Wohlfahrtsstaat für Ausbeuter
Der Deutsche Teptilarbeiter Berband, der vor zwei Wochen in einer Eingabe an den Reichsarbeitsminister auf die Vereinbarung der Stadt Sorau mit dem dortigen Fabrikantenverein hingewiesen hat, in der an die Fabrikanten die Auszahlung der Wohlfahrtsunterstügung für die Arbeitslosen zugesichert wird, die von den Sorauer Fabrikanten eingestellt werden, hat nunmehr eine neue Eingabe an den Reichsarbeitsminister gerichtet, in der auf ein ähnliches Abkommen der Gemeinde Rauscha , Krets Görlig, mit der Firma W. Winkler 2. G. in Halbau hingewiesen wird. Danach verpflichtet sich die Gemeinde Rauscha ,
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bei Einstellung von Wohlfahrtserwerbslojen durch die Firma Winkler an diese 80 Pro3. der bisher gezahlten Wohlfahrtsunterstützung zur Auszahlung zu bringen.
Die Firma Winkler hat bei der Gemeinde Halbau den Versuch gemacht, eine gleiche Vereinbarung abzuschließen, ist hier damit jedoch abgerutscht. Darauf hat die Firma sich geäußert, daß fünftig die Arbeiter von Halbau nicht mehr eingestellt würden.
Die Firma Winkler hat sich aber nicht damit begnügt, die Wohlfahrtsunterstützung einzustecken, sondern verlangt durch Aushang einen
Lohnabzug in Höhe von 10 Proz. für die 31. bis 40. Arbeitsstunde,
weil sie 29 Personen oder 5 Proz. der Belegschaft neu eingestellt hat. So werden den Frauen trog der äußerst niedrigen Löhne 33 bis 35 Pf., den Männern 45 bis 47 Pf. pro Woche abgezogen, die die Wohlfahrtsunterstützung für die Firma angenehm nach oben abrunden. Dazu kommt natürlich noch die Prämie für Neuein stellungen.
Ist die Firma Winkler in Halbau ein notleidender Betrieb? Die Leser mögen selbst urteilen:
Die vier bestbezahlten der 12 leitenden Angestellten( 12 leitende Angestellte bei noch nicht 600 beschäftigten Personen) erhalten zufammen die Summe von 318 190 m. jährliches Gehalt.
Der Deutsche Textilarbeiter- Verband weist ganz richtig in seiner Eingabe darauf hin, daß die Firma jährlich 221 190 m. sparen fönnte, wenn sich diese vier Angestellten jeder mit dem immerhin noch ganz ansehnlichen Gehalt von 24 000 m. jährlich begnügen würden. Die Herren Direktoren der Firma ziehen jedoch vor, Pfennigabzüge bei den Arbeiterinnen und den
Märchenhafte Unternehmergewinne
Arbeitern zu machen und darüber hinaus die Wohlfahrtsunterstützung der Arbeitslosen einzu
stecken.
Das sind jedoch nicht die einzigen Sparmaßnahmen, die die Firma Winkler bisher gemacht hat. In einer Aufstellung weist der Deutsche Tertilarbeiter- Verband nach, daß die. Firma Winkler ſeit 1927
infolge Rationalisierungsmaßnahmen unge
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heure Summen an Löhnen eingespart hat. Durch Anschaffung neuer Spulmaschinen wurden 60 Frauen überflüssig, was eine wöchentliche Lohnersparnis von 1267,20 m. ausmacht. Durch Anschaffung von zwei amerikanischen Tromlern wurden 36 Arbeiter über= flüssig Lohnersparnis 760,32 m pro Woche. Durch Anschaffung neuer Schermaschinen sind 40 Frauen überflüssig geworden 884,80 m. wöchentliche Ersparnis. Neue Andreh maschinen ersetzten 21 Arbeiter. Ersparnis an Arbeitslohn 430 M. wöchentlich. Durch Einführung von Akkordarbeit wurde in der Schlichterei ein Gewinn von 130 M. erzielt. In der Weberei ist der Gesamtlohn von 10 073 M. auf 7527,36 m. gesenkt worden, was der Firma eine Ersparnis von 2545, 64 m. wöchentlich eingebracht hat. In der Puzzerei wurden
