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Unsere Kulturaufgaben

Die Verlagsgesellschaft des Allgemeinen Deut­ schen Gewerkschaftsbundes bringt soeben in einer kleinen, handlichen Broschüre( 22 Seiten, Preis 40 Pf., Organisationspreis 30 Pf.) die Rede her­aus, die Genosse Leipart in der Bundesschule des ADGB. in Bernau am 14. Oktober gehalten hat. Der Titel lautet: ,, Die Kulturaufga= ben der Gewerkschaften." Ueber diese Rede sind allerlei Gerüchte und Behauptungen in Umlauf gesezt worden. Sie bedeutet angeblich eine Schwenkung der Gewerkschaften zum Nationalis= mus. Wir veröffentlichen deshalb hiermit gerade den Teil der Rede, der sich mit der Stellung zur Nation auseinandersetzt.

Heimat und Nation.

Man wirft uns weiter vor, daß wir nicht na= tional seien. Nun, wir wissen sehr wohl, daß alle Kultur auf nationalen Grundlagen erwächst. Uns sind Heimat und Geschichte Werte, deren Bedeutung für unser Volk wir aufs höchste schäzen. Jede einzelne Geschichte unserer Verbände, die von den Borständen bisher herausgegeben wurde, ist gleichzeitig eine Geschichte der betreffen­den Gewerbezweige, die mit all der Liebe ge­schrieben ist, die man dem Werden unseres Volkes entgegenbringt. Ich denke hierbei an die Werke von Hermann Müller , August Brinkmann, Otto

Arbeiterbewegung und Nation

Hué, Alexander Knoll u. a., auch an die Geschichte des Handwerks von Rudolf Wissell .

Wir wissen in diesem Zusammenhang auch die Kräfte der Tradition zu schätzen, ohne die eine Bewegung steuerlos hin und her treibt. Wir sind stolz auf diese unsere Geschichte.

In ihr haben Männer gewirkt, die ihr Bestes für die Freiheit der Arbeiterklaffe hingegeben haben.

Keine soziale Schicht kann sich der nationalen Entwicklung entziehen. Auch wir haben es nicht getan, als wir im Weltkriege bis zu dem traurigen Zusammenbruch für unser Vaterland gefämpft haben, als wir 1918 die ganze Last des zusammen­gebrochenen Reiches auf uns genommen haben und seitdem eine Aufbauarbeit leisteten, die in der Geschichte einmal eine ganz andere Bewertung er­fahren wird, als es in dieser Zeit der politischen Verwirrung geschieht.

Es ist eine Arbeit gewesen, die sich aber auch an uns gelohnt hat. Wir sind durch eine harte Schule gegangen. Wir bereuen es nicht, weil wir wissen, daß

nur die Schicht am Ende sich durchsetzt, die auch die stärksten geistigen und fiftlichen Kräfte in fich trägt.

Arbeitsverweigerung bei ihr keine Rede sein

Kampf dem Lohnabbau tönne, denn sie habe sich zur fraglichen Zeit in

5000 Metallarbeiter gekündigt

Wehlar, 11. November.

In der Metallindustrie des Lahngaues und Oberheffens droht ein schwerer Ar­beitskonflift. Der Schlichter hat einen Schiedsspruch gefällt, der einen Ecklohn von 60 Pfennig in der Stunde vorjah. Der Schieds­spruch bedeutet eine erhebliche herab= segung der Löhne und wurde von den Ar­beitern abgelehnt, von den Unternehmern angenommen. Die am Mittwoch vor dem stellvertretenden Landesschlichter geführten Nach­verhandlungen sind ergebnislos abgebrochen worden. Infolgedessen ist den gesamten Beleg­schaften auf den Werken der Metallindustrie ( Buderussche Eisenwerke in Wetzlar , Stahlwerke Rächling- Buderus in Weglar, Karlshütte Staffel bei Limburg , Main- Weser- Hütte in Lollar , Buderussche Eisenwerte in Hirzenhain ) zum 15. November gekündigt worden. Eine gestern in Weglar tagende Versammlung der Me­tallarbeiter brachte zum Ausdruck, daß man trog­dem auf der ablehnenden Haltung zu dem Schieds­spruch beharren müsse. Infolgedessen wird am 16. November in jämtlichen genannten Werken die Arbeit niedergelegt. In Frage kommen etwa 5000 Metallarbeiter.

