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Die Wahrheit über Ohlau  .

( Fortsetzung von der 1. Geite.)

macht worden war, zeigte sich nur der Vorsitzende informiert. Die beisigenden Richter waren gänzlich unvorbe reitet. Reiner von beiden hatte die Berichterstattung. Der Vor­sigende führte nicht nur die schwierige überhaftete Verhandlung, jondern legte auch gelegentlich Notizen nieder, soweit das bei einer so überſtürzten und umfangreichen Verhandlung möglich war. Welche Gefahr das für die Wahrheitsfindung bedeutete, ist ohne weiteres einleuchtend, wenn man berücksichtigt, daß im Sonder­gerichtsverfahren eine Niederschrift der Zeugenaussagen durch den Brotokollführer nicht stattzufinden braucht. Für die Bertei digung waren die Gerichtsaften unerreichbar. Schließlich wurden zum Erfaz Polizeiatten hingegeben. In­folge der überſtürzten Terminanberaumung war feine Gelegenheit gegeben, den Afteninhalt mit den Angeklagten zu besprechen. Auch während des Prozesses konnte dies nicht nachgeholt werden. Der Vorsitzende verbot die Unterredung der Angeklagten mit den Berteidigern während der Berhandlung. Die Verhandlung nahm den ganzen Tag in Anspruch. Am Abend erklärte die Gefängnisverwaltung, eine Besprechung mit den in Haft befindlichen Angeklagten sei aus dienstlichen Gründen nicht möglich. Erst zum Schlusse der Verhandlungsperiode, als bereits mehrmals Angeklagte zusammengebrochen waren, wurde das Tempo gemindert. Aber in diesem Zeitpunkte war bereits der größte Teil des Prozeßstoffes in finnverwirrender Eile am Ohr vorüberge rauscht. Die Angeklagten, fast ausnahmslos in Haft, waren für ihre Entlastung rein auf den Zufall angewiesen.

Der Eile fiel selbst die Staatsanwaltschaft zum Opfer. Sie beantragte Freisprechung für Ange­klagte, deren Verurteilung fie ausdrücklich ge. wünscht hatte, sie begehrte Strafe, wo sie Frei­sprechung anheimstellen wollte; der sachbearbei­tende Staatsanwalt vergaß in seinem Plädoyer Angeklagte vollständig, während der Oberstaats­anwalt unabhängig davon für diese vergessenen Angeklagten Strafe beantragte. Die Staats­anwaltschaft plädierte teilweise nach den Er­mittlungsaften und nicht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung.

Recht eigenartig wirfte die Tatsache, daß die Staatsanwalt schaft sämtliche Nebenatten, die unmittelbar mit dem Prozeßstoff im Zusammenhang standen, verschickt hatte. Jeder Antrag auf Her­beiziehung dieser Akten wurde mit der freundlichen Antwort be­dacht: Die Akten sind verschickt!" Dabei wachte der Borsigende unerbittlich darüber, daß die vielen Begleitumstände, die zur Klärung und Rechtfertigung der Handlungen der Angeklagten nach Ansicht der Verteidigung unbedingt erörtert werden mußten, nicht in den Prozeß hineingezogen wurden. Dagegen waren Angeklagte und Verteidiger machtlos. Die Sondergerichtsverordnung hat fast alle Garantien, die nach der Strafprozeßordnung ein forgfältiges und abwägendes Urteil ermöglichten, in Wegfall gebracht. Der Ge danke, daß ein auf solch unsicherer Grundlage beruhendes Urteil unanfechtbar ist, muß jedes normale Rechtsempfinden verlegen.

Wir sind weit davon entfernt, die schuldigen An geklagten in Schuk zu nehmen und für sie ein Aus­nahmerecht zu verlangen, wie das Hitler für die Beuthener Totschläger gefordert hat. Aber wir wehren uns auf das entschiedendste dagegen, daß Un schuldige verurteilt werden! Trotz Urteil und trok Dr. Bracht bleibt für jeden unbefangenen Beurteiler die Mitschuld der Nationalsozialisten erwiesen! Maffenauflage durch Bracht.

