find zu ihnen gerüstet! Wir haben diefen Rampf gegen bret Fronten zu führen:
gegen die monarchistisch- junkerlich- kapitalistische Reaktion der Papen. Regierung,
gegen die durch erheuchelte Verfassungstreue schlecht verhüllten faschistischen und terroristischen Absichten der Nationalsozialisten,
gegen die Kommunisten, deren antidemokratische Parolen in ihrer Gefährlichkeit nie stärker in die Erscheinung getreten sind als jetzt.
Niemand von unseren Anhängern wird in diesem Kampfe versagen, wir werden alle unsere ganze Kraft einfegen, um unsere Gegner zu schlagen! Unsere Aufgabe besteht jetzt nicht darin, über das Bergangene zu reden, sondern wir müssen sehen, was ist, und wir müssen erkennen, was sein soll. Gewiß fann man heute über manches flüger reden, was in der Vergangenheit geschehen ist. Aber welche Tattit wir immer eingeschlagen haben, immer waren unsere Absichten, unserer Partei und der gesamten Arbeiterbewe gung zu dienen. Wir haben Severing über die Vorgänge in Preußen gehört; wir wissen, daß das Preußen vom 20. Juli nicht mehr dasselbe war, was es vor den Wahlen gewesen ist. Wir sind davon überzeugt, daß unsere Genossen in der preußischen Regierung nicht anders handeln konnten, als sie im Interesse der Arbeiterklasse gehandelt haben. Die Gegner, die uns Mangel an Mut vorgeworfen haben, und vor allem die Nationalsozialisten hätten gerade in diesen Tagen zeigen fönnen, was sie unter Mut verstehen. Und was haben wir erlebt? Ein klägliches Schwanken des nationalsozialistischen Reichstagspräsidenten. Im Anfange die stärksten Worte und nachher immer neues zurückweichen. Die Würde und die Rechte des Reichstags sind durch die Regierung verletzt worden, aber durch das Verhalten der Nationalsozialisten und ihres Präsidenten konnten fie wahrhaftig nicht wiederhergestellt
werden.
Wir brauchen nicht mehr viel Worte zu machen. Wir stellen die positiven Ziele unserer Bewegung auf: Kampf für die demokratische Verfassung, für die Rechte des Volkes.
Wiederherstellung der sozialpolitischen Gesetzgebung. Die Sozialisierungsforderungen, für die wir im Reichstag und außerhalb des Parlaments kämpfen werden.
Wir ziehen in die Schlacht mit der Parole Sozialismus und Demokratie! Wir sind auf uns selbst gestellt. Als Sozialisten haben wir die histo. rische Mission, die Demokratie wiederherzustellen und den Sozialismus zu verwirklichen. Und wir werden den Kampf führen im Zeichen der drei Pfeile: Aktivität, Disziplin, Einigkeit!
Mit einem begeistert aufgenommenen dreifachen Freiheit! bekräftigte die Fraktion den Willen, im Kampf für Freiheit und Sozialismus nicht eher zu ruhen, bis der Sieg errungen ist!
Subventionierte Regierungspresse? Dunkle Andeutungen des Reichstagspräsidenten Göring.
Zu Beginn der gestrigen Sigung des Leberwachungsausschusses ergriff der Reichstagspräsident Göring das Wort zu einer Er klärung, in der er u. a. auch behauptete, von der subventio. nierten Regierungspreffe" zu Unrecht angegriffen worden zu sein. Daraufhin meldete sich der Deutschnationale Schmidt Hannover zum Wort, um festzustellen, daß der Reichstagspräsident in amtlicher Eigenschaft von einer subventionierten Regierungs.
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ber
preffe" gesprochen habe, ohne zu sagen, wen er damit meine. Ironisch fragte Herr Schmidt, ob damit am Ende Vorwärts"(!!) gemeint sei, der ja den Reichstagspräsidenten Borwärts"(!!) gemeint sei, der ja den Reichstagspräsidenten fchärfer angegriffen habe als irgendein anderes Blatt.
