Licht und Wassergeld in Rückstand, so daß Sperrung zu befürchten ist."
Daß der Vollzug der Strafe in vielen Fällen die gänzliche zerstörung des Eristenzaufbaues bedeutet, zeigt eindringlich folgender Fall: ,, Der Kamerad M., 26 Jahre alt, ist zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt Er ist Kaufmann und hat nach 11/ 2jähriger Arbeitslosigkeit Ende Oktober wieder Anstellung bei seiner alten Firma erhalten Auf diese Anstellung hin hat M. das Aufgebot bestellt und mill am 30. November heiraten. Für den Strafantritt, der am 5. November erfolgen sollte, konnte ein Aufschub bis zum 15 Dezember erreicht werden. Eine weitere Strafauslegung ist abgelehnt worden. Das bedeutet für M. den Verlust seiner Arbeit und jeder Aussicht, diese Stellung jemals wieder zu erhalten, sowie die völlige Zerstörung der wirtschaftlichen Basis, auf der er seine Ehe aufbauen wollte."
In solch knappen Worten, die durch ihre Kürze und Nüchternheit ergreifen, schildern Hunderte von Berichten ähnliche Verhältnisse. Alle enthalten den Schrei nach Hilfe. Alle aber auch berichten, was schon getan worden ist. Die Kameraden in den Straf anstalten sind nicht vergessen; regelmäßige Besuche, Versorgung mit Literatur, Lebensmitteln, Zigaretten gehören zum Arbeitsgebiet der Gefangenen- und Verwundetenhilfe, die es als ihre Ehrenpflicht betrachtet. alle Kräfte einzusetzen, um den gefangenen Kameraden während ihrer Haftzeit das Leben ein wenig zu erleichtern, vor allem aber sie zu beruhigen über das Schicksal ihrer Angehörigen.
Die Hilfe für die Angehörigen stellt die umfangreichste Arbeit für die Gefangenen- und Verwundetenhilfe dar und erfordert die meisten Mittel. Selbstverständlich werden alle Möglichkeiten, Hilfe aus den Mitteln der öffentlichen Fürsorge zu er halten, in Anspruch genommen, aber in fast allen Fällen sind ergänzende Unterstützungen notwendig. Und hier hat die Solidarität der Arbeiterschaft sich wundervoll bewährt. Zahlreich sind die Fälle, in denen von Mensch zu Mensch geholfen wird, auf eine einfache und schlichte Weise, von der nichts nach draußen dringt, die aber das Gefühl des Vertrauens und der Beruhigung in den schwer betroffenen Familien aufrecht erhält. Da kommt die Borsitzende eines Ortsausschusses für Arbeiterwohlfahrt auf das Büro der Gefangenen und Verwundetenhilfe und sagt:„ Ich fann 15 Familien melden, die jede auf die Dauer von sechs Wochen das Kind eines politischen Gefangenen oder Verletzten zur Erholung aufnehmen will." Ein anderer Ortsausschuß für Arbeiterwohlfahrt hat Kinderkleidung gesammelt und genäht und stellt sie zur Verfügung. Ein arbeitsloser Parteigenosse bringt einen Mantel und ein Baar Stiefel: ,, Bielleicht könnt ihr das gebrauchen ich bin noch von früher her gut mit Kleidung versorgt."
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Solidarität! Tief ist das Gefühl der gegenseitigen Verpflichtung und brüderlichen Verantwortung in der Parteigenossenschaft verankert Aber die Einzelhilfe, so unerläßlich und wertvoll sie ist, reicht nicht aus. Die Notwendigkeit der Hilfe erstreckt sich auf einen so großen Personenkreis, erfordert in zahlreichen Fällen besonders bei den Witwen und Waisen und den Schwerverwundeten beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau der Existenz, für die Fortfüh= rung der begonnenen Ausbildung der Kinder, laufende Zuschüsse zum Lebensunterhalt
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Leistungen, die nur erfüllt werden können, wenn alle, die dazu irgend in der Lage sind, sich verpflichtet fühlen, zu helfen. Beim Parteivorstand ist ein zentraler Ausgleichfonds eingerichtet, die Bezirksleitungen der Partei und der Eisernen Front haben Unterstügungsfonds angelegt. Helft alle da zu beitragen. daß die Genossen in den Strafanstalten und Kran fenhäusern über das Schicksal ihrer Familien beruhigt sein fönnen. Sie gaben Leben, Ge= sundheit und Freiheit! Wir wollen helfen aus brüderlicher Gesinnung und Kampfverbun= denheit!
