Einzelbild herunterladen
 

Kleiner Helfer

Papen - Propaganda im Radio

Um der heißgeliebten Papen- Regierung doch noch die parlamentarische Unterstügung der Hitler Fraktion zu sichern, rückte am Diens­tagabend Dr. Frizz Klein von der DAZ." vor das Mikrophon der Funkstunde. Nach einer be= geisterten Wiederholung der Worte über die ,, nationale Konzentration" unter, Hintansetzung aller persönlichen Fragen", die Papen beim Früh­stück der Auslandsjournalisten gesprochen hatte, besprach er den Wahlausfall, der für die Regie­rung nicht unbefriedigend sei. Der Sozial= demokratie gestand er zu, daß sie sich im ganzen genommen überraschend gut ge= halten" habe.

Den großen Stimmenverlust der Hitler Partei führt er natürlich auf ihre Betonung sozialistischer Forderungen und auf ihre Feindseligkeit gegen Papen zurück. Dann redet er den Hitler - Leuten und besonders ihrem Ober­ofaf beweglich zu, doch endlich umzuschwenken, denn sonst würde bei einer späteren Wahl ihr Verlust noch größer werden. Hitler habe doch oft genug erklärt, nicht Klassenkampf, sondern Volksgemeinschaft wäre sein Ziel. Die schönste Voltsgemeinschaft ist eben für den DAZ."- Mann das Papen- Lager. Der Herr Reichskanzler scheine das auch mit seinen Worten über eine wirkliche nationale Konzentration" gemeint zu haben. Schwarzbraune Koalition mit Hugenberg und Dingelden oder. noch richtiger, nationale Re­gierung mit Unterstügung der Nazis und des Zentrums sei das allein Richtige, aber beileibe nicht etwa als Koalitionskabinett mit Rück­fehr zur früheren Regierungsform durch das Parlament, sondern so, daß das Parlament die autoritäre Staatsführung unterstütze. Das alles müßte bis zum Reichstagsbeginn am 6. Dezember unter allen Umständen geklärt sein.

-

-

So weit ist es nun gekommen: Nicht nur der Herrenreiter Papen beglückt die Rundfunkhörer mit seinen politischen Ergüssen, die nachweis lich neun Zehntel des Volkes ablehnen, jetzt müssen auch noch seine journalistischen Trabanten vor das Mikrophon um gutes Wetter bitten. Aber auch diese kleine Hilfsaktion ist zwecklos. Pa pen muß fort! Je eher, desto besser!

Da

Der aufgeblasene Frosch Do

,, Ich bin groẞ", sagte der Hugen­frosch und blies sich auf.

,, Seht", rief er, ,, schon um 50 Prozent meines Umfangs habe ich zugenommen."

M 002s

Wenn nur nicht ein Malheur geschieht...

Die Bombenleger verurteilt

Nationalsozialistische Attentate in Ostpreußen und Schleswig- Holstein

Allenstein , 8. November.

In dem Allensteiner Bombenattentäter- Prozeß beantragte Oberstaatsanwalt Dr. Brey nach Schluß der Beweisaufnahme gegen den nationalsozia­listischen Sturmführer Bethke wegen Verbrechens gegen§ 6 des Sprengstoffgesetzes und wegen Anstiftung zum Sprengstoffverbrechen zehn Jahre Zuchthaus. Gegen die Nationalsozialisten Juschka und Franz Weiß wurden vom Oberstaatsanwalt wegen Verbrechens gegen das Sprengstoffgeleg je sechs Jahre Zuchthaus, die gleiche Strafe gegen die SA. Leute Quassef und Klimmed be= antragt. Gegen die SA. - Leute Dembkowski, Wilhelm Weiß, Bernad und Hellwich be­antragte der Oberstaatsanwalt je fünf Jahre Zuchthaus. Gegen die übrigen angeklagten Nationalsozialisten wurde die Freisprechung be=

T

Reichsrat und Rundfunk antragt

Die vereinigten Ausschüsse des Reichs­rats beschäftigten sich am Dienstag mit den Richtlinien für das Rundfunkwesen: das Kulturprogramm, die Sagungen der Reichs= rundfunk- Gesellschaft und der einzelnen Sende­gesellschaften und die Dienstanweisungen für die Rundfunkkommissare. Die Vorbesprechungen mit den Ländern hatten, wie sich herausstellte, noch feineswegs eine weitgehende Einigung ergeben, so daß beschlossen wurde, die Beratungen zunächst von einem Unterausschuß fortsezen zu lassen. Es ist zu erwarten, daß die Beratungen noch in dieser Woche abgeschlossen werden.

