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Abs. 3 und 8 der Vo. und dem§ 4 der 2. Durchf. Bo. bestimmten turzen Fristen. Es ergibt sich aber auch aus der Ueberlegung, daß das Verbot feine Strafmaßnahme, sondern eine vorbeugende polizeiliche Maßregel ist. Sein 3wed ist, das Weitererscheinen ähnlicher Artikel oder Zeichnungen in Hinblick auf die Gefahr weiterer Beeinträchtigung der öffent lichen Interessen zu verhindern. Ein Verbot ist deshalb dann nicht mehr als zu lässig anzusehen, wenn seit Er. scheinen der beanstandeten Num­mer so viel Zeit verstrichen ist, daß ein öffentliches Interesse an dem Verbot als vorbeugender polizeilicher Maßnahme nicht mehr besteht.( Vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1932 betr. den ,, Donaueschinger Donau­boten" XII. V. Mr. 92/1932.)

Hier ist eine deutliche Grenze gegen willkürliche Schifanierung gezogen, finngemäß gilt diese Ent­scheidung selbstverständlich erst recht gegenüber einer Auflagenachricht! So viel über die Un­geheuerlichkeit einer Auflagenachricht mit mehr als zweimonatlicher Verspätung!

Aber was will Herr Bracht? Meint er, daß auch nur ein Leser des Vorwärts" aufhören wird, das Ohlauer Urteil als schreiendes Unrecht zu empfinden? Glaubt er, daß seine Auflagenachricht Begeisterung für die Sondergerichte erwecken wird?

Es ist schlimm genug, daß es gegen die Urteile der Sondergerichte fein Rechtsmittel gibt! Aber daß eine diktatorische Ver­waltung fich gewissermaßen als Revi­fionsinstanz in der Oeffentlichkeit betätigt und mit Zwangsauflagen Kritik am Berfahren wie am Urteil für falsch und unberechtigt er­flärt, das ist noch viel schlimmer! Denn das bedeutet, daß eine diftatorische Berwaltung in den Kampf um das Wiederaufnahme­verfahren eingreift zuungunsten der Ber­urteilten!

Diese Auflagenachricht wird nicht verhindern, daß der öffentliche Prozeß gegen die Sonder gerichte und ihre Urteile in den Parlamenten aufgerollt wird.

Rosemarie- Opfer ihrer Mutter

Verbrechen um das Blutgeld der Lebensversicherung

Das furchtbare Verbrechen an der 6 Jahre alten Rosemarie Boddin aus der Corking­straße 15 hat nach langen Ermittlungen der Mord­fommiffion nunmehr seine Aufklärung gefunden. Die Wendung in dieser sensationellen Kriminal­affäre fommt völlig überraschend: die Mutter des Kindes, die aus Danzig gebürtige Martha Boddin, eine Frau von 25 Jahren, wurde am Sonnabend von Beamten der Mordkommission verhaftet und legte gegen Mitternacht ein umfassendes Geständnis ab. Das kind follte beseitigt werden, um in den Besitz einer Versicherungssumme von 4000 m. zu kommen, die innerhalb einer Lebensversiche­rung für das Kind angegeben war. Frau Boddin behauptete anfangs, daß sie aus Berzweiflung erst das Kind und dann sich selbst töten wollte. Die letztere Angabe trifft aber nicht zu. Vielmehr wurde der Beweis erbracht, daß Frau B. das kind umbringen wollte, um in den Besitz der 4000 M. zu kommen, die für einen Todesfall des Kindes die Eltern bekommen sollten. Unter dem Berdacht, von diesem Plan gewußt zu haben, wurde auch der Ehemann Boddin feffgenommen.

