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Braunschweiger Faschismus.

Sozialistischer Redakteur verhaftet.- Polizeioffizier bespien und gemaßregelt!

Braunschweig , 10. Auguft.( Eigenbericht.)

Am Mittwochvormiffag wurde der Redakteur des sozialdemo­fratischen Harzer Echo", Richard Salge, verhaftet.

Zu neuen Kämpfen!

Künstler über die Aufgaben der Partei

doodling Duguls of

In einer Konferenz der Abteilungsleiter und der Frauenver| listen es sich nicht lange überlegen würden, auch mit Waffengewalt Die Berhaftung erfolgte auf Grund der Denunziation eines treterinnen der Parteiorganisation wurde gestern die politische gegen Rußland vorzugehen? Will Moskau die Arbeiterschaft organi­nationalsozialistischen Landwirts aus Haffelvörde, wo augenblidlichage nach den Reichstagswahlen besprochen. Der Vor fatorisch und ideologisch immer weiter in der Spaltung erhalten? ein Landfriedensbruchprozeß gegen drei Reichsbannerkameraden figende, Franz Künstler, ging in seinem Referat zunächst auf Es sei wirklich höchste Zeit, so erklärte Künstler unter dem Beifall durchgeführt wird. Genoffe Salge wird beschuldigt, in einer öffent- das Ergebnis der Wahlen in Berlin ein und verwies dabei auf seinen der Versammelten, daß man in Moskau endlich die Schuld er­lichen Versammlung die Bewohner aufgereizt" zu haben. Aufsatz im Vorwärts" vom Mittwoch früh. Er fam zu dem kennt, die man an dem Großwerden des Faschismus in Deutschland Der Polizeioberleutnant Albrecht aus Wolffen- Schluß, daß der Verlust an sozialdemokratischen Stimmen in Ber - trägt. Nie wäre die Reaktion in Deutschland so groß gewarden, büttel ist mit sofortiger Wirkung seines Dienstes enthoben. Gleich- lin angesichts des unerhört schweren Wahlkampfes, in dem sich alles stände die Arbeiterschaft einig und geschlossen in einer Partei da. zeifig ist gegen ihn ein förmliches Dienststrafverfahren eingeleitet gegen uns richtete, nicht schwer sei. Es sei, so erklärte Künstler, nach Doch die Kommunisten sollten sich nicht täuschen: Jedem Demagogen worden. Albrecht war vor kurzem gegen einen befannten der Wahl in parteigenössischen Kreisen oft die Frage aufgeworfen ist noch immer früher oder später ein anderer Demagoge entgegen­SA.- Führer, der ihm auf offener Straße ins Ge- worden, ob die Haltung der Partei gegenüber den Kommunisten getreten, der das Lügen besser verstand als der erste. ficht gespien hatte, energisch vorgegangen. richtig war. Es sei zuzugeben, daß bei einer schärferen gegen die Kommunisten gerichteten Agitation von dieser Partei Wähler zu uns herübergezogen werden konnten. Trotzdem aber sei es richtig, daß der Hauptstoß gegen die Nationalsozialisten

Hänge Röver tarnt GA.- Polizei.

Neue Provotation gegen Gahl.

Oldenburg , 10. August.

aus den Reihen der SS. und S2. kommen in allen drei Landes­Die für die Oldenburger Gendarmerie eingestellten Hilfskräfte teilen des Freistaates heute wieder zur Entlassung.

In einer Rede, die der Ministerpräsident vor Gemeinde- und Amtsratsvertretern in Berne gehalten hat, wies er darauf hin, daß die zur Entlassung kommenden Ceute in ihren Heimatorten zum

Schuhe des Eigentums eingeseht würden.

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Herr Klagges in Braunschweig hat seine S.- Hilfs polizei als Selbstschugorganisation" getarnt. Hänge Rover in Oldenburg entläßt seine SS.- und S.- Polizisten aus dem

Morgen

Fahnen heraus!

Vordertor der Oldenburger Polizeifaserne, um sie durch die Hinterpforten wieder hineinschlüpfen zu lassen. Die SA.- Banden werden ,, in ihren Heimatorten zum Schutze des Eigen­tums" eingesetzt, also mit polizeilichen Funktionen auf die Bevölkerung der kleinen Städte und des flachen Landes los gelaffen.

