Nr. 431 49. Jahrgang
1. Beilage des Vorwärts
Dienstag, 13. September 1932
Frankreich lehnt deutsche Aufrüstung ab.
Ausweichende Stellungnahme zur Gleichberechtigung. - Keine Sonderverhandlungen. Keine Sonderverhandlungen.- Völkerbund allein zuständig.
Die Antwort der französischen Regierung auf das deutsche Verlangen auf Gleichberechtigung, das dem französischen Botschafter in Berlin am 29. August mitgeteilt wurde, wird nunmehr veröffentlicht, nachdem die Antwort bereits am Sonntagmittag der deutschen Regierung überreicht worden war. Die Antwort stellt in der deutschen Uebersetzung ein Schriftstück von etwa elf Schreibmaschinenseiten dar. Frankreich lehnt in der Antwort eine deutsche Ausrüstung" ab und verweist die Entscheidung über den deutschen Anspruch auf Gleichberechtigung auf den Völkerbund, bei dem allein die Entscheidung liege.
Die Antwort gliedert sich in zwei Teile, deren erster sich mit der Abrüstungskonferenz beschäftigt, während in dem zweiten Teil die Antwort auf das deutsche Verlangen im einzelnen gegeben wird. In dem ersten Teil der Antwort erklärt die französische Regierung unter anderem, daß die deutsche Auffassung, der Verlauf der Abrüstungskonferenz werde unbefriedigend bleiben, den Ereignissen vorgreife und sich bei gerechter Bewertung des bereits Geleisteten nicht rechtfertigen lasse. Die Regierung der französischen Republik sei sich bewußt, alles Erforderliche getan zu haben, um ein ordnungsmäßiges Fortschreiten der Arbeiten der Konferenz zu ermöglichen. Sie habe unter anderem die von ihr aufgestellte These hinsichtlich der Sicherheit für einen späteren Zeitpunkt zurückstellen lassen und habe sich damit einverstanden erklärt, daß die
Prüfung dieser These ebenso lange verschoben werde, wie es von Deutschland für die Prüfung feiner Forderung auf Gleichberechtigung verlangt wird.
Sie habe überdies ihren Willen zur Abrüstung durch herab segung der Wehrausgaben um 1,5 milliarden Franken be= wiesen. Nach Aufzählung weiterer Zugeständnisse der französischen Regierung weist die Note dann darauf hin, daß nach französischer Auffassung der Schwerpunkt der Abrüstungskonferenz auf Artikel 8 der Völkerbundsfagung liege, woraus sich ergebe,
daß man nicht nach Aufrüstung einzelner streben dürfe, sondern nach einer kontrollierten allgemeinen Abrüstung.
Wenn die deutsche Regierung sich für berechtigt erklären wollte, ihren eigenen Rüstungsst and unter Berufung darauf zu ändern, daß von dem jezt in Vorbereitung stehenden Abkommen nur unzureichende Ergebnisse zu erhoffen seien, so würde sie nicht nur den flaren Verpflichtungen aus dem von ihr unterzeichneten Vertrag zuwiderhandeln, sondern sie würde durch ihre Haltung auch die künftige Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung unmöglich machen. Das Ziel sei, zu einem Abkommen zu gelangen, das den Völkern wirkliche Friedensgarantien biete. Wenn Deutsch land die Absicht habe, gemeinsam mit Frankreich wie mit anderen Staaten an diesem Werke zu arbeiten, über dieses Werk zu verhandeln und Besprechungen darüber zu führen, so sei nichts berechtigter, nichts wünschenswerter als das.
Diese Arbeiten, an denen Frankreich in aufrichtig liberalem Sinne teilzunehmen gedente, würden es ermöglichen, festzulegen, welches die Rechtsstellung Deutschlands innerhalb einer allgemeinen, unter dem Schutz der Schiedsgetichtsbarkeit und der Kontrolle stehenden Friedensordnung sein soll. Diese Frage stelle fich zunächst in juristischer Hinsicht. Hier weist die Note auf die Unterschiede hin, die zwischen der deutschen und fran zösischen Ansicht bestünden. Deutschland erkläre, die Abrüstungsfonvention müsse ipso jure an die Stelle des Versailler Vertrages treten, und es dürften keine„ Sonderbestimmungen" für Deutschland vorgesehen werden. Hierzu erklärt
die Note:
Vom Rechtsstandpunkt aus kann die französische Re gierung dieser These nicht beipflichten. Denn weder im Teil V des Vertrages von Versailles noch in der Völkerbundssatzung findet sich irgendeine Vorschrift, wonach eine allgemeine Beschränkung der Rüstungen die Nichtigkeit der im Vertrage enthaltenen Be stimmungen dauernden Charakters zur Folge hätte. Mit diesem rechtlichen Vorbehalt erklärt sich Frankreich b'e reit, seinerseits an der Prüfung dieses Problems auf dem gleichen Fuße wie alle anderen Beteiligten und mit dem Wunsche mitzuarbeiten, daß in den künftigen Terten die Fort|
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schritte berücksichtigt werden, die durch die Arbeiten der Konferenz selbst erzielt sein werden.
Zur fachlichen Seite erklärt die Note, die französische Regierung brauche nicht zu zögern, die Richtschnur ihres Handelns bekanntzugeben.
Sie werde quf dem Wege der Abrüstung um so weiter gehen, je größere Garantien sie in der allgemeinen Organisation des Friedens finde.
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Die Note weist hier auf die Erklärung hin, die Frankreich bereits in Genf abgegeben habe, als Deutschland zum erstenmal die Frage der Gleichberechtigung anschnitt, in der sie erklärte, mit dem Tage, wo eine internationale Organisation geschaffen wäre, die jedem Gewähr für seine Sicherheit biete und jedem die gleiche Verpflichtung auferlege, wäre die Regelung dieser Frage in hohem Maße erleichtert. Frankreich betont sodann, daß der französische Sicherheitsgedanke und der Ausdruck Sicherheit sich in den Völkerbunds-| fagungen befinde und das Frankreich feinen verschleierten Imperialismus zu vertreten beabsichtige. Frankreich habe in der Sicherheitsfrage pofitive Vorschläge gemacht. Es sei nicht nur bereit, etwaige Anregungen Deutschlands zu prüfen, sondern es bitte um solche Anregungen, ebenso wie die anderen Staaten. Nichts würde zur Befriedung der Welt zwedmäßiger erscheinen, als ein Zusammenwirken Deutschlands und Frankreichs auf diesem Gebiete.
In dem zweiten Teil der Antwort wendet sich die fran zösische Note dem Abschnitt sieben der deutschen Zusammenfassung, in dem auf organisatorische Aenderungen( Abstufung der aktiven Dienstzeit, Freiheit in der Gliederung der Wehrmacht, Errichtung einer Miliz hingewiesen wird, zu.
Um sicher zu sein, daß es in diesem Text keine irrtümliche Aus
legung gebe, habe die französische Regierung sich an die Erklärungen des Reichswehrministers in der ,, New York Times " vom 8. August des„ Heimatdienstes" vom 1. September und des Resto del Carlino" vom 31. August
gehalten. Es handele sich demnach darum, daß für Deutschland auf dem Gebiet des Heeres Luftstreifräfte, Kampfwagen, ich mere Artillerie sowie Luftabwehrgeschüße, und auf dem Gebiet der Marine Unterseeboote, Flugzeugmutterschiffe und Panzerschiffe gefordert würden:
liches Regime gebunden sind wie Deutschland . Eine Aufrollung des ganzen mittel- und osteuropäischen Problems wäre also die unmittelbare Folge, und auf dieser breiten Grundlage würde das Wettrüsten von neuem beginnen. An der Frage, die Frankreich vorgelegt worden ist, ist also ganz Europa unmittelbar interessiert, und Frankreich kann sich nicht darauf einlassen, auf ein Problem von solchem Umfang für sich allein eine Antwort zu erteilen.
Und es geht offensichtlich um noch mehr. Da nach den Erflärungen, die die Herren Minister von Neurath und 29. August dem Herrn Botschafter von Schleicher am Francois- Poncet gegenüber abgegeben haben, Deutschlands Forderungen sich auch auf das Seewesen erstrecken, würde das ge= amte Flottenregime der Mächte mit ins Spiel gezogen werden. Diese Unvorsichtigkeit einer Einzelantwort würde also das gesamte Rüstungsregime der Welt berühren. Dieser Gesichtspunkt kann dem Scharfsinn der verantwortlichen Staatsmänner nicht entgehen.
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Wenn also Deutschland auf seinen Absichten besteht, so muß eine allgemeine Aktion durchgeführt werden. Auf welchem Boden?
Nicht auf dem Boden der Abrüstungskonferenz. Zunächst deshalb, weil die Forderung Deutschlands dem Ziel dieser Konferenz das darin besteht, Herabsetzungen und nicht Erhöhungen der Rüstungen zu erzielen seinem Wesen nach direkt zuwiderläuft. Und ferner deshalb, weil an dieser Konferenz Vertreter von Nationen teilnehmen, die an den Friedensverträgen nicht beteiligt geführt, ja nicht einmal angebahnt werden ohne Befragung der waren. Die erforderlichen Verhandlungen könnten zweifellos nicht Mächte, die dem Vertrauenspatt vom 13. Juli 1932 beigetreten sind. Außerdem ist für die Diskussion
der Bertrag von Versailles maßgebend, der nicht einseitig abgeändert werden kann, und besonders der Artikel 164, in dessen zweitem Absatz es heißt:
Es ist teinerlei Aenderung in dem durch den Vertrag bes stimmten Rüstungsstande gestattet, bevor Deutschland nicht in den Völkerbund aufgenommen worden ist; dieser kann etwa wünschenswert erscheinenden Abänderungen zustimmen.
So liegt also die Entscheidung allein beim Völkerbund. Frankreich kann den Verpflichtungen, die es ihm gegenüber eingegangen ist, nicht zuwider. kein Zweifel: es handele sich hier um eine Aufrüstung. handeln, und wir behalten uns vor, vor dem Völkerbund Sodann fährt die Note wörtlich fort: Schon jetzt muß darauf hin- gegebenenfalls die Gründe darzulegen, die uns gewiesen werden, daß diese Aufrüstung sich un abwendbar auf hindern, einer Wiederaufrüstung Deutsch . alle die Staaten ausdehnen würde, die durch Verträge an ein ähnlands zuzustimmen.
Krach um die Kontingente.
Grüne Front und Reichsregierung.- Stellt Warmbold die Kabinettsfrage?
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Der Reichstag ist aufgelöst, die Regierung Papen amtiert aber weiter. Im Kampf um die Forderungen der Grünen Front", die Einfuhr sämtlicher landwirtschaftlichen Produkte durch Kontingente zu drosseln, ist durch den sehr scharf gewordenen Widerstand der Exportindustrie und des Großhandels eine Zuspigung einge treten, die, wie es scheint, selbst den Best and dieser Reichs regierung von innen her zu gefährden vermag. Jedenfalls spricht man schon von einer möglichen Teilkrise innerhalb des Kabinetts. Der Reichswirtschaftsminister Warmbold soll erklärt haben, daß eine Durchführung der Forderungen der Grünen Front nur ohne ihn möglich sei.
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Die Vertreter der Grünen Front" waren am Freitag beim Reichskanzler. Sie trugen ihm und dem anwesenden Reichsernährungs sowie dem Reichswirtschaftsminister ihre auf generelle Zins fenfung und generelle Kontingentierung der landwirtschaftlichen Einfuhr hinziehenden Forderungen vor. Das Ergebnis war offen bar nicht so befriedigend, wie die Grüne Front es wünscht. Die Deutsche Tageszeitung" bezeichnet Reichswirtschaftsminister Warmbold als den Urheber des Widerstandes. In einem
nicht mißzudeutenden Hinweis auf die früheren Beziehungen des Reichswirtschaftsministers zur Stickstoffindustrie wird gesagt, daß Warmbold aus eigener Erfahrung und Praxis unbedingtes Verſtändnis für die Kontingentforderungen der Landwirtschaft aufbringen müsse. Die„ Deutsche Tageszeitung" hält es für ganz unvorstellbar", daß ausgerechnet dieser Reichswirtschaftsminister sich in so eindeutiger Weise zum Anwalt überspitzter Forderungen der Exportinteressenten gemacht haben sollte. Hier tue Aufklärung not. Mit der Forderung dieser Aufklärung erfolgt das Anfinnen an die Reichsregierung, fich notfalls vom Reichswirtschaftsminister Warmbold zu trennen.
Wir haben vor einigen Tagen darauf hingewiesen, daß die Landwirtschaft in ihrem Interesse eine zweite Papen= Verordnung gefordert hat mit der Begründung, daß das bisherige Programm nur ein Torso sei und durch die Erfüllung der landwirtschaftlichen Wünsche ergänzt werden müsse. Demgegenüber hat Reichswirtschaftsminister Warmbold wiederholt erklärt, daß er nicht daran denke, die von ihm erwarteten Auswirkungen des Wirtschaftsprogrammes durch ein„ völliges Nachgeben" gegenüber den landwirtschaftlichen Forderungen zerschlagen zu lassen, was sowohi
Die richtige Cigarette zu wählen,
Zu
ist ein Gebot der Klugheit.
Deshalb entscheidet sich der Kenner stets für
Juno,
die gute ihm seit vielen Jahren unentbehrlich gewordene Marke. Josetti verzichtet bewußt auf Zugaben in Form von Wertmarken, Gutscheinen oder Stickereien, um dafür dem Raucher Besseres gewährleisten zu können, nämlich:
Feinste Qualität und volles Format!
Joselli
JUNO
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6 STUCK 20/
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