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Neue ungeheuerliche Urteile

Für drei Steinwürfe- 7 Jahre, 6 Monate Zuchthaus

Das Sondergericht verurteilte gestern den Arbeiter Bratengeier und die Schlosser 3 ander und Lösche wegen Transportgefährdung zu je Jahren

Zuchthaus.

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Die zweite Sondergerichtsverhandlung des gestrigen Tages richtete sich gegen den Arbeiter Bratengeier und gegen die Schlosser 3 an der und Lösche. Der erste gehört der Roten Hilfe an, die beiden anderen erklärten, parteilos zu sein. Alle drei befanden sich am 4. November gegen 23 Uhr nachmittags in einer etwa fünf­hundertköpfigen Menge vor dem Treptower Straßenbahn depot. Schupobeamte, die in einem Streifewagen die Straßenbahn Nr. 191 begleiteten, beobachteten, wie Bratengeier in der Richtung der fahrenden Straßenbahn Nr. 91 einen Stein marf. Während sie damit be­schäftigt waren, ihn festzunehmen, bemerkte ein anderer Schupomann, wie der Angeklagte Zander einen Stein in der Richtung der vorbeifahrenden Nr. 87 schleuderte. Auch er wurde festgenommen. Unmittelbar danach erfolgte die Verhaftung des Lösche, der gleichfalls einen Stein geworfen hatte, ohne den Straßenbahnwagen getroffen zu haben.

B. bestritt vor Gericht, einen Stein ge­

schleudert zu haben Die beiden anderen waren geständig. Zander erklärte, nicht die Absicht gehabt zu haben, den Straßenbahnwagen zu treffen, er habe nur seiner Empörung Luft machen wollen. Lösche meinte, er habe bloß aus Gründen der Demonstration den Kollegen zeigen wollen, daß sie nicht richtig handelten.

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Wagner beantragte gegen sämtliche Angeklagten wegen Land­ Friedensbruchs und versuchter Trans­portgefährdung je anderthalb Jahre Zucht­haus. Das Gericht ging über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und verurteilte die Ange= flagten wegen vollendeter Transportgefährdung 3u je zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Von der Anklage des Landfriedensbruchs sprach es fie frei. In der Urteilsbegründung führte Landgerichts­direktor Tolk aus: Nach der ständigen Praxis des Reichsgerichts liegt vollendete Transport­gefährdung bereits vor, wenn auf einen fah= renden Zug ein Stein geworfen wird. Die Angeklagten wollten in diesem Falle dem Wagen­führer ins Bewußtsein bringen, daß er sich in Gefahr befinde. Der Steinwurf konnte zur Folge haben, daß er, von seiner Pflicht abgelenkt, ver= sehentlich eine Handbewegung machte, die die In­fassen des Wagens in die größte Gefahr bringen

fonnte. Das mußten sich die Angeklagten als denkende Menschen sagen. Sie waren höher zu bestrafen als der Angeklagte, der in der voran­gegangenen Sigung zwei Jahre Zuchthaus er­halten hat; denn dieser hat die Steine in einen leerstehenden Wagen geworfen, während es sich hier um einen mit Fahrgästen besetzten handelte. Das Gericht hat die Angeklagten von der Anklage des Landfriedensbruches freige­sprochen. Wäre es den Ausführungen des Staats­anwalts gefolgt und hätte es Landfriedensbruch angenommen, so hätte es auf schweren Land­friedensbruch erkennen müssen, für den die Min­deststrafe zehn Jahre 3uchthaus ist.

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Besonders vermerkt zu werden verdient die Auseinandersetzung zwischen dem fommunistischen Anwalt, der zwei von den legten Angeklagten vertreten hatte, und dem Nazianwalt, der den Nationalsozialisten in der vorangegangenen Ver­handlung verteidigt hatte. Der fommunistische Verteidiger verwahrte sich dagegen, daß der Nazianwalt behauptet habe, nur die Kommunisten hätten Steine geworfen. Es ginge nicht an, jetzt zu sagen, die Nazis seien Engel, die Kom­munisten seien Bengel. Die einen wie die an­deren seien am Streif beteiligt gewesen.

