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Die Bauarbeiter wehren sich

Im Baugewerksbund 77,2 Prozent Arbeitslose

Die jüngste Beiratstagung des Deutschen Bau­ gewerksbundes befaßte sich zunächst mit der von der Regierung betriebenen Ankurbelung der Wirtschaft. Der Verbandsvorsitzende Bern­hard führte u. a. aus, die Notverordnungs­arbeitsbeschaffung sei allein auf den guten Willen der Unternehmer abgestellt, der Profitsucht, die durch Liebesgaben aller Art künstlich hochge= peitscht werden soll. Was vom Staat selber an Arbeitsbeschaffung in Aussicht genom­men ist, fei

ein Tropfen auf den heißen Stein.

Den Bauarbeitern werde durch den frei= milligen Arbeitsdienst und durch soge= nannte Not standsarbeiten die knappe Ar­beitsgelegenheit noch genommen, mindestens aber starf eingeengt. Die Gemeinden sind durch die Auswirkungen der furchtbaren Krise in große Armut geraten, der Kleinwohnungsbau ist abgedrosselt, das Reichsversicherungsamt erklärt sich gegen jede Inangriffnahme von Bau­ten durch öffentlich- rechtliche Körperschaften, nur bei Instandsegungsarbeiten, die die Reichsregie­rung durch Beihilfen zu fördern sucht, dürften sich da und dort einige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Um menigstens die notwendigen Arbeits­fräfte für Reparaturarbeiten durch die Arbeits­ämter anzufordern anstatt sie von hintenherum zu holen, mußte der Bund manchen Kampf führen.

Natürlich ist auch das baugewerbliche Unter­nehmertum an der Arbeitsbeschaffung für das Baugewerbe stark interessiert. In einer dem­entsprechenden Eingabe an die Reichsregierung wird die Meinung vertreten, daß ein weiteres Abgleiten der Baustoffpreise nicht mehr möglich sei, es sei aber auch

eine weitere Kürzung der Bauarbeiterlöhne nicht mehr möglich.

Allein dieses Eingeständnis der Unternehmer hält sie nicht ab, die Löhne im Baugewerbe unter Berufung auf die Papen - Notverordnung noch weiter herabzudrücken. Wie Scheibel weiter zeigte, versuche man außerdem auch mit der Verkürzung der Arbeitszeit einen weiteren Lohnabbau zu verbinden, der für die Arbeiter­schaft einfach unerträglich ist. Die Gewerk­schaften protestieren dagegen nach wie vor. Die deutsche Arbeiterschaft ist an der Grenze ihrer Existenzfähigkeit angelangt, ihr entschiedener Widerstand

gegen jeden weiteren Lohnabbau ebenso gerecht wie verständlich. Ueberall, wo auch nur die geringste Erfolgsmöglichkeit gegeben ist, segen sich die Bauarbeiter mit allen Mitteln zur Wehr. Damit haben sie bisher Erfolg gehabt.

In der Aussprache wurde erwähnt, daß manche Unternehmer sich sagen, die Schwierig­feiten und Mißhelligkeiten, die sich aus der Papen - Verordnung ergeben, seien derart, daß es besser sei, von ihrer Anwendung abzusehen.

Der freiwillige Arbeitsdienst führt nach den Ausführungen von Bernhard dazu, das Arbeitsfeld der Bauarbeiter noch mehr zu beschränken. Die tariflichen Rechte der Bau­arbeiter werden ausgeschaltet. In die freiwillige Arbeitsdienstpflicht glaubt man den Siedlungs­bau programmatisch einbeziehen zu können. Die Bauarbeiter betonen daher nach wie vor ihre prinzipielle Gegnerschaft gegen

den freiwilligen Arbeitsdienst, obwohl ihnen unter den gegenwärtigen Verhält nissen nichts weiter übrig bleibt, als sich ebenfalls

Wer kämpft? Wer hilft?

Leistungen der Berliner Gewerkschaften

Bon den klassenbewußten", revolutionären" Unorganisierten wie von der kommunistischen Ge­mertschaftsopposition wird überall erzählt, die Gewerkschaften tun nichts, fie fämpfen nicht, sie fordern nur Beiträge.

Die Mitglieder der freien Gewerkschaften neh­men das organisationsfeindliche und organisations= schädigende Gerede natürlich nicht ernst, gehen viel= fach darüber hinweg, ohne den Maulhelden und Berleumdern gehörig den Mund zu stopfen. Sie müssen ihnen mit Zahlen kommen, mit den Zahlen, die in den Jahresberichten der Gewerkschaften ge= geben, aber viel zu wenig beachtet werden. 3ahlen bemeisen.

Die freien Gewerkschaften Berlins haben im Jahre 1931 über 12 Millionen Marf zur Unterstügung ihrer Mitglieder gezahlt.

,, Das ist's ja eben", sagen die ,, Revolutionären", ,, die Gewerkschaften sind nur noch Unterstügungs­vereine und nicht mehr Kampforganisationen."

Für jeden denkenden Arbeiter ist klar, daß in einer Zeit so großer Arbeitslosigkeit die Kämpfe um die Arbeitsbedingungen weniger den Angriffen als der Abwehr gelten. Die Linderung der Not der Gewerkschaftsmitglieder ist in solchen Zeiten notwendiger als sonst, um ihre Widerstandsfähig­keit zu erhalten. Verzweiflungsaktionen, wie sie die RGD. tagtäglich fordert, sind sinn­und zwecklos, sind schädlich. Splitterorganisationen, die keine Verantwortung tragen und keine Streif­unterſtügungen zahlen fönnen, fönnen jederzeit zum

Kampf" aufrufen. Was sie betreiben ist aber nur Krampf und nicht Kampf. An gewerkschaftlich sanktionierten Streits gegen Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingun gen im Jahre 1931 waren 242 053 Gemert­schaftsmitglieder beteiligt. Die Berliner Gewerkschaften zahlten an ihre streikenden Mit­glieder

624 594,96 Mark Streifunterstützung. Dazu Unterstügung an gemaßregelte Mit

3m Möbelhandel

Schwerer Tarifkonflikt

Im Berliner Möbelhandel schwebt schon seit mehreren Monaten ein Tarifftreit, der jetzt in ein ernstes Stadium getreten ist. Die Berliner Möbel­händler hatten den Lohntarif für ihre Arbeiter zum 30. Juni und den Manteltarif schon zum 30. April gekündigt. Dem Gesamtverband ließen sie durch ihren Syndikus mitteilen, sie hätten kein Interesse mehr an dem Neu­abschluß dieser Verträge. Der Gesamtverband rief nach ergebnislosen Parteiverhandlungen den Schlichtungsausschuß an, der am 16. Juli einen

glieder 142 109,98 Mart. An zureisende ar­beitslose Mitglieder wurden 57 271,31 M. gezahlt.

6 554 500 Mart an Arbeitsloje

sind als Arbeitslosenunterstüßung gezahlt worden. Die erkrankten Mitglieder wurden mit

1 789 906 Mart Krankengeld unterstützt. An die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder wurden 545 420 Mark Sterbegeld ge= zahlt, die invaliden Mitglieder wurden mit 1732 249 Mart unterstügt, die Rechts= schutzsuchenden mit 85 253 Mart, ungerech net die Summen, die ihnen durch die Beratung und Vertretung in Rechtsstreitfällen gesichert wur­den. In besonderen Notfällen wurden 707 293,98 Mark gezahlt.

Das sind Leistungen, die sich sehen lassen können und wie gesagt insgesamt 12 138 600,74 Mark erforderten.

Selbstverständlich haben die Gemert. schaftsmitglieder diese Summen aus ihren Wochenbeiträgen erst aufbringen müssen, ab­gesehen davon, daß im Jahre 1931 die Beitrags­einnahmen hinter den Unterstützungsaufwendun gen zurüdgeblieben sind.

Doch um viel mehr, um wieviel wirt. samer tönnten die Gewerkschaften ihre Kämpfe führen, um wieviel mehr fönnten sie an Unter­stügungen zahlen, wenn nicht ein ganzes Heer von Arbeitern und Arbeiterinnen, nicht nur in Berlin , umherliefe und aus Beitragsscheu, aus Gleichgültigkeit und Schlauheit" sich von den Gewerkschaften immer noch ferngehalten hätte!

Fragt die kommunistischen Gewerkschaftsfeinde, was ihre Splitterverbändchen geleistet haben, fragt die Hitlerleute, was ihre Arbeiterpartei" geleistet hat.

Heraus aus der Wurstigkeit, hinein in die freien Gewerkschaften!

Schiedsspruch fällte, wonach die Arbeiter des Berliner Möbelhandels dem Lohn- und Mantel­tarifvertrag für die Arbeiter im Berliner Einzelhandel unterstellt werden sollen.

Die Arbeiter des Möbelhandels hatten de m Schiedsspruch zugestimmt, obwohl er eine geringe Lohnkürzung, auf der anderen Seite jedoch eine günstigere Regelung der Arbeitsbedin= gungen vorsteht. Vor allem ist im Berliner Einzelhandel die Bezahlung der Ueber. stunden tariflich geregelt, was im Möbelhandel, in dem ungeheuer viel Ueberarbeit geleistet wird, bisher nicht der Fall war.

Vor einigen Tagen wurde beim Schlichter über den Antrag des Gesamtverbandes auf Verbind­licherklärung dieses Schiedsspruches verhandelt.

einzuschalten, damit sie nicht ganz unter den Schlitten kommen und schließlich auch die Aus­wüchse besser bekämpfen zu können.

Rosenzweig mies auf die Vorbereitungen zu einer Denkschrift des Baugewerksbundes über den freiwilligen Arbeitsdienst und die Entlohnung Viele Baufach­bei Fürsorgepflichtarbeit hin. arbeiter werden heute im Arbeitsdienst oder der Fürsorgepflichtarbeit beschäftigt. Bei Notstands­arbeiten werden Stundenlöhne bis zu 30 Pf. herunter gezahlt. Notstandsarbeiten werden nur ausgeführt, wenn sie sich nicht teurer stellen als im freiwilligen Arbeitsdienst. Damit werden bei den Bauarbeiten die Lohntarife samt dem Arbeitsrecht ausgeschaltet und die Löhne aufs äußerste herabgedrückt. Nachdem alle Pro­teste und Eingaben gegen dieses soziale Unrecht wirtungslos blieben, müßten alle Gewerkschaften gegen diesen ungeheuerlichen Unfug aufgerufen werden. Der Baugewerksbund zählt noch 340 000 Mitglieder, ein fester Stamm, der treu zur Orga­nisation steht.

Die Arbeitslosigkeit der Mitglieder stieg von 11,9 Proz. im September 1929 auf 39,5 Proz. im September 1930, auf 65 Proz. im September 1931 und ist jetzt auf 77,2 Proz. ge= stiegen. Bei den teilweise sehr niedrigen Stunden­löhnen mußte die Beitragsskala nach unten er= gänzt werden, doch bleiben die Unterstützungs­einrichtungen unverändert. Der Bund hat jetzt 12 530 Invaliden zu unterstügen.

Schulungs.

Die Agitations und arbeit soll belebt und der Wühlarbeit der RGO. wie auch der Gleichgültigkeit gründlich be= gegnet werden. Vor allem soll die Agitation von Mund zu Mund wieder mehr gepflegt und alles daran gesetzt werden, die Organisation der Bauarbeiter zu heben.

Auch jetzt noch widerseßten sich die Möbelhändler allen Versuchen, auf der Grundlage des Schieds­spruches eine Verständigung herbeizuführen. Zu­mal von einer tariflichen Regelung der Ueber= stundenbezahlung wollten sie nichts wissen. Nun waren sie bereit, den bisherigen Manteltarif wieder neu abzuschließen, wenn ihnen die Organisationsvertreter eine Lohnkürzung, die 3. B. bei den Kraftfahrern wöchentlich 5 Mark betragen sollte, zugestehen und sich obendrein da­mit einverstanden erklären würden, daß für alle Ueberstunden in der ganzen Woche zusammen 2,50 Mark gezahlt würden. Dieses Entgegen­tommen" wurde mit der Bemertung zurüdge= wiesen, daß die Arbeiter des Möbelhandels eine neue Lohnkürzung nicht widerstandslos hinnehmen werden.

