des Bergbaues, der Eisenindustrie, der sonstigen Metall- gewinnung, der Großcheiyie, der Zementindustrie. (2) Die Verstaatlichung hat sich auf alle Nebenbetriebe sowie auf die Verwertung von Altmetall j;u erstrecken. 8 3. (1) Die Entschädigung erfolgt nach der tatsächlichen Ausnutzung der Anlagen in den Geschäftsjahren 1929 bis 1931, höchstens jedocl) iu den Börsenkursen vom 1. Juli 1932. (2) Auf die Entschädigung werden Steuerschulden, bisher ge- währte Subventionen und sonstige Forderungen der öffentlichen Hand angerechnet. 3. Entwurf eines Gesetzes über Bankenverstaat» lichung und Bankenaufsicht. 8 1. Das gesamte Bankgewerbe wird der Aufsicht und Führung durch das Reich unterstellt. Zur Durchführung dieser Aufgaben werden 1) die Großbanken verstaatlicht(8 2), 2) ein Bankenamt errichtet(8 S). § 2. Die Verstaatlichung der Großbanken umfaßt: Dresdner Bank. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft. Commerz- und Privatbank. Berliner Handelsgesellschaft. Allgemeine Deutsch « Creditanstalt. 8 3. Die verstaatlichten Banken werden unter Mitwirkung des Bankenamts zu einer Deutschen Staatsbant zusammengeschlossen. ' S 4- Die Entschädigung der Aktionäre der verstaatlichten Banken erfolgt auf der Grundlage der Berliner Börsenkurse der Aktien vom 1. Juli 1932. 8 S. Das Bankenamt hat die Führung der öffentlichen und privaten Banken nach einheitlichen Richtlinien zu sichern. Zweck dieser Bank- Politik ist die Lenkung des Kapitals im Interesse der Gesamt- Wirtschaft. 8 6. Das Bankenamt hat Vorschläge über weitere Verstaatlichung von Banken zu machen. 8 7- Jnnerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen die Geschäfte des Reichskommissars für das Bankgewerbe auf das Bankenamt über. 4. Entwurf eines Gesetzes über die Enteignung des Großgrundbesitzes. 8 t. (1) Um eine Gesundung der deutschen Landwirtschaft anzu- bahnen, wird der private Großgrundbesitz enteignet. (2) Großgrundbesitz im Sinne dieses Gesetzes ist jeder land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz über 299 Hektar. Durch Landes- gesetz kann bestimmt werden, daß auch Großgrundbesitz unter 299 Hektar unter dieses Gesetz fällt. 8 2- (1) Als Entschädigung wird den enteigneten Großgrundbesitzern eine Rente gewährt, die sich nach der Höhe des in den Jahren 1929 bis 1931 durchschnittlich versteuerten Einkommens aus dem ent- eigneten Grundbesitz bemißt. (2) Verfügt der enteignete Großgrundbesitz über hinreichende landwirtschaftliche Kenntnisse, so kann ihm an Stelle der Rente eine Siedlungsstelle überlassen werden. 8 3. Der enteignete landwirtschaftliche Grundbesitz ist entweder als Graßbetrieb zu erhalten oder an Landarbeiter und Kleinbauern auf- zuteilen. Die Wahl der Betriebsform ist so zu treffen, daß die wirt- schaftliche Ausnutzung des Grundbesitzes gewährleistet wird. 8 4 Wo die Betriebsform des Großbetriebes beibehalten wird, ist der Betrieb in öffentlicher Bewirtschaftung zu übernehmen oder in ge- eigneten Füllen den Landarbeitern zur genossenschaftlichen Bewirt- schaftung in Landarbeiter-Produktivgenossenschaften zu überlassen. 8 S. Im Falle der Aufteilung des Grundbesitzes ist der enteignete landwirtschaftliche Grundbesitz je nach den örtlichen Verhältnissen an landbedürftige Kleinbauern zu verteilen oder zur Errichtung von lebensfähigen Bauernsiedlungen zu verwenden. Als Siedlungsbewerber sind vornehmlich Landarbeiter zu be- rücksichtigen. 8 6. Der enteignete forstwirtschaftliche Großgrundbesitz ist der öffentlichen Hand zur Bewirtschaftung zu übertragen.
