Punkten günstiger als der mit dem Verein der Speichereibetriebe Groß- Berlin abgeschlossene Manteltarif, unter den die übrigen dienstjüngeren Arbeiter der Behala fallen. Die Direktion der Berliner Hafen und Lagerhaus- A.- G. hat den Schlichtungsausschuß angerufen, der die Tarifparteien bereits zu heute nachmittag 2% Uhr zu Borverhandlungen geladen hat.
In den übrigen Speichereibetrieben besteht gleichfalls ein Konflikt wegen der Neuregelung der Arbeitsbedingungen. Vom Verein Der Speichereibetriebe Groß- Berlin ist dem Gesamtverband der Manteltarif der Speichereiarbeiter, der auch für die nach dem 1. November 1928 bei der Behala eingestellten Arbeiter gilt, gleichfalls zum 30. September gekündigt worden. Die Unternehmer verlangen ganz erhebliche Verschlechterungen der bisherigen Tarifbestimmungen, wie z. B. eine für die Speichereiarbeiter ungünstigere Regelung der Bestimmungen über die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit und den Fortfall der Bezahlung der Laufzeit bei vorübergehendem Wechsel der Arbeitsstelle. Weiter soll sich nach den Wünschen der Unterneh= mer der Manteltarif, wenn er zu seinem Ablauftermin nicht gefündigt wird, nur noch jeweils um ein Vierteljahr verlängern, während er bis jetzt im Falle der Nichtkündigung ein Jahr weiter lief. Die Speichereibefizer wollen mit der Verwirtlichung dieser Forderung einen Ablauftermin herbeiführen, der in die Konjunkturflaute während der Wintermonate fällt.
Da die Parteiverhandlungen wegen der Unnachgiebigkeit der Unternehmer ergebnislos verlaufen sind, soll auch in diesem Konflikt der Schlichtungsausschuß eine Entscheidung treffen, und zwar am 17. Oftober. Auch die nicht bei der Behala beschäftigten Speichereiarbeiter sind genau wie diese fest entschlossen, gegen jede Ver schlechterung ihrer Arbeitsbedingungen den schärfsten Widerstand zu leisten.
Abschied von Alfred Wilk
Im Krematorium in der Gerichtstraße nahm gestern abend der große Kreis der Partei- und Gewerkschaftsgenossen und der persönlichen Freunde Abschied von Alfred Wilt, dem langjährigen Leiter des Kreises Charlottenburg der Partei. Sein Nachfolger in diesem Amt, Genosse Hammer, zeichnete in seiner Rede das Bild des in tiefster Seele überzeugten Sozialisten und Arbeiters für die Partei. Schon vor dem Weltfriege, besonders aber im Kriege selbst, war es der Hingeschiedene, der die Parteiorganisation in Gemeinschaft mit einigen alten Genossen, die zum Teil selbst schon der fühle Rasen deckt, aufrecht erhielt. In das verantwortungsvolle Amt des Kreisleiters berufen, opferte Wilk Gut und Blut für die Idee. Erst sein stärker aufkommendes Leiden ließ ihn zugunsten anderer, jüngerer Kräfte zurücktreten. Für die Stadtgemeinde Berlin sprach Bürgermeister Augustin, der Wilts Wirken als unbesoldeter Stadtrat und Stytverordneter schon in der Borkriegszeit hervorljob. Selbstlose Arbeit im Interesse des Allge= meinwohls das gehörte zum Charakterbild des Verstorbenen. Im Namen der Stadt und Bezirksverordnetenfraktion und des Gesamtvers bandes, dessen Angestellter Wilk in den letzten Jahren war, dankte Genosse Gebert dem Dahingeschiedenen für sein wirken und seine Treue. Nach den Abschiedsworten des Redners der Freidenker sentten sich die Fahnen über den hinabsinkenden Sarg.
In der Birkenstr. 6 in Spandau wurde vor einigen Tagen die 29jährige Frau Gertrud Kahle in der Küche ihrer Wohnung an einer Gardinenschnur erhängt aufgefunden.