Das Geständnis

Martha Boddin hatte am Freitag, dem 11. No­vember, gegen 6 Uhr abends ihr Kind auf der Straße spielen sehen und rief es zu sich. Sie war dann mit der Kleinen zum Bahnhof Gesund­ brunnen gefahren und von da ab den Ring" über Stralau- Rummelsburg benutzt. Sie stieg um und fuhr über Alexanderplatz bis Bahnhof Tier­garten. Sie fam mit dem Kind am Wasser des Landwehrkanals vorbei. Wie sie erzählte, hätte dort das Wasser gerauscht, so daß anzunehmen ist, daß sie sich an der Tiergartenschleuse befand. Hier sollte die kleine Rosemarie ertränkt werden. Frau B. will selbst bis zu den Knien im Wasser ge­

Borwärts gegen Bracht standen haben, das Kind sei schon wetter

In dem Zivilprozeß, den der Vorwärts­Berlag gegen den preußischen Staat, vertreten durch den Reichstommissar Dr. Bracht auf Bezahlung der Insertionsgebühr für die Auflagenachricht zum Ohlauer Reichs­bannerprozeß angestrengt hatte, wurde heute von der 12. Zivilfammer des Landgerichts unter Borsitz von Landgerichtsdirektor Lehmann die Entscheidung gefällt, die auf Abweisung der Klage auf Kosten des Klägers lautete.

Landgerichtsdirektor Lehmann betonte, daß der Kläger seine Ansprüche damit begründet hätte, daß der Reichskommissar mit der Auflage­nachricht die öffentliche Gewalt mißbraucht habe, weil die Nachricht feine öffentliche Tatsachen enthalte, sich nicht an eine bestimmte Veröffent­lichung anknüpfe und schließlich das Recht auf eine amtliche Veröffentlichung überhaupt vermirft sei, weil die Auflagenachricht erst im Septem­ber erfolgte, während sich die Vorgänge in Ohlau im August abgespielt hätten. Diesen Ausführungen sei der beklagte Staat eingehend entgegengetreten. Das Gericht habe sich die Aus­führungen des Kläger nicht zu eigen gemacht.

Allerdings sei der preußische Staat passiv legiti miert und hätte für eine rechtswidrige Handlung verantwortlich gemacht werden müssen. Das Ge­richt habe aber verneint, daß die Handlung tat­sächlich rechtswidrig sei. Die Auflagenachricht sei in Ausübung öffentlicher Gewalt ohne Verletzung eines Gesetzes oder einer Notverordnung erfolgt. Das Gericht sei der Auffassung, daß die Auflage­nachricht eine amtliche Entgegnung darstelle, die den gesetzlichen Voraussetzungen und Erforder­nissen entspreche Das Gericht habe teine Be­denken gegen die Auffassung, daß die Ohlauer Auflagenachricht gegen Tatsachen, gerichtet sei Der Einwand des Klägers, daß die Auflage= nachricht nicht genau erkennen lasse, gegen welche Tatsachen sie sich richte, sei nicht stichhaltig. Eine derartige genau Pflicht zur Bezeichnung, an welche Tatsacher die Auflagenachricht anknüpfe, finde feine Stüge in der Notverordnung. Die Ohlauer Auflagenachricht knüpfe nicht an eine einzelne Veröffentlichung an, sondern an eine Reihe von Beröffentlichungen, die eine einheitliche Tatsachen darstellung gewesen seien. Für jeden Leser sei auch aus der Auflagenachricht klar erkennbar gewesen, gegen welche Berichterstattung sie sich gerichtet habe

Der dritte Einwand des Klägers, daß der preußische Staat bereits das Recht auf Berichti­gung verwirkt habe, sei ebenfalls nicht stichhaltig.

Das Gericht stehe zwar auf dem Standpunkt, daß ein Recht auf Berwirkung an und für fich bestehe und daß es zum Beispiel nicht möglich jei, eine im Mai erfolgte Veröffentlichung im November zu berichtigen. Hier handle es sich aber nur um eine furze Spanne vom August bis zum September, bei der eine Verwirkung nicht in Frage fomme.

Da sämtliche fachlichen und formellen Voraus­segungen erfüllt seien, so hobe der preußische Staat in diesem Falle nicht pflichtwidrig gehandelt. Ueber politische Zweckmäßigkeiten oder Begründetheiten zu urteilen, fei nicht Aufgabe des Gerichts.

Nach dieser Entscheidung ist kein Zweifel dar­über, daß die Auflagenachricht, die wir am Sonn­abend veröffentlichen mußten, einen Willfüratt darstellt. Das Recht auf eine Auflagenachricht ist selbstverständlich nach Monaten verwirft!

im Wasser gewesen. Da es aber anfing zu weinen und Leute gerade in der Nähe vor­übergegangen seien, hätte sie ihre Absicht auf­gegeben und sei mit Rosemarie vom Bahn­hof 300 bis Moabit zurüd gegangen. Unterwegs trug fie das Kind Hudepade auf der Schulter Auf ihrem Wege passierte sie auch die Grenzstraßenbrüde. Dort fand ich den Entschluß," sagte fie.

