Fall zur völligen Ausschaltung der Boltsvertretung führen.
Nun hat der Reichspräsident dem Führer der Nationalsozialisten am 19. November den Auftrag gegeben, eine parlamentarische Regierung zu bilden, das heißt also eine, die nach der Begriffsbestimmung seines Staatsfefretärs ihre Machtvollkommenheit aus schließlich von einer parlamentarischen Mehrheit bezieht. Aber Herr v. Hindenburg hat diesen Auftrag mit gewissen Ein schränkungen versehen. Er forderte nicht nur die Aufrechterhaltung des jetzt gewaltsam hergestellten Verhältnisses zwischen dem Reich und Preußen und den Verzicht auf eine Einschränkung des Artikels 48, sondern er nahm auch das Recht in Anspruch, Wehrminister und Außenminister auf Grund persönlicher Ent scheidung zu ernennen. Mit anderen Worten: hier sollte ein neuer Ras binettstyp geschaffen werden, einer, der sozufagen zwischen präsidentieller und parlamentarischer Regierung steht.
Auch für eine solche Lösung fehlen ganz und gar die verfassungsmäßigen Grundlagen. Zwar beruft sich der Reichspräsident auf die Artikel 45 und 47, nach denen er das Reich völkerrechtlich vertritt und den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht führt, aber diese Rechte machen den Artikel 50 nicht unwirksam, in dem festgestellt wird, daß alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten
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und, es wird ausdrücklich hinzugefügt, ,, auch solche auf dem Gebiete der Wehr macht, der Gegenzeichnung durch einen Minister bedürfen. Gälte der Grundsatz, daß der Mann an der Spize des Reiches selbst für ein parlamentarisches Kabinett zwei seiner Minister nach eigenem Ermessen aus suchen kann, so würden diese damit ihren Verpflichtungen gegen das ParIament entzogen. Die Gegenzeichnung wäre nur eine inhaltlose Formalität, da im Falle der Weigerung eines Ministers der Reichspräsident einen ihm genehmen Nachfolger ernennen könnte, ohne sich um die Stellung des Parlaments zu der vorliegenden Streitfrage zu fümmern. Ja, es wäre sogar vorstellbar, daß in Konsequenz des Hindenburgschen Anspruchs ein Präsident auf den Gedanken fommen fönnte, sich auch das Vorrecht der selbständigen Ernennung anderer vom Parlament unabhängiger Minister anzumaßen, zum Beispiel des Justizministers mit Rücksicht auf sein Begnadigunasrecht und des Innenministers mit Rücksicht auf die Bollmachten, die ihm der Artikel 48 gibt.
Das find alles in allem recht trübe Feststellungen über die Auslegungsfünfte, die von den Ratgebern des Herrn v. Hindenburg an der Reichsverfassung geübt werden. Wir find weit gefommen in Deutschland , und melches auch immer die neue Regierung sein mag, der Weg zu dem von Hugenberg und einigen reaktionären Staatsrechtslehrern propagierten staatlichen Motstandsrecht ist nicht mehr lang. Das aber ist der Erfolg derer, die in fommunistischer und nationalsozialistischer Aufmachung alles getan haben, die Demokratie zu unterminieren um ihres Diktaturideals willen im Bolt zu brechen. Sie können nicht ernst genommen werden, wenn sie, aus taktischen Gründen, wie jest Herr Hitler , mit noch so guten Argumenten für die Rechte des Bolts und seiner Vertretung gegenüber den Berfechtern besonderer Privilegien des Präsidenten eintreten. Sie ernten nur, was sie selbst gesät haben, aber leider werden die bitteren Früchte nicht ihnen allein, sondern der ganzen Nation geboten.
um
und
Berichtigung. In dem heute früh veröffentlichten Briefwechsel Meißner- Hitler ist an einer Stelle ein sinnentstellender Druckfehler unterlaufen. In dem ersten Briefe Meißners an Hitler muß es unter Ziffer 5 heißen, daß Hitler ein parlamentarisches Rabinett mit Ermächtigungsgesetz für aussichtsreich( nicht aussichtslos) ge halten habe.
Berhaftung in Königsberg . Die Kriminalpolizei beschlagnahmte das Auto des NSDAP .. Gauleiters Roch und verhaftete den Chauffeur Philipp. Die Beschlagnahme und die Verhaftung sollen mit den Anschlägen in Königsberg am 1. August in Zusammenhang stehen.
Achtung, Kreisleiter
und Engerer Bezirksvorstand!
Heute Sonnabend vor dem Bezirksparteitag, um 15 Uhr, wichtige Vorbesprechung aller Kreisleiter mit dem Engeren Bezirksvorstand im Zimmer 105 des Herrenhauses, Leipziger Straße 3, Haupteingang.