Die Hitlerregierungen in den deutschen Kleinstaaten pfeifen auf die Vereinbarungen mit dem Reich. Die Maßnahmen eines Klagges und Röver sind eine glatte Verhöhnung der Reichs­autorität. Herr von Gayl erhält Schlag auf Schlag die Quittun gen für seine verhängnisvolle Politik der Schwäche gegen­über den selbstherrlichen Naziregierungen. Wird der Reichsinnen minister sich jetzt endlich zu energischem Vorgehen gegen die Sabo­tageatte der Klagges und Röver entschließen?

Jugendherberge eingeäschert.

Sechzig Wanderer schwebten in Lebensgefahr. Schmallenberg ( kreis Meschede ), 10. Auguft. Gegen Mitternacht brach in der Jugendherberge kue­hude ein Brand aus, der sich in furzer Zeit über die gesamte, aus zwei Gebäuden bestehende Jugendherberge ausbreitete. Die Her­berge war mit 60 jugendlichen Wanderern belegt. Das Feuer griff so rasch um sich, daß die Jugendlichen nur das nackte Leben retten konnten. Einige der jungen Leute erlitten erhebliche Brandwunden, andere wurden beim Sprung aus dem Fenster verletzt. Die genaue Zahl der den Krankenhäusern zugeführten Schwerverletzten steht noch nicht fest. Die Herberge ist bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Das gesamte Gepäck der Wanderer ift gleichfalls dem Feuer zum Opfer gefallen.

Die Mordhelfer schreien.

,, B. B." fordert Anwendung der Todesverordnung nur gegen Margiften!

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Zur neuen Notverordnung schreibt der Bölkische Beobachter" u. a., man müsse erwarten, daß die neuen Bestimmungen nicht auf dem Papier stehenblieben, sondern mit aller Schärfe gegen die Rollkommandos und Dachschüßen der marristi. schen Parteien angewendet würden. Daß der Rote Terror feinen noch größeren Umfang habe annehmen können, verdanke Deutsch land einzig und allein den Männern der SA. und SS. Selbstver­ständlich könnten auch die endlichen Maßnahmen der Reichsregierung nur als ein Anfang gewertet werden. Eine nationalsozialistische Notverordnung würde ganz anders durchgegriffen haben durch fofortige Berhaftung und Aburteilung aller fommunistischen und fozialdemokratischen Parteifunktionäre, durch die konzentrische Aus­räucherung der Mordviertel und durch Unterbringung der verdäch­tigen und intellektuellen Anstifter in Konzentrationslagern, im positiven aber durch den Neuaufbau des nationalen Erziehungs­systems, das in der Novemberrevolte im Jahre 1918 zerschlagen worden sei.

Wenn Papen irgendeine Beruhigung durch seine Todesver­ordnung erwartet, so irrter, wie schon diese unverschämte Aeuße­rung des Hitler - Blattes deutlich zeigt. Die intellektuellen Helfer der Bombenwerfer und Mord gesellen wagen es, noch von der Notwendigkeit ihres Schuzes zu reden, als ob nicht sie die Verantwortung für die Blutopfer der letzten Wochen trügen!

Länderamnestien unwirksam.

Die Reichsregierung hat Bestimmungen erlassen, durch die fünftige von den Ländern beschlossene Amnestien unwirt. sam werden. Bereits in Kraft befindliche Amnestiegeseze werden hier von nicht berührt.

und damit gegen den Faschismus geführt wurde. Wenn es den Kommunisten mit der von ihnen verlangten Einheitsfront so ernst gewesen wäre wie der Sozialdemokratie, so hätte bei dieser Wahl in dem Wahlergebnis unzweifelhaft stärkeren Eindruck hinterlassen eine ungeheure antifaschistische Front errichtet werden können, die hätte, als es nunmehr der Fall ist. Wir sind auch heute noch bereit, den Kampf gemeinsam mit den Arbeitern in der Kommunistischen Partei zu führen, sind allerdings nicht geneigt, den kommunistischen Parolen bedingungslos zu folgen. Mit einer Partei, deren Parolen von den eigenen Anhängern nicht befolgt werden, kann man nicht auf Gedeih und Verderb zusammenarbeiten. Generalstreit 3. B. fündet man nicht tagelang vorher in den Zeitungen an; man sollte fich auch in der Kommunistischen Partei darüber klar sein, daß schließlich nach so öffentlicher Preisgabe der beabsichtigten Kampf­maßnahmen der Gegner sich vorbereite.

