Die Steuergutscheine.
Durchführungsbestimmungen zur Notverordnung.
Steuergutscheine für Steuerzahlungen erhält nur, wer im Inland seinen Wohnsiz oder sonst unbeschränkt steuerpflichtig für Eintommen- und Körperschaftssteuern ist. Unter der Voraussetzung, daß es sich
Die Durchführungsbestimmungen zu der Papenschen Verord-, mitzuzählen, wenn sie nicht mindestens vierzig Stunden nung über die Steuergutscheine werden am Donnerstag in der Woche arbeiten. Nur wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Reichsgefegblatt veröffentlicht. Die Steuergutscheine, die das des Betriebes fürzer ist, genügt auch diese, jedoch darf sie Kernstück der wirtschaftspolitischen Notverordnung vom 4. September 24 Stunden in der Woche nicht unterschreiten. Ferner muß der bilden, werden ausgehändigt für Steuerzahlungen und für Lohn der eingestellten Arbeiter, wenn sie für die Steuergutscheine Mehrbeschäftigung. angerechnet werden sollen, den für den Betrieb geltenden Tariflohn oder mangels eines solcher dem Ortslohn mindestens entsprechen. Der Betrag, der für die Mehrbeschäftigung eines Arbeitnehmers pro Quartal gewährt wird, beläuft sich grundsäglich auf 100 Mark. Wird die Belegschaft verdoppelt, so mindert sich der Betrag bei dem Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern auf 50 Mart. Der Steuergutscheinbetrag darf die Hälfte der durchschnittlichen Lohnhöhe nicht übersteigen, die auf einen Arbeitnehmer des Betriebes in einem Quartal der Mehrbeschäftigung entfällt. Die öffentlichen Betriebe werden im Zeichen der Reprivatisierung unter Ausnahmerecht gestellt und erhalten für Mehreinstellungen bis auf weiteres teine Prämien.
um Steuern handelt, die in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 30. September 1933 fällig und entrichtet werden, werden Steuergutscheine ausgegeben für die Zahlung von Umja- steuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Be förderungssteuer. Es gibt also teine Gutscheine für Steuern, die vor dem 1. Oktober d. I. fällig werden, bzw. für Steuern, die erst nach dem 30. September 1933 bezahlt werden. Eine Ausnahme
ist nur für die Land- und Forstwirtschaft gemacht worden, da dieſe erst nach der Ernteverwertung im Herbst ihre Steuern zahlt. Diese Einschränkung bei den landwirtschaftlichen Steuerzahlern hat sich wohl deswegen als notwendig erwiesen, weil man in der Wilhelmstraße genau weiß, daß die Steuerstundungen und der Verzug von Steuerzahlungen in der ganzen Landwirtschaft einen geradezu ungeheuerlichen Umfang angenommen hat. Andernfalls würde hier kaum ein Mensch als Bezieher von Steuergutscheinen in Frage kommen.
Bei der Beförderungssteuer werden die Steuergutscheine in voller Höhe gewährt, bei den übrigen drei Steuerarten in Höhe von 40 Prozent.
Die viel kritisierten Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung werden nicht nur ausgegeben, wenn die Arbeit vermehrt wird und deshalb mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden, sondern auch dann, wenn die Arbeit gestreckt und auf eine größere Zahl von Arbeitern verteilt wird.
Als Vergleichsabschnitt für die Mehrbeschäftigung gelten grundjäßlich die Monate Juni bis August 1932 unter Zugrundelegung der Durchschnittszahl der Belegschaft. Bei Saisonbetrieben gilt als Vergleichsabschnitt das entsprechende Kalendervierteljahr des vorher gehenden Jahres. Mehrbeschäftigte Arbeitnehmer sind dann nicht
Kein voller Erfolg.
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Das Ergebnis der französischen Rententonversion. Nach dem überraschend günstigen Ausgang des englischen Beispiels ist auch die französische Regierung darangegangen, eine niedrigere Berzinsung der Staatsanleihen durchzusehen. Alle fran zösischen Staatsrenten, die bisher zu 5, 6 und 7 Broz. verzinslich waren, werden in ein 4% prozentiges Papier umgewandelt. Betroffen sind von dieser Operation mehr als die Hälfte aller fran zösischen Staatsanleihen, nämlich 85 milliarden Franken ( 14 Milliarden Mark) von insgesamt 150 Milliarden Franken . Obwohl die Lage des französischen Geld- und Kapitalmarktes weitaus günstiger als die des englischen ist, obwohl die 3ins. reduktion in England von 5 auf 3% Proz., in Frankreich von durchschnitlich 5% auf 4% Proz. nicht so scharf wie in England angesetzt war, ist der Erfalg nicht so groß wie in England, wo es sich außerdem um das Risiko eines viel größeren Betrages( etwa 30 Milliarden Mark) handelte. Der französische Rentner hat eben doch eine andere Mentalität als der englische Staatsbürger. Obwohl die Zinsherabjegung automatisch stattfand, wenn nicht binnen 6 Tagen( in England binnen drei Mo naten!) ausdrücklich die Rückzahlung in bar verlangt wurde, so ist doch dieses Verlangen für vier Milliarden Franken, für etwa 5 Prozent des Gesamtbetrages gestellt worden. Wenn auch das Prozentverhältnis dem englischen entspricht, so muß man doch bedenken, daß dem französischen Rentner viel günstigere Bedingungen eingeräumt waren.
