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man ihm vorwirft, hat er in der ,, Roten Fahne" begangen. So hat Ulbricht als weiteren Grund für den Sturz Neumanns angeführt, er habe nicht zugeben wollen, daß die Parole Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft" falsch gewesen sei. Diese Parole ist seinerzeit in offiziellsten Berlautbarungen der KPD. auf dem offiziösen Papier der ,, Roten Fahne" ausgegeben worden. Ueber den ,, Vorwärts", der sie schon damals für falsch erklärte, fiel man mit wilden Beschimpfungen her. Heute aber ist in der KPD. geächtet, wer nicht zugeben will, daß der Vorwärts" damals recht gehabt hat.

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Die Krise hat der KPD . Millionen verwirrter und verzweifelter Proletarier zugetrieben auch sie werden eines Tages bemerken, wohin sie geraten sind, nämlich in einen Haufen von Ronfusion und Gesinnungslumpe rei, von dem man alles mögliche erwarten tann, nur teine Tat, die die Arbeiterklasse vor­wärts bringt!

Der Bullerjahn- Prozeß Die Verteidigung will Bullerjahns

Unschuld beweisen

Der Vorsitzende teilt zu Beginn der Verband­lung mit, daß ein Telegramm des Schweizer Staatsangehörigen Bienz aus Basel einge­gangen sei, wonach er am Kommen verhindert sei. Ein Brief wird von Bieng an= gekündigt. Im Anschluß hieran erklärt der Vorsitzende, daß er von sich aus feinen Anlaß habe, die Vernehmung des Zeugen von Gontard fortzusetzen.

R.-A. Dr. Rosenfeld, der für die Ver­teidigung gestern noch eine Reihe von Fragen an den Zeugen von Gontard angekündigt hatte, gibt eine Erklärung ab, in der es heißt: Nachdem nunmehr der ganze Inhalt der Aussagen des Zeugen von Gontard durch seine Bernehmung nach allen Seiten erforscht ist und nachdem auch andere Tatsachen festgestellt sind, die in öffent­licher Sizung nicht weiter erörtert werden können, hält die Verteidigung es nunmehr für über flüssig, noch weitere Fragen an diesen Zeugen zu stellen. Sie steht auf dem Standpunkt, daß für die Frage der Schuld Bullerjahns die Aus­sage des Zeugen von Gontard durch seine per­sönliche Vernehmung völlig unerheblich geworden ist.

Die Verteidigung erklärt weriterhin, es fomme ihr in diesem Verfahren nicht nur darauf an, eine Feststellung in dem Sinne zu erreichen, daß die Schuld Bullerjahns an dem Verrat nicht nach­gewiesen werden kann, es tomme ihr viel­mehr auch darauf an, die Nichttäterschaft Bullerjahns nachzuweisen. Da nun in dieser Verhandlung nach Ansicht der Verteidigungsr bereits mehrere Anzeichen dafür hervorgetreten seien, daß andere Personen den Verrat begangen haben, beantrage die Verteidigung die Ladung..... des Chauffeurs Karl Gollers Berlin . Dieser Zeuge sei vom 5. September 1921 bis 20. Januar 1923 als Chauffeur bei der Inter­alliierten Kontrollkommission tätig gewesen. Er solle bekunden, daß er kurz vor Weihnachten 1922 den Leutnant Jost in das Hotel Bellevue gefahren habe.

Dort feien zwei Leute, anscheinend Arbeiter, an den Zeugen herangetreten und hätten ihn gefragt, ob das Leutnant Jost gewesen sei. Auf die Frage des Zeugen, warum sie das wiffen wollten, hätten sie gesagt, fie feien schon

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Die Meineidsseuche

Die Mitschuld der Justiz Straflose Meineidsserien?