Der Schuhkonflikt

Verhandlungen am 18. November Jm Tarifstreit der Schuhindustrie sind vom Reichsarbeitsministerium Verhandlungen auf Freitag, den 18. November, anberaumt worden. Als Sonderschlichter wurde Regierungs­direktor Friedländer Stettin bestimmt.

Schon Ende Oktober fanden im Tarifftreit der Schuhindustrie Verhandlungen statt. Sie scheiter­ten an der Haltung der Unternehmer. Beim Ab­bruch der Verhandlungen erklärten die Unter­nehmer, daß sie das Reichsarbeitsministerium an­rufen werden.

Die Schuhfabrikarbeiter haben in den letzten Wochen gegen die Durchführung der Notverord­nung vom 5. September energisch Widerstand ge= leistet. In vielen Fällen fam es zu Arbeits­niederlegungen. Die auf Grund der Notverord­nung unternommenen Lohnsenkungsversuche wurden nahezu restlos zurüdgewiesen. Hoffentlich hat dieser Widerstand den Unter­nehmern gezeigt, daß gegen je de Verschlechterung des Reichstarifvertrages die Arbeiterschaft zu­sammenstehen wird. Jedenfalls sind vom Zentral­verband der Schuhmacher hierfür alle not­wendigen Vorbereitungen getroffen morden.

Gine von 2500

Wie die BVG. entläßt

Unter denen, die nach der Aufforderung der Direktion der BVG., die Arbeit wieder auf­zunehmen, an der Arbeitsstelle nicht erschienen waren, befand sich auch eine Reinmache= frau. Sie erhielt gleich allen anderen, die nicht zur Arbeit gekommen waren, ihre Entlassung. Die Frau reichte beim Arbeitsgericht eine Ein­spruchsflage ein und berief sich darauf, daß von

Urlaub befunden, der auch bei der ange­ordneten Arbeitsaufnahme noch andauerte.

Am Richtertisch erregte es allgemeine Verwun­derung, daß die Klägerin unter diesen Umständen entlassen worden ist. Die Verwunderung steigerte sich bei allen Zuhörern der Verhandlung zur Miß­billigung, als der Vertreter der BVG. zugab, daß die Angabe der Klägerin rich­tig sei.

Da der Termin aus einem formellen Grunde vertagt werden mußte, riet der Richter dem Vertreter der BVG., die Klägerin weiterzubeschäf= tigen.

Merkwürdigerweise machte der Vertreter keine

Wir haben für unser Volk Opfer gebracht. Wir taten es im Kriege. Dafür legen so manche mann­haften Worte von Karl Legien das beste Zeugnis ab. Wir taten es im Kampfe gegen den Separa­tismus im Westen und in der Zeit des passiven Widerstandes im Ruhrkampf.

Wir haben alles unterstützt, was unser Volk frei und wirtschaftlich wieder gesund machen sollte.

Wir wehren uns aber dagegen, daß der na­fionale Gedanke mit dem aristokratisch- kapita­

listischen System gleichgestellt wird. Die überkommene Ordnung ist uns zu eng. Sie ist nicht imitande, unsere Forderungen nach einem menschenwürdigen Dasein der Ar­beiterschaft zu verwirklichen. Sie schnürt uns das Leben ab, das wir in uns tragen.

