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Die Vlutspur der SA  . Die Hälfte der deutschen   Verluste von Tannenberg." München  , 20, August. Eigenbericht.) General Ludendorfs, der als langjähriger Freund und Mit- arbeiter Hitlers über den Geist der braunen Dürgerkriegs-SA. genau Bescheid weiß, zieht in der neuesten Nummer seinerDolkewarte" vom 21. August den B l u t s a ld o aus den politischen Kämpfen seit der Aufhebung des Uniformverbots und erheb! dabei schwerste Anschuldigungen gegen Hitlers   braune Mordgarde. Ludendorfs beziffert die Zahl der Ermordeten und Verlehlen auf bOOo und stellt fest, daß das der Hälfte der deutschen   Der- lusle in der Schlacht von Tannenberg entspreche. Solche erschütternden Zahlen, sagt der General, die natürlich nur Annäherungswert enthalten, da amtliche Erhebungen fehlen, zeigten nur zu klar, welche Folgen die Aufhebung des Unisormverbotes und die Zulassung der SA.   im Anfang Juni durch die Reichsregierung von Papen-Schleicher für das deutsche Dolk gehabt hat. Kamen solche Nachrichten früher aus Südamerika  , dann warf sich der brave Deutsche   stolz in seine Heldcnbrust und blickte verächtlich nach dort. Nun kann der Deutsche   die gleiche Verachtung mit noch viel mehr Recht, allerdinge mit tiefer Trauer vermischt, auf die eigenen Volks- genossen richten.- Nach einem Vergleich mit den Verluftziffern der Staats- Umwälzung vom November 1918 und späterer revolutionärer Er- Hebungen fährt Ludendorff   fort: Doch vor solchen revolutionären Ereignissen stehen wir ja heute noch. Sie würden nach der Machtergreisung durch die NSDAP  . eintreten. Das müssen wir uns beim Ueberblick über die Revolution immer wieder klar und deutlich sagen. Der von der Reichsregierung an- befohlene Burgfrieden wurde einfach nicht beachtet, svn- der» es setzten am Wahltage und dann sofort noch der Wahl un» erhörte, blutige Terrorhandlungen«in, wie sie in Deutschland   seit den Ketzerverfolgungen nicht mehr ausgeübt wurden. Diese Terrorhandlungen sind in weitestem Umfang durch die SA. begangen, die sich derMachtergreifung" nah« fühlte und an einigen Stellen mit den von ihr für diesen Fall geplanten Terrorakten planmäßig vorging, damit kundtuend, wessen sich das deuffche Volt von diesen positiven Christen zu gewärtigen hat. An der Terrornotoerordnung vom 9. August bemängelt Luden- dorff, daß sie das Uniformtragen nicht untersagt und bemerkt: Diese Notverordnungen kommen zu spät und machen Ermordete nicht mehr lebendig. Sie heilen Leicht- und Schwer» verletzt« nicht und stellen Sachschaden nicht wieder her, ebensowenig das gesunken« deutsche Ansehen. Schließlich befaßt sich Ludendorff  mit der jüngsten SA.  -Mobilisierung und sagt: Eine starke Gärung hat sich der SA. bemächtigt. Sie drängt auf Machtergreifung im Staat und fordert sie von Herrn Hitler  . Dieser bemüht sich zwar, aus Herrn Köhra und seine röhmischen Iüngliage beruhigend einzuwirken. ob er aber Glück haben wird, ist eine andere Frage. Die Haltung der SA. in Berlin   und an anderen Stellen war so drohend ge- worden, daß in Berlin   die Polizei mitKarabinern aus- gerüstet wurde. Diese verschwanden aber bald, und unwillkürlich richten sich die Gedanken auf da» Verbot des Waffengebrauchs am 9. November 1913."