In Oberschlesien ist, wie berichtet, dieser Tage die Meineidfabrit" des Winkeladvokaten Rogur abgeurteilt worden. 33 Fälle des Mein­eides, 25 Fälle der falschen eidesstattlichen Ber­sicherung sind der Gesellschaft nachgewiesen. Die Zahl der wirklich geleisteten Meineide dürfte weit größer sein. Ueber 90 Jahre Freiheitsstrafe wurden zur Sühne gegen zwölf Personen verhängt.

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Aber damit ist die Sache nicht erledigt. Immer wieder fragt man: Was ist das für eine Justiz, die sich jahrelang von solch einer Bande hineinlegen läßt? In fast allen Fällen, in denen die Kozur- Bande falsches Zeugnis ab= legt, haben die Gerichte prompt Fehlurteile gefällt: In Alimentensachen, in Ehescheidungsfachen, in Grundstücks- und Vermögenstlagen aller Art. Dabei ist festgestellt, daß die von Kozur gestellten Meineidszeugen, bevor sie als Zeugen benannt wurden, keine blasse Ahnung von den Prozeßvorgängen hatten, die sie be= schwören sollten, ja die Prozeßparteien nicht einmal dem Namen nach fannten.

Und auf solche Zeugen fallen unsere Richter herein? Ja, sie sind prompt und regel­mäßig auf sie hereingefallen. Wundern kann sich nur darüber, wer die Praxis unseres Zivilprozesses nicht kennt. Auf dem Papier steht

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wohl der Grundsatz der freien Beweiswürdigung". Der Richter ist danach nicht verpflichtet, dem Zeugen zu glauben, auch wenn dieser den Eid leistet. Aber aus Bequemlichkeit und Routine ver­lassen sich die meisten Richter auf den Eid. Oft be= kommt auch der urteilende Richter nicht den Zeugen in Person zu Gesicht, sondern nur ein schriftliches Protokoll der Zeugenaussage, das ein anderer Richter aufgenommen hat. Der strebt natürlich, das Protokoll so kurz wie möglich zu halten. Gerade das, was eine Prozeßpartei vor­bringt, um die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen darzutun, gelangt meist nicht ins Proto­toll. Kein Wunder, daß bei solchem Gerichtsver­fahren die Meineidsfabriken florieren! Oberschlesien ist nicht der einzige Fall, auch in Berlin ist vor nicht allzulanger Zeit eine Meineidfabrik, sogar mit weiblichem Chef aufgeflogen.

Neuerdings hat eine Entscheidung des Reichs­gerichts sogar die Gefahr strafloser Meineidsserien vergrößert. In einem poli­tischen Prozeß hatte ein Hausdiener als Zeuge beschworen, den kritischen Vorgang, das Herunter­reißen einer Fahne, nicht gesehen zu haben. Er hatte es in Wirklichkeit genau beobachtet. Wegen Meineides angeklagt, entschuldigte sich der Zeuge damit, daß er gefürchtet habe, von den Partei­gängern der Täter mißhandelt zu werden, wenn

Nazimißwirtschaft in Anhalt

In fünf Monaten vier Millionen Defizit

Eigener Bericht des, Vorwärts"

Dessau , 22. November. Die sozialdemokratische Fraktion des Anhaltischen Landtags veröffentlicht eine Aufsehen erregende Darstellung über den Zustand völligen den 3usammenbruchs, die national­sozialistisch- deutschnationale. Regierung Freyberg in Anhalt in wenigen Monaten herbeigeführt hat. Während die Regierung Deist- Weber einen geordneten Staatshaushalt und 1% Millionen Mark baren Kassenbestand hinterlassen hat, be= trägt nach fünf Monaten Naziregie­rung der Fehlbetrag des Staates bereits 4 Millionen Mart. Bei den anhaltischen Gemeinden schätzt man einen Fehlbetrag von 5 Millionen Mart.

Neue Nazibluttat

Zwei Parteigenossen niedergeschossen Dortmund , 22. November.

