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Bombenwurf auf Parteibefehl

Geständnis eines SS. - Führers im Altonaer Prozeß

Eigener Bericht des Vorwärts"

Hamburg , 7. November. Am Montag begann vor dem Sondergericht in Altona ein Prozeß gegen 40 schleswig­holsteinische SS.- und SA. - Leute, die in der Nacht vom 31. Juli jum 1. August in zahl­reichen Orten Schleswig- Holsteins auf Befehl der SS. - und SA- Führung Handgranaten­attentate auf die Wohnungen politischer Gegner, auf konsumvereinsläden, auf kommunistische Berkehrslokale und Vereinsbüros verübten. Das Gerichtsgebäude war durch ein starkes Polizeiaufgebot gesichert. Der Andrang der Be­völkerung zu der Berhandlung war außer­ordentlich groß. Bon den 40 Angeklagten- 22 wurden aus der Untersuchungshaft vor­geführt sind sieben nicht erschienen. Ihr Auf­enthaltsort ist zum Teil unbekannt.

Bor Eintritt in die Verhandlung erörterte das Gericht die Frage der Immunität des Reichstags­abgeordneten und SS. - Standartenführers Paul Moder , der von der Anklage als der Organi­sator sämtlicher Attentate, die auf Grund einer SA.- Führerbesprechung durchgeführt wurden, be= lastet wird Da die Straftat aber begangen wurde, bevor Moder dem Reichstag und dem Ständigen Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksver. tretung angehörte, beschloß das Gericht, gegen ihn zu verhandeln. Dann wurden zunächst die Handgranatenanschläge in Elmshorn , Uedersen, Barmstedt und Pinneberg , die von dem SA - Trupp 2 111/4 unter der Füh rung des Sturmführers Grezesch aus Elmshorn ausgeführt wurden, besprochen. Der Angeklagte gibt zu, an den beiden Führerbesprechungen, die wenige Tage vor der Ausübung der Taten in Rendsburg und Neumünster unter dem Vorsitz des Reichstagsabgeordneten Moder statt­fanden und in denen die Handgranatenanschläge beschlossen wurden, teilgenommen zu haben.

Ueber die weiteren Teilnehmer an diesen Sigungen und über den Inhalt der Be­sprechungen verweigert er die Aussage.

Auch alle übrigen Angeklagten, die die Aus führung der Taten zur Last gelegt wird, geben nur zu, auf höheren Befehl gehandelt zu haben, verweigern aber die Aussage über den Inhalt der Befehlsangeben und über die Art der Vor bereitung der von ihnen durchgeführten Hand granatenanschläge. Alle früher vor dem Unter­fuchungsrichter gemachten Angaben werden von ihnen widerrufen. Sie wollen sich an nichts mehr erinnern. Während der Bernehmung legen die Angeklagten ein äußerst provozierendes Berhalten an den Tag Sie geben mit ironisch lächelndem Gesicht Antwort auf die Fra gen des Borfigenden, die von lautem Gelächter auf den Anklagebänten begleitet werden.

In einer zweifen eingehenden Bernehmung gibt der Angeklagte zu, daß er von seiner vor­gefehen Führung, die er zunächst nicht näher be­zeichnen wolle, die klaren und unwiderruflichen Befehle erhalten habe, in der Nacht nach dem Wahltag in dem Bezirk seines SS. - Sturmes eine Anzahl Handgranatenanschläge zu verüben, wobei das Aussuchen des Objekts ihm übertragen worden sei.

Er habe seine Scharführer am Nachmittag des 31. Juli in einem 3immer der nationalsozialisti. schen Gastwirtschaft Bein zusammengerufen und die ihm erteilten Befehle weitergeleitet. In einer Ansprache habe er den SS. - Leuten bedeutet, daß es nun fein Zurüd mehr gebe, daß jeder seine Befehle auf das gewissenhafteste ausführen müffe, wie auch über die Tat selbst peinlichstes Still­schweigen gewahrt werden müsse. Wer diesen Befehlen entgegenhandle, würde als Berräter be handelt, und was das bedeuten würde, müßten sie aus der Zeit ihrer Zugehöriçfeit zur SS. und SA. - Organisation fennen. Weiter habe er angeordnet, daß alle mit einem Auf­trag bedachten SS. - und SA. Leute sich mit 3ivilfleidung versehen müß­ten. Darauf habe er vier Handgranaten verteilt. Eine fünfte habe er für sich behalten, um den Anschlag in Barmstedt selbst ausführen zu können. Vier Anschläge seien dann ausgeführt worden, während im fünften Falle wegen eines unvorher­