Die Preußenregierung wird aktiv
Ein Erlaß an die Beamten über die Weiterführung der Geschäfte
Das preußische Staatsministerium( Regierung Braun) hat in seiner Sigung vom 24. november 1932 Richtlinien über die Weiterführung der Geschäfte befchloffen, in denen einleitend festgestellt wird, daß nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs allein Ministerpräsident Dr. Braun und die preußischen Staatsminister die preußische Staatsregierung, die preußische Landesregierung und das preußische Staatsministerium bilden. Es heißt dann in dem Erlaß u. a.:
Siz des Staatsministeriums und des preußischen Ministerpräsidenten als Behörde ist, solange das Gebäude Wilhelmstraße 63 für das Staatsministerium nicht
freigegeben ist, bis auf weiteres zufolge der Ver
ordnung vom 18. November 1932 das Dienſt= gebäude Leipziger Straße 3.
Alle an das preußische Staatsministerium oder den preußischen Ministerpräsidenten gerichteten Briefe find uneröffnet dem Büro des Staatsministeriums, Leipziger Straße 3, zu
zuleiten.
Wenn die Briefe nach ihrem Inhalt zur Zeit zur Zuständigkeit des Reichstommiffars für das Land Preußen gehören, wird das Staatsministe= rium sie nach der Deffnung auf dem schnellsten Wege dorthin abgeben. Bertretender Bee amter für den Ministerpräsidenten und das Staatsministerium als Behörde ist Ministerialbirettor Dr. Brecht, der in
Vertretung zeichnet. Ihn vertreten bei Behinde rung die Ministerialdirektoren Dr. Badt und Coßmann.
Es wird dann darauf hingewiesen, daß die Minister Dr Steiger, Dr. Schreiber, Dr. Schmidt, Dr. Klepper und Grimme ihren bisherigen Amtsstz behalten und durch die Staatssekretäre ihrer Ministerien in der üblichen Weise vertreten werden. Der Minister des Innern Dr. Severing wird bis auf weiteres, so= weit nichts anderes bestimmt wird, ebenso wie der Ministerpräsident vertreten.
Die Bertretung des Landes Preußen im Reichsrat wird in der bisher üblichen Weise durch den Ministerpräsidenten und die Staatsminister sowie in ihrer Bertretung durch die Hauptbevollmäch tigten zum Reichsrat ausgeübt. in Einzelfragen nach besorberer Verständigung durch die übrigen zuständigen Beamten.
Die Bertretung des Landes Preußen im Reichsrat wird in der bisher üblichen Weise durch die stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat ausgeübt. Stimmführender Bevollmächtigter Preußens zum Reichsrat ist m nisterialdirektor Dr. Brecht. Seine Bertreter der Stimmführung find die Ministerialdirektoren
Dr. Badt und Coßmann. Inwieweit Reichsratssachen in weiterem Umfang als bisher zum Vortrag beim Minister zu bringen sind, regelt jeder Minister für seinen Geschäftsbereich. Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Ministerialbeamten, die zu stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat bestellt waren, behalten bis auf weiteres diese Bollmacht; in welchem Umfange sie zur Vertretung herange30gen werden, wird besonders bestimmt.
Die auf Stellen außerhalb der Ministerien versegten früheren Ministerialbeamten verlieren die Eigenschaft als stellvertretender Bevollmächtigter zum Reichsrat, soweit nichts anderes bestimmt wird.
Die sonstige Vertretung des Landes Preußen gegenüber dem Reiche ge schieht, soweit sie nicht vom Ministerpräsidenten oder von den Staatsministern persönlich oder durch besondere Vertreter wahrgenommen wird, in der üblichen Weise durch die Staatssekretäre und Bee amten der Ministerien im Namen des Staatsminiſters.
Alle Einladungen die an das preußische Staatsministerium oder die preußischen Ressortminister zu tommissarischen Besprechungen mit Reichsministerien ergehen, sind in diesem Sinne dienstlich zu behandeln, ebenso alle übrigen Schretben, bei denen es sich um die Vertretung des Landes Preußen gegenüber dem Reiche handelt. Die Be fugnis der Kommissare des Reichs, auf Einladung Vertreter zu Besprechungen mit Reichsministerien auch ihrerseits zu entsenden, wird hierdurch nicht berührt. Doch steht den Vertretern insoweit nicht die Vertretung des Landes Preußen, sondern die Bertretung der Kommissare zu.
Nachdem noch im einzelnen die Bertretung der Staatsregierung gegenüber dem Landtag, dem Staatsrat und den anderen Ländern geregelt ist, heißt es weiter:
Alle Beamten dürfen als Vertreter des Staatsminifteriums, der Staatsregierung, des Ministerpräsidenten und eines Staatsministers gegenüber dem Reichstag , Reichsrat, Landtag und Staatsrat sowie in Vertretung des Landes Preußen gegenüber dem Reich und den anderen Ländern nur Ansichten vertreten, die den allgemeinen oder besonderen Anweisungen des Ministerpräsidenten oder der zuständigen Staatsminister entsprechen. In Zweifelsfällen haben sie sich durch Vortrag hierüber Gewißheit zu verschaffen.
