Wohlfahrt für Ausbeuter
Auf Kosten der Steuerzahler und der Arbeitslosen
In unserer Sonntagsausgabe haben wir den Inhalt einer Eingabe des Deutschen Textilarbeiter Verbandes an den Reichs= arbeitsminister besprochen. In dieser Eingabe wird Bezug genommen auf eine Verein barung, die zwischen dem Magistrat der Stadt Sorau und dem Fabrikantenverein dieser Stadt abgeschlossen worden ist. Wir bringen in nachfolgendem heute den Wortlaut dieser Vereinbarung:
3weds Belebung des Arbeitsmarktes und Unterbringung langfristig Erwerbsloser in der Textilindustrie wird zwischen dem Magistrat der Stadt Sorau ( Städtisches Wohlfahrtsamt) und dem Fabrikantenverein e. V. Sorau N.L. folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1.
Der Magistrat verpflichtet sich, an die Mitgliedsfirmen des Fabrikantenvereins e. V. Sorau N./L. unter den unten näher bezeichneten Be= dingungen Lohnbeihilfen zu gewähren.
Die Lohnbeihilfe beträgt für jeden untergebrachten Wohlfahrtserwerbslosen und für jede anrechnungsfähige Woche a) für Ledige
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7,- m. 9,- M. 10,50 m. 12,- m.
b) für Berheiratete ohne Kinder c) für Berheiratete mit 1 Kind d) für Berheiratete mit 2 Kindern e) für Verheiratete mit 3 und mehr Kindern 14,- m. Lohnbeihilfen werden gezahlt für auf Grund des Vorschlages des Wohlfahrtsamts vom Arbeitsamt zugewiesene Wohlfahrtserwerbslose.
§ 2.
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Die Zahlung der Lohnbeihilfen erfolgt nur für diejenigen Beschäftigungswochen, in denen die untergebrachten Wohlfahrtserwerbslosen
a) nicht weniger als 32 Stunden beschäftigt worden sind,
b) der Bruttolohn 150 Proz. des Lohnzuschusses nicht unterschreitet,
c) die Zahl der sonstigen Arbeiter des Betriebes, für die keine Lohnbeihilfe gezahlt wird, nicht niedriger ist als im Jahresdurchschnitt 1931 unter Berücksichtigung eines der gegenwärtigen Wirtschaftslage entsprechenden Abschlags, sowie als am Stichtag.
§ 3.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die eingestellten Wohlfahrtserwerbslosen zusätzlich und nach Möglichkeit Jahr lang zu den ortsüblichen Tariflöhnen zu beschäftigen. Er übernimmt jedoch eine unbedingte Verpflichtung für eine Beschäftigung von 4 Wochen. § 4.
Lohnbeihilfen sollen in keinem Betrieb für mehr als 25 Proz. der jeweiligen Belegschaft gewährt werden.
§ 5.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Magistrat eine Nachprüfung seiner Angaben über die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen, die Höhe der Belegschaft und die Höhe des an die Wohlfahrtserwerbslosen gezahlten Lohnes zu gestatten bzw. diesen Nachweis selbst zu führen.
§ 6.
Die Vereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Sie besteht jedoch meiter, falls sie nicht einen Monat vor Ablauf der Sechsmonatefrist gekündigt wird. Von da ab ist eine monatliche Kündigung zulässig. Die Vereinbarung gilt als mit fofortiger Wirkung von dem Zeitpunkt ab gekündigt, an dem eine Betreuung der Wohlfahrtserwerbslosen durch eine
Die jüngste Jahreskonferenz der Metallarbeiter war von 77 Delegierten aus 44 Verwaltungsstellen des Bezirks Brandenburg des DMV. be= sucht; sie tagte im Berliner Gewerkschaftshaus.
Der Bezirksleiter Mieles zeigte in seinem Jahresbericht, daß die Krise die Metallinduduſtrie des Bezirks schwer betroffen und selbst die größten und finanziell bestfundierten Betriebe erfaßt hat.
In Brandenburg d. d. H. wurden Ende 1931 nur noch 900 Metallarbeiter beschäftigt gegen 14000 im Jahre 1928. Jn Gassen N- L mit 6000 Einwohnern beschäftigte die Firma Flöther- Aktiengesellschaft in normaler Zeit etwa 800 Arbeiter; durch einen Zwangsvergleich der Firma sank die Zahl der Arbeiter bis auf 20 herab, erst in letzter Zeit stieg fie auf 190. Die als Spezialfirma gut fundierte Hirsch. Kupfer Aktiengesellschaft mußte ihr Kapital zusammenlegen und englischem Kapital den größten Teil der Aktien überlassen. Relativ am besten beschäftigt war noch die optische Industrie in Rathenow . während alle sonstigen Industriegruppen, wie auch das Handwerk, ausnahmslos schwer darnieder lagen.
Daraus erklärt sich ein Mitgliederverlust von etwa 11,14 Proz. Die Mitgliederzahl betrug Ende September 1932 noch 24 379 gegen 27 452 Ende 1931. Zur Belebung der Agitation unter den weiblichen Beschäftigten sind Agitation 5- fommissionen der Metallarbeite rinnen eingerichtet worden. Auch die Organisationsarbeit unter den jugendlichen Kollegen war sehr rege.
Rege Tätigkeit entwickelten die Funktionäre des DMV. bei den Spruchausschüssen der Arbeitsämter, als Beisiger von den Arbeits- und Landesarbeitsgerich= ten, sowie bei der Vertretung vor den sozialen Rechtsinstanzen.
Der Zusammenschluß der Kupferschmiede mit dem DMV. brachte im Bezirk eine Zunahme von 287 Kollegen aus 12 Verwaltungsstellen. Besonders tätig war die Organisation in der Abwehr gegen den Lohnabbau. Die jetzigen Löhne sind meist auf Grund der Notverordnung vom 9. Dezember 1931 festgesetzt. Nur in einer Reihe von Innungen ist versucht worden, die Löhne der Handwerker noch mehr zu fürzen. Teilweise ist bei den Innungen auch Tarifunwilligkeit zu verzeichnen. Die Vereinigung der Metallindustriellen von Eberswalde und Umgegend e. V. hat sich vom Verband Brandenburgischer Metallindustrieller losgelöst und bildet jetzt auf Grund eines mit der Bezirksleitung des DMV. abgeschlossenen Vertrages ein geschloffenes Tarifgebiet.
In lezter Zeit wird versucht, überall neue Lohnkürzungen auf Grund der Notverordnung vom 5. September 1932 vorzunehmen. Die Organisationsleitung hat sich energisch dagegen gewandt und( mit Ausnahme eines Falles) bisher die Lohnkürzungen abwehren können. Der Verband Brandenburgischer Metallindustrieller hat der Bezirksleitung ange= fündigt, bei meiterer Abwehr von Lohnkürzungen
Der
die Organisation schadenersatzpflichtig zu machen.
Trotzdem hat die Bezirksleitung den Abwehrstandpunkt beibehalten und darauf verwiesen, daß die Gewerkschaften die Lohndrud- Notverordnung als gegen die Tarifvertragsverordnung verstoßend betrachten. Mehr als je wird die Aktivität der einzelnen Belegschaften beim Lohnabbau in Erscheinung treten müssen, soll der Kampf gegen die weitere Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse erfolgreich sein.
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Nach Bekanntgabe der Verordnung vom 5. September 1932 verfügte die am 1. Juli 1932 neugegründete Firma Brennabor A. G . eine Lohnkürzung für die 31. bis 40. Stunde um 50 Pro 3. Nach mehrmaligen Berhandlungen beim Schlichter wurde eine Vereinbarung ge= troffen, wonach
der Lohnabzug rüdgängig gemacht und die alten Lohnfäße bis zur Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts weiter gezahlt werden.
In der Diskussion berichteten die Delegierten über ihre örtlichen Verhältnisse und erklärten sich mit der Tätigkeit der Organisationsleitung einverstanden. Gewünscht wurde, daß die Berechnung der Erwerbslosenunterstüßung bei finanzieller Besserung der Hauptkasse des Verbandes wieder wie früher auf die Grundlage von 72 anstatt 92 zurückliegenden Beitragswochen erfolgt. Einstimmig wurde eine Entschließung angenommen, die der Bezirksleitung das vollste Vertrauen ausspricht und begrüßt, daß der DMV. den Kampf gegen den Lohnabbau mit allen Mitteln geführt hat. Die Delegierten erklärten, mit erhöhtem Eifer für die Stärkung der Organisation einzutreten.
Schliestedt vom Vorstand des DMV. hielt ein eingehendes Referat über die Notverordnung vom 5. September 1932, den Bolfsentscheid und die Reichstagswahl. Seine Ausführungen erregten das volle Interesse aller Konferenzteilnehmer und zeigten in voller Klarheit die Schwierigkeit der Stellungnahme der Organisation zu den gegenwärtigen wirtschafts- und politischen Fragen, aber auch den Willen der Organisation, alles zu tun, um die Wirtschaftskrise zu überwinden und die Rechte der Arbeiterschaft zu schüßen und zu er= halten. Mit einem Appell zur einheitlichen Mitwirkung der Arbeiterschaft bei der Lösung aller durch die Krise aufgeworfenen Wirtschafts- und Machtfragen schloß Schliestedt seinen Vortrag.
, Edel- Nationalsozialismus'
Uns wird geschrieben: Es ist bekannt, daß die ,, Tägliche Rundschau" in den Befiz der national sozialistischen Gruppe übergegangen ist, die fich um die Tat" Zeitschrift gefchart hat. Wie dieser ,, Edel- Nationalsozialismus" in der Tat aussieht, er= fennt man daran, daß die Angestellten bei der ,, Täglichen Rundschau" in einem Ausmaß zu un gefeglichen Ueberstunden genötigt wer
andere Stelle als das städtische Wohlfahrtsamt eintritt."
Der Reichsarbeitsminister, der mit seiner Notverordnung dem Magistrat der Stadt Sorau das böse Beispiel gegeben hat, ist bis heute noch nicht dazu gekommen, dem Deutschen TegtilarbeiterVerband und der Deffentlichkeit mitzuteilen, was er zu diesem Skandal sagt und was er dage= gen zu tun gedenkt.
Den Arbeitslosen, den Rentnern und Kriegsbeschädigten werden die Unterstützungen gekürzt oder ganz gestrichen. Den Fabrikanten werden hohe Prämien gezahlt und Steuern erlassen, wenn sie so gnädig sind, die Arbeiter auszubeuten. Und nun kommt noch der Magistrat einer Stadt, um diese heillose Geldwirtschaft noch zu überbieten! Der Zweck, den der Magistrat der Stadt Sorau verfolgt, ist ein doppelter: Einmal den Fabrifanten die Wohlfahrtsunterstützung zu zahlen, die für Arbeiter bestimmt ist, und zweitens, die Lasten, die die Notverordnungen der Reichsregierung den Gemeinden aufgehalft hat, wieder auf die Reichsanstalt abzuwälzen. Denn wenn die Wohlfahrtserwerbslosen ein halbes Jahr auf Kosten der Deffentlichkeit und zum doppelten und dreifachen Profit der Unternehmer von diesen ausgebeutet werden, dann kommen sie wieder in die Arbeitslosenversicherung, wenigstens für sechs Wochen, worauf die Hilfsbedürftigenprüfung einsetzt.
Das ist der ,, geniale" Plan des Magistrats der Stadt Sorau. Man fann wohl sagen, daß diese ,, Sozialpolitik" uns niemand in der Welt nach
Verbandes Kenntnis mit dem Bemerken, daß sich der Kassierer des Deutschen Landarbeiter- Verbandes wegen der finanziellen Auswirkungen des Schrittes feine Sorgen zu machen braucht.
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Die Prophezeiung des Vorwärts" hat sich als richtig erwiesen. Der Verbandsvorstand des Deutschen Landarbeiter- Verbandes teilt in Nr. 41 des Verbandsorgans ,, Der Landarbeiter" mit, daß bei ihm auch nicht eine einzige Mel= dung eingegangen ist. Von den nächsten Wochen verspricht er sich kein anderes Ergebnis. Er gibt deshalb in der erwähnten Nummer des„ Landarbeiter" weiter bekannt, daß er die Aktion als abgeschlossen betrachte.
Die Erfahrungen des Deutschen LandarbeiterVerbandes bestätigen also die Richtigkeit der Meinung, die hier schon wiederholt über die Arbeiterforderungen der Nazipartei geäußert wurde: die Nazis nehmen ihre Arbeiterforderungen selbst nicht ernst; die Arbeiter sollen mit diesen Forderungen nur für die Nazibewegung eingefangen werden. Aber auch hier wird sich am 6. November das alte Sprichwort bewähren: Lügen haben kurze Beine.
Anturbelung
Aus dem Kreise Hersfeld Land wird uns geschrieben: Die Gewerkschaft Winters. hall, Heringen, Werra, hat jetzt wieder 19 Kaliarbeiter entlassen. So furbelt Rosterg mit Papen die Wirtschaft an. Bei dem Stab von Beamten und Direktoren, Autos und Dividenden wird nicht gespart, mur bei den Arbeitern.
zumachen imſtande iſt. Es ist eine vom Nazigeist Ein Wink für Arbeitslose
inspirierte Wohlfahrtspolitik der Junker für fapitalistische Ausbeuter.
den, das in Anbetracht der heutigen Arbeitsmarktlage auch für die Angestellten als geradezu ffandalös bezeichnet werden muß. Die Gewerbeaufsichtsbehörde und die Staatsanwaltschaft hätten alle Ursache, energisch einzuschreiten. Die Angestellten erhalten aber eine lehrreiche Lektion, wie solcher Edel- Nationalsozialismus" praftisch aussieht. Die Angestellten müssen erkennen, daß wirklicher Sozialismus nur von der SPD . und den freien Gewerkschaften vertreten wird.
Die Gemeinde muß einspringen
Uns wird geschrieben: Der Vorwärts" brachte vor wenigen Tagen einen Artikel über die Rückzahlungen, die Arbeitslose wegen zuvielgezahlter Unterstützung leisten müssen. Von unterrichteter Seite geht uns folgende Zuschrift zu:
Die Rückzahlung für Arbeitsloje, die in der 7. Woche Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstützung beziehen, ift praktisch ohne Bedeutung, menn der Arbeitslose Bescheid weiß. Von der 7. Unterstüßungswoche ab in der Arbeitslosenversicherung und in der Krisenfürsorge bekommt der Arbeitslose nur noch dann Unterstützung, wenn er hilfsbedürftig ist. Die Höhe der Unterstützung hängt einzig und allein in diesen Fällen von dem Satz ab, den die Gemeinde vorschlägt, weil sie den vor=
Kampfden Papenlöhnen geschlagenen Saß zur Abwendung der Hilfs
Der Kahla Konzern beabsichtigt, in der Borzellanfabrik in Kahla( Thüringen) die Lohnabbaubeſtimmungen der Notverordnung anzuwenden, weil 200 Neueinstellungen vorgenommen wurden. Die Belegschaft von rund 900 Personen reichte daraufhin einmütig die. Kündigung ein. Wenn die Kahla A.-G. auf ihrem Lohnabbaustandpunkt verharren sollte, werden wahrscheinlich auch die anderen Konzernwerke mit rund 2700 Beschäftigten in die Abwehrmaßnahme hineingezogen.. In der Porzellanindustrie mit ihren unglaublich niedrigen Löhnen ist eine Lohnsenkung das Schlimmste, was den Arbeitern angetan werden fann.
Umsonst Preisausschreiben
Naziprogramm ist Schwindel
Der Deutsche Landarbeiter- Verband sagte be= fanntlich vor mehreren Wochen jedem Landarbeiter öffentlich eine Belohnung zu, der ihm solche nationalsozialistischen Landmirte namhaft machen könne, die die Land= arbeiterforderungen der NSDAP. in ihrem Betriebe verwirklicht hätten. Ferner erklärte sich der Verband bereit, den Landarbeitern, denen nationalsozialistische Landwirte nicht bekannt seien, auf Wunsch solche zu be= nennen, unter anderem auch nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete und Landwirtschaftskammerpräsidenten.
Die Landarbeiterforderungen der Nazipartei sind in der parteiamtlichen nationalsozialistischen Schrift Nr. 17 ,, Nationalsozialismus und Landwirtschaft" enthalten. Sie lauten: Gerechte und kameradschaftliche Behand lung; als Lohn den Ertrag von 12 Morgengutem Boden, 15 Morgen mittlerem Boden und 19 Morgen leichterem Boden; eine Wohnung, bestehend aus Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer der Eltern, der Kinder, der erwachsenen Kinder und Hofgänger, Abstellräume, Speisekammer, drei Kellerräume; Hausgarten von zwei Morgen; Baderäume auf dem Gute; Räume für Bildungs- und Schu lungszwecke mit Rundfunkeinrichtung.
Der Vorwärts" gab seinen Lesern von dem Preisausschreiben des Deutschen Landarbeiter
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eine
bedürftigkeit für unbedingt notwendig hält. Hat nun ein Arbeitsloser in den obengenannten Fällen und das sind die allermeisten Rückzahlung zu leisten und zieht das Arbeitsamt von dem von der Wohlfahrt vorgeschlagenen Saz irgendwelche Rückzahlungsraten ab, dann hat der Arbeitslose nicht mehr soviel, wie er nach dem Gutachten der Gemeinde und nach Richtsägen der Fürsorgepflichtverordnung zur Abwendung der Not haben muß. Die Gemeinde ist also auf jeden Fall gezwungen, zumindest den Abzug unverzüglich an den Arbeitslosen wieder auszuzahlen.
Was das Arbeitsamt von den färglichen Unterstügungssägen in Wochenraten absetzt, muß also die Gemeinde an den Arbeitslosen erstatten. Bielleicht wird dieser Hinweis dazu beitragen, daß die Gemeinden gegen das ganze Rückzahlungsver= fahren der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Sturm laufen. Wenn alle Arbeitslosen so ihre Rückzahlungen auf die Gemeinden abwälzen, dann wird die Deffentlichkeit erst erfahren, was für ein unsinniges Spiel da gespielt wird. Ein ganzes Buch hat die Reichsanstalt vor ein paar Wochen über ihr" Rüdzahlungssystem herausgebracht. In jedem Fall muß mit roter und grüner Tinte und mit 12 Formularen ohne Rücksicht auf die Höhe der Rückzahlung gearbeitet werden. 70 Pfennig Rückzahlung kosten nach dem System der Reichsanstalt in Zukunft mindestens 10 Mark Gebühren.
Ginigung
London, 24. Oktober. Nach zehntägigen Verhandlungen über den Lohnfonflikt in der Baumwollspinnerei von Lancashire kam es in der letzten Nacht zu einer Einigung. Anstatt der von den Unternehmern geforderten Lohnkürzung von 2 Schilling 9 Pence je Pfund wurde eine solche von 1 Schilling 6% Pence je Pfund durchgesetzt oder rund 7% Proz. Diese jetzt festgesezte Kürzung ist um 0,8 Proz. geringer als die nach dem letzten Streik von den Webern angenommenen Kürzung.
Der drohende Riesenkampf in der englischen Baumwollspinnerei ist damit verhütet.
Hierzu 2 Beilagen
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