In den letzten Tagen wollten die Gerüchte nicht verstummen, daß Frau K. ermordet und der Selbstmord nur vorgetäuscht worden sei. Die Leute beschuldigten den eigenen Mann der Toten, der während des angeblichen Selbstmordes seiner Frau in der Wohnung geweilt hatte und von der Berzweiflungstat seiner Frau nichts gemerkt haben wollte. Da diese Beschuldigungen mit großer Bestimmtheit vorgebracht wurden und einige Umstände verdächtig erschienen, wurde die 2. Reservemordkommission alarmiert und unter Leitung des Kriminalkommissars Quoos nach Spandau entsandt. Zunächst ist die Leiche der Frau abermals beschlagnahmt und zur Obduktion ins Schauhaus gebracht worden. Kahle bestreitet, an dem Tode seiner Frau schuldig zu sein. Die weitere Maßnahmen der Mordkommission werden von dem Ergebnis der Obduktion abhängen.
Eine andere seltsame Selbstmord= affäre beschäftigt die Kriminalpolizei. An einem Baum auf dem Wege vom Hockeyklub zum U- Bahnhof Ostar- Helenen- Heim wurde in den gestrigen späten Abendstunden die 17jährige Marianne Wieselmann aus der Münchener Straße 7 erhängt aufgefunden. Das junge Mädchen hatte nachmittags im Klub geweilt und sich spät abend von ihren Klubkameraden ver. abschiedet. Unmittelbar darauf muß Marianne W. die Tat verübt haben. Die Gründe, die das junge Mädchen zu dem Berzweiflungsschritt ge. trieben haben, find bisher in Dunkel gehüllt.
Im vorigen Reichstagswahlkampf war es am 18. Juli in Großrofen bei Striegau zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Nationalsozialisten und deren politischen Gegnern gefommen. Die Nazis hatten in dem Arbeiterdorf Großrosen, das überwiegend von Sozialdemokraten bewohnt ist, einen Propagandaumzug unternommen und sich dazu die SA-Leute aus dem ganzen Umkreise herangeholt. Anscheinend hatte man es auf eine der berüchtigten„, Strafexpeditionen gegen Margisten" abgesehen. Das propofatorische Auftreten der SA.. Leute führte zu einem 3usammenstoß mit Reichsbannerleuten, in dessen Verlauf es auch zu einer Schießerei fam. Dabei wurde der SA.- Mann Härtel aus Rauste bei Striegau durch einen Herzschuß getötet und der SA.- Mann Riller aus Eisdorf , Kreis Striegau , durch einen Knöchelschuß verwundet. Als mutmaßlicher Täter wurde noch am Abend des Blutmontags in Großrosen" der Reichsbannermann Gustav Rolfe aus Großrofen verhaftet und in Unterfuchungshaft genommen. Vor dem Sondergericht in Schweidnitz hatte sich nun der Kamerad Gustav Rolfe wegen Totschlages und versuchten Totschlages zu verantworten. Am Dienstag dieser Woche fand der an Ueberraschungen reiche Prozeß gegen ihn seinen Abschluß, und er endete mit einem Freispruch des Angeklagten wegen der beiden genannten Anklagepunkte.
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Kamerad Rolte hatte von vornherein zugegeben, bei jenem Zusammenstoß aus seinem Revolver zwei Schüsse abgegeben zu haben.
3m Berlaufe der Schlägerei hatte er seine.. alten Bater in Bedrängnis gesehen. Eine Schar von S.- Leuten drang mit Dolchen auf diesen ein, und um die Gefahr von seinem Vater abzuwenden, hat er zwei Schüsse abgegeben, ohne jedoch dabei zu zielen oder die Absicht gehabt zu haben, jemand zu treffen.