Benn Meinungsverschiedenheiten zwischen ber Staatsregierung und den Kommissaren des Reiches bestehen, fann über die Stellungnahme der Kommissare, soweit nicht besondere Anordnung erfolgt, fachliche Auskunft gegeben werden. Alle Beamten werden ausdrüdlich darauf hin
Lügen gegen das Reichsbanner
Erfindungen der Papen- Presse
Seit turzem bemüht sich die nationalsozialistische Presse, über das Reichsbanner die ungeheuerlichsten Lügen systematisch zu verbreiten. In diesem Handwerk betätigt sich besonders die ,, Be r liner Börsenzeitung", die in ihrer Donnerstag Ausgabe unter der Ueberschrift Bu sammenbruch des Reichsbanners" einen geradezu ungeheuerlichen Schwindel verzapft. Hierzu teilt die Bundespressestelle des Reichsbanners mit:
Die Börsenzeitung " lügt, daß es anläßlich der türzlichen Bundeskonfernz des Reichsbanners in Bremen zu einem Konflikt zwischen Höltermann und dem Parteivorstand der SPD . gekommen sei. In Wirklichkeit ist es gerade auf dieser Konferenz, an der der Vorsitzende der SPD. , der Reichstags abgeordnete Wels, und führende Bertreter der Gewerkschaften und der Arbeitersportler te Inahmen, zu einem erneuten Betenntnis des 3usammengehens auf einem ge= meinsamen Wege gekommen.
Unwahr ist weiterhin die Behauptung der Börsen- Zeitung ", daß der sozialdemokratische Parteivorstand in Bremen eine Erklärung ,, gegen das militaristische Reichsbanner" in der Bremer Volkszeitung" veröffentlicht habe und außerdem oftentatio den mehrsportlichen Vorführungen des Bremer Reichsbanners ferngeblieben sei. Die ,, Bremer Volkszeitung" hat eine folche Erklärung nicht veröffent light.
Ebenso geschwindelt ist es, daß der Bundesführer Höltermann beim Verabschieden von einer ,, Ehrentompagnie" ausgepfiffan worden sei. Bundesführer Hölterman ist nicht nach Schluß des Treffens abgefahren, sondern erst am Dienstag abend. Er begab sich in Begleitung des Gauleiters zum Bahnhof, wo eine Ehrentompagnie" nicht vorhanden war.
Ferner wird behauptet, daß zwischen dem Reichs banner und der SPD . dadurch ein Konflikt entstanden sei, daß der Bundesführer Höltermann fich für Arbeitsdienst pflicht einsetze. Tatsache ist, daß das Reichsbanner ebenso wie die Mehrzahl der am freiwilligen Arbeitsdienst beteiligten Organisationen die Arbeitsdienstpflicht als eine absolut unsinnige Angelegenheit aufs entschiedenste
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bekämpft, sich dagegen in Gemeinschaft und Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Organi sationen in der Arbeitsgemeinschaft des„ Sozialen Dienstes" führend am freiwilligen Arbeitsdienst beteiligt. Auch die weitere Behauptung, daß es in einem Arbeitslager des Reichsbanners in Lüneburg zu einer Rebellion getommen fei, ist erlogen. Es ist lediglich etwas davon befannt geworden, daß vor turzem in einem Arbeitslager
Stralfunder Strafanträge
Für den Schutz des Negaster Kinderheims
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Stralsund, 25. November. 3m Neg after Prozeß beantragte der Oberftaatsanwalt am Freitag gegen die Angeklagten - fast ausschließlich Mitglieder der Eisernen Front 77 Monate Gefängnis. Die höchste Strafe wurde für den Landarbeiterführer höchste Strafe wurde für den Landarbeiterführer Toepper mit 2 Jahren 3 Monaten Gefängnis beantragt, während sich die übrigen Strafanträge zwischen 4 und 10 Monaten Gefängnis bewegen. Das Urteil ist im Laufe des Sonnabends zu erwarten.
Krise in Baden
Karlsruhe, 25. November. Der erweiterte Landesvorstand und die Landtagsfraktion der badischen Zentrumspartei hielten heute eine Sigung ab und faßten folgenden Beschluß: Der erweiterte Landesvorstand und die Landtagsfraktion der Zentrumspartei tamen nach eingehender Beratung einstimmig zu dem Be schluß: daß eine Entscheidung des sozial demokratischen Parteitages, auf Grund deren die sozialdemokratische Fraktion
gewiesen, daß es ihnen nicht gestattet ist, namens der Staatsregierung" der Landesregie rung". des Preußischen Ministerpräsidenten" oder der Preußischen Staatsminister" mündlich oder schriftlich Erklärungen abzugeben, die in Wirklich feit in Vertretung der Kommissare des Reichs und nicht in Vertretung des Staatsministeriums oder der Staatsminister erfolgen. Es ist ihnen ferner nicht gestattet, in mündlichen oder schriftlichen Erklärungen von der fommissarischen Staatsregierung" zu sprechen, da nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs an die Stelle der Landesregierung auch vorübergehend fein anderes Organ gesezt werden kann.
Schreiben des Ministerpräsidenten und ber Staatsminister oder ihrer Vertreter an die Kommissare des Reichs erhalten folgende Anschrift: 1. an den Herrn Reichskommissar für das Land Preußen. Wilhelmstr. 63. 2. An den Herrn Kommissar des Reichs für den Geschäftsbereich des ... Ministeriums, Straße und Hausnummer des betreffenden Fachministeriums.
Diefe Richtlinien find von allen Beamten bei der Vertretung der Staatsregierung und der Bearbeitung von Angelegenheiten für die Staatsregierung zu beobachten,
In einer Anlage wird festgestellt, daß der Staatsgerichtshof nicht alle der Landesregierung verbliebenen Rechte ausdrücklich aufgezählt habe. Nach Auffassung der Staatsregierung gehören zu den unübertragbaren organisatorischen Rechten der Länder u. a. die Vorschriften der Reichsverfassung darüber, daß die ordentlichen Gerichte Landesgerichte sind.
Daraus und aus den Grundfäßen der Landeshoheit wird gefolgert, daß die von den Gerichten verhängten Strafen dem Begnadigungsrechte der Landesregierung unterliegen.
Die Staatsregierung, so heißt es in dem Erlaß, hält es zum mindesten für äußerst zweifelhaft, ob das Begnadigungsrecht auf Grund des Artitels 48 Absatz 2 von den Zuständigkeiten des Landes abgetrennt und auf einen Reichskommissar gegen den Willen der Landesregierung übertragen werden fann, zumal über die Begnadigung Berträge mit anderen Ländern bestehen. Ferner ge hört nach Ansicht der Staatsregierung zu den sechs unübertragbaren Befugnissen, die der Staatsgerichtshof ausdrücklich aufzählt, untrennbar auch die Befugnis, selbständig über die zur Ausübung dieser Befugnisse erforderlichen Hilfsmittel persönlicher und fachlicher Art zu perfügen."
Mit diesem Erlah nimmt die preußliche Staatsregierung alle Rechte in Anspruch. die ihr nach dem Leipziger Urteil zustehen.
im Lüneburgischen eine Gruppe Stahl. helmer rebellisch geworden ist.
Genau so aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, daß im Jungbanner eine Rebellion" ausgebrochen sei.
Der Börsen- Zeitung " und ihrem nationalistifchen Presseanhang sei nur gesagt: von einem Zusammenbruch des Reichsbanners fann feine Rede sein. Wer die Geschlossenheit der Bremer Bundeskonferenz miterlebt und die begeisterte Zu= stimmung zu den neuen Organisationsplänen, die der Bundesführer Höltermann dort entwidelte, gehört hat, der weiß, daß das Reichsbanner sich gerade jegt in einem Abschnitt neuer Entwidlung und entschlossenen Vormarsches befindet!
gegenüber dem Kontordat von der Stimmenthal tung zur Ablehnung übergehen würde, als schwerster Verstoß gegen Treu und Glauben und die politische Moral, als 3ertrümmerung der Roalitionsgrundlagen und damit als Auflösung der derzeitig bestehenden Re. gierungstoalition zu betrachten sei.
Diese ganz ungerechtfertigten Angriffe werden gewiß nicht die Wirkung haben, den außerordentlichen Parteitag der badischen Sozialdemokratie am morgigen Sonntag im Sinne des Zentrums umzustimmen.
Kommunistenverfolgungen. Wegen Streifagitation im Kohlenbergbau wurde im Prager Kom munistenhaus stundenlang gehaussucht und allerhand Material mitgenommen, besonders über die Solidarität", Ersatzverein für die aufgelöfte JAH.In Bulgarien , wo die Kommunisten lezthin die Mehrheit im Gemeindeparlament der Hauptstadt erobert haben, sind zehn KP. Abgeordnete verhaftet worden. Begründung: Staatsschutzgesetz! Die anderen 21 Abgeordneten sollen bald folgen.- In Tokio wollte die Polizei aus der Ausstellung Proletarische Kunst" 160 Bilder entfernen. Auf Widerstandleistende wurde eingeschlagen und die Ausstellung geschlossen.
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Reichsminister Dr. Bracht verabschiedete sich von der Essener Beamtenschaft.