Lohann Schober gestorben. Tod des ehemaligen Äundeslanzlers. Ter ehemalige Bundeskanzler und langjährige Polizeipräsident von Wien , TD Johann Schober , ist im Alter von 38 Jahren nach längerer Krankheit gestorben. Schober war der Typ des vornehmen, dabei aber ein- fach-bürgerlichen altösterreichischen Beamten. Im Juni 1918 wurde er k. k. Polizeipräsident von Wien . Die Republik hat ihm dieses Amt gelassen. Das wäre bei dem großen Einfluß der Sozialdemokratie in der Nachkriegszeit nicht geschehen, wenn Schober sich als parteiisch gegen die Arbeiterschaft erwiesen hätte. Das gräßliche Blutbad, das die Polizei am 15. und 16. Juli 1927 anrichtete, hat das Verhältnis der Sozialdemokratie zu Schober zwar sofort ins Gegenteil ver- kehrt, indes hat sich nachher wieder Schober als Gegenpart des Heimwehrförderers Seipel erwiesen— dem er so bald in den Tod folgen mußte— und diese politische Tatsache hat dann auch die Haltung unserer Bruderpartei zu ihm be- einflußt. Das Gleichgewicht zwischen der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien der Christlichsozialen und Groß- deutschen führte 1921 zur Bildung eines Beamtenkabinetts mit Schober als Kanzler. Nach einem Jahr folgte ihm Seipel und Schober leitete wieder die Wiener Polizei und das Sicherheitswesen im ganzen Staat. Im Sommer 1929 wurde er wieder Regierungschef. Es gelang ihm, wichtige finanzielle Erfolge zu erzielen, so die Vereinigung der Boden- credit- mit der Creditanstalt für Handel und Gewerbe, er konnte auch eine Verfassungsreform durchsetzen, wobei die Sozialdemokratie weniger wichtige Aenderungen ermöglichte, um den demokratischen Charakter des Staates zu sichern. Mit Schobers Kanzlerherrschaft ist auch die B e- f r e i u n g seines Landes von der— allerdings vollkommen unerfüllbaren— Reparationslast verbunden. Schließlich aber stürzten ihn die Intrigen Seipels, der nun das Heim- wehrkabinett � Vaugoin-Starhemberg etablierte. Nach dessen Sturz durch den sozialdemokratischen Wahlsieg am 9. November 1930 wurde Schober , nun als Parlamen- tarier und Führer des„Nationalen Blocks", wieder Kanzler. Die Zollunionskampagne mißlang fre'lich, und seit- her regieren zwar wieder die Christlichsozialen, aber ihr Regime ist gerade jetzt sehr wackelig— und die Großdeutsche Partei Schobers dürste ihren großen Mann nicht mehr lang« überleben.
srd von voie
Nationalsozialistische Mörder vor dem Sondergerichi.
Beul Yen, Ig. August, f Eigenbericht.) Welche Bedeutung die Nationalsozialisten dem INordprozeh in Reuthen beilegen, beweist, daß von den ausgegebenen 40 Presse- karten die Hälfte aus Nazi-Pressevertreter entfallen. Auch der Führer der schlesischen SA., Fememörder Heines, ist anwesend. Bei Fortsetzung des Verhörs erklärt der Angeklagte Kottisch, daß nach längerer Fahrt in dem Dorfe Zworrock noch mehrere Pistolen besorgt wurden. In Potempa angekommen, wo sie bereits erwartet wurden, führte man die Autoinsassen in die Gastwirtschaft des dortigen SA.-Führers L a ch m a n n, der gleichzeitig T s> meindeoorsteher ist. Man bewirtete sie dann mit mehreren Litern Schnaps und Bier, bis sie fast alle betrunken gewesen seien. Alsdann seien sie von einem ihnen unbekannten Führer in das Dorf zu einem Gehöft geführt worden. Beim Verlassen dieses Lokals habe man ihnen gesagt, sie sollten ganze und keine halbe Arbeit machen. Der Trupp habe sich dann zunächst an ein Gehöft begeben, wo man ihn aufforderte, zu klopfen und zu schießen. Es sei dann eine Frau am Fenster erschienen. Er habe aber nicht schießen können. Daraufhin hätten sie den Hof verlassen. Eine ihm unbekannte