Jvaj u den letzten Tagen vor dem Unglück sollen sich Leute einer Schicht darüber beklagt haben, daß fie dauernd in Schlagwettern arbeiten müßten. Pflicht des Betriebsrates wäre es gewesen, mit allem Nachdruck auf eine sofortige Ab- stellung der Gefahr zu drängen, nötigenfalls unter Anrufung der Bergpolizeibehörde.

Leteranjammlungen vorhanden waren.

Nach dem Streit

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Zum Sonnabend ist der Aufsichtsrat der B V G. von Bürgermeister Elsas zu einer Sigung zusammengerufen, in der zu dem Streif und seinen Folgen Stellung genommen werden wird. Es wird dabei besonders die Frage der Massenmaßregelungen zur Sprache kommen. Bei diesen Entlassungen ist man blind­mütig verfahren. Es haben da offenbar allerlei Zufälligkeiten eine verhängnisvolle Rolle gespielt.

Es wird aber gut sein, wenn der Aufsichtsrat sich nicht nur mit den Folgen, sondern auch mit den Ursachen des Streiks etwas näher be­faßt. War es ein bloßer Zufall, daß die Ver­ den handlungen bis unmittelbar vor Wahlen verzögert wurden? War es ein Zufall, daß erst der Schlichtungsausschuß nach dem Aus­bruch des Streiks die BVG. zum Abschluß des Manteltarifs zwingen mußte? Und wie kommt die Direktion dazu, durch Massenentlassungen von beispiellofem Umfang allen Arbeitgebern ein schlechtes Beispiel zu geben, wie man nach be= endeten Streiks nicht handeln darf?

Diese und ähnliche Fragen bedürfen der Klärung. Wir hoffen, daß der Aufsichtsrat der BVG. sich seinen Aufgaben nicht verschließen wird.

Raubmord in Genthin 71jährige Opfer eines Verbrechens

Ein Kapitalverbrechen ist in Gen thin zwischen Brandenburg und Magdeburg entdeckt worden. Jn ihrem Hause wurde die 71 Jahre alte Witwe Helene Maeser, Alte Platower Straße 27a, ermordet aufgefunden.

Die Magdeburger Mordkommission hat die Er­mittlungen aufgenommen. Der erste Befund er­gab, daß die alte Frau auf der Hofseite ihres Grundstückes niedergeschlagen und ins Haus geschleppt worden war. Man warf ihr dort in der Stube Bettkissen über den Kopf und er­stickte sie. Die alte Frau wurde tot auf dem Fußboden liegend aufgefunden. Aus dem Haus, das sie allein bewohnte, sind einige Sparkassen­bücher sowie Schmucksachen verschwunden. Die Tat ist wahrscheinlich bereits am Dienstagabend geschehen.

Messerattentat! Die ,, Brandenburger- Tor - Jungens"

Die Kriminalpolizei ist mit der Aufklärung eines rätselhaften Borganges beschäftigt, der sich gestern in einem Lokal an der Ede der Kraut­und Lange Straße abspielte und bei dem der 22 Jahre alte Rudi Hesse, der in einem Männerheim in der Lange Straße wohnt, durch Messerstiche so schwer verletzt wurde, daß er in lebensgefährlichem Zustande ins Krankenhaus Friedrichshain gebracht werden mußte.

Der junge Arbeiter tam gestern stöhnend in das Männerheim und brach dort plötzlich zusammen. Ein sofort herbeigerufener Arzt stellte fest, daß er mehrere schwere Stiche in den Unter= leib erhalten hatte. Man sorgte für sofortige Ueberführung ins Krankenhaus. Kriminalpolizei wurde benachrichtigt und nahm die Ermittlungen auf. Dabei stellte es sich heraus, daß Rudi H. zuvor in einem Lokal an der Ecke der Kraut- und

Die neue Jannowitzbrücke

Die neue riefenhafte Eisenkonstruktion der Jannowitzbrücke wölbt sich jetzt über die Spree. Die Pflasterarbeiten im Zuge der Brücken- und Alexanderstraße sind im Gange und bald wird die neue Brücke dem Verkehr übergeben werden können.

Lange Straße Streit gehabt hatte. Von der Po lizei wurden vier Personen festgenommen. Sie bestreiten, den jungen Mann niedergestochen zu haben und behaupten, daß Unterweltler die Täter gewesen seien, die das Lokal betreten und bald danach Streit angefangen hätten. Rudi H. ist so schwer verlegt, daß er noch nicht verneh­mungsfähig ist.

