Einzelbild herunterladen
 

Nr.387 49. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

Donnerstag, 18. August 1932

Alter Goldschatzschwindel. Die Bergung der Niobe  ".

,, Hole Carmen und die 50 Prozent."

Bei der Berliner   Kriminalpolizei find gegenwärtig verschiedene Anzeigen eingelaufen, die einen umfangreich angelegten Schwindel mit dem berüchtigten spanischen   Gold schah zum Gegenstand haben. Seit etwa 14 Tagen ist eine Gruppe anscheinend internatio­naler Hochstapler an der Arbeit, Opfer für dieses uralte Betrugs­

manöver zu finden.

-

Von Zeit zu Zeit immer in Abständen von einigen Jahren sind Schwindler mit einer Goldschazaffäre in Spanien   an be­güterte Leute herangetreten. Die Gauner fonnten leider nie gefaßt werden. Für den Schwindel sind im Laufe der Jahre mehr als 100 000 Mart von den Interessenten geopfert worden. Als Lock­mittel diente häufig der Sch ag der Inkas, das Goldschiff der spanischen   Armada, das auf einer Erobererfahrt gesunken war und über dessen Verbleib man wußte. Leider fehlten nur die Mittel, um den Schatz zu heben. Man fargte nicht mit den Namen berühmter spanischer Cavalleros und hatte angeblich aufschlußreiche Dokumente und genaue Pläne zur Hand. Die neuesten Ereignisse in Spanien  hat sich jetzt wieder eine Gruppe von Hochstaplern zunuze gemacht und an verschiedene wohlhabende Deutsche   Briefe gerichtet. So er­

Brandstiftung am Weidenweg.

Ein Verdächtiger festgenommen!

Die Serie der Dachstuhlbrände in den letzten Tagen fand ihre Fortsetzung durch ein Feuer, das gestern am frühen Nachmittag im Hause Weidenweg 82 Ede Insterburger Straße zum Aus­bruch kam. Ein Teil des Dachstuhls brannte nieder. Noch während der Löscharbeiten wurde ein junger Mann festgenommen, der im Verdacht steht, das Feuer vorfählich angelegt zu haben.

Um 13 Uhr drangen aus den Bodenluken des Hauses Weiden­weg 82 plötzlich dichte Qualmwolken. Die alarmierte Feuerwehr, die sofort mit mehreren Schlauchleitungen und wegen der starten Berqualmung mit mehreren Rauchschußapparaten nach oben vor­drang, konnte das Feuer schnell einkreisen. Es zeigte sich, daß Brandstiftung vorlag. Aus der Zuschauermenge murde dann auch ein 17jähriger Bursche festgenommen, der seit den frühen Morgenstunden vor dem Hause umhergelungert hatte und nach der Behauptung mehrerer Mieterinnen auch im Treppenhaus wieder­holt gesehen worden war. Der Beschuldigte bestritt die ihm zur Last gelegte Tat.

Juwelenraub lohnt sich nicht. Geringer Erlös aber je drei Jahre Gefängnis für die Räuber

Am 14. Januar d. J., kurz nach 9 Uhr, fuhr vor einem Juwe­lierladen in Lichtenberg   ein Auto vor. Ein Mann, der sich bereits wenige Minuten vorher eingefunden hatte, zertrümmerte mit einem Hammer die Glasscheibe, und während sein Komplice mit dem Re­volver in der Hand den Juwelier und das Publikum in Schach   hielt, ergriff der erste ein Tablett mit Brillantringen und stürmte in das Auto, das mit vollem Gas davonsauste. Zwei Tage später wurde unter dem Verdacht der Täterschaft der nur wenig vorbestrafte Str. verhaftet und troß seines Leugnens vom Schöffengericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Vor 14 Tagen nahm die Polizei die zwei anderen Teil­nehmer des Ueberfalls in Lichtenberg   fest, den Boyer S. und den Mechaniker B. Man fand bei ihnen noch Reste der Beute; bei B. auch eine Uhr, die aus einem Einbruch aus demselben Juwelier­geschäft stammte. Beide legten ein Geständnis ab, sie behaup­teten, Str. habe sie zu dem Ueberfall angestiftet, er habe das Auto besorgt, doch erst am Morgen der Tat gesagt, wohin die Reise gehen sollte und wie die Rollen zu verteilen wären. Ihm habe auch der Revolver gehört. Str., der bis jetzt jede Täterschaft bestritten hatte, legte plötzlich gleichfalls ein Geständnis ab. Wie er vor Gericht er­flärte, unter Einfluß seines Vaters. Dieser hatte an das Gericht einen Brief gerichtet, in dem er die Schuld seines Sohnes als viel geringer darzustellen versuchte und die gegen ihn verhängte Strafe als zu hoch bezeichnete. Str., als Zeuge vernommen, behauptete tatsächlich, daß der Angeklagte B. derjenige gewesen sei, von dem der Plan ausgegangen; er, Str., habe auf seine Veranlassung das Auto gestohlen und bei dem Ueberfall den Chauffeur gespielt. Es seien ihm 200 Mark versprochen worden, die er nicht erhalten habe. Die drei Ringe, die er bekommen habe, sei er nicht los geworden. Während der wirkliche Verkaufswert etwa 8000 Mark ausmachte, erhielten die Räuber nicht mehr als insgesamt etwa 300 bis 400 Mart. Das Gericht verurteilte S. zu drei Jahren einem Monat Gefängnis, B. zu drei Jah ren Gefängnis.

