Schluß mit dem Lohndruck
Entschließung des Holzarbeiterverbandes
Der Beirat des Deutschen Holzarbeiterverbandes, der am 10. und 11. Oktober in Berlin versammelt war, beschäftigte sich eingehend mit der Tarifpolitik und der Notverordnung vom 5. September. In der Holzindustrie sind die Verdienste in den letzten Jahren außer= ordentlich start gesunken, da zu dem tariflichen Lohnabbau der Verdienstausfall infolge Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit fommt. Während des laufenden Jahres waren in feinem Monat weniger als 60 Proz. der Mitglie der arbeitslos, zur Zeit sind mehr als 66 Proz. arbeitslos. Nur im Baugewerbe ist die Arbeitslosigkeit größer.
Die tariflichen Zustände im Holzgewerbe sind sehr verworren. Bis zum Februar 1931 bestand ein zentraler Tarifvertrag, der mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Holzindustrie und des Holzgewerbes abgeschlossen war. Nach dessen Ablauf war diese Unterneh= merorganisation nicht mehr imstande, eine zentrale Regelung herbeizuführen. Es wurden Tarifverträge mit den einzelnen Bezirksverbänden des Arbeitgeberverbandes abgeschlossen. Allmählich ist aber der Arbeit ge ber verband fast völlig als Tarifpartner ausgeschieden. An seine Stelle find Innungsverbände und sonstige Unternehmerorganisationen getreten. Der Um fang des Gebietes, in dem Tarifverträge gelten. ist ganz bedeutend zurückgegangen.
Wo noch Tarifverträge bestehen, werden Lohnabkommen meist nur für kurze Dauer, für zwei bis drei Monate, geschlossen, und bei jeder Erneuerung müssen sich die Arbeiter gegen Lohnabbauforderungen zur
neue
Wehr sehen. Auch die Notverordnung, die den Unternehmern erhebliche Lohnsenkungen gestattet, hält sie nicht ab, weitere Tarifkündigungen auszusprechen und weitere Kürzungen der Tariflöhne zu verlangen.
Der Beirat des Deutschen Holzarbeiterverbandes stellte sich einmütig auf den Standpunkt, daß es nun mit der Lohnfenfung Schluß jein müffe. Allseitig kam der Wille zum Ausdruck, allen Ver
suchen, den Lohn der noch beschäftigten Holzarbeiter noch tiefer als seither herabzudrücken, jeden möglichen Widerstand entgegenzusetzen. Die Stimmung des Beirats fand ihren Ausdruck in der einstimigen Annahme der folgenden Resolution:
,, Durch die Notverordnungen der gegenwärtigen Reichsregierung ist der Grundsay und der Wert des Tarifvertrages auf das schwerste erschüttert.
Der Verbandsbeirat bringt zum Ausdruck, daß der Tarifvertrag im Verbande niemals als Selbstzweck, sondern immer nur als zweckmäßiges Mittel der Regelung und Sicherung der Arbeitsbedingungen gegolten hat. Wo der Tarifvertrag diese Bedingung nicht mehr erfüllt, wird es der Verband vorziehen,
die Bindungen des Tarifvertrages zu verlaffen,
um sich die Freiheit in der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse zu sichern.
Indem der Verbandsbeirat den Vorstand be= auftragt, in diesem Sinne die Lohn- und Vertragsbewegung des Verbandes zu führen, appelliert er gleichzeitig an die Verbandsmitglieder und alle Holzarbeiter und Holzarbeiterinnen, durch die Stärkung der Organisation die Widerstandskraft gegen Lohnraub zu verstärken."
Der Beirat beschäftigte sich im übrigen mit inneren Verbandsangelegenheiten. Auch wurde beschlossen, in eine umfassende Werbetätigkeit einzutreten.
AfA.- Ortstartell
In der Vertreterversammlung des AfA- Orts kartells Berlin am Montag berichtete Genosse Flatau, daß die Mitgliederbewegung in den Berliner AfA- Verbänden in den letzten Monaten trotz der unverminderten Konjunkturflaute ziemlich stabil geblieben ist. Nach einem kurzen Rückblid auf die politischen Ereignisse der jüngsten Zeit und die Arbeit der AfA- Vertreter in den ver
Morgen, Mittwoch, beginnt in Berlin der große Werbefeldzug für die freien Gewerkschaften und die ihnen nahestehenden Einrichtungen der Arbeiterschaft, der bis zum 15. Dezember dauern soll. Die Mitgliederwerbung geht nach einem Plan vor sich, der vom Ortsausschuß des ADG B. im Einvernehmen mit den einzelnen Verbänden und Unternehmungen der Arbeiterschaft entworfen worden ist, und der in einer Vorständekonferenz der Berliner Gewerkschaften am Montag im Gewerkschaftshaus einmütig gebilligt wurde.
An der Werbeaktion sollen sich nicht nur die Funktionäre, sondern alle Mitglieder der freien Gewerkschaften beteiligen. Die erfolgreichsten Werber erhalten Werbeprämien, und zwar für je sechs Neuaufnahmen, die nicht allein für den eigenen Verband gemacht zu sein brauchen, einen Gutschein im Werte von 3 Mark. Für diesen Gutschein erhält der Werber als Gegenleistung Bücher, Theatervorstellungen oder
Schuhmacherstreit
In den Treptower Werkstätten Zum 30. September murde den in der Schuhmacherabteilung der Berliner Lehr- und Beschäf= tigtenwerkstätten in Treptom der Lohntarif gefündigt. Die Geschäftsleitung wollte Teilarbeit einführen und bot Akkordsäge an, die um die Hälfte niedriger find als im Innungstarif. Der Gewerkschaftsvertreter schlug vor, die Teilarbeiten zwei bis drei Wochen zu dem bisherigen Lohn herstellen zu lassen und dann in neuer Verhandlung die Affordsäge festzulegen.
Da die Geschäftsleitung dies ablehnte, beschloß eine Betriebsversammlung einstimmig, nochmals zu verhandeln und wenn alle Berhandlungsmög lichkeiten erschöpft sind, in den Streit zu treten. Verhandlungen am 10. Oktober scheiterten wiederum, worauf allen Arbeitern gefündigt wurde. Der Ausgang zur Straße wurde verschlossen, bis alle Arbeiter die schriftliche Kündigung in Händen hatten. Da die Arbeiter protestierten, wurde das Tor wieder geöffnet. Die Kündigungen wurden durch die Post verschickt.
Die Zahlstelle Berlin des Schuhmacher verbandes fordert alle Kollegen auf, teine
Waren. Bei der Büchergilde Gutenberg, der Ver lagsgesellschaft des ADGB. , der Boltsbühne, der Konsumgenossenschaft oder bei den Lindcar- Fahrradwerken, auch bei der Arbeiterbank werden die Gutscheine in Zahlung genommen.
In der Vorständekonferenz war man sich darüber klar, daß infolge der unterschiedlichen Beiträge und Aufnahmegebühren bei der Werbung Schwierigkeiten auftauchen werden, die es jedoch zu überwinden gilt. Wenn sich jedes Berliner Gewerkschaftsmitglied mit allen Kräften in den Dienst der Werbeaktion stellt, muß ihr ein beachtlicher Erfolg beschieden sein. Die Mitglieder der Ber liner Gewerkschaften werden über alle Einzelheiten der Werbeaktion noch genau unterrichtet durch den ,, Aufwärts", das Organ des Berliner Ortsausschusses des ADGB .
Der Druck auf die Arbeitsbedingungen kann nur erfolgreich abgewehrt werden, wenn die Reihen der Gewerkschaften geschlossen sind.
Arbeit in den Treptomer Wert. stätten anzunehmen, ihren förperbehinderten streifenden Kollegen nicht in den Rücken zu fallen.
Syrups 3ahlen
Im Rahmen einer Vortragsreihe sprach der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup, der zugleich Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst ist, über die Neugestaltung der Arbeitslosenhilfe. Im wesentlichen brachte Dr. Syrup Zahlen über die Versicherung der Arbeitslosen und den Arbeitsdienst.
Die Unterstügungsfürzung in der Arbeitslosenversicherung zeigt folgende Zahlenangaben:
Ein Arbeitsloser bekam
im Monatsdurchschnitt in den Jahren
1927: 81 Mark; 1928: 78 Marf; 1929: 76 Mark; 1930: 60 Mart und seit Juni 1932 noch 53 Mart.
Die jährlichen Kosten für einen Arbeitsdienstfreiwilligen veranschlagt Dr. Syrup
schiedensten Körperschaften schloß Genosse Flatau seinen Arbeitsbericht mit der Aufforderung, die Organisationen der Eisernen Front, mit denen auch das AfA- Ortskartell sehr gut zusammengearbeitet hat, weiterhin wirksam zu unterſtützen.
Im Mittelpunkt des Abends stand ein Referat Arbeitsdes Genossen Göring ,, Papenplan beschaffung Hilfe für die arbeitslose Jugend" Der Referent gab einen allgemeinen Ueberblic über
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die Not in der Angestelltenschaft,
die in den Zahlen der Arbeitsmarktstatistik, vor allem aber in den Zahlen über die nicht unterstützten Arbeitslosen zum Ausdruck kommt. Mit größter Schärfe kritisierte er die Ankurbelungspolitik der Baronsregierung". Diese Regierung läßt alle Forderungen der Gewerkschaften nach einem Umbau der Wirtschaft unbeachtet. Sie ver= sucht die Gewerkschaften einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, die Kämpfe der Arbeiter und Angestellten gegen jeden Lohnabbau zu unterſtützen.
Auf die am 3. Oftober erlassene Durchführungsverordnung zur Notverordnung vom 5. September, in der den Gewerkschaften die Friedenspflicht aufzuzwingen versucht wird, werden AFA- Bund und ADGB. in einer gemeinsamen
Kundgebung am 18. Oktober
die gebührende Antwort erteilen. Genosse Göring kündigte den schärfsten Kampf der Gewerkschaften an gegen die neuen Pläne der Reichsregierung, die auf eine Beseitigung des Grundbetrages der Renten in der Invaliden- und Angestelltenversicherung, eine Aenderung der Organisation der Berufsgenossenschaften zuungunsten der Unfallversicherten usw. abzielen.
In seinen Schlußausführungen begründete der Referent die Stellungnahme des AfA- Bundes zum freiwilligen Arbeitsdienst, die in der Auffassung wurzelt, daß man sich für den freimilligen Arbeitsdienst nicht begeistern braucht, ihn aber angesichts der großen seelischen Not der jugendlichen Erwerbslosen nicht negieren könne.
fasse bereits 200 000 Mann. Die zu seiner Durch führung verfügbaren 50 Millionen Mart reichten noch bis Jahresschluß. Der Jahresaufwand für den Arbeitsdienst erfordert also 200 millionen Mark und zwar 120 Millionen an Förde= rungszuschuß und 80 Millionen an Sachtoften. Die volle Durchführung des FAD.- Programms würde da jeweils mit einer Generation von etwa 5 000 000 jugendlichen Arbeitsdienstwilligen zu rechnen sei, rund 500 Millionen Mark erfordern.
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Wir sind noch heute der Auffassung, die Dr. Syrup in seiner Veröffentlichung über die ,, Ar beitslosenhilfe " im Verlage des Deutschen Volksmirts" befundete, als er noch nicht zugleich Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst war, nämlich, daß die im freiwilligen Arbeitsdienst aufgemandten Summen besser auf dem freien Arbeitsmarkt verwendet würden.
Reichspoft gegen Schießerei Auch gegen SA. - Schützen?
Das Telegraphenzeugamt in Berlin fündigte am 12. Januar einigen bei ihm beschäftigten Mitgliedern der Schießsparte des Arbeiter= sportvereins Fichte". Die Entlassenen flagten auf Wiedereinstellung. Die Beklagte macht geltend: Die Schützenabteilung beim Telegraphenzeugamt sei als eine Rote Betriebsmehr" zur Erreichung politischer Ziele im Wege der Gewalt gebildet worden. Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern, die derartigen Organisationen angehörten, könne ihr nicht zugemutet werden, da die ungestörte Fortsetzung des Betriebes der Deutschen Reichspost von entscheidender Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei.
Die Kläger erklären, daß sie nur dem Arbeiter. schießsportverein angehören, der feine politischen Ziele verfolge. Sie feien rein sportlich tätig gewesen. Obwohl Hitlers SA.- Leute wiederholt an Waffenübungen teilnehmen und auch im Besik von Schuß= waffen feien, habe die Reichspoft bis jetzt noch feinen Nazi wegen seiner politischen Betätigung entlaffen.
Das Landesarbeitsgericht hat gegen die Kläger entschieden und die Entlassung als rechtswirksam gebilligt. Es hat festgestellt, daß die vertragsmäßige Kündigung der Kläger fein Ver= stoß gegen Art. 118 der Reichsverfassung sei, wenn der Arbeitgeber nicht nur nach seiner subjektiven, vielleicht jeder Grundlage entbehrenden Auffassung, sondern nach den gegebenen Verhältnissen berech tigterweise zu der Auffassung gelangen konnte, daß
auf 1000 Mart. Der freiwillige Arbeitsdienst er= die Betätigung des Arbeitnehmers mit den Auf
gaben und dem 3med einer Verwaltung nicht ver. einbar ist. Die Kläger seien nicht wegen ihrer politischen Gesinnung, sondern wegen positiver Betätigung bei dem Schießsportverein entlassen worden.
Gegen das Urteil hatten die Kläger Revision eingelegt. Sie verlangen Aufhebung des vorinstanz lichen Urteils und eine grundsägliche Entscheidung in dieser Rechtsfrage.
tam zur
Das Reichsarbeitsgericht Zurückweisung der Revision. Ein Verstoß gegen Art. 118 der RV. läge nicht vor, da die Kläger nicht wegen ihrer politischen Gesinnung, sondern megen ihrer Betätigung in einem revolutionären Schießsportverein entlassen worden seien.( RAG. 227/32.)
Für die vor dem 1. November 1928 bei der Berliner Hafen- und Lagerhaus A.-G. eingestellten Arbeiter bestand bis zum 30. September ein besonderer Manteltarifvertrag, der verschiedene soziale Vergünstigungen bezüglich des Urlaubs, Krankengelds, der Waschzeit, Schußkleidung und dergleichen vorsah. Die Verlängerung dieses Vertrages um ein Jahr lehnte die ,, Behala " ab. Sie erklärte sich in den Verhandlungen schließlich bereit, diesen Manteltarif um ein Jahr zu verlängern. Der Urlaub sollte in diesem Jahre noch voll gewährt, dann aber um ein Drittel und das Krankengeld um die Hälfte gekürzt werden. Es hätte sich wohl eine Einigung herbeiführen lassen, wenn die Behala " nicht die Bedingung gestellt hätte, daß eine vom Gesamtverband beim Arbeitsgericht anhängige Klage über die Auslegung einer Tarifbestimmung von dem Verband zurückgezogen wird.
Die Belegschaft hat in einer Urabstimmung mit Dreiviertelmehrheit den Vorschlag abgelehnt. Die 330 Arbeiter nehmen heute die Arbeit nicht wieder auf.
Es geht auch so!
Ohne Notverordnungs- Lohndruck
Für die Zigarrenindustrie ist im Juli 1932 ein neuer Tarifvertrag zwischen dem Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller E. V. und den beiden Tabafarbeiterverbänden abgeschlossen worden, mit dem eine allgemeine Lohnkürzung durchgeführt wurde. der durchgeführt wurde. Infolgedessen hat Reichsverband seinen Mitgliedern empfohlen, von der Lohnsenkungsmöglichkeit aus der Verordnung vom 5. September zur Zeit keinen Gebrauch zu machen. In der Zigarrenindustrie wird demnach auch bei Neueinstellungen feine Lohnfürzung vorgenommen.
Herrenkonfektion
Der neue Reichstarif
Für das
Für die Herrentonfeftion haben die Tarifver handlungen zur Erneuerung des Reichs= tarifs ab 1. November geführt. Mantel- und das Lohnabkommen hatten die Unternehmer ganz unmögliche Verschlechterungen angemeldet. Sie drangen damit nicht durch. Für den Urlaub wollten sie z. B. nur sechs Tage als Höchst= maß gewähren. Er wurde in der Spize jedoch nur von zwölf auf zehn Tage herabgesetzt. In der Lohnfrage hatten die Unternehmer einen Abbau von 15 Proz. für die Arbeiter und von 20 Prozent für die Zuschneider gefordert. Der Ab. bau für die Arbeiter beträgt 5 Pro 3. und der für die Zuschneider 8 Proz. Die Löhne in der Lodenkonfektion wurden um 5 Proz. ge= fürzt. Die gleiche Kürzung tritt unter bestimmten Boraussetzungen in der Massenkonfettion bei Ver gebung an 3wischenmeister ein.
Im wesentlichen sind die grundsätzlichen Forde rungen der Unternehmer zurückgewiesen worden. Im Lohn wollten sie das Niveau nach unten gleich machen. Wenn sie auf ihren Forderungen bestanden hätten, wäre es nicht zum Abschluß eines Reichstarifs gekommen.
Notverordnungsstreif
Glasarbeiter gegen Lohndruck
Die Glaswerke Gelsdorf in Weiß= wasser( O.-L.) fündigten ab 10. Oktober eine Lohnkürzung von durchschnittlich 9 bis 10 Proz. auf Grund der Notverordnung an. Da die Zurüdziehung des Lohndruddiktats durch Verhandlun gen nicht zu erreichen war, fündigte die Belegschaft das Arbeitsverhältnis zum 8. Oktober. In dem Betrieb mit 110 Arbeitern ruht seit Montag die Arbeit.
Hierzu 2 Beilagen
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