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Morgenausgabe

Nr. 437

A 213

49. Jahrgang

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Erscheinungsweise und Anzeigenpreise fiehe am Schluß des redaktionellen

Teils

Vorwärts

Berliner Boltsblatt

Freitag

16. September 1932 Groß- Berlin 10 Pf. Auswärts 15 Pf.

Bentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlan

Redaktion und Verlag: Berlin SW 68, Lindenstr. 3 Fernspr.: Dönhoff( A 7) 292-297. Telegramm- Adr.: Sozialdemokrat Berlin .

Vorwärts: Verlag G. m. b. H.

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Prämien für Unternehmer.

Die Ausführungsbestimmungen zur Notverordnung.

Der Reichsarbeitsminister veröffentlicht nunmehr im Deutschen Reichsanzeiger" Dom 15. September die Ausführungs­bestimmungen zur Verordnung über die Vermehrung und Er­haltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September. Wie aus einer Darstellung hervorgeht, die das Wolff- Büro als Erläuterung zu diesen Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, handelt es sich hier­bei um den er sten Teil. Weitere Ausführungsbestimmungen, die besonders die in Form von Steuergutscheinen an die Unter­nehmer zur Auszahlung gelangten

Prämien bei Einstellung von Arbeitern oder Angestellten

betreffen, sollen noch folgen. Nach dem Kommentar des Wolff- Büros werden diese in Aussicht gestellten Ausführungsbestimmungen die vom 14. September im wesentlichen wieder aufheben. Es handelt sich dabei um folgendes:

In einem außerordentlich verzwickten und krausen Verwaltungs­deutsch, das man dreimal nachlesen muß, ohne ganz sicher zu sein, es auch richtig verstanden zu haben, wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Mehreinstellung von Arbeitern oder Angestellten den Unternehmern angerechnet wird. Diese An­rechnung soll abgestellt werden auf die Vierzigstunden­mo che, d. h., daß dem Unternehmer, der bisher mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten ließ, die Mehreinstellung von Arbeitern bei

gleichzeitiger Berkürzung der Arbeitszeit nur insofern angerechnet

wird, als dadurch

die Gesamtarbeitszeit der Belegschaft eine höhere wird. Andererseits wird den Unternehmern, die bisher 36 Stunden oder noch weniger die Woche arbeiten ließen, bei Neueinstellung von Arbeitern ein entsprechend höherer Sah, der immer wieder auf die Vierzigstundenwoche abgestellt ist, angerechnet. Damit würde die unfoziale und unmoralische Bevorzugung der Unternehmer auf­gehoben, die bisher ihre Arbeiter und Angestellten rüdsichtslos ent­ließen und nunmehr für ihr unsoziales Verhalten noch belohnt wer­den, während ihre, sagen wir einmal humaner eingestellten Konkur­renten, die die Arbeitszeit verkürzten, um Entlassungen zu vermeiden, noch bestraft würden. Aber, heißt es in dem Kommentar des Wolff noch bestraft würden. Aber, heißt es in dem Kommentar des Wolff:

Büros:

,, Ein genügender Anreiz für die Arbeitgeber, auch bei un= verändertem Arbeitsbedarf zur Vierzigstundenwoche überzugehen und die Zahl der Arbeitnehmer zu vermehren, bleibt erhalten, weil in Aussicht genommen ist, bei der Gewährung

Polens Borstoß gegen Danzig .

Aufgabe wichtiger Selbständigkeitsrechte gefordert.

Danzig , 15. September.

Von zuständiger Danziger Stelle wird mitgeteilt: Bekanntlich hat die Regierung der Freien Stadt Danzig vor zwei Monaten den Schutz des Bölkerbundskommissars mit einem Antrag angerufen, der fünftige Uebergriffe der polnischen Zoll- und Wirtschafts­gefeggebung und Mißbräuche der polnischen Befugnisse zur Benach­teiligung Danzigs auf dem Gebiete des 3ollrechts vorbeu­gen soll.

Die polnische Regierung hat nunmehr auf diesen Antrag will insbesondere den Umfang seiner Kompetenzen fünftig selbst und ausschließlich bestimmen. Es verlangt ferner die

bedingungslose Anpassung

von Steuergutscheinen für die Mehrbeschäftigung von

Arbeitnehmern

von einer Verknüpfung mit der Beschäftigungszeit Abstand zu nehmen.

Die 400 m. nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. September 1932 Erster Teil Kapitel I wird der Arbeitgeber also auch dann erhalten, wenn die Vermehrung seiner Beleg schaft nur auf einer Verkürzung der Beschäftigungsdauer und nicht auf einer Steigerung der Produktion beruht."

Der soziale Ausgleich den der Reichsarbeitsminister durch seine Ausführungsbestimmungen vom 14. September vorzunehmen scheint,

wird also wieder beseitigt, weil auch die unsozialen Unternehmer die Prämie von 400 m. bei Neueinstellung von Personal erhalten, auch wenn sie bisher 48 Stunden arbeiten ließen und jetzt zu einer fürzeren Arbeitszeit übergehen.

Es kommt ihnen nur nicht zugute die Senkung des Tariflohnes von der 30. bis zur 40. Stunde. Aber diese Senkung des Tariflohnes ( die Ausführungsbestimmungen sagen ausdrücklich, daß die über tariflichen Lohnanteile nicht gesenkt werden dürfen), ist eine fehr fragwürdige Angelegenheit. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts ist sie nicht zulässig. Die Gemert schaften haben außerdem erklärt, daß sie sich einer derartigen Sen fung widersehen würden. Es ist wahrscheinlich, daß die Unter: nehmer zum guten Teil auf diese Senkung der Tariflöhne von vorn­herein verzichten werden, um die Gefahr eines Arbeitskonflikts und eines eventuellen kostspieligen Rechtsstreites, dessen Ausgang unsicher ist, zu vermeiden. Sie haben ja

auf jeden Fall die Prämie von 400 m.

für jeden mehr eingestellten Arbeiter oder Angestellten. Nach den Ausführungsbestimmungen wird auch das sogenannte Krümpersystem der Verkürzung der Arbeitszeit entsprechend gleich gewertet. Im übrigen verweisen wir auf den Text der Aus­führungsbestimmungen, die wir an anderer Stelle veröffentlichen. besondere Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung vom Das Reichsarbeitsministerium fündigt schließlich noch an, daß noch 5. September bei Affordlöhnen und in der Seeschiffahrt vorbereitet werden. Die Veröffentlichung soll in den nächsten Tagen erfolgen. Die Ausführungsvorschriften über die Steuergutscheine erscheinen in der nächsten Woche.

Meißner lehrt es!

Reichstagswahlen haben fristgerecht stattzufinden.

Herr Dr. Meißner, Staatssekretär beim Reichsprä­ sidenten und berufener Berater des Reichsoberhaupts in allen staatsrechtlichen Fragen, wird vielleicht ein wenig überrascht gewesen sein, sich in unserer gestrigen Abendaus­gabe als Mitarbeiter des ,, Vorwärts" wiederzufinden. Wir bitten um Entschuldigung! Aber wir standen vor der Wahl, entweder die Ausführungen des Professors Namiasky aus dem ,, Bayerischen Kurier" abzudrucken und das schien bis gestern abend nicht ganz ungefährlich oder uns der bei weitem schlagfräftigeren Darlegungen des Herrn Dr. Meißner zu bedienen. Es sind schwere Zeiten, und man hilft sich, wie man fann!

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Nun tritt zu den staatsrechtlichen Angelegenheiten der jüngsten Vergangenheit eine noch viel brennendere der nächsten Zukunft. Wir lesen in der Reichsverfassung Ar­ nächsten Zukunft . Wir lesen in der Reichsverfassung Ar­tikel 25, daß im Falle einer Auflösung des Reichstags die Neuwahl spätestens am 60. Tage danach stattzufinden hat. Nach dem Wahlgesez sind die Wählerlisten spätestens vier Wochen vor der Wahl auszulegen. Somit ist der 6. November der späteste Wahltermin, und die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 9. Oktober, das heißt von heute in drei Wochen und zwei Tagen zu erfolgen.

Nach dem Reichswahlgesetz wird der Wahltag vom Reichspräsidenten bestimmt. Eine Frist, innerhalb deren die Berkündung des Wahltags zu erfolgen hat, ist nicht vor­gesehen. Aus den übrigen Rechtsbestimmungen ergibt sich, daß mit der Verkündung des Termins nicht mehr lange gewartet werden kann.

Für eine baldige Verkündung sprechen aber auch poli­tische Erwägungen. In den Organen der Deutschnatio­nalen und des Stahlhelms, also der Gruppierungen, die der Reichsregierung besonders nahestehen, wird für eine Hin ausschiebung der Neuwahlen auf ungewisse Zeit Stimmung gemacht. Wie die Erfüllung solcher deutsch­nationaler Parteiwünsche mit dem diesmal völlig klaren sich unserer Kenntnis. Deffentlich haben die Herren in keiner Wortlaut der Verfassung vereinbart werden fann, entzieht Weise zu erkennen gegeben, wie der Widerspruch zu besei­tigen wäre. Wahrscheinlich verlassen sie sich darauf, daß es für vollzogene Tatsachen immer auch staatsrechtliche Gut­achten gibt, die alles in Ordnung finden.

Einstweilen wird der zwingende Charakter der Vor­schriften über den Wahltermin soweit anerkannt, daß man

waltung und der fulturellen Verwaltung, also auch durch Hand- seine Hoffnung nur auf eine physische Verhinde= habung der 3ensur auszuüben.

Polen gesteht offen zu, daß es sich nach seinem Willen nicht mehr um einen Vertrag zwischen gleichberechtigten Part nern handle, fondern ist der Meinung, daß Danzig dem polnischen Zollgebiet als ein untergeordneter Faktor" angehöre und verlangt Unterwerfung in fategorischer Form".

Bor Neuwahlen in Danzig ?

Danzig , 15. September.

Die Nationalsozialisten haben heute im Boltstag den von ihnen angekündigten Auflösungsantrag eingebracht. Der Antrag trägt außer den Unterschriften der 13 nationalsozialistischen Abgeordneten auch die Namen von sieben Kommunisten, die sich dem Antrag angeschlossen hatten. Vorher gab Senatspräsident Dr. 3iehm eine Regierungs­erklärung zu den sozialdemokratischen Anträgen auf Auf­hebung von Notverordnungen ab, die die Versorgungsgefeße, die Sozialversicherung und die Erwerbslosenunterstützungssäge betreffen. Er betonte, daß die Anträge aus formalrechtlichen und finanziellen Gründen abgelehnt werden müßten. Zum Schluß wies er darauf hin, daß die besondere Lage des Freistaates berücksichtigt werden müsse. Innenpolitische Erschütterungen hätten auch stets außen politische Rückwirkungen. Die Beschlüsse des Volkstages hätten oft eine weit über die Grenze des Freistaates hinausgehende Bedeutung. Der nationalsozialistische Abg. Greiser begründete in längeren Ausführungen den Auflösungsantrag und griff den Kurs der Veterinärpolizei und auf allen anderen Gebieten der Innenver- des bisher von den Nazis tolerierten Senats scharf an.

der indirekten Steuern und Monopole an die polnische Gesetzgebung, ohne Danzig irgendeine Einwirkung auf diese Gesetzgebung zum Schuße der Danziger wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnisse zu­zugestehen.

Mit voller Offenheit bekennt sich schließlich die polnische Regie­rung von neuem zu dem Verlangen, an den Danziger Staats­

grenzen die

völlige Herrschaft über Danzig auf dem Gebiete der Sicherheits­polizei,

rung der Wahlen durch Unruhen setzt. Solche Hoff­nungen, öffentlich geäußert, können nun wieder gar nichts zur Beruhigung beitragen. Im Gegenteil! Man sagt sich, wenn gewisse Kreise um die Wahlen herumzukommen wünschen und wenn dieselben Kreise nur noch in der Ent­stehung von Unruhen ein Mittel erblicken, zum Ziel ihrer Wünsche zu gelangen, dann ist eine gewisse Pflicht zum Mißtrauen gegeben. Ganz besonders ist jenen extremen Gruppen, die die äußerlich wirksame Kraftpose beson­ders lieben, dringend zu solchem Mißtrauen zu raten: sie mögen bei all ihrem Tun genau überlegen, wessen Geschäfte sie unter Umständen vielleicht besorgen könnten.

Wer die Beruhigung der Bevölkerung wünscht, der muß wünschen, daß der Wahltermin alsbald ver­fündet wird und daß jeder Zweifel an der Absicht der Re­gierung, die Wahlen unter allen Umständen stattfinden zu lassen, weggeräumt wird. Weiter aber muß. er wünschen, daß in der deutschnationalen Preffe das Spiel mit dem offenen Verfassungsbruch aufhört. Die Pressepolitik der Reichsregierung, die das entfernteste Wochenblättchen in den Kreis ihrer Fürsorge zieht, muß schließlich doch auch bis zu der Presse der einzigen Partei reichen, die man heute noch als Regierungspartei ansprechen kann.

Dasselbe gilt von gewissen offiziösen Nachrichtenbüros,

Dienstag

20. September,

20 Uhr, alles in den

Sportpalast

Redner: Parteivorsitzender Otto Wels und Reichstagsabgeordneter Paul Löbe