nalsozialistischcn Führers� er weröe, so leid es ihm tue, auch gegen ein Kabinett Schleicher in Opposition treten müssen, imch allen Erfahrungen als auslegungsfähig ansehen kann. Als Gegengabe für ein etwaiges Entgegenkommen im Sinne eines „Waffenstillstandes" winkt den Nazis vor- läufig die Aufhebung des Reichs- kommisfariatsin Preußen und die Aussicht auf die baldige Bildung einer schwarz-braunen Koalition im Preußischen Landtag. Aber auch wenn Hitler zu einem Entschluß kommt, durch den die grundsätzliche Oppo- sition mit der Bereitwilligkeit zu einem vor- übergehenden Waffenstillstand vereinbar wäre, und wenn, wie nach den Erklärungen des Herrn Kaas gegenüber Herrn Schleicher anzunehmen ist, das Zentrum unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich mitmacht, so blieben noch immer die Deutschnationalen. Hugenberg zieht alle Register, um das Papen-System über den Winter hinaus zu retten und es möglichst für alle Ewigkeit zu stabilisieren. Aus diesem Grunde will er natürlich von einem Waffenstillstand nur etwas wissen, soweit ihm dafür ein besonders hoher Preis geboten wird. Cr fordert eine Beteiligung an der Futterkrippe, die, wenn ihr entsprochen würde, der neuen Präsidial- regierung den Charakter einer deutschnatio- nalen Parteiregierung geben würde. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" glaubt sogar schon vor einer DiktaturHugenberg- D i n g e l d e y warnen zu müssen. Eine solche Lösung würde vielleicht im ersten Augenblick durch ihren unfreiwilligen Humor entwaffnend wirken— sie wäre aber natürlich keine Lösung, weil sie das Zentrum seiner Zusage entheben und die übrigen Partner von einer Zustimmung ab- halten würde. Man muß deshalb damit rechnen, daß. wenn es überhaupt zu einem Waffenstillstand kommt, er ohne die Deutsch - nationalen abrollt und sich außer Zentrum und Nationalsozialisten nur die Splitter- Parteien an seiner Geburt beteiligen würden. Sie haben eine Mehrheit, die zur Not für die Ausschaltung des Reichstags bis zum Februar oder März langt. Als Plattform für praktische Politik könnte sie nur schwerlich dienen. Die Atmosphäre bleibt also unter den ob- waltenden Umständen noch unklar und trübe. Vorläufig lautet das Problem: Waffenstillstand mit S ch l e i 6) e r oder neue Reichs- tagsauflöfung mit P a p e n. Vor Mittwoch ist darüber kaum Klarheit zu erwarten.
Thüringen „bereinigt" ?rokei»or Bondy gekündigt Der neue thüringische Nazimister will dem Reichskanzler a. D. Pape» als Reichekommissar von Preußen nicht nachstehen und bereinigt auch seinerseits sein Ressort von Sozialdemokraten. Dem Professor Dr K u r t Bondy, Direktor des Iugendgefängnisses in Eisenach ist zum 3l. De- zember d. I. gekündigt worden. Der thüringische Nazijustizminister hat an ihn ein Schreiben ge- richtet, in dem er sich darauf beruft, daß Dr. Bondy- Dozententätigkeit an der Göttinger Universität mit den Interessen de« Iugendgefängnisses in Eisenach und dem Ansehen des Thüringer Staates unver- einbar sei und daß sie außerdem auch der grund- süßlichen Stellung der thüringischen Regierung zum Doppelverdienen widerspreche. Dr. Bondy er- widerte darauf, daß er zwar der Ansicht sei. daß seine Dozententätigkeit dem Iugendgefängnis nur von Nutze» fein könne, daß er jedoch bereit fei, sich für das Sommersemester beurlauben zu lassen: um das Gewissen der thiiringischen Regierung in punkto Doppelverdiener nicht zu belasten, wolle er die 80 M., di e ihm s e i n e D o z'e n t e n- tätigkeit ln Göttingen bringe, dem Fürsorgesonds überlassen. Dem thüringischen Naziminister war es aber gar nicht um das Interesse des Jugendgefängnisses und um die grundsätzliche Einstellung zum Doppelverdienen zu tun. Es handelte sich für ihn nur darum, den Juden und Sozialisten Dr. Bondy aus dem Jugendgefängnis zu entfernen. Da Dr. Bondy aber Sozialist ist und nicht National- f o z i a l i st. ihm das Interesse der Allgemeinheit also vorangeht, so hat er es vorgezogen in der Befürchtung, daß man selbst nicht davor zurück- schrecken würde, da» Jugendgesängni« in Eisenach aufzulösen, um ihn auf diese Weise überflüssig zu inachen, seine Stellung als Direktor des Jugend' gefängnisses aufzugeben und auf diese Weise seine Schöpfung zu retten. Thüringen konnte sich bisher rühmen, die modernsten Gefängnisse in Deutschland zu haben.