Person habe dann bei dem Betreten des zweiten Hofes erklärt: „Jetzt muß es aber klappen." Man habe hier die Tür offen gefunden, sie seien dann mit mehreren Personen hineingegangen und hätten dort im Lichte der Taschen- mmpe zwei Betten stehen sehen. In dem einen habe die Mutter Pietzuch, in dem anderen die beiden Söhne geschlafen. Als die Mutter gefragt habe, was sie wollten, sei von einem anderen ge- rufen worden, sie solle still sein, sonst würde sie auch erschossen. Als er dann an das Bett der beiden Brüder herangetreten sei, habe man ihm zugerufen: „Den Cmil, den Dicken, den andern nicht." Emil Pietzuch sei dann aufgesprungen und habe ihm die Decke über den Kopf geworfen. Er sei gestürzt und dann hätten seine Käme- raden auf den Emil eingeschlagen. Emil sei dann in die Kammer gesprungen und man habe ihn dann aufgefordert zu schießen. Er habe dann in die Kammer geschossen und gesehen, wie Pietzuch zusammengebrochen sei. Auf die Vorhaltung des Vorsitzenden erklärte Kottisch: „Ich war betrunken, außerdem führte ich ja einen Befehl aus." Sie hätten dann gemeinsam die Kammer verlassen und der Führer habe sie zu einem dritten Gehöft geführt. Unterwegs hätte dann der Führer gesagt:„Jetzt seid aber vorsichtig, er ist schwer be- w a f s n e t." Als ich mir eine Zigarette anzündete, merkte ich, daß ich an den Händen Blut hatte.(Wie kommt das Blut an die Hände des Angeklagten, wenn er nur aus der Entfernung geschossen und auf Pietzuch angeblich nicht eingeschlagen hat? Red. d.„V.".) Daraufhin sagte ich, ich mache nicht mehr mit. Er habe sich dann zum Auto begeben und sie seien dann gemeinsam nach Broslawitz zurückgefahren. Er habe dann bis?L19 Uhr vormittags geschlafen. Auf die Frage des Vorsitzenden, was er sich denn bei der ganzen Tat gedacht habe, erwiderte Kottisch:„Ich dachte nur an ein Zur- redestellen und ein paar Ohrfeigen." Als zweiter Angeklagter wird der SS.- Mann Wolmizsk vernommen. Dieser bekundete, daß sie im SA., Heim Broslawitz eine Woche exerziert hätten. In den Nachmittagsstunden habe ihm Kottisch gesagt:„Wir fahren heute abend weg, es kommt ein Auto'." Ich dachte, es würde ein Ueberfall werden. Es kam dann der Bs- fehl, wer keine Waffen hat, bleibt zurück. In Potempa angekom- men, wurden wir sehr stark mit Schnaps und Bier bewirtet. Lach- mann, der dortige SA.-Führer, sagte dann, als wir ins Dorf ge- führt wurden: „halbe Arbeit ist keine ganze Arbeit." Mir wurde die Pistole abgenommen, ich bekam einen Gummi- knüppel. An dem ersten Hause klopfte einer und erklärte dem dort wohnenden Schwingel:„Florian, du sollst mal heraus kommen." Dieser kam aber nicht. Wir gingen dann zu der Wohnung Pietzuchs. Wir konnten hier gleich durch das Fenster sehen, w t e Emil schwer geprügelt wurde. Bevor wir das Lachmannsche Lokal verliehen, sagte Lachmann: „Die Telephonleilungen müssen durchgeschnitten werden." Als wir von Pietzuch zu dem dritten Gehöft gehen wollten, wurde ich von einem Zollbeamten verhaftet. Als dritter Angeklagter wird der SA- Führer Kreup- n e r vernommen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wieso sie aus dem Industriegebiet nach dem Broslawitzer EA.