Nr. 409/415 49. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Arbeitsbeschaffung durch Lohndruck?
Der Vorwurf des starren Tariffystems nur ein Vorwand.
Aus der Schrift des Genossen Erkelenz : Um die Einheit| entschließen müssen, besonders für Qualitätsarbeit übertarif
der Gewerkschaftsbewegung" erwähnten wir kürzlich den verhängnis
vollen Jrrweg, den der frühere Arbeitsminister Stegerwald durch den allgemeinen Lohnabbau eingeschlagen hat. Dieser seit Juni 1930 beschrittene Weg soll jetzt weitergegangen und durch
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,, Auflockerung" der Tarifverträge
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noch mehr geebnet und verbreitert werden. Einmal sollte durch den amtlichen Lohndrud neben dem des privatkapitalistischen Unter nehmertums die Wirtschaft angefurbelt, d. h. den Unternehmern die Produktion verbilligt werden, damit sie auf dem Weltmarkt fonkurrenzfähig würden, wovon man sich einen Rüdgang der Arbeitslosenziffer versprach, zum anderen sollte der Arbeitnehmerschaft die Bille des Lohnabbaues durch einen gleichzeitigen Abbau der Lebensmittelpreise etwas verfüßt werden.
Der Lohnabbau wurde vorweggenommen,
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der Preisabbau folgte ihm nur zögernd mit dem schließlichen Ergebnis, daß dem durchschnittlich 25prozentigen Lohnabbau ein Rüdgang des Lebenshaltungsinder um 22,6 Proz. folgte, wozu die Ge wertschafts- 3eitung", das Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes , mit Recht bemerkt, daß die statistischen Fest stellungen, aus denen der Lebenshaltungsindeg errechnet wird, nur einen durchaus relativen Wert haben.
Kann Lohnkürzung der Arbeitslosigkeit abhelfen? ,, Der Lohnabba u war sicher in zahllosen Fällen erheblich größer; der amtliche Lebenshaltungsinder ist überhaupt von zweifelhaftem Wert."
,, Aber selbst wenn man annimmt, daß Lohnabbau und Preisabbau sich die Waage halten, was war das Ergebnis dieser staatlichen Lohn- und Preispolitit? 3m Juli 1930 betrug die Zahl der gemeldeten Arbeitslofen 2 765 000, im Juli 1932 5 395 000. Bei weiterer Aufloderung der Tarifverträge, also
bei weiterem Abbau der Löhne,
wird die Zahl der Arbeitslosen bestimmt in demselben Ausmaß größer werden. Solange die Löhne nicht wieder aufgebaut und die Breise namentlich auch die Preise für Artikel eines bescheidenen kulturfördernden und arbeitschaffenden Massenlurus nicht restlos der gesunkenen Maſſentauftraft angepaßt werden, folange der Produktionsapparat und der Absatz nicht in ein natürliches Berhältnis gebracht werden, so lange wird die Wirtschaftskrise und damit die fatastrophale Arbeitslosigkeit bestimmt nicht zu beheben sein..."
Ein ftarres Tariffystem?
,, Abgesehen hiervon ist es außerdem nicht richtig, daß wir in Deutschland ein starres Tariffystem haben oder jemals gehabt hätten. In zahllosen Fällen blieben stets die Tariflöhne hinter den tatsächlichen Löhnen zurüd. Immer haben sich die Unternehmer
Die neue Lohnabbauwelle.
Eine ganze Reihe von Tariffündigungen.
Am 31. Auguft hat der Ruhr- Zechenverband die Lohnordnung für den Ruhrbergbau zum 30. September gekündigt. Die Kündigung wird damit begründet, daß die bisherige Cohnfestfetzung durch eine andere Cohnregelung ersetzt werden müsse, die den unterschiedlichen Verhältnissen der 160 Schachtanlagen des Ruhrreviers besser gerecht werde.
Die dahingehenden Bestrebungen des Zechenverbandes im Mai feien ohne Erfolg geblieben.
Bei einer Gegenrechnung, was alles an Wünschen und Forderungen der Bergarbeiterschaft bei den Unternehmern unberücksichtigt geblieben ist, fämen die Zechenherren zu kurz.
Zu gleicher Zeit hat die Arbeitgebervereinigung für den Mitteldeutschen Braunkohlenbergbau die Tarife der Angestellten zum 30. September gekündigt.
