Erklärungen der preußenminister.
Zur Klage gegen die Z�eichsexekution.
Im Verfassung» streik Preutzen gegen das Reich hat die Preußische Staolsregiernng dem Staatsgerichtshof die Erwiderung der preußischen Staaksminister aus die tUagebeantworhmg der Reichs- regieruug iibersandt. Die Er �'derung, die vom stellvertre- tenden preußischen Ministerpräsidenten Dr. hirtsieser im Ramen der übrigen preußischen Stoatsminister unter- zeichnet ist, schildert zunächst eingehend die Vorgänge am 20. Iuli und an den folgenden Tagen. Die mitgeteilten Tatsachen ergeben nach Austastung der preu- ßischen Staatsminister, daß die Reichstommissare samt- liche Befugnisse der preußischen Staatsminister in An- spruch genommen haben, und zwar auch die verfassungsrecht- lich allein den Ministern oorbehaltenen Funktionen. Sodann werden im einzelnen die Vorwürfe der Pflichtverletzung widerlegt, die die Neichsregierung gegen Preußen erhoben hat. Darüber hinaus wird festgestellt, daß sämtliche Vorwürfe erst nach Erlaß der Verordnung des Reichspräsidenten den Ministern mit- geteilt sind, und daß einige sogar erst am 5. August nachträglich zur Begründung der Verordnung herangezogen worden sind. Der dritte Abschnitt erläutert den Klageantrag und bringt ihn zu den inzwischen eingegangenen Anträgen Bayerns und Badens in Beziehung. Sodann folgen die rechtlichen Ausführungen. Da die Reichs- regierung ihr Vorgehen sowohl auf Art. 48 Abs. 1(Exekution wegen Verletzung der Landespflichten gegenüber dem Reich) wie auf Abs. 2 (Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe, Sicher- heit und Ordnung) gestützt hat, stellt der vierte Abschnitt zunächst fest, daß in Preußen die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung keineswegs gefährdet war, daß daher Vorschriften auf Grund des Art. 48 Abf. 2 überhaupt nicht erlassen werden durften, daß außer- dem Art. 48 Abs. 2 niemals die Einsetzung eines Reichskommissars mit so weitgehenden Befugnissen rechtfertigen kann. Besonders darf der Reichspräsident auf Grund dieser Vorschrift keine Landesregie- rung und keine Mitglieder der Landesregierung im Sinne der Art. 17 und 63 der Reichsverfastung bestellen, auch darf er nicht — entgegen Art. 129 RA.— in wohlerworbene Rechte der Beamten eingreifen. Aber auch Art. 48 Abs. 1 sei nicht anwendbar. Eine Pflichtver- letzung des Landes Preußen ist nicht nachgewiesen. Die Reichsregie- rung hat in ihrer Klagebeantwortung zunächst das Verhalten einiger Beamten bemängelt. Diese Bemängelungen gehen jedoch, wie ausführlich nachgewiesen wird, von unrichtigen Voraussetzungen aus. Die Reichsregierung Hai ferner behauptet, daß das Preußische Ministerium des Innern nicht mit der genügenden Energie gegen die Kommunisten vorgegangen sei. Auch dieser Vorwurf wird an der Hand eingehenden Tatsachenmaterials widerlegt. Außerdem ist das Vorgehen des Reichs schon formal zu beanstanden. Denn Voraussetzung einer jeden Exekution auf Grund des Art. 48 Abf. 1 ist— wie das auch 1923 gegenüber dem Lande Sachsen der Fall war— eine vorhergehende Mitteilung