-Heim kamen, er- klärte Kreupner:„Das Broslawitzer Gut hatte uns angefordert. Am Tatabend glaubte ich zunächst bei der Abfahrt, daß wir wieder für das Gut eine Streife machen sollten." Der vierte Angeklagte Müller bestätigt die bisherigen Aus- sagen im wesentlichen. Bei einer Debatte über das Verhältnis zwischen SS. und SA. unternimmt der Verteidiger Luetgebrune einen Vorstoß und beantragt den Ausschluß der Oessentlichkeit aus Gründen der Staatssicherheit. Der Antrag wird aber vom Gericht abgelehnt. Zum Schluß wurde der Angeklagte Paul Lachmann aus Potempa vernommen, der zwar Mitglied der NSDAP , ist, aber weder der SA. noch der SS. angehört. Der Angeklagte sagt u. a. aus, nachdem er vor dey Wahlen erfahren habe, daß auf die Häuser der Parteimitglieder kommunistische Anschläge verübt werden sollten, habe er aus zehn Leuten eine Schutztruppe ge- bildet. Den getöteten Pieczuch habe er wiederholt aus dem Lokal weifen müsien, weil er die anwesenden Gäste belästigt habe. Eine Woche vor der Tat sei Pieczuch abermals in dem Lokal erschienen und habe geäußert, die anwesenden Nationalsozialisten würden ebenso wie die bisher erschossenen 459 Nationalsozia- listen(?) umgebracht werden. Als erster Zeuge wird bei der Wiedereröffnung der Nach- mittagsverhandlung der Oberlandjäger Osfadzin ver- nommen. Dieser bekundete, daß nach seinen Feststellungen der Pieczuch nachts um 1 H Uhr ermordet worden sei. Um 6M Uhr früh sei ihm eine entsprechende Meldung zugegangen. Er sei sofort zu dem Tatort hingegangen, wo der oerhaftete Wolnicza ihm die ersten Aussagen machte. Die von ihm benachrichtigte Mord- kommission aus Gleiwitz sei eine Stunde später ein- getroffen und habe ihn beaustragt, auf den Eolombek a u f z u- passen. Dies habe er auch getan. Eolombek sei aber nachmittags Pilze suchen gegangen(??) und aus dem Wald« nicht mehr zurück- gekommen.
Der Angeklagte Lachmann habe den getöteten Pieczuch schon im Jahre 1923 einmal mißhandelt, desgleichen am 31. Januar 1932. Lachmann sei nach dem ihm Bekannten ein persönlicher Feind des Pieczuch gewesen. Lachmann wäre noch vor einigen Jahren Kommunist, dann Zentrumsmann gewesen und erst in jüngster Zeit Nationalsoziali st geworden. Als zweiter Zeuge wird Florian Schwinge vernommen, den die Nationalsozialisten zuerst aufgesucht hatten. Schwinge er- klärt, daß es gegen lk Uhr geklopft habe. Seine Frau sei ans Fenster getreten und habe gefragt, was los sei. An der Antwort habe die Frau erkannt, daß der Nationalsozialist Eolombek bei der Kolonne war und hätte das Fenster zugeworfen. Da ihm schon öfter mit Erschießen und Aushängen an der großen Dorflinde gedroht worden sei, habe er sich versteckt. Der Gemeindevorsteher und SA.-Führer Lachmann sei früher mit ihm befreundet gewesen und hätte ihn einmal in einem amtlichen Versahren gegen ein Zahlungsversprechen von 89 Mark zu einer falschen Aussage verleiten wollen. Da er die zunächst gemachte Aussage widerrufen habe, sei der Sachmann ein per- sönlicher Feind von ihm geworden. Es folgt die Aussage des Bruders Pieczuch. Dieser bekundet, daß er erst durch den Ruf „Hände hoch" erwacht sei. Es hätten dann mehrere Personen vor dem Bett gestanden. Er habe dann einen schweren Schlag auf den Kopf bekommen. Sein Bruder sei an den Füßen gesaßt und aus dem Bett gezogen worden, nachdem er vorher versucht hatte, sich mit der Bettdecke zu schützen. Als man ihn aus dem Bette gejagt hatte, sei ihm gesagt worden:„An die Wand mit dir" und man habe ihn dann mit dem Gesicht gegen die Wand gestellt. Inzwischen sei auf den Bruder schwer eingeschlagen worden, plötzlich sei ein Schuh gefallen und er habe gehörk, daß der Bruder in der Kammer geröchelt habe. Er sei dann auf den Boden geflüchtet. Auf das Schreien der Mutter wäre er dann wieder heruntergekommen, fand aber seinen Bruder bereits tot vor. Als die Mutter des Ermordeten, die 69jährige Frau Maria Pieczuch vernommen werden soll, läßt der Angeklagte Müller den Verteidiger erklären, daß er nicht mehr der Verhandlung folgen könne. Daraufhin wurde die Verhandlung auf Sonnabend früh 9 Uhr vertagt. * Von irgendwelcher Reue war bei den Angeklagten nichts zu verspüren. Sie benahmen sich im Gegenteil sehr provozierend, und als ihnen aus dem Zuhörerraum bei Abschluß der Abendoerhand- lung der Hitler-Gruß zugerufen wurde, brüllten sie ihren Partei- freunden mit erhobenen Händen gleichfalls ein„Heil Hitler" zu.