In der Nacht zu Montag tam es, wie der Polizeibericht am Montagabend meldet, in einer Wirtschaft im Stadtteil Deusen zwischen Ange­hörigen der NSDAP . und Mitgliedern eines Ar­

Die sozialdemokratische Fraktion stellt ferner fest, daß die Wohlfahrtserwerbslosen unter keinen Umständen der Gefahr ausgesetzt werden dürfen, vor leeren Kassen der Gemeinden und des Staates

er die Wahrheit sage. Einer der Täter habe ihm, dem Zeugen, nämlich gedroht: Er werde es be­sorgt bekommen, wenn es zu einer Verurteilung fäme". Das Schwurgericht hatte daraufhin den Hausdiener freigesprochen, weil er im Notstand" gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte hier­gegen Revision eingelegt, aber das Reichs= gericht hat das freisprechende Urteil bestätigt. Der Zeuge habe sich in einer " Dauergefahr" befunden. Bei seiner Bernehmung im Gerichtssaal sei diese Gefahr besonders groß gewesen, weil im Zuschauerraum zahlreiche Parteifreunde der Angeklagten ge= sessen hätten.

Professor Helmut Mayer, der in der Ju­ristischen Wochenschrift" dies Urteil kritisiert, be­merkt hierzu mit Recht: 3u allen Zeiten war der Belastungszeuge der Gefahr ausgesetzt, daß er Nachteile vom Verurteilten oder von dessen Freunden zu gewärtigen habe. Es hat aber noch keine Zeit gegeben, die deshalb den Meineid erlaubt hätte!"

Die Konsequenzen dieses Urteils sind unabsehbar, da in fast allen politischen Prozessen sich Zeugen auf ähnliche Gefahren berufen werden. An Mein­eiden hat es schon bisher zweifellos nicht gefehlt. Infolge der Entscheidung des Reichsgerichts dürften diese zur stehenden Einrichtung werden.

zu unterbrechen. Betritt der Ausgeschlossene nach Wiederaufnahme der Sigung doch den Saal, so hat diese Handlung den Verlust des Man= dats zur Folge, und der Präsident hat sofort den Erfagmann einzuberufen.

Zur Gefeßwerdung dieser Aenderungen ist eine Mehrheit verfassungsändernde

forderlich.

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zu stehen und mit leeren Händen nach Hause Milde für Lappo- Führer

gehen zu müssen. Die Sorge darum, daß diesen Opfern der fapitalistischen Wirtschaft wenigstens die farge Existenz ermöglicht werde, die ihnen noch verblieben sei, stehe für die Sozialdemokratie natürlich unendlich höher als das parteipolitische Interesse an einem weiteren Abwirtschaften des Systems Frenberg. Deshalb erhebt die sozial­demokratische Landtagsfraktion die Forderung, daß der Staat sofort eine erschöpfende Auskunft über die Finanzlage und die beabsichtigten Maß­nahmen der Regierung erteile.

Männern um 5 Pf., den Frauen um 6 Pf. die Stunde. Der Schiedsspruch sah eine Kürzung von 2 Pf. und 4 Pf. vor.

Am 15. November wurde fast einstimmig der Streit beschlossen, durch den die sechste Lohn­fürzung abgewehrt wurde.

Prozeßkomödie um den Aufstand Eigener Bericht des ,, Vorwärts"

Helsingfors , 21. November. Im Lappo Prozeß wurden die vier Anführer der Hauptschuldigen und weißen Terrorbanden zu je neun Monaten Gefängnis verurteilt; der Geld­geber, Kommerzienrat Haarla, erhielt sechs Wochen Gefängnis. 84 andere Zugteilnehmer er hielten weitaus geringere Strafen, wobei 32 Ver­urteilte bedingt und 20 völlig begnadigt wurden. Der Rest wurde freigesprochen.

