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fhuBe 86 bei Streit. Die Zilsammeutiinfte beginnen regel- mäßig jeden Sonntag Vormittag 10 Uhr. Kameraden! Wir hoffen, daß Ihr Euch recht rege daran betheiligt. Also alle Mann ans den Posten, jeder habe offenes Aug' und Ohr für das Gedeihen unserer Bewegung! Franz Leo»Hardt, Memelerstr. 7. Achtung, Kollegen und Genosse»! Vom Schuh- mache v st reit dieses Frühjahrs stehe» noch eine Anzahl Sammelliste» aus, sowohl von ikollegen wie verschiedenen Ge- werkschaftsdelegirte». Wir ersuchen, die Liste» in kürzester Frist abniliefern, damit wir nicht zu der unangenehmen Maßregel ge- drängt werde», die Säumigen öffentlich bekannt zu geben. A g i t a t i o n s- Kommission der S ch n h in a ch e r Berlins  . Aus Flensburg  . In einer äußerst stark besuchte» öffeut l i ch e n Versammlung berichtete am 27. August der Werst-- arbeiter Leese«, Mitglied des Komitees der streikende» und ausgesperrten Werftarbeiter, über die Unterhandlungen, die am Mittag desselbigen Tages mit den» Vorstände der Flensburger Werft   gepflogen worden waren. Die Unterhandlungen waren durch das Anfsichtsrathsmitglied Herrn A n d r e s e n angeregt. Dieser hatte durch eine» Boten zu verstehen gegeben, es sei er- wünscht, wenn das Komilee der Arbeiter noch einmal eine Ein- gäbe an den Vorstand mache, zu dem Zwecke, daß verhandelt werde. Das ist geschehe», und das Komitee der Arbeiter entsandte dann seine Mitglieder L e e s e n und Kohls z» den Verhandlungen mit dem Vorstand. Da dieser aber die Hauptforderung der Arbeiter, den Stundenlohn auf 30 Pf. zu erhöhen, absolut nicht bewilligen wollte, sonder» sich nur bereit erklärte, betreffs der Bezahlung der Ucbcrstunden eine Kpnzesston zu machen, auch die ungleiche Bezahlung einer und derselben Arbeit nicht abstellen wollte, die z. B. dahin führt, daß, wie angegeben wird, der eine Arbeiter jährlich 1000 bis 1100 M. verdient, während der andere Arbeiter bei derselben Beschäftigung es auf 25002600 M. bringt, so kam es zu keiner Einigung. Die Versammlung beschloß deshalb, und zwar ein- stiinnüg, die Fortsetzung des Streiks. Wie gut der Zusammenhalt der Werftarbeiter ist, wird folgende Mittheiluug der liberalenKieler Zeitung" darthun: Da dem evangelischen Arbeiterbunde etwa 200 Werftarbeiter angehören, so glaubte man allgemein, daß eine nicht unbeträcht- liche Anzahl von Arbeitern ain Donnerstag Morgen wieder sich in den Werkstätten der Schiffsbaugesellschaft einfinden würden. Die Slraße» und Zugänge zu der Schiffswerft boten Donnerstag früh ein sehr belebtes Bild, die Straßenausgänge waren sowohl von Polizeibeamten wie von kontrollirenden Streikenden besetzt. Die Schornsteine des großen Etablissements rauchten, die Maschinen waren in TI)ätigkeit gesetzt, allein beim Beginn der Arbeitszeit st e l l t e sich kein einziger Arbeiter ein. Nach der Frühstückspause, um 8V2 Uhr, gingen vereinzelte Arbeiter in die Fabrik, aber nur in sehr geringer Zahl, sodaß nur ein sehr kleiner B r u ch t h e i l der zum Arbeiterbunde sich haltenden Arbeiter die Arbeit wieder aufgenommen haben." Die Arbeiter Deutschlands  , insbesondere die bo» Berlin  , werden nun dringend ersucht, die kämpfenden Werft- arbeiter Flensburgs thatkräftig zu unterstützen. Die klassenbewußten Arbeiter Berlins   sind durch die diesjährigen Lohnbewegungen finanziell zwar selber äußerst stark in Anspruch genomnien worden, aber sie werden für ihre Brüder im hohen Norden wohl noch ein Scherflein übrig haben. Die Gelder sind zu senden an O. Wustrack in Flensburg  , Norderstr. 