Die Arbeitgeberverbände des Niederlaufizer Bergbaues, der Forster Braunkohlenwerke und der oftdeutschen Braunkohlenwerke in Frankfurt a. d. O. sind diesem Beispiel gefolgt. Sie wollen eine gestaffelte Senkung der Grundgehälter und dazu eine Reihe weiterer Verschlechterungen herbeiführen.
Die Generaldirektion der Saargruben will ebenfalls den Lohn
tarif kündigen, um den Multiplikator zu senken und die Einkommen gewiffer Schichtlohngruppen. Die am wenigsten mit Feierschichten aber dafür den Bergarbeitern mit den wenigften Schichten im Monat als Ausgleich eine Zulage gemacht werden soll, davon ist
nicht die Rede.
liche Löhne zu bezahlen, so daß in diesen Fällen für ihre Kal
fulation der Tarifvertrag niemals ausschlaggebend gewesen ist.
Aber im Rahmen dieser übertariflichen Löhne war es den Unternehmern auch immer möglich, Abbaumaßnahmen vorzunehmen, ohne dadurch tarifbrüchig zu werden. In vielen Tarifverträgen sind Bestimmungen enthalten, wonach für bestimmten Verfahrens prozentuale Abzüge vom Tariflohn minderleistungsfähige Arbeiter unter Einhaltung eines zulässig sind. In nicht wenigen Tarifverträgen sind sogenannte Ausschlußfristen enthalten, die es den Unternehmern ermög lichen, durch wirtschaftlichen Druck auf die Belegschaftsangehörigen um die Bezahlung der Tariflöhne herumzukommen.
rungsmöglichkeiten der Tarifverträge kam dann noch die Zu diesen teilweise bereits unmoralischen Auflode. weitgehende Möglichkeit der Aufloderung
mit Hilfe des Schlichtungswefens.
Die Reichsregierung fonnte stets dahin wirken, die Schiedssprüche so furzfristig zu gestalten, daß eine Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach Ablauf des so entstandenen kurzfristigen Tarifvertrags jeweils unter staatlichem 3wang möglich gewesen ist. Durch nichtausspruch der Allgemeinverbindlicherklärung fonnte die Reichsregierung von den Außenseiter- Arbeitgebern her auf die Handlungsfreiheit der beiderseitigen Tarifparteien stets einen starten Drud ausüben. Neuerdings will die Reichsregierung Berbindlicherklärungen überhaupt nicht mehr aussprechen und mit Allgemeinverbindlicherklärun. gen sehr zurückhaltend sein, was an sich ebenfalls bereits auf eine weitere Aufloderung des Tarifvertragswesens hinausläuft. Hierzu kommt dann noch die für die Arbeiter überaus ungünstige Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbehörden, insbesondere des Reichsarbeitsgerichts. Das Reichsarbeitsgericht
hat schon wiederholt entschieden, daß Arbeiter, die ihren Tariflohn nachträglich fordern, wenn sie dem Arbeitgeber nicht vorher ihre Gewerkschaftszugehörigkeit offenbart haben, ihren Tariflohnanspruch verlieren, weil die nachträgliche Geltendmachung desselben argliftig wäre.
Arbeitgeber ihre Arbeiter mit der Begründung entließen, sie seien Das Reichsarbeitsgericht hat es auch wiederholt zugelassen, daß zur Zahlung des Tariflohnes nicht in der Lage, da der Betrieb diese Belastung wirtschaftlich nicht tragen könne. Das Reichsarbeitsgericht hat auch die Tariffähigkeit der Wert. vereine anerkannt. Und damit ist die Reihe der Tatsachen im Nachweis, wie sehr der Tarifvertrag bereits aufgelodert ist, noch lange nicht erschöpft. Aber die aufgezählten Beispiele be= weisen genug.
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Der Tarifvertrag darf nicht zum Instrument des Lohndrucks gemacht und mißbraucht werden, wenn er für die Arbeitnehmerschaft und damit auch für das Unternehmertum nicht zwecklos werden soll.
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tember sämtliche Lohntarife, die in normalen wirtschaftlichen Zeiten für rund 40 000 Arbeitnehmer Geltung haben, nach einer Laufzeit von taum vier Monaten aufgekündigt.
Der schlesischen Tertilarbeiterschaft, die etwa 35 000 Arbeiterinnen und Arbeiter umfaßt, wurden die Lohntarifverträge gleich falls zum 30. September gekündigt.
Die Verhandlungen zur Neuregelung der Löhne in der westund ostsächsischen Textilindustrie haben zu feinem Er. gebnis geführt. In Westsachsen forderten die Unternehmer eine Kürzung der Tariflöhne bis zu 10 Proz.
