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Der Grad der Lohnkürzungen

Nach den amtlichen Erhebungen bis auf der Vorkriegsverdienste

Bei der Erörterung der Lohnfragen pflegt man zumeist die Entwicklung der Tariflohnsäge der Bewegung der Lebenshaltungskosten gegenüber­zustellen. Aus der Tatsache, daß die Inderziffer der Lebenshaltungskosten seit ihrem Höchststand um rund 20 Proz. sich senkte und damit über die indermäßige Senkung der tariflichen Stundenlöhne hinausgehen, glaubt man folgern zu können, daß real keine Verschlechterung für den Arbeiter eingetreten wäre und daher noch ein ,, Spielraum" für Lohnkürzungen vor­handen sei. Eine derartige Betrachtung ist aber bewußt oder unbewußt

eine grobe Berfälschung

der tatsächlichen Situation. Zunächst sind ja nicht bloß die tariflichen Lohnsähe, sondern auch die Akkord verdienste in manchen Industrien fast so start wie die tariflichen Stundenlöhne oder Akkordrichtsäze herabgesezt morden. Berücksichtigt man diese zweifache Form der Lohnkürzungen, so wird man zu dem Ergebnis gelangen, daß fchon jetzt die gesamte Lohnsenkung die in dem Lebenshaltungsindeg ausgewiesene Senfung er­reicht, in vielen Industrien sogar übersteigt.

Man braucht über die Unzulänglichkeit und Problematik des Inder mit seinem auf einem dürftigsten Eristenzminimum aufgebauten Ver= brauchsschema nichts mehr zu sagen. Der Inder enthält aber unter anderen Mängeln überhaupt nicht einen für das Realeinkommen der Arbeiter entscheidenden Faktor: die steuerlichen und fozialen Abzüge, die sich int Verlauf der Krise durch die Erhöhung des Arbeitslosen= beitrages, der Einführung der Arbeits­lofenabgabe, der Bürgersteuer ganz erheblich gesteigert haben, so daß die Gesamt­belastung heute bereits etwa 15 Pro3. des Bruttolohns erreicht. Schon bei diesen beiden Rorrefturen ergibt sich ein viel ungünstigeres Bild. Dazu kommt noch ein weiteres, nämlich der starke Rückgang der Wochenarbeits­zeit.

Die amtlichen

Effektiolohnerhebun

gen zeigen, soweit sie für die jüngste Zeit vor* liegen, erst das ganze Ausmaß der Verdienst­einbußen und die

gewaltige Herabdrückung des Realeinkommens der Arbeiter.

den

Bezeichnend ist übrigens, daß die Vereinigung deutscher Arbeitgeber verbände Reichswirtschaftsminister ersucht hat, die laufenden Lohnerhebungen in den einzelnen Industrien einzustellen, meil sie angeblich den Unter­nehmern zuviel Arbeiten verursachten, in Wahr­heit, weil sie der Deffentlichkeit ein Bild über die enorme schon jet unerträgliche Herab= drückung der Lohnverdienste vermitteln.

Die soeben veröffentlichte Lohnerhebung in der Schuhindustrie vom März 1932 meist gegen­über dem Lohnstande vom März 1929 im Gesamt­durchschnitt einen Rückgang der Bruttowochen­

im

verdienste um fast ein Biertel aus, obwohl auch schon vor drei Jahren in der Schuhindustrie ver­fürzt gearbeitet wurde. Der durchschnittliche der Bruttowochenverdienst Facharbeiter Akkordlohn betrug 36,60 m. bei vierzigstündiger Arbeitsmoche, netto verbleiben also dem quali­fizierten Akkordarbeiter nach Abzug aller Steuern und Abgaben etwa 31 Mart. Nach den Be= rechnungen des Statistischen Reichsamts lag der durchschnittliche reale Wochenverdienst der männ­lichen Facharbeiter in der Schuhindustrie bereits im März 1932 um

fast ein Fünftel unter den Realwochen­

verdiensten im letzten Borkriegsjahr.