Zuwachs für yugenberg. Die beiden Abgeord- neten des Württembergischen Bauern- und Wein- gärtnerbundes. Freiherr von Stauffen- b e r g und Haag, und der auf der Lifte des Thüringischen Landbundes gewählte Abgeordnete A b i ch t sind der deutschnationalen Reichstags- fraktion beigetreten.
Stimme des Rechts gegen die Ein Richter des Staatsgerichtshofs über den Verfassungsstreit
Zum erstenmal hat jetzt einer der Richter des Staat»gerichlshos» zu den über die Entscheidung entstandenen Streitfragen Stellung genommen. Reichogerichtsrat Dr. Schwalb, der selbst Mitglied de» Staatsgerichtshoss bei der Entscheidung war. veröffentlicht in Rr. 48 des„Reichsverwaltung»- blalts und Preußisches Derwaltungsblatt" vom 26. November 1932 eine eingehende Abhandlung. Reichsgerichtsrat Dr. Schwalb weist zunächst den Vorwurf zurück, daß die Entscheidung des STGH. die Mißstände gesteigert habe. Wären nach dem Urteil in der Tat neben der Reichsregie- rung zwei preußische Landesregierungen anzuer- kennen, so wäre diese Dreiheit nicht vom STGH. geschaffen, sondern von der Reichsregierung, die die Verantwortung für den Erlaß der Verordnung vom 20. Juli 1932 trägt. Der angebliche Trialis- mus bestehe aber nach dem Urteil des STGH. in Wirklichkeit nicht. Die Reichskommissare seien keineswegs Landesregierung. Auch bei der Uebertragung der'vollziehenden Ge- walt auf Militärbefehlshaber habe die Landes- regierung stets ihre � Eigenschaft behalten, der Militärbefehlshaber sei nicht zu einem Ersatzorgan des Landes geworden, sondern es sei lediglich ein Teil der dem Lande zustehenden Geschäfte und Befugnisse aus dem Kreise der Landesangelegen- heilen abgelöst und vorübergehend dem Reich übertragen.„Es gibt in Preußen nach wie vor nur eine Landesregierung, das bisherige Staatsmini st eriu m." Die bisherige Form der Zeichnung von Verordnungen durch die Reichskommiffare hält Dr. Schwalb für unzulässig. „Sind"— so schreibt er—,„wie der STGH. ausspricht, die Minister im Amte geblieben und nur die Geschäfte und Befugnisse ihrer Aemter teilweise vom Lande aus das Reich übergegangen, so können al» preußische Minister nur die bisherigen Minister oder deren Beauftragte zeichnen und die auf das
Reich übergegangenen Geschäfte nicht unter der Firma von Landesministern, auch nicht von einem „mit der Wahrnehmung ihrer Geschäfte Beaus- tragten" erledigt werden. Noch weniger angängig und völlig irreführend ist es. wenn die Direktoren und Räte der preußische» Ministerien die ihnen von den RKomm. in deren Geschäftsbereich Uberlassenen Unterschriften unter der Firma „Der Preußische Minster" lediglich mit dem Zusatz„im Auftrage" abgeben. Der Rechtslage, wie sie nach den Ausführungen des STGH. ohne Verfassungsverletzung allein hatte geschaffen werden können, entspricht es wohl am ehesten, wenn die RKomm. ihre Verordnungen und Ver- fügungen als BRKomm. für das preußische T-Ministerium erlassend" Auch die völlige Auslösung von preußischen Ministerien hält Dr. Schwalb für unzulässig. „Die Auflösung des Ministeriums greift in gleicher Weise in den Bestand der Landesregierung ein, wie die» feine Enthebung von seinem Amte tun würde. Sie muß daher nach den Ausführungen de» STGH. folgerecht als