40. Die Tabakarbeiter Schwedens   stellten an die Fabrikanten die Forderung, einen einheitlichen Lohn von mindestens 8 Kronen pro Mille einzuführen. Die Fabrikanten verlangten hierauf von den Arbeitern den Austritt aus der Gewerkschaft, was dies« natürlich verweigerten. Nun kündigten die Fabrikanten den Tabakarbeitcrn, a» Zahl 12001300. Die Kündigungsfrist ist am 15. August abgelaufen, Die schwedischen Tabakarbciter ersuchen nun die deutschen   Tabakarbeiter um strenge Vermeidung des Zuzugs. Die Buchbinder Hannovers   sind schon wieder mit einer polizeilichen Maßregel beglückt worden. Die dortige Verwaltungsstelle der Zentral- Kranken- und Begräbnißkasse der Buchbinder und verivandter Geschäftszweige(Eingeschriebene Hilfskasse) beabsichtigte am 30. August eine Tanzsestlichkeit abzuhalten. Das ist vom Polizeipräsidenten Grafen von Schwerin mit der Begründung verboten worden, nach§ 13 des Gesetzes über die Eingeschriebenen Hilfskasscn dürsten zu anderen als den im§ 12 bezeichneten Unterstützungen und der Deckung der Verwaltungskosten weder Beiträge von den Mitgliedern erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Kasse erfolge». Der Polizeipräsident machte noch darauf aufmerksam, daß Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen unter Umständen die Schließung der Kasse nach sich ziehen kann. Das sollte vermuthlich heißen, daß, wenn die Tanzlustbarkeit dennoch stattfinde, die so segensreich wirkende Kasse aufgelöst werden würde! Es ist wohl als selbstverständ- lich anzunehmen, daß die Kosten des Tanzvergnügens nicht aus Mitteln der Kasse, sondern aus dem Privatsäckel der Mitglieder bestritten werde» sollten. Hiernach wäre also die neueste Maß- »ahme der Polizei Hannovers   nicht weniger unverständlich, als die gestern von uns gemeldete Auslösung einer Versammlung der Buchbinder. Da Beschwerde erhoben wird, wird man vielleicht einmal hören. wie der Oberpräsident von Hannover  , Herr v. B e» n i g s e n. der bekanntlich der Führer der national- liberalen Partei ist, über das Vorgehen des Polizeipräsidenten von Hannover   nrtheilt. AuS Karlsruhe  . Der neue Buchdruckertarif ist jetzt in fämmtkichen hiesigen Buchdruckereien bewilligt. Die Hofbuchdruckerei von Müller entzog mit der Bewilligung des Tarifs dein Personal eine llieihe von Vergünstigungen, die bis- her in diesem Geschäft üblich waren. Für die Organisation bedeutet dies einen Vortheil, da gerade wegen dieser Bergünsti- gungen der größte Theil des Personals nicht für die Organisation zu gewinnen waren. Der B r a u e r a u s st a n d und Boykott wurden nach nennwöchiger Dauer bedingungslos ausgehoben. Am Buchbinderstreik in Stuttgart   sind, wie in der letzten Versammlung mitgetheilt wurde, 328 Arbeiter und 165 Ar- beilerinnen, zusammen 433 Personen beiheiligt. Von de» Männern sind 124 verheiralhet; die Zahl der Kinder, die sie zu ernähren haben, beträgt 252. Der Prinzipalverein hat beschlossen, an den früher von ihm gestellten Bedingungen festzuhalten. Hiernach soll die neunstündige Arbeitszeit bewilligt werden, und zwar nicht vom 1. Oktober ab, sondern schon mit dem 