an die Landesregierung, in welchen Vorkommnissen eine Pflicht- Verletzung gesunden wird. Erst wenn die Landesregie- rung trotzdem keine Abhilfe schafft, ist die Reichs- e x e k u t i o n zulässig. Die Reichsregierung hat jedoch der preußischen Staatsregierung vor der Absetzung des Minister- Präsidenten Braun und des Staatsministers Seoering keinerlei Mitteilung über Pflichtverletzungen des Landes Preußen zu- kommen lassen oder sie um Abhilfe ersucht. Die preußische Erwide- rung schließt mit folgenden Sätzen: „Es ist auch historisch und politisch verfehlt, daß man das größte Land, dem Deutschland seine Einheil verdankt, daß man Preußen wegen Richlerfüllung von Pflichten gegen das Reich sequestiert. Eine Reichsreform, die so beginnt, die nicht von diesem Unrecht befreit wird, kann keinen Bestand haben." Der Erklärung liegt ein umfangreiches Anlagehest bei. Aus ihm sind besonders zu erwähnen die Auszüge aus der höchftrichierlichen Rechtsprechung über die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter- Partei , das Material über die Haltung der preußischen Staatsregie- rung gegen die Kommunisten und das Material über die Aenderung der Geschäftsordnung im Preußischen Landtag. Aus einer Nieder- schrift über das Gespräch des Staatssekretärs Dr. A b e g g mit zwei kommunistischen Abgeordneten ergibt sich, daß Dr. Abegg von diesen mit Nachdruck die Einstellung aller Terrorakte der Kom- munisten gefordert hat, daß er also keineswegs, wie der Reichs- kanzler in seiner Rundfunkrede vom 20. Juli behauptet hat,„seine Hand dazu geboten hat, Führern der Kommunistischen Partei die Verschleierung illegaler Terrorabsichten zu ermöglichen". » Die Erklärung Preußens legt in ihrer Gesamtheit dar, daß alle Vorwürfe gegen Preußen im wesentlichen aus unrichtigen Insor- mationen der Reichsregierung beruhen, die bei vorheriger Er- örlerung ohne Schwierigkeiten hätten widerlegt werden können. Zugleich mit den preußischen Staatsministern hatten auch die sozialdemokratische und die Zentrumssraktion des Preußischen Land- tags beim Staatsgerichtshof Klage gegen das Reich erhoben wegen der Einsetzung des Reichskommissars. Die Reichsregierung hatte in ihrer Erwiderungsschrift das Recht der Fraktionen bestritten, sich der Klage der Staatsminister anzuschließen. Aus die Streit- schrift des Reichs haben jetzt die Fraktionen ihre Antwort dem Staatsgerichtshof überreicht. Die Antwort schließt sich zunächst den Ausführungen des Preußischen Staatsministeriums an, deren In- halt wir oben melden. Da die Reichsregierung durch die Ernennung von Kommissaren versuchte, in Preußen die Staatsgewalt durch Reichsorgane auszuüben, bestehe Streit darüber, wer in einem Lande befugt sei, die Staatsgewalt auszuüben. Das fei ein innerstaatlicher Verfafsungsstreit, in den die Frak- tionen nach der Reichsverfassung Klage erheben könnten. Durch das Vorgehen des Reiches sei auch das Recht der preußischen Volks- Vertretung beeinträchtigt worden, im Wege der parlamentarisch- demokratischen Regierungsform an der Regierungsbildung beteiligt zu werden.