unzulässig erachtet werden." Die Zuständigkeiten, die in dem Urteil de» STGH. ausdrücklich der Landesregierung vorbehalten wurden, dürfen noch Schwalb nicht eng ausgelegt werden,„vielmehr ist davon auszugehen, daß mit den im Urteil bezeichneten Besugnissen dem Staatsministerium zugleich olle anderen zuerkannt werden sollten, die zu deren sachgemäßer Ausübung unbedingt not- wendig find." Zu der besonders kritisch gewordenen Frage der Ueberlassung von Dien st räumen, Beamten und Akten der Ministerien führt Dr. Schwalb aus: „Bei der Beurteilung der Rechtsfrage ist von dem Zustand auszugehen, wie er bis zum Eingreifen des Reiches bestand, und zu prüfen, welche Aende- rungen an ihm die Verordnung vom 20. Juli 1932 erforderte, wenn sie in dem vom STGH. fest- gelegten Sinne verstanden wurde. Die Art, in der der Reichskommissar seine weitergehende Aus-
Flucht aus der Nazipartei Gewaliige Naziverluste bei Gemeindewahlen
Am Sonntag haben im bremischen Landgebiet Gemeindewahlen stattgsfunden. Das Ergebnis ist für die Entwicklung der Nationalsozialisten von großem Interesse. Gegenüber dem 6. November haben Sozialdemokraten, Kommunisten und Nationalsozialisten an Stimmen verloren, wobei der Verlust der Nationalsozialisten weitaus am stärksten ist. Die Sozialdemokraten verloren 3,3 Proz., die Kommunisten 10 Proz., d i e Nationalsozialisten aber 17 Proz. ihrer Stimmen vom 6. November. Die Bürger- U ch e n aber haben gleichzeitig 20 Proz. ihrer Stimmen vom 0. November hinzu gewonnen! Ein erheblicher Teil nationalsozialisttscher Wäh- ler läuft also wieder zu den Bürgerlichen! Seit dem 31. Juli hat sich in Bremen -Land ein völliger Umschwung vollzogen. Das kommt in der folgen- den kleinen Tabelle zum Ausdruck: 27. Nov. 31. Juli Nationals.. 894 1843 Verl . 51 Proz. Bürgerl... 2792 1030 Gew. 71 Proz. Diese Bewegung von den Nationalsozialisten weg zu den Bürgerlichen hin hat auch bei anderen Äemeindewahlen am Sonntag ihre Bestätigung gefunden. Gemeindewahlen im bände Bremen Eigener Bericht des„Vorwärts" Bremen , 28. November Am Sonntag fanden in den 14 Landgemeinden des bremischen Staatsgebietes die Gemeinde- ausschußwahlen statt. Die Wahlbeteiligung betrug 81,5 Proz. gegen 77,8 Proz. bei den letzten Gemeindewahlen im November 1929. Auf die einzelnen Parteien entfielen im Vergleich zu den letzten Reichstagswahlen am 6. November folgende Stimmen: Sozialdemokratie 4100<4307), Nsoz. 894(1191), Komm. 567(634). Alle übrige» Splittergruppen, darunter die Deutsch - nationalen, erhielten zusammen 2792(2313) Stimmen. Die Sozialdemokratie konnte sich ziemlich behaupten. Von den 109 Mandaten, über die sie bisher in den 14 Landgemeinden verfügte. bleiben ihr 91. Die Kommunisten erhalten 8 Mandate gegen bislier 0. Die Nationalsozia- listen erhalten 14 Mandate gegen bisher eben- falls 0. Die übrigen Wohlvorschläge brachten es auf 71 gegen bisher 75. Ltadtverordnetenwahl in Geesthacht Hamburg , 28. November. Die Stadtverordnetenmahlen in Geesthacht hatten bei 86,7 Proz. Wahlbeteili- gung folgendes Ergebnis: Sozialdemokra-
