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Maffenklagen vor dem Arbeitsgericht

Mehr als 300 Einspruchsflagen von Gemaßregelten der BB G. schweben zur Zeit beim Arbeitsgericht. Die erste Serie von 66 Einzelfällen wurde heute von dem Kammer­vorsitzenden, Amtsgerichtsrat Dr. Hoffmann, im Gütetermin verhandelt. Als Vertreter der Kläger erschien ein Angehöriger eines Zentral­solidaritätsausschusses". Er wurde aber nicht zugelassen, weil der Ausschuß keine tarif­fähige wirtschaftliche Organisation im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes iſt.

Der erste Kläger betonte, er habe die Arbeit nicht aufgenommen, weil er als Betriebs= ratsmitglied sich nicht zum Streifbrecher hergeben könne. Er bestreitet, daß die Nicht­befolgung einer einmaligen Aufforderung als beharrliche Arbeitsverweigerung das wird als Entlaffungsgrund angegeben an gesehen werden könne. Weiter behauptete der

Nach dem BVG.- Streik

Kläger , er sei durch die Straßenframalle verhindert worden, seine Arbeitsstelle, den Bahnhof Schöneberg , zu erreichen. Andere Be­triebsratsmitglieder betonten gleichfalls, sie hätten sich nicht des Streifbruchs schuldig machen wollen. Wenn die Forderungen der Belegschaft bemilligt worden wären, hätten sie die Arbeit aufge= nommen. Ein Betriebsratsmitglied gab an, er habe die Arbeit nicht aufnehmen fönnen, weil er an dem Tage, wo dies geschehen sollte, früh um 6 Uhr durch die Polizei verhaftet und erst abends um 7 Uhr freigelassen sei. Ein Kläger bemerkte, daß alle Betriebsratsmitglieder in ihren Wohnungen verhaftet worden seien. Er fragt, ob die Verwaltung der BVG. der Polizei die Adressen der Betriebsratsmitglieder angegeben habe.

Heidenreich, der Vertreter der BVG., be­stritt das. Ein Betriebsratsmitglied gab an, er sei zur Zeit, als die Arbeit aufgenommen werden

Unternehmer unter sich

In den Berufsgenossenschaften

Das Kartell der Arbeitgeberverbände des Bau­gewerbes in Berlin hatte zu gestern abend seine Mitglieder zu einer Protestfundgebung gegen die unhaltbaren Beiträge und Vorschüsse der Berufs­genossenschaften eingeladen. Nach den üblichen Begrüßungsreden hielt zunächst ein Dr. Klaus eine Rede, in der er den Verfall der Bautätigkeit beklagte und hervorhob, daß im Jahre 1932( der Wirtschaftsanfurbelung durch autoritäre Staatsregierung) die Bautätigkeit nur noch

Berufsgenossenschaften durch das Reich verlangt

wird.

Es ist bezeichnend für die von uns so oft kritisierten Mißstände in den Berufsgenossen­schaften, daß selbst den Unternehmern die Galle überläuft und die Nationalsozialisten dadurch Agitationsmöglichkeiten bekommen.

sollte, in Urlaub gewesen. Heidenreich bemerkte dazu, dieser Kläger habe für den Streik Pro­paganda gemacht, also zum Vertragsbruch auf­gefordert.

=

Eine Anzahl von Fahrkartenver fäuferinnen der U- Bahn gab an, sie hätten die Arbeit aufnehmen wollen, aber die Tore der Bahnhöfe feien gefchloffen gewesen, so daß sie ihre Arbeitsstelle nicht erreichen fonnten. Andere Klägerinnen fagten, sie seien durch Streifposten an der Arbeits­aufnahme verhindert morden. Die weiteren Klagefälle gaben dasselbe Bild. Eine Einigung fam in keinem Falle zustande. Der Vertreter der BVG. bestritt in allen Fällen, daß die von den Klägern und Klägerinnen angegebenen Hinderungsgründe zutreffen. Es wird also im Kammertermin Beweis über die Angaben der Kläger erhoben werden.

Streit gestimmt habe, sei es zur Aufnahme des Kampfes bisher noch nicht gekommen. Und morum? Infolge der Gegenmanöver der Re­formisten."

Diese Behauptung wird zwar mehrmals wieder­boit, es fehlt aber jeder Beweis hierfür. Ganz abgesehen davon, daß es für einen echten Revo­lutionär höchst sonderbar wäre, sich von einem

ginnen. Es sollen erneut Bersammlungen statt­finden." ,, Der Kampfausschuß erklärt, daß un geachtet der reformistischen Sabotageversuche der Rampf weitergeführt wird."

Hier ist es schwer. ernst zu bleiben. Der Kampf wird weitergeführt? Welcher Kampf? Noch nicht in einer einzigen Bierquelle Aschingers ist die Arbeit niedergelegt worden. Wenn also der Kampf ,, weitergeführt" wird, so heißt das wohl, daß in den kommunistischen Versammlungen und Zei= tungen weiter auf die Reformisten" geschimpft wird, daß aber die Unternehmer ungeschoren bleiben.

Der Schiedsspruch, für den bis heute mittag die Erklärungsfrist angesetzt war, ist von beiden Parteien angenommen worden. Der neue Tarif tritt am 1. Dezember in Kraft und läuft vorläufig bis Mitte nächsten Jahres.

Krakatau meldet sich

Nach einer Havasmeldung aus Batavia hat der Vulkan Krakatau , der auf einer Insel in der Sundastraße zwischen Sumatra und Java liegt, seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Der Bevölkerung der umliegenden Inseln hat sich leb= hafte Unruhe bemächtigt. Der Krakatau ist durch die furchtbare Naturkatastrophe des Jahres 1883 bekannt. Damals wurde durch eine gewaltige Explosion die halbe Insel weggesprengt, wodurch eine 35 Meter hohe Flutwelle ent­stand, die auf Java und Sumatra große Ver= heerungen anrichtete. 50 000 Menschen kamen dabei um. Seit dem Jahre 1928 ist der Vulkan in er= neuter Tätigkeit.

Reformisten " zwischen 1 Uhr und 9 Uhr morgens Die Mörder von der SA.

umstimmen zu lassen, wollen wir daran erinnern, daß der Zentralverband der Hotel-, Restaurant­und Café- Angestellten die Opposition" aufge fordert hat, doch ihre ,, revolutionären Un­organisierten" abstimmen zu lassen. Auf diese Abstimmung hat außer der anonymen ,, Kampf­leitung" fein Mensch einen Einfluß ausgeübt.

etma 20 Prozent der Bautätigkeit im Jahre Kampf" bei Aschinger Am Freitag frith stand vor den Betrieben von

1929 betrage( als die ,, margistische Mißwirtschaft" durch die Regierung Hermann Müller in voller Blüte stand).

Nach diesem Redner sprach ein anderer Syndi fus, ein gewisser Dr. Gebauer, der die Ent­deckung machte, daß das Baugewerbe so schlecht beschäftigt werde, weil die Behörden die Preise drückten, viel Schwarzarbeit gemacht würde und viele Arbeiten in eigener Regie ausgeführt würden. Dann verlas der Herr Syndifus eine Entschließung, in der die Beseitigung der Entschädigungspflicht für Wegeunfälle, der Ab­bau der Renten, die Anpassung der Beiträge und Borschüsse an die Leistungsfähigkeit der Betriebe und die Gewährung eines Reichszuschusses zur Deckung des Fehlbetrages bei den Berufsgenossen schaften gefordert wurde.

Diese unverschämten Forderungen, die die Mißmirtschaft in den Berufsgenossenschaften, mo die Unternehmer unter sich sind, mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe zudeckt und die Sanierung auf Kosten der Unternehmer und der Unfallverlegten mit Hilfe des Reichs vor= nehmen will, war selbst den Bauunternehmern zu starker Tobak. Es gab einen fürchterlichen Krach, worauf der Versammlungsleiter ver­schwand. Darauf bemächtigte sich der Vorsitzende eines nationalsozialistischen Kampfausschusses" der Versammlungsleitung. Ein Herr Werner aus Eberswalde und ein Herr Gregor friti sierten die Mißstände in der Verwaltung der Berufsgenossenschaften. Noch nicht ein einziger Beamter sei dort abgebaut worden. Man baue fich große Paläste, während die mittleren und fleinen Bauunternehmer zugrunde gingen. wurde dann eine Entschließung einstimmig angenommen, in der eine gerechtere Be­fegung der Hauptvorstände der Berufsgenossen­schaften gefordert wird, die Festsetzung eines Gefahrentarifs, ein durchgreifender Abbau des Beamtenapparats, die Beseitigung der Tages­gelder für die ehrenamtlich Tätigen, Festseßung der Beiträge nach der Borkriegshöhe, Fortfall der Karenzzeiten bei Renten und eine Sanierung der

Es

Das kommunistische Blatt ,, Berlin am Morgen" bringt unter der Ueberschrift Kampf der Gast­wirtsangestellten" eine Erflärung über das völ lige Bersagen der Kampfleitung" und der RGD.- Betriebsräte bei Aschinger. Obwohl, wie das Blatt behauptet, eine Mehrheit für

Aschinger weder Polizei noch sonst irgendwer, um den Ausbruch der Revolution bei Aschinger zu verhindern. Wenn also der Kampf" sich zum Krampf wandelte, so liegt die Schuld an der totalen Unfähigkeit der KPD . und ihrer RGO.