Wir brauchen freie Entfaltung unserer Kräfte auf dem Boden der Demokratie. Mit unserer Gesellschaftsauffassung verträgt sich sehr wohl die Forderung nach Zusammenarbeit, nach Ordnung und Disziplin. Wer unsere Bil­dungsstätten und unsere Bewegung fennt, der weiß, welche Opfer wir von jedem einzelnen unter uns im Interesse des Ganzen fordern.

bestimmte Zusage. Warum nicht? Reicht seine Bollmacht nicht so weit, daß er die Direktion zur Wiedergutmachung eines offen­baren Unrechts verpflichten konnte? Er mußte doch, daß die Klägerin sich zur Zeit der Arbeitsaufnahme in Urlaub befand. Es wäre doch flüger gewesen, wenn es die Direktion nicht erst zur Klage hätte kommen lassen.

Erneuerer

In der sächsischen Bergstadt Freiberg hatte der Magistrat, als der 3entralberband der Angestellten vor einigen Wochen sein

Die Schlichtungsmaschine

Eine dunkle aber aufschlußreiche Statistik

Die letzte Ausgabe des Reichsarbeitsblattes" enthält den Tätigkeitsbericht der Schlichtungsbehörden für 1931, der diesmal insofern sehr interessant ist, als er zahlen­mäßig darüber Aufschluß gibt, wie starf sich die staatlichen Schlichtungsinstanzen durch ihre Unter­stützung des allgemeinen Lohnabbaufeldzuges an der Vernichtung der Maffentauftraft beteiligt haben.

Gegenüber 1930 ist im Berichtsjahr die Zahl der Schlichtungsverfahren vor den Schlichtungsaus­schüssen von 3760 auf 6330 gestiegen, die Zahl der Verfahren vor den ständigen Schlich= tern von 218 auf 457 und die der Verfahren vor besonderen Schlichtern des Reichsarbeits­ministeriums von 39 auf 111. Die Zahl der Verfahren vor den ständigen Schlichtern hat sich demnach gegen das Jahr 1930 mehr als ver­doppelt und die Zahl der Schlichtungsverfahren vor Sonderschlichtern sogar fast verdreifacht. Wenn man in Rechnung stellt, daß vor den Sonder­schlichtern größtenteils die Streitigkeiten ver­handelt werden, an denen Zehntausende, ja, sogar mehrere hunderttausend Arbeiter beteiligt sind, dann erkennt man,

in wie starkem Umfange das Reichsarbeits­ministerium sich an der Verelendung der Ar­beiterschaft schuldig gemacht hat.

Die wachsende Abneigung der Ar­beiterschaft gegen die staatlichen Schlichtungs­instanzen, die auf deren Tätigkeit zur Verschlechte= rung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zurück­zuführen ist, kommit deutlich in dem Rückgang der Anrufungen der Schlichtungsinstanzen durch die Gewerkschaften zum Ausdruck. Von jämtlichen amtlichen Schlichtungsverfahren tamen zustande

auf Antrag der Unternehmer im Jahre 1929 nur 12,9 Prozent, im Jahre 1930 schon 20,9 Prozent und im Jahre 1931 bereits 34,6 Proz.

Die Unternehmer finden also immer mehr Ge­fallen an den vor wenigen Jahren noch so heftig von ihnen befehdeten Schlichtungsbehörden. Das gleiche trifft auch für die Zahl der Anträge auf Verbindlichkeitserklärung von Schieds­sprüchen zu, die von 19 Proz. aller im Jahre 1929 gestellten Anträge auf 27 Pro3. im Jahre 1930 und 32,5 Proz. im Jahre 1931 stieg. Fast zwei Drittel aller im vorigen Jahre gestellten Anträge auf Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen amtlicher, nichtamtlicher und vereinbarter Schlich­

tungsstellen gingen von den Gewerkschaften aus. An erster Stelle standen bei sämtlichen Schlich­tungsverfahren reine Lohn- oder Gehaltsstreitig­feiten, nämlich 61,5 Proz. Da aber auch in den anderen Verfahren wegen Arbeitszeitstreitigkeiten oder sonstiger Differenzen größtenteils Lohn oder Gehaltsfragen mit zu entscheiden waren,

betrafen ungefähr neun Zehntel aller 1931 geführten Schlichtungsverhandlungen Cohn­

und Gehaltsstreitigkeiten.

Die Arbeiter waren an den Schlichtungsverfahren mit 81,7 Proz. beteiligt, die Angestellten mit 17,6 Proz. und beide Gruppen zugleich mit 1,3 Proz. Von sämtlichen anhängig gemachten Schlichtungsverfahren wurden 28,8 Proz. noch vor der Bildung einer Schlichtungskammer durch die sogenannten Vorverhandlungen oder auf sonstige Weise erledigt, die übrigen gelangten vor die Schlichtungskammern, die in 56,5 Proz. der Streit­fälle einen Schiedsspruch fällten, in 9,5 Proz. der Fälle eine Einigung zwischen den Parteien her­beiführten und in 5,2 Proz. der Streitigkeiten einen sonstigen, nicht näher bezeichneten Beschluß verkündeten.

Ungenommen wurden von diesen Schieds­sprüchen durch beide Parteien nur 5,5 Proz. gegenüber 7 Proz. im Jahre zuvor. Hinsichtlich der Ablehnung der Schiedssprüche verläuft die Arbeitnehmerkurve ganz gegensäglich zur Unter­nehmerkurve. Der Prozentjazz der Ablehnungen von Schiedssprüchen ist auf der Unternehmerseite von 72,9 Proz. im Jahre 1929 auf 66,7 im Jahre 1931 zurückgegangen, auf der Seite der Arbeiter jedoch im gleichen Zeitabschnitt von 19,5 Proz. auf 27,8 Proz. gestiegen. Die Anträge auf Ver= bindlichkeitserklärung Don Schieds: sprüchen wurden in folgender Weise erledigt: 5,5 Proz.( 1930: 4,6 Proz.) der Anträge wurden zurückgezogen, über 48,9 Proz.( 44,5 Proz.) wurde nicht entschieden, weil sich die Parteien geeinigt hatten, bei 28,7 Proz.( 23,7 Proz.) wurde die Ver= bindlichkeitserklärung ausgesprochen und bei 19,6 Prozent( 27,2 Proz.) abgelehnt. Es fehlen leider gesonderte Angaben darüber, wie die Anträge der Unternehmer und die der Gewerkschaften behandelt worden sind. Es fehlen vor allem Zahlenangaben darüber, in welchem Umfange bei Lohnabbau­schiedssprüchen die Arbeiter und Angestellten be­troffen wurden. Aber aus den Lohnstatistiken geht um so deutlicher hervor, wie die Schlichtungs­maschine gegen die Arbeiterschaft funktioniert hat.

westsächsisches Gaujugendtreffen dorthin einberies, beschlossen, ein Transparent auf­zustellen. Das kostete 60 Mart. Diese vornehme Geste erregte das Mißfallen der Nazis; denn das Treffen erfreute sich eines sehr starken Besuches und verlief außerordentlich wirkungsvoll. Die Wut der Nazis ging so weit, daß sie sogar mehrere Sigungen des Stadtparlaments, in denen wichtige Fragen der Arbeitsbeschaffung und Winterhilfe für die notleidende Bevölkerung ent­schieden werden sollten, auffliegen ließen.

Haß, vor allem kleinlicher Haß, das ist die Größe" dieser Herrschaften, die vorgeben, Deutsch­ land erneuern zu wollen.

Wie anno dazumal

Die Bevorzugung

der Versorgungsanwärter

Die Bevorzugung der Versorgungs­anwärter bei der Anstellung hat eine neue Erweiterung erfahren. Der Prozent­satz der Versorgungsanwärter, die bei öffent lichen Behörden beschäftigt werden dürfen. ist für die unteren Gruppen, d. h. für die Haupt­masse der Anwärter von 75 auf 90 Proz erhöht worden. Im übrigen besteht seit dem 1. Juli zugunsten der Versorgungsanwärter auch ein Vorrecht für berufliche Betätigung in der Sozialversicherung.