Im Morgengrauen spielte sich in der Sieges= allee im Tiergarten ein Ueberfall auf einen Vor­arbeiter ab, der von einem Manne plöglich an­gefallen und mit der Pistole bedroht wurde. Der Begelagerer verlangte die Herausgabe der Bar­schaft des Arbeiters. Er fam aber an die falsche Adresse. Denn der Mann, der auf dem Wege zu seiner Arbeitsstätte war, schlug den Räuber in

Sparsystem im Bergbau

Sieben Bergarbeiter zahlen mit dem Leben

Ueber das Schlagwetterunglück auf Grube Sofia Jatoba", über das wir bereits in der Abendausgabe des Vorwärts" vom 18. Dt­tober berichtet haben und dem insgesamt sie ben Bergleute zum Opfer gefallen sind, geht uns aus dem Aachener Bergbaugebiet nod folgende Zuschrift zu:

Sündenbock machen, hieße jedoch die primäre Ursache des Unglüds gefliffentlich übersehen. Die Hauptursache des Unglüds liegt in der Tatsache, daß die Schlagwetteransammlungen nicht rein zufällig waren,

sondern nach der ganzen Art des Abbaues und insbesondere der mangelhaften und bergpolizei­widrigen Wetterführung gar nicht aus­bleiben konnten und eines Tages zwangs= läufig zur Katastrophe führen mußten.

Hier dabei

Nach den amtlichen Mitteilungen des Unfall­ausschusses der Grubensicherheitsfommission beim Oberbergamt Bonn sind die Schlagwetter durch die Lampe des Schießmeisters entzündet worden. Der Schießmeister hatte pflicht­gemäß vor dem Schießen den Arbeitsort mit der Benzinlampe abgeleuchtet und Schlagwetter festgestellt. Daraufhin versuchte er mit Preßluft( Bohrschlauch) die Schlagwetter wegzublasen. In der Annahme, daß die Arbeitsstelle nunmehr frei sei von Schlag­wettern, wollte er seine erloschene Lampe an­zünden.( Die übrigen Arbeiter hatten elektrische Lampen.) Dabei sollen sich die Schlagwetter durch Funken, die durch den Drahtkorb der Lampe schlugen, entzündet haben.

Den inzwischen verstorbenen Schießmeister zum

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gibt's noch ein zweites Anna II."( Gemeint ist das große Gruben unglüd auf Grube Anna II" am 21. Oktober 1930.) Diesen Ausspruch konnte man schon seit einiger Zeit unter den Kumpels hören, die sehr wohl sahen, daß hier entgegen den be= stehenden Bergpolizeivorschriften gearbeitet wurde. Bei dem Abbau handelt es sich nämlich um einen sogenannten Oberwerks­bau, der infolge seiner falschen Anlage vom regulären Wetterzug nicht erfaßt werden konnte

die Flucht. Ein herbeigerufener Schupo nahm mit ihm zusammen die Verfolgung auf. Sie erreichten den Burschen am Kemperplatz und nahmen ihn fest. Die Pistole, die der Bandit zuvor bei sich hatte, hatte er auf der Flucht fortgeworfen. Auf dem Polizeipräsidium wurde er festgestellt als ein 28 Jahre alter Pole Stanislaus Scho= pinski aus der Blumenthalstraße im Osten Berlins , der schon mehrmals aus Deutschland aus­gewiesen, aber immer wieder zurückgekommen war. Der Bursche gehört zu den berüchtigten ,, Brandenburger Tor Jungens", die entweder in den späten Abend- oder frühen Morgenstunden Passanten im Tiergarten an­sprechen, um sie dann zu überfallen. Der Pole ist deswegen schon wiederholt bestraft worden.

und deshalb durch Sonderbewetterung( Ventila­toren und Luttentour) bemettert werden mußte. Dabei wurden die abziehenden Wetter ent­gegen den klaren gefehlichen Bestimmungen abwärts geführt,

ein Verfahren, das beim Abbau nur in Ausnahme­fällen und nur mit Genehmigung des Oberberg­amtes zulässig ist.