Da die Verhandlungen angesichts der unüber­brückbaren Gegenfäße ergebnislos abge= brochen werden mußten, liegt nunmehr die Ent­scheidung über die Beilegung des Tariffonflikts beim Schlichter oder aber bei der Ar­beiterschaft des Berliner Möbelhandels selbst.

Ein Erempel

Ehrabschneider am Pranger

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Wegen öffentlicher Beleidigung und bewußter Ehrabschneiderei, hatten sich der Führer der RGO. in Sachsen , der Arbeiter Otto Jäck el aus Dresden und der verantwortliche Schrift­leiter der Sächsischen Arbeiterzeitung" Otto Grosser aus Leipzig , vor dem Amtsgericht in Leipzig zu verantworten.

Beide Angeklagte werden beschuldigt, die Ge= schäftsführer des Metallarbeiter verbandes in Leipzig , die Genossen Schäfer und Brumme, ohne jeden Grund in Wort und Schrift beschimpft und verleumdet zu haben. Im Juli dieses Jahres erschienen in der Sächsischen Arbeiterzeitung" mehrere Artikel, die sich mit der Urabstimmung der Leipziger Metall­arbeiter beschäftigten.

Es wurde behauptet, die beiden Bevollmächtig­ten hätten Wahlfälschungen begangen. Auch wurde die Urabstimmung der Metallarbeiter über Annahme und Ablehnung des Lohnabkom­mens, als ,, e in Gaunertrid" der Geschäfts­führer Schäfer und Brumme bezeichnet.

Beide Angeklagten bemühten sich gar nicht erst um den Wahrheitsbeweis. Sie gaben zu, daß sie gelogen und verleumdet haben, um den verhaßten Gewerkschaftsführern eins auszuwischen.

Der RGO.- Führer Jäckel mußte zugeben, daß er von dem Verbandsstatut der Metallarbeiter teinen blaffen Schimmer hat und noch niemals Einblick in die Leipziger Metallbetriebe genommen hat. Auf ein solches offenes Bekenntnis hin ließen sich die Kläger zu einem Vergleich bewegen.

In dem Vergleich wird zum Ausdruck gebracht, daß die beiden Angeklagten öffentlich er­

flären, daß die aufgestellten Behauptun. gen erlogen sind. Die Beklagten übernehmen die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten der Kläger und sind damit einverstanden, daß der Vergleich auf ihre Kosten in der Sächsischen Arbeiterzeitung" und in der Leipziger Volks­zeitung" veröffentlicht wird.

Wollten die Gewerkschaftsangestellten in jedem einzelnen Falle von Beschimpfung, Verdächtigung und Verleumdung durch die RGO. und die kom­munistische Presse flagbar werden, dann kämen sie aus der Klagerei nicht mehr heraus. Um so notwendiger ist, daß gelegentlich ein Erempel statuiert wird, damit die Arbeitnehmerschaft von vornherein weiß, was sie von einem derartigen ,, revolutionären" Treiben der RGD. gegen die ,, Gewerkschaftsbonzen" zu halten hat.

Neuer Lohnstreit

in Englands Textilindustrie

von

Der Arbeitgeberverband der Textilindustrie von Manchester hat am 7. Oftober beschlossen, seinen Mitgliedern zu empfehlen, durch Aushang in den Betrieben eine Lohnkürzung 8,75 Prozent durchzuführen. Von dieser Maßnahme werden 200 000 Arbeiter betroffen. Der Arbeitsminister hat am 11. Oktober die Vertreter der Arbeiter und Unternehmer der Baumwollspinnereien zu einer Konferenz zum 13. Oktober nach Manchester einberufen.

Tarifkündigung

In der Maßschneiderei

Unternehmertums In weiten Kreisen des herrscht der naive Glauben, die Lohnschraube fönne immer noch weiter heruntergedreht werden. Entgegenstehende tarifvertragliche Bindungen wer den als Hindernis betrachtet, das es bei erstbester Gelegenheit zu beseitigen gilt.

In der Herren- und Damenmaßschneiderei führ= ten die Verhandlungen über den zentralen Lohn­tarif zu einem Schiedsspruch. Die Unternehmer lehnten den Schiedsspruch ab, der Reichsarbeits­minister lehnte die Verbindlichkeitserklärung ab und damit war die zentrale Lohnord­nung beseitigt.

Es besteht nun aber noch ein Reichstarifvertrag. Er ist von den Unternehmern zum 31. Dezember gekündigt und seine Erneuerung mit derartigen belastet worden, Verschlechterungsforderungen offenbar zu dem Zweck, auch diesen Tarifvertrag zu beseitigen.

Der Bekleidungs- Arbeiter" bemerkt zu diesem Unternehmervorstoß, daß es jetzt wieder mie por 25 und 30 Jahren darauf ankommt, ob die Arbeiterschaft in den einzelnen Betrieben ge= wertschaftlich organisiert ist, um erst wieder ein­mal die Grundlagen für eine erträgliche betrieb­liche Lohngestaltung zu schaffen. Darum hinein in den Deutschen Bekleidungsarbeiter- Berband!

Léon Jouhaur: Die Gewerkschaftsbewegung in Frankreich ." Verlag des Internationalen Ge= mertschaftsbundes, Berlin SO 16, Köpenicker Straße 113. 51 Seiten. Preis 75 Pf.

Nach einem Rückblick ,, Von der Revolution zur Kommune" schildert Jouhaur das Wiederaufleben der Gewerkschaftsbewegung nach dem Jahre 1871, die nach der Niederwerfung der Kommune ähn­lichen Bedrückungen ausgesetzt war wie die deutsche Gewerkschaftsbewegung unter dem Aus­nahmegejez. Die Roalitionsfreiheit, das Streik­recht, bestand zwar seit 1864, allein die Vereins­freiheit war verboten. Erst im Jahre 1884 wurden die Gewerkschaften gesetzlich anerkannt, was noch lange nicht ihre Anerkennung durch die Unternehmer bedeutete. Im Jahre 1895 wurde der Allgemeine Gewerkschaftsbund ( Confédération générale du Travail= CGT .) gegründet. Daneben bestand noch die Organisation der Arbeitsbörsen, die örtliche mehr lose Zu­sammenfassung der Gewerkschaften. Die Einigung mit der Föderation der Arbeitsbörsen erfolgte im Jahre 1902. Doch gab es bis zum Kriege in der CGT. zwei selbständige Gruppen: die Ab-=. teilung der Föderationen und die der Arbeits­börsen. Beide hatten ihre eigene Erekutive, die zusammen das Bundeskomitee bildeten. Erst nach dem Kriege wurde die CGT. zu einer einheitlichen Organisation. Auch in Frankreich fam es zunächst zu einem starken Zustrom zu den Gewerkschaften, als auch schon die fom­munistische Spaltung einsetzte, unter der die französische Gewerkschaftsbewegung als erste zu leiden hatte. Als die CGT. an ihren Wieder­aufbau ging, famen die Spalter mit dem ,, Einheitsfront"-Humbug.

Mit dem Anschluß der Beamten an die CGT. schließt Jouhaur. Die größten Schwierigkeiten sind überwunden, die kommunistische ,, unitäre" Bewegung geht zurück.

Die fleine Schrift ist recht aufschlußreich und fann daher allen Gewerkschaftsgenossen zur An­fchaffung empfohlen werden. Sie bildet Heft 11 der ersten Reihe der Internationalen Gewerkschaftsbibliothek, die die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung erfaßt.

Hierzu 2 Beilagen

ez.

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