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munisten erklärt, fie möchten Terroratte vor­nehmen, fie aber auf eine bestimmte Weise ver­schleiern. Es fei unfaßlich, daß diefe Interstellung noch nicht zurüdge­nommen sei. Jeder, der Staatssekretär Abegg tenne, wisse, daß dieser je 1925 im Staatsdienst beschäftigte Mann seine ganze Kraft für die Auf­rechterhaltung der Ordnung und den Ausbau der Sicherheit eingesetzt habe.

Abegg habe erklärt, daß er genau das Gegenteil gefagt hätte. nämlich, daß die Kommunisten unter allen Umständen Terror­afte zu unterlassen hätten. Abegg stehe zu feinen Worten. Ob derjenige, der ihn angezeigt habe, Regierungsrat Diels. zu feiner gegen­feiligen Behauptung stehe, das werde sich zeigen.

Dr. Brecht fragt, wie es möglich sei, daß, menn Diels so ungeheuerliche Worte gehört haben molle, er nicht zu dem damaligen Minister Severing ging, sondern im Reichs. mehrministerium seine Mitteilung machte. Allerdings sei Diels jetzt von der fommissarischen Regierung zum Oberregierungsrat befördert worden.

Dr. Brecht erörtert dann, daß die Reichs­regierung erst nachträglich durch emsiges

Nationalmoraliften!

Heuchler und Pharisäer!

Was war doch für ein Geschrei um Bernhard Weiß : Wie wogte in der Nazipresse die sittliche Entrüstung gegen hasardierende Syſtemträger! Jezt aber, da der Prozeß mit einem Reinfall beendet ist, liest man in dem Stettiner Naziblatt folgendes Inserat:

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Durchsuchen der Atten und Aus. fragen von Beamten über ihre bis­herigen Vorgesegten noch einige weitere Vorwürfe gegen Preußen habe festzustellen versucht.

Diese Befragung der Beamten. die unter dem Drud der Entlassung gestanden hätten, kritisiert Dr. Brecht als einzig dastehend in der deut­ schen Geschichte,

mobei er erwähnt, daß er selbst schon in der Revolutionszeit im Reichs- und Staatsdienst tätig gemesen sei, aber von Ebert und auch den da­maligen Unabhängigen niemals über seine bis­herigen Borgesezten ausgefragt worden märe. Ja, diese sozialdemokratischen Unabhängigen hätten nicht einmal nach den perschwundenen Akten über die Sozialisten gefragt. Was sich jetzt zugetragen habe, jei ein Zwischenspiel der deutschen Beamten­geschichte, das, wie er annehme, auch der Reichs­fanzler und der Reichskommissar nicht begrüße.

Der Vertreter des Reichs

Der Vertreter der Reichsregierung, Ministerial­direttor Dr. Gottheiner vom Reichsinnen ministerium, führte u. a. aus:

Die Reichsregierung tritt der Auffassung über die Unzweckmäßigkeit ihrer Maßnahmen, die der preußische Vertreter vortrug, nachdrücklichst ent­gegen. Ihre Maßnahmen sollten dem 3 med dienen, und haben auch dem Zwed gedient, für den Erregungsstoff, der fich durch die einseitige Behand lung der Nationalsozialisten ange staut hatte, ein Ventil zu schaffen und damit einem politischen Ausbruch, einem Bürgerkrieg vorzubeugen. Die objektive Sach lage, die das Vorgehen des Reiches für die Ber ordnung vom 20. Juli notwendig gemacht hat, ist in erster Linie durch die blutigen Unruhen des Sommers 1932 gekennzeichnet. Die politische Leitung Preußens erweckte den Eindruck, als ob fie nur unter dem Vorbehalt der Gleichsetzung von

Nationalsozialisten und Kommunisten gewillt war, die kommunistische Gefahr so durchgreifend zu be fämpfen, mie es die Lage erforderte. Diese Bletch­fegung aber vermag die Reichsregierung nicht als berechtigt anzuerkennen. Ich erinnere an die Rede, die der damalige aktive Berliner Polizei­präsident Grzesinskt am 26. Juni 1932 in Magde­ burg gehalten hat. Ich erinnere meiter an die Vorgänge, die sich an das Verbot des Vorwärts" anschlossen.

Beim Wiedererscheinen des Blattes nach Ablauj der Verbotsfrist hat derselbe Minister, der das Berbot ausgesprochen hatte, der Zeitung in einem an die Spize der Nummer gestellten Begrüßungs­artifel ein Glüdauf zugerufen und ausgesprochen, daß das Berbot aufrüttelnder sei, als lange r- tikel und Ausführungen sein fönnten und daß er nach wie vor an der Seite des Borwärts" für die Freiheit kämpfen werde.

Gleichzeitig erhielt die Reichsregierung aus ,, vertrauenswürdiger Quelle" Kenntnis von ges heimen Verhandlungen zwischen dem preußischen Innenministerium und fommunistischen Führern. Inhalt dieser Verhandlungen waren Bedingungen und Gegenleistungen für die Förderung und Be­günstigung der Kommunistischen Partei. Das Be­fanntwerden dieser Tatsache, deren Richtigkeit sich später in vollem Umfange bestätigt hat, offenbart bei der geschilderten politischen Gesamtlage, die gerade in diesen Tagen durch das Blutbad in Altona der ganzen Welt fraß vor Augen geführt wurde, eine so brennende Gefahr für das Deutsche Reich, daß nunmehr ohne jedes Zögern von der Befugnis Gebrauch gemacht werden mußte, die Artikel 48 der Reichsverfassung für Fälle dieser Art in die Hand gibt. Im übrigen sei es Tat­sache, daß die sämtlichen ihres Amtes enthobenen Minister ihre vollen Bezüge weiter erhalten haben. Tatsache sei es auch, daß Ministerpräsident Braun jedenfalls auf diesen Umstand sehr großen Wert gelegt habe, denn er habe sich sehr bald nach der Enthebung vom Amt nach dieser Frage er­fundigt und sich sehr befriedigt erklärt, als ihm die Antwort gegeben wurde, daß er seine Bezüge weiter erhalten würde.

Schließlich habe Minister Severing die Sach­lage, die der Reichsregierung Veranlassung zu ihrem Vorgehen gegeben habe, genau so beurteilt wie die Reichsregierung selber. Mitte Juni habe Severing gegenüber dem gegenwärtigen Reichs= innenminister erklärt, daß er sich an dem Geschrei über die angeblich bevorstehende Einsetzung eines Reichstommiffars für Preußen nicht beteiligt habe, weil er persönlich der Ansicht sei, daß diese Maß­nahme sich nicht werde vermeiden lassen. Im weiteren Verlauf dieser Unterredung habe Minister Severing mit Bezug auf diese Einsetzung des Reichskommissars erklärt: ,, Warten Sie nicht mehr lange!" Die Reichsregierung habe nicht die Ab­ficht gehabt, etwa die Ehre Severings anzugreifen, es sei aber für sie außerordentlich interessant, daß ein so fluger Mensch wie Minister Severing die Situation genau so beurteilt habe wie die Reichs­regierung selber.

Papen und Hitler sollen erscheinen

Prof. Heller Frankfurt am Main, der Ver­treter der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, ersucht den Ministerialdirektor Gottheiner, den Brief vorzulegen, morin der Ministerpräsident Braun fich befriedigt über seine Gehaltsregelung ausgesprochen habe und diese Frage als mefent­lichsten Punkt der ganzen Sache bezeichnet haben solle.

Ich muß, fo fährt er fort, die Wahrheit der Behauptungen über einen solchen Brief bis zur Borlegung des Briefes bezweifeln, ebenso wie ich bezweifle, daß Minister Severing sich selbst für die Einsetzung des Reichskommiffars erklärt haben solle. In den Aften und Schriftsähen, die doch sehr umfangreich find, ist erstaunlicher­weise bisher von dieser Behauptung nicht die Rede.

Prof. Heller mendet sich dann weiter gegen Ministerialdirektor Gottheiner wegen dessen Behauptung, daß die Sozialdemokratie sich in ihrem Gegensatz zu den Nationalsozialisten mit den Kommunisten enger verbunden gefühlt habe. Er meint, daß man bei dieser Deduktion heute von der Reichsregierung sagen könne, daß das Kabinett Bapen sich jetzt auch schon mit der Sozialdemo fratie enger verbunden fühle als mit den Natio nalsozialisten.

,, Vorwärts"-Artikel- Entlassungsgrund

Während Minister Severing als Entlassungs­grund sein Glückwunschartikel nach dem Wieder­erscheinen des Vorwärts mitangegeben worden sei, obwohl Severing darin nur von einer ver­nünftigen Kritik an Regierungsmaßnahmen sprach, unternehme das Reich nichts gegen den nationalsozialistischen oldenburgischen Ministerpräsiden

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die den ,, Vorwärts" noch nicht abonniert und den jetzt erscheinenden Roman Gilgi, eine von uns" noch nicht gelesen haben, sollten schleunigst das Versäumte nachholen und an dem

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teilnehmen. RM 350.- Bargeld und wertvolle Preise sind ausgesetzt. Die Bedingungen des Preisausschreibens sind in der Sonntags­ausgabe des Vorwärts" veröffentlicht.

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Ein Kanzlerwort

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,, Der Stahlhelm hat 13 Jahre lang nicht umsonst gearbeitet." Stimme aus der Loge: ,, Stimmt

ten Röwer, der in dem nationalsozialistischen Tageblatt geschrieben habe:

,, Wenn die Reichsregierung einen Staats­fommissar nach Oldenburg schicken sollte, würde Oldenburg die Bauern mobilisieren und bis aufs äußerste kämpfen."

Prof. Heller bringt dann einen Antrag ein, der, wie er sagt, das Zustandekommen der jezigen Regierung beleuchten solle. Der Antrag solle dar­tun, daß die Reichsregierung bei ihrem Vorgehen gegen Preußen sich nicht nur auf Art. 48 stüßte, sondern daß Abmachungen mit den Nationalsozialisten darüber bestanden hätten, die dieses Vorgehen erforderten.

Als Zeugen benenne die preußische Regierung für diese Fragen den Reichskanzler v. Papen, ferner Adolf Hitler und Herrn v. Gleichen. Prof. Heller zitiert noch Veröffentlichungen bzw. Briefe des Vorsitzenden des Herrenklubs, Herrn 0. Alvensleben, und des Herrn v. Gleichen, aus denen hervorgehe, daß die Ein­fehung des Reichsfommissars in Preußen schon im Juni wenige Tage nach dem Amtsantriff des Kabinetts v. Papen so gut wie be­fchloffen gewesen sei. Diese Abmachungen, die Herr v. Gleichen bestätigt habe, qualifizieren das Borgehen der Reichsregierung als Er­meffensmißbrauch.

Gegen Gottheiners Behauptungen Ministerialdirektor Dr. Brecht erklärt, daß es sich hier vor allem darum handele, auf dem Boden des positiven Recht's zu bleiben und zu prüfen, wer seine Pflichten verlegt hat. Im übrigen hätten die preußischen Vertreter den Oberreichsanwalt Ebermener als Zeugen dafür geladen, daß das Material, das die Staatsfeindlichkeit der Kommunisten dartue, im wesentlichen von der preußischen Staatsregierung geliefert sei. Die einheitliche Reichsführung in bezug auf Beurteilung der Legalität jei ja ganz gut, aber das Reich habe in seiner Haltung doch auch sehr geschwankt.

So habe der Reichspräsident felbst einmal die Berordnung über die Unterdrückung der natio­nalsozialistischen Sturmabteilungen erlaffen und diese Verordnung später wieder aufgehoben. Auch habe der vierte Straffenat des Reichs­gerichts wiederholt ausgesprochen, daß min­destens Teile der NSDAP. revolutionäre Be­strebungen pflegten und auf gewaltsame Uende­rung der Reichsverfaffung ausgehen.

In seiner weiteren Replik hielt Ministerialdirektor Dr. Brecht den Ausführungen des Ministerial­direktors Gottheiner gegenüber seine Behauptung aufrecht, daß bei den Besprechungen zwischen v. Papen und den Nationalsozialisten auch das Borgehen gegen Preußen zum Gegenstand der Abmachungen gemacht worden sei. Wenn die Ver­treter der Reichsregierung darauf bestünden, daß die Staatssekretäre vor den Maßnahmen gehört worden seien, behalte er sich vor, die Staatssekretäre, u. a. Dr. 3 weigert, als Beugen zu benennen. Die heute von Ministerial­direktor Gottheiner neu aufgestellte Behauptung, daß Minister Severing selbst die Bestellung des Reichskommissars gefordert habe, erklärte Dr. Brecht für völlig unglaubhaft.