-

Der alte Gerichtszopf.

hielt ein Berliner   Großfaufmann einen Brief, der tat fächlich aus Spanien   kam und in dem ihm ein Spanier fol­gendes Angebot machte: er, der Schreiber, sei infolge seiner jetzigen politischen Betätigung verhaftet und ins Gefängnis gebracht worden. Außerdem habe er eine 16 Jahre alte Tochter, Carmen, deren Er habe in Berlin   bei einer großen Bant ein Millionenkonto. Leben und Zukunft in Spanien   unsicher sei und die er gerne in die Obhut eines Deutschen   geben möchte. Der Kaufmann sollte nach Sevilla   kommen, dort die Tochter in Empfang nehmen, die auch die Dokumente über das Konto in Berlin   besize. Dann sollte der Mann mit dem Mädchen nach Deutschland   zurückfahren, das Geld abheben und davon 50 Prozent behalten. Das sei als Gegen leistung für die treue Hilfe gedacht. Dem Brief lag das Manuskript eines Telegramms bei: ,, ole Carmen und die 50 Prozent" sollte die zustimmende Antwort lauten. Nach Aufgabe dieses Tele­grammes sollten dann nähere Einzelheiten über Carmen und das Millionenkonto folgen.

Er

Dem Kaufmann kam die Geschichte reichlich spanisch vor. ging zur Kriminalpolizei, die ihn über diesen schon fast historisch gewordenen Schwindel hinreichend aufklären konnte.

sich dazu hat verleiten lassen, statt nur einen Teilbetrag der strittigen Summe den Gesamtbetrag einzuflagen und man verliert den Pro­zeß, so erhalten die drei beteiligten Stellen ohne jede Mehrarbeit ein Bielfaches von dem, was sie bei einer Teileinklagung erhalten würden. Es müßte also auch hier einmal gründliche Abänderung geschaffen werden.

3ft Eierpampe erlaubt?

Bei unseren Berliner   Jungens und Mädels, vor allem aber

bei den Jungens gibt es ein sehr beliebtes Spiel. Bo immer sich Gelegenheit bietet, stellen sie sich selbstverständlich mit einer Art von Badebekleidung angetan

-

-

Teile des Schiffsförpers über Wasser.

Kiel  , 17. Auguft.

Wie von der Marine mitgeteilt wird, war der Schiffskörper der Niobe  " um 16 Uhr auf 11 Meter Wassertiefe gehoben. In­zwischen sind die Bergungsarbeiten so weit gediehen, daß gegen 18 Uhr bereits der Bug und ein Teil des Vorderschiffs an der Wasseroberfläche erschienen.

Piccard startet heute früh.

Bum zweiten Stratosphärenflug.

Zürich  , 17. August.

Professor Piccard wird nunmehr endgültig Donnerstag früh, wahrscheinlich zwischen 4 und 5 Uhr, zu einem zweiten Stra to sphärenflug starten. Der Organisationsausschuß meint, daß die Wetterlage jetzt den Aufstieg fraglos gestatte und ein Aufschus daher nicht mehr notwendig sein werde. Die Vorbereitungen zum Aufstieg haben auf dem Flugplatz in Dübendorf   bereits be­gonnen. Die Ballonhülle ist Mittwochnachmittag wieder auf dem Rasen ausgebreitet und für die Füllung mit Wasserstoffgas vorbereitet worden. Piccard selbst beaufsichtigt. Gegen Abend wird die Gondel aus der Flugzeughalle auf dem Platz eintreffen. Die Gondel muß mit großer Vorsicht befördert werden, damit die Instrumente nicht Schaden leiden.

Die Komödie im Kammergericht. Gefängnisstrafe für Gerichtsvollzieher und Justizangestellten

Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte gestern den Ge­richtsvollzieher Brehm wegen fortgefehten Befruges, Urkunden­fälschung, Amtsanmaßung und Anffiffung zum Diebstahl zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis und den Juffizange­stellten Sagert wegen Befruges, Urkundenfälschung, Diebstahls und Beihilfe zur Amtsanmaßung zu acht Monaten Gefäng­nis. Beiden Angeflagten wurde die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter abgesprochen. Der Hausverwalter Sternberg wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

und Sand sich zu mischen beginnen. Wenn sie das erstemal aus dorthin, wo in der Natur Wasser dem Wasser herauskommen, beschmieren sie sich von oben bis unten mit Sand. Sie sehen aus wie die Maori  , springen dann aber in Weltfremdheit dieses Architekten, der durch Vermittlung seines die Flut, um blizblank und geläutert, wie der berühmte Phönig, der der Asche entsteigt, wieder herauszukommen. Sie nennen dies Spiel Eierpampe, das weiß ja jeder Berliner  . Durch den Sitt­lichkeitserlaß des stellvertretenden preußischen Staatskommissars

Von oben bis unten bedeckt.

Dr. Bracht aber haben zahlreiche Berliner   Eltern Bedenken be­fommen, ob sie sich und ihre Kinder nicht dem polizeilichen Zu­griff aussehen, wenn sie ihren Kindern das Spiel Eierpampe er­lauben. Wir haben die Verordnung des stellvertretenden preußischen Staatskommissars auf das gewissenhafteste dahingehend geprüft, ob die Eierpampe mit der Wahrung christlicher Grundsäze" in Wider­Die Neuregelung auf dem Gebiete der Rechtspflege, die ipruch steht und als eine kulturelle Zerfeßungserscheinung im äußeren Bilde, vor allem der Großstädte", anzusehen ist. Beson­durch Verordnung des Reichspräsidenten   vom 14. Juni 1932 vor­ders haben wir auch festzustellen versucht, ob das Spiel Eierpampe genommen wurde, hat leider noch nicht die Abschaffung der jetzt als Nacktbaden" und Besuch von Gaststätten in Badebekleidung" üblichen vielen Gebühren gebracht. Wer gezwungen ist, anzusehen ist. Wir können den besorgten Eltern mitteilen, daß einen Prozeß zu führen, kann allerlei Ueberraschungen erleben. unsere Nachprüfungen in staatsrechtlicher und moralischer Hinsicht Das Gericht fordert von ihm vorschußweise- Prozeß zu einem gegenteiligen Ergebnis geführt haben. Ist richtige Zu­gebühren. Hinterher fommt dann eine dide Rechnung über Be- sammensetzung der echten und unverfälschten Eierpampe erreicht, weisgebühren und Schreibgebühren. Die Summierung das heißt, haben sich die Jungen von oben bis unten mit Sand dieser Beträge löst aber oft großen Schrecken aus und dieser beschmiert, dann ist geradezu ein Idealzustand im Sinne der stell­Schreden wird immer größer, da auch der eigene Anwalt vertretenden kommissarischen preußischen Verordnung hergestellt alle diese Gebühren liquidiert, selbst wenn er den Prozeß nicht geworden. Die Jungen sind ja dann geradezu von unten bis oben wonnen hat. Da aller guten Dinge drei sind, darf man auch noch die gleichen Prozeßkosten für den gegnerischen An­walt bezahlen. Während im gewöhnlichen Leben Leistung und Gegenleistung für die Zahlung ausschlaggebend sind, richtet sich dies bei dem Gericht nach der Geschicklichkeit des Anwalts. Wenn man

BVG

=

bekleidet. Sind sie dann ins Wasser gesprungen und haben sich ab­gespült, dann müssen sie sich entweder schleunigst wieder mit Sand beschmieren oder sich so rasch wie möglich anziehen. Dann kann Herr Bracht ihnen und der Eierpampe ganz be­stimmt nichts anhaben!

Ausflugsfahrten in die Mark

am Sonntag, dem 21. August

Nach Rheinsberg  

Hin- und Rückfahrt RM. 8.50 Nach d. Spreewald( Lübbenau  )- Nach Buckow  ( Märk. Schweiz  ) 6.­

und

Hin- und Rückfahrt RM.

Vom Leipziger Platz( Palast- Hotel) Abfahrt 8 Uhr

Es war eine humorvolle Gerichtsverhandlung. Man wußte nicht, worüber man mehr staunen sollte. Ueber die Naivität und Hausverwalters aus den Händen eines Gerichtsvollziehers die Be­stallungsurkunde des höchsten preußischen Gerichts, des Kammer­gerichts, entgegennimmt, oder über die Dreiftigkeit, mit der dieser Gerichtsvollzieher im leeren Saal des Kammergerichts die Szene voller grotesfer Komik aufführte, als er in Zivil, ohne Talar, mit dem künstlichen Bärtchen, den Herrn Architekten die Hand zum Eidesschwur erheben und ihn die Eidesformel des Sachverständigen nachsprechen ließ. Der Hausverwalter Sternberg fann von Glück reden. Seine Rolle war durchaus nicht ganz durchsichtig.

Gehörte aber nicht auch der Herr Architekt, der durch sein Ver­halten den Anstoß zu der Kammergerichts- Köpenickiade gegeben hat, auf die Anklagebant? Er hatte es so eilig mit dem Amt des ge= richtlichen Sachverständigen, daß er kurzerhand beschloß, zu schmieren, um die Angelegenheit zu beschleunigen. Leider fehlte die juristische Handhabe, auch ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Die Auslandsferienfchulen in Freienwalde  .

Die Stadt Freienwalde   veranstaltete für 100 englische und deutsche   Teilnehmer an den Auslandsferienschulen der Stadt Berlin   ein volkstümlich gehaltenes Treffen im Stadt­und Kurpart Freienwalde, dem Stadtschulrat Nydahl und Magistratsoberschulrat Heŋn beiwohnten.

Nach einer Besichtigung des Schlosses Freienwalde  mit den Königin- Luise- und Walter Rathenau   Räumen begaben sich Engländer und Deutsche in den Kurpart, wo das Mit­tagessen eingenommen wurde. Hier begrüßte Bürgermeister Regel die Vertreter der Stadt Berlin   sowie die Vertreter der Städte Strausberg   und Falkenberg  , wo die deutsch  - englischen Auslands­schulen ihren Sitz haben. Danach erfolgte ein Besuch des Schiffs­hebewertes in Niederfinow  , worauf man sich wiederum im Kurpark Freienwalde   zur Kaffeetafel vereinigte. Nach Darbietun­gen der englischen Schüler und Schülerinnen und warmen Dankes­worten der englischen Lehrer und Lehrerinnen wurde der Abend, dem auch zahlreiche Freienwalder Lehrer und Schüler beiwohnten, mit einem geselligen Zusammensein beschlossen.

Um die Gnadenentscheidung im Fall Reins.

Schwan durch das Schwurgericht II Berlin am 12. Dezember Der Verteidiger des wegen Ermordung des Geldbriefträgers 1931 zum Tode verurteilten 21jährigen Maurergesellen Ernst Reins   teilt mit: In den letzten Tagen hat sich die Presse ver­schiedentlich mit dem von mir für Reins eingereichten Gnaden­gesuch befaßt und der Verwunderung Ausdruck gegeben, daß über dieses Gesuch noch nicht entschieden sei, sowie die Befürchtung ge­äußert, daß diese Verzögerung einen Umsch wung der prin zipiellen Einstellung des Preußischen Staatsministeriums als höchster Gnadeninstanz gegenüber Todesurteilen ankündige. Dem­gegenüber muß festgestellt werden, daß über das u. a. von vier der sechs Geschworenen, dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Dyrenfurth und den drei sozial- psychologischen Sachverstän digen Dr. Kawerau, Dr. Behnke und Justus Ehrhardt eindringlich befürwortete Gnadengejuch bisher weder eine Ent­scheidung für noch gegen gefallen ist. Nach amtlicher Auskunft ist auch für die allernächste Zeit mit einer solchen Entscheidung noch nicht zu rechnen. Reins befindet sich nach wie vor im Moabiter Untersuchungsgefängnis.

Ein Lebensretter! Genosse Walter Lint, Lindenstraße 78, rettete am Dienstag morgen aus dem Landwehrkanal am Halleschen Tor die Hausangestellte Erna B. vom Tode des Ertrinkens.

North Alienhof( Werbellinsee  ) 6.50

Abf. 10 Uhr, Hin­

Nach Bad Freienwalde  

Abfahrt 11 Uhr, Hin- u. Rückfahrt RM.

6.­

Auskunft und Karten- Vorverkauf ohne Aufschlag durch die BVG.- Verkehrsab­teilung, Berlin   W 9, Köthener Straße 17, Zimmer 51, Fernruf B   2, Lützow 9014-19,

Nam Blankensee bei Trebbin   4.50 Apparat 117, werktags von 8-16 Uhr,

Abf. 13 Uhr, Hin- u. Rückfahrt RM.

Nach Mellensee  

Abfahrt 13 Uhr, Hin- u. Rückfahrt RM.

4.­

Vom Bahnhof   Zoo

Sonnabends von 8-13 Uhr und nachdem Auskunft BVG., Leipziger Platz, Fernruf A 2 Flora 0038. Verlangen Sie kostenlos Prospekt und August- Programm.