Vor der Reichstagswahl hatte die Deutsche Staatspartei in Dessau eine öffentliche Wahlversammlung anberaumt, in der der Reichstags= abgeordnete Lemmer sprach. Diese Wahlversammlung, die in Dessau im ,, Hotel schwarzer Adler" stattfand, nahm einen äußerst stürmischen Verlauf Der jegige Bürgermeister Hofmann von Dessau, der gleichzeitig nationalsozialistischer Landtagsabgeordneter ist, hat in dieser Wahlversammlung gerufen: Schmeißt die Schweine raus!" Danach wurden die Mitglieder des Vorstandes und der Redner förperlich verletzt und zwar, wie der Oberstaatsanwalt von Dessau festgestellt hat, durch Wurf mit Eiern, Kartoffeln, einem Bierglas und zum Teil durch Fußtritte. Auf Grund des Vorkomm nisses haben die Beteiligten Strafantrag gegen Hofmann gestellt. Der Oberstaatsanwalt in Dessau hat vor wenigen Tagen nunmehr darauf eine Antwort erteilt, in der er ein Einschreiten ablehnt. Er erkenne zwar eine öffentliche Beleidigung durch den nationalsozialistischen Bürgermeister ebenso stellt er die Körperverlegung fest. Gleichzeitig aber lehnt er Strafverfolgung mangels öffentlichen Interesses ab und erklärt, daß Lemmer ,, nicht in seiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter angegriffen worden sei, sondern als Politiker einer Partei".
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Am bemerkenswertesten an der Haltung des Dessauer Oberstaatsanwalts aber, wie der ,, Demotratische Zeitungsdienst" mitteilt, ist der Schlußpassus der ablehnenden Begründung. Dieser Schlußpassus kann gleichsam als ein Fest beitrag des Oberstaatsanwalts zum Goethe Jahr angesehen werden, denn er befaßt sich dabei mit der Bedeutung der bekannten Aufforderung des ,, Götz von Berlichingen ". In der Begründung des Oberstaatsanwalts heißt es wörtlich:
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,, Die Frage, ob der Ausruf des Bürgermeisters Hofmann:„ Schmeißt die Schweine raus!" als eine öffentliche Aufforderung oder Anreizung zu Gewalttätigkeiten im Sinne des§ 11 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932- RGBI. S 297 aufzufassen ist, muß verneint werden. Jede Aufforderung muß sich als ein ernstliches Verlangen äußer= lich darstellen und erkennbar sein. Gleichgültig ist hierbei, ob der Auffordernde das Tun des Aufgeforderten in Wirklichkeit ernstlich wünscht. Es genügt das Bewußtsein, daß das erklärte Verlangen des Auffordernden als ein ernstliches von demjenigen, der die Aufforderung wahrnimmt, aufgefaßt werden kann und diese Auffassung als Erfolg der Erklärung gewollt wird. Danach müßte festgestellt werden, daß der Bürgermeister Hofmann das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen als ein ernstliches aufgefaßt wurde, und daß er diese Auffassung als Erfolg wollte. Diese innere Tatsache ließe sich nur aus Begleitumständen nachweisen.
Es steht fest, daß ein Teil der Nationalfozialisten eine größere Anzahl Eier und Kartoffeln zu Wurfzweden in das Bersammlungslokal mitgebracht hatte.