Am Donnerstagnachmittag um 5 Uhr findet eine öffentliche Sigung des Reichs= rats statt. Die preußische Staatsregierung dürfte in dieser Sigung mit einer Erklärung hervortreten.

Am Dienstagnachmittag wurde das Urteil ver­kündet. Die Angeklagten Bethke, Franz Weiß, Quaffek und Klimmet wurden zu je 5 Jahren Zuchthaus, Dembkowski zu einem Jahre Ge­fängnis, Wilhelm Weiß zu einem Jahre Zuchthaus, Hellwig zu einem Jahre Zuchthaus, Pernad zu einem Jahr drei Mo­naten Zuchthaus und Juschka zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde in Anrechnung gebracht. Alle übrigen An­geklagten wurden freigesprochen.

Bombenprozeß in Altona

Eigener Bericht des Vormärts" Hamburg , 8. November. Am Dienstag jezte das Altonaer Sondergericht, vor dem gegenwärtig der Prozeß gegen die nationalsozialistischen Hand­

Was tat Bullerjahn?

Ausschluß der Oeffentlichkeit

Der zweite Berliner Verhandlungstag des Bullerjahn- Prozesses brachte zunächst den Lokaltermin in den Berlin - Karlsruher Industrie werken in Wittenau . Der Lokaltermin, der unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfand, nahm nicht nur den ganzen Vormittag, sondern auch die frühen Nachmittagsstunden in Anspruch, so daß Senatspräsident Dr. Bünger die Berhandlungen, im Sigungsfaal des Oberpräsi­diums erst nach 5 Uhr abends eröffnen konnte. Nach den Dispositionen des Gerichts soll morgen noch eine Verhandlung in Berlin stattfinden, da die für heute vorgesehenen Zeugen nicht sämtlich vernommen werden können. Der Donnerstag soll sigungsfrei bleiben und am Freitag wird wieder in Leipzig verhandelt werden.

Als erster Zeuge wurde heute der Kriminal­bezirkssekretär Schlaf vernommen. Schlaf hat die ersten Ermittlungen der Spionageabteilung des Polizeipräsidiums gegen Bullerjahn geleitet und erklärt auf eine Frage des Vorsigenden, er selbst habe nicht den Generaldirektor v. Gontard als Vertrauensperson angegeben. Er habe mit v. Gontard auch nie etwas zu tun gehabt. Die Direktoren Gebauer und Hellwig hätten angegeben, eine Persönlichkeit in den Werken be= fäße Material für die Schuld des Bullerjahn. Diese Persönlichkeit wünsche aber nicht genannt zu werden. Daraufhin habe er im Auftrage des Kriminalkommissars Göbener den Herren ge= sagt, sie sollten diese Persönlichkeit dem Polizei­präsidium mitteilen, der Name würde im Ver­fahren nicht genannt werden. Daraufhin habe der verstorbene Direktor Hellwig ohne seine Vermitt­lung dem Kriminalkommissar Göbener direkt den Generaldirektor v. Gontard als Vertrauensperson genannt.

Der Zeuge Bagen ste cher, Leiter des Sicher heitsdienstes in den Berlin - Karlsruher Industrie

werken, schildert ausführlich das nach seiner Mei­nung verdächtige Verhalten Bullerjahns am Tage. der Revision durch die Interalliierte Kontrollkom­mission. Als die Direktion gegen Bullerjahn Ver­dacht geschöpft habe, habe man ihn holen lassen, um sein Gesicht oder das des französischen Leut­nants Jost beim Vorbeigehen an der Kommission zu beobachten. Bullerjahn habe sich zunächst mit Händen und Füßen gesträubt, das Lager zu be= treten, in dem die Kommission am Werke war, und er habe auffälligerweise das Gesicht von der Kom­mission abgewandt, als ob er nicht gesehen sein wollte. Der Vorsitzende fragt Bullerjahn, warum er sich gegen das Betreten des Lagers so energisch gesträubt habe.

