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fragte: Will man etwa fünftig nur die Reise nach Neuded sparen?

Viereinhalb Stunden dauerte die Aussprache. Sie war mehr eine Abrechnung als eine Besprechung. Der Regierung wurde flarer Wein eingeschenkt und nichts geschenkt. Schärfste Verwahrung wurde von den Gewerk­schaften gegen die neue Notverordnung erhoben. Die Re­gierung wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die gesamte Arbeiterschaft mit allen zulässigen Mitteln gegen dieses Verordnungsunrecht fämpfen wird.

Die Regierung ist jetzt genau im Bilde über die Stim mung und das Urteil der Arbeiter gegenüber dem neuen fozialpolitischen Kurs. Auffallend wirkt, daß sie selbst jetzt nach der Aussprache mit den Gewerkschaften ihre Berordnung eine ,, Versuchsverordnung" zur Vermehrung und Erhal tung der Arbeitsmöglichkeit nennt. Ist das bereits ein Rüd zug? Auch die Regierung nennt ihr Experiment- jezt selbst einen Versuch. Nur ein Versuch ist's, aufgebaut auf Un recht.

Rote Fahne verboten.

Auf vier Wochen bis zum 6. Ottober.

Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund des§ 6, 3iff. 2 u. 4, der Berordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 wird die in Berlin   erscheinende Tageszeitung ,, Rote Fahne" mit Wirkung vom 9. September bis zum 6. Ottober 1932 einschließlich wegen schwerer Beschimp­fung und böswilliger Verächtlichmachung der Reichsregierung in der Nr. 183 vom 8. September d. J. im Artikel Rüstung gegen das Volk" verboten.

Dies Verbot des Zentralorgans der Kommunistischen Partei auf vier Wochen stellt eine Maßnahme von ungewöhnlicher Härte dar. Dies Verbot bedarf dringend der Abkürzung!

Wenn Mitte nächster Woche die Reichstagsauflösung er­folgt und der Wahlkampf beginnt, so müssen alle laufenden Verbote aufgehoben werden. Im Wahlkampf, in dem Dauer­verbote von solcher Länge aufrechterhalten würden, würde dem Grundsatz der Wahlfreiheit widersprechen.

Asphaltblatt und Leichenverwertung.

Nationale Gespräche.

Der Stahlhelm" läßt seinem 3orn gegen die National­sozialisten freien Lauf. In seiner Nr. 36 bindet er sich Goebbels   vor:

Henderson zur deutschen   Wehrnote.

Warnung vor Konferenzboykott.- Für Abschaffung aller Angriffswaffen.

Newcastle  , 8. September.

In der heutigen Sigung des Gewerkschaftstongreffes erklärte Henderson, der Präsident der Abrüstungsfom­miffion, er müffe frant und frei bekennen, daß die Ergebniffe der Abrüstungskonferenz nach sechsmonatigen Bemühungen noch weit von dem Ziel entfernt feien, das er erhofft habe. Henderson ging dann auf die deutschen Wehrforderungen ein und äußerte, man solle die Augen nicht vor der Gefahr ver­schließen, die sich aus den deutschen Forderungen ergäbe.

Er vermöge nicht zu erkennen, was Deutschland   ge­winnen fönne, wenn es fich von der Abrüftungskonferenz zurückziehe.

Ueber die Forderungen sollten in erster Linie die ehemaligen Alliierten und Affociierten verhandeln. Diese sollten ihre Ver­pflichtungen gegenüber den besiegten Ländern erfüllen und der Konferenz ein Abrüftungsprogramm unterbreiten, nach dem offenbare Angriffswaffen allgemein verboten würden, wie sie Deutschland   durch den Versailler Vertrag unterfagt wären. Ein solches Programm würde auf die ganze Welt Ein­

drud machen und die Regelung der deuffchen Schwierigkeiten be­frächtlich erleichtern.