durchzuführen. War das schon eine gefährliche Dehnung der Verfassung, so bedeutet alles, was darüber hinausgeht, ihre gewaltsame Zerreißung. Glaubt die Regierung Papen-Schleicher-Bracht trotz ihres völligen Mißerfolges, das Urteil des Reichstags abwarten zu sollen, so hat sie die Pflicht, sich bis dahin die äußer sie Zurückhaltung aufzuerlegen. Sie ist hoch- ftens zu solchen Amtshandlungen legitimiert, die im Interesse der Allgemeinheit unbedingt notwendig und völlig unver- weidlich sind. Es kann ihr aber nicht gestattet fein, gegen die republikanischen und verfassungstreuen Massen des Volkes noch weiterhin eine Politik der Herausforderung zu treiben! Es wird für alle Zeiten eines der schwärzesten Kapitel der deutschen Geschichte bleiben, wie die Männer, die für d i e Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten eingetreten waren, alsbald nach dieser Wahl behandelt wurden. Mög- lich, daß man das damals für einen jener Fälle gehalten hat, in denen die sogenannte Staatsräson allein das ent- scheidende Wort zu sprechen hat, und daß mam deshalb alle doch sehr naheliegenden Bedenken gegen ein solches Vorgehen überwand. Man hatte geglaubt, durch reichliche Opfer die Götter des Nationalsozialismus gnädig stimmen zu können— aber dieser Glaube beruhte, wie gesagt, auf einem Mißver- ständnis. Das Verfahren, das staatsrechtlich und moralisch kaum zu halten ist, hat sich auch politisch als völlig verfehlt erwiesen. Wer will wagen, es noch weiter fortzusetzen! Die Regie- rung hat sich jeder weiteren Herausforderung und Beunruhi- gung der republikanisch gesinnten Bevölkerung, ganz beson- ders der durch Not und Entbehrungen schwer gereizten Ar- beitermassen, zu enthalten! Sie tue, solange sich der Reichs- Präsident nicht dazu entschließen kann, sie durch eine andere, wirklich überparteiliche, zu ersetzen, das Not- wendigste, um die Funktionen des Staates aufrechtzuerhalten. Alles, was darüber hinausgeht, ist Mißbrauch der Ge» w a l t! Bracht bis Dezember Kommissar? Llrlaubdverlängerung soll beantragt werden. Wie verlautet, beabsichtigt die Reichsregierung, bei der Stobt« Verwaltung in Essen eine Verlängerung des Urlaubs für den mit der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Ministeriums des Innern beauftragten Reichskommiffars Dr. Bracht bis Ende Dezember 1932 zu beantragen.
Zurück zum Klaffenstaat! Die geplanten Wahlrechtsänderungen. Der Reichsinnenminister Freiherr von Gayl hatte in seiner Rede zur Verfassungsfeier im Reichstag nicht nur die Ver- sassung von Weimar , sondern auch das Wahlrecht als„reform- bedürftig" bezeichnet. Es sollen nicht„Nummern", sondern„Per- sönlichkeiten" gewählt, die Stimmen unmündiger Volksgenossen nicht gleich gewertet werden den Stimmen der Familienernährer und den Müttern. Freiherr von Gayl ist bei diesen Andeutungen stehen ge- blieben. Deutlicher wird„Der Ring", das Organ des deutschen Herrenklubs, dem ja die prominenten Mitglieder der jetzigen Regierung entstammen. In Heft 33 verlangt das Blatt, daß die Listen fallen und dafür der Einmann-Wahlkreis kommen müsse, in dem sich die„Persönlichkeit" durchsetzen könne. Die„Entartung des Wahlrechts" solle beseitigt werden durch die Heraufsetzung des Wahlalters, durch eine verschiedene Bewertung der Wahlstimmen, bei denen auch„schon vergessene pluralwahlrechtliche Erwägungen eine Rolle" spielen müßten. Zu alledem solle auch noch das Proportionalwahlsystem verschwinden. Zurück also zum Klassenstaat, zurück zu einem Wahlsystem, bei dem wie in der Vorkriegszeit„Besitz und Bildung" bestimmend sind! Jetzt wissen wir also, was von der„Reform" der Verfassung und des Wahlrechts zu erwarten ist. Die Volksmassen sollen poli- tisch entrechtet werden, damit das schwerindustrielle Kapital, der Großgrundbesitz und die hohe Bürokratie den Staat endgültig zur Woh�fahrtsanstalt für sich selbst machen können!