Frau B. ist eine förperlich große Person. Sie konnte leicht über das eiserne Geländer auf der Brücke hinwegreichen mit den Armen. Sie hob dort auf der Brücke stehend das Kind hoch, das sich neugierig über den Rand des Geländers

redte und hinübersah Die furchtbare Mutter pacte jetzt das Kind an den Fußsohlen und stieß es hina b. Dann ging fie noch eine ganze Weile durch den Humboldthain und kehrte nach Hause zurüd. Man findet jetzt auch eine Er­klärung dafür, daß die kleine Rosemarie feine Unterfieidung mehr trug, sondern nur noch Mantel und Hemdchen anhatte. Im Wasser im Tiergarten war die Unterwäsche durchnäßt worden, so daß es die Frau störte, als sie das Kind auf der Schulter forttrug. Sie zog die Sachen aus und warf sie fort.

Durch das Auffinden der Police und der Ohrringe des Kindes sind die Angaben der Frau über den beabsichtigten Selbstmord wider­legt worden. Sie war gegen% 3 Uhr in der Nacht zu Hause angelangt, hielt sich dort noch eine Viertelstunde auf und ging dann erst zur Polizei, um Vermißtenanzeige zu erstatten.

Als die kleine Rosemarie im Krankenhaus lag, war es die Mutter, die sich sehr um das Kind bemühte. Sie bestand erst darauf, daß fie das Kind nach Hause nehmen könne. Das wurde aber von den Aerzten verboten. Dann verlangte sie, daß man ihr die Nachtwache am Bett des Kindes überlasse, aber auch das wurde abgelehnt. Diese scheinbar aufopfernde Mutterliebe bekam durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei bald ein ganz anderes Gesicht. Frau Boddin hatte große Sorgen, daß das Kind etwas verraten könnte!

Als sich das Befinden des kleinen Mädchens immer mehr besserte, erfuhr man zwar nichts, was geschehen war Aus dem Verhalten des Kindes der Mutter gegenüber schöpfte man Ver­dacht. Rosemarie hatte natürlich furchtbare Angst vor ihrer Mutter.... Am 14. August war Rosemarie 6 Jahre alt geworden. Das Kind wurde versichert auf 20 Jahre für 2000 m., die sich im Todesfalle auf 4000 m. erhöhen sollten. Diese Tatsache des Abschlusses einer Lebensver sicherung für das Kind hatte die Frau bislang verschwiegen.

Das Kind als Wertobjekt

Es stellte sich jetzt heraus, daß Frau B. ihr Töchterchen als ein Wertobjekt betrachtet hatte. Wohlweislich hatte sie sogar die Prämien schon bis einschließlich Dezember dieses Jahre bezahlt. Als diese Fest stellungen getroffen wurden, verhaftete man auch den Ehemann Boddin und brachte ihn zum Polizeipräsidium.

Bei den Bernehmungen wurde der entmenschten alles vorgehalten, was

Mutter

die Mord­

Erdbeben in Westdeutschland

Im Ruhrgebiet , Düsseldorf und in Südholland leichte Erdstöße

Die Bevölkerung Westdeutschlands und besonders des rheinisch westfäli. schen Industriegebietes wurde in der vergangenen Nacht gegen ½1 Uhr durch einen heftigen Erdstof in erheb lichen Schrecken versett. Der Erdstoß war so stark, daß die Bevölkerung aus dem Schlaf geweckt wurde und in den Wohnungen die Möbel wankten und fleinere Einrichtungsgegenstände, kleinere wie Lampen und Porzellan umfielen. Schaden scheint jedoch nach den bis gegen 2 Uhr morgens vorliegenden Meldungen aus Koblenz , Köln , Köln , Mülheim , Duisburg , Bochum , Gelsenkirchen , Essen, Wuppertal , Dortmund , Krefeld , Gladbach- Rheydt , Xanten , Limburg a. d. Lahn und anderen Städten nicht angerichtet worden zu sein. Wie aus den verschiedenen Meldungen weiter hervorgeht, dauerte der Erdstok zwei bis dreißig Sekunden.