Es ist aber nicht erwiesen, daß Hofmann Don der Mitnahme dieser Wurfgegenstände Kenntnis hatte. Wäre dies der Fall, so könnte hieraus der Schluß gezogen werden, daß Hofmann das Bewußtsein des ernstlichen Auffassens seiner Worte gehabt und daß er diese Auffassung als Erfolg gewollt hatte. Mangels dieser Feststellung kann nicht angenommen werden, daß Hofmann zum Werfen mit Gegenständen aufge= fordert hat. Ebenso wenig fann angenommen werden, daß Hofmann das Bemußtsein hatte, daß seine Worte so auf= gefaßt würden, daß nun die Nationalsozialisten im Versammlungslokal nach vorn zur Bühne gingen, um die Teilnehmer der Versammlung, soweit sie zur Staatspartei gehörten, einzeln ge=
, 29. November.
Rektor und Senat der Technischen Hochschule sehen sich gezwungen, folgende Bekanntmachung am Schwarzen Brett in der Hochschule anzuschlagen:
1. Die Pharmazeutenschaft der Technischen Hochschule hat eine gegen den Rektor gerichtete Beschwerde bei Rektor und Senat eingereicht, in welcher sie bezüglich der Verneh mung von Studierenden an Maßnahmen des Rektorats ungerechtfertigte und auch in der Form zu beanstandende Kritik übt.
2. Sechs Assistenten des Pharmazeutischen Instituts haben in der gleichen, sie selbst nicht weiter berührenden Angelegenheit energisch gegen die Art des Vorgehens des Herrn Rettors protestiert. Rektor und Senat stellen feft, daß sie sich damit einer groben Disziplinwidrigkeit schuldig gemacht haben.
3. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat ,,, die Ausführungen des Vorstandes der Pharmazeutenschaft voll und ganz ge= billigt" und gegen das Vorgehen des Rettors Beschwerde bei Rektor und Senat eingelegt.
4. Weiter haben nach vorliegenden Pressenachrichten Studierende wegen ihrer durch den Rektor erfolgten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige dahin erstattet, daß sie anfäßlich ihrer Bernehmung in ihrer Freiheit beschränkt worden feien.
5. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat eine Anordnung des Rektors bezüglich der Entfernung einer nationalsozialistischen Fahne nicht Folge geleistet und die Ausführung der Anordnung verweigert.
Der Senat hat festgestellt, daß der Reftor alle Bernehmungen in völlig ordnungsmäßiger und gegen die akademische Siffe in feiner Weise verfloßenden Form durchgeführt hat und daß die erhobenen Beschwerden wegen Bornahme der Vernehmungen ungerechtfertigt sind. Er billigtin vollem Umfange und in allen Einzelheiten das Vorgehen des Rektors.
Auf Grund der Verfügung des braunschweigischen Ministers für Volksbildung vom 21. und 26. November besteht für Rektor und Senat feine Möglichkeit, gegen die oben die oben erwähnten Disziplin widrigkeiten
Ein neuer Hungermarsch nach Washington ist im Gange. Die Vorhut wird dieser Tage in Washington erwartet. Sie besteht aus mehreren tausend Vertretern von Arbeitslosen, Kriegsteilnehmern und Farmern. Sie wollen dem Kongreß ihre Forderungen, darunter Stundung ihrer Schulden, durch Delegationen unterbreiten.
Die Behörden sind entschlossen. den Hungermarsch gewaltsam zu verhindern Einfegung von Bundestruppen und Erlaß eines De= monstrationsverbotes stehen bevor.
diefe Bekanntgabe der tatsächlichen Vorgänge, zu der sie gezwungen sind, weil darüber bereits von anderer Seite mitteilungen in die Presse gebracht wurden. Reftor und Senat warnen erneut vor Berstößen gegen die Hochschulgesete und appellieren an den gefunden Sinn der Studentenschaft, sich auch von allen unüberlegten Schriffen fernzuhalten, gerade, weil im Augenblick ein disziplinarisches Einschreiten der Hochschulbehörden nicht möglich ist."