Nechtsputschisten werden enteignet. Zn der spanischen Republik. Madrid  , 20. August.(Eigenbericht.) Der Gesetzentwurf über die entschädigungslose Enteignung der Putschmonarchisten, die an der jüngsten Aufstandsbewegung teil» nahmen, ist angenommen. Der frühere Außenminister Lerroux  sprach sich gegen den Entwurf aus. Der Sozialistenführer C o r d e r a dagegen erklärte, daß das Gesetz sich als sehr wirksam erweisen werde. Einige Abgeordnete der Regierung?- Mehrheit wollen eine Verschärfung, wonach außer den Wohnhäusern auch der Grund und Boden ringsherum unter die Enteignung fallen foll, sofern die Besitzungen in Gemeinden mit weniger als 1590 Einwohnern liegen. Die beschlagnahmten Ge- bäud« sollen dem Unterrichtswesen oder wohltätigen Werken zugute kommen. Nur zu früh losgeschlagen? Paris, 20. August.(Eigenbericht.) Einem Sonderberichterstatter des.Paris   Nidi" hat in Va- l e n c i a ein monarchischer Kaoallerieoffizier erNärt, daß fast die ganzeArmee  "(soll wohl heißen, die Offiziere. Red.) hinter General Sanjurjo gestanden habe. Der Aufftandsplan sei jedoch im letzten Augenblick von einem Obersten der Gendarmerie verraten worden und Sanjurjo habe nicht mehr rechtzeitig unterrichtet werden können, so daß er losgeschlagen habe, während überall die Meldung, mit der Ausführung zu warten, befolgt werden konnte.
pogromiffen in Argentinien  . Judenverfolgung nach altrussischer Art. Buenos Aires  . 20. August.(Eigenbericht.) Der Pogromterror in Argentinien   nimmt von Tag zu Tag wildere Formen an. Fast täglich erfolgen U e b e r f ä l l e aus jüdische Stadwiertel, deren Einwohner terrorisiert werden. Die sozialistische Partei hat wegen des Terrors eine Interpellation im Parlament eingebracht. Die Arbeiterpresse fordert weitgehend« Sicherheiten gegen eine Wiederholung der Judenmassakers von 1929. Die Regierung hat schärffte Schutzmaßnahmen zugesagt.
Attentat in Charbin  . Schwere Explosion auf dem Flugplatz. Charbin. 20. August. Auf den Flugplatz Charbin   wurde ein Bombenanschlag verübt, durch den Hunderte von Häusern zerstört wurden. Der Umfang der Katastrophe kann erst festgestellt werden, wenn die Trümmer, die das ganze Gebiet in der Nähe des Flugplatzes bedecken, hinweggeräumt sind. Es wird mit einer größeren Anzahl Todesopfer gerechnet. Ein russischer Aus- wanderer und mehrere Koreaner wurden verhaftet. Zeilungeocrbote in Schleswig  -hoistein. Die in Altona   er- scheinende kommunistisch«Hamburger Volkszeitung  " und die nationalsozialistischeSchleswig-Holsteinische Tageszeitung" sind aus je acht Tage verboten worden.