Auf dem Gewerkschaftsfongreß stellte ein Vertreter der Staats­und Gemeindearbeiter den Anfrag, die Regierung zu erfuchen, nach neuen Arbeitsmöglichkeiten für diejenigen Arbeiter zu fuchen, die durch die Beschränkung der Rüstungen arbeitslos würden. Der Kongreß nahm sodann eine Entschließung an, in der eine durchgreifende brüstung verlangt wird.

Herriots Kabinettschef in London  .

Paris  , 8. September.  ( Eigenbericht.) Herriot   scheint gegenüber den deutschen   Militärforderungen immer dringlicher das Bedürfnis zu fühlen, sich an England anzulehnen. Aus diesem Bedürfnis heraus hat er am Donners­tag seinen Kabinettschef Marcel Ray nach London   geschickt. Ray soll der englischen Regierung den Entwurf der französischen  Antwort auf die deutsche Militärschrift überreichen und gleichzeitig. ihre Ansicht darüber einholen. Den übrigen Mitgliedern des Ver­trauenspattes einschließlich der Staaten der Kleinen Entente   ist die französische   Antwort auf diplomatischem Wege zugestellt worden.

Hafenkreuzler als Staatsanwalt.

qolsado nos Eine Gefahr für die Rechtssicherheit.

Septe

Breslau  , 8. September.  ( Eigenbericht.)

In dem Breslauer Sondergerichtsprozeß gegen den sozialdemo­fratischen Parteisekretär Kukielczynski und zweiundzwanzig Reichs­bannerleute wurden am Donnerstagvormittag wieder zahlreiche Beugen vernommen. Die Bekundungen dieser Zeugen fielen wesentlich eindrucksvoller und glaubwürdiger aus als die mert. würdig gleichlautenden Aussagen, die am Vortage von den unverkennbar nationalsozialistischen Zeugen gemacht worden

waren.

Keiner der am Donnerstag gehörten Zeugen hat gesehen, daß Kukielczynski ein aufreizendes Verhalten zur Schau getragen hat. Dagegen murde von mehreren Zeugen einwandfrei flargestellt, daß Kufielczynski schon vor Eintreffen des Reichsbanner wagens von Nationalsozialisten angefallen und blutig ge­schlagen wurde. Ein Zeuge bestätigte, daß in dem Reichsbannerauto bei der Abfahrt vom Gewerkschaftshaus weder Latten noch sonstige maffenartige Gegenstände lagen. Bon mehreren Zeugen wurden die beiden mitangeklagten National sozialisten Lug und Scharmentte start belastet. Diese beiden Hafen freuzler sind bei dem Ueberfall auf Rutielczynski als Haupt

bei seiner Bernehmung, daß sein Sohn von den Hitler  - Leuten in der gemeinsten Weise mißhandelt worden sei.

,, Von rechts her umsprigt uns mit einem Male der Geifer parteipolitischen Hasses, schillernd vor But und ent täuschter Eigensucht. Es ist ebenso bekannt wie häufig dementiert, daß in der Nationalsozialistischen   Partei verschiedene Richtungen gegeneinander stehen. Hauptträger der Angriffe gegen den Stahlschläger beteiligt gewesen. Der Vater Rufielczynskis äußerte helm ist die Richtung, deren Exponent der Berliner   nationalsozia listische Agitator Dr. Joseph Goebbels   und deren Sprach rohr seine Tageszeitung Der Angriff" ist. In diesem noto. rischen Asphaltblatt sind vor und während der 13. Reichs frontfoldatentage täglich die infamsten Hezereien gegen den Stahlhelm veröffentlicht worden, deren Ziel es war, einen Keil zwischen die Führer und die Gefolgschaft des Bundes zu treiben. Die Niedrigkeit dieser Heze erhellt aus der Tatsache, daß das Blatt des Herrn Goebbels  , das sich im Untertitel als das Deutsche Abendblatt" bezeichnet, zu den undeutschen und unsauberen Mitteln persönlicher Verunglimpfung sachlich unangreifbarer Führer­persönlichkeiten griff.