Wann wird der Landtag einberufen? Die Eabotageversuche KerrlS. Wie Telunion meldet, hat der nationalsozialistische Landtags- Präsident K e r r l bisher � noch keinen Termin für die nächste Sitzung des Preußischen Landtags festgesetzt. Es sei nicht anzu- nehmen, daß der Landtag, wie es die Sozialdemokraten und Kom- munisten fordern, noch in dieser Woche zusammentreten werde. Die endgültige Festsetzung des Termins werde sich ganz nach der Ent- wicklung der politischen Verhältnisse richten. Die Einberufung des Landtages wird sich Herr Kerrl nicht nach der„Entwicklung der politischen Verhältnisse" vorbehalten können, sondern er wird sich der Entscheidung des Staats- gerichtshofes, der von der Sozialdemokratie angerufen ist, unterwerfen müssen. Kirche und Echulaufsicht Die sozialdemokratische Fraktion des Preußischen Landtags hat einen Urantrag vorgelegt, worin es heißt, der Erlaß des preußischen Kultusministeriums über die Gewährung des Rechts der Ein- s'chtnahme in den evangelischen Religionsunterricht in den Schulen an die Kirche habe in der Lehrer- jchaft und bei einem großen Teil der Elternschaft sehr starke B e- unruhigung hervorgerufen. Eltern und Lehrer befürchteten, daß diese Maßnahme den A n- fang einer Schulpolitik darstelle, die schließlich auch wieder zur Auslieferung der Schulaufsicht an die Kirche führen müsse. Der Antrag fordert einen Landtagsbeschluß, wonach der Reichskommissar ersucht werden soll, die Durchführung des Erlasses über das Recht der kirchlichen Einsichtnahme in den evangelischen Religionsunterricht in den Schulen solange a u s z u- setzen, bis eine Verständigung über diese Frage zwischen den Beteiligten, Staat, Lehrerschaft, Eltern und Kirche, herbeigeführt sei.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst feststellt, entsprechen die Gerüchte, wonach die preußische Staatsregierung beabsichtige. weitere 194 Landkreise zusammenzulegen und etwa 100 weitere Amtsgerichte aufzulösen, nicht den Tat- lachen.
Wien , 17. August. (Eigenbericht.l Der Nationalrat hat in namentlicher Abstimmung mit 81 gegen 80 Stimmen das Lausanner Protokoll angenommen. Die Mehrheit von einer Stimme ist nur durch das Fehlen eines großdeutschen Abgeordneten zu- standegekommen, der sich krank gemeldet hat. Ein groß- deutsches Blatt hat diese Krankmeldung alS eine Folge terroristischen RegierungsdruckS hingestellt. Ter Präsident des Nationalrats sDr. Karl Nenner, Soz.) stimmt nach der Geschäftsordnung nur bei Wahlen mit. * Für die Sozialdemokratie wies Abg. Dr. Bauer— der von dem Aschbecherwurf eines Heimwehrlers wiederhergestellt ist— darauf hin, daß die Bedingungen, die der Hauptausschuß in die Ratifikation des Lausanner Abkommens gesetzt hat, eine Verbesserung der Rechtslage bedeuteten. Seine Partei ist durchaus nicht der Meinung, daß es für Oesterreich vorteilhaft fein müsse, wenn über die Auslegung des Genfer Protokolls I der Völker- bundsrat nur einstimmig entscheiden könne. Es könnte wohl Situa- tionen geben, in denen es für Oesterreich wesentlich vorteilhafter sein und Entscheidungen im Sinne der Freiheit Oesterreichs wesentlich erleichtern könnte, wenn der Völkerbundsrat über die Auslegung des Genfer Protokolls bloß durch Mehrheit zu ent- scheiden hätte. Bauer faßte dann die vier Haupteinwendungen
Dank für EA.-Verbrechen. Herr s�ohm über vie..Notwehr". Um die SA. über ihre Enttäuschung in der„Machtergreifung" hinwegzuträsten, hat der„Chef des Stabes der SS. und SA ." Röhm nach einer Mitteilung des„Berliner Tageblatts" die von SA.-Leuten in der legten Zeit verübten Terrorakte offiziell ge- billigt. In seinem Befehl heißt es:„In berechtigter Abwehr der marxistischen Bluttaten ist in einigen besonders bedrohten und heim- gesuchten Gebieten scharfe Notwehr und Vergeltung erfolgt. Ich sehe es als meine Ehrenpflicht an, den Männern, die in Ausübung ihrer Notwehr richtig gehandelt haben und deshalb unter Versal- gung und Strafe gestellt wurden, in jeder mir möglichen Weife bei- zustehen." Schon die Tatsache allein, daß der Führer einer Organisation öffentlich verbrecherische Taten billigt und sich zum Prinzip der Vergeltung bekennt, müßte in einem zivilisierten Lande zur Verhaftung des Führers und zur Auflösung der Organisation führen.
Slapellaus eines Motortantschiffs in kiel . Auf der Germania- Werft in Kiel ist heute das Motortankfchiff Geo W. Mc. Knight der Deutsch -Amerikanischen Petroleumgefellschaft in Hamburg vom Stapel gelausen. Das Schiff hat bei einer Läng« von 165,22 Mir. eine Tragfähigkeit von 16 200 Tonnen.
gegen das Protokoll kurz zusammen: Beeinträchtigung der außenpolitischen Handlungsfreiheit für zwanzig Jahre, ausländische Kontrolle und Bestimmungen, die w i r t- s ch a s t l i ch, und solche, die sozialpolitisch gefährlich zu sein scheinen. Die Mehrheit bestand aus den Christlichsozialen, dem Land- bund und 6 Heimwehrlern, die Minderheit aus den Sazialdema- traten, 8 Grohdeutfchen(Dr. Schober ist wirklich krank) und 2 Heim- wehrlern. Die Fraktionsstärke der Sozialdemokraten ist um 1 vermindert, da der Abg. Z e l e n k a trotz Aufforderung fein Mandat nicht niederlegt: er ist wegen leichtsinniger Geldgebarung im Arbeiter- Radiobund aus der Partei ausgeschlossen und seiner Gewerkschafts- funktion in der Technischen Union enthoben worden. Die Bedingungen der Ratifizierung. Im Sinne der angenommenen Anträge muß nun die öfter- reichische Regierung von den Signatarstaaten des Abkommens die Genehmigung der Auslegungen einholen, die sich im wesentlichen darauf beziehen, daß diejenigen Bestimmungen des Protokolles, welche aus dem Genfer Prokkoll Nr. 1 von 1922 übernommen erscheinen, vom Völkerbund nicht nur mit Einstimmigkeit behandelt werden können und daß die Festsetzung der Bedingungen der An- leihe nur in technischer Hinsicht erfolge. Erst wenn die Signatar- staaten diese Zustimmung gegeben haben, wird die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Oesterreich erfolgen.
Der Bock als Gärtner. Nazi-Feuerwehrmann legt serienweise Brände an. Weimar , 17. August.(Eigenbericht.) Vor der Großen Strafkammer standen jetzt zwei bekannte Nationalsozialisten als Brandstifter. Die zum Land- kreis Weimar gehörigen Dörfer Udestadt, Kleinmölsen und Ollendorf waren in den letzten Jahren serienweise von Bränden heimgesucht worden, deren Ursache man sich nicht erklären konnte. Erst vor kurzem gelang es, die Brandstifter zu entdecken. Es handelt sich um den Land- und Gastwirt S t e i n m a n n und den Landwirt E r b s aus Udestadt, Steinmann ist S A.- F ü h r e r und Erbs Mitglied der SA. Der„Führer" hat, wie festgestellt ist, den SA.-Mann Erbs, der gleichzeitig der Feuerwehr angehört und für Löscharbeiten bezahlt wird, zur Brandstiftung veranlaßt. Steinmann wird auch angeklagt, seinen eigenen Saal, der hoch ver- sichert war, in Brand gesetzt zu haben. Die Große Strafkammer erklärte sich nach kurzer Verhandlung für unzuständig und überwies das Verfahren an das Schwurgericht, da der erschwerende Umstand der Gefährdung von Menschenleben durch Brandstiftung hinzu kommt. Die Cholera in der Mandschurei hat Rußland zur Sperrung der Grenze veranlaßt: wer sie doch passieren will, muß eine Quarantäne durchmachen.