Milderung der Weitere Anträge der sozialden Zu den grundlegenden Forderungen, die von der Sozialdemokratie im neuen Reichstag gestellt werden, ge- hören auch die tiefgreifenden Vorschläge zur Be- Hebung der Wirtschaftsnot. Wir geben im fol- gcnden die Anträge wieder, die sich hierauf beziehen, und auch die Gesetzentwürfe, die der Finanzierung der sozialpolitischen Forderunge» gewidmet sind. Kampf der Wirtschastsnot! 1. Antrag zur Volksernährung. Um einer weiteren Schrumpfung des Absatzes der deutschen  Landwirtschaft durch eine erneute Verschlechtsrung des Ernährungs­zustandes des Lölkes entgegenzuwirken, 1) die Mehl- und Brotpreise den gesunkenen Getreidepreisen anzupassen: 2) alle Maßnahmen zu unterlassen oder rückgängig zu machen, die zu einer Verteuerung der Butter, der Margarine, des Schmalzes und sonstiger Fette führen müssen: 3) die Handelspolitik so zu führen, daß jede Verringerung der Kaufkraft der Verbraucher für landwirtschaftliche Trzeugnisie und jede Schädigung der Ausfuhr vermieden wird: 4) zur Hebung des Zuckerabsatzes den Zuckerhöchstpreis zu senken: ö) die Rentabilität der bäuerlichen Wirtschaft und der Geflügel- zucht durch Verbilligung des Futtergetreides zu steigern. 2. Entwurf eines Gesetzes über Mietbeihilfen und Miet« fenkung. 8 1- Die Länder sind oerpflichtet, aus den Erträgen der Hauszins- steuer bereitzustellen: 1) 250 Millionen Mark für Mietbeihilfen an bedürftige Mister von Altwohnungen, insbesondere an Arbeitslose und Sozial- rentner: 2) 150 Millionen Mark für die Senkung der Neubaumieten. Da- bei sind vor allem bedürftige Mieter und Wohnungen mit un- verhältnismäßig hohen Mieten zu berücksichtigen. 8 2. Zu diesem Zweck überweist das Reich aus den Erträgen der Noffteuern nach dem Gesetz vom... hen Ländern 400 Millionen Mark. 3. Entwurf eines Gesetzes über Entlastung notleidender Schuldner. 8 1- Ist ein Schuldner infolge der Wirtschaftskrise ohne eigenes Verschulden in eine Lage geraten, in der er seinen Schuldverpflich- tungen nur unter Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz nach- kommen kann, so ist er berechtigt, das Säzuldeinigungsamt anzu- rufen. 8 2. (1) Das Schuldeinigungsamt hat die wirtschaftlichen Verhält­nisse des Schuldners und des Gläubigers zu prüf«n und den Par- teien einen Einigungsoorschlag zu machen. (2) Kommt eine Einigung nicht zustande, so hat das Schuld- einigungsamt einen Schiedsspruch zu sÄlen  . Der weit«r« Rechtsweg wird durch Ausführungsgesetz geregelt. 8 3. Das Schuldeinigungsamt ist berechtigt, die Schuld Verhältnisse hinsichtlich der Zinsen, der Schuldsumme und der Kündigungsfristen zu ändern. 4. Entwurf eines Pachtschutzgesetzes. 81- (1) Vom 1. Oktober 1932 ab werden sämtliche landwirtschaftlichen und gärtnerischen Pachten um 30 Proz., mindestens aber auf die Höhe der Vorkriegspachten gesenkt. Die seit dem 1. Juli 1931 er- folgten Pachtlenkungen werden eingerechnet. (2) Ist eine Pacht auch dann noch höher, als der antzemesienen Verzinsung des Steuerwerts des verpachteten Grundstückes ent- spricht, so muß sie auf Antrag des Pächters entsprechend gesenkt werden. 8 2. Ein Pachtvertrag über landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke muß auf Antrag des Pächters verlängert werden, wenn er für einen Zeitraum abgeschlossen ist, der dem Pächter eine wirt- schaftliche Betriebsführung nicht ermöglicht. 