Wahlrechlsändewng durch Volksenischeid?
Kein Spiel mit der Verfassung!
In der Presse ist jetzt die Behauptung aufgetaucht, die Regierung plane einen Volksentscheid auf Wahlrechtsänderung. Die Reichsversassung gibt der Regierung überhaupt nicht das Recht, den Voltsentscheid anzurufen. Dieses Recht hat der Reichs- Präsident und ein Teil der Stimmberechtigten, der Reichsrat kann in einem Fall das Verlangen nach einem Volksentscheid aussprechen, wenn nämlich der Reichstag entgegen dem Einspruch des Reichsrats eine Verfassungsänderung beschlossen hat. Der Reichspräsident kann zwar den Volksentscheid anordnen, er hat aber kein Recht zum Ge- setzesr>orschlag. Der Reichspräsident kann den Volksentscheid an- ordnen über ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz, anstatt es zu verkünden mit einer Frist von vier Wochen im Normalsall, mit einer Frist von drei Monaten, wenn der Reichstag entgegen einem Ein- spruch des Reichsrats mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Er kann ein Gesetz dem Volksentscheid unterbreiten, dessen Verkündung aus Antrag eines Drittels des eRichstags ausgesetzt ist. wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten es beantragt. Aber nie kann er einen eigenen Gesehentwurs von sich ans dem Volksentscheid unterbreiten. Die Gesetzesinitiative steht für den Volksentscheid nur einem Zehntel der Stimmberechtigten zu, das ein Volksbegehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellen kann. Und wenn es in der Reichsoerfassung heißt, über den Haushaltsplan, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen kann nur der Reichspräsident den Volks- entscheid anordnen, so erweitert das nicht feine Funktion für diese Gesetze, sondern schließt sie lediglich vom Volksbegehren aus. In einem Fall kann der Reichspräsident den Volksentscheid auch an- ordnen, wenn es sich nur um einen Gesetzes teil handelt, wenn über diesen eine Meinungsverschiedenheit zwischen Reichstag und Reichsrat besteht. In allen diesen Fällen wird das Volk zur Entscheidung über Gesetzesbeschlüsse des Reichstags aufgerufen, da die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens zunächst an den Reichstag geht und dem Volks- entscheid nur zu unterbreiten ist, wenn der Reichstag sie nicht un- verändert angenommen hat. Der Wille des Reichstags wird da- durch besonders geschützt, daß seine Beschlüsse vom Volksentscheid nur aufgehoben werden können, wenn sich die Mehrheit der Stimm- berechtigten an der Abstimmung beteiligt. Für die Wahlrechtsänderung läßt die Reichsverfassung also nur den Weg der Vorlage eines Gesetzentwurfs im Reichstage oder das Volksbegehren. Sollte die Regierung zum Beispiel die ihr nahestehenden Organisationen, Stahlhelm oder Deutschnationale Volkspartei , zu einem Volksbegehren veranlassen und sollte, was nach den letzten Wahlen unwahrscheinlich ist, das Volksbegehren die Einzeichnung von einem Zehntel der Stimm- berechtigten erzielen, so müßte der Gesetzentwurf zunächst dem Reichstag zugeleitet werden. Der Reichstag muß während des Verfahrens also vorhanden sein.
Und weiter: die Reichsverfassung enthält das allgemeine gleiche, geheime, direkte Wahlrecht aller Männer und Frauen über zwanzig Jahre nach den Grundsätzen der Ber- hältniswahl. Die Abschaffung des Wahlrechts für die noch nicht Fünfundzwanzigjährigen, das Mehrheitswahlrecht sind Verfassungsänderungen, ebenso wie heute die Aus- schließung der Unterstützungsempfänger vom Wahlrecht die Auf- Hebung des allgemeinen Wahlrechts bedeuten würde. Räch der Reichsverfassung bedürfen Versassungsänderungen durch Volksentscheid der Zustimmung der Mehrheit der Stimm- berechtigten. Sie ist heute bestimmt nicht für den Ausschluß der Zwanzigjährigen vom Wahlrecht zu erreichen. Zudem hätte die verfassungstreue Bevölkerung, solange die Bindung an die Mehrheit der Stimm- berechtigten besteht, jederzeit die Möglichkeit, einen oktroyierten Volksentscheid zu sabotieren. Von der qualifizierten Mehrheit ab- sehen, hieße den Volksentscheid lächerlich und der Oktroyierung der Wahlrechtsänderung durch Verordnung ähnlich machen. Da die Reichsverfassung genau bestimmt, unter welchen Formen ein Volksentscheid und eine Verfassungsänderung durchgeführt werden können, so wäre selbstverständlich eine Abänderung der Bestimmungen über den Volksentscheid oder gar des Wahl- rechts mit Artikel 48 nach Wortlaut und Sinn der Reichs- Verfassung ein Verfassungsbruch. Nach der Verfassung gibt es also einen Volksentscheid, an- geordnet durch die Regierung, überhaupt nicht, angeordnet durch den Reichspräsidenten nur nach vorheriger ordentlicher Gesetzgebung, auf Volksbegehren auch nur nach Beschluß des Reichstags, be- dürfen Verfassungsänderungen durch Volksentscheid der Zustimmung der Mehrheit der nach der Reichsverfassung und den geltenden Gesetzen Wahlberechtigten. Wer demgegenüber so tut, als ob entscheidend sei, ob das Verhältnis- oder das Mehrheitswahlrecht besser ist, hat vom Wesen des Verfassungsstaates keinen Hauch verspürt. Wer einer Regie- rung solche Grundsrage der Verfassung überlassen will, kann ihr keinen Widerstand entgegensetzen, wenn sie das allgemeine gleiche Wahlrecht antastet. Beim Mehrheitswahlrecht ist für die Arbeiter- klasse die Wahlkreiseinteilung entscheidend. Soll sie beim Volks- entscheid in einen Gesetzentwurf, zu dem es nur ein Ja oder Nein gibt, gepackt werden oder einer Ausführungsverordnung der Re- gierung überlassen werden? Die. Frage stellen heißt die Antwort geben! Die Wahrung der Rechte der Arbeiterklasse, die uns an- vertraut sind, verlangt die Jnnehaltung der Reichsverfassung. Allen Plänen und Andeutungen gegenüber sei einstweilen diese Fest- stellung gemacht: Die Bestimmungen der Reichsverfassung sind in dieser Frage einwandfrei klar. Niemand kann zweifeln, was der Verfassung entspricht und was Verfassungsbruch ist. Heckwig Wadienheim.
mit Ausnahme der Einkommensteuer in Zahlung gegeben werden können. Es soll sich dabei um ISlll) Millionen Mark handeln, die den Charakter von Anteilscheinen des Reichs da- durch erhalten sollen, daß die Summen, die den steuerzahlen- den Unternehmern geschenkt werden, auch noch vom Reiche verzinst werden! Durch diese Hingabe von Schatzscheinen des Reiches soll den Steuerzahlern eine Kreditgrundlage geschaffen werden, von der man erwartet, daß sie die Hereinnahme und die Durchführung neuer oder bisher zurückgestellter Aufträge für den„aufgestauten" Erhaltungsbedarf ermöglichen wird und dadurch neue Arbeitskräfte in den Arbeitsprozeß einführen sollen. In der gleichen Form dieser Steuerrechnungsscheine von etwa 1500 Millionen Mark werden weitere 700 Mil- lionen Mark als Lohnsubventionen mit dem oben geschilder- ten Recht des Lohndrucks zur Verfügung gestellt. Sicher ist hier» daß die Unternehmer Steuerge- schenke und Subventionen von 2,2 Milliarden erhalten. Vollkommen unsicher ist dagegen, ob und in welchem Umfange diese Geschenke zur E i n s cha l- tung neuer Arbeitskräfte in den Wirtschaftsprozeß führen. Denn die Auffassung, daß es im gegenwärtigen Zeitpunkt einen großen aufgestauten Bedarf für die Erhal- tung oder Erweiterung von Produktionsanlagen überhaupt gibt, ist zum mindesten außerordentlich problematisch. Was der Wirtschaft fehlt, ist nicht der ausgebaute Produktions- apparat, sondern sind die Aufträge für den Ver- brauch, durch die dieser Produktionsapparat ausgenutzt werden kann. Der Massenverbrauch aber wird durch das neue Lohndruckprogramm, das man wie zum Hohne als „Ende der Deflationspolitik" bezeichnet, nur noch weiter ge- drosselt. Dabei bleibt noch die Frage offen, inwieweit überhaupt diese Schatzscheine des Reiches, die man Steueranrechnungs- scheine nennt, geeignet sein können, einen wirklich auftreten- den zusätzlichen Kreditbedarf zu finanzieren. Möglich, daß bei den Banken ein gewisser Spielraum für ihre Aufnahme vorhanden ist, möglich, daß die Reichsbant den Spielraum durch Lombardierung etwas erweitert. Unmöglich wird es jedenfalls sein, einen Betrag, der auch nur annähernd die Gesamtheit dieser den Unternehmern geschenkweise über- lassenen oder als Subventionen gegebenen Steueranwei- sungen in Betriebsmittel umzuwandeln, wenn man nicht außerordentliche, die Währung gefährdende Ma- nipulationen damit vornehmen will. Diese äußerst ungewissen und im Ausmaß sicherlich sehr beschränkten Ankurbelungschancen werden aber bei dem von der Regierung Papen gewählten Weg erkauft mit einem finanzpolitischen Abenteuer, das man nur mit einem Ritt über den Bodensee vergleichen kann. In einem Augenblick» in dem die Deckung des Finanzbedarfs schon für das laufende Haushalts- jähr überaus ungewiß erscheint» verfügt man großzügig durch gescheukweise Hingabe an steuer- Pflichtige Unternehmer über 2,2 Milliarden des Steueraufkommens in den folgende« Jahre«. Das ist eine Spekulation auf die schnellen Auswirkungen eines erhofften, aber leider in keiner Weise gesicherten Wirt- schaftsaufschwunges auf die öffentlichen Finanzen, die mit einer gesunden Finanzpolitik nicht mehr das geringste zu tun hat. Auf die Frage der rechtlichen Z u l ä s s i g ke i t des hier vorgesehenen Weges, auf die Frage der Gefahren der Markt st örungen durch das System der Subventio- nierung von Neueinstellungen, auch wenn sie nur auf Kosten von Minderbeschäftigung an anderen Stellen gehen, wollen wir im Augenblick ebensowenig eingehen, wie auf die Frage des komplizierten technischen Apparates, den man für dieses verfälschte Ankurbelungssystem benötigen wird. Alle diese Pläne tragen den Charakter des Abenteurer- tums und des wirtschaftlichen Dilettantismus. Nur in einem sind sie klar. In der Vertretung des privatkapitalistischen Unternehmerprinzips, in der Schaffung der Handhaben für rücksichtslosen Lohndruck und Drosse- lung der Massenkaufkraft. Wenn die Reichs- regierung für das von ihr geplante Verordnungswerk eine einheitliche Ueberschrift sucht, so wäre vom Standpunkte der Ehrlichkeit nur die Parole„Eigennutz geht vor Ge- m e i n n u tz" zu empfehlen. Für die Arbeiterklasse, für Gewerkschaften und Sozial- demokratie gibt es gegen dieses provokatorische Programm der Sozialreaktion nur eine Parole: Schärf st enKampf! Jetzt brüllt die nationalsozialistische Presse: ,L e r- malmende Lohnsenkungen! Finsterste Re- aktion!" Wem wir diese zermalmenden Lohnsenkungen. diese finsterste Reaktion verdanken, das hat der SA.» Sturm 3l) klar und deutlich ausgesprochen, als er am 24. August der Regierung Papen telegraphierte: „Sie verdanken Ihre Existenz dem langjährigen Opferringen todesmutiger SA. gegen internationales Untermenschentum." Die Arbeiterklasse und alle Volkskreise, die unter der Sozialreaktion unmittelbar und mittelbar zu leiden haben werden, werden dieses Bekenntnis, wem sie die Barons- regierung verdanken, nicht vergessen. Nachschrift der Redaktion: Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der mit den Steueranrech- nungsscheinen beabsichtigten finanzpolitischen Mani- pulation dürfte in den weiteren Erörterungen eine sehr bedeutsame Rolle spielen. Der gegenwärtige Reichstag wird kaum bereit sein, die Rechtsgültigkeit des von der Regierung beabsichtigte« Steuergeschenkes an- zuerkennen. Ob ein künftiger eher bereit sein wird, die von Herrn von Papen ausgegebenen Papiere als vollgültige Steuerzahlungsmittel anzuerkennen» ist zum mindesten höchst zweifelhaft.
Statistik des Elends. Kommentar zu einer Kanzlerrede- Aus der amtlichen preußischen Molkereistatistik für den Monat Juni 1932 entnehmen wir folgende Fest- stellungen: linier dem Druck des fchwindeuden Einkommens ist der Frlschmilchverbrauch im Durchschnlil Preußens um 16,2 Proz. gegenüber dem Vorjahr zurückgeblieben. 3n den Provinzen mil starker Zntmstriearbeiier- bevölkerung ist der Rückgang des Milchkonsums aber bedeutend stärker. 3n der Rheinprovinz beträgt der Rückgang 17.2 Proz., in Oberschlesten 2Z.2 Proz. Der Floschenmilchabsah, also der Absah an hochwertiger Milch, beträgt jetzt nur noch zwei Drittel des Absahes von ISZl. Ein besonders katastrophaler Absahschwund zeigt sich in den Großstädten. In Brandenburg und Berlin verringerte sich der Flaschenmilchabsatz um 70 bzw. 46 Proz. t Schleswig- Holstein , der Lieferant für Hamburg, - Altona und kiel , konnte nur noch 28 Proz. der Vorjahrsmenge absehen. Den Kommentar der Reichsregierung zu diesen er- schütternden Angaben über die Verelendung hat Papen in seiner Münsterrede gegeben. Er heißt: neuer systematischer Lohndruck und Steuergeschenke für die Privatwirtschaft.
Oeutschnationaler Notschrei. Hilfe, die Nazis?- Aufräumungskommandos und Schädlingslisten. Dem Hugenbergschen„Tag" wird aus deutsch » nationalen Kreisen geschrieben: Es ist möglich, daß die Führer der NSDAP , das nicht wollen und nicht wissen, das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Führer von SA.- und SS.-Trupps sich mit großen Worten als Aufräumungskommandos brüsten, die nach„L i st e n" mit den„Schädlingen" Schluß machen werden. In neuerer Zeit kann man in diesen Kreisen Urteile über den Reichspräsidenten , über Regierungsmitglieder und über nationale Führer hören, die einem die Haare zu Berge stehen lassen... Merkwürdig! Solange es nur Marxistenköpfe waren, die rollen sollten, hatte man nichts dagegen einzuwenden! Jetzt aber, wo es heißt, die Deutschnationalen seien noch schlimmer als die Marxisten, entringt sich der bedrängten Vrust der gepreßte Schrei:„Herr Hitler , das geht zu weit!"