Und noch widerlicher wirkt die Methode, aus dem Tode

der eigenen Parteigenossen parteipolitisches Kapital zu schlagen. Der Angriff" nimmt die Tatsache, daß während des Frontsoldatentages ein erschossener S.- Mann beerdigt wurde auch wir haben manchen im Freiheitstampf gefallenen Kameraden zur letzten Ruhe betten müssen, zum Anlaß folgender

Gegenüberstellung:

Wir haben einen Toten begraben. Der Stahlhelm" hat ein

Fest gefeiert. Wir haben das Volk und der" Stahlhelm" hat die

,, feinen Leute".

Das ist in fa mste Leichenverwertung zur Gewinnung demagogischer Giftwaffen. Pfui Deubel!"

Tiefen Eindruck dürfte die Bekundung des auf Wunsch der Ver­teidigung als Zeuge geladenen Breslauer Polizeipräfi denten Thaiß beim Gericht hinterlassen haben. Der Bolizei präsident schilderte den Angeklagten Rufielczynski, mit dem ihn sein Dienst häufig zusammengeführt habe, als einen besonnenen Menschen.

Der Antrag des Staatsanwalts. Troh alledem wagte es der nationalsozialistische Staatsanwalt patschowiti folgende Strafanträge zu stellen: gegen den Parteisekretär kukielczynski wegen schweren Landfriedens­bruchs unter erschwerenden Umständen der Rädelsführerschaft und öffentlichen Zusammenroffung 3 wei Jahre Zuchthaus  , gegen den Chauffeur Wolf und den Reichsbannermann Kiffors je anderthalb Jahre Zuchthaus, gegen weitere vierzehn An­geklagte ein Jahr sechs Monate Gefängnis, gegen einen Reichs­bannermann ein Jahr drei Monate Gefängnis wegen schweren Land­friedensbruches und gegen weitere fünf Reichsbannerleute je ein Jahr Gefängnis wegen einfachen Landfriedensbruches.

Gegen die Nationalsozialisten SA.  - Mann Cur wurden acht Monate, gegen den Bädermeister Scharmentfe zehn Monate

Der Freispruch der beiden nationalsozialisti fchen Angeklagten habe erfolgen müssen, weil diese mur durch je einen Angeklagten belastet worden seien. Gegen den angeklagten Nationalsozialisten Scharwentke bliebe allerdings der schwere Verdacht bestehen, an dem Ueberfall auf Kufielczynski teil­genommen zu haben.

Während der Sigung hatte sich vor dem Gericht eine dauernd große Menschenmenge versammelt, ,, Freiheit"! rief. Die Polizei räumte schließlich den Plak.

Die lange Beratung des Dreimännerkollegiums, das als Sondergericht amtiert, läßt darauf schließen, daß selbst diese Richter über die Anträge des Staatsanwalts zeitweilig sprachlos waren. Bis vor kurzem hat man es für unmöglich gehalten, daß ein ausgesprochener Nationalsozialist als Anwalt des Staates amtieren könne, den seine Partei mit allen Mitteln bekämpft. Aber in der grundsäglich neuen Staatsführung" des Kabinetts der Barone ist auch das mög­lich geworden. Ja, dieser nationalsozialistische Staatsanwalt darf sogar politische Prozesse bearbeiten, in denen seine Pgs. eine besonders bösartige Rolle spielen. Die Straf­anträge dieses Staatsanwalts, der nach unserem Bres lauer Parteiblatt eine führende Stelle in der Fachgruppe Justiz der nationalsozialistischen Betriebsorganisation hat, zeugen wie die ganze Anklage gegen den mißhandelten Bar­teisekretär der Sozialdemokratie megen angeblicher Rädels. führerschaft von einer so starten, milde gesagt: Borein­genommenheit, daß er unfähig erscheint, als Staats­anwalt in politischen Prozessen weiter zu amtieren. Vor allem in Sondergerichtsverfahren, bei denen es die üblichen Rechts­garantien wie Boruntersuchung so wenig gibt, wie ein Rechts­mittel nach Urteilsspruch, bedeutet die Auffassung des Staats­anwalts noch mehr als sonst. In diesem Falle hat das Bres­lauer Sondergericht den Herrn Staatsanwalt so eklatant ab­laufen lassen, daß er sich das Urteil wahrscheinlich nicht hinter den Spiegel stecken wird.