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Das Ergebnis wird auch in offiziellen französischen Kreisen nicht als günstig empfunden, wenn auch die geforderte Rückzahlung ohne besondere Schwierigkeiten zu bewerkstelligen sein wird. Die autonome Amortisationskasse für Staatsanleihen hat allein einen Kassenbestand von 3,5 Milliarden Franken, der zur Hälfte für die Rückzahlung herangezogen werden soll. Den Restbetrag wird die französische Regierung durch Ausgabe von Schagwechseln unschwer von den Banken erhalten. Die Ersparnis im fran zösischen Haushalt wird auf etwa 1 Milliarde Franken( 160 Mill. Mart gegen 450 Mill. M. in England) veranschlagt. Interessant ist noch, daß die französischen Banken an diesem Geschäft mehrere hundert Millionen Franken verdienen werden, da sie für die zur Umwandlung angemeldeten Beträge eine Provision von% Proz. vom Nominalbetrag erhalten, ein Satz, der in der Kammer erregte Debatten herbeigeführt hatte. Alles in allem scheint das französische Ergebnis nicht geeignet, das Vertrauen in die internationalen Kapitalmärkte, das durch die englische Konversion erheblich gestärkt worden war, wesentlich zu heben.
Berliner Bankenverschmelzung. Jakob Goldschmidts Gründerfirma verschwindet. In Berlin hat es eine neue Banffusion gegeben, und zwar wird das Bankhaus E. J. Meyer die Schwarz, Goldschmidt u. Co. aufnehmen. Beide Banken waren besonders im Effektengeschäft tätig. Das neue Institut soll sich vor allem ebenfalls im
Anträge auf Gewährung von Gutscheinen für Mehrbeschäftigung können bei den Finanzämtern erstmalig im Januar 1933 gestellt werden. Da die Regierung wohl selbst eingesehen hat, daß bei dieser Aktion der Ausgabe von Steuergutscheinen
dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet
find, werden diejenigen, die unrichtige Angaben zur Erlangung von Steuergutscheinen machen oder sich solche auf andere Weise erschleichen, wegen Betruges oder Steuerhinterziehung auf Grund der allgemeinen Strafvorschriften belangt werden.
Die Stückelung der Gutscheine geht bis 20 000 Mark höchstens und niedrigstens bis zu 10 Mart. Die Stücke lauten auf den Inhaber. Sie werden in den Rechnungsjahren 1934-1938 auf alle Reichssteuern mit Ausnahme der Einkommen und Körperschaftssteuern in Anrechnung genommen. Die Steuergutscheine sind lo m- bardfähig und von der Börsenumsatzsteuer befreit.
Bei allen in Frage kommenden Empfängern von diesen Gutscheinen gilt die Ausgabe dieser Scheine als steuerpflichtiges Einkommen. Da der Steuerpflichtige dieses Einkommen aber erst 1934 bis 1938 zur Steueranrechnung verwendet, wird im Ausgabejahr für die Steuerberechnung das Einkommen, das auf die Steuergutscheine entfällt, statt mit einem vollen Kurswert nur mit einem Fünftel angerechnet.
llebrigens ist für die Subventionspragis der Regierung recht bezeichnend, daß sie die 12 Millionen Mark gar nicht zur Verfügung hat. Sie werden vorläufig durch einen Wechselkredit bei sechs Großbanten aufgebracht; die Wechsel wird das Reich im Haushaltsjahr 1933 einlösen, also frühestens nach sechs Monaten. Inzwischen wandern auch diese reinen Finanzwechsel zur Reichs= bank, die den Banken den Diskont bereits zugesagt hat. Auf Umwegen wird also wie bei allen Aktionen der Regierung auch hier die Reichsbank vorgespannt. Endlich haben sich auch die Reichsstellen veranlaßt gesehen, ihre optimistischen Schäzungen über die Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Abwradung der 400 000 Tonnen Schiffsraum zu korrigieren. Man rechnet jegt nur noch mit einer Beschäftigung von 1000 bis 1500 Arbeitern auf anderthalb Jahre!