8 3- Ein Pachtvertrag darf vom Verpächter nur gekündigt werden, wenn sich der Pächter sortgesetzt schuldhaft weigert, sein« Berpflich- tungen zu erfüllen, oder wenn er das Pochtland nachweisbar be- sonders schlecht bewirtschastet. 8 4- Bei Beendigung des Pachtverhältnisies muß dem Pächter für seine Aufwendungen, die den Wert des Pachtobjektes dauernd-er- höhen, eine angemessene Entschädigung gewährt werden. 8 S. Ein Pachtvertrog mit einem bäuerlichen Pächter, der ohne Pochtland seinen Betrieb nicht aufrechterhalten kann und der das Pachtland ordnungsgemäß bewirtschaftet, darf vom Verpächter nicht gekündigt werden. Finanzierung. 1. Entwurf eines Gesetzes über Notsteuern zur Sicherung der Sozialleistungen. 8 1. Zur Deckung der Ausfälle an Maffensteuern und des Mehr­bedarfs für Sozialleistungen, die sich aus der Aufhebung der Not- Verordnung vom 14. Juni 1932 ergeben, werden folgende Notsteuern des Besitzes erhoben: 8 2. Notabgabe der hohen Einkomme«. (1) Von allen Einkommen natürlicher Personen über B0V0 M. wird eine Notabgabe erhoben, die von 8 Proz. bis zu 15 Proz. des Einkommens gestaffelt ist. (2) Von den körperschaftssteuerpflichtigen Körperschaften wird eine Notabgabe von 10 Proz. des Einkommens erhoben. 8 3. Notabgabe der hohen Vermögen. (1) Von allen Vermögen über 20 000 M. wird eine Notabgabe erhoben, die von 1 Proz. bis zu 2 Proz. des Vermögens gestaffelt ist. (2) Zur Erbschaftssteuer wird ein Notzuschlag von 30 Proz. der bisherigen Steuersätze erhoben. Außerdem wird das Gatten- erbe besteuert, wenn der Erbanfall 20 000 M. überschreitet. 8 4. Luxus st euer. Der Luxusverbrauch wird durch«In« erhöhte Umsatzsteuer von 10 Proz. auf Luxusgegenstände belastet.
Wirtschastsnot.
8 6. Verschärfung der Besitz st euererhebung. (1) Die Steuerlisten der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen werden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. (2> Steuererlasse und Steuerstundung über 20 000 M. sind einem Ausschuß des Reichstags zur Nachprüfung vorzulegen. 2. Entwurf eines Gesetzes über Staatsmonopole. Artikel I. Zigaretten- und Rauchtabakmonopol. 8 1. Das Reich errichtet ein staatliches Zigarretten- und Rauchtabak- Monopol. Das Monopol umfaßt die Herstellung und den Groß- vertrieb von Zigaretten und Rauchtabak, einschließlich der Ein- und Ausfuhr. 8 2. Das Monopol übernimmt sämtliche am 1. August 1932 im Be- trieb befindlichen Herstellungsbetriebe. Der Entschädigung wird der tatsächliche Nutzungswert zugrunde gelegt, mindestens aber da» Fünffache des durchschnittlichen steuerlichen Reingewinns der letzten drei Geschäftsjahre. Artikel kl. Erdölmonopol. 8 3. Das Reich errichtet ein staatliches Erdölmonopol. Dos Mono- pol umfaßt: 1. die Einfuhr von Mineralölen und Treibstoffen jeder Art in da« Reichsgebiet(Einfuhrmonopol), 2. die Ucbernahme der im Reichsgebiet gewonnenen Mineralöl« und Treibstoffe jeder Art von den Herstellern(Bezugsmonopol), 3. den Großvertrieb der Mineralöle und Treibstoff«. 8 4. Das Reich übernimmt die bestehenden Großverteilungseinrich- tungen für Mineralöle und Treibstoffe(Tankanlagen, Gebäude und Transportmittel) zum tatsächlichen Nutzungswert. Der Nutzungs  - wert wird durch die Ausnutzung der Anlozen im Durchschnitt der Geschäftsjahre   1929 bis 1931 bestimmt. 8 S. Das Reich übt die Aufsicht über die Gewinnung und Ver- orbeitung aller Mineralöle und Treibstoffe aus. Die Errichtung neuer Erzeugungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie neuer Zapf- stellen ist konzessionspflichtig. Artikel III. Branntweinmonopol. 