Düsseldorf , 21. November.

Die Erdstöße in Düsseldorf verliefen Don Westen nach Osten und waren von einem dumpfen Rollen begleitet. Im Stadtteil Derendorf traten in verschiedenen Gaststätten Licht­störungen auf. Die Erschütterungen waren von einer Stärke, wie sie in Düsseldorf in den letzten Jahrzehnten nicht festgestellt worden waren. Das Beben wurde von den Instrumenten der Reinachschen Erdbebenwarte auf dem Kleinen Feldberg im Taunus um 24 Uhr 37 Mi­nuten 38 Sefunden aufgezeichnet. Nach vier Mi­nuten kamen die Instrumente wieder zur Ruhe.

Effen, 20. November.

Die Bemühungen, Ursachen und Ausmaß der in der Nacht zum Montag in ganz Westdeutsch­land, am Niederrhein und in Holland beobachteten heftigen Erdstöße festzustellen, blieben ergeb= nislos. Wie der Leiter der Essener Wetter­warte, Dr. Gabbas, selbst ein alter Seismologe, auf Anfrage mitteilt, mußte bei den ersten Mel­dungen von den Erdstößen die Annahme nahe liegen, daß es sich um eine rein lotale Er­fcheinung, etwa von einem Explosionsunglüd, einer Bergwerkskatastrophe oder einem ähnlichen

Borgang herrührend, handelte. Erst die aus ganz Westdeutschland und auch aus Holland eingehen den Nachrichten von heftigen Erdstößen, die sich sehr unterschiedlich bemerkbar machten, lassen er­fennen, daß es sich tatsächlich um ein Erdbeben handelt, dessen Ursachen und Auswirkungen fich zur Zeit jedoch nicht erkennen lassen.

Auch in Holland

Amsterdam , 21. November. Im Süden Hollands wurde bereits am Sonntag um 210 Uhr ein Erdstoß verspürt. In Den Dunge erhielt die Mauer einer Kirche an verschiedenen Stellen Risse. Zwei weitere Erdstöße wurden dann am Montag gegen 21 Uhr morgens auch noch an verschiedenen Orten verspürt. In Den Bosch geriet die Bevölke= rung in starte Unruhe, da das Gerücht um­lief, die Munitionswerkstätten von Hemburg seien in die Luft geflogen. In einem Raffeehaus ent­standen Risse im Fußboden. Die Gäste eilten Der­ängstigt ins Freie. In Amsterdam , Haag und Utrecht wurden die Erdstöße nach Mitter­nacht ebenfalls verspürt Nach den bisher vor­liegenden Melbungen sind ernſtere Schäden nicht entstanden. Wo das Zentrum des Bebens liegt. fonnte bisher nicht festgestellt werden.

Bretonisches Attentat

Zugleich Warnung des Opfers

Eigener Bericht des Vorwärts"

Paris , 21. November.

Auf den Zug, mit dem Ministerpräsident Herriot von Paris nach Nantes ( Bretagne ) fuhr, wurde am Sonntagmorgen ein Attentat verübt. Etwa 50 Kilometer vor Nantes wurde die zweigleisige Strecke durch Sprengung auf mehrere Meter zer­stört. Die Attentäter stellten dann rote Lichter auf so daß der Zug furz vor her zum Halten gebracht werden konnte. Man vermutet, daß die Attentäter bretonische Autonomisten sind wie jene, die vor mehreren Wochen in Rennes ein Denkmal zur Erinnerung

tommission bisher ermittelt hatte. Raum, daß sie merkte, daß man sie zu verdächtigen begann, wurde sie anmaßend und frech und verbat sich jede Berdächtigung. Sie sagte dabei einmal: Es paßt mir nicht, so vernommen zu werden. Man soll mich nur einmal allein mit meinem Kind sprechen lassen und die Tat wird ihre Aufklärung finden!"