Künstler beschäftigte sich dann mit der

Politik der Regierung Papen ,

die statt der verheißenen Ordnung, Ruhe und Sicherheit im Lande den Terror der Hitlerschen Mordband en gefördert hat. An Moskau sei die Frage zu richten: Denkt man dort nicht daran, daß von einem faschistischen Deutschland her Sowjetrußland große Gefahren drohen? Dentt man nicht daran, daß die Nationalsozia

Was die Kommunistische Partei an der Arbeiterschaft gefündigt hat, erntet jetzt die nationalsozialistische. Im Bordergrunde unseres Kampfes müssen jetzt unsere sozialistischen Forderungen stehen. Dabei wird sich zeigen, ob es den National­sozialisten ernst mit ihrer Agitation und mit ihrem Programm iſt. Wir sind über die Absichten der Nationalsozialisten ihnen eröffnete, daß die gewaltsame Erhebung fallen gelaſſen ſei, gut informiert; so wissen wir, daß in der Nacht nach der Wahl die S.- Führer nach Stuttgart gerufen wurden, wo man daß dafür aber Terroratte gegen ,, marristische Einrichtungen und Führer" durchgeführt werden sollten. Gleichzeitig wurde der Befehl einiger Führer, daß man mit diesem Befehl die SA.- Leute zum gegeben, sich Maschinengewehre zu beschafen. Dem Einwand Stehlen anhalte, begegnete man mit dem Hinweis, daß die Macht­ergreifung durch die Nationalsozialistische Partei unmittelbar bevor­stände und daß es dann selbstverständlich eine Amnestie gäbe.

Diese Anordnungen sind unmittelbar nach der Stuttgarter Zu­sammenkunft widerrufen worden, nur haben die Kuriere Ostpreußen beispielsweise zu spät erreicht, so daß es dort tatsächlich am Montag nach der Reichstagswahl zu den bekannten Terroraften gekommen ist. Zum Schluß richtete Genosse Künstler den dringenden Appell an die Abteilungsleiter, den Kampf auf breitester Basis und mit ver­schärfter Kraft fortzuführen.

In einer längeren Aussprache gaben die Abteilungsleiter ihrer Meinung zum Wahlkampf, zur Politik der Partei und der Reichs­regierung Ausdruď.

Aufhebung aller Rechtsgarantien!

Die verordneten Sondergerichte

Soeben wird die neue Verordnung über die Sonder gerichte und ihre Zuständigkeiten veröffentlicht. Diese Sondergerichte, die nur für Preußen eingesetzt werden, sollen unter Ausschaltung aller bisherigen Rechtsmittel Schnelljustiz üben. Nach welcher Richtung, das wird sich bald zeigen.

Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung lauten:

§ 1.

§ 8.

Ein Gerichtsstand ist auch bei dem Sondergericht begründet, in deffen Bezirk der Beschuldigte ergriffen wird oder sich in Haft befindet. § 10.

Eine mündliche Verhandlung über den Haftbefehl findet nicht statt. Die auf die Untersuchungshaft bezüglichen Entscheidungen werden von dem Vorsitzenden des Sondergerichts erlassen.

§ 12.

Eine gerichtliche Boruntersuchung findet nicht statt. Ist eine Boruntersuchung beim Infrafttreten dieser Verordnung anhängig, so sind die Akten alsbald der Anklagebehörde bei dem Sondergericht § 13.

Bei den Landgerichten der Oberlandesgerichtsbezirke Königs­ berg , Breslau , Kiel , Samm und Düsseldorf und bei den Landgerichten in Berlin und Elbing werden Sonder gerichte gebildet. Die Sondergerichte find Gerichte des Lanzuzuleiten. des. Die Landesjustizverwaltung fann bestimmen, daß die Be­zirke mehrerer Landgerichte zu einem Sondergerichtsbezirk zu= fammengelegt werden.

§ 2.

Die Sondergerichte sind zuständig:

nts du

1. Für die Verbrechen gegen die Verordnung des Reichspräsi denten gegen politischen Terror vom 9. August 1932.

2. Für die Verbrechen gegen das Leben nach§§ 211 bis 215 StGB.

3. Für die Verbrechen und Vergehen gegen das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch DON Sprengstoffen vom 9. Juni 1884.

4. Für die Verbrechen und Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgemalt, wider die öffentliche Ordnung, des Rau­

bes und der Erpressung, für die gemein gefährlichen Verbrechen und Vergehen( 3weiter Teil, 6., 7., 20., 27. Ab­schnitt des StGB.).