32 Puherinnen durch zwei Maschinen ersetzt, an denen zwei Mann beschäftigt sind. Hierdurch ersparte die Firma möchentlich 328,90 M. In der Wäscherei sind durch Rationalisierungsmaßnahmen 594,88 m. wöchentlich eingespart worden. Die Folge war natürlich die Entlassung von Arbeitern. In der Färberei sind gleichfalls durch Aufstellung von Maschinen 48 Männer überflüssig geworden, was eine Lohnersparnis von 1405,44 m. wöchentlich ausmacht. Ebenso ist in der Mangelei eine Lohnersparnis von 659,15 M. erzielt worden. In der Versandabteilung schließlich sind 18 Arbeiterinnen durch Aufstellung von Maschinen überflüssig geworden, was eine Ersparnis von 318,16 M. wöchentlich ausmacht. Aus dieser kurzen Aufstellung kann man ersehen, wie die Firma Winkler und sie ist gewiß nichts weniger als eine Einzelerscheinung- ,, rationalisiert" hat, d. h. wie sie
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bedenkenlos Maschinen auf Maschinen angeschafft und Arbeiter und Arbeiterinnen entlaffen hat, die dann der öffentlichen Wohlfahrtspflege zur Last fielen. Einen ganz fleinen Teil dieser Entlassenen, dieser ins graue Elend der hoffnungslosen Arbeitslosig teit Gestoßenen, will die Firma Winkler jetzt wieder einstellen. Natürlich nicht aus Mitleid mit den Arbeitslosen, sondern ganz einfach, weil sie Aufträge hat und diese Arbeiter und Arbei
terinnen braucht. Die grundsätzlich neue Staatsführung" ermöglicht nun der Firma Wintler, die
bei der Entlaffung der Arbeiter und Arbeiferinnen ungeheure Summen verdient hat, nunmehr nochmals bei ihrer Einstellung Cohnprämien und Lohnabzüge einzujacken. Das genügt dieser Firma aber noch nicht. Sie will darüber hinaus auch noch die Wohlfahrtsunterstügung haben, die diese Arbeiter und Arbeiterinnen bisher bezogen haben. Und weil die Gemeinde Halbau auf dieses schmutzige Geschäft nicht eingegangen ist, werden die Arbeitslosen von Halbau von der Firma Winkler auf die schwarze Liste gefeßt.
Der Reichskanzler von Papen hat bekanntlich das Wort geprägt, daß dieser Staat aufhören müsse, ein Wohlfahrtsstaat zu sein. Die Firma Winkler in Halbau und die Gemeinde Rauscha haben das ganz offenbar so verstanden, daß der bisherige Wohlfahrtsstaat für die Armen nunmehr grundsätzlich neu nur noch ein Wohlfahrtsstaat für die Reichen und Ausbeuter sein soll.
Wir fragen den Reichsarbeitsminister, der sich bisher zu dem Skandal von Sorau nicht geäußert hat, ob er dieses schmutzige Geschäft von Großverdienern auf Kosten der Wohlfahrtspflege billigt?
Keine Unfallrente! Folgen der Notverordnungspolitik
Das Oberversicherungsamt Kiel mußte auf Grund der Notverordnung einen Einspruch des Landarbeiters B., der eine Instenstelle in Größe von zwei Hektar besitzt, abweisen. Die Instenstelle ist ein Teil des Lohnes. Im Mai 1931 erlitt der Arbeiter bei der Bearbeitung seines Instenlandes einen Unfall und zog sich einen Fersenbruch zu. Er mußte vierzehn Wochen klinische Behandlung in Anspruch nehmen. Eine starfe Erwerbsbeschränkung blieb bestehen. Die Berufsgenossenschaft bewilligte ihm eine Unfallrente in Höhe von 30 Proz. Auf der anderen Seite wurde ihm der Lohn um ein Drittel gefürzt und ihm zum 1. Oftober 1932 ge= kündigt.
Grund der neuen Κυιντίν nicht mehr entschädigt, was bedeutet, daß du ab 1. Oktober Unfallrente nicht mehr erhältst.
So sieht die Auswirkung des neuen Meisterwerks der Regierung der Grafen und Barone aus! Nicht nur, daß der Landarbeiter seine gefunden Knochen im Betrieb des Unternehmers ( denn die Instenstelle gehört doch diesem und stellt einen Teil des Lohnes dar) zusetzt, er wird auch noch seine Arbeitsstätte los und zuletzt streicht man ihm die flägliche Unfallrente. Diese Bestimmungen müssen schnellstens verschwinden!
Ueberstunden
müssen bezahlt werden
Das Reichsarbeitsgericht mußte diese Selbstverständlichkeit in der Klage gegen die Gummiwarenfabrik C. Müller in Berlin- Weißen see erst feststellen! Der Streit geht allerdings darum, ob erst von der 49. Stunde ab die Arbeit als Ueberstunden gilt. Der für allgemein verbindlich erklärte Reichstarifvertrag der chemischen Industrie sieht für jede Ueberstunde einen 3u= schlag von 25 Prozent.
Nach der bei der Beklagten geltenden unter Mitwirkung des Arbeiterrats geregelten Ar= beitsordnung vom 15. August 1928, richtet sich die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ihres Betriebes nach den Vorschriften des jeweils geltenden Tarifvertrages. Es wurden in einer Woche 46% Stunden gearbeitet. Während die Firma bis Frühjahr 1931 den Zuschlag für Ueberstunden zahlte, die über 46% Stunden in der Woche hinaus geleistet wurden, ging fie seit dieser Zeit dazu über, erst von der 49. Stunde ab den Zuschlag zu zahlen.
Die Kläger behaupten, daß für die Berechnung der Ueberstunden die tägliche normale Arbeitszeit maßgebend sei und fordern demgemäß nach erfolglofer Anrufung der im Reichstarifvertrag vorgesehenen Schlichtungsinstanz Nachzahlung des Zuschlages für eine Anzahl von Februar bis Mai geleisteter Ueberstunden. Das Landesarbeitsgericht aber hat die Klage abgewiesen.
Gegen das Urteil kämpften die Kläger mit der Revision an. Das Reichsarbeitsgericht verhalf der Revision zum Erfolg. Das vorinstanzliche Urteil murde aufgehoben und die Sache zur anderen Entscheidung und Prüfung der Ansprüche der Kläger an das Landesarbeitsgericht zurüdgewiesen. Die Kläger hätten die Ueberstundenzuschläge zu beanspruchen. Das Gericht müsse nochmals prüfen, von welcher Stunde an die Zuschläge zu zahlen find.( RAG. 240/32.)
SOP
Jetzt, unter der Regierung der Freiherren und Barone , heißt es mit einmal: Da die Instenstellen als„, selbständige" Betriebe bei der Unfallberufsgenossenschaft gemeldet werden müssen, gilt dein Unfall, Landarbeiter B., als ein solcher, den du in deinem eigenen" Betriebe erlitten bait. Gewerkschaftliches fiehe auch 3. Beilage. Deine Erwerbsbeschränkung infolge des Unfalles beträgt nicht mehr als 30 Proz. Sie wird auf
Hierzu 3 Beilagen
Der ,, Borwärts" erscheint wochentäglich zweimal, Sonntags und Montags einmal. 30lustrierte Sonntagsbeilage ,, Bolt und Zeit". Bezugspreife: Wöchentlich 75 Pf., monatlich 3,25 M.( davon 87 Bf. monatlich für Zustellung ins Haus) im voraus zahlbar. Postbezug 3,97 M. einschließlich 60 Pf. Postzeitung. und 72 Pf. Postbestellgebühren. Auslandsabonnement 5,65 M. pro Monat; für Länder mit ermäßigtem Drudsachenporto 4.65 M. Bei Ausfall der Lieferung wegen höherer Gewalt besteht tein Anspruch der Abonnenten auf Ersas. Anzeigenpreise: Die einfpaltige Millimeterzeile 30 Pf., Reklamezeile 1,50 M. Rleine Anzeigen" das fettgedrudte Bort 20 Bt. ,, fedes weitere Wort 10 Pf. Rabatt laut Tarif. Borte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Arbeitsmartt Millimeterzeile 25 Pf. Familienanzeigen Millimeterzeile 16 Pf. Anzeigenannahme im Hauptgeschäft, Lindenstr. 3, wochentäglich von 8 bis 17 Uhr. Der Verlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmer Anzeigen vor./ Verantwortlich für Politik: Rudolf Brendemühl; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Herbert Repère; Lokales und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Otto Hengst; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstr. 3.
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