Es sind herrliche Zustände, wo die Nazis herrschen: die akademischen Behörden müssen am Schwarzen Brett gegen den Nazuminister für-
Bildung polemisieren, der ihnen gegen die Lausbüberei der Hakenkreuz- Studenten jedes Mittel aus der Hand schlägt. Zu dem protestierenden Hochschulsenat gehört auch der Professor Roh= loff, der gleichzeitig Führer der deutschnationalen Landtagsfraktion ist. Als solcher hält er bisher jedoch dem Klagges die Stange, so daß der papierne Protest am Schwarzen Brett zwar ein Zeichen der Zeit, aber doch ohne Wirkung bleiben dürfte.
Der in dem Anschlag erwähnte ,, Leiter des Pharmazeutischen Instituts" ist ein Professor Hermann, der von dem Hakenkreuz- Minister Klagges gegen den Willen der Hochschule in sein Amt berufen und von ihm sogar als Reftor in Aussicht genommen ist, sobald der gegenwärtige Direktor dem Rufe nach Berlin gefolgt sein wird.
Nationalsozialistischer Mord Der zweite in wenigen Wochen
Eigener Bericht des„ Vormärts"
Braunschweig , 29. November. In der Oker wurde die Leiche eines 50jährigen Mannes entdeckt, der allem Anschein nach einem Fememord zum Opfer gefallen ist. Der von Anglern geborgene Tote trug ein Exemplar des Braunschweigischen Naziblattes in der Tasche. Die Untersuchung hat ergeben, daß der bis jetzt noch unbekannte Mann im Bürgerpark mit einer Eisenstange erschlagen und dann in die Ofer geworfen wurde.
In der Hauptstadt des Herrn klagges ist dies innerhalb weniger Wochen der zweite Fem e- mord. Der erste wurde an dem SS.- Mann & ampe verübt, der in ein Auto geladen, unterwegs herausgeworfen und darauf von dem $ 5.- Mann Kaune erschossen wurde. Der Mer ift bis heute noch nicht gefaßt.
Bullerjahn- Prozeß
Urteilsverkündung am Sonnabend
Leipzig, 29. November. Im Bullerjahn- Prozeß suchte heute Reichsanwalt Dr. Nagel in seiner Repblik auf die Ausführungen Professor Sinzheimers die Schuld des Angeklagten nochmals zu begründen. Vor allem, so führte Reichsanwalt Dr. Nagel aus, sei es sicher, daß bei der Waffensuche in den BerlinKarlsruher Industriewerken Verrat im Spiele ge wesen sei. Bullerjahn selbst habe dieser Weber zeugung Ausdruck gegeben.
In seiner Antwort erklärte Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld nochmals, die Auffassung des Reichsanwalts, daß Verrat vorliegen müsse, sei falsch. Es sei auch sinnlos anzunehmen, daß fich
waltsam aus dem Saale zu entfernen. Die Worte des Hofmann sind eben nur als öffentliche Beleidigung zu würdigen und haben denselben Sinn, wie die bekannten Worte des„ Götz von Berlichin gen". Auch hier wird niemand annehmen, daß der Aufgeforderte der Aufforderung nachkommen werde und daß der Auffordernde das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen ernstlich aufgefaßt würde."
Dieser Oberstaatsanwalt von Dessau sollte wegen der glänzenden Interpretation eines weltbekannten Goethe- Wortes mit der Goethe- Medaille ausge= zeichnet werden!
Freiheit im Nazi- Lande!