Damit endet die Prozeßkomödie gegen die Lappo- Banden. Die wahren Urheber und Geldmänner sind im Dunkeln geblie ben und waren nicht einmal angeklagt. Es iſt jener aus Banfiers, Unternehmern und Groß­agrariern zusammengefeßte finnische Herren­flub, der die Lappobanden finanziert und aus­rüstet gegen die Arbeiterschaft und gegen jeden sozialen und politischen Fortschritt. Auch der jetzt abgeurteilte Zug und Aufruhr der Lappos sollte im Grunde nur den Zweck haben, die Ar­beiterschaft durch Vernichtung ihrer poli­tischen und gewerkschaftlichen Organisationen attionsunfähig und zu einem wehrlosen Ausbeutungsobjekt der Kapitalisten zu machen. Die lächerlichen Strafen find geradezu ein Anreiz für fünftigen Terror und neue Taten der von den Unternehmern ausge­haltenen weißen Landsknechte und Strauchritter.

bei den Engländern geweſen, dort aber abge- beitergefangvereins zu Streitigkeiten, in deren Autounglück in Neukölln en und

blitt und von der englischen Kommission an Leutnant Joft verwiesen worden. Auf weitere Fragen hätten die beiden Männer gesagt, sie jeien in Wittenau beschäftigt und hätten auf Lasttraftwagen heimlich Waffen weggebracht. In das Gespräch hätten sich dann französische Soldaten eingemischt. Einer von diesen habe die Männer dann hineingeführt. Der Zeuge soll diese beiden Männer noch mehrere Male im Januar zusammen mit Leutnant Jost gesehen haben. Der Senat beschloß, den Zeugen Gollers für nächsten Donnerstag zu laden.

In der fortgefeßten Zeugenvernehmung wird Rechtsanwalt Rudolf Olden vernommen, der bis Ende des legten Jahres der Redaktion des ,, Berliner Tageblattes" angehörte und als solcher auch den Fall Bullerjahn bearbeitet hat.

Vors: Sie sollen befunden können, daß der Zeuge v. Gontard ausdrücklich versichert habe, er sei in Sachen Bullerjahn niemals vernommen worden.

Zeuge Herr v. Gontard war am 3. Dezem= ber 1928 in unserer Redaktion. Dem General­direktor v. Gontard kam es darauf an, daß eine bestimmte Mitteilung im ,, B. T." erscheinen solle. Der Sinn war der, daß Herr v. Gontard an dem Urteil gegen Bullerjahn keine Schuld trage, denn er sei nicht einmal richtig vernommen worden. Es habe sich einfach um eine Unterhaltung sozu sagen zwischen Tür und Angel gehandelt, nicht aber um eine Bernehmung im prozessualen Sinne. Vors: War damit die Vernehmung in der Hauptverhandlung gemeint.

Zeuge Olden: Nein, es handelte sich um das Vorverfahren. In der Mitteilung hieß es dann weiter, Herr v. Gontard habe bei dieser formlosen Vernehmung bzw. bei dem Gespräch nur das mitgeteilt, was als Untersuchungsergebnis in den Werken festgestellt worden war. Der Zeuge Olden erklärt, er erinnere sich ganz deutlich, daß Herr v. Gontard dabei den Ausdrud gebraucht habe: Was meine Herren im Werf festgestellt haben." Diese Untersuchungen im Werk seien die einzige Quelle gewesen.

Berlauf von zwei SA.- Leuten innerhalb des Gastraumes geschossen wurde. Dabei wurde ein Bergmann durch einen Bauchsteckschuß lebensgefährlich verletzt. Ein weiterer Bergmann erhielt einen Kopfstreifschuß. Beide Berletzte sind Angehörige der SPD . Einer der Täter wurde im Laufe des Montag feffgenommen.

Gegen Straßenbahnmast gerast

In Neukölln ereignete sich heute früh ein folgenschweres Autounglück, bei dem der 38jährige faufmännische Angestellte Paul Kerwih aus der Streifstraße 65a den Tod fand.

Gegen 45 Uhr befand sich K. mit seinem Privatauto bereits auf dem Wege zu seiner Arbeitsstelle. An der Kreuzung Sonnenallee und Zigraftraße in Neukölln fam der Wagen auf dem schlüpfrigen Fahrdamm ins Schleudern. Kermit

Das Chemnitzer Todesurteil verlor die Gewalt über die Steurung und raste

Der verurteilte Kommunist legt Revision ein

Eigener Bericht des Vorwärts"

Dresden , 22. November. Der Kommunist Bartel, der in der vorigen Woche wegen eines Zusammenstoßes im Café Herold in Chemniß, bei dem ein Zahnarzt getötet wurde, vom Chemnizer Schwurgericht zum Tode verurteilt worden ist, hat innerhalb der vorge= sehenen Frist Revision beim Reichsge= richt eingelegt. Sollte diese keinen Erfolg haben, ist trotzdem nicht mit der Hinrichtung Bartels zu rechnen, vielmehr wird auch in diesem Falle wie stets seit 1918 Begnadigung eintreten.

Nach acht Streiftagen

voller Erfolg

Eigener Bericht des Vorwärts"

Kiel , 22. November.

Der Streit der Fischereiarbeiter in Edernförde ist nach achttägiger Dauer mif einem vollen Erfolg der Streifenden beendet worden.

Zum sechsten Male sollte den Arbeitern in der Fischindustrie der Lohn gekürzt werden, den

auf den Bürgersteig. Dort prallte das Auto mit solcher Bucht gegen einen Straßenbahnmast, daß es völlig zertrümmert wurde. Der Fahrer wurde ins schwerverletzt geborgen und Buckower Krankenhaus geschafft. Dort ist K. bald nach seiner Einlieferung an den Folgen eines doppelten Schädelbruches gestorben.

Parlamentsschuß

Vorschlag Dr. Renners

Wien , 22. November.

Die Gewalttätigkeiten mehrerer Heimwehrabge­ordneten im Nationalrat haben dem Präsidenten

Die treue Bretagne

Kundgebung für Herriot Eigener Bericht des Vorwärts" Paris , 22. November. Die Nachforschungen nach den Urhebern des Attentats gegen die Bahnlinie Paris- Nantes sind bisher ergebnislos geblieben. Die Abgeord­neten der bretonischen Departements haben Her= riot die Treue und Loyalität der Bre­toner gegenüber Frankreich beteuert; sie könnten eine derart unsinnige Geste wie das Attentat nicht verstehen, besonders gegenüber der Person Her­riots, der stets die größte Fürsorge für ihre schöne Provinz bewiesen habe und die durch ihn zum erstenmal den offiziellen Besuch des Ministerpräsidenten erhalten habe.

Dr. Renner die Notwendigkeit der Einführung Berlängerte Entlaffungsfrist

scharfer Ordnungsmaßnahmen nahegelegt. Er hat nun der Obmännerkonferenz( dem Aeltestenrat) den Entwurf einer Neufassung der Verfassungs­bestimmungen über die Immunität der Abgeordneten vorgelegt, der auch für den Bundesrat und die Landtage gelten soll. Danach soll der Präsident das Recht erhalten, einen Ab­geordneten nach drei Ordnungsrufen oder wegen einer Gewalthandlung auf einen bis acht Sigungstage auszuschließen, was ein Ruhen aller auf dem Mandat liegenden Rechte zur Folge haben würde. Fügt sich ein Ab­geordneter dem Ausschluß nicht, so ist die Sigung

Wir veröffentlichten den Rotschrei von vier neunzehnjährigen Fürsorgezöglingen aus Pankow , die ihrer Sorge Ausdruck gaben, durch die letzte Verordnung der kommissarischen preußischen Re­gierung die Heime verlassen zu müssen. Inzwischen ist bekannt geworden, daß die Entlassungsfrist für die Zöglinge über 19 Jahre bis zum 1. April 1933 verlängert wird. Diese neue Be­ſtimmung beseitigt die Härte, durch die die Insassen der Erziehungsheime, die älter als 19 Jahre sind, ohne jede Borbereitung auf die Straße gesezt werden.