In der Eisen- und Stahlerzeugungs­industrie betrug bereits im Oktober 1931, also noch vor der Januar- Lohnkürzung, der durchschnittliche Bruttowochenverdienst 39,45 Mark, der Nettoverdienst 35 M. Heute dürfte er sich bei etwa 30 Mart bewegen. Schon für den Oktober 1931 bei durchschnittlich 42stündiger Wochenarbeitszeit errechnete das Statistische Reichsamt, daß der effektiv an die Arbeiter zur Auszahlung gelangende Wochenlohn nur noch etwa vier Fünftel der Vorfriegs­realverdienste für einzelne Arbeiterfate= gorien, zum Beispiel die Walzer nur noch die Hälfte(!) betrug. Ein ähnlich nieder­schmetterndes Bild erhält man für die Holz­arbeiter, Tertilarbeiter und die Ar­beiter aus der elektrotechnischen und Stahlwarenindustrie, wenn man die aus den Erhebungen des Vorjahrs gewonnenen Ziffern bis auf den gegenwärtigen Stand weiter verfolgt. Fast durchweg infolge der mehrfachen Lohnkürzungen und des immer weiteren Herab= sinkens der Arbeitsstundenzahl:

eine Herabdrückung der Realwochenverdienste und damit auch des Lebensstandards unter das wahrlich bescheidenste Borkriegsniveau. Facharbeiterinnen in Tertilindustrie, Schuhindustrie, elektrotechnischer Industrie er= halten am Lohntag selbst bei noch vierzig­stündiger Arbeitszeit, die für die Zukunft als Höchstarbeitszeit wird gelten müssen, durchschnitt lich netto nur etwa 20 Mart, wenn nicht noch weniger, ausgezahlt; hochqualifizierte Fach­arbeiter im Durchschnitt 30 bis 35 M.

-

Die Beitragsmarkenstatistik der Invalidenver­ficherung bestätigt dieses erschreckende Herabsinken der Lohnverdienste. Während 1930 von den be= schäftigten Arbeitern und Arbeiterinnen noch 36% Prog. ein möchentliches Lohneinkommen von mehr als 36 M. hatten, waren es im ersten Halb­jahr 1932 nur noch weniger als 20 Proz. Dagegen erhielten im ersten Halbjahr 1932 61 Proz., also nahezu zwei Drittel aller beschäftigten Arbeits­fräfte, nur noch Wochenlöhne, die unter 24 M. lagen.

Es gehört schon heute eine Kunst dazu, aus diesen Löhnungen den Lebensunterhalt unter

voller Erhaltung der Arbeitskraft zu bestreiten. Nach den Berechnungen der Stadt Berlin er­fordern allein die Ernährungskosten einer fünf­köpfigen Arbeiterfamilie nach dem Verbrauchs­schema des Lebenshaltungsinder und den Berliner Kleinverkaufspreisen einen Aufwand von 80 M. im Monat. Die Gesamtlebenshaltung demnach­unter Zugrundelegung eines Eristenzminimums- mindestens 145 M. pro Monat. Selbst die Ver­dienste von Facharbeitern bleiben heute vielfach unter diesem Bedarfsminimum, gar nicht zu reden von dem Heer der angelernten, der Hilfsarbeiter und der Arbeiterinnen.

Die Grenze des sozial und volksgesundheitlich noch tragbaren Lohnniveaus ist also bereits überschritten. Da auch wirtschaftlich be­trachtet weitere Lohnkürzungen neuen Kaufkraft­schwund und Absaßschrumpfung bringen müssen, muß der Regierung und den unentwegt abbau­mütigen Unternehmern ein gebieterisches Halt entgegengesezt werden.

Sozialrente

Kürzung bleibt bestehen!

Auf ihrem Stimmenfang zur Reichstagswahl hat die Partei der Deutsch nationalen ihren Sozialpolitischen Ausschuß" zum Reichs­arbeitsminister geschickt und als Ergebnis ihrer Aftion angedeutet, daß die Kürzung der Sozial- und Invalidenrenten aufgehoben merden soll.

Bon zuständiger Stelle wird demgegenüber er­flärt,

daß das Papen - Kabinett die Aufhebung der Kürzung der Sozial- und Invalidenrenten nicht beabsichtigt.