12 Jahre 3uchthaus

für Kommunisten

Das Sondergericht hat in dem Prozeß über die gehoer Unruhen vom 31. Juli dieses Jahres, bei denen der SA.- Mann Peter Kölln erschossen wurde, das Urteil ge= sprochen. Der kommunistische Angeklagte Hilde brand erhielt 12 Jahre 2 Monate Zuchthaus , der kommunistische Angeklagte Rieger 10 Jahre 2 Monate Zucht­ haus . Wegen Beihilfe erkannte das Gericht gegen pier tommunistische Angeklagte auf 3ucht. hausstrafen von 2 bis 5 Jahren und in zwei Fällen auf je ein Jahr 3 Mo= nate Gefängnis. Zwei Angeklagte wurden wegen Hausfriedensbruchs zu einem Monat bzw. zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Alle übrigen Angeklagten find freigesprochen worden.

gesehenen Ereignisses von der Ausführung Ab­stand genommen werden mußte.

Als der Angeklagte auf Beranlassung des nationalsozialistischen Verteidigers darüber be­fragt wird, ob man in den Kreisen der SA , und SS. mit einer Machtübernahme Adolf Hitlers am Tage nach der Wahl gerechnet habe führte er aus, daß nicht nur er, sondern auch alle seine Kameraden von der unmittelbar bevorstehenden Machtübernahme der NSDAP . überzeugt ge­wesen seien.

Die Attentate habe man nur deswegen zur Aus­führung gebracht, um die politischen Gegner, das Reichsbanner und die Kommunisten, zu Geçen­maßnahmen zu reizen, um so den Grund zum end­gültigen Losschlagen zu haben. Auf eine weitere von der Verteidigung beantragte Frage gibt Gre­zesch ungewollt an, daß die ihm erteilten Befehle von dem Reichstagsabgeordneten Moder stam­men, denn er antwortete auf die Frage, daß er unter allen Umständen die Befehle des Standar­tenführers Moder ausführen mußte, andernfalls er sich der Gefahr, als Verräter behandelt zu wer= den, aussehen würde. Weiterverhandlung am Dienstag.

Schüsse aus dem Auto Der Wagen des Nazi- Abgeordneten Wuppertal , 7. november.

Unmittelbar darauf

Sonntag früh gegen 5 Uhr wurde in der Mittel­straße in Barmen ein junges Mädchen durch einen Schuß aus einem vorbeifahrenden Auto am linken Fuß verlegt. Eine Polizeistreife nahm in einem Kraftwagen die Verfolgung des Personenwagens auf und stellte fest, daß es sich um das Auto des nationalsozialistischen Reichstags­abgeordneten Veller handelte, aus dem mehrere Schüsse abgegeben worden waren. Aus dem- selben Auto wurde auf dem Alten Markt in Barmen eine zum Dienst gehende uniformierte Gruppe von Postbeamten beschossen. Berletzt wurde niemand. wurden aus demselben Wagen Schüsse auf das Café Victoria am Alten Markt in Barmen abgegeben, wobei eine große Scheibe zersplitterte. Eine Polizeistreife, die sich dem Auto in den Weg stellte, wäre überfahren worden, wenn die Beamten nicht im lehten Augenblid zurüd­gesprungen wären. Sie gaben auf das Auto Schüffe ab, die jedoch ihr Ziel verfehlten. Der Wagen entfam in Richtung Elberfeld und ist seit­dem verschwunden. Als einer der Insassen des Autos wurde nach Angabe der Polizei der Reichstagsabgeordnete Beller erkannt.

Die Flucht des Fememörders

Braunschweig, 7. November. Schwere Anklagen gegen die dem Naziminifter Klagges unterstehende Polizei erhebt der Bolts­freund" in einer Schilderung der Flucht des Fememörders Kaune. Dieser Dar­stellung zufolge wurde der ste dbrieflich ge­suchte Fememörder, der den SS. - Mann Kampe aus Salzwedel unter bestialischen Umständen er­meuchelt hat, noch vierzehn Tage nach der

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Der Zauderer

BADEN BEI EBBE VERBOTEN!