8 6. Zur Abstoßung der nicht wirtschaftlich verwertbaren Bestände der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein wird das Brenn- recht der landwirtschaftlichen Brennereien für das Jahr 1932/33 unter Gewährung einer angemessenen Entschädigung ausgehoben. 8?. (1) Vom Jahre 1933/34 ab werden zur Anpassung der Pro- duktion an den gesunkenen Bedarf die Brennrechte neu verteilt. (2) Bei der Neuverteilung der Brennrechte dürfen nur die Brennereigüter berücksichtigt werden, die ohne Brennrecht nicht lebensfähig sind. 8 S- Alle Brennereien, die bei der Neuverteilung der Brennrechte nicht berücksichtigt werden, sind durch angemessene Absindungen zu entschädigen. 3. Entwurf eines Gesetzes über die Streichung der Fürstenabfindungen. s Die Länderregierungen sind verpflichtet, alle staatlichen Lei- stungen an ehemalige Fürsten und Mitglieder der fürstlichen und standesherrlichen Familien mit sofortiger Wirkung einzustellen. 8 2. Sämtliche Schlösser, Güter. Forsten und sonstiger Grundbesitz sowie Kunstsammlungen der ehemaligen Fürsten und standesherr- lichen Familien werden entschädigungslos zugunsten der Kriegs- opfer enteignet. 4. Entwurf eines Gesetzes über die Kürzung der hohen Gehälter und Pensionen. 8 1. Alle Gehälter 1. in der öffentlichen Verwaltung, 2. bei öffentlichen Unterneh- mungen, 3. bei Unternehmungen, an denen öffentliche Körper- schaften beteiligt sind. 4. bei Unternehmungen, die aus öffentlichen Mitteln gestützt werden, 5. bei Unternehmungen, die Steuererlasse und Steuerstundungen für mehr als drei Monate in Anspruch nehmen, 6. bei Unternehmungen, die das Schuldeinigungsamt ge- mäß dem Gesetz vom.... anrufen, dürfen die Höchstgrenze von 12000 M. jährlich nicht überschreiten. 8 2. Alle Pensionen in der öffentlichen Verwaltung und bei den in 8 1 genannten Unternehmungen dürfen die Höchstgrenze von 6000 M. jährlich nicht überschreiten. 8 3. Auf alle Pensionen und Wartegelder werden sämtliche sonstigen steuerpslichtigen Einkünfte angerechnet. Die Anrechnung unterbleibt. wenn das Gesamteinkommen 3000 M. nicht überschreitet.
Fridericus-1932. Funkbetrieb von heute. Statt einer irgendwie anregenden oder erhebenden Der- anstaltung sandte der Berliner Rundfunk am gestrigen Sonn- abendabend einGroßes Potpourri" au, der Funkausstellung. Wer in genügender Erfahrung mit derlei Sendungen gegen 22 Uhr seinem Lautsprecher das Wort erteilte, der hörte wieder einmal uralteneckische" Couplets von anno dazumal. Dann setzten Fanfaren ein, die zum Nazimarsch erhobene Löwe-Ballade vom Fridericus Rex" klang leffe an und schon prasselte der Beifall. Aha Aufmarsch in Kostümen auf der Bühne, mußte man sich dabei denken. Als alles da war, stimmten auch Solo und Chor die Ballade an. die dann mit Dauerfanfaren und Paukengedröhn zu Ende ging. Wieder scholl der Beifall aber ein paar grell« Pfiffe, die man deutlich vernahm, veranlaßte rasch Dämpfung und nach dem knappen Abgesang Cornelis Bronsgeest  , der sich mit solchen Produktionen wieder in seine Dienstzeit an den damals Königlichen Opernhaus" zurückversetzt fühlen mag, konnte der ver- scholzte Nachrichtsendedienst abschnurren. Immerhin hübsch, daß ein« Funkausstellung 1932 sich unter da» Zeichen einer Zeit stellt, die noch nicht«inmal da» Telegraphieren auf dem Draht geahnt hat...