Aber es wird trozdem zu fragen sein: Darf ein Mann von der Staats" auffassung dieses nationalsozialistischen Staatsanwalts weiterhin Prozesse vorbereiten, in denen prügelnde Nationalsozialisten als Zeugen und Republikaner als Angeklagte auftreten müssen, weil sie sich nicht prügeln lassen wollen?

Wie lang iſts her, daß beide noch ein Herz und eine Gefängnis wegen gefährlicher Körperverlegung aus politischen Reichsbannermann erschossen­

Seele waren und daß der Stahlhelm schweigend schluckte, daß seine Leute von den Nazis zusammengeschlagen wurden! Jezt redet man in echt ,, nationalen" Tönen miteinander.

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Hitlers   Geständnis.

Der Angriff" bestätigt es!

Der Angriff" berichtete am Donnerstag ausführlich über Hitlers   Münchener Rede. Sein Bericht enthält durch fetten Drud hervorgehoben den von uns bereits hervorgehobenen Saz, der das volle Geständnis der zeitweiligen Tolerierung der Bapen- Regierung durch Hitler   enthält. Nach dem Angriff" hat Hitler   in München   folgendes gesagt:

Wo sind denn die Maffen, die heute angeblich hinter Herrn von Papen stehen sollen? Wenn Papen   glaubt, daß sich die nationalsozialistischen Anhänger ihm gegenüber neutral verhalten, fo ift das eine falsche Spekulation. Die Partei hat sich nur neutral verhalten, solange ich mich neutral verhalten habe."

Mit dem Abdruck dieser Säge im Berliner   Naziblatt entfällt jede Ausrede, daß es sich etwa um eine gegnerische Falschmeidung handeln könne. Es ist nunmehr authentisch festgestellt, daß die Nationalsozialistische Partei sich gegenüber Papen neutral verhalten hat und zwar folange Hitler persönlich diese Haltung anordnete. Dieses Geständnis muß überall den Nazis entgegengehalten werden, wo sie sich darauf herauszulügen suchen, daß sie mit der Papen- Regierung ,, nichts zu tun" hätten.

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Jetzt höhere Eierzölle.

Wie gemeldet wird, hat die deutsche Reichsregierung am 6. Sep­tember den Handelsvertrag mit Jugoslawien   zum 7. März nächsten Jahres, also mit der vorgeschriebenen halbjährigen Frift, gekündigt. Der entscheidende Grund der Kündigung ist die Absicht der deutschen  Regierung, die Eierzölle allgemein zu erhöhen und die Eiereinjuhe abzudrosseln. Die Zölle waren allein noch gegenüber Jugoslawien gebunden; deshalb wird jetzt der Handelsvertrag gekündigt und ein vertragsloser Zustand vorbereitet, dessen Folgen für die übrige deutsche   Wirtschaft noch nicht abzusehen sind.

Motiven beantragt. Der Staatsanwalt behauptete, die National­sozialisten wären überfallen worden und häffen sich zweifellos in der Notwehr(!) befunden, wenn sie sich auf den Anstifter Kukielczynski geffürzt hätten. Den Angeklagten feien mit Rüdsicht auf die politisch erregte Zeit, in der die Vorfälle sich ereigneten, feine mildernden Umstände zuzubilligen.

Das Urteil.

Strafe: Sechs Monate Gefängnis.