Die„Kameraden" wüten weiter. Hitlers Edelmenschen veranstalten lleberfälle Schwerin, 29. August.(Eigenbericht.) Im Nazi-Paradies Mecklenburg-Schwerin wurden in der Nähe von Malchin 29 Reichsbannerleute auf dem Heimwege von einem großen Trupp SA.- und SS.-Leuten mit Beilen, Messern und Knüppeln überfallen. Der Reichsbannerführer Vierk wurde schwer verletzt. Auch mehrere andere Reichs- bannerleute erlitten Verletzungen. In Gadebusch kam es zu einer Straßenschlacht zwischen SS.-Leuten und Arbeiter- s p o r t l e r n. 39 bis 35 SA.-Leute marschierten den Arbeiter- sporllern, die in kleinen Trupps von einem Stiftungsfest kamen, entgegen und übersielen sie. Von der SS. -Führung wurde der
Befehl zum Angriff gegeben, und die Mordlust der braunen Mannen wurde von den Führern durch den Ruf gesteigert:„Feste druff! Haut die Lumpen!" Fünf Arbeitersportler sind zum Teil schwer verletzt. Obwohl die Täterschaft nicht zweifelhaft ist, hat die Polizei noch keine Verhaftungen vorgenommen. Wie fängt man Marxisten? SpO.— schwieriger Fall. KpO.— leichte Beute! Im„Völkischen Beobachter" untersucht Günter Adam, wie man von den 13 Millionen marxistischen Wählern etwas für die NSDAP , gewinnen kann. Dabei kommt er zu folgen- dem Ergebnis: Die SPD . steht und fällt mit den freien Gewerkschaften. Die etwa vier Millionen freien Gewerkschaftler und ihre Familien- angehörigen sind der größte Teil der SPD. -Wähler. In diesen Ge- werkschasten sind vornehmlich die älteren, gelernten Arbeiter organi- siert, die zum Teil schon seit Jahrzehnten ihren Verbänden angehören. Die Gewinnung dieser Areigewerkschafller für den Rational- sozialismus wird die schwerste Ausgabe sein. Die kommunistischen Wählermassen bestehen zum ollergrößten Teil aus Erwerbslosen und den jüngeren, noch im Betrieb stehenden, vornehmlich ungelernten Arbeitern. Das Schwanken der tom- munistischen Wählerzahlen bei der ersten und zweiten Reichspräsi» dentenwahl sowie bei der Preußen- und Reichstagswahl zeigt uns, wie gering die organisatorische Kraft der Kommu- nistischen Partei ist, und auf wie schwachen Füßen die kom- munsstischen Phrasen stehen. Es wird uns Rationalsozialisten bedeutend leichter fallen, einen Kommunisten zu werben als einen Sozialdemokraken. Ein Kompliment, das sich die KPD. hinter den Spiegel stecken kann! Und der Mann, der es macht, spricht aus Erfahrung!_
Ohne Hitler kein papen! Nationalsozialistisches Schuldbekenntnis. Zur Rede Papens in Münster wird von nationalsozia- listischer Seite wörtlich folgendes ausgeführt: Herr von Papen verkennt hier seine„autoritative Stellung" etwas. Ohne die Vorarbeit Adolf Hitlers säße Herr von papen heute nicht im Sessel des Geichs- kanzlerö? wenn Herr von Papen gegen die roten Bonzen Preußens vorgehen konnte, dann nur. weil der Ratlonalsozialismus ihm den Boden rein stimmungsmäßig im Volke bereitet hat. So zu lesen im„Freiheitskampf", amtlicher Tageszeitung der NSDAP. , Eau Sachsen, Nr. 202, vom 29. August.„Je mehr Nazis im Reichstag, desto mehr Barone in der Regie- rung. Je mehr Barone in der Regierung, desto mehr Lasten für das Volk", so sagten sozialdemokratische Aufrufe zur letzten Wahl. „Ohne Hitler kein Papen!" bestätigt jetzt die national- sozialistische Presse.___ Der Reichsleiter des Kampfbundes gegen den Faschismus ver- hastet. Der ehemalige Bezirksleiter der KPD. in Württemberg , Schlaffer, der in seiner Eigenschaft als Reicksleiter des Kampfbundes gegen den Faschismus vorubergehenid in Stuttgart weilte, ist am Sonnabend dort verhaftet worden. Ueber die Gründe der Per, hastung war keine Auskunft zu erlangen