Der Vorsitzende Dr. Bumke stellte darauf die Frage, ob die preußischen Minister die Einladung zu einer Sigung des Staatsministeriums, falls fie in einer anderen Form erfolgt wäre, ange­wären, mit dem Reichstanzler als Reichstom­nommen hätten und meiter, ob sie bereit gewefen missar für Preußen zusammenzuarbeiten.

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aber woher weiß er?"

Ministerialdirektor Dr. Brecht bejaht diese Frage im wesentlichen, falls es sich um eine Sigung gehandelt hätte, bei der die Modalitäten einer solchen Zusammenarbeit besprochen werden sollten. Niemals hätten die Minister es abgelehnt, mit dem Reichstanzler zusammenzuarbeiten.

Professor Peters Berlin, der Vertreter der Zentrumsfraktion des Preußischen Landtags, erklärt: Minister Hirtsiefer habe ihm erklärt, daß er feinesfalls grundsätzlich Verhandlungen mit dem Reichskanzler abgelehnt hätte, sondern nur die Einladung wegen der Form ablehnen mußte. Peters wendet sich dann in längeren Ausführun­gen gegen die Theorien von Prof. Schmitt.

Ministerialdirektor Badt bezeichnet als die überzeugendste Tatsache der heutigen Verhandlung die fonkrete Behauptung, daß Severing im Juni dieses Jahres selbst den Reichskommissar verlangt habe, da werde der Versuch gemacht, den Grund­faz, daß dem Wollenden tein Unrecht geschieht, in das Staatsrecht zu übertragen. Er könne aber einen tonfreten Gegenbeweis dagegen bringen, daß Severing eine solche Aeußerung ge tan habe. Dr. Badt verliest dann ein Dokument, das Severing am 6. Juni unterzeichnet habe und morin er sich grundsäglich über die Frage des Reichskommissars für Breußen dahin geäußert habe, daß die Einsegung eines Reichskommissars in Breußen nach Artikel 48 der Reichsverfassung nicht zu rechtfertigen wäre.

Ministerialdirektor Gottheiner: Ich muß erklären, daß ich meine Behauptung aufrecht­erhalte. Borgänge im Innern eines Mi­nisteriums find nicht so bedeutungsvoll, wie nach außen abgegebene Erflärungen. So hat Severing auch am 20. Juli erklärt, er werde nur der Ge­walt weichen; aber er hat nachher mit den Ver­tretern der kommissarischen Regierung das Maß der Anwendung der Gewalt vereinbart( Unruhe bei den preußischen Vertretern).

Severing und Gayl als Zeugen Ministerialdirektor Dr. Brecht meint, es wäre am zweckmäßigsten, morgen schon den Minister Severing und Freiherr v. Gayl zu dieser Angelegenheit zu hören. Brecht bezweifelt, daß Severing die Einsegung des Reichskommissars für erwünscht bezeichnet habe. Auf seine Bitte fragt der Vorsigende Dr. Bumke den Ber­treter des Reiches, ob es sich nicht vielleicht um eine Unterhaltung über irgendeinen an­deren Reichskommissar auf einem Spe= zialgebiet gehandelt haben fönne. Ministerialdirek for Dr. Gottheiner: Es kann feinem 3weifel unterliegen, daß es sich bei der Unter­redung um die Einsegung eines politischen Die weitere Reichskommissars handelte. Erörterung ergibt, daß der Gedanke zwischen Preußen und dem Reich einmal behandelt wurde, ob man nicht den Zustand beseitigen könne, daß in Norddeutschland in verschiedenen anein­ander grenzenden Ländern die Polizei einmal von einem sozialdemokratischen und einmal von einem nationalsozialistischen Minister geführt merde. Da könne vielleicht der Gedanke der Einsegung eines Polizeikommissars für Norddeutschland einmal erwogen worden sein.

Ministerialdirektor Dr. Brecht bestreitet noch, daß in dieser Form, wie Ministerialdirektor Gott­heiner es erklärte, eine Vereinbarung zwischen Severing und dem Reichskommissar über das Maß der anzuwendenden Gewalt erfolgt sein fönne.

Nach mehr als siebenstündiger Verhandlung wurde nach 8 Uhr abends die Fortsetzung der Erörterung auf Dienstag vertagt.

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