5. Für die Verbrechen und Vergehen der gefährlichen und der schweren Körperverlegung, des Raufhan dels und der Giftbeimischung(§§ 223a bis 229 StGB.), für die Verbrechen und Vergehen der Freiheitsberaubung, der Nötigung und der Bedrohung(§§ 239 bis 241 StGB.), is 305 St für die Vergehen der Sachbeschädigung(§§ 303 bis 305 StBG.). 6. Für das Vergehen gegen§ 1 Absatz 2 der Verordnung des Reichspräsidenten , betreffend die Stillegung von Betrie ben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elettri 3ität versorgen, vom 10. November 1920.

präsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher 7. Für das Vergehen gegen§ 1 der Verordnung des Reichs­heit und Ordnung vom 15. September 1923.

8. Für die Vergehen gegen die§§ 25, 26 des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 und gegen das Gesetz gegen Waffenmißbrauch vom 28. März

1931.

9. Für die Vergehen gegen die§§ 1, 3, 6 des Kap. I des Achten Teils der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931.

10. Für die Vergehen gegen die§§ 11 bis 14 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen

vom 14. Juni 1932.

11. Für die Bergehen gegen§ 2 Abs. 1 der Verordnung des Reichsinnenministers über Versammlungen und Aufzüge

vom 28. Juni 1932.

§ 5.

Die Sondergerichte entscheiden in der Besegung mit einem Vor­sitzenden und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied ist für den Fall seiner Behinderung ein Vertreter zu bestellen.

Die Mitglieder und ihre Vertreter müssen ständig ange stellte Richter des Bezirks sein, für den das Sondergericht berufen ist.

§ 7.

Auf das Verfahren finden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Ge­richtsverfassungsgejezes entsprechende Anwendung.

Ein Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens ergeht nicht. Nach Eingang der Anklageschrift ordnet der Borsigende, falls er feine Bedenken hat, die Hauptverhandlung an. Andernfalls führt er einen gerichtlichen Beschluß herbei. Grat schitt

Die Ladungsfrist(§ 217 der Strafprozeßordnung) beträgt 3 Tage. Sie fann auf 24 Stunden herabgesetzt werden.

§ 14.

Das Sondergericht fann eine Beweiserhebung ablehnen, wenn es die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Beweiserhebung für die Aufklärung der Sache nicht erforderlich ist.

§ 17.

Gegen Entscheidungen der Sondergerichte ist fein Rechtsmittel zuläffig. Ueber Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet die Straftammer. Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten findet auch dann statt, wenn Tatsachen oder Be­weismittel beigebracht sind, die es notwendig erscheinen lassen, die Sache im ordentlichen Verfahren nachzu­prüfen.

§ 18.

Verfahren, die beim Infrafttreten dieser Verordnung wegen einer strafbaren Handlung anhängig sind, die zur Zuständigkeit der Sondergerichte gehört, merden, wenn die Hauptver. handlung bereits begonnen hat, nach den allgemeinen Vorschriften weitergeführt.... Andernfalls gehen sie in das in der Verordnung geregelte Verfahren über.

§ 19.

Endet die Tätigkeit des Sondergerichts, so gehen die bei ihm anhängigen Sachen in das ordentliche Verfahren über. § 20. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Berkündung folgenden Tage in Kraft.

Die Verordnung über die Sondergerichte bedeutet eine weitgehende Einschränkung aller Rechts­garantien für den Angeklagten, weit über das Maß der bisherigen Schnellgerichte hinaus. Dazu ist die Anwendbar­gilt sogar für eine Anzahl früherer Notverordnungen, die in feit des Sondergerichtsverfahrens außerordentlich groß, sie in mirren der Jahre 1920, 1921 und 1923 erlassen wurden und heute schon fast vergessen sind. Ein Rechts= zugelassen. Das für zulässig erklärte Wiederaufnahmever­mittel gegen die Sprüche der Sondergerichte ist nicht fahren hat eine strafaufschiebende Wirkung. nöllig frei. Sie fönnen jeden Be meisantrag des Sogar in der Zulassung von Beweisen sind die Sondergerichte Angeklagten ablehnen. Wir sind nach wie vor der An­sicht, daß der politische Terror sich durch die Wiederherstellung des Rechtszustandes vom April, nämlich durch das Ver­bot der SA. und der Uniformen, viel wirksamer hätte bekämpfen lassen als dadurch, daß jetzt unter= fchiedslos für die gesamte Bevölkerung alle Rechts= garantien aufgehoben werden, während die S., SS. und ihre Uniformen weiter paradieren fönnen. SA. hat neue Tressen, das Bolt aber hat Sondergerichte!

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