Die anderslautende( deutschnationale) Presse= meldung sei falsch.

Eine solche Aufhebung würde eine erhebliche Mehrbelastung des Reichshaushaltes bedeuten. Richtig sei jedoch, daß der Reichsarbeits­minister die Erfüllung der deutschnationalen For­derungen auf Erhöhung der Unterſtügungssäge für den Winter in Aussicht gestellt habe.

Ganz so, als hätten nur die Deutschnationalen nach Einleitung ihrer Agitation zu den Reichs­tagswahlen diese Forderung gestellt und nicht längst zuvor die Sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften.

Der Reichsarbeitsminister hat bereits auf dem christlichen Gewerkschaftstongreß die Erhöhung der Unterstützungssäge für den Winter angekün­digt, bevor noch die Deutschnationalen daran dachten, eine solche Forderung zu stellen.

Ausgerechnet die Hugenberg - Partei als Verfasser der sozialpolitischen Forderungen der Arbeitnehmerschaft! Dieser Zahn wird ihr im Wahlkampf schmerzlos gezogen werden.

Arbeitslofenunterstüßung

bei vorübergehender Entlassung

Es besteht häufig nach Untlarheit darüber, ob im Falle vorübergehender Entlassung oder Aus= fegens in einem Betrieb Anspruch auf Arbeits­lofenunterstützung besteht. Ein solcher Anspruch bestand zwar bei der Verabschiedung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche­rung nicht, er ist aber durch die Notverordnung vom 6. Oktober 1931 in das Gesez als § 89b hineingearbeitet worden.

er=

Danach kann der Vorsitzende des Landesarbeits­amtes, in dessen Bezirk der Betrieb liegt, an­ordnen, daß die vorübergehend Entlassenen oder Aussehenden, auch wenn sie sonst nicht als arbeits­los anzusehen wären, beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Arbeitslosenunterſtügung halten. Zu diesen Voraussegungen ge= hört, daß in einem solchen Betrieb eine Ver= einbarung mit dem Betriebsrat, Arbeiterrat oder Angestelltenrat besteht, wonach ein Teil der Belegschaft in regelmäßigem Wechsel vorübergehend entlassen wird oder vorübergehend die Arbeit aussetzt. Die Anordnung soll jedoch nur erlassen werden, wenn der Wechsel in der Belegschaft nicht in größeren als monatlichen Zeitabschnitten er­folgt und die während der Regelung im Betriebe arbeitende Belegschaft nicht wesentlich geringer ist als die durchschnittliche Belegschaft der letzten Zeit. Der jeweils ausgeschiedene Teil findet dabei keine Berücksichtigung. Die Höhe der Unterstürzung darf die Hälfte des sonst zuständigen Betrages nicht übersteigen, von einer Wartezeit wird ab= gesehen. K. S.

Streit

bei Karosserie Luisenstadt

Die Firma Karosserie Luisenstadt, Gitschiner Straße 44/48, forderte von der Betriebsvertretung die Zustimmung zu einer Kürzung der Verdienste um 20 bis 30 Proz. Die Betriebsvertretung wollte mit der Firma verhandeln, doch lehnte diese jede Verhandlung ab und erklärte der Be­triebsvertretung, daß sie die Abzüge ein­fach diktieren werde. Mit dieser Art der Berhandlung war die Belegschaft nicht einver­standen und stellte daher die Arbeit ein. Den Verbandsvertretern, die nochmals versuchten, mit der Firma zu verhandeln und zu einer Verstän­digung mit ihr zu kommen, erklärte die Firma, sie habe dazu keine Zeit.

Eine Versammlung der streikenden Belegschaft beschloß nach Entgegennahme des Berichts, so lange im Streit auszuharren, bis die Firma Zeit hat, mit den zuständigen Verbandsvertretern zu verhandeln.

Die Verwaltungsstelle Berlin des Deutschen Metallarbeiter Verbandes bittet vor allem, den Betrieb zu meiden und ihren streifenden Kollegen nicht in den Rücken zu fallen.

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