Jetzt soll die Geschichte nochmals von vorn be­

Schlimmer als im Krieg

Hilfsbedürftigkeitsprüfung auf dem Lande

Aus Schlesien wird uns geschrieben: Durch die Notverordnung vom 14. Juni d. I. haben be­kanntlich die Gemeindebehörden auch für die Krisenfürsorge zu entscheiden, ob ein Ar­beit: loser hilfsbedürftig ist oder nicht. Gegen diese Regelung haben die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften sofort Protest erhoben. Mit Recht. Besonders in den Dörfern Ost= elbiens iſt die Hilfsbedürftigkeitsprüfung tausendfach als Waffe zur Befriedigung gemeinen, brutalen Hasses reattio­närer Gemeindebehörden gegen wehr­lose Arbeitslose und deren Familien angewandt worden.

Wehe dem Arbeitslojen, der im Verdacht steht, margistisch verseucht zu sein!

Auf dem platten Lande braucht ja auch sehr selten jemand zu befürchten, deswegen zur Verantwor­tung herangezogen zu werden. Die meisten der reaktionären Gemeindevorsteher, die sehr oft zu­gleich Gutsbesizer find, lassen sich durch das Elend der Arbeitslosen nicht im geringsten beein­flussen. Und so tommt es, daß die Arbeitslosen aus den Dörfern die Städte überschwemmen, um sich in den Häusern das Essen für sich und ihre Familie zusammenzubetteln. So kommt es, daß

die Provinzzeitungen ziemlich oft von vor Hunger zusammengebrochenen Menschen schreiben, die man auf der Landstraße gefunden hat. Es fällt faum noch auf, wenn man hört, daß z. B. in einer Ge­meinde des Kreises Liegnig ein Arbeitsloser für seine fiebenföpfige Familie 3( in Worten drei) Mark Unterstüßung" erhält. Brot ist in diejen Familien zu einer seltenen Delikatesse geworden. Einen Hering kann man sich selbst Sonntags nicht leiften.

Das alles läßt aber reaktionäre Gemeindevor­Steber talt. Zynisch erklären sie höchstens: Wenn Sie Hunger haben, dann lassen Sie sich doch von Ihrer Partei unter ſt üz e n." Ist es da verwunderlich, wenn in einem Steinbruch im Kreise Striegau in Schlesien alte ergraute Steinarbeiter, die alle Schreden des Krieges mitgemacht haben, als sie hörten, daß sie wieder entlassen werden soll­ten, weinend erklärten, daß sie sich eher aufhängen würden, ehe sie wieder stem­peln gingen.

Die Arbeiterschaft in den ländlichen Gemeinden hat die Abschaffung des Wohlfahrts­staates bitter zu spüren bekommen. Die Ber­zweiflung hat bei ihr den Höhepunkt erreicht.

Je 7 Jahre Zuchthaus beantragt

Im zweiten Prozeß Hufelandstraße stellte Staatsanwaltschaftsrat Dr. Fischer heute gegen die angeklagten SA. Leute Beder und Hauschke, die in der Silvesternacht 1931 die Reichsbannerleute Schneider und Graf er­schoffen haben, die gleichen Strafanträge wie im erften Prozeß: Je 7 Jahre Zuchthaus.

Die neue Verhandlung, erklärte der Staatsan­walt, habe kein anderes Ergebnis gezeitigt als die erste. Beide Angeklagten sind der Täterschaft rest­los überführt, ihre Ausflüchte können daran nichts ändern. Die unglaubliche Roheit der Tat verdient keine andere Strafe als die gegen sie in der ersten Verhandlung verhängte. Der Verteidiger des An­geflagten Becker machte pergebliche Versuche, ihn reinzumaschen.

Auf der Zeugenbank sitzt einsam eine Frau, die Mutter des ermordeten Willi Schneider ; sie hört mit innerer Empörung zu, wie der Mörder ihres Sohnes als unschuldiges Opfer eines Fehlurteils hingestellt wird. Hat sie nicht mit ihren eigenen Augen gesehen, wie der Mörder schoß? Hat fie nicht blutenden Herzens erlebt, wie ihr die einzige Hoffnung ihres Alters geraubt wurde? Und haben sich nicht die Vorgänge jener Nacht bis in die kleinsten Einzelheiten in ihrem Hirn unauslöschbar eingegraben? Und nun soll dieser Mann un­schuldig sein? Unmöglich.

Das Urteil dürfte in den heutigen Na ch= mittagsstunden gefällt werden.

Wetter für Berlin : Ziemlich mild und veränder­lich mit einzelnen leichten Regenfällen. Lebhafte westliche Winde. Für Deutschland : Ueberall ver­änderliches, mildes Wetter mit verbreiteten, meist leichten Niederschlägen.

Verantwortlich für Politik: Rudolf Brende mühI; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbe wegung: J. Steiner; Feuilleton : Herbert e- père; Lokales und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Otto Hengst; sämtlich in Berlin/ Ver­lag: Borwärts- Verlag G. m. b S., Berlin. Drud: Vorwärts- Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Baul Singer 11. Co., Berlin SW. 68, Lindenstr 3. Bezugs­bedingungen und Anzeigenpreise werden in jeder Morgen- Ausgabe des Vorwärts" veröffentlicht.

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20 Uhr

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