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Wenn er gut gelaunt war, fchloß er zur Abwechslung mit seinen fommunistischen Nachbarn Freundschaft und soff mit ihnen. So hatte er noch am Tage vor der Mordtat mit dem Ermordeten pietrzuch zufammen gezecht! Ein feiner Kamerad für Hitler. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß der große Adolf ihn für sich reklamiert.

Ein zweiter feiner Kamerad Hitlers ist der Verurteilte Graupner, den auch die Nazipresse während des Prozesses als eine besondere Perle in der Hitler - Krone würdigte. Graupner ist der Typus eines Landsknechtes. Er hatte an dem Soldatsein im Kriege nicht genug, ebensowenig an den ober­schlesischen Abstimmungstämpfen. Auf welcher Seite er während dieser stand, ist in den Berhandlungen nicht bekannt geworden. Als es in Oberschlesien mit der täglichen Schießerei aus war, ging er zum Erbfeind" und wurde französischer Fremden legionär! Dort beging er nach einigen Jahren eine Straftat und wurde abgeschoben. Heute ist er wieder ,, Soldat bei Hitler" und führte die S.- Kolonne nach Potempa. Wer Gelegenheit hatte, im Beuthener Schwurgerichtssaal das Benehmen aller Angeklagten zu beobachten, konnte über deren Gefühlsroheit nur entsegt sein. Sie sind aber jetzt durch die Kamerad schaftserflärung Hitlers rehabilitiert. Es gibt noch rohere Burschen in Deutschland , als die Potempaer Mörder."

Man muß diese germanischen Edelmenschen" wirklich bei Licht betrachten, um zu verstehen, warum auch der Stahlhelm und der Königin- Luife- Bund" für sie bei Reichsregierung und Reichspräsidenten um- Gnade win­seln! Kameraden in der Tat!

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Lahusen- Anwalt für die Mörder.

Die Ausreden Luetgebrunes.

München , 24. Auguft.( Eigenbericht.) Der Verteidiger der SA.- Mörder von Botempa, Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune, erhob in einer Unterredung mit dem Bericht­erstatter des Bölkischen Beobachter" schwere Vorwürfe gegen das Beuthener Gericht. Er sagte, man werde den Eindruck nicht los, daß ein Verdachtsurteil ergangen sei in der unbewußten Erwartung, daß die Gnadeninstanz schon die schwersten Folgen der fünffachen Hin richtung abwenden müsse und werde. Verdachtsurteil nennt er den Urteilsspruch, weil nach seiner Behauptung gar nicht geprüft worden sei, ob die in die Wohnung des ermordeten Bietrzuch eingedrungenen S2.- Banditen auch die Absicht hatten, ihr Opfer zu ermorden. Im Gegensatz zu Hitlers hysterischem Geschrei sagt Luetgebrune, daß nicht den Gesetzgeber, also nicht die Notverordner die Schuld an dem Urteil treffe, sondern daß die ganze Verantwortung und alle Folgen die Richter des Sondergerichts allein zu tragen hätten.

Der Verdacht, daß es der Nazileitung nicht so sehr um die fünf verurteilten Opfer ihrer systematischen Mordheze als vielmehr um die mordpropagandistische Ausschlachtung der Todesurteile zur neuen Aufputschung der Massen zu tun ist, geht aus dem weiteren Aus­spruch Quetgebrunes hervor, daß der Gnadenweg gar nicht in Frage tomme. Es handele sich um einen Justiz standal, so daß er es von seiner Seite ablehnen müsse, den Gnadenweg zu beschreiten. Quetgebrune will ſtatt dessen das Wiederauf nahmeverfahren betreiben, weil angeblich Beweismittel dafür beigebracht seien, daß der ermordete Pietrzuch am Abend des 9. August zwischen 10 und 11 Uhr mit 12 Kommunisten einen SA.­Mann mit Waffen überfallen habe, mährend bei Gericht behauptet wurde, Pietrzuch habe bereits um 8 Uhr im Bett gelegen.