Waldenburg, 8. September. Vor dem Waldenburger Sondergericht stand der national­sozialistische Landwirt Kurt Rolte aus Dittmannsdorf, der in der Nacht zum 18. Juli den Reichsbannermann Geis= winter in Reußendorf bei Waldenburg niedergeschossen hatte. Geiswinkler ist wenige Stunden danach seinen Ber­

Nach vierstündiger Beratung wurde folgendes Urlegungen erlegen. Die Anflage lautete auf schmere Körper­teil gefällt: 15 der angeklagten Reichsbannerleute wurden wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen aus politischen Motiven, zu je vier Monaten Ge­fängnis verurteilt. Die anderen Angeklagten, dar­unter auch der Parteisekretär Kielczynski und die beiden Nationalsozialisten wurden freige. iprochen.

Bei der Begründung des Urteils führte der Vor­fizende u. a. aus, daß bei dem in Frage stehenden Zusammenstoß von Landfriedensbruch nicht die Rede sein könne. Es sei zwar Zusammenrottung erfolgt, aber dieser habe der Charakter der Deffentlichkeit gefehlt, da die Reichsbannerleute, die am Gewerkschaftshaus auf den Lastkraftwagen gestiegen waren, nicht wußten, daß sich auf der Fahrt weitere Leute zu ihnen ge fellen würden.

Er

verlegung mit Todeserfolg und Vergehen gegen das Waffengesetz. Rolfe war von einem SA.- Treffen aus Striegau   zurückgekehrt, als er auf dem Heimweg dem Reichsbannermann Geiswinkler und dessen Freund begegnete. Es kam zu einem Wortwechsel, dem die Bluttat folgte. Während Rolke behauptet, in Notwehr ge­handelt zu haben, stellte sich der Staatsanwalt auf den Standpunkt, daß eine wesentliche lleberschreitung der Notwehr vorliege. beantragte 2% Jahre Gefängnis megen Körperverlegung mit töd­lichem Ausgang bei Ueberschreitung der Notwehr. Das Urteil lautete, auf 6 Monate Gefängnis wegen Waffenmißbrauchs; megen schwerer Körperverlegung mit Todeserfolg erfolgte Freispruch, da das Gericht annahm, daß Rolfe in berechtigter Ueber­schreitung der Notwehr(!!) gehandelt habe.

Arbeitsgericht gegen Funkstunde.

Der Tendenzbetrieb" des Herrn Scholz.

Vor dem Arbeitsgericht fand gestern die Hauptverhand­lung in der Klagesache des ehemaligen Leiters der aktuellen Abtei­

Es dürfte daher nur gemeingefährliche Körperverlegung ange­nommen werden und diese auch nur bei jenen Reichsbannerleuten, die gemeinsam vom Lastauto gesprungen seien, um gegen das Publikum vorzugehen. Den übrigen Reichsbannerleuten, die sich zu­fällig in der Nähe des Tatorts aufgehalten hätten, als der Last- lung der Funkstunde, Dr. Arthur Kürschner, gegen die wagen herankam, jei eine Beteiligung an dem Angriff nicht nach zuweisen gewesen.

Dem Angeklagten Kufielczynski habe das Gericht zugebilligt, daß er sich durch das provozierende Berhalten des mitangetlagten Nazis Lug berechtigt fühlen konnte, das Reichsbannerauto zu seinem Schug heranzuwinken. Das Gericht betrachte es nicht als erwiesen, daß Rufielczynski die Absicht gehabt habe, aggressiv gegen Andersdenkende vorzugehen. Er habe überdies auch nicht annehmen können, daß einzelne Reichsbanner leute ohne eine Anordnung losschlagen würden,

Funk stunde statt. Die laut Kündigungsschreiben ,, a uf Wunsch des Reichsrundfuntkommissars" Erich Scholz   er folgte Entlassung Dr. Kürschners wurde für unzulässig er­flärt und die Funkstunde zu seiner Wiedereinstellung, im Beige­rungsfalle zur Zahlung einer Abfindung von 3000 m. verurteilt. Der Kläger   Dr. Kürschner hatte bereits seit drei Jahren seinen Posten im Funkhaus verwaltet, ohne daß je die geringste Be­anstandung ausgesprochen worden war. Der Funkstunde wurden auch die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt.