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3tr. 445* 49. Jahrgang

Beilage des Vorwärts

Mittwoch, 24. September 49Z2

Um Tod und Leben. Die neun Kommunisten und der SA. - Sturm 33.

Wäre das Gericht, vor dem sich die neun Kommunisten zu verantworten haben, kein Sondergericht und drohten wenigstens fünfen von den neun Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags nicht auf Grund der Notverordnung die Todesstrafe, dieser Prozeß unter- schiede sich in nichts von so und so vielen ähnlichen Prozessen, in denen blutige Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten verhandelt werden. So liegt aber über der Perhandlung eine außerordentliche Spannung, es geht hier um Tod und Leben. Die Anklage behauptet, daß die neun Kommunisten ani 2g. August nach vorgefaßtem Plane die Nationastozialisten, die von einem geschlossenen Sturmabend in den Hohenzollernsälen ihrem Lokal in der Röntgenstraße 12 zustrebten, aufgelauert und niedergeschossen hätten. In scheinbar krassestem Widerspruch zu dieser Annahm« steht die bereits in der gestrigen Verhandlung unwiderleglich festgestellte Tatsache, daß sämtliche Schüsse aus dex Richtung von dem SA.-Verkehrslokal, ja teilweise selbst aus dem Eingang des Hauses, in dem sich das verkehrslokal besindet, abgefeuert worden sind, und daß im Hofe dieses Hauses zwei Pistolen gesunden wurden, von denen ein« unzweiselhast am selben Abend im Gebrauch gewesen ist. Wie versucht nun die Anklage diesen Widerspruch zu losen? Da heißt es, die Kommunisten hätten sich eben im Eingang des Hauses Röntgenstraße 12 verborgen gehalten und von da aus auf die heimkehrenden SA. -Leute ge- schössen; auch die aufgefundenen Pistolen hätten sie im Hose des Hauses versteckt. Die angeklagten Kommunisten halten der Staats- anwaltschaft entgegen: wir waren die Ueberfallenen, zwischen unseren Leuten und den heimkehrenden SA. -Leuten war es zu einem Wortwechsel gekommen; während ein Teil der SA.-Leute noch mit uns herumkrakeelte, hatte der andere Teil bereits das SA.-Lokal erreicht. Die SA.-Leute seuerten auf uns, ohne daran zu denken, daß sie ihre eigenen Leute treffen könnten. Sie schwere Veraniwortunc« des Gerichtes. Die Beweisaufnahme der nächsten Tage wird vielleicht darüber Klarheit bringen, wer recht hat: die Anklage oder die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wird aber die ihr von der Notverordnung aufgezwungenen Strafanträge nur stellen dürfen, wenn durchaus keine Zweifel an der Schuld der An- geklagten mehr vorhanden sein sollten, und das Gericht wird mit zehnfacher Borsicht zu Werke gehen müssen, allein schon in An- betracht des Umstandes, daß die angeblich Angegriffenen dem Sturm 33 angehörten, der mindestens drei Tot « und mehr als ein halbes Dutzend verletzte Arbeiter auf seinem Gewissen hat. So locker sitzt bei den Mitgliedern dieses Sturmes das Messer in der Scheide, so leicht lösen sich aus ihren Revolvern die Schüsse.

Die klarsten Aussagen machte gestern der Angeklagte Sterbt. Auch er gehört zur Staffel Klafsert. Der Angeklagte Calw hat tatsächlich bei Beginn der Versammlung an die Anwesenden die Frag« gerichtet, wer von ihnenMaterial" habe. Gemeint waren damit Waffen. Alle verneinten, im Besitze von Waffen zu sein. Beim Nachhausegehen bewegte man sich in zwei Trupps. Ein kleiner ging voraus, ein größerer folgte. Der Angeklagte Sterbt ging allein hinter dem zweiten Trupp. Beim Einbiegen in die Röntgenstraße kamen drei Nationalsozialisten. Zwischen diesen und der Spitzentruppe entstand ein Wortwechsel. Plötzlich krachten schnell hintereinander aus der Richtung vom Hause Nr. 12, in dem sich das SA.-Verkehrslokal befindet, Schüsse. Die Kommunisten warfen sich zu Boden, jemand rief: Schreckschüsse. Daun stoben alle auseinander. Sterbt will, während er auf dem Boden lag, zwei Nationalsozialisten gesehen haben, die schössen. Der eine Schütze lief zur Apotheke und schoß von dort aus, der andere stand in der Mitte der Straße. Als bei dem einen die Ladung versagte, wollte sich Sterbt aufrichten. Der SA.-Mann schoß aber in demselben Augenblick von neuem, Sterbt warf sich wieder zu Boden und er- hob sich erst, als der SA.-Mann alle Schüsse verfeuert hatte. Dann versteckte er sich hinter einer Litfaßsäule und bewaffnete sich dort mit Steinen, um sich der Angreiser zu erwehren. Diese Aussage wird von sämtlichen Angeklagten in der einen oder anderen Form b e st ä t i g t, auch von denjenigen, die sich im Spitzentrupp befanden. Dem Angeklagten Zweig wird vorgeworfen, daß er sich im Eingang zum Hause Nr. 12 aufgehalten habe. Man will in ihm«inen der kommunistischen Schützen erkannt haben. Der Angeklagte Heine will wie der Angeklagte Zweig erst nach der Schießerei im Hausflur gewesen sein. Die Aussagen-der polizeibeamien. Die Aussagen der zahlreichen P o l i z e i b e a m t e n, die un- mittelbar noch den Vorgängen an Ort und Stelle erschienen waren. brachten nichts Wesentliches. Es bestätigte sich, daß der Angeklagte Calw dem Streifewagen zugerufen hat, die Nationalsozialisten hätten geschossen. Es ergab sich ferner, daß die Polizeibeamten den Hauseingang nicht besetzt hatten, die SA.-Leute' also auf diese Weise mit den Waffen entkommen konnten. Der Wirtdes SA.- Lokals schilderte, wie ganz unerwartet auf der Straße Schüsse krachten und gleich darauf die ver- wundeten SA.-Leute ins Lokal gebracht wurden. Er gibt zu, daß er in jedem kommunistischen Haufen, der vorüberging,Lokal- stürm er" vermutete. Mag sein, daß auch seine SA.-Leute der gleichen Ansicht waren, und daß eben deshalb an diesem Abend die Schüsse so leicht losgingen. Der Sachverständige, Professor Brüning, stellte fest, daß alle Schüsse von der Seile her abge­feuert worden sind, auf der sich das SA.-Lokal befindet, teils un- mittelbar vom Hauseingang Nr. 12, teils von dem Haufe Nr. 13, teils von der Apotheke her. Die Schüsie stammen mindestens aus drei Pistolen. Eine davon wurde im Hofe des Hauses Nr. 12 gesunden. Die Verhandlung geht heut« weiter.

Die gestern tagende außerordentliche Sitzung der Stadtver- ordneten fetzte die endgültige Verabschiedung des haushaltplanes für 1932 abermals von der Tagesordnung ab, weil die Vorberatun- gen im haushaltausschuh noch nicht beendet waren. An erster Stelle der Verhandlungen stand der Antrag der sozialdemokrati- schen Fraktion, der die Erhaltung der Schulspeisung für Erwerbslosenkinder fordert. In der Sitzung am Donnerstag war diesem Dringlichkeits- ontrag von den Deutschnationalen widersprochen worden, was die Sozialdemokraten zu lebhaften Protesten veranlahte. Gestern wurde der Antrag von der Versammlung ein st immig angenommen. Wenn die Deutschnationalen aus ihren Widerspruch verzichtet hätten, wären die Kinder der Erwerbslosen einige Tage früher wieder in den Genuß des unentgeltlichen Mittagessens gekommen! Dem Antrag lag eine Verfügung des Oberbürgermeister zugrunde, nach der die kostenlose Abgabe von Mittagessen an die Kinder von aus öffentlichen Mitteln Unterstützter so eingeschränkt wird, daß von einer Freispeisung keine Rede mehr hätte sein können. Die Sozialdemo- kraten forderten selbstverständlich die Aufhebung dieser Ver- fllgung. Welche Auswirkungen die Anordnung des Oberbürger- meisters gehabt hat, schilderte Stadtverordneter Zaust(Soz.) in längeren Aussührungen. Nach der Magistratsverfügung sollten die erwerbslosen Eltern für die Speisung des ersten Kindes wöchentlich 50 Pfennig, für das zweite und dritte Kind je 39 Pfennig bezahlen und erst das vierte Kind sollte sreies Esten erhalten. Daß bei den ungeheuer gekürzten Unterstützungen die Eltern nicht in der Lage sind, die geforderten Beträge auszubringen, bedarf keiner besonderen Hervorhebung. Der Zweck der Verfügung sollte offenbar der sein, die Schulspeisung auf eine einheitliche Linie zu bringen, weil bisher die verschiedenen Bezirke ganz verschieden vorgegangen waren. Der beabsichtigte, sich rein bürokratisch auswirkende Zweck ist nicht er- reicht worden, wohl aber wurde eine Umwälzung in der Speisung bedürstiger Kinder hervorgerufen, die geeignet war, den Gesund- Heilszusland der an sich schon durch die bedrängte wirtschaftliche Lage der Eltern stark mitgenommenen Kinder noch mehr herabzusehen. Die Bersügung des Oberbürgermeisters sah ein umständliches An- trags- und Prüfungsverfahren auf die Bedürftigkeit der Antrag-

Kinder sollen nicht hungern! Sozialdemokraten sichern freie Speisung bedürftiger Schulkinder.

steller hin vor; das Esten sollte nicht mehr wie bisher von den Volksküchen direkt in die Schulen geliefert werden, sondern die Kin- der sollten das Esten in besonderen Wohlfahrtsanstalten einnehmen. Kinder wären ohne Mittagessen geblieben. Genosse Faust konnte an einem Beispiel aus einer Schule auf dem W e d d i n g recht eindeutig darstellen, wie die Auswirkun- gen der Magistratsverfügung aussehen: Die beobachtete Schule hat 693 Kinder, von denen 598 Eltern haben, die nur auf öffentliche Unterstützungen angewiesen sind. Ueber 399 Kinder erhielten Frei- speisung, nach dem Erlaß des Magistrats wurden 218 Anträge auf Freispeisung eingereicht, aber nur 39 bewilligt. Ergebnis: Von den 399 bedürftigen Kindern, die früher des Mittags kostenlos ein warmes Esten bekamen, sollten jetzt nur noch ein Zehntel in den Genuß dieser Fürsorge kommen. Faust stellte fest, daß die Jugend- ämter bei Bereitstellung der im Etat für die Freispeisung eingesetzten Mittel durchaus in der Lage wären, den Kindern im bisherigen alten Umfange kostenloses Esten zukommen zu lasten. Stadlrat Wuhky erklärte für den M a g i st r a t, daß die Verfügung sofort nachge- prüft und im Sinne der Antragsteller geändert werden wird. Der sozialdemokratische Antrag wurde dann, wie bereits erwähnt, ein- stimmig angenommen.. Die zukünstige Musikpfleae der Stadt Um das Berliner Philharmonische Orchester sicher zu stellen, soll zwischen dem Orchester und der Stadt ein Vertrag geschlossen werden, der gestern in Gestalt einer Dringlichkeitsvorlage den Stadtverordneten vorlag. Der Vertrag sieht die Auflösung und teilweise Uebernahme des Berliner Sinfonie-Orchesters, das bisher auch von der Stadt unterstützt wurde, in das Philharmonisch« Orchester vor. Die Stadt, die beispielsweise 1931 für das Sinfonie- Orchester 157 999 Mark und für das Philharmonische Orchester 219 999 Mark Zuschüsse leistete, will trotz der Verstärkung der Philharmoniker auf 195 Musiker laut Vertrag nur noch 189 999 M. jährlich an Zuschüssen leisten, während der Restbetrag vom Reich übernommen werden soll. Die Vorlage ging ohne Debatte an den chaushaltausschuß. Zum Schluß wurden in der Stadtverordnetensitzung in schneller

Folge«ine ganze Reihe Grund st ücksoorlagen ohne Debatte verabschiedet und Vorlagen zur Kenntnis genommen. Darunter be- fand sich eine Vorlage, in der der Oberbürgermeister mitteilt, daß er, gemäß einem Beschluß der Stadwerordnetenversammlung die Bezirksämter angewiesen habe, besondere Mittel für Berfas- sungsfeiern nicht mehr einzustellen, soweit das Verwaltungs- jähr 1932 in Frage kommt. VerbrechervormGondergericht 45 Lahre Zuchthaus wegen Totschlags am Polizeibeamten. Königsberg i. pr., 29. September. Das Sondergericht verurteilte den Angeklagten Otto Alt- rock wegen Totschlags, versuchten Totschlags, Nötigung und unbe- fugten Waffenbesitzes zu 15 Jahren Zuchthaus und zehn Iahren Ehrenrechtsocrlust und den Schlosser Paul K l u w e wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag, unbefugten Waffenbesitzes und Munitionsabgabe an Unbefugte zu insgesamt einem Jahr neun Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrenrechtsverlust. Die Unter- suchungshaft wurde bei Kluwe voll angerechnet. Der Verhandlung lag folgender Tatbestand zugrunde: In der Nacht zum 19. September 1931 bemerkte der Polizeihauptwacht- ineister W e n e n d t in Labiau bei einer Nachtstreife die beiden An- geklagten, die neben einem Motorrad am Straßenrand saßen. Die Angeklagten kamen dem Beamten verdächtig vor, und er fragte nach ihrer Herkunft. Sofort krachten drei bis vier Schüsf«, die Wenendt tot niederstreckten. Die Täter ergriffen hierauf die Flucht. Ein großes Aufgebot von Polizei- und Kriminalbeamten nahm sofort die Verfolgung auf. Am nächsten Tage wurden die Täter auch in einer Ortschaft gesichtet, und es entspann sich zwischen der Polizei und den Verbrechern ein F e u« r g e s e ch t. Kluwe konnte dann, als er auf der Flucht stürzte, festgenommen werden, während Altrock entkam und nach Frankreich flüchtete, wo er wegen eines falschen Passes festgenommen wurde. Mitte August erfolgte die Auslieferung Altrocks an die deutschen Behörden. Der Staats- anwalt hatte gegen Zlltrock wegen Mordes die Todesstrafe deantragt. Zu Tode gebrüht. Furchtbarer Tod eines Arbeiters. Mangelnder Schutz? wie erst jetzt bekannt wird, ereignete sich vor wenigen Tage« in der Stralauer Glashütte A.-G. in Alt-Slvalau 63 65 ein tödlicher Unfall. Auf dem Hof des Großbetriebes befinden sich mehrere große Bassins, die mit brühend heißem Wasser gefüllt sind. in denen weidengeslechte für die Umhüllungen der Glasballons be- arbeitet werden. Der 44 Jahre alte Arbeiter Heinrich Riehn au« der Förster Straße 29 im Südosten Berlins , der mit dem heraus- fischen der weidengeslechte beschäftigt war. glitt aus einem schmale« Berbindungsslcg plötzlich aus und stürzte in das heiße Wasser, da« eine Temperatur von etwa 89 Grad Celsius hat. R. erlitt am ganzen Körper schwere Verbrennungen. Bewußtlos wurde der ver- unglückle Ins Auguste-Vikloria-Srankenhaus übergeführt, wo bei seiner Einlieserung nur noch der Tod sestgestellt werden konnte. * Es erscheint dringend nötwendig, daß sich die G e w er b«« polizei mit den Verhältnissen an der Unfallstelle einmal genauer befaßt, denn offenbar ist der Unglücksfall durch mangelnd« Schutz- maßnahmen verursacht worden. Wie uns mitgeteilt wird, sollen die gefährlichen Bassins in keiner Weise gesichert sein.

Mit dem Dolch auf die Frau. Tragödie im Lokal.- Die geschiedene Frau niedergestochen. In dem LokalBrennpunkt" an der Ecke Rosenthaler und Gormannstrahe spielte sich gestern abend eine blutige Tragödie ab. Der Arbeiter h e r g e l stach dort mit einem D o l ch m e s s e r aus seine geschiedene Frau wargarete ein und verletzte sie leben»- gefährlich. Der Täter wurde von Gästen überwältigt und der Polizei übergeben. H. wurde vor einiger Zeit von seiner Frau geschieden. Als er gestern gegen 18.39 Uhr die GastwirtschaftBrennpunkt" aufsucht«. traf er zufällig mit seiner früheren Frau zusammen. E« kam zu einer sehr erregten Szene, in deren Verlauf Hergel«inen Dolch hervorzog und auf seine Frau einstach, ohne daß die anwesenden Gäste den Rasenden zurückhalten konnten. Mit sieben schweren Stichen in den Oberkörper und den Unterleib brach die Unglückliche blutüberströmt zusammen. Der Täter versuchte bann zu flüchten, er wurde ober festgehalten und den Beamten des alarmierten Ueberfall- kommandos übergeben. Die Schwerverletzt« wurde ins St.-Hedwigs» Krankenhaus gebracht, wo sie bewußtlos daniederliegt. Messerstecherei am Wiiienbergplah. Nach Schluß des Marktes auf dem Wittenbergplatz kam es gestern am frühen Nachmittag zu einem blutigen Zwischenfall. Der 38 Jahre alte Schleifer Otto W i l l m a n n aus der hochmeisterstr. 1 war mit dem ö2jährig«n Händler Ferdinand Spann aus und«- kannter Ursache in einen Wortwechsel geraten, der sich bald derart zuspitzte, daß Spann«in Messer zog und sich damit auf seinen Widersacher stürzte. Durch einen Stich in die Hüfte wurde W. schwer verletzt. Er wurde ins Wilmersdorfer Krankerchaus nach der Achen- bachftraße gebracht. Der Messerstecher wurde festgenommen. Beisetzung des erschossenen BVG.-Beamien. Auf dem Luisen-Friedhof am Fürftenbrunner Weg in Char- lottenburg wird heute um 13 Uhr der Vetriebsinspektor der BVG. Otto Meyer, der bei dem Geldraub in Charlottenburg von den Autobanditen niedergeschossen wurde, beigesetzt. Mitglieder der BVG.-Direktion und zahlreich« Kollegen sowie Beamte der Verkehrs- gefellschaft werden dem Toten das letzte Geleit geben.

Mondschein über Alt-Berlin. Die nächste Wanderung ,u den vergessenen Winkeln Alt-Berlins im Lichte des Mondes findet auf Veranlassung de» Be- zirlsamts öchönederg am Mittwoch, dem 21. September, statt. Georg Barn- berget hat wiederum die Fithrung. Treffpunkt 20 Uhr im Ephraimhau», Post» straße IS, Ecke Mllhlendamm. Teilnehmergebühr 1 M.

O D O I." Z A I I v I» A S T A mit Sfinc/neir- Gedenkmünzen-... sie haben kraft.