Warum dem sonst in allen juristischen Gewässern heimischen Lahusen- Anwalt die Erkenntnis, daß Pietrzuch am Vorabend seiner Ermordung S.- Leute überfallen" habe, nicht schon früher ge­fommen ist, fagt er nicht. Ein politisches Kind aber muß sich doch fagen, daß das ein für die Prozeßführung außerordentlich wichtiges Faktum sein müßte. So liegt die Annahme nahe, daß der leber fall" nachträglich erfunden wurde, um die Mörder moralisch zu entlasten.

Zuchthausurteil in Berlin .

Das erste Urteil des Berliner Sondergerichts.

Das Berliner Sondergericht verkündete unter Vorsitz| irgendwelchen Rundgebungen vor dem Gericht tam es nicht, da die von Landgerichtsdirektor Telt gestern nachmittag in Bolizei alsbald dafür sorgte, daß sich die Zuhörer zerstreuten. seiner ersten Verhandlung folgendes Urteil:

Der 20 Jahre alte Hausdiener Paul Schmidtke wurde wegen schweren Landfriedensbruchs zu 10 Jahren Zuchthaus unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt, der 25 Jahre alte nationalsozia Iistische Arbeiter Franz Bickel wurde von der Anklage des unbefugten Waffenbesizes freigesprochen.

In der Begründung des Urteils, das im Zuhörerraum Be­wegung auslöfte, ging Landgerichtsdirektor Toll zunächst auf die von Rechtsanwalt Dr. Litten angezweifelte Existenz berechtigung des Sondergerichts ein. Die Eristenzberechtigung bes Sondergerichts sei durch die Notverordnung des Reichspräfi denten begründet, die zweifellos rechtsgültig sei. Der Vorsitzende ver­wies auf die einschlägige Reichsgerichtsentscheidung, nach der kein 3weifel an der Rechtsgültigkeit der Notverordnungen aufkommen fönne und wonach das Sondergericht zuständig sei. Dr. Tolf ging dann auf die Prozeßmaterie selbst ein und betonte, daß der Ange­flagte Schmidtke durch die übereinstimmenden Aussagen der nationalsozialistischen Zeugen nach Ansicht des Ge­richts überführt sei, an der Zusammenrottung in der Proskauer Straße in der Nacht vom 14. zum 15. August teilgenommen und ge­schoffen zu haben. Diese Zusammenrottung erfülle die Tatbestands. merkmale des schweren Landfriedensbruchs. Das Gericht habe ent­gegen den Ausführungen des Verteidigers

den Aussagen der nationalsozialistischen Zeugen vollen Glauben geschenkt.

Es spreche nichts dafür, daß sich die Nationalsozialisten etwa verab­redet hätten, den Angeklagten Schmidtke zu Unrecht zu belasten. Aus diesem Grunde mußte(!) er zu der durch die Notverordnung ein­gesezte mindest strafe von 10 Jahren Zuchthaus klagte Bickel mußte(!) freigesprochen werden, weil er mur durch die wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt werden. Der Ange­Aussage eines Zeugen belastet worden sei, der ihn aber nur nach der Kleidung, nicht aber sonst wiederzuerkennen glaubte, so daß die Möglichkeit einer Personenverwechslung nicht ausgeschlossen sei.

Anflage einer Mutter.

Der zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilte Angeklagte Schmidtke erlitt dann, als seine Mutter an die Anklage­bank herantrat, um sich schluchzend von ihm zu verab. schieden, einen hochgradigen Erregungsanfall und wollte sich nicht abführen lassen, so daß ihn vier Justizwacht meister mit Gewalt fortschleppen mußten. Die Mutter des Angeklagten jammerte laut:

,, Mein armes Kind, mein armes Kind, ich gehe nicht allein nach Hause, ich lah mich überfahren. Mein Kind ist ja ganz unschuldig. Wenn es einen Gott gibt, darf er das nicht zulassen. Das ist Ge­

rechtigkeit, das ist das Vaterland."

Der Verteidiger des Angeklagten Schmidtke und einige andere Personen mußten die schluchzende und am ganzen Körper zitternde Frau beruhigen und hinausgeleiten. Auch auf dem Korridor brach die Mutter in immer neue Rufe der Verzweiflung aus.