Göring blieb die Antwort schuldig. An seiner Stelle sprang Göring blieb die Antwort schuldig. An seiner Stelle sprang hinüber:„ Die subventionierte Regierungspreise- das ist die Presse,
Goebbels auf und teifte giftgeschwollen zu Schmidt- Hannover
die keine Leser hat und noch vor drei Monaten für den schwarzbraunen Block Propaganda gemacht hat".
Offenbar handelt es sich also um ein Blatt, das früher den Nazis sehr große Dienste geleistet hat. Aber man muß schon sagen: Für einen Reichstagspräsidenten ist es ein starkes Stüd, von einer subventionierten Regierungspreffe" zu reben, auf die Frage aber, wer damit gemeint sei, die Antwort zu verweigern!
Militarisierung der Jugendpflege. Das„ Reichsfuratorium für Jugendertüchtigung". Die schon seit langem von der Regierung gehegten Pläne zur Vereinheitlichung der Jugendausbildung haben nunmehr durch eine Verordnung des Reichspräsidenten ihre Verwirklichung erfahren. Der Reichspräsident setzt durch diese Verordnung ein Reichs. turatorium für Jugendertüchtigung" ein, an dessen Spize der Reichsinnenminister steht und zu dessen geschäftsführenden Präsidenten der General der Infanterie Edwin von Stülp. nagel( nicht der Mitarbeiter der Berliner Börsen- Zeitung", sondern der frühere Kommandeur des Dresdener Wehrkreises) ernannt worden ist. Das Reichskuratorium soll eine Zusammenfassung aller auf beruflicher, tonfeffioneller und politischer Grundlage stehender Jugendverbände darstellen. Es wird sich vor allem die Heranbildung geeigneter Lehrkräfte angelegen sein lassen und dafür Sorge tragen, daß insbesondere Leibesübungen, Sport und Turnen, in erster Linie aber der Geländesport( Wanderungen und Geländespiele) geübt werden.
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Aus der Person des Geschäftsführers und der speziellen Aufgabe, die den Verbänden gestellt wird, ist klar ersichtlich, um was es geht: um eine Militarisierung der Jugendpflege. Die Maßnahmen will man im einzelnen im Einvernehmen mit den Innen ministern der Länder treffen und es mag möglich sein, daß so bei der Ausführung des Planes sich mancherlei weitere Aufklärungen über die Absichten der Regierung erzielen lassen, von denen einstweilen nur das ersichtlich ist, daß abgesehen von den kommunistischen Verbänden alle vorhandenen Verbände herangezogen werden sollen. Eine Auflösung einzelner Verbände oder ein Eingreifen in ihre sonstigen Aufgaben und Zielsetzungen scheint nicht geplant zu sein. Zur Bestreitung der Unkosten soll die Summe von 1½ Millionen dienen, die in den Reichshaushalt bereits für diese Zwecke eingestellt worden ist. Sie werden der Behörde zur Verfügung stehen, sollen aber nicht etwa schlüsselmäßig oder in sonstiger Form an die Verbände verteilt werden.
Dienst am Hörer.
Die jeweilige Parteizugehörigkeit des Herrn Reichsrundfunk Kommissars Scholz wird fünftig in den Tagesprogrammen der Funt Stunde bekanntgegeben. ( Aus dem")
Ende der Pressefreiheit!
Die Unterdrückung nimmt immer schärfere Formen an.
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Der Polizeipräsident läßt amtlich melden, daß die Borwärts" vom 29. Augustin diesem Vorwurf eine Berliner Boltszeitung" für sieben Tage verboten Beschimpfung und böswillige Verächtlichmachung erblickt. ift. Ueber die Gründe läßt er folgendes mitteilen: Nun ist aber in dem beanstandeten Artikel das Wort ,, Verfassungsbruch" überhaupt nicht zu finden!
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In Nr. 437 der Berliner Volkszeitung" vom 14. September 1932 wird auf der zweiten Seite ein Artikel ,, Auflösung ohne Rechtsgrundlage" gebracht, in dem ein angebliches Gutachten des Staatsrechtslehrers Prof. Nawiasty besprochen wird. Es wird hier dem Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung der schwere Vorwurf des Verfassungsbruchs ge macht. Die Ausführungen enthalten daher eine Beschimpfung und böswillige Verächtlich machung des Reichspräsiden ten im Sinne des§ 6 Abfaz 1 Ziffer 2 a. a. D. Das Verbot ist hiernach gerechtfertigt. Durch eine amtliche Entgegnung oder Verwarnung kann der erstrebte 3med nicht erreicht werden. Eine Wiedergabe der beanstandeten Stelle bei einer etwaigen Veröffentlichung der Verbotsverfügung würde zu einem erneuten Verbot der 3eitung führen.
Zu dieser Erklärung des Herrn Melcher ist zu bemerken, daß es sich nicht um ein angebliches" Gutachten, fondern um ein wirkliches handelt. Sein Verfasser ist der hochangesehene Münchener Staatsrechtslehrer na miasty, der bisher als einer der fompetentesten Beurteiler staatsrechtlicher Fragen gegolten hat. Das Gutachten ist im„ Baye rischen Kurier" erschienen, der natürlich nicht verboten ist, da Bayern bisher noch von keinem Reichskommissar verwaltet wird.
Professor Nawiasty soll den Reichspräsidenten beschimpft und böswillig verächtlich gemacht haben, weil er gegen ihn den Vorwurf des Verfassungsbruchs erhoben hätte. Unsere Leser wissen, daß das Reichsgericht noch vor einem Jahre den Vorwurf des Verfassungsbruchs nicht als schlechthin ehrverlegend betrachtet hat, daß es aber jegt- Fall des
Es ist vielmehr nur von einem ,, unzweideutigen Widerspruch mit dem Geiste der Verfassung" und von einer Verletzung der Reichsverfassung" die Rede, und diese Vorwürfe werden mit feinem Wort auf den Reichspräsidenten bezogen, sie richten sich ganz eindeutig gegen das Reichskabinett. Aber auch diesem wird feine vor sägliche Berlegung der Verfassung vorgeworfen; die Frage, ob diese Verlegung nicht etwa bloß Folge eines Rechtsirrtums ist, bleibt völlig offen.
Die Behauptung des Polizeipräsidenten, es sei gegen den Reichspräsidenten der Borwurf des Verfassungsbruchs er
hoben worden, entspricht nicht den Tatsachen. Tatsache aber ist, daß im reichskommissarisch verwalteten Preußen feine Zeitung mehr das Verhältnis gewisser Res gierungshandlungen zur Verfassung erörtern kann, ohne sich der Gefahr eines Verbots auszusetzen. Die Volksvertretung wird zum Verschwinden gebracht, weil sie die Aufhebung einer Notverordnung verlangt, und die Presse wird verboten, wenn sie über die verfassungsmäßige Zulässigkeit eines solchen Verfahrens Ueberlegungen anstellt! Das ist der gegebene Zustand! Es geht über die Anfündigung der Regierungspresse, wonach gegen Zeitungen, die der Regierung Verfassungsbruch vorwerfen, mit den entsprechenden Mitteln vorgegangen werden soll", weit hinaus. Es ist ein Zustand, von dem wir nicht glauben, daß ein Kulturvolt ihn lange ertragen kann!
Sein Staatssekretär beauftragt, Entscheidung mitzuteilen.
Das ausführliche Schreiben des Reichstagspräsi denten an den Reichspräsidenten ist durch den- Staatssekretär des Reichspräsidenten mit folgendem Briefe ganz furz beantwortet worden:
Sehr geehrter Herr Reichstagspräsident!
Der Herr Reichspräsident hat mich beauftragt, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 13. September 1932 zu bestätigen. Unter Hinweis auf sein gestern an Sie gerichtetes persönliches
Schreiben läßt Ihnen der Herr Reichspräsident mitteilen, daß die nach Uebergabe der Auflösungsverordnung vom Reichstag noch gefaßten Beschlüsse verfassungswidrig und somit gegen. stands los sind. Der Herr Reichspräsident beabsichtigt daher nicht, aus diesen Beschlüffen Folgerungen zu ziehen.
Mit dem Ausdrud porzüglicher Hochachtung bin ich
Ihr sehr ergebener gez. Dr. Meigner.
dächtig. Aber damit ist nicht gefagt, daß die unmittelbaren Die plögliche Verfassungstreue Görings ist höchst ver. Berater Hindenburgs mit ihrer Auslegung der Verfassung im Rechte seien. Die Entscheidung über die Regierung Bapen, die im aufgelöſten Reichstag noch nicht den 15. Teil der Abgeordneten hinter sich hatte, wird bei den Wahlen und dem Volksentscheid gefällt, nicht in den Amts
stuben von heute.
Leberwachungsausschuß.
Die Rechtfertigungsversuche der Regierung nicht anerkannt Die Sigung des leberwachungsausschusses des Reichstags, die ursprünglich lediglich zu dem Briefwechsel zwischen dem Reichstagspräsidenten Göring sowie der Reichsregierung und dem Reichspräsidenten Stellung nehmen sollte, wurde durch die tommunistisch- nationalsozialistische Mehrheit zu Beschlüssen benugt, denen die übrigen Parteien die Gefolgschaft versagten.
Die Rechtfertigungsversuche der Reichsregierung wegen ihres Nichterscheinens vor dem Reichstag wurden von dem Ausschuß nicht anerkannt. Lediglich gegen die Stimmen der Deutschnationalen wurde folgender Antrag des Zentrums ange.
nommen:
Der Ausschuß hält daran fest, daß das Nichterscheinen des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsinnenministers vor dem Ausschuß gegen den flaren Wortlaut und den flaren Sinn des Artitels 33 Abs. 1 Reichs perfaffung verstößt. Die Reichsregierung hat die Abstimmung des Reichstags über das Mißtrauensvotum nicht an erfannt, fie ist nicht zurückgetreten, amtiert vielmehr uneinge schränkt weiter. Von dieser Tatsache ausgehend, hat der Ausschuß das Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt. Bei dieser Sachlage hatten die Mitglieder der Reichsregierung die unbedingte Pflicht, vor dem Ausschuß auf dessen Verlangen zu erscheinen. Dieser Pflicht kann sich die Reichsregierung wirtsam nicht entziehen durch Berufung auf eine juristische Meinung, die sie eingestandenermaßen ablehnt und tatsächlich nicht beachtet."
Da der Ueberwachungsausschuß nach Artikel 35 der Reichsver. faffung das Recht eines Untersuchungsausschusses befigt, stellte der Abg. Pfleger( Bayer. Bp.) den Antrag, der Aus schuß folle die Vorgänge in der Reichstagssigung vom 12. September untersuchen.
Dazu gab Abg. Marum( S03.) folgende Erklärung ab: ..Für die Entscheidung der Frage, ob die Abstimmungen des Reichstags vom 12. September 1932 staatsrechtlich wirksam sind, ift die klärung der Vorgänge in der Sihung belanglos, weil von allen Seiten anerkannt ist und feststeht, daß der Reichstag vor Beendigung der Abstimmung bereits rechtswirksam aufgelöst war. Die sozialdemokratische Fraffion hält aus diesem Grunde den Antrag auf Beweiserhebung über die Vorgänge in der Reichstagsfihung vom 12. September 1932 für übers
Dem schloß sich der Abg. Wegmann( 3.) an. Nachdem dann sowohl die Nationalsozialisten als auch die Kommunisten erklärt 30g der Abg. Pfleger( B. Vp.) seinen Antrag zurüd, da festhatten, daß sie an ihrer ursprünglichen Sachbarstellung festhalten, stehe, daß die Mehrheit des Ausschusses nicht die Prüfung der tatfächlichen Vorgänge wolle und nicht die Absicht habe, sich nach den Ergebnissen der Prüfung zu richten. Der Antrag wurde jedoch sowohl von den Kommunisten als auch von den National. sozialisten aufgenommen und von ihnen allein beschlossen.
Die Abstimmung über einen Antrag der Kommunisten, der fich gegen den Reichspräsidenten von Hindenburg richtete, vertagie der Borsigende, um vorher zu prüfen, ob er verfassungsrechtlich zulässig sei. Der Termin der nächsten Sigung wird noch festgestellt. Im übrigen zeigte der Verlauf der Sihung das zunehmende Zusammenspiel zwischen Nationalsozialisten und ommuniffen, die im Ausschuß über eine Mehrheit verfügen, um ihre besonderen parteitaftischen Absichten zu verfolgen. Es ist selbstverständlich, daß die Sozialdemokratie diesen Abfichten in feiner Weise Gefolgschaft leistet, sondern sich lediglich von der Absicht leiten läßt, die Berfassung und die Rechte des Parlaments zu wahren.
Gerechte Strafe.
Ein Nachwort zum Fall Duefterberg.
Der Fall Duesterberg bedeutet für den Stahlhelm eine gerechte Strafe. Man wird immer mit dem gestraft, womit man gesündigt hat! Am 24. Juli 1927 erschien in der Standarte", einem Organ der Stahlhelmer, eine Briefkastennotiz über den Genossen Albert Grzesinski , die den folgenden Wortlaut hatte:
,, Sie dürfen den preußischen Innenminister Grzesinski_nicht als zugewanderten Ostjuden oder Pollacken beschimpfen. Er ist nach unseren Ermittlungen ein Sohn der unverehelichten Tochter des Ratsdieners Ehlert in Treptow a. d. Tol., die damals bei dem Kaufmann Cohn in Stellung war. Erst mehrere Jahre später hat seine Mutter den Schnitter Grzesinski geheiratet. Es dürfte danach anzunehmen sein, daß der jezige preußische Innenminister fein polnisches Blut in den Adern hat."
Abtransport Rothes ins Zuchthaus. bevorzugter Golbat mitgemacht.
Sein Abschiedsgruß: Freiheit!
Im Laufe des heutigen Vormittags erfolgt der Ab. transport des von der Tolk - Kammer des Sondergerichts Berlin zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten Reichs. bannerkameraden Genossen Max Rothe vom Untersuchungsgefängnis Moabit ins Zuchthaus Luckau.
Gestern abend war sein Verteidiger, Rechtsanwalt Joachim, mit ihm zusammen. Mag Rothe jagte beim Abschied, daß er sich nicht fleinkriegen lassen werde. Aufrecht und im Bewußtsein seiner Unschuld endete er die Unterredung, die sich auch mit ben weiteren Schritten zur Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens befaßte, mit einem kräftigen rei
heit!"
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Auch Grzesinskis Großvater war Soldat und hat die Kriege 1864, 1866 und 1870, wenn auch nicht als General, so doch als Das hat die Standarte", das Organ der Stahlhelmer, nicht veranlaßt, davon abzusehen, in perfider Weise Grzesinskis Mutter versteckt zu beleidigen und ihn als Judenstämmling hinzustellen. Tatsache ist, daß von dieser der Behauptung, er sei halbjude und sein Vater sei der Kaufmann Notiz die Hege gegen Grzesinsti ihren Anfang genommen hat, mit Cohn in Treptom a. d. Tol.
Ganz abgesehen davon, daß diese Annahme, wie inzwischen in verschiedenen Prozessen festgestellt worden ist, erstunten und erlogen ist, war man damals im Organ des Herrn Duesterberg und wo es sich um den politischen Gegner gehandelt hat, nicht so erflärungs. bereit wie jezt bei Duefterbergs Großvater und bei Herrn Duester berg selbst.