Triumph der Besitzerhaltung.
Das Glanzstück der Notverordnung.
Die vom Reichspräsidenten am Dienstag unterzeichnete Notverordnung sieht in ihrem vierten Kernstück für die Landwirtschaft eine Neuordnung des Vollstreckungsschuhes und die Schaffung eines Vermittlungsverfahrens vor.
Soweit das Vermittlungsverfahren in Frage kommt, will man eine Regelung einschalten, wonach dieses Verfahren beim Amtsgericht eröffnet werden kann. Zweck des Verfahres soll ſein, zwischen Gläubiger und Schuldner einen Ausgleich herbeizuführen. Während der Dauer des Verfahrens ist der Schuldner vor Zugriffen auf sein Grundstück geschützt. Im übrigen ist ein Schuldenregelungsplan aufzustellen, der auch gegen eine widersprechende Minderheit zur Annahme gelangt, wenn er die Zustimmung von zwei Dritteln der ungesicherten Gläubiger erhält. Unter diese ungesicherten Gläubiger fallen auch die Hypothekengläubiger, deren Forderung den Wert des Grundstückes übersteigt. Damit wird zweifellos für die Landwirtschaft ein Sonderrechi geschaffen. Das muß zur Folge haben, daß in Zukunft fein Mensch mehr der Landwirtschaft Kredite geben wird, denn über dem landwirtschaftlichen Kapitalmarkt steht in großen Lettern geschrieben: Weh Dir, daß Du ein Gläubiger bist! Der Kreditmarkt der gesamten Bandwirtschaft wird jetzt in der gleichen Weise verwüstet werden, wie das bereits im Zusammenhang mit der Osthilfeverordnung vom November vorigen Jahres in der ostdeutschen Landwirtfchaft geschehen ist.
Effektengeschäft versuchen. Große Bedeutung haben beide Institute einen neuen Vollstreckungsschutz einführen, falls der Landwirt die schon seit längerer Zeit nicht mehr gehabt.
Ob es den neuen Leitern gelingen wird, dem Unternehmen wieder Blut einzuflößen, muß man abwarten. Ueber die Dresdner Bant, die vom Reich kontrolliert wird, ist das Reich an der neuen Banffusion beteiligt. Die Schwarz, Goldschmidt u. Co. gehörte zum Interessenfreis der ehemaligen Danatbant, da Jakob Gold. schmidt ein Mitbegründer dieses Bankhauses ist. Mit der Danat diteinlage bei der Schwarz, Goldschmidt u. Co. in Höhe von 3 Mil lionen Mark dürfte schon während der Bankenfrise im vorigen Jahr verlorengegangen sein. Außerdem dürfte Schwarz, Goldschmidt noch sonstige Zuschüsse gekostet haben.
Endlich Klarheit!
Die Schiffahrts- Subventionen belaufen sich auf 35 Mill. M.
Als zu Anfang dieses Jahres gemeldet wurde, daß das Reich den deutschen Reedereien Millionenbeträge aus Steuermitteln als verlorenen Zuschuß glatt geschenkt habe, da arbeitete der Dementierapparat wieder einmal sehr geräuschvoll: es handele fich um Kredite, die unter Reichsbürgschaft gegeben und selbstver ständlich zurückzuzahlen seien. Natürlich mußten die Kredite" am Fälligkeitstage, am 1. April, verlängert werden. Mehr war nicht zu erfahren; die Oeffentlichkeit sollte sich bei diesen Mitteilungen beruhigen.
Jetzt meldet das offiziöse Wolfffche Telegraphen büro plöglich, daß die Meldung, den Reedereien sei ein Betrag von 23 Millionen Mart à fonds perdu( als verlorener Zuschuß) in Aussicht gestellt worden, in dieser Form unrichtig"(!) sei. Dieser Betrag fei ,, offengehalten" worden; es habe sich gezeigt, daß dieser Betrag tatsächlich nicht in Anspruch genommen zu werden braucht". Dieser Betrag nicht? Der beanspruchte Betrag wird nicht sehr viel geringer sein! Es ist kein Zweifel, daß es sich dabei um die je 8 Millionen Mark für Hapag und Lloyd und die je 1,5 Millionen Mark für Hamburg- Süd und Hansa handelt, nebst einigen Beträgen für die Trampreeder. Diese Kredite" sind also inzwischen in verlorene Zuschüsse umgewandelt worden, wie ja von Anfang an nicht anders zu erwarten war.
Zu diesen nicht ganz 23 Millionen Mark kommen noch die 12 Millionen Mark A bwradbeihilfe. Für sie hat man die Kennzeichnung gefunden, daß sie ,, nicht als Darlehen, aber auch nicht als schlechthin verlorener Zuschuß" gegeben wurden. Ein feiner, aber recht schwieriger Unterschied! Tatsächlich erhalten die Reeder die Zuschüsse( 30 M. pro Tonne abzuwradenden Schiffsraums) ohne Rüdzahlungsverpflichtung. Wenn aber die Reeder in späteren Jahren nach Vornahme normaler Abschreibungen und Reservenbildung Reingewinne erzielen sollten, dann sollen fie einen Teil(!) zurückzahlen. Diese Frage wird frühestens im Jahre 1935 akut. Man muß schon so optimistisch wie die Reichsregierung sein, um ernsthaft an eine Honorierung dieses Besserungsscheins" glauben zu können.
Noch katastrophaler muß sich der oben erwähnte Boff. stredungsschutz auswirken. Obwohl die Erfahrung mit dem Vollstreckungsschutz von 1930, der seinerzeit aufgehoben wurde, um die Kreditversorgung der Landwirtschaft nicht vollends in Frage zu stellen, die Regierung eines besseren belehren müßte, will man jetzt Zinsen für die erste Hypothet nicht zahlt. Die Durchführung wird von besonderen Vorauslegungen abhängig gemacht. Boraussetzungen sind, wenn der Landwirt die Zinsen infolge Unwetters oder Viehseuchen nicht aufbringen tann oder wenn die Preise wichtiger Bertaufsprodukte hinter dem allgemeinen Stand der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse zurüdgeblieben find. Die ersten beiden Voraussetzungen, Unwetter und Viehseuchen, kann man gutheißen und billigen. Falls man fich aber entschließt, den Vollstreckungsschutz von Preisverhältnissen abhängig zu machen, ist das mehr als bedenklich. Schließlich kann jeder nachweisen, daß der Ertrag seiner Arbeit unter dem üblichen Preisniveau liegt. Der größte Teil der deutschen Arbeiterbevölkerung kann das hinsichtlich des Lohnes, der doch nur der Preis für die Ware Arbeitskraft ist, schon seit langem. Kein Mensch aber hat hier an Bollstreckungsschutz gedacht, der hier sicherlich am angebrachtesten ift.
320 000 Mart für vier Direktoren.
" Anpassung an die Armut der Nation."
Die Rawad u. Grünfeld A.-G. Charlottenburg, eine zum Konzern der Metallgesellschaft, Frankfurt, gehörige Erz und Eisenhandelsfirma, weist für das Geschäftsjahr 1931 bei 7,5 Millionen Mart Kapital einen Verlust von 2,9 Millionen Mart aus, der nach Auflösung der gesetzlichen Reserve ( 0,8 Millionen) mit 2 Millionen Mart vorgetragen wird. Im Vorjahr wurde noch eine Dividende von 8 Proz. verteilt.
Dieser Verlust ist weniger im eigentlichen Handelsgeschäft als bei den Beteiligungen entstanden. Zwar brachte auch der Erzhandel Berluste, weil sein Umfang von 4,3 Millionen Tonnen im Jahre 1929 auf 2,2 Millionen Tonnen im Jahre 1931 zurüdging, weil vor allem die meisten schwerindustriellen Werke nicht die abgeschlossenen Mengen abnahmen, so daß die wachsenden Lagervorräte hohe Zinsen fraßen. Aber der Handel mit Rußland dehnte sich aus, und für oberschlesisches Roheisen und für das deutsche Ferromangan- Eisen erhielt die Gesellschaft das alleinige Berkaufsrecht. Aber die beträchtlichen Beteiligungen am Hoch. ofenwert Lübeck und an der Norddeutsche Hütte A.-G.( Kapitalherabsetzung 2 zu 1 bereits beschlossen!) sind mit 100 Prog. in die Bilanz, alle Beteiligungen mit insgesamt 8,8 Millionen Mark eingesetzt worden. Auf sie wurden 1,8 Millionen Mart, und auf zweifelhafte Forderungen aus der Handelsgesellschaft 0,9 millionen Mark zurückgestellt.
Troh des hohen Verlustes, froh erheblichem Abbau von Angestellten( und sicher starkem Gehälterabbau!) scheint man bei der Leitung eine„ Anpaffung an die Armut der Nation" nicht für nöfig zu halten. Vorstand und Aufsichtsrat zusammen erhielten 358 000 mark. Rechnet man auf den Aufsichtsrat( teine Tantieme wegen des Verluftes) 38 000 Mart, so bleiben für die vier Vorstandsmitglieder 320 000 Mart, das macht pro kopf 80 000 Mark! Wird der Schlichter, der in„ notleidenden" Betrieben einen Cohnabbau diffiert, auch die Vorstandsgehälter auf ein erträgliches Maß herabfehen?
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