Für diese fortgesetzte Bevorrechtung der Ver­forgungsanwärter ist absolut kein stichhaltiger Grund zu entdecken, am allerwenigsten bei einer Betätigung in der Sozialversicherung.

BBG.- Nachspiel

In anderer Betrachtung

Die durch den wilden Streif bei der BVG. in Mitleidenschaft gezogenen Gewerkschafts­mitglieder sind von dem Verhalten der Unorganisierten und dem der RGO.- und Hitler­Leute keineswegs begeistert. Auch wir nicht. Doch gleich dem Gesamtverband und der übrigen beteiligten Gewerkschaften wandten wir uns von vornherein gegen die ungeheuerliche Maßregelung von 2500 Angestellten der BVG. und verurteilten nicht minder die Zucht= hausurteile wegen einiger Steinwürfe gegen die Glaswände der BVG.

Zu unserem Eintreten für die Opfer des BVG. Streifs wird uns von einem Arbeiter der BVG. geschrieben:

Ich bin dafür, daß unbillige Härte vermieden wird, aber auch dafür, daß den radikalen Elementen der Standpunkt flar gemacht wird. Was wäre wohl aus uns Frei­gewerkschaftern geworden, wenn die NSDAP.­Zelle gefiegt hätte? Wir haben in diesen Tagen direkt Spießruten laufen müssen. Vor uns ist ausgespien worden, wir sind als Streifbrecher, Lumpen und Verbrecher beschimpft worden, weil wir gewerkschaftliche Disziplin geübt und unsere Organisation nicht im Stich gelaffen haben. Und nun sollen wir für diese blinden Nachläufer der Parolenschuster wie für die fanatisierten An­hänger von Hitler und Thälmann uns noch besonders ins 3eug legen?

Ich meine, das ist wohl etwas zuviel verlangt. Es ist schon genug, daß die Unorganisier ten stets in den Genuß der von den freien Ge­werkschaften errungenen Verbesserungen oder ab­gewehrten Verschlechterungen fommen, ohne daß fie auch nur einen Finger frumm machen und uns noch als ,, die Dummen" verhöhnen, die Gemert­schaftsbeiträge zahlen."

Mehrbeschäftigung

Auf Anfrage des Reichskartells des selbständigen Mittelstandes hat der Reichsarbeitsminister geantwortet, daß die Wei­terbeschäftigung eines Lehrlings. der nach Ablauf seiner Lehrzeit nicht aus einem Unternehmen ausscheidet, sondern als Handlungs­gehilfe oder sonst gegen Entgelt im Betriebe weiterbeschäftigt wird, regelmäßig als Mehr beschäftigung eines Arbeitnehmers im Sinne der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be­lebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 anzusehen ist.

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Also der Lehrling hat am 1. Oktober seine Lehrzeit beendet und arbeitet weiter, wie er bisher gearbeitet hat. Mehrbeschäftigung sagt die Regierung. Also bekommt der Unternehmer 400 Mark Prämie und das Recht, entsprechend die Löhne zu senken. Hat ein Handwerksmeister z. B. zwei Gehilfen außer dem Lehrling, so fann er dann die Löhne der beiden Gehilfen und des Ausgelernten für die 31. bis 40. Stunde um 50 Pro3. fenken. Da der Lehrling natürlich bisher auch ein entsprechendes Entgelt erhielt, kann dem Handwerksmeister unter Umständen die Mehrbeschäftigung" billiger kommen als die Einstellung eines neuen Lehrlings. Der Papen= Plan ist wirklich genial für die Unternehmer.

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Hierzu 2 Beilagen

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