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ERSTE BEILAGE

Vorwärts

SA.- Mann mit 13 Vorstrafen

Nazihelden vor Gericht- Milde Urteile

Es ist äußerst lehrreich, Urteile verschiedener Gerichte gegen Nazis gegenüberzustellen. Viel leicht sollte das Justizninisterium von Zeit zu Zeit von sich aus solche Zusammenstellungen vor­nehmen und sie als Leitfaden den Richtern zu­schicken. Der Rechtssicherheit würde dadurch jeden­falls ein guter Dienst erwiesen werden. Hier drei Urteile aus der allerletzten Zeit:

Der lebensgefährliche Lungenstich

Am 24. April dieses Jahres, also am Tage der Preußenwahl, kam es vor dem SA.- Lokal in Bernau   zu Zusammenstößen zwischen Reichsbannerleuten und National­sozialisten. Die Nazis befanden sich in Uebermacht, die Reichsbannerleute retteten sich durch Flucht. Der SA.- Mann Rohr verfolgte den Arbeiter Kretschmer, einen ruhigen, besonnenen Menschen, versetzte ihm einen Messerstich in den Rücken, einen zweiten in den Arm und trat ihn mit Füßen. Kretschmer wurde lebensgefährlich in der Lunge verlegt. Erst nach fünf Wochen konnte er das Krankenhaus verlassen; er ist auch jetzt noch nicht ganz hergestellt.

Die Anklage gegen Rohr lautete nur auf Körper­verletzung. Der Antrag des Vertreters des Neben­flägers Kretschmer, Rechtsanwalt Joachim, auf Verweisung an das Landgericht, da versuchter Tot­schlag vorliege, wurde abgelehnt. Rohr erklärte vor Gericht in zynischer Weise, im politischen Kampf gehe es eben anders zu als wenn man im Ring bort. Der Staatsanwalt beantragte nur acht Monate Gefängnis. Selbst dem Gericht war

dieser Antrag zu milde, es verurteilte den Messer­stecher zu der immer noch milden Strafe von 1 Jahr zwei Monaten Gefängnis.

Der Schlag mit dem Revolver

In einer Kneipe geraten drei Kommunisten und ein SA.- Mann vom Sturm 17 aneinander. Der Streit wird auf der Straße fortgesetzt. Der SA.- Mann zieht einen Revolver und ruft: Soll ich dich durchpusten?" Zum ,, Durchpusten" tommt es nicht, da zufällig im selben Augenblick eine Polizeistreife zur Stelle ist. Der SA.- Mann kann nur noch seinem Gegner mit dem Kolben eine unbedeutende Verletzung am Halse zufügen. Vor Gericht entpuppt sich der SA.- Mann als ein dreizehnmal vorbestrafter Ein= bruchs die b er hat auch fünf Jahre Zuchthaus verbüßt. Das Gericht verurteilt ihn wegen Er­werb und Führung einer Waffe in Tateinheit mit Bedrohung und gefährlicher Körperverlegung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis.

Also im ersten Fall für einen lebensgefährlichen Lungenstich ein Jahr zwei Monate Gefängnis, hier megen einer ganz unbedeutenden Verlegung und Führung von Waffen ein Jahr sechs Monate Ge­fängnis.

Drei Monate für Waffenbesitz

Und schließlich ein drittes Urteil, durch seine Milde direkt ein Anreiz zum Verstoß gegen die Notverordnung über Waffenmißbrauch. Am 10. August d. J., also am Tage, als die Notver­ordnung über Sondergerichte erschien, suchten zwei SA.- Leute, Begedemeier, ein früherer

Explosion bei der Bewag

Vier Schwerverletzte- ein Leichtverletzter

3m Umspannwerk der Bewag in der 3offener Straße ereignete sich gestern am frühen Nachmittag ein folgenschweres Unglück. In einem Schalt- und Affumulatorenraum er­folgte bei Prüfarbeiten Kurzschluß. Mehrere große Stichflammen schossen hervor und die in dem Raum beschäftigten fünf Monteure erlitten schwere Berbrennungen. Durch die Feuerwehr wurden die Berunglückten ins Urbanfrankenhaus gebracht, wo vier von ihnen schwer danieder­liegen. Ueber das Unglück erfahren wir folgende Einzelheiten:

In einem langgestreckten Schaltraum, der sich im ersten Stodwert des großen Umformermerfes der Bewag befindet, arbeitete gegen 14 Uhr eine Kolonne von fünf Monteuren an den Batterien und Schaltern. Zwei Arbeiter waren mit dem Einlegen von Platten in die Akkumula­toren beschäftigt, die anderen drei hantierten an den Delschaltern. Bei diesen Arbeiten

muß einer der Monteure mit seinem Werkzeug einer Schiene zunahe gefommen sein, die unter Starfstrom von 30 000 Bolt steht.

Unter lautem Knall erfolgte plötzlich Kurzschluß. Im selben Augenblick schlugen nach allen Seiten

explosivartig Stich flammen hervor. Aus einigen Schaltern wurde glühendheißes Del her­ausgedrückt. Alle fünf Arbeiter wurden von den Flammen und dem Del getroffen. Zum Glüd hatten alle die vorschriftsmäßige Schußkleidung an, so daß sich die Verbrennungen auf Kopf, Hals und die Arme beschränkten. Von Angestell­ten des Elektrizitätsmerkes wurden die Verun­glückten sofort in den Sanitätsraum gebracht, von wo sie bald darauf von der Feuerwehr ins Urbantrantenhaus gebracht werden fonnten.

Während sich die Wunden bei dem Monteur Wilhelm Böttcher als ungefährlich herausstellten, mußten die übrigen Verunglückten, Alfred Junge   aus der Großen Seestraße in Weißen­ see  , Kurt Lange aus der Dunkerstraße 22, Karl Grunwald aus der Rettigstraße 9 in Pankow  und Udo Salomon aus Reinickendorf  , Rosen­thaler Höhe, im Krankenhaus verbleiben. Eine polizeiliche Untersuchung ist unverzüglich einge­leitet worden.

In dem Umformerwerk in der Zossener Straße 9 wird, wie wir weiter erfahren, hauptsächlich der Gleichstrom für den Berliner   Straßen­bahnbetrieb aus dem hochgespannten Dreh­strom, der aus dem Elektrizitätswerk kommt, er­zeugt, wie er für den Verkehr gebraucht wird. Als Stromspeicher dienen große Akkumulatoren,

Münchener Polizeibeamter, und Heinschke, in offenkundig provokatorischer Absicht das kommu nistische Verkehrslokal von Hersche, Müllerstr. 113, auf. Bald darauf betrat auch der Sturmbann führer Tolinski das Lokal. Er wurde von Begedemeier mit Heil Hitler" begrüßt. Im Nu war er von Kommunisten umringt. Wer weiß, was geschehen wäre, wenn nicht im selben Augen­blick jemand gerufen hätte: Die Polizei tommt!" Begedemeier versuchte noch schnell, seinen Revolver auf den Fenstersims, Tobinski den seinen auf die Thefe zu legen. Ein Kommunist bemerkte das aber und sagte zu Tobinski: ,, Steck deine Waffe weg." Tobinski übergab sie Heinschke, der gleich darauf den Beamten in die Arme lief. Den Revolver hielt er noch in der Hand. Vor Gericht bestritt Tobinski, eine Waffe gehabt und sie Heinschte übergeben zu haben. Auch Heinschke bestritt, die Waffe von Tobinski erhalten zu haben; er wisse nicht, wie sie in seine Tasche gelangt sei. Vielleicht ist sie ihm von den Kommunisten zu= gesteckt worden. Weshalb wollten aber die Nazis schwer bewaffnet das kommunistische Lokal auf= suchen? Der Wirt des SA.- Lokals hatte nämlich die Polizei benachrichtigt, daß es im kommunisti­ schen   Lokal ,, nach Waffen rieche". Waren die SA.- Leute dorthin gegangen, um den Kommunisten die Waffen unterzuschieben? Der Staatsanwalt beantragte gegen Tobinski und Begedemeier nur sechs Monate Gefängnis, die übliche Tage. Dem Gericht aber war das noch viel zu viel und es verurteilte die beiden Nazis zu nur drei Monaten Gefängnis, Heinschte sogar nur zu drei Wochen. So bekämpft diese Kammer des Land­ gerichts III   den unbefugten Waffenbesitz.

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die, wie die Schwachstromakkumulatoren, mit Blei­platten, natürlich in wesentlich größeren Aus­maßen, ausgerüstet sind. Die Bleiplatten müſſen von Zeit zu Zeit etwa alle bis 2 Jahre wegen der allmählich sich vollziehenden chemischen Zersegung ausgewechselt werden. Mit dieser Ar­beit waren die verunglückten Monteure und Ar­beiter des Umformerwerks beschäftigt.

3wei Großfeuer

In Schöneberg   und bei der AEG.

In den gestrigen frühen Abendstunden war die Feuerwehr mit einem großen Auf­

FREITAG, 28. OKT. 1932

mit der Bekämpfung des Dachbrandes beschäf tigt war, lief ein zweiter Großfeuer­alarm aus der Wilhelminenhofstr. 76/78 in Oberschöne weide ein, wo in einem Fabrik­gebäude des Kabelwerks Oberspree der AEG. Feuer entstanden war. Auch in diesem Falle mußten fünf Züge zu den Löscharbeiten herangezogen werden. Nach zweistündiger Arbeit konnte der Brandherd eingekreist werden. Nach den bisherigen Feststellungen scheint Brandstiftung  vorzuliegen.

In der Kürze... Umredigiertes Hugenberg- Plakat Die Deutsch   nationalen haben ein neues Säulenplakat herausgebracht, das so aussieht:

Liste 5

Nichts für uns!

Alles für Deutschland  ! Spaßvögel haben an einem dieser Plakate den unteren Rand abgerissen. Man liest nun: Liste 5

Nichts für uns!

Wählt Liste 2!

Sagen auch Pankower   Nazis

Man schreibt uns:

Die Anwohner der Mühlen  - und der Flora­straße in Pankow   erlebten gestern einen Spaß. Ueber die ganze Straßenfront war ein riesiges Transparent angebracht. Die Hakenkreuze warben für die Hitler  - Partei, oder sie sollten wenigstens dafür werben. Aber die Passanten, die vorbei­famen, blieben stehen und lachten. Warum lachten sie nur? Bald merkten es auch die Haken= kreuzler. Auf dem Transparent stand: ,, Wählt Liste 2."

Bei der Anbringung des Transparentes hatten die braven Hitler  - Burschen nämlich vergessen, daß eine irregeleitete Volksgunst sie am 31. Juli zur stärksten Partei gemacht und ihnen deshalb für den kommenden Wahlkampf die Liste 1 zuge= wiesen hat. Das wird ja hoffentlich bald wieder anders werden. Aber immerhin: gestern haben in Pankow   durch ihr Transparent, das sie von der letzten Wahl her aus der Schublade geholt hatten, die Nationalsozialisten in Wahrheit für die richtige Arbeiterpartei, die Sozialdemo= fratie, Propaganda gemacht.

Das Transparent ist dann allerdings schleunigst verschwunden.

gebot von Löschzügen zur gleichen Zeit Kazenellenbogen nimmt an!

an zwei Stellen der Stadt mit der Be­kämpfung gefährlicher Brände beschäftigt. In dem D a ch stuhl des Eckhauses Ebers­und Marstraße in Schöneberg   tam gegen 17.30 Uhr Feuer aus, das in kurzer Zeit so gewal= tigen Umfang annahm, daß 5. Feueralarm gegeben werden mußte. Unter Leitung des Ober­branddirektors Gempp erschienen in kurzen Ab= ständen sechs Löschzüge an der Brandstelle. Trotz aller Bemühungen der Wehren brannte der größte Teil des etwa 40 bis 50 Meter langen Eckhaus­dachstuhles nieder. Da unaufhörlich brennende Dachteile auf die Straße niederstürzten, mußten umfangreiche Absperrungen vorgenommen werden. Der Schaden ist sehr hoch, da besonders in den Wohnungen durch herabströmende Löschwasser­massen Verwüstungen angerichtet worden sind. Während die Feuerwehr in Schöneberg   noch

Penzlin   besteht auf Revision

Nachdem die Staatsanwaltschaft I im Prozeß gegen Raenellenbogen und Genossen ihre gegen das Urteil der dritten Großen Strafkammer beim Landgericht I vom 19. März d. J. eingelegte Revision bereits zurückgezogen hatte, wodurch der Freispruch der Direktoren Dr. Sobern= heim, Kuhlmay und Funke rechtskräftig geworden war, hat nunmehr auch Generaldirektor Ludwig Kazenellenbogen seine Revision zurüc genommen, so daß die gegen ihn erkannte Strafe von drei Monaten Gefängnis und 10 000 Mark Geldstrafe Rechtskraft erlangt hat. Trotzdem wird sich das Reichsgericht mit den Schultheiß- Bazenhofer Anlegenheiten noch zu beschäftigen haben, da Generaldirektor Penzlin  seine eingelegte Revision durchzuführen gedenkt.

Nur

Josed

JUNO

Der nachdenkende Raucher

ualität!

nimmt nicht irgend eine Cigarette, sondern verlangt ausdrücklich

Juno

da er weiß, daß sie qualitativ hervorragendes bietet. Gerade weil Juno auf Wertgaben, Gutscheine und Stickereien verzichtet, wird sie überall gefordert, denn stärker als solche Zugaben erweist sich Juno's wertvolle Mischung, ihre köstliche Frische und das volle Format.

Damit gewinnt Juno einen Jeden!

Josettin

JUNO

o/ M rund

6 STUCK 20-3

KON

LINON