Die von nationalsozialistischer Seite am Zu sammenstoß beteiligten Zeugen im Prozeß be= haupteten steif und fest, sie hätten gesehen, daß der SA.- Mann Härtel unmittelbar nach der Abgabe der Schüsse durch den Angeflagten tot niedergesunken sei. Natürlich bestritten sie auch, mit Messern und Dolchen bewaffnet gewesen zu sein. Durch die Aussage eines von der Verteidigung in legter Minute geladenen Zeugen nahm der Prozeß am ersten Verhandlungstage eine überraschende Wendung. Dieser politisch vollkommen unvoreingenommene Augenzeuge des Vorfalls, ein siebzigjähriger Rentner, befundete, daß zum gleichen Zeitpunkt, da Rolfe schoß, ein uni formierter Nationalsozialist einer anderen Stelle aus geschossen hat, und zwar in der gleichen Richtung, in der der erschossene SA.- Mann Härtel stand. Die Verteidigung, die in den Händen von Rechtsanwalt Genossen Bandmann, Breslau , und Rechtsanwalt
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Otto Braun- Gottheiner
Manchmal, Herr Gottheiner, bleibt auch nichts hängen, sondern es prallt alles glatt zurück
Landsberg , Schweidnih, lag, nahm Gelegenheit, auf mehrere besonders auffällige Momente in der Untersuchung hinzuweisen. Obgleich es sich bei dem erschossenen SA.- Mann Härtel um einen Steckschuß handelt, ist bei der Sezierung der Leiche die Kugel nicht gefunden worden. Im Obduktionsprotokoll ist ferner vermerkt, daß der Einschuß, der eine Rippe durchschlagen hat, einen Durchmesser von nur 5 Millimeter hat, während der Revolver, mit dem der Angeklagte geschossen hat, ein Kaliber von 7,65 Millimeter aufweist. Diese Umstände, die erhebliche Zweifel an der bis dahin als feststehend angenommenen Schuld des Angeklagten aufkommen ließen, veranlaßten das Gericht, kurz vor der Urteilsfällung eine Vertagung eintreten zu lassen. Der Staatsanwalt hatte schon eine furchtbare Strafe on 7 Jahren 2 Monaten Zuchthaus für unseren Kameraden beantragt.
Auf Beranlassung des Gerichts ist in der Zeit zwischen dem ersten und zweiten Berhandlungs
tage die Leiche des erschossenen SA.. Mannes Härtel nochmals ausge graben worden, damit die durchschossene Rippe an Gerichtsstelle hinterlegt werden konnte. Zum zweiten Verhandlungstage war von den Verteidigern die Vernehmung einer Reihe von Sachverständigen beantragt worden die sich darüber zu äußern hatten, ob es möglich sei, daß der Schußtanal nach dem Durchtritt des Geschosses durch einen Knochen sich in dem Maße verengen fann, wie es in diesem Falle geschehen ist. Als ausschlaggebend für die Beurteilung der Angelegenheit erwiesen sich aber die Aussagen weiterer Zeugen, die schießende Nationalsozialisten beob achtet hatten.
Demnach hat ein Nationalsozialist seine Waffe nach der Stelle gerichtet, wo sich S.- Leute und Reichsbannerleute im Handremenge befanden. Wahrscheinlich war der Schuß einem dortstehenden Reichebannerfameraden zugedacht, der sich jedoch im Augenblick des Abschusses unversehens bückte, so daß die Kugel über ihn hinweg ging und den wenige Schritte hinter ihm stehenden SA.- Mann Härtel traf.
Gleichzeitig wurden schwere Fehler deutfich, die den Untersuchungsbehörben bei den Ermittlungen unterlaufen waren. Die Staatsanwaltschaft hatte sich von vornherein darauf versteift, daß nur von dem angeklagten Reichsbannerfameraden der tödliche Schuß abgegeben sein fonnte, und unterließ es, nach etwaigen anderen Spuren zu fahnden. Wäre noch am gleichen Abend der Reichebannermann, dem die Kugel des Nationalsozialisten zugedacht war, den in Großrosen festgehaltenen Nationalsozialisten gegenüber. gestellt worden, so hätte dieser mit Sicherheit den Nazischützen aus den Reihen der SA.- Leute heraus feststellen können. Nun, nach einem Vierteljahr, fann dieser Beuge eine Feststellung über die Person dieses Täters nicht mehr treffen.
Obwohl die Beweisaufnahme die Anklage so erheblich erschüttert hatte beharrte der Staatsanwalt auf seinem furchtbaren Strafantrag von 7 Jahren und 2 Monaten Zuchthaus. Unter allgemeiner Spannung erfolgte nach mehrstündiger Beratung die Urteilsverkündung dahingehend, daß der Angeklagte von der Anklage des vollendeten und verjuchten Totschlags freigesprochen wird. Dagegen wird eine Verurteilung zu 9 Monaten Gefängnis ausgesprochen wegen Bergehens gegen§ 3 des Gefehes über Waffenmißbrauch in Berbindung mit Uebertretung des Schußwaffengesetzes.
Daß der Kamerad Rolke den tötenden Schuß auf den SA.- Mann Härtel und den verwundenden Schuß auf den SA.- Mann Riller abgab, hat nicht nachgewiesen werden können. Da die Schüsse des Angeklagten zum gleichen Zeitpunkt und an der gleichen Stelle abgegeben wurden wie die der Revolverschüßen, nationalsozialistischen fann ebensogut der Tod durch einen Schuß eines Kameraden des Erschossenen hervorgerufen worden sein. Der Reichsbannerkamerad Rolke, der so lange unter dem schweren Verdacht des politischen Totschlags gestanden hatte, wurde noch am gleichen Abend aus der UntersuchungshaftentIassen.
Dieser Prozeß hat in seinem überraschenden Ausgang wieder einmal die Tatsache erhärtet: Nationalsozialistische Revolverschützen sind die Mörder ihrer eigenen Kameraden! Um die Erschießung des S. Mannes Härtel ist in ganz Schlesien von nationalsozialistischer Seite eine wüste Heze gegen die Reichsbannermörder" entfacht worden. Der schlesische SA.- Führer und Fememörder Heines war höchstpersönlich bei der Beerdigung des Erschossenen erschienen und hatte zur Rache gehetzt. Durch den Ausgang des Prozesses ist die Heze vollkommen in sich zusammengebrochen.
Landtagskrawall vor Gericht
Genosse Jürgensen gegen den Fiskus
Die 36. Kammer des Landgerichts I verhandelte heute in Sachen des sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Jürgensen gegen den Fistus. Die standalösen Vorgänge in der Landtagssigung vom 25. Mai d. 3., nach denen der Sigungsfaal einem Trümmerfelde glich und in dessen Verlauf der sozialdemokratische Landtags. abgeordnete Jürgensen schwer verletzt wurde, sind noch in allgemeiner Erinnerung. Es war die zweite Sigung des neu gewählten Landtages, in den die Nazis in großer Zahl eingezogen waren. Der nationalsozialistische Alterspräsident, General Liegmann, führte den Borsiz. Es hatten die Wahlen zum Landtagspräsidium stattgefunden. Kerri wurde Landtagspräsident, Baumhof Vizepräsident. Während der letztere die Leitung der Sigung innehatte, erhielt der Kommunist Pied das Wort. Zu den Nationalsozialisten gewendet, sagte er u. a.: In Ihren Reihen sitzt eine große Anzahl von Mördern." Es entstand ein unbeschreiblicher Tumult. Die Naziabgeord neten stürmten auf die Kommunisten ein. Es fam zur Schlägerei, bei der dem vollkommen unbeteiligten Jürgensen ein Pult= dedel gegen den Kopf flog. Mit einer schweren Kopfverlegung, einer Gehirnerschütterung und einem Nervenschock wurde Jürgensen zuerst zuerst zur Rettungswache, dann ins Krankenhaus gebracht. Er mußte 14 Tage das Bett hüten.
Für den durch ihm zugefügten Berlegungen entstandenen Schaden macht er nun den Fiskus, in der Person des Landtagspräsidenten Kerrl, haftbar. Er behauptet in seiner Klage, daß Herrl sich eine Pflichtverletzung als Beamter habe zufchulden fommen laffen, indem er felbst nicht die üblichen Maßnahmen getroffen habe, durch die den Vorfällen in der Sizung vom 25. Mai hä..2 vorgebeugt werden können.
Während es früher üblich gewesen sei, in der Portierloge eine Wache aus Polizeibeamten in Zivil für jeden Fall bereit zu halten, sei dies an dem betreffenden Tage nicht geschehen. Diese Unterlassung sei um so schlimmer zu bewerten, als furz vorher im Reichstag der Schriftsteller Kloz von Naziabgeordneten überfallen worden sei und in dem neuen Landtag eine große Anzahl neugewählter Naziabgeordneten eingezogen seien. Hinzu komme die ungeheure politische Spannung, die im Landtag im allgemeinen geherrscht habe. Der Landtagspräsident Kerrl habe außerdem auch verhindert, daß der Täter ermittelt werden konnte, indem er seinerseits keinen Schritt dazu unternommen habe. Der Präsident des Landtages ſei Organ des Staates. Er habe im Landtag die Polizeigewalt. Er sei somit verantwortlich zu machen für den durch die Verlegung entstandenen Schaden.
Die Gegenpartei hält diesen Ausführungen entgegen, daß eine Pflicht zur Ergreifung von Maßnahmen für den Landtagspräsidenten gar nicht vorliege. Es sei vielmehr nur sein Recht, solche Maßnahmen zu treffen. Im übrigen sei der
Landtagspräsident auch gar nicht in der Lage gewesen, der Schlägerei vorzubeugen.
In der heutigen Verhandlung ließ der Vorsigende durchblicken, daß die Klage juristisch auf schwachen Füßen stehe, da es nicht nachzuweisen sein würde, daß der Landtagspräsident schuldhaft unterlassen habe, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Selbst wenn in der Portierloge eine Wache gewesen wäre, so wäre die nicht imstande gewesen, die Schlägerei zu verhüten. Es sei auch nicht festzustellen, in welchem Augenblick der Landtagspräsident die Wache hätte rufen müssen. Er hätte ja nicht vorhersehen können, daß es zu derartigen Erzessen kommen würde.
Der Schaden, den Jürgensen erlitten habe, sei eben in der heutigen politischen Zeit und den Zuständen, die im Landtag herrschen, als Betriebsunfall zu werfen.
Die Vertretung des Landtagsabgeordneten Jürgensen erwiderte darauf, daß seine Partei bereit wäre, den Beweis zu führen, daß Jürgensen die Verlegungen nicht erlitten hätte, wenn die Maßnahmen ergriffen worden wären, die sonst im Landtag üblich find. Der Beschluß des Gerichts steht noch aus.
Ein Dingelden- Heßer
Köln , 13. Oftober. Die Große Straffammer verurteilte gestern den 32jährigen Kaufmann Karl Jeud aus Köln wegen übler Nachrede gemäߧ 186 StGB. zu 50 Mark Geldstrafe bzw. 5 Tage Gefängnis und sprach dem Privatkläger, dem früheren Kölner Polizeipräsidenten Bauknecht , die Befugnis zu, das Urteil auf Kosten des Angeflagten in den Kölner Tageszeitungen zu veröffentlichen. Jeuck hatte als Versammlungsleiter in Porz in einer Versammlung der Deutschen Volkspartei am 23. April behauptet, die sozialdemokratischen Führer schlügen sich in be= trunkenem Zustande mit den Nationalsozialisten die Köpfe blutig. Darauf stellte Bauknecht Strafantrag. Zu seiner Entlastung führte Jeud aus, damals seien die Zeitungen voll von Berichten über einen Zusammenstoß zwischen dem nationalsozialistischen Gauleiter Dr. Len und den Führern der SPD . Otto Wels und Baufnecht gewesen. Er habe diese Darstellung als wahr unterstellt. Als Gutachter wurde der Arzt gehört, der seinerzeit nach dem Zusammenstoß mit Dr. Len den Polizeipräsidenten Bauknecht untersucht und dessen Nüchternheit festgestellt hatte.