Eigener Bericht des ,, Vorwärts"
Dessau, 29. November. Das Naziministerium Freyberg hat einen neuen Meisterstreich verübt. G6 hat gleichzeitig alle vier sozialdemokratischen Blätter des Landes verboten, weil sie nicht in Ehrfurcht vor seiner Regierungsweisheit erstarben. Aeußeren Anlaß bot ein Aufsatz, der sich gegen die dauernden Drangsalierungen der sozialdemokratischen Zeitungen durch das Naziministerium wendete. Da aber gerade jetzt der Anhaltische Landtag zusammentritt und wegen der katastrophalen Finanzlage für die Naziregierung sehr unangenehme Debatten zu erwarten sind, so wird das Verbot der sozialdemokratischen Zeitungen aufgefaßt als ein Versuch, die einzige republikanische Presse des Landes an der Berichterstattung über die Wirtschaft der ,, nationalen Konzentration" zu hindern.
Bullerjahn an dem Werke habe rächen wollen, da die Firma durch einen Verrat nicht geschädigt werden konnte. Sie habe vielmehr infolge des Entschädigungsanspruchs aus der Waffenbeschlagnahme sogar Gewinn gezogen.
Nach einigen kurzen abschließenden Worten des Reichsanwalts erhielt der Angeklagte Bullerjahn das Schlußwort. Er sagte:„ Ich habe mit der mir zur Last gelegten Tat nie etwas zu tun gehabt, und heute wie damals, als ich zum ersten Male vor dem Reichsgericht stand, fann ich nur wiederholen: Ich bin un= schuldig!"
Anschließend fand noch eine kurze nichtöffentliche Sigung statt. Die Urteils verkündung wurde für Sonnabend, den 3. Dezember, mittags, angesetzt.
3ur Bortruppfrage
Beschluß des Bezirksparteitags
Der Berliner Bezirksparteitag hat zu der Vortruppfrage gegen wenige Stimmen den folgenden Beschluß gefaßt:
,, Das Reichsbanner gründet seit einiger Zeit sogenannte Vortrupps, d. h. organisiert Kinder vom 10. bis 16. Lebensjahr.
Der Bezirksparteitag sieht in dieser Tätigkeit des Reichsbanners eine weitgehende Ueberschreitung der Aufgaben, die dem Reichsbanner gestellt sind und eine erhebliche Störung der be= währten Erziehungsarbeit der Kinderfreunde und der Arbeiterjugend.
Der Bezirksparteitag verpflichtet alle Parteigenossen, insbesondere die Geroffen im Reichsbanner, mit allen Mitteln der Vortrupporganisation entgegenzuwirken. Auf das Reichsbanner ist dahin einzuwirken, daß die bestehenden Gruppen des Vortrupp aufgelöst und in die Kinderfreundeund SAJ.- Organisation übergeführt werden." In der vorangegangenen Aussprache hatte Genoise Künstler dargelegt, daß die Vortrupps vom Reichsbanner auf eigene Faust ohne vorherige Verständigung mit den Organisationen der Eisernen Front gegründet worden waren.
Der Reichsrat hält seine nächste Bollfizung am Donnerstag, 17 Uhr, ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. ein Gesezentwurf über die Abkommen zur Vereinheitlichung des Scheck rechts, der Entwurf eines Scheckgesezes und der Entwurf einer Verordnung über die Eichpflicht der zur Längenmessung und der zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. Ferner soll Beschluß nefaßt werden über die Wiedereinbringung des Entwurfs eines Wechselgesezes im neuen Reichstag und über die Besegung von zroei Reichsgerichtsratsstellen
Zeitungsverbot. Der Oberpräsident von Schles wig- Holstein hat die in Altona herausgegebene Norddeutsche Zeitung" Ronfblatt der kommu nistischen Samburger Boltszeituna") auf die Dauer von fünf Laden verboten megen Beröffentichung eines angeblichen Berichts über eine soziol Demstratische Mitgliederversammlung, in dem ei ce Beschimpfung unb bismillige Berächtlichmachung er Lübecker Bolizei erblickt wird. Auch die kom munific, Arbeiter eit in Bremen ist auf die Dauer von 14 Tagen bis zum 13. Dezeinber verboten worden.