Kontrollfahrt mit der Mutter

Im Auto wurde die Frau heute früh an die Stelle des graufigen Verbrechens gebracht. Sie schilderte, wie sie das Kind Hudepade getragen habe. Als sie an das eiserne Brüder= geländer herantrat, richtete sich das Kind auf und sie merkte ein Leichterwerden der Last, weil die Kleine mit ihren Händen das Geländer gefaßt und sich selbst daran hochgezogen hatte. Rosemarie hatte interessiert nach den bunten Signallichtern der Eisenbahn­strecke gespäht. Diesen Moment benutzte die Mutter, um das Kind an den Fußsohlen zu packen und den Körper hinüberzustoßen. Die Kleine ist wie die Spuren bei der ersten Be­sichtigung zeigten

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Ian dem Geländerpfetler ein Stüd herabgerutscht, bis sie dann auf die Eisen­bahngleise fiel. Die nächste Station dieser Kon­trollfahrt war der Tiergarten. Hier hatte- mie bereits gemeldet die Mutter ebenfalls einen Bersuch gemacht. das Kind zu ertränken. Es stellte sich jetzt heraus, daß sie gleiche Versuche an zwei anderen Stellen unternommen hatte. So 3. B. in Tempelhof vor dem Hause Coldiz­straße 39 und vor dem Hause Wulfilaufer 20 am Teltowfanal. Diesen Weg hatte sie im ersten Verhör verschwiegen. An beiden Stellen war sie aber wie im Tiergarten an der Schleuse- durch Passanten an der Ausführung der Tat be­hindert worden.

Im Anschluß an diese Fahrt wurde die Frau nochmals vernommen. Wenn sie auch immer noch behauptet daß sie ebenfalls Selbstmordabsichten gehabt habe was ihr nicht geglaubt wird, so sagt fie doch in bezug auf die Ausführung der Tat jetzt offenbar die Wahrheit. Frau Boddin behauptet, daß ihr Mann von dem Abschluß der Lebens­versicherung für das Kind nichts wisse. Er habe nur von der Kollektivversicherung bei Bobach gewußt. Dadurch scheint er entlastet zu sein. Der Brief, in dem er sich Anfang September er­fundigte, ob das Kind in die Rollektivversicherung einbezogen sei, dürfte mit der Tat der Mutter nicht im Zusammenhang stehen. Er wird wahr scheinlich im Laufe des Tages entlassen werden.

an die Bereinigung der Bretagne mit Frankreich schwer beschädigt haben.

Offizös wird dem soeben ausgewiesenen Nazi­journalisten Rörber Berbindung mit diesen Bretonen zugeschrieben. Er erklärt dazu, bereits vor drei Monaten vor dem Untersuchungsrichter in Rennes unter Eid bekundet zu haben, daß zwei dieser Leute ihn besuchten, um das Intereffe der Hitlerei für ihre Bewegung zu erlangen,

Autokatastrophe

11 italienische Faschisten getötet Rom , 21. November.

Bei Furbara wurde ein£ aft kraftwagen, auf dem fich 52 junge Faschisten befanden, die von einem Besuch der Ausstellung über die faschistische Revolution aus Tarquinia zurückkehrten, bei einer Bahnüberquerung vom 3uge erfaßt. Elf Perfonen wurden getötet und alle anderen, davon einige schwer, verlegt.

was Körber gerade als aussichtslos bezeichnet habe.

Unter den Verhafteten sind nach dem Populaire" vier Mitglieder der bretonischen Ge­heimgesellschaft ,, Bretz Atao", darunter eine junge Studentin, die den Beinamen die rote Jung­frau" führe und von der auch gelegentlich des Denkmalsattentats in Rennes die Rede gewesen sei. Diese vier Verhafteten hätten in einem Hotel in Nantes , wo sie Zimmer bestellt hatten, den Anmeldezettel in bretonischer Sprache ausgefüllt Nach dem Attentat hätten Polizeibeamte auf Grund dieser Tatsache die Verhaftung vorgenommen. Ministerpräsident Herriot hat nach dem Populaire" u. a. er­zählt, auch bei seiner Reise nach Vannes sei ein Attentat geplant gewesen. Zwei Bomben sollten vom Balkon eines Hotels gegen ihn ge­schleudert werden, als sich der festliche Zug durch die Stadt bewegte. Die Polizei habe damals fest­gestellt, daß in dem Hotel Zimmer belegt worden feien und der Präteft des Departements Morbihan habe ihm, Herriot . damals vielleicht das Leben gerettet dadurch daß er die in Vannes an­kommenden verdächtigen Reisenden vorsichtshalber festnehmen ließ Die Bomben sollen in einer Apotheke hergestellt worden sein.