3m Einzelhandel.
Der Arbeitgeberverband im Groß- Berliner Einzelhandel hat den Gehaltstarif für die Einzelhandelsangestellten zum 30. September gekündigt. Da zum gleichen Zeitpunkt auch der Manteltarifvertrag. von den Unternehmern gefündigt worden ist, stehen die 40 000 Berliner Einzelhandelsangestellten im nächsten Monat im harten Ringen um die Neugestaltung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen.
In der Metallindustrie hat der Arbeitgeberverband der Dürener Metallindustrie das Lohnabkommen zum 30. September gekündigt. Die Beschäftigung sei zur Zeit sehr gering. Das ist kein Grund, noch weitere Lohnverschlechterungen zu fordern. Die Dürener Glasindustrie hat zum gleichen Termin gekündigt Die Arbeitgeberverbände der Kölner Metallindustrie sowie der Eschweiler und Stolberger sind dem Beispiel der Dürener gefolgt. Es sind bei diesen Kündigungen weder Gründe angegeben noch Abänderungsvorschläge gemacht worden. In Köln wurde auch der Tarif für die Textilindustrie wie für die Färbereien und chemischen Waschanstalten gekündigt, da die Löhne nochmals um 15 Prozent verschlechtert werden sollen.
Die Gehälter von 90 Proz. der Verkäufer und Verkäuferinnen liegen zwar nur noch zwischen 87,50 m. und 171,50 m. monatlich, doch dürfte das die Unternehmer kaum daran hindern, einen beträchtlichen Abbau dieser Gehälter zu fordern. Die Beere in den Einzelhandelsgeschäften, die fast ausschließlich eine Folge des nicht Warnung genug zur Umkehr von der verfehlten Politik der wahnsinnigen Lohnabbaues ist, ist den Einzelhändlern offenbar noch Kaufkraftvernichtung durch immer wieder neuen Lohnabbau. Für die Einzelhandelsangestellten gilt es jetzt, die leider immer noch vorbandenen organisatorischen Lücken unverzüglich auszufüllen, denn unter dem neuen System" dürfen sie sich auf die staatlichen Schlichtungsinstanzen nicht mehr verlassen. In der Bauschloffers und der Geldschrankschlosserbranche. Der Schutzverband Berliner Schlossereien hat den Lohn- und Manteltarifvertrag für die Bau- und Geldschrantschlosser zum 30. September gekündigt. Obwohl keine Kündigungsgründe angegeben und von den Unternehmern auch noch feine Forderungen mitgeteilt worden sind, ist mit Sicherheit anzuDer Schutzverband deutscher Glasfabriken hat zum 30. Sep- nehmen, daß die Schlossermeister eine Tarifaufloderung" be=
Sonnabend, 3. September 1932
absichtigen. Bemerkenswert ist, daß der letzte Lohntarif erst am 17. Juni abgeschlossen wurde, und zwar nach einem pierwöchigen Streit der Bau- und Geldschrankschlosser. Der Tarifftundenlohn wurde von 1,22 m. auf 1,16 m. gesenkt und die Schuzklausel im Tarifvertrag beseitigt, wonach bei neuen Tarifabschlüssen beffere Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden dürfen.
Betriebsratswahl in den Efha- Werken. Die Nazis von 107 auf 73 Stimmen zurückgegangen. Werken in Briz im März dieses Jahres hatten die Nazis 107 Stim Bei der Wahl des Betriebs- und Arbeiterrats in den Eshaweil die Nazis selber unzulässige Wahlpropaganda im Wahlmen bekommen, die freien Gewerkschaften 301 Stimmen. Die Nazis fochten die Wahl an. Das Arbeitsgericht erklärte fie für ungültig, raum und Wahlschnüffelei begangen hatten.
noch 73 Bei der Neuwahl am 30. und 31. August blieben den Nazis noch 73 Stimmen, die Gewerkschaften betamen
309 Stimmen. Sie gewinnen ein Mandat, das die Nazis von
ihren zwei Mandaten verloren.
Wenn die RGO.- Revolutionäre die Gewerkschaftsliste unterstützt hätten, anstatt Stimmenthaltung zu betreiben, konnten die Nazis aus der Betriebsvertretung ausgeschaltet werden.
Die Volksbühne nicht vergessen! Werbeveranstaltung der Gastwirtsgehilfen.
Eine wohlgelungene Beranstaltung für den Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Café- Angestellten wie für die Volksbühne war am Montagabend in Vogels Festsälen in der Brückenstraße. Für den Verband bildete sie den Auftakt zu seiner großen Werbeaktion, die während des Monats Oktober im ganzen Reiche durchgeführt werden wird, und die für Berlin besondere Bedeutung hat, weil Ende Oktober der Berliner Tarifvertrag abläuft, falls es bis dahin nicht zu neuen Vereinbarungen tommt. Genosse Haberstock wies auf die Gelegenheit hin, die durch Nazis und RGO. unter Ausnügung der Not der Zeit irregeleiteten früheren Mitglieder wieder zurückzugewinnen. Hat doch der Zentral
verband der Hotel-, Restaurant- und Café- Angestellten bisher allen
Stürmen Stand gehalten und die Interessen seiner Mitglieder wirk
sam vertreten.
Der größere Teil des Abends war der Absicht gewidmet, unserer ihre Familienangehörigen mitgebracht hatten. Trotz der Not der Boltsbühne neue Freunde zuzuführen. Dieser Zweck dürfte um so mehr erreicht worden sein, als die Funktionäre des Verbandes Beit muß die Volksbühne der Berliner Arbeiterschaft erhalter
bleiben.
Aus einer Nazifleischerei. Notwendige Berichtigung einer Berichtigung.
Berlin , Invalidenstraße 117, wird uns von der zuständigen GeZu der Berichtigung der Firma L. Rost u. Co., G. m. b. H. werkschaft erklärt:
Wahr ist, daß besonders während der letzten Wahlen, die dort Wahri ist, daß beschäftigten Gesellen in Naziuniform zur Arbeit erschienen find. Auf dem Grundstück in Liebenwalde , einem ehemaligen Jagdschloß, werden nicht nur Schweine gezüchtet. Es wird auch Landwirtschaft betrieben und zur Erntezeit werden Schnitter und Schnitterinnen beschäftigt, so daß mit dem Ausdruck Gutsbesig nicht zu viel gesagt ist. Nach den Aussagen der dort beschäftigten Leute sind in Liebenwalde 1000 Nazis gratis beföstigt worden. Auch belegte Stullen sind für die Sportpalastveranstaltung gestiftet worden.
Unwahr ist, daß in dem Gewerbebetrieb mehr Fleischergesellen und Verkäuferinnen beschäftigt werden als Bedarf vorhanden ist. Wahr ist vielmehr, daß die tariflich zulässige Arbeits= zeit nach wie vor überschritten wird. Wahr ist auch, daß die Angestellten Gehaltsrückstände bis zu einem Monat von der Firma zu bekommen haben oder hatten. Die Gehaltszahlungen find auch nicht in drei Monatsraten erfolgt. Wahr ist, daß die Verfäuferinnen nur auf mehrmalige persönliche Forderungen ratenweiſe ihr Geld bekommen. Freiwillig, ohne Aufforderung, wurde in der
lebten Zeit überhaupt kein Geld mehr gezahlt. Der tarifliche Urlaub nimmt, muß er ihn auf seine eigenen Kosten nehmen.
Urlaub ist noch nie gewährt worden. Wenn jemand
Dies sind die Tatsachen nach den Erklärungen von Beschäftigten, die heute noch in dieser Firma sind. Eine freigewerkschaftlich organisierte Verkäuferin wurde nach Erscheinen unseres Ar. titels fristlos entlassen mit dem Bemerken, sie werde zeitlebens vom Unglüd verfolgt werden, weil sie Beitlebens vom Unglüd verfolgt werden, weil fie etwas erzählt habe.
Das ist bezeichnend für die Behandlung von Angestellten der
Firma L. Rost u. Co.
Die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den deutschen LandFreisen hat am 31. Juli 1932 einen Stand von 853 000 erreicht und ist damit um 135 Proz. höher als im Vorjahr.
Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin
Heute, Sonnabend, finden folgende Veranstaltungen statt: Anti- Kriegsveranstaltung im Voltspart Rehberge( Stadion). ,, Jugend gegen Krieg". Ab 16 Uhr Spiel- und Sportbetrieb. 1912 Uhr Schlußkundgebung. Plaketten sind zum Preise von 20 Pf. im Stadion erhältlich.
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Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Heute Jugendtag mit Anti- Kriegstundgebung im Voltspart Rehberge. Beginn 16 Uhr. Spiele im Freien: Ab 18 Uhr Sportplag
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