5. September, aber am 1. November soll sie den Arbeitern wieder genommen werden, wenn bis dahin nicht auch in Berlin  , Leipzig   und Hannover   die gleiche Arbeitszeit eingeführt ist; den Wochenloh» von 17 M. sollen die Arbeiter erhalten, die die Arbeitgeber alsbrauchbare" bezeichnen. Der Zuschlag für Ueberzeitarbeit soll jetzt nur den Arbeitern, nicht aber den Arbeiterinne» gewährt iverden. Die Feiertage sollen erst bezahlt werden, wenn daffelbe an den anderen maßgebenden Orten ge- schieht. Diese Bedingungen weichen sehr weit von den Forderungen der Arbeiter ab. Die Streikenden beschlossen, an ihnen festzuhalten, ermächtigten jedoch die Lohnkommission, um bald eine friedliche Beilegung der Differenzen herbeizuführen, mit den Prinzipalen mündlich zu verhandeln, sofern diese einen dahingehenden Wunsch äußer». Die Stimmung der Buchbinder ist sehr zuversichtlich. Da die Buchbinder selbst mit Munition gut versorgt sind, da Serner   von anderen Verbänden, wie von den Buchdruckern, große Zeträge zur Unterstützung in Aussicht gestellt sind und selbst vom Auslande Unterstützung einläuft, so brauchen, wie dieSchwöb. Tagwacht" bemerkt, die Kämpfenden in absehbarer Zeit keine Roth zu leiden. In Kladno   in Böhmen   haben die Arbeiter de- Hammer wertes die Arbeit eingestellt, weil ein Kamerad ohne jeden Anlaß mit 1,50 fl. Strafe belegt worden war. Da in dem Werke drakonische Strafen überhaupt an der Tagesordnung sind, war es das Personal müde, unter solchen Umständen noch länger zu arbeiten. Ter Schiffchensticker- Berein in St. Gallen   hat an die Unternehmer der Schiffchenstickerei ein Rundschreiben gerichtet mit dem Ersuchen um Einführung des Zehnstundentages, speziell für die Arbeiter und Arbeiterinnen, die auf den sächsischen Schnellläufermaschine» arbeiten, welche die intensiveste An- spannung aller Kräfte erfordern. Bereits werden in einzelnen Etabliffements nur 10 Stunden, in anderen 10'/», IG/z und II Stunden gearbeitet. Nach der vorjährigen Fabrikstatistik arbeiteten in 30 Schiffchenstickereien 1056 Arbeiter 65, in 4 217 Arbeiter 62»/s Stunden pro Woche. Aus Carlisle   in England wird gemeldet, daß der aus führende Rath der Unternehmervereinigung, der die Unternehmer am C l y d e, von B e l f a st und B a r r o w angehören, den Be- schluß faßte, die Mitglieder der Trades-Unions sämmllich vom 12. September auszusperren. Dagegen haben die Maschinenbauer von Belfast   beschlossen, selbst wenn sie ausgesperrt werden sollten, ihre streikenden Kameraden in G o v a n zu unterstütze». Soziales. Die Unternehmer der Berliner   Herren- und Knaben- Konfektion haben sich, wie bürgerliche Blätter berichten, über de» Schiedsspruch des Einigungsamtes noch nicht geäußert. Eine Umfrage bei den Konfektionären hat ergeben, daß diese die An- gelegenheit alserledigt" erachten und diesmal dem Gewerbe- gericht bis auf wenige Ausnahmen gar nicht antworten werden. Berufsgenossenschaftliches. In der Berliner   Gewerbe Ausstellung fand am Sonnabend unter Vorsitz des Bergraths K r a b l e r die von 75 Delegirten aus allen Theilen Deutsch  lands besuchte G e n o s s e n s ch a s t s- V e r f a m m l u n g der Knappschafts-Bernfsge nossenschaft statt. Nach Erledignng allgemeiner geschäftlicherAngelegenheiten wurdezur Ver- theilung der bereits 9Millio»enMark betragenden Jahresumlage auf die einzelne» Betriebe ein neuer voin 1. Januar 1836 ab giltiger Gefahrentarif festgestellt. Die Erhöhung der Bausumme des KrankenhausesBergmannsheil" ver Sektion IV(Halle   a. S.) ans 1 Million Mark und die Betheiligung an Kranlenhausbauten seitens der Sektion VII(Zwickau   i. S.) zum Betrage von 150 000 M. wurden genehmigt. Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des am 1. Januar 1337 in krast tretenden Reichsgesetzes vom 6. August d. I. betreffend Ab- änderuug der Gewerbe-Ordnung, hat der Finanzminister durch Runderlaß vom 15. August auf folgende bei der Besteuerung des Gewerbebetriebes in» U in herziehen zu beachtende Gesichtspunkte aufmerksam gemacht: 1. Wer in Deutschland   ein stehendes Gewerbe betreibt und außer- halb des Gemeindebezirks seiner gewerbliche» Niederlassung persönlich oder durch in seinem Dienst stehende Reisende Bestellungen auf Waaren suchen oder an andere» Orten als in offenen Verkaufsstellen Waaren aufkaufen will, welche nur behufs der Beförderung nach dem Bestimmungsorte mitgcftthrt werde», bedarf nach den Vor- schriften der Gewerbe- Ordnung eines Wander-Ge werbe- s ch e i n e s, wenn er a) nicht für die Zwecke seines Geiverbe- betriebes Waaren auskauft oder Bestellungen sucht, d) bei andere n Personen als Kausleicken oder solchen, welche die Waaren produziren, Waaren a u f k a u s t. c) bei anderen Personen als Kausleuten und solchen, in deren Geschäftsbetriebe Waaren der angebotenen Art Verwendung finde», oder bei Kausleuten außerhalb ihrer Geschäfts- räume Waarenbestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung suchen will. Diese Bestimmung findet jedoch auf Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke und, soweit der Bundesrath noch für andere Waaren oder Gegenden oder Truppen von Gewerbe- treibenden Ausnahmen zulaßt, keine Anwendung. 2. Für die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehe» sind die unter u, b, c vorstehend angeführten Beschränkungen nicht maßgebend. Solange dasGesetzvom3.JuliI876nicht etwaabgeändert wird, muß es in betreff der Besteuerung dabei bewenden. daß das Aufsuchen von Waarenbestellungen und das Auskaufe» von Waaren, wenn die sonstigen Voraussetzungen zutreffen, auch in den vorstehend nnter a bis c bezeichneten Fällen nicht der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterliegt, sondern dem stehenden Gewerbe zugerechnet wird(K 2 Nr. 1 und§ 4 des Gesetzes vom 3. Juli 1376). Der achtstündige Arbeitstag hat sich im britischen Postdepartement bewährt. In dem soeben erschienenen Bericht des Generalpostmeisters heißt es:Der sogenannte acht- stündige Arbeitstag oder genauer die Abkürzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden die Woche wurde am 1. März 1835 Versuchs- weise in den beiden Telegraphenfabriken in Mount Pleasant und Holloway eingeführt. Die Einführung hat, wie ich mich freue berichte» zu könne», befriedigende Resultate ergeben. Außer in den Fällen, wo die Schnelligkeit der Arbeit von der Schnelligkeit der Maschinen abhängt oder sonstige hinderliche Umstände vorhanden waren. haben die Arbeiter ebensoviel Arbeit in ackt Stunden geliefert w i e f r ü h e r i n neun... Die Leiter der Fabriken berichten, daß die Arbeiter entschieden viel Vortheil von der kürzeren Arbeitszeit gehabt habe». Das sei an ihrem Aussehen und ihrem Benehmen zu be- merken." Bekanntlich