legung zur Geltung gebracht hat, war nur aus seiner Annahme zu begreifen, daß er im Wege der Reichsexekution zu veriahren berechtigt sei. Nach- dem ein Vorgehen aus Artikel 48 Absatz l vom STGH. für nicht gerechtfertigt erklärt worden ist, wird die Neuregelung in der zwischen gleichberech- tigten Stellen üblichen Weise zu erfolgen hoben, wie dies auch dem allgemeinen Verhältnis zwischen Reich und Ländern entspricht. Aus diesen Gesichtspunkten wird das Staatsministerium den Reichskommissaren zwar die vorübergehende Be- Nutzung des größten Teils der Diensträume in den Ministerialgebäuden des Landes weiterhin belassen müssen usw. Es wird aber andererseits für jeden ZNinister, für die Sitzungen de» St.-Min.- und für die RR.-Bevollmächtigten geeignete Räume in bisherigen Dienstgebäuden sowie die Zuweisung der erforderlichen eingearbeiteten Hilfsbeamten und Angestellten usw. verlangen können, auch beanspruchen dürfen, daß ihm und seinen Mitarbeitern und Beamten die Benutzung der Mintsteriolakten, soweit sie zur Bearbeitung der ihm verbliebenen Geschäfte notwendig ist, ohne bürokratische Umständlichkeiten ermöglicht wird." > In dem Schlußabsatz seiner Ausführungen betont Lzerr Dr. Schwalb, daß der Dualismus zwischen Preußen und Reich durch die Verordnung vom 20. Juli 1932 nicht beseitigt wird.„Aber," so heißt e? wörtlich,„dies Grundproblem der Reichsreform läßt sich— ohne Staatsstreich oder Revolution— nur auf dem Wege der verfassungsändernden Gesetzgebung lösen, nicht durch Maßnahmen aus Artikel 48 der Reichsverfassung, der ganz anderen Zwecken zu dienen bestimmt ist." Damit ha» einer der am Urteil beteiligten Richter eine außerordentlich bedeutsame Kritik an dem letzten Erlaß des Reichspräsidenten geübt und zugleich die immer noch nicht erfüllten Forderungen des preußischen Staatsministerium» für berechtigt und dem Sinn des Urteils entsprechend anerkannt!
t i e 681(856), KPD . 1057(1289), Nsoz. 689(956), Fortschritt urrd Ausbau 322(370), Heimatdienst 180(—). Die Vergleichszisfern sind die Ergeb- niste vom 6. November.
Neuwahl in Loldin Soldin(Neumark), 28. November. Nachdem die vorige Stadtverordneten- Versammlung aufgelöst war, haben am Sonntag die Neuwahlen für da» Stadt- Parlament stattgefunden. Es wurden folgende Stimmzahlen erreicht: NSDAP . 1374(letzte Reichstagswahl 1663), Sozialdemokraten 506(677), KPD . 421(536), Heimatliste 856(811).
Lahlungsftreik gegen Fürsten Eigener Bericht des„Vorwärts" Stuttgart , 28. November. Der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen , ein selbstverständlich durchaus national gesinnter Herr, ist im praktischen Leben so geschäftstüchtig, daß er darüber vergißt, sozial gesinnt zu sein. Der hohe Herr besitzt im Hohenzollernschen Lande, als dessen„Fürst" er sich noch immer aufspielt, ob- wohl er längst keine Souveränitätsrechte mehr besitzt, umfangreichen Grundbesitz, der zum größten Teil parzelliert und an kleine Landwirte verpachtet ist. Als im vorigen Jahr eine allge- meine Preis-, Miet- und Pachtjenkung eintrat, lieh die fürstliche Verwaltung auch ihren Päch- tern 15 Proz. nach. Neuerdings lehntsie jedoch d e n N a ch l a ß a b. Die Bauern sollen, obwohl inzwischen noch eine Verschlechterung der Lage eingetreten ist, wieder die in früheren Iah- ren gültigen Pachtpreise zahlen. Die Pächter verweigern daher dieZahlung von Pachtzinsen überhaupt.