Andererseits ist aber auch kaum anzunehmen, daß der zuständige Bergrevierbeamte von diesem Ganzen verbotenen Abbau nichts gewußt hat. Hier muß Klarheit geschaffen und die Verantwortlichen müssen rücksichtslos zur Rechen­schaft gezogen werden. Wenn die Zechenleitung, um eine ordnungsmäßige Wetterstrecke zu

sparen,

mit dem Leben ihrer Arbeiter so leichtfertig um= springt, dann verdient sie streng ste Strafe; und wenn der Bergrevierbeamte von diesem ver­botswidrigen Abbau gewußt und ihn gedul det hat, dann muß er ebenfalls streng be= straft werden.

Ein Wort noch zu dem Verhalten des kom= munistischen Betriebsrates. Er wurde von den übrigen Arbeitern wiederholt da rauf aufmerksam gemacht, daß an der Unglücksstelle häufig, ja, fast dauernd Schlag­

Ein Wunschzettel

Der Konflikt im Gastwirtsgewerbe

Wie wir bereits berichteten, steht heute der Konflikt im Berliner Gastwirts gewerbe vor dem Schlichtungsausschuß zur Entscheidung, der von den gastwirtschaftlichen Unternehmern vom Zaune gebrochen worden ist.

Lohn- und Manteltarif für die gastwirtschaft­lichen Arbeitnehmer Berlins waren am 31. Of­tober abgelaufen, ohne daß vorher eine Einigung über den Neuabschluß der Tarife erzielt worden ist. Die Unternehmer hatten alles getan, um diese Situation herbeizuführen. Beim letzten Tarif­abschluß war vom Schlichtungsausschuß bestimmt worden, daß die Parteien bis zum 10. Ot= tober die Verhandlungen über den Abschluß neuer Verträge so gefördert haben müssen, daß noch vor dem Ablauf der Verträge der Schlich­tungsausschuß im Falle des Scheiterns der direk­ten Verhandlungen eine Entscheidung treffen fann.

Ueber diese Bestimmung haben sich die Unter­nehmer glatt hinweggesetzt. Auf die am 15. Se p= tember von ihnen eingereichten. Forderungen erhielten die Gewerkschaften erst am 10. Of= tober eine Antwort, die auch den Wunschzettel der Unternehmer enthielt. Die Abbauforderungen der Unternehmer des Berliner Gastwirtsgewerbes find von so weittragender Bedeutung, daß die Ge­mertschaftsvertreter schon aus rein verhandlungs­technischen Gründen die vorläufige unverän derte Verlängerung der Tarife vom Schlichtungsausschuß verlangen müssen, um für direkte Verhandlungen über den Neuabschluß des allen Eigenarten des Gastwirtsgewerbes ange­paßten Tarifvertrages Zeit zu erhalten.

Die wesentlichsten Forderungen der Unter­nehmer sind folgende: Die Garantielöhne des Bedienungspersonals sollen um 12% Proz. und die Löhne des fest besoldeten Personals um 10 Proz. gefürzt werden! Die Hoteldiener und Zimmermädchen sollen nicht mehr den vollen Lohn ihrer Lohngruppe erhalten, sondern nur noch 75 Proz. davon. Mit der wahrheitswidrigen Be­hauptung, daß die Hoteldiener und Zimmer­mädchen noch reichliche Trinkgelder erhielten, will man ihnen die Löhne auf einen Schlag um rund 35 Proz. fürzen. Für die übrigen Kategorien soll es aber mit den 10 bzw. 12% Proz. auch noch nicht genug sein, sondern durch die Ein­führung mehrerer neuer Altersklassen eine weitere Verdienstminderung eintreten. Auch hinsichtlich der Berechnung des Garantielohnes foll durch die Einbeziehung der Zimmerfellner eine Verschlechterung erfolgen. Während die Gast­wirtsangestellten eine Verkürzung der Ar= beitszeit von 9 auf 8 Stunden täglich ver­langen, wollen die Unternehmer die Arbeitszeit durch Pausen Derart auseinander= ziehen. daß nur noch eine 3 ehnstündige Nachtruhe übrigbleibt.

Wie wird das Wetter?

In Berlin : Tagsüber mild, leicht wolkig bis heiter, morgens neblig, schwache bis mäßige Winde aus südlicher Richtung. In Deutschland : Ueber­all trockenes, tagsüber mildes, wolliges bis heiteres, aber meist dunstiges Wetter. Nachts ziemlich kalt, vielfach nächtliche Nebelbildung.

Gewerkschaftliches siehe auch 1. Beilage. Hierzu 1 Beilage.

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