besteht der achtstündige Arbeitstag auch in vielen anderen Zweigen der englischen Staatsbetriebe, so nament- lich in den großen Werkstätten für Heer und Marine. Auch hier find die Erfahrungen säst durchweg zufriedenstellend gewesen. Auguste Zadow, die erste Fabrikinspektorin in S ü d- itl u st r a l i e n, ist kürzlich in G o o d w o o d gestorben. Sie war eine der besten Vorkämpferinnen des Proletariats. Ge- boren in Deutschland   in Runkel   an der Lahn  , kam sie als Kind nach Wiesbaden  , wo sie theils in öffentlichen, theils in Irivatschulen Unterricht erhielt. Nachdem sie dann noch eine höhere Töchterschule besucht hatte, zog sie hinaus in die Welt. Sie bereiste Deutschland  , Frankreich  , Rußland  , das südwestliche Sibirien   und ging 1363 nach England. Dort verheirathete sie ich mit dem Schneider H. Zadow und ging mit ihm 1877 nach Süd-Australien  . Hier verkehrte sie mit Arbeiterfrauen; sie erkannte bald, daß die Arbeiterinnen nur dann ihre Interesse vertreten können, wen» sie organiflrt sind. Sie gründete eine Gewerk- 'chaft der Arbeiterfrauen und wirkte iinermüdlich für diese Organisation. Ihre Thätigkeit war von solchem Erfolg gekrönt, daß diese Gewerkschaft bald die stärkste Organisation des Landes wurde. Nach Annahme des Fabrikgesetzes wurde Auguste Zadow zur Fabrikinspektorin ernannt. Mit großer Energie trat sie für die Rechte der Arbeiterinnen ein, bis der Tod ihrem erfolgreichen Wirken ein Ziel setzte. Nicht nur die Proletarier betrauern den Verlust ihrer Vorkämpferin, sondern auch die Beamten haben in ~rau Zadow einen der besten und fähigsten Kollegen verloren. ler Ministerpräsident und zahlreiche Mitglieder des Mini- steriums folgten dem Sarge der Verstorbenen. DerWeekly Gerald" von Adelaide   schreibt;Frau Zadow's Tod ist ein nationaler Verlust, aber ihr vornehmes, menschenfreundliches Werk wird fortbestehen. Die Annen und Elenden, denen sie -derzeit mit Rath und That zur Seit- stand, für deren Interesse ie unentwegt wirkte, werden der hochbegabten edlen Frau»in dauerndes Andenken bewahren." Goviifzks-Beifung* Die Geschäftsführung des frühere» Kriminal-Schutz« manns Windest, welcher nach seinem Ausscheiden aus den» Dienste ein Privat-Detektiv-Jnstitut gegründet hat, wurde gestern vor der 140. Abtheilung des Schöffengerichts in eingehender Weise erörtert. Er war des wiederholten Betrugs beschuldigt. Fräulein K., eine reichlich groß- jährige Dame, hatte sich in einen Herrn verliebt, den sie in einem Wein- Restaurant gesehen hatte. Um den- selben ausfindig zu mache» und über dessen Verhältnisse etwas zu erfahren, wandte sie sich an den Angeklagten und versprach ihm im Falle des Gelingens 100 M. Der Angeklagte nahm den Auftrag an. Er erhielt einen Vorschuß, um damit die Kosten zu bestreiten, welche ihm durch den Besuch der Weinstube», in denen er den Gesuchten vermuthen konnte, er- wachsen mußten. Nach einiger Zeit erblickte Windest auch einen Herrn auf der Straße, dessen Aeußeres auf die ihm gewordene Beschreibung paßte. Dieser Herr, ein hiesiger Redakteur, wurde nun von dem Angeklagten beobachtet. Es stellte sich allerdings später heraus, daß der Angeklagte einen Unrechten ermittelt hatte, denn als er es eines Tages so einzurichten wußte, daß seine Auftraggeberin den ahnungslosen Redakteur zu Gesicht bekam, rief sie sofort aus:Das ist er ja gar nicht!" Der Aerger über diese Enttäuschung mag wohl dazu beigetragen haben, daß Frl. K. den Angeklagten wegen Betrugs anzeigte, indem sie die falsche Vorspiegelung darin erblickte, daß der Angeklagte ihr verschiedene Beträge durch unwahre Angaben abgelockt hatte. Einmal hatte er zur Ermittelung des Gesuchten nach Frankfurt   a. O. reisen, ein anderes Mal ein Dienstmädchen bestechen müssen. Der Auge- klagte gab zu, zu diesen unwahren Behauptungen gegriffen zu haben, aber er habe es thun müsse», um seine Auslraggeberin von der richtigen Fährte abzulenken, da sie durch eigen- mächtiges Eingreifen mehrfach seine Pläne zerstört habe. Wie der Angeklagtein eigener Sache" verfuhr, lehrte folgender Fall: Er kam zum Heirathsvernnttler H., dem er sich, wie dieser behauptete, als Kriminalkommissar a. D. vorstellte, der gern eine Frau mit etwas Geld haben wolle. H- machte ihn mit einer Dame bekannt; welche der An- geklagte wahrheitsgemäß davon unterrichtete, daß er zivar zur Zeit verheiralhet sei, aber mit seiner Ehefrau in Scheidung liege. Aus der Scheidung ist nichts geworden und der Angeklagte hat die oberflächliche Bekanntschaft mit der in Aussicht genommenen zweite» Fran, wie diese selbst im Termin bestäligte. nach keiner Richtung hin ausgenutzt. Der Heirathsvermitiler wollte aber durch die falsche Vorspiegelung des Angeklagte», daß er Kriminalkommissarius a. D. sei, daß er von einem Grafen in Potsdam   für einen erledigten Austrag 500 M. zu fordern habe u. s. w. zur wiederholten Hergabe von Darlehen bewogen worden sein. Trotz der Unschuldbetheuerungen des Angeklagten hielt der Gerichtshof vier Fälle des Betruges für erwiesen, erkannte aber mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit der erbeuteten Be- trüge nur auf eine Gesannntstrafe von einem Monat G e« n g n i ß, während der Staatsanwalt fünf Monate be- antragt hatte. Eine eigenthümliche Uhren- Fuudaeschichte beschäftigte heute die erste Ferienstraskanlmer am Landgericht II.-Ilm 7. Juli fand ein kleines Mädchen in Tempelhof  »ine Uhr, die sie pflichtschuldigst dem Gendarmen Mielandt übergab. Bald darauf erschien eine junge Frauensperson bei dem Gendarmen und reklamirte die Uhr als ihr Eigenthum. Der Gendarm, ein jungerProbist", ließ sich durch das sichere Austreten des Fräulein? verblüffen und gab die Uhr heraus, ohne sich Legitimation und Er- kennungszeichen geben zu lassen. Bald daraus kam die wirkliche Ver- liereri» und nun stellte sich heraus, daß eine Schwindlerin die Uhr abgeholt hatte. Gendarm Mielandt theilte das den älteren Gendarmen mit und diese schloffen aus der Beschreibung, daß sich die unverehelicht« Ida T. die Uhr abgeholt habe. Mangels jedes weiteren Anhalts ließ sich aber in der Sache nichts thun. Da ereignete sich das Merkwürdige, daß Genbarm Mielandt eines Tages einen unfrankirten Brief erhielt, welcher die Uhr und ein Zettel enthielt, mit den Worten:Herr Wachtmeister! Ich war in großer Roth, nehme» Sie nnr's nicht übel, ich schicke die Uhr zurück!" Eine Unterschrift fehlte. Nun wurde die in Verdacht genommene G. znni Amts- bureau sistirt und mußte den Text des Zettels nachschreibe». Sie machte dabei den Eindruck, daß sie ihre Handschrist verstelle. Der Zettel war nur mit kleinen Buchstaben geschrieben, sie schrieb mit große». Es wurde gegen die G. Anklage wegen Betruges erhoben und die Schriftprobe wurde mit dem Original de? Zettels dem Schreibsachverständigen, Ersten Gerichtsschreiber D r o g o l i n, zur Begutachtung übergeben. Dieser ließ die Schrift- zöge in vergrößertem Maßstab« pholographiren und fand nun in der Vergrößerung charakteristische Uebereinstimmungen der Schrift, und namentlich auch solche, wie dieselben häusig bei Prostiluirlen oder durch sittliche Ausschweifungen in einen krankhasten Zustand geralhene» Personen beobachtet werde». Nun wollte der eine Gendarm wissen, daß sich die Angeklagte einem unsittlichen Lebenswandel zugeneigt habe, doch vermochte er keinen Beweis dafür zu erbringen. Das Schöffengericht sprach die Angeklagte rei, weil die Beweise für eine Verurtheilung nicht aus- reichten. Die Staatsanwaltschaft legte aber Berusung ein. Vor der Strasknmmer führte Rechtsanwalt Wreschner zum Schutze seiner Klienten noch einen Alibibeweis, der zwar nicht durchschlagend war, doch viel Wahrscheinlichkeit für sich hatte. Im übrigen ergab die erneute Beweisführung das Bild der Vorinstauz. Der Schreibsachverständige blieb dabei und suchte dies durch eingehende Erörterungen zu deweisen, daß die Schriftprobe der Angeklagten init dem anonyme» Zettel nbereinstinime, indessen war aber die Strafkammer der Ansicht, daß das Verdachtsmaterial zur Verurtheilung nicht ausreiche. Die Berufung der Staatsanwaltschasl wurde daher verworfen und die Angeklagte wieder freigesprochen. Im Frankfurter   Schaffner- Prozeß wurde vom Reichs- ,ericht aus die vom Skaatsanwalt eingelegte Revision das Irtheil in den Einzelfällen gegen die Schaffner Müller, Schleuning und Burkhardt aufgehoben. Heim- l i ch und Wolf wurden, auch soweit Bestechung an- genommen war, freigesprochen. Die hiesige Strasknmmer hatte am 16. Mai von 15 Angeklagten nur 5, darunter Müller zu 14, Burkhardt zu 6 und Heimlich zu 10 Monaten Gesängniß verurtheilt. Wolf und Schleuning waren freigesprochen worden. Depesthen und lekzko Machvichten. Kattowitz  , 29. August.  (W. T. B.) Wie dieKnttowitzer Zeitung" aus Zabrze   meldet, ist auf der Königin Luisengrnbe heute Vormittag ein Brand ausgebrochen, bei welchem«in Zimmermann und zwei Maurer den Erstickungstod fanden. Fiume, 29. August.  (B. H.  ) Infolge eines Wolkenbruchs ist der E i s e n b a h n t u n n« l zwischen den Stationen Loeve und Fuzine eingestürzt. London  , 29. August.  (W. T. B.) DemReuterschen Bureau" wird aus Konstantinopel   vom gestrige» Tage gemeldet: Von den 25 Aufständischen, welche die Bank angriffen, wurden fünf in der Bank gelövtet, fünf verwundet; dieselben entstammten alle aus dem Auslande. Die Aufständischen ließen 17 Kilo Dynamit, 87 Bomben und zahlreiche Patrone», welche in einer Geldsäcken gleichenden Emballage eingeführt worden waren, zurück. Die Ueberlebenden haben sich gestern nach Marseille   eingeschifft; dieselben wurden, nachdem sie entwaffnet waren, in Gegenwart des brilischeu, französischen und russische» Dragomans an Bord gebracht. Rio de Janeiro  , 29. August.  (W. T. B.) Hier herrscht große Erregung gegen die Italiener; die Regierung hat strenge Maßregeln ergriffen, um Ruhestörungen zu verhindere_ Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey, Berlin  . Für den Jnseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und«erlag von Max Babing in Berlin  . Hierzu S Beilagen.