Bullerjahn: Es bestand eine Anweisung, daß sich niemand unaufgefordert in die Nähe der Kommission zu begeben habe. Als ich direkt auf­gefordert wurde, bin ich ja auch gegangen. Ich fann es mir nicht vorstellen, daß ich mich gesträubt haben sollte, ebensowenig habe ich mein Gesicht von der Kommission abgewandt, denn ich habe doch genau gesehen und in einer Zeichnung später niedergelegt, womit die Mitglieder der Kommission beschäftigt waren und wo sie standen.

Auf weitere Fragen des Vorsitzenden erklärt Bullerjahn, er habe ja Kenntnis von Ma= terial gehabt, das für die Interalliierte Kom­mission weit wichtiger gewesen wäre als das, was sie an jenem Tage entdeckt hat. Wenn er tatsäch­lich das Lager verraten hätte, dann würde die Kommission weit mehr gefunden haben.

Der Vorsitzende erklärt es für wichtig, daß Bullerjahn nähere Angaben über diese Dinge macht. Für die Erörterung dieser Dinge wird auf Antrag des Reichsanwalts die Deffentlich= feit wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen.

granatenwerfer verhandelt wird, die Ver­nehmung der Angeklagten fort. Als Verteidiger für die angeklagten SS. - und SA.- Leute war der berüchtigte nationalsozialistische Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Roland Freisler- Kassel er­schienen. Das Gericht versuchte die Angeklagten zu Aussagen über die Ausführung der in der Wahl­nach in Schleswig- Holstein verübten Handgranaten­anschläge zu bewegen.

In Elmshorn

wurde aus einem mit sechs Mann besetzten Kraft­wagen eine Stielhandgranate gegen eine Gastwirt­schaft geworfen, in der sich das Verkehrslokal und das Parteibüro der KPD. befinden. Außerdem wurden zahlreiche Schüsse auf das Haus abgegeben. Die Handgranate flog bei der Explosion gegen den Bordstein, so daß nur die Fenster der umliegenden Häuser zersprangen. Die angeschuldigten SA.- und SS. - Leute, durch deren früheres Geständ nis die Tat restlos geflärt ist, verweigern jetzt die Aussagen und behaupten, sich der Borgänge nicht mehr entsinnen zu fönnen.

In Uetersen

wurde aus einem Kraftwagen heraus eine Hand­granate gegen den Laden der Kon­fumgenossenschaft Produktion geschleudert, die aber ihr Ziel verfehlte und das Haus eines Arbeiters, der zu feiner politischen Partei gehört, traf. Auch hier ist die Täterschaft durch frühere Geständnisse geklärt. Zwei der Täter, der Abiturient Adler und der Bäckergeselle Dechow, sind flüchtig. Die übrigen Angeklagten verweigern die Aussage oder geben an, mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun zu haben.

Der Anschlag in Barmstedt

wurde von dem Führer des zweiten Sturmbanns, Grezesch, der auch die anderen Attentate organisierte, selbst ausgeführt. Er sollte sich gegen ein kommunistisches Parteilokal richten. Der Täter, der auf einem Motorrad vorfuhr, warf die Stielhandgranate aber versehentlich in die Wohnung des Arbeiters Gottschalk, die sich im Haus neben dem KPD. - Lokal befindet. Die Hand­granate richtete großen Sachschaden an. Durch die Explosion wurden zahlreiche Fensterscheiben des Hauses zertrümmert. Der Angeklagte, der diese Tat eingesteht, sagte weiter aus, daß er nach Voll­bringung der Tat dem Führer des Motorrades, dessen Namen er nicht nennen will,

mit vorgehaltener Pistole Stillschweigen über die Vorgänge der Nacht geboten

und ihm bedeutet habe, daß er ein Kind des Todes sei, wenn die Deffentlichkeit etwas erfahre. Die der Ausführung des Handgranatenanschlages auf den

Konjumvereinsladen Produktion in Pinneberg beschuldigten SS. - Leute Gerlach und Bur mester, die dort in den Mitternachtsstunden des 1. August mit einem Kraftwagen vorfuhren und eine Stielhandgranate gegen das Haus warfen, bestreiten die Täterschaft, obwohl diese Aussagen durch Aussagen ihrer Kameraden vor dem Untersuchungsrichter ſeſtſteht.