Für Freispruch Bullerjahns Die Verteidigung plädiert für erwiesene Unschuld Im Verlauf seines Plädoyers im Bullerjahn- Prozeß widerlegte Rechtsanwalt Rosenfeld zu- nächst Punkt für Punkt die Indizien des Reichs- anwalts. Er schloß mit folgendem Hinweis: Die fünf Weiser des Herrn Reichsanwalts weisen nicht auf die Schuld, sondern auf die Unschuld Buller- jahn» hin. Sieben andere Weiser ergeben dagegen die Unschuld Bullerjahns. 1. das Ge- sprätiz Salomons mit Jost; 2. das Gespräch Cohns mit Jost: 3. der Briefwechfel Rosenfeld— Jost:
4. die Ayssage Strieders gegenüber Rechtsanwalt Dr. Levy: 5. die Selbstbezichtigung des Bientz: 6. die Aussage de» Zeugen Völlers. Der wichtigste Weiser sei aber die Feststellung über den 23. De- zember, dem Tage, für den Bullerjahn einen voll- gültigen Alibi-Beweis geführt habe. Auch Leut- nant Jost sei am 23. Dezember bis zum späten Abend den ganzen Tag über beobachtet worden Nach der Aussage des Oberleutnants Dühring sollte die Kontrolle, nachdem sie abgebrochen war, am nächsten Tage, dem 24. Dezember, fortgesetzt werden. Daraus habe der Zeuge den Schluß ge- zogen, daß in der Zwischenzeit der Vertreter noch einmal in das Hotel Bellevue gekommen sein muß. Wäre der Angeklagte hingegangen, so hätie er gesehen werden müssen-, ebenso wenn er sich mit Leutnant Jost irgendwo getroffen hätte. Der Verräter vom 23. Dezember muß also ein anderer gewesen sein. Das scheint der wichtigste und durchschlagendste Beweis dafür zu fein, daß Bullerjahn, der der Verräter vom 23. Dezember unmöglich gewesen ist, auch nicht der Verräter der voraufgegangenen Tage sein kann. Der A n g«- klagte ist also unschuldig, und es bleibt nur die Konsequenz, ihn freizusprechen und ihn nach achtjahrelangem Kamps zu rehabilitieren. Eine Freisprechung werde ein Ruhmesblatt in der deutschen Rechtsprechung sein und ein Beweis für die Unparteilichkeit der deutschen Reichsrichter. Hierauf wurde die Verhandlung auf Dienstag vertagt, wo Rechtsanwalt Prof. Sinzheimer das Wort ergreifen wird.
Rumänien isoliert K.ein Vertrag mit Rußland Eigener Bericht des„Vorwärts" Bukarest . 28. November. Außenminister Titulescu erklärte in der Kammer, daß die Verhandlungen der rumänischen Regierung mit der Sowjet- union über den Abschluß eines Nichtangriffs- paktes abgebrochen worden sind, da Rumänien nie und nimmer einen Pakt unter- zeichnen könne, der seine Situation gegenüber dem Kellogg -Paktc verschlechtern müßte. Wenn Rumänien die von Moskau vorgeschlagenen Pakt- forme!» angenommen hätte, so wären den renistonistlschen Bestrebungen Rußlands hinsichtlich Bessarabiens Tür und Tor geöffnet worden. Im übrige» hätte die rumänische Regierung keinerlei Einwendungen gegen den Nichlangrifsrpakt Polens mit Rußland zu machen. Titylescu dankte schließlich noch der französischen Regierung füx ihre loyale Vermittlungsattion zwischen Rumänien und Rußland und stellte Frankreich frei, ohne Rücksicht auf Rumänien seinen eigenen Angriff»- pakt mit dem Rätebund zum Abschluß zu bringen. Je sreundschaitlicher sich die Beziehungen Polens und Frankreichs zu Rußland gestalteten. um so besser würden auch die rumänischen Jnter- essen geschützt sein Von einer Bündniskrise zwischen Rumänien und Polen bzw. Frankreich könne keine Rede sein.