MACHT

Als Flut war, da war ihm vor dem Absprung bange. Er wollte warten, bis das Wasser noch höher stiege.

Mordtat in der Stadt Braunschweig gesehen, als er in das Haus eines Nationalsozialisten eintrat. Die sofort telephonisch verständigte Polizei erklärte dem Anrufenden, er möge auf seinem Plah bleiben und die weiteren Bewegungen Kaunes beobachten. Das war aber auch alles. Der Anzeigende rief nach zwanzig Minuten und schließlich zum dritten Male nach vierzig Minuten wiederum die Polizei an, ohne daß diese er­schienen wäre. Der Fememörder hat in­folgedessen in aller Ruhe seine Sachen paden und sich zum Bahnhof begeben können, wo er, dank der Unterstützung wohlhabender Nationalsozialisten, in Richtung Hannover abdampfte.

Im Zeichen der Barone hat sich der neue deutsche Gesandte in Belgrad auf seinen abge= legten Freiherrntitel wieder besonnen. Als Bot­schaftsrat in London und später als Untergeneral­

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,, Nee, Männeken, jetzt bei Ebbe können Sie nicht springen. Sie sehn doch, das Wasser hat sich verlaufen."

Der Henter amtiert Todesurteil wird in Bayern vollstreckt

München , 7. November. Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, von seinem Begnadigungsrecht in Sachen der durch das Schwurgericht in Weiden gegen den ledigen Dienstknecht Felig Schieder aus Benders­reuth wegen dreier Verbrechen des Mordes, aus­gesprochenen Todesstrafe keinen Gebrauch zu machen. Schieder hatte im Juli 1931 seinen Bruder, dessen Ehefrau und dessen ein einhalbjähriges Kind, während sie schlie­fen, ermordet. Ein 17jähriger Mittäter des Verbrechers war vom Jugendgericht wegen der= felben Mordtaten zur höchstzulässigen Gefängnis­ftrafe von 10 Jahren verurteilt worden.

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jetretär des Bölkerbundes nannte er sich Du- unklarheiten Widersprüche

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four Féronce. Jetzt erfährt man offiziell, daß der Reichspräsident am Sonnabend den neu­ernannten deutschen Gesandten in Belgrad Frei­ herrn Dufour von Féronce empfangen hat.

Erschossen wurde gemäß Urteil der gewesene Stationsvorsteher von Lublino bei Moskau , Bulakoff, als Hauptschuldiger des furchtbaren - bis zum Prozeß verheimlichten Eisenbahn­unglüds.

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Benesch und die Friedenspolitik

Die Besorgnisse einiger Staaten über die deutsche Entwicklung

Eigener Bericht des Vorwärts"

Prag , 7. November. Außenminiffer Benesch hielt am Montag im Auswärtigen Ausschuß des Parlaments eine Rede, der er den Titel gab wird sich Eu­ ropa für Frieden oder krieg ent­scheiden". Benesch jagte u. a.:

,, Dreutschland führt einen großen inneren Rampf um seine ernstesten Lebensfragen, und wir würden wünschen, daß seine Entwicklung zu nor­malen Berhältnissen beschleunigt wird. Der vom Hitlerismus bedrohte deutsche Parlamentarismus wurde durch eine Reihe von Neuwahlen und durch das Papen - Schleicher- System erschüttert. Das neue autoritative und auf mili= tärische Fattoren sich stüßende Regime in Deutschland hat in einigen Staaten Befürchtungen wachgerufen, es könnten aus den Ereignissen neue internationale Kamplikationen entstehen. Der Frieden und die politische Entwidlung in Europa hängen von der Entwicklung in Deutschland ab. Nach der Lausanner Konferenz trat eine Besserung der europäischen Wirtschaftslage ein. Die Schwierigkeiten der Genfer Abrüstungskonfe­renz haben aber die aufsteigende Tendenz zum Stillstand gebracht. Die Forderungen der deut­ schen Delegierten nach Rüstungsgleichheit wurden am 29. August in einer Form präzisiert, die all­gemein als ein Verlangen nach Wiederaufrüstung aufgefaßt wurden. Deutschland hat die Erlaubnis verlangt, sich neue Waffen beschaffen zu können, wie z. B. Tants, schwere Geschütze, U- Boote, Schlachtschiffe über 10 000 Tonnen, sowie eine bestimmte Anzahl von Milizsoldaten rekrutieren zu dürfen. Ich selbst glaube, daß dadurch Europa in eine Periode neuer schwerer po=

litischer Krisen geraten würde, der zuerst zu einem Wettrüsten und zum Schluß vielleicht zu einem neuen unaufhaltbaren friegerischen Kon flift führen würden, und halte daher die Situation für ernst.

Rüftungsgleichheit durch Aufrüffung der abge­rüfteten Staaten erzielen zu wollen, heißt einen Krieg vorbereiten. Die Gleichheit kann nur dadurch erzielt werden, wenn gemäß§ 8 des Bölferbundspaktes alle anderen Staaten ihre Rüstungen herabsehen.

Es muß loyal gesagt werden, daß sich Deutschland in seiner Sicherheit bedroht fühlen könnte, wenn dieser Paragraph nicht erfüllt würde. Ein Ueber­einkommen zwischen Deutschland , Frankreich und Italien , unter Mitwirkung aller anderen euro­ päischen Staaten, feinen Krieg zu gestatten und durch gemeinsames Einschreiten jeden zu bestrafen, der den Frieden stören sollte, würde den Frieden garantieren.

Frankreich ist zu einem solchen Uebereinkommen bereit. Bon Deutschland und Italien ist vorläufig nicht bekannt, was sie unternehmen würden, wenn in Genf eine solche Frage gestellt würde. Es muß ein europäischer Kontinentalvertrag den Kellogg Patt so lebensfähig machen, wie es der Locarnopatt ist. Auch dann fönnte noch über strittige Fragen in Ruhe diskutiert werden. Die tschechoslowakische Regierung begrüßt daher ben Herriot- Boncour- Plan und würde auch jeden anderen Plan akzeptieren, der die Ruhe in Europa sichern würde.

Benesch schloß: das Jahr 1933 werde entscheiden, ob Europa neuen Kriegskonflikten oder einem dauernden Frieden entgegengehe.

Die Zeugenvernehmung

im Bullerjahn- Prozeß

Im Bullerjahn- Prozeß wurde weiter das Zu­sammentrefen Bullerjahns mit Bullerjahns mit der Familie Langner in der Nähe der Wohnung des franzö fischen Leutnants Joft erörtert. Es wird dabe sehr eingehend die Stellung Bullerjahns auf der Straße besprochen, wobei auch eine Stizze eine Rolle spielt, die die Position Bullerjahns bei dem Zusammentreffen darstellt. Der Zeuge Georg Langner wurde dabei vom Verteidiger Dr. Rosen­feld in ein Kreuzverhör genommen, dabei kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Verteidiger, dem Oberreichsanwalt und dem Gerichtsvorsitzenden.

Es wurde weiter der Ermittlungs. beamte Spallet vernommen, der Bullerjahn in der Nähe der Wohnung von Leutnant Jost beobachtet hat. Es ergaben sich dabei Wider. fprüche zu früheren Bekundungen des Zeugen, die nicht geklärt werden konnten.

Der nächste Zeuge war der frühere Leiter des Werfficherheitsdienstes in den Berlin - Karlsruher Industriewerken, Kapitän Papenstecher. Er sagt aus, daß aus dem Verhalten der Mit­glieder der Ententekommission beim Eintreten Bullerjahns ins Lager keine Schlüsse gezogen werden konnten, da sie Bullerjahn nicht gesehen hätten. Wenn Bullerjahn Drohungen gegen die Direktionsmitglieder ausgesprochen habe, so tönne es sich unmöglich um den Verrat gehandelt haben, wohl aber um andere Unregelmäßigkeiten im Werk.

Am Dienstag findet ein Lotaltermin bei den Berlin - Karlsruher Industriewerfen in Wittenau statt. Dabei ist die Deffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Naziffandal in Eutin Eutin

, 7. November. Der feines Amtes enthobene Bürgermeister Dr. Stoffregen hat gegen den Regie­ rungspräsidenten Boehmter bei der Staatsanwaltschaft in Lübeck Strafanzeige wegen Bergehens gegen§ 339 StGB. ( Amtsmißbrauch) erstattet. Weiter wird ge­meldet, daß gegen den nationalsozialistischen Stell­vertreter des Ratsherrn Kahl bei der Staats­anwaltschaft in Lübeck ein Strafverfahren wegen Begünstigung und Gefange. nenbefreiung anhängig gemacht worden sei.