Das Attentaat in Rendsburg richtete sich gegen das Parteibüro und Verkehrs­lokal der KPD. , auf das zwei Handgranaten ge­worfen wurden, die durch ein Fenster auf den Tisch der Gastwirtschaft fielen, dort explodierten und große Zerstörung anrichteten. Der SA.- Mann Rohweder, der die Handgranate warf, murde durch herumfliegende Sprengstücke schwer verletzt und von dem Reichstagsabgeordneten Moder und dem Standartenarzt Dr. Först heimlich fortge­schafft. Gegenwärtig ist er flüchtig. Der weiter an der Tat beteiligte SS. - Mann und 3ollmacht­meister Plähn ist geständig.

Der Führer des Altonaer SA. - Sturmes, Gastwirt Brodmann , der Inhaber einer be­rüchtigten Nazifneipe ist, wird beschuldigt und durch frühere Aussagen bezichtigt, das

Attentat auf ein PD.- Cofal in Altona ausgeführt zu haben. Da aber die zum Werfen der Handgranaten bestimmten SS.- Leute das Abziehen der Zünder vergaßen, blieben die Handgranaten auf der Straße liegen, ohne zu explodieren Ein zweites Attentat, das auf das Altonaer Ge= mertschaftshaus geplant war, kam nicht zur Ausführung, da die hierzu bestimmten SS.- und SA.- Leute in letter Stunde den Mut verloren. Der Angeklagte bestreitet entschieden, an dem An­schlag beteiligt gewesen zu sein.

Ausführlich erörtert wird noch die Beschaf= fung der Sprengstoffe, die nach der An­flage der Nationalsozialist Best mann geliefert haben soll. Der Angeklagte Plähn gibt zu, eines Tages ein großes Pafet mit Sprengstoff in die Wohnung des SA.- Mannes Heeschen gebracht zu haben, verweigert aber über die Herkunft des Sprengstoffes und über seine Verwendung die Aussage.

Am Donnerstag foll mit der Beweisaufnahme begonnen werden, für die zunächst 37 Zeugen und 3 Sachverständige geladen sind.

Hitler - Blatt verboten Wegen eines Angriffs auf Papen

München, 8. November.

Der Bölkische Beobachter" ist heute abend laut Beschluß der Polizeidirektion München mit sofortiger Wirkung bis zum 14. November verboten worden. Das Verbot ist, wie die nationalsozialistische Parteiforrespondenz schreibt. nach§ 6 der Notverordnung vom 14. Juni 1932 ausgesprochen worden, und zwar wegen eines Artikels in der Ausgabe vom 6./7. November, dessen Ueberschrift lautete: ,, Herr von Papen hält eine von Verunglimpfungen gegen Adolf Hitler strogende Rundfunkrede".

_

Nazi- Notwehr!

Ein deutscher ,, Richterspruch"

Eigener Bericht des Vorwärts" Schwerin , 8. November. Ein unmögliches Urteil fällte am Diens­tag die Große Straffammer Schwerin.. Es hatten sich zwei SS.- Leute zu verantworten, weil sie in der Geschäftsstelle der sozialdemo= fratischen Zeitung Das freie Wort" eine Karikatur von Dr. Goebbels zerrissen hatten. In diesem Tatbestand sah die Anklagebehörde ein Verbrechen gegen die Notverordnung gegen den politischen Terror. Der Staatsanwalt be= antragte deswegen gegen beide Angeklagte je ein Jahr Zuchthaus. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten dagegen frei und fand dafür folgende merkwürdige Begründung: Es wird fest­gestellt, daß die Nationalsozialisten widerrechtlich in die Geschäftsstelle der sozialdemokratischen Zeitung eingedrungen sind und daß sie das Plakat Gewaltsam entfernt haben. Sie sind auch von dem Geschäftsführer aufgefordert worden, das Lokal zu verlassen und sie haben auch dem Geschäftsführer das Plakat entrissen. Trotzdem ist die Straf­fammer der Meinung, daß die Angeklagten ihrem Führer Goebbels bewußt Not­hilfe leisteten und sie deshalb in Not= wehr gehandelt hätten. Sie seien demnach fre i- zusprechen. Der Haftbefehl werde mit so­fortiger Wirkung aufgehoben.

Zuchthaus für Spionageverfuch. Das Oberste Landesgericht München verurteilte den 53 Jahre alten Kaufmann Ferdinand Wacker aus Germers= heim wegen versuchten Verrats militärischer Ge­heimnisse zu 2 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust.