 15 Pro3. von 462 428 auf 390 306. Die Durchschnittsmit gliederzahl betrug 433 019. Das Organisationsverhältnis der baugewerblichen Arbeiter ist nicht einheitlich, aber allgemein gut. Kleinere Berufsgruppen und größere Gruppen gelernter Ar­beiter sind besser organisiert als ungelernte. So waren nach der Juli­statistik des Bundes die Maurer zu 77 Proz., die Fliesenträger zu 80 Proz., in einzelnen Bezirken auch zu 100 Proz. von der Organi­sation erfaßt.

Auch das Jahrbuch des Baugewerksbundes 1931 ist ein getreues Spiegelbild einer gut geleiteten Organi sation. In ihr fämpft eine beachtenswert fest zusammenstehende, in Sturm und Not wirtschaftlicher Kämpfe erprobte und erfahrene Truppe um den Wiederaufstieg der Arbeiterklasse und für eine bessere Zukunft.

Kampf statt Schlichtung.

Rein verwaltungsmäßiger Abbau.

Auf Kosten der Angestellten.

( 3entralverband der Angestellten, Bund der technischen Angestellten Von den gewerkschaftlichen Verbänden der Behördenangestellten und Beamten, Deutscher Werkmeister- Verband, Gesamtverband, Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellten) wird uns zu der Verordnung der kommissarischen preußischen Regierung über die Neugliederung von Landkreisen geschrieben:

nahmen bedroht eine größere Zahl von zum Teil langjährigen, im Die Durchführung der in dieser Verordnung angeordneten Maß­Behördendienst beschäftigten Angestellten in ihrer wirtschaftlichen

Eristenz, da die kommissarische Regierung es nicht für notwendig erachtet hat, in der Verordnung die erforderlichen Sicherungen zu treffen, um die Angestellten der aufgelösten Verwaltungen vor der Vernichtung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Stellung zu schützen.

Mit Rücksicht darauf, daß infolge der Absegung der preußischen Staatsregierung eine Gewähr nicht mehr bestand für die Einhaltung der seinerzeit vom preußischen Innen minister Severing den Verbänden des AfA- Bundes gegebenen Busage, diese vor der endgültigen Durchführung einer Verwal­tungsreform in den Landkreisen zu hören, sahen sich die freigewerk­schaftlichen Behördenangestelltenorganisationen genötigt, dem mit der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Innenministers beauf­tragten Reichsfommiffar in einer Eingabe ihre Forderungen und Vorschläge zu unterbreiten. Diese Forderungen find gänzlich unberücksichtigt geblieben. Die Angestelltengewerkschaften protestieren auf das schärffte dagegen, daß die von der Durchführung dieser beabsichtigten Maßnahmen erwarteten Ersparnisse im Per­sonaletat in vollem Umfange auf die schwachen Schultern der An= gestellten abgewälzt werden. Es war die soziale Pflicht der kommissarischen preußischen Regierung, den beteiligten Land­freisen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um in Fällen bei nicht zu vermeidenden Entlassungen den ausscheidenden Angestellten die gleiche Abfindung zu gewähren, wie sie den etwa ausscheidenden Beamten zugebilligt worden ist. Die freigewerf­Angestelltenorganisationen erwarten nunmehr vom Schaftlichen Preußischen Landtag , daß dieser sofort die erforderlichen Schritte einleitet, um die tommiffarische preußische Regierung zu einer sozialeren Haltung zu veranlassen.

Militär als Streifbrecher. Verschärfung der Streiflage im belgischen Bergbau. Brüssel , 5. August.

Der Ausschuß der Bergarbeiter hat heute die Einberufung eines außerordentlichen Kongresses der Bergarbeiter für den nächsten Sonntag beschlossen und gegen die Verwendung von Militär in den Rohlengruben protestiert. Dem bevorstehenden Kongreß tommt um fo größere Bedeutung zu, als die Bergarbeiter im Zentralrevier des Bergbaugebietes ebenso wie diejenigen im Borinage und im Beden von Charleroi die Vorschläge des Arbeitsministers zur Schlichtung des Konfliktes im Bergbau abgelehnt haben. Während in der lim­burgischen Kohlenindustrie allenthalben die Arbeit wiederaufgenom­men wird, beschlossen die Bergarbeiter im fogenannten Zentralrevier, den Streif fortzusetzen und die Verbände der anderen Arbeitnehmer aufzufordern, in einen Sympathieſtreit einzutreten. Außerdem rich­teten sie eine Aufforderung an die Eisenbahner, die Beförderung der vom Militär geförderten Kohle zu verweigern. Die Bergarbeiter im Borinage haben sich ebenfalls für Fortsetzung des Streifs erklärt.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Sonnabend, 13. August, im Festsaal des Film- und Bildamtes der Stadt Berlin , Levegowstr. 1-5, Vortrag: Jugend gegen Krieg". Bie würde ein neuer Krieg sich auswirken?" Referent: Genosse Kurt Anter, Major a. D. Tonfilm: Niemandsland." Einlaß 19% Uhr. Beginn 20 Uhr. Roftenbeitrag 35 Pf. Rordkreis und Gruppe Moabit : Heute, 18 Uhr, Sprech­chorprobe in der Schule Lütticher Str. 4( Turnhalle).

Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Spiele im Freien: Ab 18 Uhr auf dem Sportplay Humboldthain. Achtung, Butab- Mitglieder! Für den heutigen Besuch des Zoologischen Gartens sind noch verbilligte Eintrittskarten zum Preise von 60 Bf. für Er. wachsene und von 30 Pf. für Kinder an der Kasse für Butab- Mitglieder am Haupteingang des Zoologischen Gartens( gegenüber der Stadt- und Unter­grundbahn) gegen Borzeigung des Mitgliedsbuches zu haben.

Der Vorwärts" erscheint wochentäglich zweimal, Sonntags und Montags einmal, die Abendausgabe für Berlin und im Handel mit dem Titel Der Abend", Jilustrierte Sonntagsbeilage Bolt und Zeit".

Anzeigenpreise: Die einspalt. Millimeterzeile 30 Pf., Reklamezeile 2.- M. ,, Kleine Anzeigen" das fettgedruckte Wort 20 Pf.( zulässig zwei fettgedruckte Worte) jedes weitere Wort 10 Pf. Rabatt laut Tarif. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Arbeitsmarkt Millimeterzeile 25 Pf. Familienanzeigen Millimeter­Don 8 bis 17 Uhr. Der Verlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht ge­nehmer Anzeigen vor!

Die ,, Bossische Zeitung" veröffentlichte in ihrer gestrigen Abend­ausgabe einen Artikel, der sich mit den Absichten der Reichsregie eile 16 Bf. Anzeigenannahme im Hauptgeschäft Lindenstraße 3, wochentäglich rung über den Abbau des Tarif und Schlichtungs= wesens befaßte. Darauf verbreitet die Telegraphen- Union fol= gende Erwiderung:

,, Die Nachricht eines Berliner Abendblattes, daß das Reichs­arbeitsministerium damit beschäftigt sei, sehr weitreichende Maß nahmen auf dem Gebiet des Schlichtungswesens vorzubereiten, und daß die Absichten auf eine wesentliche Einschränkung der staatlichen Schlichtungstätigkeit und eine teilweise Beschränkung des Tarif­

Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Herbert Lepère; Lotales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Otto Hengst; sämtlich in Berlin . Berlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. H., Berlin . Drud: Vorwärts.Buchdruckerel und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin GW. 68, Lindenstraße& Hierzu 2 Beilagen.

rechts hinausliefen, wird von zuständiger Stelle in Abrede geftellt. Schöne

In dieser Beziehung sind gesegliche Maßnahmen weder in Vorbereitung noch beabsichtigt. Die Verbindlichkeits erflärung von Schiedssprüchen soll nicht aufgehoben werden, wohl aber soll dieses Instrument vorsichtiger und möglichst

Schöne weiße Zähne

chon nach einmalig. Buzen mit der herrl. erfrisch. Schmedenden Chlorodont Bahnpaste", schreibt uns ein Raucher. Tube 50 Pf. und 80 Pf."