Der freigesprochene Nationalfozialist Bidel, gegen den der Haftbefehl aufgehoben wurde, wurde noch im Laufe des Nachmittags aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen. Bu

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Die aufgeregte Diskussion über die Fortentwicklung der Regie­rungspolitik im Reich und in Preußen, die noch vor zwei Tagen die Spalten des Völkischen Beobachter" füllte, ist mit einem Schlage verstummt. Mit richtigem Instinkt hat sich die Propaganda auf den Richterspruch von Beuthen gestürzt. In vollen vier Seiten des Hitler- Organs wird eine bisher noch nie dagewesene Haßflut über das Land geschüttet. Sogar eine oberbayerische Rammer fensterltragödie, bei der ein junger Nazimann sein Leben einbüßte, wird zum Beweis für die verfolgte Unschuld der aufbauwilligen Kräfte von Potempa herangezogen. Lediglich der Russe Rosen berg bemüht sich nebenher, das Thema Regierungsbildung wieder vorsichtig in Gang zu bringen und die Machtansprüche der Hitlerei gebrochen. Zahlreiche S- Leute verweigerten ihren Führern die

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erneut anzumelden. Eine Staatsautorität" so schreibt er gibt es für Herrn von Papen deshalb nicht zu verteidigen, weil tein Staat mehr da ist, sondern nur eine Kulisse. Um einen Staat zu schaffen, muß die Kulisse fallen und der Nationalsozialismus als organisierter Volkswille das Fundament der Zukunft bilden."

Bomben auf dem Dorfe. Sprengstoffanfchlag im Kreise Landsberg .

Landsberg a. d. W., 24. Auguft.

In der vergangenen Nacht riß ein starker Kanonenschlag, der wahrscheinlich von einem Spengförper oder einer Bombe herrührte, die Bewohner des Dorfes Gennin aus dem Schlaf. Der Anschlag richtete sich gegen das Grundstück des Maurers Siepelt. An einem 2 Meter hohen Bretterzaun war der Sprengförper nieder gelegt worden. Der Zaun ist vom Luftdruck auf eine Länge von 3 Meter niedergerissen worden. Ein dahinter stehender massiver Stall wurde eingedrückt. Am Wohnhaus wurden an zwei Fenstern die Scheiben samt dem Fassungsholz demoliert. Am gegen überliegenden Bohnhaus gingen vier Fensterscheiben in Trümmer. Bereits vor einigen Tagen wurde im Nachbargarten eine Drohschrift an den Sohn des Siepelt und darauf im eigenen Garten ein bombenähnlicher Gegenstand gefunden.

Handgranaten gegen Finanzamt.

Cofel, 24 Auguft. Gegen das hiesige Finanzamt wurden in ber vergangenen Nacht zwei zusammengebundene Stielhandgranaten geschleudert, die in den Borgarten des Finanzamtsgebäudes fielen, bort aber nur geringen Schaden anrichteten. Durch den Luftdruck wurden neun Fenster. fcheiben zertrümmert. Personen murben nicht verlegt.

Ganoven Ehre!

Warum GA- Sturm 81 meuterte. Eberswalde , 24. Auguft.( Eigenbericht.)

Jm Sturm 81 der Eberswalder S2. ist eine Meulerei aus­

Gefolgschaft. Der Sturm wurde von der Parteileitung aufgelöst. Er foll, wie es heißt, neu gebildet werden.

Hierzu erfahren wir: In Eberswalde sind zwei SA.- Stürme untergebracht, der Sturm 64 und der Sturm 81. Bereits vor meh reren Wochen ist es zwischen den Mitgliedern des Sturmes 81 und der Parteileitung zu schweren Differenzen gekommen, die damit endeten, daß etwa ein Dugend SA. Leute aus geschlossen wurde. Neuerdings ist es nun wieder zu heftigen Zusammenstößen zwischen Sturm und Barteileitung gekommen. Diese Differenzen sollen, wie man erfährt, dadurch hervorgerufen Tagen vom Eberswalder Schössengericht wegen schwerer Erpressung worden sein, daß die Partei den S2.- Mann Gösch, der vor wenigen zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war, und den Truppen führer Schi mansti, der wegen schweren Einbruchdiebstahls bei dem Stahlhelm verhaftet und gegen den ein Verfahren ein­geleitet wurde, aus der Partei ausschließen wollte. Die SA.- Leute, unter denen sich verschiedene mit mehrjährigen Zucht bausstrafen( aber natürlich nicht aus politischen Motiven) befinden, wollten das jedoch nicht zugeben und drohten mit Gehorsams verweigerung. Als der Sturm 81 nun zu einer Uebung zusammen treten sollte, blieb der größte Teil der SA.- Leute der Uebung fern. Sie stellten an die Parteileitung ein Ultimatum, bei dessen Nichterfüllung fie losfchlagen" wollten. Daraufhin wurde der Sturm aufgelöst. Auch innerhalb der Parteileitung in Eberswalde selbst ist es zu schweren Differenzen gekommen. Der gemäßigte und ber rabitale Flügel der Partei und der SA. streiten fich augenblicklich um den Posten des obersten Führers im Eberswalder Bezirk. Zu einer Einigung ist es bisher nicht ge­fommen, vielmehr versuchen der bisherige Führer und drei Unter­führer sich gegenseitig burch schlagende Beweise von ihrer Un fähigkeit und Trottelhaftigkeit zu überzeugen.

Guilbeaux vorm Kriegsgericht.

Enthaftung verweigert.

Paris , 24. Auguft.( Eigenbericht.)

Das französische Marineminifterium erflärt zu den Zeitungs­artifeln über ein verheimlichtes U- Bootunglüd, es jei überhaupt fein derartiger Unfall vorgekommen. Das U- Boot Argo" habe lediglich Der pazifistische Schriftsteller Henri Guilbeaug, der längere Tauchfahrten unternommen, die alle ohne jeben seinerzeit wegen Hochverrats zum Tode verurteilt wurde und sich jetzt 3 wischenfall zur vollen Zufriedenheit der Marinebehörden in Paris gestellt hat, stand am Mittwoch zum ersten Male vor verlaufen feien. Das Boot sei bereits wieder in Dienst gestellt, bem Kriegsgerigt, zunächst aber nur zur Feststellung seiner

Zu gleicher Zeit.

Bur gleichen Zeit wie das Sondergericht verhandelte auch das Schöffengericht Berlin- Schöneberg zum zweitenmal gegen drei Nationalsozialisten, die am Abend des 6. März in der Nähe des Halleschen Tors Mitglieder des Reichs­banners und der Arbeiterjugend überfallen und mißhandelt hatten.

Die Aussagen der Belastungszeugen waren eindeutig und glaub haft; in diesem Sinne lauteten auch die Ausführungen des Staats­anwalts, der gegen zwei der Angeklagten drei Monate Gefängnis, im dritten Falle Freispruch beantragte. Als die Beweisaufnahme bereits zu Ende war, erschien, hakenkreuzgeschmückt, der Verteidiger der Angeklagten. Er hielt folgendes klassische Plädoyer:

Meine Herren! Ich weiß zwar nicht, was vorgefallen ist; aber soviel steht fest, daß die Angeklagten feinen bösen Willen hatten und daß die Angeklagten getan haben, was ein deutscher Mann immer fut: Sie haben als Kerle dagestanden."

Das Gericht schien der gleichen Meinung zu sein: es sprach die Rerle" frei. Landgerichtsdirektor 3iegel meinte, zwar bestehe der Verdacht, daß die Nazis angefangen hätten, da sie in der Ueberzahl gewesen seien aber die Schuld sei deshalb nicht erwiesen, meil ihre meil ihre Belastungszeugen einer gegnerischen Partei angehörten und deshalb nicht unparteiisch seien.

Im ersten Saale

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Borfiz Tolk sind Zeugen nur einer gegnerischen Partei so glaubhaft, daß man daraufhin einen unmündigen Menschen auf zehn Jahre ins Zuchthaus ( ohne Rechtsmittel) schickt.

Im andern Saale Borsiz Ziegel sind die Zeugen aus

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der gegnerischen Partei so parteiisch, daß die Schuldigen frei aus­gehen!

Eine Rechtsprechung, die sich gewaschen hat! Auch in Württemberg .

Stuttgart , 24. Auguft.( Eigenbericht.) trafische Stadtrat und Redakteur der Donau- Wacht", Goehring, 3n Ulm wurde im Juli dieses Jahres der 56jährige fozialdemo­fratische Stadtrat und Redakteur der Donau- Wacht, Goehring, von einem SS.- Mann und mehreren S.- Ceuten angerempelt, unter gröblichsten Beschimpfungen eine Straße entlang verfolgt, mit schweren Stiefeln in den Oberschenkel getreten, ins Geficht und an den Hinterkopf geschlagen und wiederholt schwer mißhandelt. Iäter war der SS .- Mann Moeder, früherer Reichswehrwachtmeister und Versorgungsanwärter. Das Amtsgericht Ulm fühnte seine Straf­taten mit einem Strafbefehl auf 3ahlung von- 25 Mart!

Am gleichen Tage gab es in einer anderen Ulmer Stadtgegend einen Zusammenstoß zwischen Reichsbannerangehörigen und dem S2.- Mann Braig. Dabei hatte der 63jährige Reichsbannermann Kroll dem Braig einen Hieb mit dem Stod verseht. Kroll be­hauptete, Braig habe ihm vorher einen Stoß gegen die Bruff ge­geben, was Braig aber bestritt. Kroll wurde wegen des Stochiebes 3u drei Monaten Gefängnis verurteilt und gleich in Haft behalten. Auch ein Zeuge namens Roth wurde wegen des Verdachts, Braig an dem gleichen Abend auch einmal geschlagen zu haben, sofort in Haft genommen.

Man vergleiche diese Urteile des gleichen Amis­gerichts und man wird einen Begriff davon erhalten, was gewisse Juristen für Gerechtigkeit" halten!

Personalien und Verlesung der Antlageschrift. Die eigentliche Ber handlung wird erst in drei Monaten beginnen. Für die Zwischenzeit hatte der Angeklagte die provisorische Freilassung be. antragt, was ihm jedoch angesichts der Schwere seiner Straf­taten" perweigert wurde. Einen besonderen Grund für diese Weigerung sah das Gericht darin, daß Guilbeaug 1918 als Beamter

der russischen Sowjetregierung ruffischer Staatsbürger geworden ist.

Aus einer Faschistenbotschaft.

Gesandter von gerügtem Angestellten überfallen. Reval , 24. Auguft.

Der italienische Gesandte in Estland , Graf Tosti, Herzoo von Balminuta, wurde von dem Kanzleibeamten dieser Gesandtschaft, Ferraris, in den Diensträumen überfallen und durch Rasier­messerschnitte im Gesicht ernst, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Gesandte hatte Ferraris ernste Borhaltungen gemacht, perfekt hatte. Im Gespräch stürzte sich Ferraris auf den Gesandten. da Ferraris einer Angestellten der Gesandtschaft eine Ohrfeige Ferraris, der italienischer Staatsangehöriger ist, aber nicht zum diplomatischen Korps gehört, wurde von der eftländischen Polizei verhaftet.

Die Unruhen bei Kattowitz . Hungernde Arbeitslose wüten gegeneinander. Saffowitz, 24. August

machtlos war.

gen in Agneshütte sind weit übertrieben. Schon seit Monaten hatten arbeitslose Bergarbeiter zwischen Hohenlohehütte und Josephs Die Nachrichten über ich were blutige Ausschreitun dort Roble, die nicht tief liegt, eigenmächtig gefördert und in den umliegenden Ortschaften verlauft. Die Polizei hatte den Auftrag er halten, diese Notschächte zu sperren und den Kohlenverkauf zu unterbinden. Der Betrieb auf diesen Notschächten hatte jedoch fchon fo großen Umfang angenommen, daß die Polizei dagegen einheimischen und auswärtigen Arbeitslosen bei dem Kohlenabbau Am Dienstagnachmittag fam es mi zwischen zum Streit und schließlich zur Schlägerei. Die Arbeitslosen gingen mit Schaufeln und Haden aufeinander los. Dem herbei. gerufenen Ueberfallkommando gelang es, die streitenden Parteien auseinanderzubringen. Bei der Schlägerei wurde ein Arbeitsloser an der Hand schwer verletzt. Ein anderer wurde in einen Schacht geworfen und erlitt mehrere Knochenbrüche. Zahlreiche Arbeits­lose wurden leicht verlegt. Am heutigen Morgen versuchten einzelne Gruppen der Arbeitslosen, die Förderung der Kohle wieder auf­zunehmen. Die Polizei hatte jedoch das Gelände umstellt und ließ niemanden hinzu.