Insgesamt haben etwa 25 Zeitungen die Auflagenachricht des Herrn Bracht über Ohlau   erhalten. In Berlin  : Vorwärts, Ber­liner Tageblatt, Berliner   Boltszeitung, Acht- Uhr- Abendblatt, Melt am Abend. Rote Fahne. In der Provinz, soweit wir bisher fest stellen konnten: Volksbote- Stettin, Schleswig- Holsteinische Bolts­zeitung Kiel, Volkszeitung für Flensburg  , Harzer Boltszeitung, Hildesheimer Volksblatt, Arbeiterzeitung- Breslau.

Zwei Ueberschriften.

Ehrliche und unehrliche Kapitaliftenfreude. Die kapitalistische Presse überschlägt sich im Freudentaumel über die Papen- Notverordnungen nach dem Vorbild der Börse, an der eine hemmungslose Hauſſebewegung Orgien feiert. Die Deutsche Allgemeine Zeitung" läßt in ihrem Jubel die Gebote elementarster politischer Vorsicht beiseite und überschreibt ihre Be­sprechung der Notverordnung furz und klar:

Bis zu 20 Prozent Lohnfenfung!

veröffentlicht.

Die Papen   Bescherung für die Arbeiter

Im Reichsgesehblatt Nr. 58 wird nunmehr eine Durch führungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten Der erste Teil der Durchführungsverordnung regelt die Lohn­fenfungen bei Bermehrung der Arbeitnehmerzahl. In§ 1- heißt es: Die zulässige Unterschreitung der tariflichen Lohnfäße( für die 30. bis 40. Stunde) beträgt während einer Vermehrung der Arbeiterzahl von

mindestens 5 Prozent

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nach dem Infrafttreten der Verordnung neu eingestellten Lehr Bei der Bemessung des Umfanges der Vermehrung sind die linge und Volontäre nicht mitzuzählen.

Entsprechendes gilt bei Erhöhung der Zahl der Angestellten für die Gehaltssätze.

§ 2 nimmt die Saisonbetriebe aus. Im Zweifelsfalle entscheidet der Schlichter mit bindender Wirkung innerhalb seines Bezirks. § 3 verpflichtet den Arbeitgeber, der von der Berechtigung nach § 1 Gebrauch macht, zur Betanntgabe an die Beleg. schaft durch Aushang und zur Anzeige gegenüber dem Schlichter. In Aushang und Anzeige sind die Zahl der am 15. August oder im Durchschnitt der Monate Juni- August 1932 beschäftigten Arbeiter oder Angestellten, die vorgenommene Vermehrung ihrer Zahl und die ermäßigten Lohn- oder Gehaltssäge anzugeben. Tritt eine für die Bemessung wesentliche Aenderung der Arbeiter- oder Angestellten­zahl ein, so find Aushang und Anzeige zu berichtigen. Im Falle der Verminderung der Arbeiter- oder Angestelltenzahl tritt die Ermäßigung der Lohn- oder Gehaltssätze bei Arbeitern mit Ablauf des am Tage der Verminderung laufenden Lohnzahlungsabschnitts, bei Angestellten bei Ablauf der Monatshälfte ganz oder teil­meife außer Rraft. Der Arbeitgeber ist über aller derartigen Maßnahmen zur Auskunft gegenüber dem Schlichter verpflichtet.

gungen vom Schlichter ganz oder teilweise entzogen werden, soweit Nach§ 4 fönnen dem Arbeitgeber die vorgenannten Berechti­nach dessen Ueberzeugung der mit der Verordnung beabsichtigte 3wed nicht erreicht wird, insbesondere die Mehreinstellungen durch Berschiebung zwischen mehreren Betrieben oder Betriebsabteilungen bedingt sind. Das gleiche gilt, wenn der Arbeit geber die Auskunft verweigert. Die Entscheidung des Schlichters ist bindend.

Vorschriften des§ 1 zu verfahren, wenn er eine über die faison­§ 5 ermächtigt den Arbeitgeber eines Saisonbetriebes, nach den mäßig bedingte Bermehrung der Belegschaft hinausgehende Erhöhung

vorgenommen hat.

Betrieben. Für fie gilt als Vergleich der entsprechende Monat § 6 regelt die Verhältnisse in landwirtschaftlichen des Vorjahres. Die Sachbezüge werden von der Senkung aus­

genommen. Die hiernach zulässige Unterschreitung der tarifvertrag­lichen Lohnsäge beträgt bei einer Vermehrung der Arbeiterzahl von: 2 Prozent

mindestens 5 Prozent

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Bei Arbeitern, deren tarifvertragliche Sachbezüge dem Werte nach die tarifvertraglichen Lohnsäge übersteigen, verdoppeln sich die Hundertfäge der zulässigen Unterschreitung. Bei der Bemessung des Umfanges der Vermehrung sind nur Ar­beiter mitzuzählen, die mehr als 12 Arbeitstage im Monat voll beschäftigt waren.

Der zweite Teil regelt die Erhaltung gefährdeter Berpflichtungen die Weiterführung eines Betriebes oder seine Betriebe.§ 7: Gefährdet die Erfüllung der tarifvertraglichen Wiederaufnahme infolge außerhalb seines Einflusses liegender Um­stände, so kann der Schlichter den Arbeitgeber zur Tarif­unterschreitung ermächtigen.

§ 8: Den Umfang der zulässigen Unterschreitung setzt der Schlichter fest. Er darf dabei nicht über 20 Prozent der tariflichen Lohn- und Gehaltssätze hinausgehen.

Die Festsetzung erfolgt auf Antrag, antragsberechtigt sind der Ar­beitgeber und jede Vertragspartei des Tarifvertrages. Die Er­mächtigung fann befristet werden. Die Bestimmungen über den Aushang und das Inkrafttreten sind denen unter Teil I ent­sprechend.

Dritter Teil: Gemeinsame Borschriften:

§ 9: Die für Betriebe geltenden Vorschriften gelten auch für Verwaltungen.

Lohn- und Gehaltssäze gelten als tariflicher Lohn im § 10: Die nach den vorstehenden Paragraphen ermäßigten Sinne des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver­sicherung.

§ 11. Für die Durchführung dieser Berordnung ist der Schlichter zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Siz hat. Reichsarbeitsministers tätig und an feine Weisungen gebunden. Der Schlichter und seine Stellvertreter sind als Beauftragte des

§ 13: Die Berordnung tritt, soweit es sich um Maßnahmen bung( 5. 9. 1932), im übrigen am 15. September in zu ihrer Durchführung handelt, am Tage ihrer Verkün Kraft. Die Vorschriften der§§ 1 bis 6 treten am 30 März 1933 außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister ist zu Rechtsverordnungen insbesondere vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen die Vor­und allgemeinen Verwaltungsvorschriften ermächtigt. Er fann schriften des 1. und III. Abschnitts dieser Verordnung auch auf Betriebe und Betriebsabteilungen Anwendung finden, die am 15. August oder während des Juni, Juli und August still gelegt waren oder die nach dem 15. August 1932 gegrün­det worden sind.

Nazi vorm Sondergericht

Der Totschläger von Siemensstadt  

*

Unter der schweren Auflage des Totschlags in zwei Mit Hermann figen noch zwei weitere Angeklagte, Werner Fällen und des versuchten Totschlags in drei Fällen, sowie des Gebauer und Richard Kirsch, auf der Anklagebant, denen Schußwaffenvergehens steht heute der Nationalsozialist Paul Her- Anreizung zu Gewalttätigkeit und Widerstand zur Laft gelegt wird. mann vor der zweiten Abteilung des Sondergerichts unter Borjih von Landgerichtsdirektor Marschner. Die Tat geschah am 13. Juli, also vor Erlaß der Antiterrornotverordnung und vor der Verhän­gung der Todesstrafe für politischen Totschlag.

Nicht weniger als acht Angeklagte stehen heute vor dem von Landgerichtsdirektor Tolf geleiteten Sondergericht I zu Berlin  . Sie werden beschuldigt, an einem Zusammenstoß beteiligt zu sein, An jenem Tage fand am Wittenbergplatz eine kommunistische der in der Nacht vom 17. zum 18. Auguft sich an der Höchste, Ecke Wahlkundgebung statt. Am Abend marschierten Mitglieder dieser Andere bekennen sich zu den Kommunisten oder zur Eisernen Front. Weinstraße abgespielt hat. Ein Teil der Angeklagten ist parteilos. Demonstration nach Siemensstadt   zurück. In der Nähe des Andere bekennen sich zu den Kommunisten oder zur Eifernen Front. Demonstranten Schüsse abgegeben. Die beiden Arbeiter Prech- einen Unruheherd für die ganze Gegend darstellt. So sind Siemens- Verwaltungsgebäudes wurden aus dem Gebüsch auf die Verkehrslokal der Nationalsozialisten, das schon seit langer Zeit Der Hergang ist dieser: In der Lichtenberger Straße liegt ein Tin und Grothe wurden getötet und drei weitere Kommu- einen Unruheherd für die ganze Gegend darstellt. So find Demonstranten Schüsse abgegeben. Die beiden Arbeiter Bredh nisten schwer verletzt. Diese tödlichen und verlegenden Schüsse von dort aus vor der letzten Wahl Reichs- und Freiheitsfahnen mit follen alle von Hermann abgegeben worden sein, der an dem Ort Salzsäure begoffen worden. Politisch Andersdenkende wurden gestanden haben soll, von dem aus die Schüsse fielen und an dem belästigt. In dieser Nacht nun verließen gegen 24 Uhr die SA.­die Waffe später gefunden wurde. Hermann bestritt selbstverständ- Leute ihr heim. Plöglich fielen Schüsse. Es tam zu einem lich seine Beteiligung an diesem Feuerüberfall. Wie er angab, sei Raufhandel, bei dem sich aber niemand ernsthafte Verletzungen zu­er seit 1% Jahren Mitglied der NSDAP  . Am 13. Juli sei er zog. Die Schutzpolizei griff ein, man nahm mehrere Verhaftungen nach seiner Arbeit im Parteibüro in das nationalsozialistische Ber  - vor, zwei Kommunisten wurden festgenommen, von denen der eine fehrslokal gegangen, wo sich eine ganze Anzahl von Parteigenossen einen Holzkloben, der als Pistolenbestandteil dient, und der andere aufgehalten hätten. Plöglich sei ein Mann hineingekommen mit eine eiserne Stange in der Hand hatte. Sie wollten diese Gegenstände der Meldung: Kommune fommt." Als dann noch hinterher ge- auf der Straße gefunden haben. Auf durch Anwohner erfolgte An­fagt wurde, es spiele sich in der Nähe eine Schlägerei ab, sei er eigen hin schritt die Polizei auch in den folgenden Tagen zu auf die Straße und zum Nonnendamm gegangen, an dem das mehreren Festnahmen. So verhaftete man auch den Arbeiter Verwaltungsgebäude liegt. Weitab habe er Schüsse fallen hören Röstner, der sich zur Eisernen Front bekennt. Er gibt bei seiner und Kramallizenen gesehen. In der Annahme, daß die Polizei Bernehmung an, am fritischen Abend um 21% Uhr zu Bett Sachlich meint er freilich genau dasselbe wie die ,, DAZ.", denn schieße, sei er fortgerannt, und zwar über den Rasen hinweg. Der gegangen zu sein, geschlafen zu haben und von den ganzen Vorfällen er schreibt: Vorsitzende machte nun dem Angeklagten eindringliche Borhaltungen, nichts zu wissen. Krawallen gar nicht beteiligt habe. warum er denn so schnell fortgelaufen set, wenn er sich an den

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., Kapitalistische Offensive."

Sie hat damit das Wesen der Sache einprägsam gekennzeichnet. Im Hause Hugenberg ist man vorsichtiger. Aus Angst vor der Nazidemagogie scheut man dort das offene und ungeschminkte Bekenntnis zum Kapitalismus. Den Vogel an Verstellungskunst schießt der Tag" ab, der die aus dem Naziagitationsschatz über

nommene Formulierung prägt:

,, Gemeinnut vor Eigennut."

,, Grundsäglich ist der wichtigste Punkt in dem Wirtschafts­programm der Regierung das Bekenntnis zur Privat= wirtschaft. Dem Unternehmer wird eine sehr große Möglichkeit gegeben, und es ist zu wünschen, daß er sie ausnut."

Man sieht, daß unser Kapitalismus vielseitig ist: er macht eine Offensive gegen die Gemeinwirtschaft, er mußt große Möglichkeiten gewinnbringend für sich aus; trotzdem behauptet er, daß er durch aus gemeinnützig handle und seinen Eigennutz zurückstelle. Wieviel offenherziger war doch der Kapitalismus   vor just einhundert Jahren, damals anno 1830, als sein höchster Repräsentant, der französische  Bürgertönig Louis Philipp schlicht und klar die Parole ausgab:

" Bereichert euch, meine Herren!"

Berbot des Alarm" abgekürzt.

Kreis- und Abteilungsleiter:

Die Genossinnen und Genossen der Kreise Wilmersdorf  , Mitte, Tiergarten, Wedding  , Charlottenburg  , Spandau  , Schöne­ berg  , Steglitz  , Tempelhof  , Neukölln beteiligen sich an der Einäscherung des Genossen

Heinrich Schulz

Nach der Vernehmung der Angeklagten, die alle ihre Unschuld betonen, tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Wieder ist ein außerordentlich großer Zeugenapparat aufgeboten.

Zwei Opfer des Motorrades. Schwerer Berkehrsunfall auf der Heerstraße.

In den ersten Morgenstunden ereignete sich heute auf der Heer­Straße ein Verkehrsunfall, der den Tod zweier Motorrad­fahrer zur Folge hatte.

In der Heerstraße vor dem Hause Nr. 104 versagte bei dem Lieferwagen eines Markthändlers die Steuerung, so daß der Wagen gegen einen Kandelaber geschleudert und schwer beschädigt wurde.

im Krematorium Wilmersdorf am Donnerstag, 8. Sep- Der Befiger des Wagens, der noch beleuchtet war, hörte plöglich

tember, 15 Uhr.

Die Genossinnen und Genossen der Kreise Kreuzberg  , Treptow  , Köpenick  , Lichtenberg   beteiligen sich an der Ein­äscherung des Genossen Otto Kraatz

Wie aus dem Polizeipräsidium mitgeteilt wird, ist die Verbots­dauer der republikanischen Wochenzeitung und Kampfschrift Alarm" im Krematorium Baumschulenweg abgekürzt worden. Der ,, Alarm" wurde am 26. August bis Ende

am Donnerstag, Parteibanner und Fahnen sind mitzubringen. Der Bezirksvorstand.

September verboten. Lediglich die Ausgaben vom 1. und 8. Sep- 8. September, 17 Uhr. tember fallen noch unter das Verbot, ab 15. September tann Sar Alarm" wieder erscheinen.

antommen, und während er noch an der Reparatur des vorderen von Richtung Spandau   ein Motorrad mit großer Geschwindigkeit Teils beschäftigt war, trachte das Motorrad gegen den stehenden Wagen auf. Der Wagenbefizer eilte sofort den Verunglückten zu Hilfe, fonnte aber nur noch feststellen, daß beide so schwer verlegt waren, daß der Tod sofort eingetreten war. Bei den Ver­unglückten handelt es sich um den 38jährigen Apotheker Leo Mi­chalski aus der Pestalozzistr. 88 in Charlottenburg   und um den 24 Jahre alten Kraftwagenführer Willi Vogt aus der Wall­straße 54.