— Im Laufe des Tages kam es mehrfach zu Ansammlungen vor dem Gerichtsgebäude und zu Zusammenstößen zwischen SA. - Leuten und Kommunisten. Ein besonders rabiater SA.-Mann wurde hierbei festgenommen. Gegen Abend wurden auf der Beuthener Hauptstraße und in der Umgebung des Gerichtsgebäudes wiederholt größere SA.-Trupps, darunter zahlreiche auswärtige SA.-Leute festgestellt. Schamlosigkeit und freche Drohung. Das oberschlesische Naziorgaa zu dem Mordprozeß. Die„Ostfront", dos oberschlesische hiller-Organ, erklärt zu dem Prozeß, daß unter den gegebenen Verhältnissen mitsünf Todesurteilen gerechnet werden müßt«. Wenn das Gericht es aber wagen würde, auch nur ein einziges Todesurteil zu fällen, so würde sich in ganz Deutschland ein Sturm erheben und die Folgen wären unabsehbar. Zum Schluß erklärt dieses schamlose Blatt:„Schuldig an dem Mord sind nicht die Angeklagten, sondern aus die Anklagebank ge- hören der frühere preußische Innenminister Severing und der Justiz. minister Schmidt. Sie sind die wahren Schuldigen von Potempa."
Cine Lappalie!
Die regierungsoffiziöse„DAZ." schreibt: Die schweren Vorwürfe, die der Stahlhelmführer v. S t e p h a n i gegen die Nationalf ogialiften schoben hat, werden von den zustän- digen preußischen Stellen nachgeprüft werden. Von amtlicher Seite verlautet, daß sich aus dem bisher mitgeteilten Material— also vor der Veröffentlichung, die wir im Auszug wiedergaben— kein Anhalt für ernsthafte Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit er- geben habe. Ganz allgemein wird von unterrichteter R e i ch s st« l l e hierzu bemerkt, daß in den letzten Monaten zahllose Puffchansagen erfolgt feien, an denen sich erfreulicherweise niemals etwas bewahrheitet habe. Auch könne nicht jedesmal ein Ermittlungsverfahren in Gang geseht werden, denn sonst müßte die Zahl der Staatsanwälle verzehnfacht werden. Von zuständiger preußischer Seite wird diese Einstellung im allgemeinen unterstrichen. Nicht einmal ein Ermittlungsverfahren? Wann wird die„DAZ." wegen böswilliger Verächtlichmachung der Reichs- regierung verboten? Die„Berliner Börsenzeitung" des Generals o. Stülp- nagel bemerkt zur selben Sache: Der Gegenstand des Streits ist so unwesentlich, daß wir es ablehnen, auf ihn einzugehen. Wir begnügen uns mit der Fest- stellung, daß der Ausgangspunkt eine Lappalie ist. Ausschneiden und aufkleben! Mappe:„Ueb�erpar» parteiliches!" SA. überfällt Kommunisten. Ein Fall für das Breslauer Sondergericht. Breslau , 19. August.(Eigenbericht.) Heute vormittag gegen 11 Uhr kam es an der Neudorf- Ecke Nachodftraße zu einer politischen Schlägerei. In unmittelbarer Nähe des Braunen Hauses hatten zwei kommunistische Zeitungshändler Aufstellung genommen. Sie wurden von uniformierten Nazis angegriffen, verfolgt und zu Boden geworfen. Es sammelte sich eine Menschenmenge von etwa 499 Personen an. Die am Boden Liegenden trat man mit Füßen, den einen von ihnen so schwer, daß er ins Krankenhaus gebracht werden mußte. Zwei Täter wurden von der Polizei festgenommen. Man darf ge- spannt sein, ob auch dieser Fall vor das Breslauer Sondergericht kommt, das sich m der kurzen Zeit seiner Tätigkeit schon durch besonders harte Urteile gegen Kommunisten aus, gezeichnet hat.